Fachbeiträge & Kommentare zu GbR

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Formwechsel von der eGb... / 1. Erweiterung der Umwandlungsmöglichkeiten

Das MoPeG beinhaltet neue Regelungen des UmwG für die GbR (s. hierzu Laschewski, Rpfleger 2023, 720; Heckschen / Freier, Das MoPeG in der Notar- und Gestaltungspraxis, 1. Aufl. 2024, § 6). Die Neuregelungen sollen die Beteiligung der GbR an Umwandlungsvorgängen ermöglichen, jedoch mit der Einschränkung, dass die GbR registriert sein muss (zur Registrierung: Gustavus, Handels...mehr

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Der Formwechsel von der eGb... / 6. Musterformulierung

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Formwechsel von der eGb... / 3. Verbesserung des Gläubigerschutzes

Die Neuregelungen verbessern den Gläubigerschutz. Nach bisherigem Recht konnte der Formwechsel von der GmbH in die GbR die Gläubigerinteressen beeinträchtigen, da die Geltendmachung von Ansprüchen mangels Registrierung der GbR und ihrer Gesellschafter erschwert wurde (s. hierzu BGH v. 18.10.2016 – II ZR 314/15, GmbHR 2017, 143 m. Anm. Melchior = GmbH-StB 2017, 75 [Schwetlik]...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Formwechsel von der eGb... / [Ohne Titel]

Dr. Martin Lohr[*] Durch das MoPeG wurde mit Wirkung zum 1.1.2024 nunmehr auch der Formwechsel von der eingetragenen GbR (nachfolgend "eGbR") in die GmbH ermöglicht. Der Beitrag sieht eine Übersicht über die wesentlichen Punkte vor und schließt mit einem Formulierungsvorschlag ab.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Formwechsel von der eGb... / 2. Änderungen beim Formwechsel

Nach bisherigem Recht konnte die GbR nur Zielrechtsträger eines Formwechsels sein (so § 191 Abs. 2 Nr. 1 UmwG a.F.), nicht formwechselnder Rechtsträger (s. hierzu Meister / Klöcker / Berger in Kallmeyer, UmwG, 7. Aufl. 2020, § 191 Rz. 4). Nunmehr ermöglicht § 191 Abs. 1 Nr. 1 UmwG auch den Formwechsel von der eGbR in eine andere Rechtsform; allerdings kommen nur Kapitalgesel...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Bemessungsgrundlage bei Einbringung eines Grundstücks gegen Aktienanteile

Leitsatz (Dyrektor Izby Administracji Skarbowej w Warszawie) [1] Sachverhalt Bei dem polnischen Vorabentscheidungsersuchen ging es um die Bestimmung der Bemessungsgrundlage, konkret um den Fall, dass die Übertragung von Grundstücken als Sacheinlage bei der Klägerin (AG) gegen Ausgabe von Aktien im Rahmen einer Kapitalerhöhung geleistet wurde. Die Parteien vereinbarten, dass di...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Geldwäschegesetz, Anti-Geld... / 7.2 Meldepflichten für Stiftungen, Trusts und eingetragene Gesellschaften bürgerlichen Rechts

Einer Meldepflicht unterliegen neben sämtlichen juristischen Personen des Privatrechts auch private Stiftungen und Familienstiftungen sowiegemeinnützige Stiftungen (§ 20 GwG). Hinweis Mandanten auf die Meldepflichten hinweisen Gehören neu ins Handelsregister eingetragene Gesellschaften bürgerlichen Rechts oder Stiftungen zum Mandantenkreis oder wissen Steuerberater, dass Manda...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Option zur Körperschaftsbes... / 6.2.1 Rückkehr zur transparenten Besteuerung

Eine Gesellschaft, die zur Körperschaftsbesteuerung optiert hat, kann beantragen, dass sie nicht mehr wie eine Kapitalgesellschaft und ihre Gesellschafter nicht mehr wie die nicht persönlich haftenden Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft behandelt werden.[1] Der Antrag auf Rückoption bewirkt die Rückkehr zur gewohnten transparenten Besteuerung nach Mitunternehmerschaftsg...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 6.1 Allgemeines

Rz. 226 Bei einer Personenmehrheit (GbR, KG, OHG, Grundstücksgemeinschaft) erfolgt die Ermittlung der Einkünfte anhand einer zweistufigen Prüfung. Zunächst ist festzustellen, wer die Einkünfte erzielt. Das ist die Personenmehrheit, wenn die Gesellschafter (Gemeinschafter) in ihrer gesamthänderischen Verbundenheit den Tatbestand des § 21 EStG erfüllen (Rz. 52f.). Einkünfte au...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 6.2.1 Allgemeines

Rz. 235 Der Zusammenschluss mehrerer Personen zu Erwerber- oder Bauherrengemeinschaften oder zu geschlossenen Immobilienfonds diente auch dem Ziel, Immobilieninvestitionen durch eine Vielzahl von in der Anfangsphase zu erbringenden Gebühren usw., die als Werbungskosten sofort abziehbar sein sollten, teilweise über Steuerersparnis zu finanzieren. Die steuerrechtliche Problema...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 7.1 Allgemeines

Rz. 264 Nach § 21 Abs. 1 S. 2 EStG gelten die Vorschriften des § 15a EStG im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sinngemäß. Mit der sinngemäßen Anwendung soll die Gleichbehandlung vermögensverwaltender mit gewerblich tätigen oder geprägten KGs erreicht werden.[1] Sie gilt insbesondere für vermögensverwaltende Personengesellschaften in der Rechtsform der KG[2]...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 6.2.3.1 Allgemeines

Rz. 253 Geschlossene Immobilienfonds werden regelmäßig in der Rechtsform der GbR oder KG betrieben. Sie erzielen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, wenn die Grenzen der Vermögensverwaltung nicht überschritten sind oder die KG nicht gewerblich geprägt ist (Rz. 277f.). Erzielt die Gesellschaft als solche die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, sind die Einkünfte a...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 7.6 Sinngemäße Anwendung bei Beteiligung an anderen Rechtsformen, § 15a Abs. 5 EStG

Rz. 275 § 15a EStG findet gem. § 15a Abs. 5 Nr. 2 EStG sinngemäß Anwendung, wenn die Vermietungseinkünfte durch eine andere Rechtsform als die KG, z. B. durch eine GbR, erzielt werden (§ 15a EStG Rz. 359ff.).mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 3.4.2 Begriff der nahen Angehörigen

Rz. 96a Zu den nahen Angehörigen (s. auch § 15 AO) gehören in erster Linie Eltern und Kinder[1], sowie Geschwister und Verschwägerte oder der Lebensgefährte eines Angehörigen[2], offengelassen für Stiefeltern/-kinder. Aber unabhängig von der Frage, ob Stiefeltern/-kinder nahe Angehörigen sind, ist zu berücksichtigen, ob ein den Gleichklang wirtschaftlicher Interessen indizie...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 2.6 Personengesellschaften

Rz. 41 Eine Personengesellschaft, z. B. GbR, ist insoweit Steuerrechtssubjekt, als sie in der gesamthänderischen Verbundenheit ihrer Gesellschafter Merkmale eines Besteuerungstatbestands, z. B. § 21 EStG, verwirklicht, die den Gesellschaftern für deren Besteuerung zuzurechnen sind.[1] Bei einer Personengesellschaft oder Gemeinschaften mit Einkünften aus Vermietung und Verpac...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 3.3 Zurechnung bei dinglichen und obligatorischen Nutzungsrechten

Rz. 54 Ein dinglich oder obligatorisch Nutzungsberechtigter erzielt Einkünfte aus § 21 EStG, wenn er den Tatbestand der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung verwirklicht. Das ist gegeben, wenn ihm die volle Besitz- und Verwaltungsbefugnis zusteht, er die Nutzungen tatsächlich zieht, das Grundstück in Besitz hat und es verwaltet, sodass er zivilrechtlich als Vermieter anzu...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 3.2 Zurechnung bei Personenmehrheiten

Rz. 52 Bei einer Personenmehrheit sind die Einkünfte den einzelnen Personen (anteilig) zuzurechnen, wenn sie gemeinsam den (objektiven) Tatbestand des § 21 EStG verwirklichen. Dies folgt anhand einer zweistufigen Prüfung. Zunächst ist festzustellen, wer die Einkünfte erzielt, anschließend in welcher Höhe sie den einzelnen Gemeinschaftern oder Gesellschaftern zuzurechnen sind...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Offenlegung / 5 Diese Kaufleute müssen ihre Daten veröffentlichen

Eine Verpflichtung zur Offenlegung/Publizität ihrer Jahresabschlüsse besteht im Wesentlichen für folgende Rechtsformen: Kapitalgesellschaften (AG, GmbH, KGaA, SE, GmbH und UG (haftungsbeschränkt)), Personenhandelsgesellschaften ohne eine natürliche Person als persönlich haftender Gesellschafter (z. B. GmbH & Co. KG, GmbH & Co. OHG mit einer Kapitalgesellschaft als persönlich h...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 3.3 Veräußerung von Beteiligungen an Personengesellschaften (S. 3)

Rz. 271 Gem. § 20 Abs. 2 S. 3 EStG gilt die Anschaffung oder Veräußerung einer unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligung an einer Personengesellschaft als Anschaffung oder Veräußerung der anteiligen Wirtschaftsgüter, die sich im Vermögen dieser Gesellschaft befinden. Mit dieser Regelung soll erreicht werden, dass die Veräußerung einer Beteiligung an einer Personengesellscha...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 2.1.1.1 Von der Regelung erfasste Körperschaften

Rz. 95 § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 EStG unterwirft Gewinnanteile (Dividenden), und sonstige Bezüge, die ein Gesellschafter aus einer Beteiligung an einer AG, GmbH, Genossenschaft oder optierenden Gesellschaft i. S. d. § 1a KStG erzielt, als Einkünfte aus Kapitalvermögen der Besteuerung. Die Regelung wird ergänzt durch § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EStG, der den Gewinn aus der Veräußerun...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 2.1.1.2 Nicht ausdrücklich genannte Körperschaften

Rz. 100 Bezüge, die ein Gesellschafter aus einer Beteiligung an einer in- oder ausländischen Gesellschaft erzielt, die nicht in § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 EStG aufgeführt ist, können nach dieser Vorschrift als Einkünfte aus Kapitalvermögen der Besteuerung unterliegen, da § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 EStG insofern keine abschließende Aufzählung enthält.[1] Voraussetzung für eine entspr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 05/2024, Vermögensause... / 2. Zwischenschaltung eines Dritten (insb. GbR)

Empfohlen wird zur Bewirkung des Übergangs des Mietverhältnisses nach § 566 BGB auch die Zwischenschaltung einer Person, die sowohl im Verhältnis zum Veräußerer als auch zum an sich vorgesehenen Erwerber "echter" Dritter ist.[18] In Betracht kommt hier eine Zwischenveräußerung an eine andere (natürliche oder juristische) Person, aber insbesondere auch an eine zu der Erbengem...mehr

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FF 05/2024, Nebengüterrecht... / 2. Zuständigkeit nach § 266 FamFG verneint:

BGB-Außengesellschaft Das AG Kitzingen hat seine Zuständigkeit nach § 266 FamFG in einem Fall mit gesellschaftsrechtlichen Bezügen verneint und die Sache an das Landgericht verwiesen.[7] Die Entscheidung ist richtig. Sie grenzt sorgfältig Sachverhalte mit GbR-rechtlichem Bezug danach voneinander ab, ob sie in den Anwendungsbereich der Vorschrift fallen oder nicht. Beteiligt war...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / cc) § 13 Abs. 1 Nr. 4a–4c ErbStG

Rz. 70 [Autor/Stand] Derzeit offen ist die Anwendung des § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG bei Sacheinbringung eines Familienheims in eine Ehegatten-GbR. In einem derzeit dem BFH vorliegenden Streitfall[2] hatte die Ehefrau des Klägers, Miteigentümerin der von beiden Ehegatten zu Wohnzwecken genutzten Immobilie zu [1]/2, zunächst die übrigen Miteigentumsanteile von ihren Kindern für...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3. Antragsberechtigte bei juristischen Personen und rechtsfähigen Personengesellschaften

Rn 18 Allein der Schuldner ist berechtigt, einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wegen drohender Zahlungsunfähigkeit zu stellen. Handelt es sich bei dem Schuldner um eine juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, richtet sich die Antragsberechtigung nicht alleine nach § 15. Abs. 3 enthält vielmehr eine Modifizierung dahingehend, dass nicht j...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 18. Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts

Rn 74 Die Bundesregierung hat am 17.03.2021 den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz – MoPeG) publiziert[97] Der Bundestag hat das Gesetz in der Beschlussfassung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz[98] verabschiedet. Rn 75 Nach dem Regelungskonzept der bis zum 31.12.2023 geltend...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1. Allgemeines

Rn 1 Entgegen dem Wortlaut der Überschrift enthält die Bestimmung keine Regelungen zur Zulässigkeit des Insolvenzverfahrens im eigentlichen Sinne. Geregelt ist vielmehr, welche Rechtsträger und besonderen Vermögensmassen einem Insolvenzverfahren unterfallen können. § 11 bestimmt dementsprechend die Insolvenzfähigkeit, d.h. die Möglichkeit, als Schuldner an einem Insolvenzver...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1. Allgemeines

Rn 1 Die Vorschrift regelt die besonderen Befugnisse für die Stellung eines Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer juristischen Person und einer rechtsfähigen Personengesellschaft. Die Norm wurde mit Wirkung zum 01.01.2024 durch das Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz (MoPeG) in Bezug auf die Konsolidierung des Rechts der Gesellsch...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 6. Aufsatzliteratur

Rn 23 Bachmann, Das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts, NJW 2021, 3073 ff.; Brinkmann, Das MoPeG und die "Verschränkung" zwischen der GbR und ihren Gesellschaftern, NJW 2024, 177 ff.; Haas, Aktuelle Rechtsprechung zur Insolvenzantragspflicht, DStR 2003, 423; Heitsch/Baisch, Zur Identifikation der Gesellschaft bürgerlichen Rechts im Insolvenz(antrags-)V...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1. Allgemeines

Rn 1 Im Sinne der Gewährleistung einer größtmöglichen Publizität des Eröffnungsbeschlusses schreibt § 31 die Übermittlung einer Ausfertigung des Beschlusses über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens an die für die Führung des Handels-, Genossenschafts-, Gesellschafts-, Partnerschafts- oder Vereinsregisters zuständigen Registergerichte vor, sofern der Schuldner in einem der ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1. Überschuldung als weiterer Eröffnungsgrund (§ 19 Abs. 1)

Rn 1 Die Norm statuiert als weiteren Eröffnungsgrund für juristische Personen neben § 17 die Überschuldung. § 19 gilt, ebenso wie § 17, sowohl bei Schuldner, als auch bei Gläubigeranträgen. § 19 hat in kurzer Folge durch das "Finanzmarktstabilisierungsgesetz" (FMStG)[1] mit Wirkung ab 18.10.2008 und das "Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Anlass und Ziel der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts – MoPeG – v. 10.8.2021[2] wurde das Recht der Personengesellschaften grundlegend reformiert. Anlass war die Tatsache, dass sich das durch §§ 705 ff. BGB a.F. gestaltete Regelungskonzept der Gesellschaft bürgerlichen Rechts – GbR – als nicht rechtsfähige, sog. Gesamthandsgemeinschaft nach me...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4. Aufsatzliteratur

Rn 20 Burger/Schellberg, Die Auslösetatbestände im neuen Insolvenzrecht, BB 1995, 261; Drukarzcyk/Schüler, Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung als Insolvenzauslöser, in: Kölner Schrift zur Insolvenzordnung, 1. Aufl. S. 57 ff.; Harz/Comtesse/Conrad, Drohende Zahlungsunfähigkeit, ZInsO 2019, 2241 ff.; Heitsch/Baisch, Zur Identifikation der Gesel...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/Hans-Jürgen Kirsch/Peter Oser/Stefan Bischof (Hrsg.), Rechnungslegung nach IFRS, Abkürzungsverzeichnis

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ZErb 05/2024, Vermögensause... / 2. Auseinandersetzung unter Miteigentümern (insb. Scheidungsfolgenvereinbarungen)

Wie eingangs ausgeführt hat der BGH bereits 2019 erkannt, dass § 566 BGB bei Übertragung von Bruchteilseigentum auf einen anderen Bruchteilseigentümer weder direkt noch analog anwendbar ist. Derartige Konstellationen kommen häufiger vor, als auf den ersten Blick erwartet. Klassikerbeispiele für derartige Vermögensauseinandersetzungen bieten Scheidungsfolgenvereinbarungen. In...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.3 Juristische Personen

Rn 14 Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über eine juristische Person führt zu deren Auflösung (vgl. § 42 BGB für den Verein und § 87b BGB für die Stiftung, § 262 Abs. 1 Nr. 3 AktG für die Aktiengesellschaft, § 60 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG für die Gesellschaft mit beschränkter Haftung). Die aufgelöste juristische Person besteht für die Zwecke der Abwicklung des Insolvenzverfahre...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.4 Rechtsfähige Personengesellschaften

Rn 18 Abs. 2 Nr. 1 enthält eine Klammerdefinition für die vom Gesetz so bezeichneten "rechtsfähige Personengesellschaft", über deren Vermögen ein gesondertes Insolvenzverfahren stattfinden kann.[23] Rn 19 In Entsprechung zum Recht der Gesamtvollstreckungsordnung, wird die Gesellschaft bürgerlichen Rechts ausdrücklich für insolvenzfähig erklärt.[24] Rn 20 Schuldner im Insolvenz...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. § 2a Satz 1 ErbStG

Rz. 18 [Autor/Stand] Die Vorschrift fasst in zwei Fiktionen zusammen, dass rechtsfähige Personengesellschaften für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer als Gesamthand und deren Vermögen als Gesamthandsvermögen gelten. Mit identischem Wortlaut wird dies für Zwecke der Ertragsbesteuerung in § 39 Abs. 2 Nr. 2 Satz 2 AO angeordnet[2] sowie, allerdings befristet auf drei Jah...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Zuwendende/Schenker sind alle Gesellschafter

Rz. 92 [Autor/Stand] Ebenso wie sie nach Satz 2 im umgekehrten Fall des steuerbaren Erwerbs einer rechtsfähigen Personengesellschaft als Erwerber fingiert werden (s. Rz. 38 ff.) macht Satz 3 "deren", d.h. alle Gesellschafter zu Zuwendenden und damit grundsätzlich zu Schenkern, wenn die Gesellschaft selbst den Tatbestand einer steuerbaren Schenkung verwirklicht (s. Rz. 88 ff....mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Anwendung der Norm

Rz. 24 [Autor/Stand] Satz 2 setzt, ausdrücklich anknüpfend an § 1 Abs. 1 Nr. 1 – 3 ErbStG, tatbestandlich den erbschaft-/schenkungsteuerbaren Erwerb einer rechtsfähigen Personengesellschaft voraus (s. Rz. 19). Man akzeptiert damit zwar, dass solche Personengesellschaften zivilrechtlich sowohl von Todes wegen (§ 3 ErbStG) als auch durch Schenkung unter Lebenden (§ 7 ErbStG) b...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.2 Rechtsfähige Personengesellschaft

Rn 7 Für die in § 11 Abs. 2 Nr. 1 ausdrücklich genannten und dieser Bestimmung auch ungenannt unterfallenden Gesellschaften sind die persönlich haftenden Gesellschafter jeweils alleine berechtigt, einen Insolvenzeröffnungsantrag zu stellen. Rn 8 Gleiches gilt für die Kommanditgesellschaft auf Aktien, die aufgrund der Regelung des § 278 Abs. 1 AktG als Gesellschaft mit eigener...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Bewertung der Anteile an Personengesellschaften und anderen Mitunternehmerschaften i.S.v. § 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 BewG

Rz. 161 [Autor/Stand] Nach § 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 Satz 1 BewG bilden einen Gewerbebetrieb auch alle Wirtschaftsgüter, die den inländischen "Gesellschaften im Sinne des § 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer. 2, des § 15 Absatz 3, des § 18 Absatz 4 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes und, wenn sie ihrer Tätigkeit nach einer Gesellschaft im Sinne des § 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2, des §...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Stimmrechte in der Eigentüm... / 1.1 Wohnungseigentümer

Stimmberechtigt ist grundsätzlich jeder im Grundbuch als Eigentümer eingetragene Wohnungseigentümer. Hierbei kann es sich insbesondere handeln um eine natürliche Personen, Bruchteilsgemeinschaft (bei namentlicher Benennung der Miteigentümer), Gesellschaft bürgerlichen Rechts, Handelsgesellschaft (OHG, KG, KGaA), juristische Peron (u. a. AG, GmbH, Verein), Wohnungseigentümergemeins...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sonderbetriebsvermögen: Aus... / 2.2 Steuerrechtliches Gesamthandsvermögen als notwendiges Betriebsvermögen

Entsprechend dem Vollständigkeitsgebot[1] sind in der Handelsbilanz einer Personengesellschaft diejenigen Vermögensgegenstände auszuweisen, die zum handelsrechtlichen Gesellschaftsvermögen (steuerlichen Gesamthandsvermögen) gehören. Alle Wirtschaftsgüter, die zum Gesellschaftsvermögen (steuerlichen Gesamthandsvermögen) einer Personengesellschaft gehören, sind prinzipiell – a...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3 Rechtsfolgen eines Betriebsübergangs

Rz. 17 Nach § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB gehen im Zeitpunkt des Betriebsübergangs bestehende Arbeitsverhältnisse kraft Gesetzes mit allen Rechten und Pflichten auf den neuen Inhaber über [1]; das gilt auch für Arbeitsverhältnisse, in denen die Hauptleistungspflichten ruhen, z. B. während der Elternzeit und bei Altersteilzeitverhältnissen in der Freistellungsphase [2]. Neuer Inhabe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sonderbetriebsvermögen / 1.1 Neuerungen durch das MoPeG ab 1.1.2024

Nach bisheriger Rechtslage galt das Gesellschaftsvermögen der GbR und der Personenhandelsgesellschaften als "gemeinschaftliches Vermögen der Gesellschafter" (sog. Gesamthandsprinzip). Nach der Neuregelung des § 713 BGB n. F. durch das am 1.1.2024 grundsätzlich in Kraft getretene MoPeG[1] sind die Beiträge der Gesellschafter sowie die für oder durch die Gesellschaft erworbene...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Geschäftswert / 3.3 Geschäftswertanteile von Mitunternehmern

Nicht nur im Fall der Übertragung eines Unternehmens im Ganzen, sondern auch bei der Veräußerung von Anteilen an einer Personengesellschaft (OHG, KG, GbR) kann ein Geschäftswert (anteilig) mitveräußert sein. Durch die Veräußerung eines Gesellschaftsanteils erhält der Erwerber eine zivilrechtliche Mitberechtigung an den Gegenständen des Gesellschaftsvermögens.[1] Diese Mitber...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Unternehmensverträge / 5.2.1 Begriff

Rz. 48 Das Aktienrecht versteht unter dem Gewinngemeinschaftsvertrag einen Vertrag, durch den sich eine AG oder KGaA dazu verpflichtet, ihren Gewinn oder den Gewinn einzelner ihrer Betriebe ganz oder zum Teil mit dem Gewinn anderer Unternehmen oder einzelner Betriebe anderer Unternehmen zusammenzulegen.[1] Mit dem Abschluss eines Gewinngemeinschaftsvertrags entsteht zwischen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sonderbetriebsvermögen / 4 Sonderbetriebseinnahmen und -ausgaben

Die Vorschrift des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG verwendet den Begriff der Sonderbetriebseinnahmen nicht, sondern spricht von "Vergütungen, die der Gesellschafter von der Gesellschaft für seine Tätigkeit im Dienst der Gesellschaft oder für die Hingabe von Darlehen oder für die Überlassung von Wirtschaftsgütern bezogen hat". Der Umfang der gewerblichen Einkünfte einer Mitunte...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Verlust aus Veräußerung einer GmbH-Beteiligung als nach § 32d Abs. 1 EStG zu besteuernder Kapitalertrag

Werden Darlehensforderungen gegenüber einer Tochtergesellschaft einer GbR für 1 EUR veräußert und wird in der Folge über das Vermögen der Tochtergesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet, so führt der entstehende Verlust bei den Gesellschaftern der GbR zu Einkünften aus Kapitalvermögen gem. § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG. Diese sind mit dem besonderen Steuersatz nach § 32d Abs. 1...mehr