Fachbeiträge & Kommentare zu GbR

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der neue Umwandlungssteuere... / 3. Stehenlassen von Gesellschafterforderungen i.R.d. § 20 UmwStG

Bei der Einbringung vom Mitunternehmeranteilen nach § 20 UmwStG muss geklärt werden, was mit den Forderungen des einbringenden Mitunternehmers gegen die Mitunternehmerschaft (z.B. GmbH & Co. KG) passieren soll. Dabei bestehen in der Regel drei Optionen: Verzicht auf die Forderung Stehenlassen der Forderung Kombination von Verzicht und Stehenlassen Bei einem Verzicht ist die steu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 13 Steue... / 4.3 Besonderheiten:

Miteigentümer Erwerben mehrere Personen (z. B. Eheleute) ein Grundstück zu gemeinschaftlichem Eigentum (= Miteigentum), so schuldet jeder Erwerber nur die auf seinen Anteil entfallende Steuer. Die Miteigentümer sind untereinander nicht Gesamtschuldner.[1] Das gilt entsprechend für die auf der Veräußererseite beteiligten Miteigentümer.[2] Einheitliche Verträge Bei einheitlichen ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 13 Steue... / 2 Allgemeines

Rz. 2 § 43 AO enthält keine spezifischen Regelungen zur Steuerschuldnerschaft, sondern bildet nur einen entsprechenden allgemeingesetzlichen Rahmen und verweist auf die jeweiligen Einzelsteuergesetze. Die Vorschrift des § 13 GrEStG füllt diesen Rahmen für den Bereich der Grunderwerbsteuer aus und bestimmt, wer Schuldner der Grunderwerbsteuer ist. Generell ist dies auch bei d...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 5.1.1 Allgemeines

Zu den Einnahmen aus Kapitalvermögen gehören nach § 20 Abs. 1 Nr. 1–2 EStG Gewinnanteile und sonstige Bezüge aus Aktien, Kuxen, Genussrechten (mit denen das Recht am Gewinn und Liquidationserlös einer Kapitalgesellschaft verbunden ist), GmbH-Beteiligungen und Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften (inkl. verdeckter Gewinnausschüttungen sowie entsprechende Bezüge aus Kapita...mehr

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Private Veräußerungsgeschäfte / 2.2 Veräußerung

Die Veräußerung ist unentbehrliche Voraussetzung für eine Besteuerung nach § 23 EStG. Unter Veräußerung nach dieser Vorschrift ist die entgeltliche Übertragung eines Wirtschaftsguts auf einen Dritten mit Lieferverpflichtung zu verstehen. Kein Veräußerungsgeschäft ist z. B. die Einlösung der Xetra-Gold-Inhaberschuldverschreibung und Erfüllung eines Sachleistungsanspruchs.[1] A...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 13 Steue... / 6 Haftungsschuldner

Rz. 19 Das Grunderwerbsteuergesetz selbst enthält keine Regelungen zur Haftung Dritter. In § 13 GrEStG wird lediglich der Steuerschuldner in Bezug auf bestimmte Erwerbsvorgänge definiert. Für die Frage der Haftung ist daher auf die einschlägigen Bestimmungen der AO zurückzugreifen. Unter dem steuerrechtlichen Begriff der Haftung versteht man das Einstehenmüssen für eine frem...mehr

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Grundlagenbescheide für den... / 1 Einheitliche und gesonderte Feststellung von Überschusseinkünften

Ist der Gegenstand der gesonderten Feststellung bei der Besteuerung mehreren Personen zuzurechnen (z. B. bei Bruchteils-, Güter- und Erbengemeinschaften sowie GbR), ist die Feststellung für alle Beteiligten zugleich einheitlich zu treffen.[1] Die steuerliche Erfassung der von diesen Personenmehrheiten erzielten Einkünfte, seien es Gewinneinkünfte oder seien es Überschusseink...mehr

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Änderungsvorschriften / 3.5.4 Folgeänderung aufgrund eines erfolgreichen Rechtsbehelfs

Hat ein Einspruch oder eine Klage gegen einen Steuerbescheid Erfolg (Gesetzeswortlaut: "… zu seinen Gunsten aufgehoben oder geändert wird, …"), weil sich das Finanzamt über die Beurteilung eines bestimmten Sachverhalts geirrt hat, können (bedeutet aber wie bei § 171 Abs. 3 AO "müssen"[1]) gem. § 174 Abs. 4 AO aus dem vom Finanzamt irrig beurteilten Sachverhalt durch Erlass o...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitgeber / 1 Direktionsrecht des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber entspricht dem Gegenbegriff des Arbeitnehmers.[1] Arbeitgeber i. S. d. Sozialversicherung ist jede natürliche oder juristische Person, zu der der Arbeitnehmer in einem Verhältnis persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit steht. Der Arbeitgeber übt das Weisungs- und Direktionsrecht gegenüber dem Arbeitnehmer aus. Dies äußert sich insbesondere in Anweisung...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitgeber / 1 Identität und Rechtsform des Arbeitgebers

Eine allgemeingültige gesetzliche Definition für den Begriff des Arbeitgebers gibt es nicht. Er lässt sich mittelbar aber aus dem Begriff des Arbeitnehmers ableiten. Nach der Rechtsprechung des BAG ist Arbeitgeber derjenige, der mindestens einen Arbeitnehmer oder eine arbeitnehmerähnliche Person i. S. v. § 5 ArbGG beschäftigt.[1] Gesetzlich beschrieben wird der Arbeitgeber al...mehr

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Gesellschaft bürgerlichen R... / 2.4 Handlungen für die GbR

Zu diesem Bereich gab es keine grundlegenden Änderungen gegenüber dem bis 2023 geltenden Recht. Eine GbR hat keine eigenen Organe, vielmehr wirken alle Gesellschafter bei der Willensbildung und dem Handeln grundsätzlich zusammen. Dieses Prinzip zeigt sich in folgenden Bereichen: 2.4.1 Geschäftsführung Das Führen der Geschäfte einer GbR steht allen Gesellschaftern gemeinschaftli...mehr

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Gesellschaft bürgerlichen R... / 2 Ab 2024 maßgebliche rechtliche Einstufung der GbR

Der Gesetzgeber hat die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine GbR mit Wirkung ab 2024 grundlegend neu gestaltet.[1] Das neue Leitbild einer GbR geht von einer auf Dauer angelegten, mit eigenen Rechten und Pflichten ausgestatteten, Personengesellschaft aus, die am Rechtsverkehr teilnimmt. Zugleich ist es für die Gesellschafter weiterhin möglich, dass sie ihre Rechtsbeziehungen...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gesellschaft bürgerlichen R... / 6.2 Ende der GbR

Bei der Gründung einer GbR wird an deren Auflösung meist noch nicht ernsthaft gedacht. Doch auch hierzu ist dringend zu konkreten Regelungen im Gesellschaftsvertrag zu raten. Das Ende einer GbR kann gemäß §§ 729 ff. BGB durch folgende Ereignisse ausgelöst werden: der Ablauf der vereinbarten Zeit; die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der GbR; eine Kündigung d...mehr

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Gesellschaft bürgerlichen R... / 7 Wofür ist die GbR ­geeignet?

Als Gesellschaftsform kommt die GbR vor allem in Betracht für kleinere Gewerbebetriebe und Handwerker, die nach Art und Umfang für ihr Unternehmen keinen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb benötigen.[1] Allerdings können diese Kleingewerbetreibenden auch die Rechtsform einer OHG oder KG wählen und sich freiwillig in das Handelsregister eintragen lassen. Fr...mehr

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Gesellschaft bürgerlichen R... / 3 Bis 2023 maßgebliche rechtliche Einstufung der GbR

Da in der Praxis noch immer auch der bis 2023 gültige rechtliche Status der Rechtsform anzutreffen ist, wird dieser nachfolgend noch kurz dargestellt. 3.1 Teilrechtsfähigkeit Die Rechtsfähigkeit einer GbR hatte durch die Rechtsprechung des BGH eine grundlegende Änderung erfahren. Zuvor galt eine GbR als ein Zusammenschluss von Personen ohne eigene Rechtsfähigkeit. In einem Gru...mehr

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Gesellschaft bürgerlichen R... / Zusammenfassung

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (kurz: GbR oder GdbR) ist die Grundform für viele andere Gesellschaftsformen. Diese Rechtsform ermöglicht eine gemeinsame Betätigung mehrerer Personen auf nahezu allen Gebieten. Mindestens 2 Gesellschafter erklären übereinstimmend, dass sie gemeinsam ein beliebiges, gesetzlich erlaubtes Ziel bzw. einen gemeinsamen Zweck verfolgen wollen. ...mehr

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Gesellschaft bürgerlichen R... / 2.2 Gesellschaftsregister

Neu ist auch ein Gesellschaftsregister, in welches sich eine GbR ab 2024 eintragen lassen kann. Aus dieser Subjektpublizität ergibt sich für den Rechtsverkehr Gewissheit über Existenz und Identität der GbR sowie über die Berechtigung zu ihrer Vertretung. Die GbR führt dann den Namenszusatz "eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts" bzw. "eGbR". Die Eintragung als solche...mehr

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Gesellschaft bürgerlichen R... / 9.3 Gewerbliche Tätigkeit

Wird von einer GbR ein gewerblich tätiges Unternehmen betrieben, bestehen auch in steuerlicher Hinsicht keine Gründe, die GbR anders zu behandeln als eine OHG oder KG. Dies zumal die GbR mit dieser Tätigkeit ab 2024 eine rechtsfähige GbR darstellen wird (§ 705 Abs. 2 und Abs. 3 BGB). Die GbR erzielt dann Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Sie gilt steuerlich ebenfalls als sog. Mi...mehr

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Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Zusammenfassung Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (kurz: GbR oder GdbR) ist die Grundform für viele andere Gesellschaftsformen. Diese Rechtsform ermöglicht eine gemeinsame Betätigung mehrerer Personen auf nahezu allen Gebieten. Mindestens 2 Gesellschafter erklären übereinstimmend, dass sie gemeinsam ein beliebiges, gesetzlich erlaubtes Ziel bzw. einen gemeinsamen Zweck ver...mehr

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Gesellschaft bürgerlichen R... / 5.1 Haftung der Gesellschaft

Eine GbR ist – zumindest als Außengesellschaft – selbst und unmittelbar Träger von Rechten und Pflichten. Daraus folgt, dass eine GbR auch selbst für ihre Verbindlichkeiten einzutreten hat. Ein Gläubiger kann damit die Bezahlung der Schulden direkt von der GbR als Schuldnerin fordern, diese ggf. verklagen und aus dem erlangten Titel auf das Gesellschaftsvermögen zugreifen.mehr

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Gesellschaft bürgerlichen R... / 2.1 Zweiteilung bei der Rechtsfähigkeit

Die sicherlich bedeutendste Änderung ist die der Rechtsfähigkeit. Hierzu gibt es künftig 2 Unterformen einer GbR: eine rechtsfähige GbR (§§ 705 ff. BGB) und eine nicht rechtsfähige GbR (§§ 740 ff. BGB). Die rechtsfähige GbR nimmt generell am Rechtsverkehr teil und ist Trägerin von Rechten und Pflichten. Hingegen wird die nicht rechtsfähige GbR nicht nach außen auftreten, also p...mehr

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Gesellschaft bürgerlichen R... / 2.4.3 Parteifähigkeit

Dabei handelt es sich um die Möglichkeit, in einem Gerichtsverfahren Partei (Kläger oder Beklagte) zu sein. Die rechtsfähige GbR ist gemäß §50 ZPO parteifähig. Anders die nicht rechtsfähige GbR; diese nimmt als Innengesellschaft nicht am Rechtsverkehr teil. Praxis-Tipp Klage gegen GbR und Gesellschafter Im Einzelfall kann es für einen Gläubiger sinnvoll sein, nicht nur die GbR...mehr

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Gesellschaft bürgerlichen R... / 6 Veränderungen im ­Bestand

In der Praxis wird es immer wieder zu Änderungen im Bestand der GbR kommen, sei es, dass ein Gesellschafter ausscheiden möchte, ein weiterer Gesellschafter eintritt oder aber die GbR komplett aufgelöst werden soll. 6.1 Wechsel bei den Gesellschaftern Bis 2023 waren die Gesellschafterstellung und die Ansprüche daraus nicht übertragbar (§ 717 BGB a. F.). Das hatte zur Folge, das...mehr

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Gesellschaft bürgerlichen R... / 1 Gründung

Eine GbR entsteht mit dem Abschluss eines Gesellschaftsvertrags, durch den sich die Gesellschafter gegenseitig verpflichten, einen gemeinsamen Zweck dadurch zu erreichen, dass dieser durch die im Vertrag bestimmte Weise gefördert wird (§ 705 Abs. 1 BGB). Welchem Zweck die GbR dient, ist egal – er muss lediglich gesetzlich erlaubt sein. Für die Gründung einer GbR werden mindes...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gesellschaft bürgerlichen R... / 3.1 Teilrechtsfähigkeit

Die Rechtsfähigkeit einer GbR hatte durch die Rechtsprechung des BGH eine grundlegende Änderung erfahren. Zuvor galt eine GbR als ein Zusammenschluss von Personen ohne eigene Rechtsfähigkeit. In einem Grundsatzurteil[1] billigte der BGH der GbR jedoch eine Teilrechtsfähigkeit zu. Allerdings hatte der BGH sich nicht konkret zu den Grenzen geäußert. Deshalb hatte sich der Umfa...mehr

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Gesellschaft bürgerlichen R... / 2.5 Gesellschaftsvermögen

Gravierend waren die Änderungen 2024 für das Gesellschaftsvermögen. Das Vermögen einer GbR setzt sich entsprechend § 713 BGB zusammen aus: den gesellschaftsvertraglich vereinbarten und geleisteten Beiträgen der Gesellschafter, den durch die GbR erworbenen Rechten und Gegenständen und den durch die GbR eingegangenen Verbindlichkeiten. Bisher waren alle Gesellschafter zur gesamten...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gesellschaft bürgerlichen R... / 9.4 Freiberufliche Tätigkeit

Ist die gemeinschaftlich ausgeübte Tätigkeit freiberuflicher Art, z. B. Architekten, Ärzte oder Rechtsanwälte, kann ebenfalls auf die Rechtsform einer GbR zurückgegriffen werden. Ausgeübt wird die Tätigkeit dann im Rahmen einer gemeinschaftlichen Praxis oder als Sozietät. Auch für eine Freiberufler-GbR gelten die allgemeinen steuerrechtlichen Grundregeln. Wie bei der gewerbli...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gesellschaft bürgerlichen R... / 2.3 Weitere Änderungen

Bereits bisher ist es möglich, einen GbR-Gesellschaftsanteil mit Zustimmung der Mitgesellschafter zu übertragen (s. Tz. 6.1). Dies ist nun ausdrücklich gesetzlich geregelt (§§ 711, 725 BGB). Neu ist zudem, dass für eine rechtsfähige, eingetragene GbR das Umwandlungsrecht einschlägig ist. Folglich kann eine GbR der Rechtsträger einer Verschmelzung, einer Spaltung oder auch ein...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gesellschaft bürgerlichen R... / 4 Rechte und Pflichten der Gesellschafter

Bereits unter Tz. 2.4.1 und 2.4.2 wurden die elementaren Rechte jedes Gesellschafters bei der Geschäftsführung bzw. Vertretung für die GbR angesprochen. Daneben sind folgende weitere Rechte zu erwähnen: 4.1 Gewinnanteil Jeder Gesellschafter kann einen Anteil am Gewinn beanspruchen. Da eine GbR im Regelfall auf längere Dauer besteht, greift hierbei das gesetzliche Anrecht auf V...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gesellschaft bürgerlichen R... / 9 Art der Einkünfte

Zu diesen Besonderheiten gehört vor allem, dass eine GbR je nach Art der ausgeübten Tätigkeit unterschiedliche Einkunftsarten erzielen kann. Hierbei ist wie folgt zu unterscheiden: 9.1 Vermögensverwaltung Eine einfache und grundlegende Tätigkeit der GbR ist die Verwaltung ihres Vermögens. Entsprechend dem verwalteten Vermögen werden daraus Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 ES...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gesellschaft bürgerlichen R... / 4.3 Widerspruchsrecht

Wurde die Geschäftsführung einer GbR abweichend als Einzelgeschäftsführung geregelt (Tz. 2.4.1), haben die nicht geschäftsführungsbefugten Gesellschafter ein Widerspruchsrecht. Wird ein Veto eingelegt, darf das Geschäft nicht erfolgen (§ 715 Abs. 4 BGB).mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gesellschaft bürgerlichen R... / 4.5 Treuepflicht

Es entspricht dem Naturell einer Gesellschaft, dass jeder Gesellschafter zur Mitwirkung verpflichtet ist, um den Gesellschaftszweck zu verwirklichen bzw. zu erreichen. Der darauf aufbauende Gedanke der Gesellschaftstreue bringt für die Gesellschafter die Pflicht, gemäß den Interessen der GbR zu handeln bzw. alles zu unterlassen, was dieser Schaden zufügen könnte. Nach dieser...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gesellschaft bürgerlichen R... / 9.2 Land- und Forstwirtschaft

Übt eine GbR eine land- oder forstwirtschaftliche Tätigkeit aus, ist die GbR als Mitunternehmerschaft einzustufen (§ 13 Abs. 7 EStG i. V. m. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG). Diese Rechtsform wird von einer Vielzahl von Betrieben gewählt, sei es, dass Eltern und Kinder den Betrieb gemeinsam betreiben, sei es, dass sich 2 kleinere Betriebe unter dem Dach einer GbR zu einer größe...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gesellschaft bürgerlichen R... / 2.4.2 Vertretung

Die Vertretung bezeichnet das Recht, Willenserklärungen abzugeben bzw. zu empfangen, welche damit unmittelbare und ausschließliche Wirkung gegenüber dem Vertretenen entfalten. Grundsätzlich sind alle Gesellschafter gemeinsam befugt, die GbR gegenüber Dritten zu vertreten (§ 720 Abs. 1 BGB). Analog zur Geschäftsführung kann die Vertretungsberechtigung aber auch auf einzelne o...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gesellschaft bürgerlichen R... / 2.4.1 Geschäftsführung

Das Führen der Geschäfte einer GbR steht allen Gesellschaftern gemeinschaftlich zu, woraus sich auch ergibt, dass alle Gesellschafter einem Geschäft zustimmen müssen (§ 715 Abs. 1 und 3 BGB). Eine solche Gesamtgeschäftsführung sichert dem einzelnen Gesellschafter sein Mitwirken zu. In der Praxis kann sich daraus aber ein Problem ergeben, da diese Form der Geschäftsführung im...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gesellschaft bürgerlichen R... / 3.3 Erwerb von Grundstücken

In anderen Bereichen bremste der Gesetzgeber eine Rechtsfähigkeit aber ab. So hatte der BGH entschieden[1], dass eine GbR im Grundbuch eingetragen werden kann. Dies wurde vom Gesetzgeber jedoch insoweit modifiziert (§ 47 Abs. 2, § 82 Satz 3 GBO, § 15 Abs. 1c GBV, § 899a BGB), dass neben der GbR auch alle Gesellschafter im Grundbuch genannt sein mussten. Die praktischen Probl...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gesellschaft bürgerlichen R... / 5.2 Haftung der Gesellschafter

Auch wenn die GbR selbst für ihre Verbindlichkeiten aufkommen muss, haften deren Gesellschafter doch zusätzlich für sämtliche Gesellschaftsschulden. Diese Haftung trifft alle Gesellschafter unmittelbar, unbegrenzt, gesamtschuldnerisch und erstreckt sich auch auf deren Privatvermögen.[1] Hat ein Gläubiger einen vollstreckbaren Titel erlangt, hat er quasi ein Wahlrecht, für we...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gesellschaft bürgerlichen R... / 6.1.3 Gesellschafteraustritt

Zum Austritt eines Gesellschafters kann es gemäß § 723 Abs. 1 BGB kommen durch dessen Tod, seine Kündigung, eine Insolvenz des Gesellschafters, der Kündigung durch einen Privatgläubiger des Gesellschafters oder den Ausschluss des Gesellschafters aus der GbR. Weitere Gründe für ein Ausscheiden können sich aus dem Gesellschaftsvertrag ergeben. Zudem ist es möglich, wenn auch nicht e...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gesellschaft bürgerlichen R... / 9.1 Vermögensverwaltung

Eine einfache und grundlegende Tätigkeit der GbR ist die Verwaltung ihres Vermögens. Entsprechend dem verwalteten Vermögen werden daraus Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 EStG) erzielt, z. B. indem ein Wertpapierdepot verwaltet wird, oder Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG) erzielt, da das verwaltete Vermögen der GbR z. B. aus einer vermieteten Immobilie bes...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gesellschaft bürgerlichen R... / 3.2 Umfang der Teilrechtsfähigkeit

Bis 2023 hatte die GbR insoweit eine Rechtsfähigkeit, dass diese durch Teilnahme am Rechtsverkehr eigene Rechte und Pflichten begründete, damit auch selbst Eigentum an Wirtschaftsgütern erwerben konnte, Gläubigerin und Schuldnerin vertraglicher und gesetzlicher Ansprüche wurde, eine Sicherungszwangshypothek zu ihren Gunsten eintragen lassen konnte[1] und selbst parteifähig war, a...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gesellschaft bürgerlichen R... / 5.2.3 Ausscheidende Gesellschafter

Scheidet ein Gesellschafter aus der GbR aus, ist das Thema Haftung für ihn noch nicht abgeschlossen. Er haftet für die vor seinem Ausscheiden ­begründeten Gesellschaftsschulden weiter, sofern diese innerhalb von 5 Jahren fällig und ihm gegenüber geltend gemacht werden (§ 728b BGB). Diese sog. Nachhaftung beginnt zwar grundsätzlich mit dem Tag des Ausscheidens, aber frühesten...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gesellschaft bürgerlichen R... / 6.1 Wechsel bei den Gesellschaftern

Bis 2023 waren die Gesellschafterstellung und die Ansprüche daraus nicht übertragbar (§ 717 BGB a. F.). Das hatte zur Folge, dass mit dem Tod oder einem anderweitigen Ausscheiden eines Gesellschafters auch das Ende der GbR eintrat. Ab 2024 hat sich auch dies geändert. Nunmehr gilt ein Gesellschaftsanteil grundsätzlich als übertragbar (§ 711 BGB); dies bedarf allerdings der Z...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gesellschaft bürgerlichen R... / 8 Ermittlung der Einkünfte

Das Steuerrecht sieht für die Art der Einkünfte bzw. deren Ermittlung keine rechtsformspezifischen Besonderheiten vor. Damit gelten für eine GbR die Besteuerungsgrundsätze, die auch für alle anderen Personengesellschaften maßgebend sind. Auf die dort dargestellten Besteuerungsregeln wird verwiesen. Nachfolgend werden deshalb nur die Punkte aufgeführt, die explizit bei einer ...mehr

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Gesellschaft bürgerlichen R... / 5 Haftung

5.1 Haftung der Gesellschaft Eine GbR ist – zumindest als Außengesellschaft – selbst und unmittelbar Träger von Rechten und Pflichten. Daraus folgt, dass eine GbR auch selbst für ihre Verbindlichkeiten einzutreten hat. Ein Gläubiger kann damit die Bezahlung der Schulden direkt von der GbR als Schuldnerin fordern, diese ggf. verklagen und aus dem erlangten Titel auf das Gesell...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gesellschaft bürgerlichen R... / 10 Feststellungsverfahren

Unabhängig von der Art der Tätigkeit werden die erzielten Einkünfte der GbR (wie bei jeder Personengesellschaft) in einem zwischengeschalteten gesonderten und einheitlichen Verfahren förmlich festgestellt (§ 180 Abs. 1 Nr. 2a AO). Sinn und Zweck des Feststellungsverfahrens ist es sicherzustellen, dass bei jedem Gesellschafter die gleiche Einkunftsart und die gleichen Grundsä...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gesellschaft bürgerlichen R... / 5.2.1 Haftungsbeschränkung

Eine Beschränkung der Haftung auf das Gesellschaftsvermögen ist gesetzlich nicht vorgesehen. Somit kann eine Haftung insbesondere nicht durch eine einseitige Verlautbarung in Form eines firmenähnlichen Namenszusatzes, z. B. GbR mit beschränkter Haftung etc., eingeschränkt werden. Auch eine Haftungsbeschränkung im Gesellschaftsvertrag, z. B. durch eine Einschränkung der Vertre...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gesellschaft bürgerlichen R... / 6.1.2 Gesellschafteraustausch

Ebenso kann im Gesellschaftsvertrag bestimmt werden, dass ein Austausch eines Gesellschafters möglich ist. Eine damit verbundene Übertragung des Gesellschaftsanteils sollte aber regelmäßig von der Zustimmung aller Gesellschafter abhängig bleiben, so wie dies § 711 Abs. 1 BGB bereits vorsieht. Werden der Austritt des Altgesellschafters und der Eintritt des Neugesellschafters ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gesellschaft bürgerlichen R... / 6.1.1 Gesellschaftereintritt

Im Gesellschaftsvertrag ist regelbar, dass in eine bestehende GbR noch weitere Gesellschafter aufgenommen werden können. Dem eintretenden Neugesellschafter wächst dann ein Anteil am Gesellschaftsvermögen zu, ohne dass eine gesonderte Übertragungshandlung erforderlich wird (§ 712 Abs. 2 BGB). Damit erlangt der neue Gesellschafter vollwertige Rechte und Pflichten. Dies umfasst...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gesellschaft bürgerlichen R... / 4.2 Kontrollrechte

Insbesondere, wenn ein Gesellschafter nicht zur Geschäftsführung befugt ist, erlangen seine Kontrollrechte eine erhebliche Bedeutung. Jeder Gesellschafter ist berechtigt, sich von den Angelegenheiten der Gesellschaft zu unterrichten. Dazu kann er die Geschäftsbücher und andere Unterlagen der GbR einsehen, sowie sich eine Übersicht zum Geschäftsvermögen erstellen (§ 717 BGB)....mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gesellschaft bürgerlichen R... / 4.4 Beitragspflicht

Jeder Gesellschafter ist verpflichtet, die vereinbarten Beiträge zu leisten (§ 705 Abs. 1 i. V. m. § 709 Abs. 1 und 2 BGB). Diese können in Geld oder Sachwerten bestehen, welche einmal oder wiederholt zu erbringen sind. Neben Nutzungsüberlassungen kommen auch Dienstleistungen als Gesellschafterbeiträge in Betracht­. In aller Regel wird der zu leistende Gesellschafterbeitrag ...mehr