Fachbeiträge & Kommentare zu GbR

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / 2. Verbrauchervertrag

Rz. 195 S. 2 gilt nur für Verfahren, die die Beurkundung eines Verbrauchervertrags zum Gegenstand haben.[576] Ein Verbrauchervertrag ist nach § 310 Abs. 3 BGB ein Vertrag zwischen einem Unternehmer (§ 14 BGB) und einem Verbraucher (§ 13 BGB); diese Legaldefinition gilt auch i. R. von § 17 Abs. 2a. [577] Existenzgründer sind bei auf unternehmerisches Handeln ausgerichteten Ges...mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / I. Erklärungen im eigenen und in fremdem Namen (Nr. 1)

Rz. 6 Der Notar darf nicht seine eigene Willenserklärung beurkunden (Abs. 1 Nr. 1). Nach Abs. 2 stehen den eigenen Erklärungen diejenigen gleich, die in fremdem Namen abgegeben sind. Dabei kommt es nicht auf die Berechtigung zur Abgabe der Erklärung für einen anderen an, sondern lediglich auf die Tatsache der Erklärung in fremdem Namen.[15] Wird der Notar von einer Vertragsp...mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / C. Bezeichnung der Beteiligten

Rz. 8 Die Beteiligten sind nach Abs. 1 in ihrer Identität so genau zu bezeichnen, dass Zweifel und Verwechslungen ausgeschlossen sind. Zur Prüfung ist der Notar bereits nach § 17 BeurkG verpflichtet. Das BeurkG enthält in Abs. 2 eine Generalklausel, die für die notarielle Praxis durch § 5 Abs. 1 DONot konkretisiert wird; auf die Ausführungen dort kann insoweit verwiesen werd...mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / 2. Genehmigungsbedürftige Geschäfte

Rz. 73 § 1850 Abs. 1 BGB regelt das Genehmigungserfordernis für Geschäfte über Grundstücke, Rechte an Grundstücken, Schiffe und Schiffsbauwerke. Dem Genehmigungsvorbehalt nach § 1850 Abs. 1 Nr. 1 BGB unterliegen Verfügungen und die Verpflichtungen dazu (§ 1850 Abs. 1 Nr. 5 BGB), insbesondere die Übereignung eines Grundstücks, die Bestellung von Belastungen (auch aufgrund von...mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / B. Vorkaufsfall

Rz. 4 Vorkaufsrechte verschaffen dem Berechtigten nur dann einen Anspruch auf Erwerb des Grundstücks, wenn ein Vorkaufsfall i.S.d. § 463 BGB vorliegt. Voraussetzung ist der Abschluss eines Kaufvertrags oder eines kaufähnlichen Vertrags; der Vertrag muss rechtswirksam sein und es muss sich um ein Drittgeschäft [9] handeln. Rz. 5 Auch das öffentlich-rechtliche Vorkaufsrecht wird...mehr

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Betriebs- und Geschäftsauss... / 2.6 Bürostuhl (Büroeinrichtung)

Aktivierungspflichtige Einrichtungsgegenstände des Bürobereichs, wie beispielsweise Schreibtische, Möbelkombinationen, Bürostühle, Container und Regale, sind auf dem Konto "Büroeinrichtung" zu verbuchen. Praxis-Beispiel Kauf eines Bürostuhls Die Need-a-Seat GbR erwirbt für das Chefbüro zur dauerhaften Nutzung einen Leder-Bürostuhl für netto 2.000 EUR. Die Lieferung und Montage...mehr

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Betriebs- und Geschäftsauss... / 3.1 Werkzeuge und Kleingeräte

Der Erwerb von Werkzeugen und Kleingeräten, deren Wert bis 250 EUR[1] beträgt, können aus Vereinfachungsgründen sofort als Betriebsausgabe verbucht werden. Eine Aktivierung als Betriebs- und Geschäftsausstattung kann unterbleiben. Liegen die Anschaffungs- und Herstellungskosten über 250 EUR, kommt unter Umständen die Behandlung als geringwertiges Wirtschaftsgut (GwG) infrage...mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / Literaturtipps

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / 2. Sachbeteiligung bei sonstigen Amtshandlungen

Rz. 34 § 3 BeurkG gilt im Gegensatz zu den §§ 6, 7 BeurkG auch dann, wenn die Amtshandlung des Notars lediglich in einer Unterschriftsbeglaubigung besteht (siehe Rdn 11). Der Notar hat also auch in diesem Fall zu prüfen, ob ihm nach § 3 BeurkG die Amtstätigkeit versagt ist (vgl. § 40 Abs. 2 BeurkG und siehe dazu § 40 BeurkG Rdn 27). Dabei ist allerdings zu differenzieren. Di...mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / VI. Vorkaufsrecht des Mieters nach § 577 BGB

Rz. 24 Gemäß § 577 Abs. 1 S. 1 BGB ist der Mieter einer Wohnung bei Verkauf[47] der Wohnung an einen Dritten vorkaufsberechtigt, wenn nach der Überlassung der Wohnung an den Mieter Wohnungseigentum (oder Teileigentum[48]) begründet worden ist oder begründet werden soll.[49] Das Recht kann vertraglich nicht abbedungen werden (§ 577 Abs. 5 BGB) und wirkt rein schuldrechtlich. ...mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / a) Allgemeines

Rz. 88 Eine vollstreckbare Ausfertigung für oder gegen einen Rechtsnachfolger ist nach den §§ 795, 727 ZPO zu erteilen,[229] wenn die Rechtsnachfolge offenkundig oder durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunden nachgewiesen ist (zur Schuldübernahme vgl. aber oben Rdn 48).[230] Der Rechtsnachfolger muss dabei namentlich benannt werden (vgl. § 750 Abs. 1 ZPO). Wird ...mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / B. Tatbestandsmerkmal "rechtlicher Vorteil"

Rz. 3 § 7 BeurkG greift nur dann ein, wenn der Inhalt der rechtsgeschäftlichen Willenserklärung oder einer nach Rdn 2 erfassten Erklärung auf die Verschaffung eines rechtlichen Vorteils gerichtet ist. Der Notar ist also von der Beurkundung ausgeschlossen, wenn der in § 7 BeurkG genannte Personenkreis durch die Beurkundung der Willenserklärung eine günstigere Rechtsposition e...mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / D. Willenserklärung

Rz. 18 § 8 BeurkG bezieht sich nur auf die Beurkundung von Willenserklärungen. Der Begriff ist im Beurkundungsgesetz nicht definiert. Er umfasst zunächst Willenserklärungen im Sinne des bürgerlichen Rechts, also Erklärungen, die von einem Erklärungswillen getragen sind und auf die Herbeiführung einer Rechtsfolge gerichtet sind.[46] Es sind alle einseitigen, zweiseitigen oder...mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / bb) Inhaltliche Änderungen des Entwurfs

Rz. 233 Bisweilen ergeben sich bis zur Beurkundung inhaltliche Änderungen gegenüber dem Entwurf, den der Verbraucher zur Verfügung gestellt bekommen hat.[717] In solchen Fällen ist zu klären, ob der Notar den Beteiligten vor der Beurkundung den geänderten Entwurf zur Verfügung stellen muss. Er kann sich nicht auf einen Passus in der Angebotsurkunde verlassen, der Verbraucher...mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / 1. Sachbeteiligung bei der Beurkundung von Willenserklärungen

Rz. 22 Einseitige Willenserklärungen sind Angelegenheit auch des Adressaten.[44] Die Erteilung einer Vollmacht ist somit eine Angelegenheit sowohl des Bevollmächtigenden als auch des Bevollmächtigten. Rz. 23 Ob Willenserklärungen eines Vertreters oder gegenüber einem Vertreter stets auch Angelegenheiten des Vertreters und des Vertretenen sind, ist keineswegs unzweifelhaft. Na...mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / Literaturtipps

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / I. Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 62 Das Mitwirkungsverbot erfasst alle Angelegenheiten von Personen, mit denen sich der Notar "zur gemeinsamen Berufsausübung verbunden" (Nr. 4 Fall 1) oder mit denen er "gemeinsame Geschäftsräume" (Nr. 4 Fall 2) hat. Rz. 63 a) "Zur gemeinsamen Berufsausübung verbunden" (Fall 1). Dieses Tatbestandsmerkmal erfasst ebenso wie die §§ 45 Abs. 3, 46 Abs. 3 BRAO alle Formen zulä...mehr

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Ergänzungsbilanz bei Person... / 2.3 Ergänzungsrechnung auch bei vermögensverwaltender GbR

Für die Beteiligung an einer vermögensverwaltenden, den Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten ermittelnden GbR, die Mietwohngrundstücke im Privatvermögen hält und Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt, kann nach Auffassung des BFH nichts anderes gelten; auch bei dieser Gesellschaftsform sind die Anschaffungskosten für einen entgeltlich erworbenen Gesell...mehr

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Ergänzungsbilanz bei Person... / 5.2.3 Nettomethode: Negative Ergänzungsbilanz bei Ein- und Austritt eines Gesellschafters

Umstritten war, ob eine negative Ergänzungsbilanz, die anlässlich des Eintritts eines Gesellschafters in ein Einzelunternehmen gegen Geldeinlage zum Zwecke der Buchwertfortführung für den sein Einzelunternehmen einbringenden Steuerpflichtige unter Anwendung der Nettomethode gebildet worden ist, wieder aufzulösen ist, wenn der neu eingetretene Gesellschafter gegen Abfindung u...mehr

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Ergänzungsbilanz bei Person... / 4.3 Fortschreibung der positiven Ergänzungsbilanzen bei einem Gesellschafterwechsel

Die sich aufgrund von Anteilserwerben oder Einbringungen ergebenden Ergänzungsbilanzen sind so lange in den Folgejahren fortzuschreiben, bis die ausgewiesenen Mehr- bzw. Minderwerte entfallen oder der Mitunternehmer, für den die Ergänzungsbilanz geführt wird, aus der Personengesellschaft ausscheidet. Ein "Umdrehen" der Ergänzungsbilanz ist nicht möglich. Aus einer positiven ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kettenschenkung / 3 Einheitlicher Schenkungsvorgang oder Gestaltungsmissbrauch

Eine Aufteilung in mehrere – an unterschiedliche Personen ausgeführte – Schenkungen kann nur dann zu dem gewünschten Ziel führen, wenn es sich nicht um einen einheitlichen Schenkungsvorgang oder um einen Gestaltungsmissbrauch nach § 42 AO handelt, der zu einer unmittelbaren Schenkung an die eigentlich begünstigte Person führen würde. Wichtig Einheitlicher Schenkungsvorgang od...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 6 Träger de... / 2.1 Kernzuständigkeiten und Verantwortlichkeiten im System der Grundsicherung für Arbeitsuchende

Rz. 3 § 6 Abs. 1 bestimmt die Bundesagentur für Arbeit und die Landkreise und kreisfreien Städte als Träger der Leistungen nach dem SGB II. Zugleich werden die Aufgaben in Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 auf die Bundesagentur für Arbeit und in Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 auf die kommunalen Träger verteilt. Im Wesentlichen sind die Agenturen für Arbeit für Arbeitsmarktdienstleistungen und Leistu...mehr

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GmbH & Co. KG: Gründung, Re... / Zusammenfassung

Überblick Die GmbH & Co. KG ist eine besondere Ausprägung der Kommanditgesellschaft (KG), bestehend aus wenigstens je einer Komplementär-GmbH und einem Kommanditisten. Kommanditisten haften nur in Höhe ihrer im Handelsregister verzeichneten Haftsumme für Verbindlichkeiten der KG. Dagegen muss der Komplementär, d. h. der persönlich haftende Gesellschafter, unbeschränkt mit se...mehr

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GmbH & Co. KG: Gründung, Re... / 2 Wirtschaftliche Bedeutung

Die GmbH & Co. KG ist nach wie vor eine beliebte Rechtsform. In Deutschland gab es laut Umsatzsteuerstatistik (Destatis, Statistisches Bundesamt 2018) mehr als 200.000 Unternehmen, die in der Rechtsform der GmbH & Co. KG geführt werden. Damit nimmt sie unter den Personengesellschaften den zweiten Platz ein – hinter den GbR-Gesellschaften mit knapp 500.000 und deutlich vor de...mehr

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GmbH & Co. KG: Gründung, Re... / 6.1.2 Gründung der KG

Der KG-Gesellschaftsvertrag unterliegt keinen Formvorschriften, es sei denn, es werden darin Regelungen getroffen, für die sich eigene Formvorschriften ergeben. So kann bei der Einlage und damit Übertragung von Grundstücken (§ 311b Abs. 1 S. 1 BGB) oder bei Schenkungen (§ 518 Abs. 1 S. 1 BGB) im Zusammenhang mit der Gründung die notarielle Form auch des Gesellschaftsvertrags...mehr

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GmbH & Co. KG: Gründung, Re... / 10 Die GmbH & Co. KG im Erbfall

Ist im Gesellschaftsvertrag nichts anderes geregelt, gilt im Erbfall Folgendes: Im Falle des Todes eines Kommanditisten wird die Gesellschaft mit den Erben fortgesetzt (§ 177 HGB). Der Geschäftsanteil wird auf mehrere Erben entsprechend ihrer Erbquote aufgeteilt (Sonderrechtsnachfolge). In Abweichung zum Grundsatz der Universalsukzession (§ 1922 BGB) geht der Kommanditanteil ...mehr

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Spaltung: Rechnungslegung / 4.4.3.3 Positives Vermögen als Antragserfordernis

Rz. 106 Übersteigt der Wert der Passivposten nach Abzug des Eigenkapitals den Wert der Aktivposten in der Steuerbilanz, ist eine Zwangsaufstockung insoweit vorzunehmen, dass sich die Aktiv- und Passivposten ausgleichen. Im Ergebnis muss der Wert des eingebrachten Vermögens mindestens 0 EUR betragen. Dies ist notwendig, da der angesetzte Wert auf Ebene der Kapitalgesellschaft...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Spaltung: Rechnungslegung / 1 Grundlegendes

Rz. 1 Die Spaltung als eine der 4 Umwandlungsarten umfasst den Vermögenstransfer von einem Rechtsträger auf einen anderen bzw. mehrere andere Rechtsträger i. S. d. partiellen Gesamtrechtnachfolge. Im Gegensatz zur Verschmelzung[1] wird das Vermögen nicht als Ganzes, sondern in seiner Gesamtheit auf einen übernehmenden Rechtsträger übertragen, was zur Folge hat, dass der über...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zum... / b) Steuerhinterziehung großen Ausmaßes

Wenn die Gesellschafter einer GbR durch unrichtige Angaben in der Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach § 180 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Buchst. a, § 182 Abs. 1 S. 1 AO einen Steuervorteil i.S.d. § 370 Abs. 4 S. 2 AO erlangen (vgl. hierzu u.a. BGH v. 22.11.2012 – 1 StR 537/12, wistra 2013, 199 = AO-StB 2013, 130; Grötsch in Joecks/Jä...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verschmelzung: Rechnungslegung / 2.6 Verschmelzungsbeschluss

Rz. 19 Der Verschmelzungsvertrag bedarf zum Wirksamwerden gem. § 13 Abs. 1 UmwG eines Verschmelzungsbeschlusses, der von einer Versammlung der Anteilsinhaber gefasst werden muss. In Abhängigkeit der beteiligten Rechtsträger bedarf es dabei sowohl seitens der übertragenden als auch der übernehmenden Rechtsträger entweder der einstimmigen Zustimmung zum Verschmelzungsvertrag o...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zum... / e) Umsatzsteuerhinterziehung

In der Regel ergibt sich aus den abgeschlossenen zivilrechtlichen Vereinbarungen, wer bei einem Umsatz als Leistender und damit als Unternehmer sowie Schuldner der Umsatzsteuer anzusehen ist. Dies ist derjenige, der die Lieferungen oder sonstigen Leistungen i.S.d. § 1 Abs. 1 UStG im eigenen Namen gegenüber einem anderen selbst oder durch einen Beauftragten ausführt. Ob eine ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verschmelzung: Rechnungslegung / 1 Überblick

Rz. 1 Die Verschmelzung als eine der 4 Umwandlungsarten umfasst den Vermögenstransfer von einem oder mehreren Rechtsträger(n) auf einen anderen (ggf. neu geschaffenen) Rechtsträger i. S. d. Gesamtrechtsnachfolge. Als Rechtsträger einer Verschmelzung kommen die in § 3 UmwG abschließend aufgeführten Rechtsformen in Betracht, wobei durch das MoPeG nunmehr auch die eingetragene ...mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Ergänzungsbilanz / Zusammenfassung

Begriff Ergänzungsbilanzen sind Teil der steuerlichen Gewinnermittlung einer Personengesellschaft. Sie stellen autonome Steuer­bilanzen dar und werden für einzelne Gesellschafter für Besteuerungszwecke erstellt. Eine Ergänzungsbilanz wird ebenso wie eine Sonderbilanz jeweils nur für einen Mitunternehmer aufgestellt. In Ergänzungsbilanzen werden keine eigenen Wirtschaftsgüter...mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Ergänzungsbilanz / 1 Keine grundsätzliche Änderung bei der Besteuerung von Personengesellschaften durch das MoPeG

Nach früherer Rechtslage galt das Gesellschaftsvermögen der GbR und der Personenhandelsgesellschaften als "gemeinschaftliches Vermögen der Gesellschafter" (sog. Gesamthandsprinzip). Dieses frühere Gesamthandsprinzip sah vor, dass Vermögensträgerin nicht die Personengesellschaft, sondern die Gesellschafter "zur gesamten Hand" sind.[1] Nach der Neuregelung des § 713 BGB n. F. d...mehr

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Formwechsel: Rechnungslegung / 3.2.1.1 Einschränkung des Handlungsspielraumes

Rz. 31 § 214 Abs. 1 UmwG schließt den Formwechsel einer GbR oder einer Personenhandelsgesellschaft (nachfolgend PersGes) in Gesellschaften, die nicht Kapitalgesellschaften oder eingetragene Genossenschaften sind, aus. Dabei ist infolge des MoPeG (in Kraft seit dem 1.1.2024) zu beachten, dass die eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts (eGbR) nunmehr ausdrücklich als umw...mehr

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Formwechsel: Rechnungslegung / 1 Grundlegendes

Rz. 1 Das UmwG kennt neben der Verschmelzung,[1] der Spaltung[2] und der Vermögensübertragung[3] als weitere Umwandlungsart den Formwechsel. Im UmwG wird der Formwechsel im 5. Buch als 4. der 4 Umwandlungsarten behandelt. Er umfasst den Wechsel von einem Rechtsträger in eine andere Rechtsform. Von der Anwendung ausgeschlossen sind die formwechselbezogenen Vorschriften des Um...mehr

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Formwechsel: Rechnungslegung / 3.3.1 Grundlegendes (§§ 226–227 UmwG)

Rz. 44 § 226 UmwG sieht für Kapitalgesellschaften den Formwechsel in eine Personengesellschaft (Gesellschaft bürgerlichen Rechts, Personenhandelsgesellschaft oder Partnerschaftsgesellschaft[1]), eine andere Kapitalgesellschaft oder eine eingetragene Genossenschaft vor. Der Handlungsspielraum betreffend den Formwechsel ist damit bei Kapitalgesellschaften grundsätzlich größer ...mehr

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Formwechsel: Rechnungslegung / 3.3.2.3 Abweichende Bestimmungen zum Formwechselbeschluss

Rz. 49 Bei einem Formwechsel einer Kapitalgesellschaft in eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, eine offene Handelsgesellschaft oder eine Partnerschaftsgesellschaft bedarf es dabei gemäß § 233 Abs. 1 UmwG grundsätzlich der einstimmigen Zustimmung zum Beschluss. Nach § 233 Abs. 2 Satz 1 UmwG ist bei einem Formwechsel in eine KG dagegen lediglich ein ¾-Mehrheitsentscheid (der...mehr

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Formwechsel: Rechnungslegung / 3.3.2.1 Einschränkung des Handlungsspielraumes

Rz. 45 § 228 Abs. 1 UmwG schließt den Formwechsel einer Kapitalgesellschaft in eine Personenhandelsgesellschaft aus, sofern der Unternehmensgegenstand den Vorschriften über die Gründung einer offenen Handelsgesellschaft i. S. d. § 105 Abs. 1 und und § 107 Abs. 1 HGB nicht genügt. Bei der Beurteilung, ob die Vorschriften erfüllt werden, ist der Zeitpunkt des Wirksamwerdens de...mehr

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Umwandlungen: Rechnungslegung / 1 Grundlegendes

Rz. 1 Dem Grundsatz der gesellschaftsrechtlichen Wahlfreiheit bezüglich der Ausgestaltung der Zusammenfassung von Sachwerten, Kapital sowie Humankapital zur ertragbringenden Leistung in Form einer Unternehmung folgend, steht den Eigentümern einer Unternehmung die Wahl der rechtlichen Ausgestaltung der unternehmerischen Tätigkeit in weiten Grenzen frei. Der Ausübung einer unt...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Befristete Arbeitsverträge / 4.5 Befristung in neu gegründeten Unternehmen

Mit Art. 2 des Gesetzes zu Reformen am Arbeitsmarkt vom 24.12.2003 wurde die höchstzulässige Dauer einer sachgrundlosen Befristung in neu gegründeten Unternehmen verlängert. § 14 Abs. 2a TzBfG bestimmt: "In den ersten 4 Jahren nach der Gründung eines Unternehmens ist die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrags ohne Vorliegen eines sachlichen Grunds bis zur Dauer von 4 ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4.2 Anspruchsinhaber

Rz. 31 Der Anspruch auf Eigenbedarf kann ausschließlich vom Vermieter der Wohnung geltend gemacht werden, auch gegen den Untermieter (AG Mitte, Urteil v. 15.1.2026, 122 C 36/25, GE 2026, 151). Bei einer Mehrheit von Vermietern reicht es aus, wenn Eigenbedarf nur bei einem von ihnen vorliegt (AG Ratzeburg, Urteil v. 23.7.2025, 17 C 235/23, BeckRS 2025, 22584). Wer Vermieter i...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4.14 Prozessuales

Rz. 69 Der Vermieter ist für die Schuldhaftigkeit der durch den Wohnungsmieter begangenen Pflichtverletzung (§ 573 Abs. 2 Nr. 1) beweispflichtig (LG Berlin II, Urteil v. 5.3.2024, 67 S 179/23, GE 2024, 501; entgegen BGH, Urteil v. 13.4. 2016, VIII ZR 39/15, ZMR 2016, 523). Rz. 69a Bei längerfristigen Mietverhältnissen ist die Kündigungsfrist nach § 573 Abs. 1 oft recht lang. ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1 Allgemeines – Anwendungsbereich

Rz. 1 § 573 ist eine der wichtigsten Kündigungsschutzvorschriften des sozialen Mietrechts zugunsten des Wohnraummieters. Ein Wohnraummietverhältnis kommt regelmäßig auch dann zustande, wenn eine Miteigentümergemeinschaft gemeinschaftliche Räume einem ihrer Mitglieder vertraglich gegen Entgelt zur alleinigen Nutzung überlässt (BGH, Urteil v. 25.4.2018, VIII ZR 176/17, WuM 201...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4.7 Anbietpflicht einer Alternativwohnung

Rz. 46 Nach ständiger Rechtsprechung des BGH (Urteil v. 14.12.2016, VIII ZR 232/15, GE 2017, 166) hat der wegen Eigenbedarfs kündigende Vermieter dem Mieter eine andere, ihm während der Kündigungsfrist zur Verfügung stehende vergleichbare Wohnung zur Anmietung anzubieten, sofern diese sich im selben Haus oder in derselben Wohnanlage befindet und er sie erneut vermieten will....mehr

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Umsatzsteuerliche Fragen be... / 2.1 Gebäude auf eigenem Boden

Fallgruppe I: Das Grundstück gehört nur einem Ehegatten, dieser hat den Bauauftrag erteilt Praxis-Beispiel Einzelner Ehegatte ist Eigentümer eines unbebauten Grundstücks Ehegatte A ist Eigentümer eines unbebauten Grundstücks. Er erteilt einen Auftrag zur Errichtung eines Gebäudes. Von den beauftragten Bau- und Handwerksbetrieben erhält A Rechnungen mit Umsatzsteuerausweis. Es ...mehr

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Umsatzsteuerliche Fragen be... / 1.1 Zivilrechtliche Grundlagen

Eigentumsverhältnisse Grundbesitz (bebaut und/oder unbebaut) kann bei Eheleuten im Alleineigentum eines der Ehegatten stehen, gemeinsames Eigentum beider Ehegatten (Bruchteilseigentum i. S. d. §§ 741 ff. BGB) oder Gesamthandseigentum sein. Maßgebend dafür ist auch der Güterstand, in dem die Ehegatten familienrechtlich leben: Zugewinngemeinschaft Im gesetzlichen Güterstand der Z...mehr

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GmbH-Gründung: Was ist zu b... / 1.1 Vorgründungsgesellschaft

Entschließen sich mehrere Personen, in der Rechtsform der GmbH einen gemeinsamen Zweck zu verfolgen, entsteht mit diesem Entschluss eine Vorgründungsgesellschaft. Wird eine GmbH von einer Person allein gegründet (sog. Ein-Personen-GmbH), fehlt dieses Stadium. Die Tätigkeit der Vorgründungsgesellschaft kann sich darauf beschränken, lediglich die notwendigen Maßnahmen zu treffe...mehr

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GmbH-Gründung: Was ist zu b... / 2.2 Zulässigkeit der Rechtsform

Eine GmbH ist nahezu für jeden Zweck zugelassen, es gibt nur wenige Ausnahmen. Möchten sich z. B. Freiberufler in der GmbH zusammenschließen, ist zunächst zu klären, ob die GmbH für diese Rechtsform zugelassen ist. Mittlerweile wird die GmbH soweit bekannt für alle Freiberufler von der Architekten- über die Rechtsanwalts-GmbH bis hin zur Praxis-GmbH für Ärzte zugelassen. Dab...mehr