Fachbeiträge & Kommentare zu GbR

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gründung einer GmbH / 1 Vorgründungsgesellschaft

Wenn sich mehrere Gesellschafter zur Gründung einer GmbH zusammenschließen, kann dadurch bereits eine Vorgründungsgesellschaft entstehen. Diese kann die Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts aufweisen oder wenn bereits ein Handelsgewerbe betrieben wird, das nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, eine OHG sein....mehr

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GmbH-Gründung: Was ist zu b... / 1.2 GmbH in Gründung

Mit dem notariellen Abschluss des Gesellschaftsvertrags entsteht eine sog. GmbH in Gründung. Diese Gesellschaft wird auch Vor-GmbH oder Gründungs-GmbH bzw. GmbH in Gründung (GmbH i.G.) genannt. Die GmbH in Gründung ist das notwendige Durchgangsstadium auf dem Weg zur GmbH. Nach der notariellen Beurkundung des Gesellschaftsvertrags und der Einzahlung der Stammeinlagen erfolgt ...mehr

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Vererbung eines Einzelunter... / 2.3 Keine Abfärbewirkung bei der Erbengemeinschaft nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG

Gehört zum Nachlass neben einem Gewerbebetrieb auch ein freiberuflicher oder land- und forstwirtschaftlicher Betrieb oder steuerlich relevantes Privatvermögen, erzielt die Erbengemeinschaft Einkünfte aus verschiedenen Einkunftsarten. Die sog. Abfärberegelung nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG, wonach die Tätigkeit einer nur teilweise gewerblich tätigen Personengesellschaft in volle...mehr

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Gewerbliche Einkünfte / 5.2 Aufwärtsabfärbung

Nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 Satz 1 Alt. 2 EStG gilt als Gewerbebetrieb in vollem Umfang auch die mit Einkünfteerzielungsabsicht unternommene Tätigkeit einer OHG, KG oder anderen Personengesellschaft, wenn die Gesellschaft gewerbliche Einkünfte im Sinne des § 15 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 EStG – also aus einer mitunternehmerischen Beteiligung – bezieht (sog. Aufwärtsabfärbung). Bezieht ...mehr

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Gewerbliche Einkünfte / 5.1.1 Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit infiziert die nicht gewerbliche Tätigkeit

Nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 Satz 1 Alt. 1 EStG gilt als Gewerbebetrieb in vollem Umfang die mit Einkünfteerzielungsabsicht unternommene Tätigkeit einer OHG, KG oder anderen Personengesellschaft (z. B. GbR), wenn die Gesellschaft auch eine gewerbliche Tätigkeit i. S. d. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG ausübt (sog. Seitwärtsabfärbung). Bei besonders geringfügiger gewerblicher Betätigu...mehr

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Gewerbliche Einkünfte / 4.5 Keine private Vermögensverwaltung

Da auch die private Vermögensverwaltung[1] einschließlich der Verwertung der Substanz z. B. durch Veräußerung eine selbstständige, nachhaltige und von Gewinnabsicht getragene Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr sein kann, ist ungeschriebenes – d. h. im Gesetz nicht erwähntes – Tatbestandsmerkmal eines Gewerbebetriebs, dass die Betätigung den Rahmen privater Ver...mehr

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Unternehmensnachfolge: Vere... / 3.5 Einkünfte aus verschiedenen Einkunftsarten und Abfärberegelung

Aus dem Grundsatz, dass die Erben in die Rechtspersönlichkeit des Erblassers treten, folgt auch, dass die Einkünfte aus dem Nachlass der Einkunftsart zuzurechnen sind, der sie auch beim Erblasser zuzurechnen waren. Nicht die Erbengemeinschaft als solche, sondern die einzelnen Miterben unterliegen der Einkommensteuerpflicht. Daraus ergibt sich, dass eine Erbengemeinschaft durc...mehr

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Gewerbliche Einkünfte / 5.1.2 Beteiligung eines berufsfremden Gesellschafters ist kein Fall der Seitwärtsabfärbung

Eine Personengesellschaft, z. B. GbR, entfaltet nur dann eine Tätigkeit, die die Ausübung eines freien Berufs i. S. d. § 18 EStG darstellt, wenn alle Gesellschafter die Merkmale eines freien Berufes erfüllen. Erfüllt auch nur einer der Gesellschafter diese Voraussetzungen nicht, so erzielen alle Gesellschafter Einkünfte aus Gewerbebetrieb nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG. ...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.4.1 Glaubhaftmachung der Zahlungsunfähigkeit

Rn 47 Nach § 17 Abs. 2 Satz 1 ist der Schuldner zahlungsunfähig, wenn er nicht in der Lage ist, die fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen. Da der Gläubiger nur äußerst selten auf interne Buchhaltungsunterlagen des Schuldners zurückgreifen kann, wird er sich regelmäßig auf die widerlegbare Vermutung des § 17 Abs. 2 Satz 2 berufen.[174] Danach ist Zahlungsunfähigkeit in der R...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 1.2 Gesetzgebungsgeschichte

Rn 3 Die Vorschrift ist durch das MoMiG mit Wirkung zum 01.11.2008 eingeführt worden und regelt – sieht man einmal von vereinzelten Ausnahmen (Rn. 7) ab – die Insolvenzantragspflicht rechtsformübergreifend.[3] Darüber hinaus hat das ESUG mit Wirkung zum 01.03.2012 den Begriff "Insolvenzantrag" in Abs. 1 und 4 durch "Eröffnungsantrag" ersetzt und in Abs. 2 eine Klarstellung d...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.2 Rechtsfähige Personengesellschaft

Rn 5 Abs. 1 Satz 3 erfasst auch rechtsfähige Personengesellschaften, bei der keine natürliche Person persönlich haftender Gesellschafter ist.[9] Dies trifft etwa auf solche OHG, KG oder BGB-Gesellschaften zu, an denen ausschließlich Kapitalgesellschaften, Vereine, Genossenschaften, Stiftungen und Personengesellschaften als persönlich haftende Gesellschafter beteiligt sind. I...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 14.3 Mitunternehmeranteil i. S. v. § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG

Rz. 320 Ein Mitunternehmeranteil ist von dem Gesellschafter in der Handelsbilanz seines daneben unterhaltenen eigenen Gewerbebetriebs als Vermögensgegenstand auszuweisen – ebenso wie ein Anteil an einer Kapitalgesellschaft. Steuerrechtlich hingegen ist eine solche Beteiligung nicht auszuweisen. Denn eine Beteiligung an einer Personengesellschaft bildet nach h. A. kein Wirtsc...mehr

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Vermietungsunternehmen / 2.6.1 Vorsteuerabzug und Aufteilung nach § 15 UStG

Führt der Vermieter nach § 4 Nr. 12 UStG steuerfreie Vermietungsumsätze aus, hat er keinen Vorsteuerabzug für die damit im Zusammenhang stehenden Eingangsleistungen. Es sind zwar sämtliche bezogenen Leistungen (sowohl aus der Anschaffung oder Herstellung des Gebäudes als auch aus den laufenden Betriebskosten) seinem Unternehmen zuzuordnen, sodass sich der Vorsteuerabzug grds...mehr

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Erbschaftsteuer: Gemischte ... / 4 Beteiligung an einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft

Wird ein Anteil an einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft (beispielsweise von einer Grundstücksgesellschaft in Form einer GbR oder KG) erworben, dann gelten folgende Grundsätze (vgl. auch § 10 Abs. 1 Satz 4 ErbStG).[1] Die Besitzposten und Gesellschaftsschulden der Gesamthandsgemeinschaft können nicht zu einer wirtschaftlichen Einheit zusammengefasst werden. Den Gese...mehr

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Erbschaftsteuer: Berücksich... / 2.3 Anfall von derselben Person

Damit § 14 ErbStG zur Anwendung kommt, müssen dem Erwerber die Vermögensvorteile von derselben Person anfallen.[1] Wenden z. B. die Eltern ihrem Kind Vermögen zu und nimmt ein Elternteil zu einem späteren Zeitpunkt (innerhalb der 10-Jahresfrist) eine weitere Schenkung an das Kind vor, wird eine Zusammenrechnung nur mit dessen erster Zuwendung vorgenommen. Die Zuwendung des a...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Vorherige Anwachsung des Anteils eines ausgeschiedenen GbR-Gesellschafters

Der Hinzuerwerb eines Anteils an einer grundbesitzhaltenden GbR gegen Abfindung infolge des Ausscheidens eines Gesellschafters ist eine Anschaffung i.S.d. § 23 EStG. Denn die verbleibenden Gesellschafter erwerben infolge der Anwachsung einen weiteren Anteil an der GbR und erfüllen damit den Tatbestand des § 23 Abs. 1 S. 4 EStG als anteilige Anschaffung. FG München v. 25.6.202...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.5.1 Anfechtungsberechtigung

Rz. 10 Die Wahlanfechtung kann zunächst von (mindestens) 3 wahlberechtigten Arbeitnehmern des Betriebs betrieben werden. Die Wahlberechtigung der Arbeitnehmer muss im Zeitpunkt der Wahl gegeben sein. Scheiden die Arbeitnehmer später aus dem Betrieb aus, so erlischt die Anfechtungsberechtigung nicht. Scheiden allerdings Arbeitnehmer, die den Antrag tragen, aus dem Betrieb aus...mehr

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Erbschaftsteuer: Unbenannte... / 3.1 Allgemeines

Da unbenannte Zuwendungen der Schenkungsteuerpflicht unterliegen, ist es angesagt, Ausweichstrategien zu finden, die eine schenkungsteuerliche Belastung bei Vermögensverschiebungen zwischen Ehegatten vermeiden. Hierbei kann es wichtig sein, dass die beratende Person auch ein Gespür für potentiell schenkungsteuerlich relevante Sachverhalte zeigt. Denn unter Umständen lassen s...mehr

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Stimmrechte in der Eigentüm... / 1.1 Wohnungseigentümer

Stimmberechtigt ist grundsätzlich jeder im Grundbuch als Eigentümer eingetragene Wohnungseigentümer. Hierbei kann es sich insbesondere handeln um eine natürliche Personen, Bruchteilsgemeinschaft (bei namentlicher Benennung der Miteigentümer), Gesellschaft bürgerlichen Rechts, Handelsgesellschaft (OHG, KG, KGaA), juristische Peron (u. a. AG, GmbH, Verein), Wohnungseigentümergemeins...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Schriftform

Rz. 4 Die Vorschrift bezieht sich wie der bisherige § 566 auf die gesetzliche Schriftform des § 126. Danach muss die Urkunde von dem Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift oder mittels notariell beglaubigten Handzeichens (z. B. drei Kreuze – xxx) unterzeichnet werden. Hinweis Personengesellschaften Bei Personengesellschaften (GbR, KG, OHG, juristischen Personen) wird ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4.1 Vereinbarung

Rz. 10 Die Indexmietenvereinbarung kann bei Mietvertragsabschluss als auch während des laufenden Mietverhältnisses getroffen werden (Schmidt-Futterer/Börstinghaus, § 557b Rn. 24). Problemlos ist die Vereinbarung in Gegenwart beider Vertragsparteien durch gegenseitige Unterschrift auf den für beide bestimmten Urkunden, entweder im Mietvertrag selbst oder durch gesonderte Urkun...mehr

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Konzernanhang / 3.7.3 Angaben über einbezogene Unternehmen und Konzernanteilsbesitz

Rz. 45 Während gem. § 294 Abs. 2 HGB wie auch im Rahmen von Zwischenabschlüssen gem. § 115 WpHG lediglich Veränderungen des Konsolidierungskreises berichtspflichtig sind, verlangt der Gesetzgeber in § 313 Abs. 2 HGB Erläuterungen zum Konsolidierungskreis und zu sonstigen Beteiligungsbeziehungen des Konzerns im Konzernanhang. Die Aufstellung kann in Analogie zur Berichterstat...mehr

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ZAP 4/2026, Überblick über ... / 3. Eigenbedarfskündigung der neuen GbR

Eine Personengesellschaft wie die GbR hat keinen eigenen Wohnbedarf. Deshalb ist eine Kündigung nach § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB wegen des Eigenbedarfs der Gesellschaft ausgeschlossen (BGH, Urt. v. 23.5.2007 – VIII ZR 122/06, NZM 2007, 639 (für KG); umfassend Palmen, Eigenbedarfsähnliche Kündigungsgründe, S. 127). Eine andere Frage ist, ob eine Personengesellschaft wegen Eigenbed...mehr

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ZAP 4/2026, Überblick über ... / 2. Keine Sperrfrist bei Veräußerung an Personenhandelsgesellschaft

Voraussetzung für Anwendung der Mieterschutzvorschriften in Umwandlungsfällen ist, dass zunächst die Anmietung, dann die Umwandlung in Wohnungseigentum und zuletzt der Verkauf der Wohnung erfolgt. Um dies zu umgehen, wurde in der Praxis das sog. Münchener-Modell entwickelt, bei dem der Erwerb von den zukünftigen Wohnungseigentümern gemeinsam als GbR erfolgte, wobei diese dan...mehr

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Miteigentum / 1 Bruchteilseigentum und Bruchteilsgemeinschaft

Das Bruchteilseigentum oder Miteigentum nach Bruchteilen ist eine besondere Form des Eigentums, bei der die Sache mehreren Personen gehört und sich die Eigentumsanteile nach Bruchteilen bestimmen.[1] Jeder Anteil ist ideell und die Eigentümer bilden eine Bruchteilsgemeinschaft. Über seinen Anteil kann jeder Teilhaber frei verfügen[2], d. h. ihn ohne Zustimmung der übrigen T...mehr

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Freistellungsauftrag/ Freis... / 1.2 Auftraggeber

Ein Freistellungsauftrag darf von unbeschränkt einkommensteuerpflichtigen Personen erteilt werden.[1] Beschränkt einkommensteuerpflichtige Personen dürfen keinen Freistellungsauftrag erteilen. Sofern eine Körperschaft Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielt, kann diese keinen Freistellungsauftrag erteilen; eine Abstandnahme vom Steuerabzug kann nur durch eine NV-Bescheinigung e...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
Wärmepumpen / 6.1.2 Antragstellung für den Ergänzungskredit

Mit dem Ergänzungskredit von bis zu 120.000 EUR Kreditsumme pro Wohneinheit fördert die KfW Einzelmaßnahmen, für die bereits ein Zuschuss zugesagt beziehungsweise bewilligt, aber noch nicht ausgezahlt wurde, der nicht länger als 12 Monate zurückliegt. Der Ergänzungskredit kann daher nur zusätzlich zu einer Zuschussförderung der KfW und/oder einem Zuwendungsbescheid des BAFA ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsprüfung / 1.4 Besonderheiten bei Personengesellschaften

Komplizierter ist die Prüfungssituation bei Personengesellschaften. Hier ist wie folgt zu unterscheiden: Wird eine Personenhandelsgesellschaft – insbesondere eine OHG oder KG – geprüft, ist die Prüfungsanordnung an die Gesellschaft als Prüfungssubjekt zu richten. Das Finanzamt stützt die Prüfungsanordnung regelmäßig auf § 193 Abs. 1 AO. Die Betriebsprüfung umfasst die Betrieb...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 6 Abrechnung und Rückzahlung

Rz. 17 Solange das Mietverhältnis noch nicht beendet ist, hat der Mieter nur einen durch das Vertragsende aufschiebend bedingten Anspruch auf Rückzahlung der Kaution OLG Düsseldorf, Urteil v. 15.12.2011, I-10 U 118/11, ZMR 2012, 186) zuzüglich etwaiger vom Vermieter gezogener oder bei Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist erzielbarer Zinsen (BGH v. 8.7.1982, VIII AR...mehr

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Verwalter von Wohnungseigentum / 1.3.1 GbR

Vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) am 1.1.2024 konnte eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) nicht zum Verwalter bestellt werden. Ein entsprechender Beschluss wurde als nichtig angesehen. Diese Sichtweise dürfte heute (seit Inkrafttreten des MoPeG am 1.1.2024) zumindest dann verfehlt sein, wenn die Gesellschafter di...mehr

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Verwalter von Wohnungseigentum / 3.1.1 Name des Unternehmens mit Angabe der Rechtsform (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 DDG)

Ist das Verwaltungsunternehmen im Handelsregister eingetragen, so ist der Firmenname anzugeben. Handelt es sich beim Inhaber um einen eingetragenen Kaufmann, muss ebenfalls der im Handelsregister eingetragene Name mit dem Zusatz "e. K." angegeben werden, und zwar sowohl der Vor- als auch der Zuname. Handelt es sich um ein Einzelunternehmen, das nicht im Handelsregister einget...mehr

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Verwalter von Wohnungseigentum / 1.1 Natürliche Person

Zunächst und grundsätzlich kann zum Verwalter jede natürliche und geschäftsfähige (Privat-)Person bestellt werden. Das Wohnungseigentumsgesetz enthält zur Person des Verwalters keinerlei Bestimmungen. Dem Gesetz ist lediglich zu entnehmen, dass es nur einen Verwalter geben kann. Da das WEG keinerlei Bestimmungen oder Beschränkungen im Hinblick auf die Person des Verwalters e...mehr

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Photovoltaikanlagen und Ums... / 2.3 Lösung

T ist Unternehmer, da sie selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht tätig ist[1]; zu dem Rahmen ihrer unternehmerischen Betätigung gehört die Tischlerei sowie – wenn sie die Photovoltaikanlage selbst als Einzelunternehmerin betreibt – die gewerbliche Tätigkeit des Stromhandels; es liegt in diesem Fall ein einheitliches Unternehmen[2] vor. Da sie mit ihrer T...mehr

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Photovoltaikanlagen und Ums... / 2.2 Fragestellung

T möchte wissen, welche Konsequenzen sich für sie aus dem geschilderten Sachverhalt ergeben, wenn sie die Photovoltaikanlage alleine erwirbt oder die Anlage zusammen mit ihrem volljährigen Sohn als GbR erwirbt und betreibt.mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Investitionsabzugsbetrag / 2.1.3 Sonderfälle

Betriebsaufspaltung Im Falle einer Betriebsaufspaltung können sowohl das Besitzunternehmen als auch das Betriebsunternehmen Investitionsabzugsbeträge beanspruchen. Für die Größenmerkmale bzw. einheitliche Gewinngrenze (ab 2020) sind Besitz- und Betriebsunternehmen daher getrennt zu beurteilen.[1] Bereits vor Änderung durch das JStG 2020 (Begünstigung auch für vermietete Wirts...mehr

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ZErb 04/2026, Literaturkritik

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Güttler Gerichtliche Genehmigungen im Familienrecht 2025 Mohr Siebeck, ISBN 978-3-16-164056-8, 94 EUR Die vorliegende Arbeit wurde im Sommersemester ...mehr

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ZErb 04/2026, Dauertestamen... / 3. Auseinandersetzung mit der Rspr.

Die zu Personenhandelsgesellschaften ergangene Rspr. vermag die Grenzen einer angeordneten Testamentsvollstreckung nicht scharf zu ziehen. Hinzu kommt, dass sich die BGH-Rspr. des II. (Gesellschaftsrechts-)Senats und des IV. (Erbrechts-)Senats hinsichtlich des argumentativen Ausgangspunkts unterscheiden. Ob dies, wie das Gericht beteuert, nur zu Unterschieden in der Formulie...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Strahl, Die Übertragung stiller Reserven gem § 6b EStG, FR 2001, 1154; Strahl, Zur steuerneutralen Übertragung von WG zwischen Schwester-PersGes, NWB 2018, 1290; Müller/Dorn, BFH zur Übertragung einer Rücklage iSd § 6b EStG: Erst bei Anschaffung/Herstellung eines (Reinvestitions-)WG, NWB 2019, 856. Verwaltungsanweisungen: OFD Frankfurt/M v 14.04.2022, S 2241 A – 117 – St 517 (Üb...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Petersen/Dorn, Der Transfer von WG aus der vermögensverwaltenden in die gewerbliche PersGes, FR 2025, 1074. Rn. 1221 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Bei Beginn einer gewerblichen Betätigung ist gem § 242 Abs 1 HGB eine Eröffnungsbilanz zu erstellen. Im EStG normiert lediglich § 6 Abs 1 EStDV , dass an die Stelle des BV zum Schluss des vorangegangenen Wj das BV im Zeitpunkt der Betr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Anschaffungsvorgänge

Rn. 155 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Zivilrechtliche Grundlagen für einen Anschaffungsvorgang können nicht nur Rechtsgeschäfte (Kauf, Tausch, Schenkung) sein, auch Erwerbe kraft G oder durch Hoheitsakt kommen als rechtliche Anschaffungsgrundlage in Betracht, zB also auch der Zuschlag im Zwangsversteigerungsverfahren (Korn/Strahl in Korn, § 6 EStG Rz 59 (12/2016)). Keine Anscha...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Rechtsform für die Tierhaltungsgemeinschaft

Rz. 130 [Autor/Stand] Nach § 13b EStG gehören die Einkünfte aus landwirtschaftlicher Tierzucht und Tierhaltungsgenossenschaften (§ 1 Abs. 1 Nr. 2 KStG) zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft[2] und von Gesellschaften, bei denen die Gesellschafter als Mitunternehmer anzusehen sind[3], oder von wirtschaftlichen Vereinen i.S.d. § 22 BGB (§ 1 Abs. 1 Nr. 5 KStG) betriebe...mehr

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ZErb 04/2026, Dauertestamen... / 1. Auseinandersetzung mit restriktiven Literaturströmungen

"Die im Handels- und Gesellschaftsrecht herrschenden Vorbehalte gegen die Dauertestamentsvollstreckung"[2] haben im Anschluss an die Rspr. des RG und die ältere BGH-Rspr. insbesondere in der älteren gesellschaftsrechtlichen Lit.[3] Niederschlag gefunden und bis in jüngste Zeit vereinzelt neue Anhänger[4] hervorgebracht. Gemeinsam ist diesen Stimmen im Schrifttum, dass sie ei...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Sachliche Voraussetzungen

Rz. 145 [Autor/Stand] Der Zweck des Zusammenschlusses von Landwirten zur gemeinschaftlichen Tierhaltung erfordert, dass die Mitglieder der Gemeinschaft die ihnen je nach dem Umfang ihrer regelmäßig landwirtschaftlich genutzten Fläche nach § 241 Abs. 1 BewG zustehende Möglichkeit zur Tiererzeugung oder Tierhaltung ganz oder teilweise auf die Gemeinschaft, Gesellschaft oder de...mehr

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ZErb 04/2026, Dauertestamen... / 2. Rechtsgrundlage des Anteilsübergangs bei Nachfolgeklausel nach dem MoPeG

Aus jüngster Zeit, nach Inkrafttreten des MoPeG, meint Servatius, die Singularsukzession sei "konsequent dahingehend zu verstehen, dass die Gesellschaftsanteile nicht zum Nachlass gehören und dementsprechend" insofern auch nicht der Testamentsvollstreckung unterfielen.[21] Diese Äußerung gibt Anlass, der Frage nachzugehen, wie sich das MoPeG zur Rechtsnachfolge im Rahmen ein...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / k) Keine Infektionstheorie (§ 3 Nr 72 S 3 EStG)

Rn. 2600n Stand: EL 170 – ET: 01/2024 In den Fällen des S 2 (dh es werden nur steuerfreie Einnahmen nach § 3 Nr 71 S 1 EStG erzielt) gilt § 15 Abs 3 Nr 1 EStG nicht. Daher führt bei vermögensverwaltenden PersGes (zB Vermietungs-GbR) der Betrieb von Photovoltaikanlagen, die die unter s Rn 2600h–2600k beschriebenen technischen Voraussetzungen erfüllen, nicht zu einer gewerblich...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fbb) Unerhebliche Kriterien

Rn. 374a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Unerheblich ist daher auf welcher Rechtsgrundlage die "öffentlicher Mittel" beruhen (zB Steuereinnahmen, Gebühren oder Beiträge) (FG D'dorf 12 K 210/02 H(L), DStRE 2005, 65 rkr), ob sich zB hierbei eine Gemeinde wirtschaftlich oder nicht wirtschaftlich oder in einer GbR betätigt (FG D'dorf 12 K 210/02 H(L), DStRE 2005, 65 rkr), die Art der Ha...mehr

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ZErb 04/2026, Dauertestamen... / 3. Grundbuch

War der Erblasser an einer grundbesitzhaltenden GbR beteiligt, kommt eine Eintragung eines Testamentsvollstreckervermerks (§ 52 GBO) in Abt. II des Grundbuchs nicht in Betracht. Im Grundbuch der betreffenden Gesellschaft ist seit Inkrafttreten des MoPeG vielmehr lediglich die Gesellschaft selbst einzutragen, aber nicht (mehr) ihre Gesellschafter. Die Gesellschaft muss sich z...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Persönliche Voraussetzungen für die Mitgliedschaft

Rz. 135 [Autor/Stand] Alle Gesellschafter oder Mitglieder der Gemeinschaft müssen Inhaber eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft sein. Es muss sich somit um aktive Land- und Forstwirte handeln. An der Gemeinschaft darf keine Person beteiligt sein, die selbst keine aktive land- und forstwirtschaftliche Betätigung ausübt. Rz. 136 [Autor/Stand] Weiter müssen die aktiven La...mehr

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FF 04/2026, Anspruch eines ... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Der Antragsteller (Ehemann) verlangt von der Antragsgegnerin (Ehefrau) die Mitwirkung an einer Eigenbedarfskündigung hinsichtlich einer zu Wohnzwecken vermieteten Immobilie, die im hälftigen Miteigentum der Eheleute steht. [2] Die Beteiligten erwarben ein in der Nähe der Ehewohnung gelegenes Einfamilienhaus, das sie Anfang 2019 an die (heute) 84-jährige verwitw...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Übertragungen nach § 6 Abs 5 S 3 Nr 3 EStG

Rn. 1656 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 § 6 Abs 5 S 3 Nr 3 EStG erfasst die unentgeltliche Übertragung einzelner WG zwischen den jeweiligen Sonder-BV verschiedener Mitunternehmer derselben Mitunternehmerschaft. Nicht unter den Anwendungsbereich der Nr 3 unterfallen Übertragungen gegen Gewährung oder Minderung von Gesellschaftsrechten. Rn. 1657 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Vorausset...mehr