Fachbeiträge & Kommentare zu GbR

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Gesellschaft bürgerlichen R... / 1.3.4 Vorgründungsgesellschaften

Vereinbaren mehrere Personen verbindlich eine GmbH, eine AG oder eine andere Kapitalgesellschaft zu gründen, entsteht mit dem Abschluss des notariell beurkundeten Gesellschaftsvertrages die sog. Vor-GmbH oder Vor-AG. Für diese Vor-Gesellschaften gelten schon im Wesentlichen die Regelungen des GmbH-Gesetzes (GmbHG) oder des Aktiengesetzes (AktG), insbesondere ist die Haftung ...mehr

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Gesellschaft bürgerlichen R... / 1.1 Anwendbare Rechtsnormen

Die GbR ist die im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelte Grundform der Personengesellschaften. Für die GbR gelten die §§ 705 – 740c BGB. Für die anderen Personengesellschaften, zu denen die OHG, die KG, die Partnerschaft, die Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV) und weitere sehr spezielle Gesellschaftsformen gehören, existieren weitgehende Spezialregelu...mehr

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Gesellschaft bürgerlichen R... / 1.2.1 Kapitalgesellschaften

Neben den klassischen Kapitalgesellschaftsformen GmbH und AG, die viele Jahrzehnte das Wirtschaftsleben beherrschten, gibt es eine Anzahl neuer europäischer Kapitalgesellschaftsformen, wie z. B. die europäische Aktiengesellschaft (SE) oder die europäische Genossenschaft (SCE). Daneben können auch Unternehmen, die ausschließlich in Deutschland tätig sind, eine Gesellschaft na...mehr

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Gesellschaft bürgerlichen R... / 3.3 Grenzen der Vertragsfreiheit

Aber auch hinsichtlich des Gesellschaftsvertrags einer GbR gilt der Grundsatz der Vertragsfreiheit nicht unbeschränkt, nicht jede abweichende Regelung ist rechtlich zulässig. Dies gilt insbesondere für Vereinbarungen, die gegen zwingende Vorschriften des Zivilrechts oder des Wirtschaftsrechts, wie z. B. gegen Kartellverbote, verstoßen. Gleiches gilt für Vereinbarungen, die ...mehr

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Gesellschaft bürgerlichen R... / 3 Der Inhalt des Gesellschaftsvertrags

Der Gesellschaftsvertrag, mit dem die GbR gegründet wird, kann schriftlich, mündlich oder durch konkludentes Handeln geschlossen werden. Zwingend notwendig sind nur die Vereinbarung des gemeinsamen Zwecks und der Beiträge der Gesellschafter, durch die der gemeinsame Zweck gefördert werden soll. Werden keine weiteren Vereinbarungen getroffen, gelten die gesetzlichen Regelunge...mehr

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Gesellschaft bürgerlichen R... / 1.3.1 Kleingewerbetreibende und Freiberufler

Da Kleingewerbetreibende kein Handelsgewerbe betreiben, müssen sie, wenn sie keine Kapitalgesellschaft, sondern eine Personengesellschaft gründen wollen, keine OHG oder KG gründen. Sie können vielmehr wählen, ob sie eine GbR oder eine Personenhandelsgesellschaft gründen wollen (siehe unter 1.2). Ob ein Gewerbe ein Handelsgewerbe ist oder nicht, richtet sich gem. § 1 Abs. 2 HG...mehr

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Gesellschaft bürgerlichen R... / 1.2.2 Die Personenhandelsgesellschaften und die Partnerschaften

Der Unterschied zwischen der GbR und den Personenhandelsgesellschaften OHG und KG ist ausschließlich der Zweck der jeweiligen Gesellschaft. Bei der OHG und bei der KG muss der Zweck der Gesellschaft im gemeinsamen Betrieb eines Handelsgewerbes oder in einem der in § 107 HGB genannten Zwecke liegen, ein anderer Zweck ist nicht zulässig. Bei der GbR ist jeder Zweck zulässig, a...mehr

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Gesellschaft bürgerlichen R... / 3.2 Dispositive Vereinbarungen

Neben den zwingend notwendigen Vereinbarungen kann der Gesellschaftsvertrag vielfältige weitere Regelungen enthalten. Abhängig vom jeweiligen Zweck und der konkreten Betätigung der GbR sollte der Vertrag auch weitere Regelungen enthalten, insbesondere wenn die GbR am Wirtschaftsleben teilnehmen soll. Wichtig Sinnvolle Regelungen in Gesellschaftsvertrag aufnehmen Im Gesellschaf...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.4 Arbeitgeber

Rz. 46 Der Arbeitgeber wird in einer Vielzahl von Regelungen des BetrVG als Normadressat genannt. Das Gesetz enthält jedoch keine Definition des Arbeitgeberbegriffs. Nach der allgemeinen arbeitsrechtlichen Definition ist Arbeitgeber jeder, der einen anderen als Arbeitnehmer beschäftigt. Arbeitgeber kann danach sowohl eine natürliche als auch eine juristische Person sein, ebe...mehr

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Konzernabschluss nach HGB / 2.1.1 Handelsrechtlicher Konzernbegriff

Rz. 7 Grundsätzlich existieren verschiedene Formen der Zusammenarbeit zwischen Unternehmen, die unterschiedlich zu werten sind. So ist zwischen Kooperation, die vor allem in Form von Kartellen, Arbeitsgemeinschaften (Konsortien) und Unternehmensverbänden, aber auch als Gemeinschaftsunternehmen (Joint Venture) auftritt, und Konzentration, bei der eine Angliederung bestehende...mehr

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Konzernabschluss nach HGB / 4.1 Unternehmensarten im Konzern und deren Einbeziehung in den Abschluss

Rz. 92 Für die Einbeziehung in den Konzernabschluss unterscheidet das HGB verschiedene Unternehmensarten, wobei auf die Höhe des Kapitalanteils, das Ziel, mit dem die Verbindung eingegangen worden ist, sowie die gegebenen bzw. tatsächlich genutzten Einflussmöglichkeiten abgestellt wird.[1] Konkret relevant sind. Gemeinschaftsunternehmen, assoziierte Unternehmen oder sonstige...mehr

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Eigentümerversammlung (FAQs) / 5 GbR

Wer ist bei einer GbR zu laden, die angemeldet/gegründet wurde? Zur Vertretung der GbR sind gemäß § 720 Abs. 1 BGB alle Gesellschafter gemeinsam befugt, es sei denn, der Gesellschaftsvertrag bestimmt etwas anderes. Es ist wie bei § 9b Abs. 1 Satz 2 WEG eine Gesamtvertretung.mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 8 Veräußerung von Wohnungseigentum

Rz. 9 Der Gesetzgeber hat eine besondere Regelung für den Fall der Veräußerung von vermietetem Wohnungseigentum nicht getroffen, sondern geht unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des BGH (NJW 1999, 2177 ff.) davon aus, dass nur der Erwerber des Sondereigentums an den Wohnräumen alleiniger Vermieter ist. Die Veräußerung von vermieteten Wohnungen, die in Eigentumswohnungen ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3 Voraussetzungen

Rz. 5 Das Vorkaufsrecht setzt eine bestimmte zeitliche Reihenfolge voraus, nämlich dass ein wirksamer Mietvertrag zustande gekommen und die Wohnung dem Mieter überlassen worden ist, nach Überlassung Wohnungseigentum an der Wohnung begründet worden ist oder werden soll und die Wohnung an einen Dritten verkauft wird. Rz. 6 Der Abschluss eines wirksamen Mietvertrags muss der vollen...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4 Veräußerung

Rz. 4 Veräußerung i. S. d. § 566 setzt den dinglichen Vorgang des Eigentumsübergangs voraus. Nach § 873 ist zur Übertragung des Eigentums an einem Grundstück die Einigung zwischen Veräußerer und Erwerber über den Eintritt der Rechtsänderung und die Eintragung der Rechtsänderung in das Grundbuch erforderlich. Die Einigung i. S. d. § 873 ist nicht die Einigung innerhalb des Ve...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Anwendungsbereich

Rz. 2 Die Vorschrift soll den Mietern von Wohnraum vor einer Verdrängung im Zusammenhang mit der Umwandlung in Wohnungseigentum schützen. Dieser Schutz soll dadurch erreicht werden, dass den Mietern ein Vorkaufsrecht eingeräumt wird. Rz. 3 § 577 ist auch bei der Umwandlung von öffentlich gefördertem Wohnraum in Wohnungseigentum anwendbar (Schmidt-Futterer/Blank/Fervers, § 577...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4 Geschäftsräume (Abs. 2)

Rz. 10 1. Begriff § 580a Abs. 2 betrifft die Geschäftsraummiete, also die Anmietung von Räumen zur Erzielung von Einkommen. Die dazu unternommene Erwerbstätigkeit kann gewerblicher, freiberuflicher, landwirtschaftlicher oder auch nichtselbständiger Art sein, wobei der Vertragszweck – nicht die tatsächliche Nutzung des Mietobjekts – entscheidend ist Hinweis Mischnutzung Bei eine...mehr

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Eigenbedarfskündigung / 1.3.1 Vermieter ist Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) kann grundsätzlich auch wegen Eigenbedarfs eines Gesellschafters kündigen, da es nicht gerechtfertigt wäre, Gesellschafter einer bürgerlich-rechtlichen Gesellschaft insoweit schlechter zu stellen als Mitglieder einer einfachen Vermietermehrheit (z. B. Ehepaar). Sind mehrere natürliche Personen Vermieter, berechtigt der Eigenbedarf ...mehr

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Eigenbedarfskündigung / 1.3.3 Vermieter ist eine GmbH & Co. KG

Auch eine GmbH und Co. KG kann ein Mietverhältnis nicht wegen Eigenbedarfs ihrer Gesellschafter kündigen. Eine vergleichbare Situation wie bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) besteht nicht. Die Rechtsform einer GbR entsteht oftmals zufällig, und daher wäre die unterschiedliche Behandlung der Vermietung durch eine GbR einerseits und durch eine einfache Vermieterm...mehr

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Eigenbedarfskündigung / 16 Kündigungssperrfristen

Die ordentliche Kündigungsfrist ist abhängig von der Dauer des Mietverhältnisses (§ 573c Abs. 1 BGB) und beträgt maximal 9 Monate. Wurde jedoch an den vermieteten Wohnräumen nach Überlassung an den Mieter Wohnungseigentum begründet ("Umwandlung") und das Wohnungseigentum veräußert, kann sich der Erwerber auf Eigenbedarf erst nach Ablauf von 3 Jahren seit der Veräußerung beru...mehr

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Erbauseinandersetzung / 1.2 Möglichkeiten der ­Auseinandersetzung

Das Verfahren der einvernehmlichen Auseinandersetzung ist gesetzlich geregelt.[1] Zunächst müssen die Nachlassverbindlichkeiten berichtigt werden.[2] Der verbleibende Überschuss wird dann unter den Erben entsprechend ihren Anteilen verteilt.[3] Soweit möglich erfolgt eine Naturalteilung, sonst der Verkauf der Nachlassgegenstände mit anschließender Verteilung des Erlöses ode...mehr

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Fremdleistungen: Unterschie... / 4 Fremdleistungen bei umgegliederten Umsatzerlösen (BilRuG)

Durch das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) wurden seit dem Geschäftsjahr 2016 Umgliederungen von den sonstigen betrieblichen Erlösen in die Umsatzerlöse vorgeschrieben. Durch die Umsetzung der zugrunde liegenden Bilanzrichtlinie der EU gelten Umsatzerlöse seither als solche Erlöse, die aus dem Verkauf und der Vermietung oder Verpachtung von Produkten sowie der Erbrin...mehr

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Kündigung durch den Vermieter / 2.2 Fristlose Kündigung wegen vertragswidrigen Gebrauchs

Ein vertragswidriger Gebrauch der Mietsache durch den Mieter, durch welchen die Rechte des Vermieters in erheblichem Maße verletzt werden, kann den Vermieter zu einer außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigen. Hinweis Definition wichtiger Grund Ein wichtiger Grund, der den Vermieter zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses berechtigt, liegt vor, wenn de...mehr

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Erbauseinandersetzung / 1.1 Überblick

Mit dem Erbfall entsteht bei mehreren Erben eine Erbengemeinschaft.[1] Sämtliche Vermögenswerte des Nachlasses stehen allen Erben gemeinsam zu (Gesamthandseigentum). An diesem Gesamthandskonzept bei der Erbengemeinschaft hat sich auch durch das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG)[2] nichts geändert.[3] Jeder Miterbe hat ein berechtigtes Interess...mehr

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Liebhaberei – ABC / Betriebsaufspaltung

Negative Einkünfte aus einer gewerblichen Tätigkeit führen nicht zur Umqualifizierung der vermögensverwaltenden Einkünfte einer GbR. Sie erzielt keine Einkünfte aus gewerblicher Tätigkeit auf Grund einer Betriebsaufspaltung, wenn es ihr an der dafür erforderlichen Gewinnerzielungsabsicht fehlt.[1]mehr

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Liebhaberei – ABC / Pferdezucht

Für die – vom Gericht im Streitfall von Amts wegen zu prüfende[1] – Gewinnerzielungsabsicht einer Pferdezucht ist insbesondere bedeutsam, ob der Betrieb bei objektiver Betrachtung nach seiner Art, der Gestaltung seiner Betriebsführung und den gegebenen Ertragsaussichten einen Totalgewinn (in der Zeit zwischen Betriebsgründung und –beendigung) erwarten lässt.[2] Eine solche A...mehr

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Liebhaberei / 1.3 Beginn und Ende der Liebhaberei

Eine Tätigkeit kann von Anfang an Liebhaberei im steuerlichen Sinne sein. Liegt eine Gewinnerzielungsabsicht erst später vor oder entfällt sie zu einem späteren Zeitpunkt, ist erst dann eine einkommensteuerrechtlich relevante Tätigkeit zu bejahen oder zu verneinen. Danach können auch nur einzelne Verlustphasen zur Liebhaberei führen, wenn der Steuerpflichtige in diesem Zeitr...mehr

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Dürfen sich Vereine (überha... / 8.5 Fall 5: Grundsatzurteil – der Betrieb eines Fitnessstudios in der Rechtsform eines e. V. ist unzulässig

Leitsatz der Entscheidung Ein Fitnessstudio kann nicht als Idealverein (§ 21 BGB) in das Vereinsregister eingetragen werden, weil es sich dabei im Regelfall um einen wirtschaftlichen Verein handelt. Vorbemerkung Soweit ersichtlich, handelt es sich hier um das erste Urteil für den Bereich des Sports bundesweit, nach dem ein Sportverein wegen des Betriebs eines Fitnessstudios nic...mehr

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Geschäftsjahr/Wirtschaftsjahr / 4.2.2.1 Im Handelsregister eingetragene einkommensteuerpflichtige Gewerbetreibende (§ 4a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 EStG)

Rz. 46 Bei Gewerbetreibenden, deren Firma im Handelsregister eingetragen ist, umfasst das Wirtschaftsjahr den Zeitraum, für den sie regelmäßig Abschlüsse machen (§ 4a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 EStG). Damit kommt es z. B. nicht auf die Eröffnungsbilanz, die Schlussbilanz bei Beendigung des Unternehmens sowie Insolvenz-, Liquidations- und Auseinandersetzungsbilanzen an, da es diesen...mehr

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Geschäftsjahr/Wirtschaftsjahr / 4.2.3 Wirtschaftsjahr bei Land- und Forstwirten (§ 4a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, Abs. 2 EStG)

Rz. 59 Nach § 4a Abs. 1 Satz 1 EStG ist der Gewinnermittlungszeitraum ist bei Land- und Forstwirten das Wirtschaftsjahr, das regelmäßig einen Zeitraum von zwölf Monaten umfasst, und zwar unabhängig von der Art der Gewinnermittlung, sodass § 4a Abs. 1 Satz 1 EStG z. B. auch bei Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen gilt.[1] Das Wirtschaftsjahr ist bei Land- und Forstwirte...mehr

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Geschäftsjahr/Wirtschaftsjahr / 4.2.2.3 Körperschaftsteuerpflichtige Gewerbetreibende

Rz. 56 Gem. § 7 Abs. 3 Satz 2 KStG gilt grundsätzlich das Kalenderjahr als körperschaftsteuerlicher Gewinnermittlungszeitraum.[1] Davon abweichend ist der Gewinn bei Steuerpflichtigen, die nach den handelsrechtlichen Vorschriften verpflichtet sind, Bücher zu führen, nach dem (abweichenden oder mit dem Kalenderjahr übereinstimmenden) Wirtschaftsjahr zu ermitteln, für das sie ...mehr

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ZErb 03/2026, Dauertestamen... / I. Das MoPeG und der Paradigmenwechsel im Recht der GbR: Ausscheiden statt Auflösen

Das MoPeG wurde, nicht ohne stolzen Pathos,[4] im Bundestag als "Jahrhundertwerk" apostrophiert.[5] Eher im Schlepptau und im Windschatten der großen Umwälzungen im Recht der Personengesellschaften durch das MoPeG, namentlich der Umstellung des gesetzlichen Leitbilds der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) auf einen auf Dauer angelegten rechtsfähigen Träger und der Einfüh...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.4 Formwechsel (§ 1 Abs 1 Nr 2 UmwStG iVm §§ 190–304 UmwG)

Tz. 32 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 § 1 Abs 1 Nr 2 UmwStG erfasst den Formwechsel einer Kap-Ges in eine Pers-Ges. An einem Formwechsel ist nur ein einziger Rechtsträger beteiligt. Es ändern sich dessen Rechtskleid und Struktur, ohne dass Vermögen übertragen wird. Seine Identität bleibt damit gewahrt. Es bleibt neben dem Vermögensbestand im Grundsatz auch der Kreis der Gesellsc...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7 Umstrukturierungen außerhalb des UmwG

Tz. 124 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Wie bereits erwähnt (s Einf UmwStG Tz 8 ff), ist die im UmwG enthaltene Aufzählung von Umw-Arten abschließend. Das wirtsch Ergebnis einer Umw lässt sich in aller Regel aber auch durch außerhalb des UmwG geregelte umw-ähnliche Vorgänge erreichen, die auf einer Einzelrechtsnachfolge oder auf dem Prinzip der An- bzw Abwachsung (s § 712 BGB) be...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 1.2 Entstehungsgeschichte

Rn 3 Die Vorschrift entspricht inhaltlich den früheren Regelungen des Konkursrechts (§§ 208, 210, 213 KO; § 63 Abs. 2 GmbHG). Der Gesetzgeber hielt es für sachgerecht auch unter dem Regime der InsO an dem Grundsatz, dass bei juristischen Personen und rechtsfähigen Personengesellschaften jeder organschaftliche Vertreter bzw. jeder persönliche haftende Gesellschafter sowie jed...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.2 Verschmelzung (§ 1 Abs 1 Nr 1 1. Alt UmwStG iVm §§ 2–122l UmwG)

Tz. 17 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Verschmelzung ist gesellschaftsrechtlich die Vereinigung des Vermögens mehrerer Rechtsträger durch Übertragung des Vermögens der übertragenden Rechtsträger im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf den übernehmenden Rechtsträger bei liquidationsloser Vollbeendigung der übertragenden Rechtsträger. Nach § 2 UmwG können Rechtsträger unter Auflösung...mehr

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Allgemeine Geschäftsbedingu... / 3 Beispiele unwirksamer Klauseln nach § 307 BGB

Die Unwirksamkeit der überwiegenden Zahl der mietvertraglichen Formularklauseln wurde von der Rechtsprechung[1] auf einen Verstoß gegen die Generalklausel des § 307 BGB gestützt, sodass dieser Bestimmung die größte praktische Bedeutung zukommt. Dies auch deshalb, weil eine Bestimmung nach § 307 BGB selbst dann unwirksam sein kann, wenn sie keinen Verstoß gegen die Verbotskat...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2 Verschmelzung, Auf- und Abspaltung (§ 1 Abs 3 Nr 1 UmwStG iVm §§ 2ff, 123 ff UmwG)

Tz. 56 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Erfasst werden die Verschmelzung, Aufspaltung und Abspaltung iSd §§ 2 und 123 Abs 1 und 2 UmwG von eingetragenen GbR, Pers-Handelsgesellschaft und Partnerschaftsgesellschaften oder vergleichbare ausl Vorgänge. Wie iRd § 1 Abs 1 Nr 1 UmwStG können die Vorgänge jeweils zur Aufnahme auf einen bereits bestehenden Rechtsträger oder zur Neugründun...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.3 Spaltung (§ 1 Abs 1 Nr 1 2. und 3. Alt UmwStG iVm §§ 123–173 UmwG)

Tz. 23 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 § 123 UmwG unterscheidet zwischen folgenden zivilrechtlichen Arten der Spaltung: a) Aufspaltung (§ 123 Abs 1 UmwG) Bei diesem Umkehrfall der Verschmelzung kann der übertragende Rechtsträger unter Auflösung ohne Abwicklung sein Vermögen aufspalten: zur Aufnahme durch gleichzeitige Übertragung der Vermögensteile jeweils als Gesamtheit auf andere ...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.2.2 Rechtsfähige Personengesellschaften

Rn 15 Handelt es sich bei dem Schuldner um eine rechtsfähige Personengesellschaft, ist gem. § 15 Abs. 1 Satz 1 Var. 2 jeder persönlich haftende Gesellschafter antragsberechtigt. Diese Regelung erfasst neben der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), der offenen Handelsgesellschaft (oHG), der Kommanditgesellschaft (KG) auch die Partnerschaftsgesellschaft (PartG), die Partenr...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.2.1 Juristische Personen

Rn 7 Für die Aktiengesellschaft (AG) ist jedes ordentliche oder stellvertretende Mitglied des Vorstands (§§ 76, 78, 82, 94 AktG) zur Antragstellung befugt. Nach der Auflösung ist jeder Abwickler (§§ 264, 265 AktG) antragsberechtigt. Keine Antragsberechtigung besteht für Aktionäre sowie für Mitglieder des Aufsichtsrats (Ausnahme: § 15 Abs. 1 Satz 2, s. Rn. 26) oder eines Beir...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.1.1 Erfasste Umwandlungsarten

Tz. 49 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Der Sechste bis Achte Teil des UmwStG findet dem Grunde nach auf solche Umw-Vorgänge Anwendung, die gem § 1 Abs 1 UmwStG nicht schon unter den Zweiten bis Fünften Teil des UmwStG fallen. Das sind im Wes folgende Umw-Konstellationen: gem § 1 Abs 3 Nr 1 UmwStG die Verschmelzung, Aufspaltung und Abspaltung iSd §§ 2 und 123 Abs 1 und 2 UmwG von P...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3 Übernehmender Rechtsträger

Tz. 11 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Übernehmender Rechtsträger eines Formwechsels nach § 9 UmwStG muss eine inl oder ausl Pers-Ges sein. Als inl Rechtsträger kommen nach § 191 UmwG in Betracht KG, OHG, eingetragene GbR und Partnerschaftsgesellschaft. Tz. 12 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Nicht in Betracht kommen stille Gesellschaften (selbst wenn diese stlich als MU-Schaft behandel...mehr

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ZErb 03/2026, Dauertestamen... / II. Das MoPeG als Stiefmutter der Testamentsvollstreckung

Wer durch letztwillige Verfügung einen Testamentsvollstrecker ernennt, kann damit über seinen eigenen Tod hinaus auf lange Frist die Befolgung seiner Anordnungen sicherstellen (vgl. § 2216 Abs. 2 S. 1 BGB), dem Erben die Verfügungsbefugnis über Nachlassgegenstände entziehen (vgl. § 2211 Abs. 1 BGB) und den Zugriff der Eigengläubiger des Erben auf die Nachlassgegenstände verh...mehr

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ZErb 03/2026, Dauertestamen... / b) Dauertestamentsvollstreckung über den vollhaftenden Anteil in der werbenden Gesellschaft

Eine vom Erblasser angeordnete Dauertestamentsvollstreckung, die sich (auch oder allein) auf die Verwaltung (§§ 2205 S. 1, 2209 S. 1 BGB) von dessen vollhaftenden Anteil an einer werbenden Gesellschaft und die Verfügung hierüber (§§ 2205 S. 2, 2206 Abs. 1 S. 2 BGB) erstreckt, hält die neuere BGH-Rspr. zwar grundsätzlich ebenfalls für wirksam,[45] begrenzt jedoch die Verwaltu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4 (Kein) Betriebsvermögen des übernehmenden Rechtsträgers

Tz. 10 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 § 8 UmwStG setzt voraus, dass das übergehende Vermögen nicht BV des übernehmenden Rechtsträgers wird. Dh, die übergehenden Wirtschaftsgüter müssen unmittelbar durch die Umw zu PV werden. Die an die Umw ins BV erfolgende Übertragung in das PV reicht nicht aus; in diesem Vorgang ist eine Entnahme zu sehen (s Schnitter, in F/D, § 8 UmwStG Rn 9;...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2 Übertragender Rechtsträger

Tz. 9 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Übertragender Rechtsträger eines Formwechsels nach § 9 UmwStG können nach § 1 Abs 1 S 1 Nr 2 UmwStG ausschl inl oder ausl Kap-Ges sein. Ob neben einer AG, KGaA und GmbH auch eine SE und eine UG formwechselnder Rechtsträger sein können, ist umstritten (bejahend s Sparfeld in Habersack/Wicke, 2. Aufl 2021, § 226 UmwG Rn 7ff; aA s Vossius, in W/...mehr

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ZErb 03/2026, Dauertestamen... / c) Sonderfall: Dauervollstreckung, wenn der Erbe bereits zuvor Mitgesellschafter war

Mit Beschluss v. 12.3.2024[67] hat der BGH entschieden, dass ein im Wege der Sonderrechtsnachfolge übergegangener Kommanditanteil auch dann der vom Erblasser angeordneten Dauertestamentsvollstreckung unterliegt, wenn der Erbe bereits Gesellschafter ist. Diese Aussage ist m.E. auf GbR-Anteile übertragbar.[68] Vorausgesetzt ist hier wie dort selbstverständlich, dass der Gesell...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.4 Formwechsel (§ 1 Abs 3 Nr 3 UmwStG iVm §§ 190–304 UmwG)

Tz. 62 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Für den Formwechsel einer Pers-Ges in eine Kap-Ges oder Gen eröffnet § 1 Abs 3 Nr 3 UmwStG den Anwendungsbereich des Ges. Formwechselnde Rechtsträger können umw-rechtlich allerdings nur eingetragene GbR, Pers-Handelsgesellschaften oder Partnerschaftsgesellschaften sein (§ 191 UmwG). Zu den umw-rechtlichen Voraussetzungen ansonsten s Tz 32 ff...mehr

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ZErb 03/2026, Dauertestamen... / 2. Neuere Rechtsprechung

Diese Rspr. hat der BGH mit Beschluss v. 3.7.1989 zu Recht aufgegeben, weil die Sondererbfolge den vererbten Gesellschaftsanteil nicht aus dem Nachlass ausscheiden lässt und damit einer Testamentsvollstreckung am Gesellschaftsanteil nicht entgegensteht.[36] Die zwischen den Gesellschaftern bestehende "Arbeits- und Haftungsgemeinschaft", d.h. das schutzwürdige Interesse der ü...mehr