Fachbeiträge & Kommentare zu GbR

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anhang nach HGB / 3.1.1.1 Anlagevermögen

Rz. 123 Darstellung des Anlagespiegels (§ 284 Abs. 3 Sätze 1- 3 HGB) Das Gesetz verlangt, dass im Anhang die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens darzustellen ist.[1] Darüber hinaus sind zu den Abschreibungen des Geschäftsjahrs gesondert die folgenden Angaben zu machen:[2] die Abschreibungen in ihrer gesamten Höhe zu Beginn und Ende des Geschäftsjahrs, die im Lau...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschaft: Wahl der Rech... / 2.1 Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Die ­Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR oder GdbR) ist die Grundform aller Personengesellschaften. Zum Einsatz kommt diese Gesellschaftsform bei Inhabern kleinerer Gewerbebetriebe, deren Unternehmen nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert (§ 1 Abs. 2 HGB). Hierunter fallen z. B. Einzelhändler, Gastwirte oder Handel...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschaftsrechtliche Neu... / 4.3 Gesellschaftsregister

Eine GbR kann ab dem 1.1.2024 in ein öffentliches Gesellschaftsregister eingetragen werden. Daraus ergibt sich für den Rechtsverkehr Gewissheit über Existenz, Vertretung oder Haftung. Die Eintragung wird grundsätzlich freiwillig sein. Die GbR führt dann den Namenszusatz "eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts" bzw. "eGbR". Die Eintragung im Gesellschaftsregister steht ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 4 Vollstreckung bei nachträglicher Rechtsfähigkeit

Rz. 9 Mit dem Kreditzweitmarktförderungsgesetz[1] wurde § 267 Abs. 2 AO zum Zwecke der Anpassung an die durch das MoPeG eingeführten Rechtsänderungen neu eingefügt. Der Absatz 2 bestimmt insbesondere die Zulässigkeit der Vollstreckung in das Vermögen einer rechtsfähigen Gesellschaft bürgerlichen Rechts i. S. v. § 705 Abs. 2 BGB, wenn bereits ein vollstreckungsfähiger Verwalt...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschaftsrechtliche Neu... / 4.2 Rechtsfähigkeit

Ab 2024 gibt es die GbR grundsätzlich in 2 Arten eine rechtsfähige GbR, die generell am Rechtsverkehr teilnimmt und Träger von Rechten und Pflichten ist.[3] Äußerlich ersichtlich kann dies durch eine Eintragung im Gesellschaftsregister sein – die eingetragene GbR (eGbR). Da die Eintragung aber freiwillig ist, wird es auch eine rechtsfähige GbR ohne Eintragung geben. Das von d...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschaftsrechtliche Neu... / 1 Bisherige Rechtslage

Das Grundkonzept der §§ 705 ff. BGB geht noch auf das Jahr 1900 zurück. Danach ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) eine nicht rechtsfähige, zur Durchführung einer begrenzten Anzahl von Einzelgeschäften gegründete Gesamthandsgemeinschaft. In einem Gesellschaftsvertrag können eine große Bandbreite an Gesellschaftszwecken vereinbart werden, welche nicht zwingend dem...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschaft: Wahl der Rech... / 2.1.1 Vorteile

Einfache Gründung, ohne dass ein Mindestkapital erforderlich ist. Keine Eintragungspflicht im Handelsregister. Recht flexible Handhabung dank vieler Anpassungsmöglichkeiten an den individuellen Bedarf. Jeder Gesellschafter kann die Geschäftsführung und Vertretung der GbR ausüben.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschaft: Wahl der Rech... / 2.1.2 Nachteile

Die persönliche und unbeschränkte Haftung jedes einzelnen Gesellschafters für alle Verbindlichkeiten der GbR ist deren größter Nachteil.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschaftsrechtliche Neu... / 3 Kernziele

Der Gesetzgeber verfolgt im Wesentlichen 5 Ziele: die Konsolidierung des Rechts der GbR, die Modernisierung des Rechts der Personengesellschaften, eine Behebung des Publizitätsdefizits der GbR, die Flexibilisierung der Haftungsverhältnisse von Angehörigen Freier Berufe und die Herstellung von Rechtssicherheit zu Beschlussmängelstreitigkeiten bei Personenhandelsgesellschaften. Um d...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschaft: Wahl der Rech... / 1.1 Personenunternehmen

Wie schon der Name erahnen lässt, steht bei dieser Gruppe die Person des bzw. der Unternehmer im Vordergrund, welche das Unternehmen auch selbst leiten. Damit geht typischerweise die persönliche Haftung der Gesellschafter für die Schulden des Unternehmens einher. Dies rechtfertigt es, dass grundsätzlich für die Gründung kein Mindestkapital aufgebracht werden muss. Zu den Pers...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschaft: Wahl der Rech... / 2.2 Offene Handelsgesellschaft

Die Offene Handelsgesellschaft (OHG) ist eine Handelsgesellschaft, deren Zweck auf den Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma gerichtet ist. Damit kann die OHG als Rechtsform für eine handeltreibende Gesellschaft gewählt werden. Auch gemeinsam tätige Kleingewerbetreibende können die OHG als Rechtsform wählen und sich in das Handelsregister eintragen las...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 2.1 Nicht rechtsfähige Personenvereinigungen

Rz. 3 Der Begriff "nicht rechtsfähige Personenvereinigungen" umfasst die Gebilde, die zwar keine juristischen Personen sind, aber am Rechtsverkehr teilnehmen und steuerliche Rechte erwerben bzw. Verpflichtungen eingehen können.[1] In Betracht kommen hierbei namentlich der nicht rechtsfähige Verein [2], die OHG und die KG, die Partnerschaftsgesellschaft und die Europäische wir...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschaftsrechtliche Neu... / 2 Anpassungsbedarf

Bisher hatte der Gesetzgeber auf die Rechtsprechung nur punktuell reagiert (z. B. zur Sicherung des Grundstücksverkehrs § 899a BGB und § 47 Abs. 2 GBO). Um dem sich wandelnden Bedarf gerecht zu werden, hat sich der Gesetzgeber entschlossen, das Recht der GbR grundlegend zu überarbeiten und neu zu regeln. Diese Überarbeitung fand ihren Abschluss in den Änderungen des Gesetzes...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschaftsrechtliche Neu... / 4.8 Umstrukturierungen

Für eine rechtsfähige, eingetragene GbR eröffnet sich künftig das Umwandlungsrecht. Die eGbR kann Rechtsträger einer Verschmelzung, einer Spaltung oder auch eines Formwechsels sein.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschaft: Wahl der Rech... / 2.2.2 Nachteile

Als Nachteil der OHG ist vor allem – wie bei der GbR – die persönliche und unbeschränkte Haftung jedes einzelnen Gesellschafters zu erwähnen.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschaftsrechtliche Neu... / 4.7 Vinkulierung

Die bereits bisher mögliche und oftmals praktizierte Übertragung eines GbR-Gesellschaftsanteils mit Zustimmung der Mitgesellschafter ist nun ausdrücklich in das Gesetz mit aufgenommen.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschaft: Wahl der Rech... / 2.5.2 Nachteile

Nachteilig stellt sich oftmals die Haftung der Partner dar, welche mit der Haftung bei einer GbR bzw. OHG vergleichbar ist. Die Haftung erfolgt gesamtschuldnerisch und auch unbeschränkt – also auch mit dem Privatvermögen – für alle Partner, die bei dem zugrunde liegende Auftrag mitgewirkt haben. Praxis-Tipp Möglichkeit der Haftungsbeschränkung Da die Haftung oftmals ein Hemmni...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschaft: Wahl der Rech... / 2.5 Partnerschaftsgesellschaft

Diese Rechtsform ist speziell für den Zusammenschluss von freiberuflich Tätigen und die Bedürfnisse der freien Berufe zugeschnitten worden. In einer PartG besteht zudem die Möglichkeit, interprofessionell und auch international zusammenzuarbeiten. In rechtlicher Hinsicht ist diese Gesellschaftsform in weiten Teilen mit einer rechtsfähigen GbR oder einer OHG vergleichbar. Die ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschaft: Wahl der Rech... / Zusammenfassung

Überblick Im Wirtschaftsleben kann ein Einzelunternehmer heute oft nicht mehr bestehen. Die erforderlichen Kenntnisse, das aufzubringende Kapital und eine Verteilung des unternehmerischen Risikos auf mehrere Schultern sprechen vielfach für die Gründung einer Gesellschaft. Dafür stehen verschiedene Gesellschaftsformen zur Verfügung. Doch welche ist die "richtige" Rechtsform? ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschafter / 1.1.1 Personengesellschafter

Der Gesellschafter einer Personengesellschaft hat seinen im Gesellschaftsvertrag vereinbarten Beitrag zu leisten. Insbesondere bei der Grundform der Personengesellschaft – der GbR – ist dieser vereinbarte Beitrag häufig in Form von zu leistenden Diensten zu erbringen (§ 709 Abs. 1 BGB). Dies ist Ausfluss der an der Person des Gesellschafters orientierten Struktur dieser Gese...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 2.2 Steuerpflicht

Rz. 5 Die Vorschrift gilt für nicht rechtsfähige Gebilde, die als solche steuerpflichtig sind. Voraussetzung ist daher stets, dass der Vollstreckungsschuldner überhaupt als solches steuerpflichtig und somit Steuerschuldner sein kann. Insoweit ist zwischen der Steuerpflicht und der Rechtsfähigkeit zu unterscheiden. Unabhängig von der lange zweifelhaften Rechtsfähigkeit einer ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschaftsrechtliche Neu... / Zusammenfassung

Auf Basis des sog. Mauracher Entwurfs ist ein Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (Personengesellschaftsmodernisierungsgesetz – MoPeG) erstellt und verabschiedet worden. Vor allem für die Rechtsform der GbR sind darin umfangreiche Änderungen enthalten. Doch auch für andere Personengesellschaften gibt es einige Neuerungen, die jedoch im Wesentlichen erst...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschaftsrechtliche Neu... / 4.5 Gesellschafterbeschlüsse

In der Praxis kommt es immer wieder zu fehlerhaften Gesellschafterbeschlüssen. Um die Rechtssicherheit zu erhöhen, wurde im HGB ein am Aktienrecht orientiertes Beschlussmängelrecht eingeführt. Ein Mangel in einem gefassten Beschluss muss durch eine gegen die Gesellschaft gerichtete Anfechtungsklage innerhalb einer bestimmten Frist geltend gemacht werden. Nur soweit ein Besch...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschaftsrechtliche Neu... / 4.1 Neuausrichtung

Das bisherige System einer kaufmännischen bzw. einer nicht kaufmännischen Personengesellschaft wird beibehalten. Es wird jedoch konsequent am Leitbild einer auf eine gewisse Dauer angelegten, mit eigenen Rechten und Pflichten ausgestatteten Personengesellschaft ausgerichtet werden. Den Gesellschaftern bleibt es weiterhin möglich, ihre Rechtsbeziehungen weitgehend im Gesellsc...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschafter / 1.3.3 Haftung

Neben dem zu erbringenden Beitrag durch den Gesellschafter ist dessen persönliche Haftung ein sehr bedeutender Punkt. Während die Haftung bei einer GbR oder OHG bei jedem Gesellschafter auch dessen Privatvermögen einschließt, ist die Haftung bei anderen Rechtsformen teilweise oder völlig eingeschränkt. So ist eine Haftung für den Kommanditisten auf dessen geleistete Einlage ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschafter / 1.3.2 Leistung des Beitrags

Die Gesellschafter haben die vereinbarten Beiträge zu leisten (§§ 705 Abs. 1, 709 BGB). Diese Beiträge können aus einer einmaligen oder wiederholten Leistung von Geld oder Sachwerten bestehen. Doch auch Dienstleistungen können als Beiträge in Betracht kommen (§ 709 Abs. 1 BGB), ebenso wie Nutzungs- oder Gebrauchsüberlassungen. Sofern im Gesellschaftsvertrag keine andere Vere...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschafter / 1.4.3 Geschäftsführung und Vertretung

Nur bei einer GbR oder einer OHG hat grundsätzlich jeder Gesellschafter den Anspruch auf Führung der Geschäfte. Doch bereits bei diesen kann alternativ eine abweichende Regelung im Gesellschaftsvertrag vereinbart werden (§ 715 BGB). Bei den übrigen Rechtsformen wird die Person des Geschäftsführers durch Beschluss der Gesellschafter bestimmt, teilweise ist dies gesetzlich nor...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschafter / 3 Sozialversicherungsrecht

Auch wenn ein Gesellschafter bei der Gesellschaft mitarbeitet, ist dieser sozialversicherungsrechtlich nicht immer als Arbeitnehmer anzusehen. Abzustellen ist auf den Beschäftigungsbegriff im Sinne der Sozialversicherung (§ 7 SGB IV). Danach erfordert ein Arbeitsverhältnis ein entsprechendes Abhängigkeitsverhältnis von der Gesellschaft als Arbeitgeber. Wesentlich dafür ist e...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschaftsrechtliche Neu... / 6 Steuerrechtliche Folgen

Die obigen Änderungen sollen ausdrücklich zu keinen Folgeänderungen bei den ertragsteuerlichen Grundsätzen für die Besteuerung von Personengesellschaften führen. Insbesondere soll die transparente Besteuerung von Personengesellschaften erhalten bleiben. Auch die Abschaffung der gesamthänderischen Bindung zugunsten von Eigentum einer GbR führt zu keinen steuerlichen Folgewirku...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschaft bürgerlichen R... / 2.4 Handlungen für die GbR

Zu diesem Bereich gab es keine grundlegenden Änderungen gegenüber dem bis 2023 geltenden Recht. Eine GbR hat keine eigenen Organe, vielmehr wirken alle Gesellschafter bei der Willensbildung und dem Handeln grundsätzlich zusammen. Dieses Prinzip zeigt sich in folgenden Bereichen: 2.4.1 Geschäftsführung Das Führen der Geschäfte einer GbR steht allen Gesellschaftern gemeinschaftli...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschaft bürgerlichen R... / 2 Ab 2024 maßgebliche rechtliche Einstufung der GbR

Der Gesetzgeber hat die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine GbR mit Wirkung ab 2024 grundlegend neu gestaltet.[1] Das neue Leitbild einer GbR geht von einer auf Dauer angelegten, mit eigenen Rechten und Pflichten ausgestatteten, Personengesellschaft aus, die am Rechtsverkehr teilnimmt. Zugleich ist es für die Gesellschafter weiterhin möglich, dass sie ihre Rechtsbeziehungen...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschaft bürgerlichen R... / 6.2 Ende der GbR

Bei der Gründung einer GbR wird an deren Auflösung meist noch nicht ernsthaft gedacht. Doch auch hierzu ist dringend zu konkreten Regelungen im Gesellschaftsvertrag zu raten. Das Ende einer GbR kann gem. §§ 729 ff. BGB durch folgende Ereignisse ausgelöst werden: der Ablauf der vereinbarten Zeit; die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der GbR; eine Kündigung de...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschaft bürgerlichen R... / 7 Wofür ist die GbR ­geeignet?

Als Gesellschaftsform kommt die GbR vor allem in Betracht für kleinere Gewerbebetriebe und Handwerker, die nach Art und Umfang für ihr Unternehmen keinen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb benötigen.[1] Allerdings können diese Kleingewerbetreibenden seit 1.7.1998 auch die Rechtsform einer OHG oder KG wählen und sich freiwillig in das Handelsregister eintr...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschaft bürgerlichen R... / 3 Bis 2023 maßgebliche rechtliche Einstufung der GbR

Da in der Praxis noch einige Zeit lang auch der bis 2023 gültige rechtliche Status der Rechtsform benötigt werden wird, ist dieser nachfolgend noch dargestellt. 3.1 Teilrechtsfähigkeit Die Rechtsfähigkeit einer GbR hatte durch die Rechtsprechung des BGH eine grundlegende Änderung erfahren. Zuvor galt eine GbR als ein Zusammenschluss von Personen ohne eigene Rechtsfähigkeit. In...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschaft bürgerlichen R... / Zusammenfassung

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (kurz: GbR oder GdbR) ist die Grundform für viele andere Gesellschaftsformen. Diese Rechtsform ermöglicht eine gemeinsame Betätigung mehrerer Personen auf nahezu allen Gebieten. Mindestens 2 Gesellschafter erklären übereinstimmend, dass sie gemeinsam ein beliebiges, gesetzlich erlaubtes Ziel bzw. einen gemeinsamen Zweck verfolgen wollen. ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschaft bürgerlichen R... / 2.2 Gesellschaftsregister

Neu ist auch ein Gesellschaftsregister, in welches sich eine GbR ab 2024 eintragen lassen kann. Aus dieser Subjektpublizität ergibt sich für den Rechtsverkehr Gewissheit über Existenz, Vertretung oder Haftung. Die GbR führt dann den Namenszusatz "eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts" bzw. "eGbR". Die Eintragung als solche entscheidet jedoch nicht über die Rechtsfähi...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschaft bürgerlichen R... / 9.3 Gewerbliche Tätigkeit

Wird von einer GbR ein gewerblich tätiges Unternehmen betrieben, bestehen auch in steuerlicher Hinsicht keine Gründe, die GbR anders zu behandeln als eine OHG oder KG. Dies zumal die GbR mit dieser Tätigkeit ab 2024 eine rechtsfähige GbR darstellen wird (§ 705 Abs. 2 und Abs. 3 BGB). Die GbR erzielt dann Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Sie gilt steuerlich ebenfalls als sog. Mi...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Zusammenfassung Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (kurz: GbR oder GdbR) ist die Grundform für viele andere Gesellschaftsformen. Diese Rechtsform ermöglicht eine gemeinsame Betätigung mehrerer Personen auf nahezu allen Gebieten. Mindestens 2 Gesellschafter erklären übereinstimmend, dass sie gemeinsam ein beliebiges, gesetzlich erlaubtes Ziel bzw. einen gemeinsamen Zweck ver...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschaft bürgerlichen R... / 5.1 Haftung der Gesellschaft

Eine GbR ist – zumindest als Außengesellschaft – selbst und unmittelbar Träger von Rechten und Pflichten. Daraus folgt, dass eine GbR auch selbst für ihre Verbindlichkeiten einzutreten hat. Ein Gläubiger kann damit die Bezahlung der Schulden direkt von der GbR als Schuldnerin fordern, diese ggf. verklagen und aus dem erlangten Titel auf das Gesellschaftsvermögen zugreifen.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschaft bürgerlichen R... / 2.1 Zweiteilung bei der Rechtsfähigkeit

Die sicherlich bedeutendste Änderung ist die der Rechtsfähigkeit. Hierzu gibt es künftig 2 Unterformen einer GbR: – eine rechtsfähige GbR (§§ 705 ff. BGB) und – eine nicht rechtsfähige GbR (§§ 740 ff. BGB). Die rechtsfähige GbR nimmt generell am Rechtsverkehr teil und ist Trägerin von Rechten und Pflichten. Hingegen wird die nicht rechtsfähige GbR nicht nach außen auftreten, al...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschaft bürgerlichen R... / 6 Veränderungen im ­Bestand

In der Praxis wird es immer wieder zu Änderungen im Bestand der GbR kommen, sei es, dass ein Gesellschafter ausscheiden möchte, ein weiterer Gesellschafter eintritt oder aber die GbR komplett aufgelöst werden soll. 6.1 Wechsel bei den Gesellschaftern Bis 2023 waren die Gesellschafterstellung und die Ansprüche daraus nicht übertragbar (§ 717 BGB a. F.). Das hatte zur Folge, das...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschaft bürgerlichen R... / 1 Gründung

Eine GbR entsteht mit dem Abschluss eines Gesellschaftsvertrags, durch den sich die Gesellschafter gegenseitig verpflichten, einen gemeinsamen Zweck dadurch zu erreichen, dass dieser durch die im Vertrag bestimmte Weise gefördert wird (§ 705 Abs. 1 BGB). Welchem Zweck die GbR dient, ist egal – er muss lediglich gesetzlich erlaubt sein. Für die Gründung einer GbR werden mindes...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschaft bürgerlichen R... / 2.4.3 Parteifähigkeit

Dabei handelt es sich um die Möglichkeit, in einem Gerichtsverfahren Partei (Kläger oder Beklagte) zu sein. Dies war bereits vor 2024 so. Praxis-Tipp Klage gegen GbR und Gesellschafter Im Einzelfall kann es für einen Gläubiger sinnvoll sein, nicht nur die GbR zu verklagen, sondern auch einen oder mehrere Gesellschafter persönlich zu belangen. Dies empfiehlt sich vor allem bei ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschaft bürgerlichen R... / 3.1 Teilrechtsfähigkeit

Die Rechtsfähigkeit einer GbR hatte durch die Rechtsprechung des BGH eine grundlegende Änderung erfahren. Zuvor galt eine GbR als ein Zusammenschluss von Personen ohne eigene Rechtsfähigkeit. In einem Grundsatzurteil[1] billigte der BGH der GbR jedoch eine Teilrechtsfähigkeit zu. Allerdings hatte der BGH sich nicht konkret zu den Grenzen geäußert. Deshalb wird sich der Umfan...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschaft bürgerlichen R... / 9.4 Freiberufliche Tätigkeit

Ist die gemeinschaftlich ausgeübte Tätigkeit freiberuflicher Art, z. B. Architekten, Ärzte oder Rechtsanwälte, kann auch auf die Rechtsform einer GbR zurückgegriffen werden. Ausgeübt wird die Tätigkeit dann im Rahmen einer gemeinschaftlichen Praxis oder als Sozietät. Auch für eine Freiberufler-GbR gelten die allgemeinen steuerrechtlichen Grundregeln. Wie bei der gewerblichen ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschaft bürgerlichen R... / 2.3 Weitere Änderungen

Bereits bisher ist es möglich einen GbR-Gesellschaftsanteil mit Zustimmung der Mitgesellschafter zu übertragen (s. Tz. 6.1). Dies ist nun ausdrücklich gesetzlich geregelt (§§ 711, 725 BGB). Neu ist zudem, dass für eine rechtsfähige, eingetragene GbR das Umwandlungsrecht einschlägig ist. Folglich kann eine GbR der Rechtsträger einer Verschmelzung, einer Spaltung oder auch eine...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschaft bürgerlichen R... / 2.5 Gesellschaftsvermögen

Gravierend sind die Änderungen ab 2024 für das Gesellschaftsvermögen. Das Vermögen einer GbR setzt sich entsprechend § 713 BGB zusammen aus: den gesellschaftsvertraglich vereinbarten und geleisteten Beiträgen der Gesellschafter, den durch die GbR erworbenen Rechten und Gegenständen und den dafür durch die GbR eingegangenen Verbindlichkeiten.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschaft bürgerlichen R... / 4.5 Treuepflicht

Es entspricht dem Naturell einer Gesellschaft, dass jeder Gesellschafter zur Mitwirkung verpflichtet ist, um den Gesellschaftszweck zu verwirklichen bzw. zu erreichen. Der darauf aufbauende Gedanke der Gesellschaftstreue bringt für die Gesellschafter die Pflicht, gemäß den Interessen der GbR zu handeln bzw. alles zu unterlassen, was dieser Schaden zufügen könnte. Nach dieser...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschaft bürgerlichen R... / 9 Art der Einkünfte

Zu diesen Besonderheiten gehört vor allem, dass eine GbR je nach Art der ausgeübten Tätigkeit unterschiedliche Einkunftsarten erzielen kann. Hierbei ist wie folgt zu unterscheiden: 9.1 Vermögensverwaltung Eine einfache und grundlegende Tätigkeit der GbR ist die Verwaltung ihres Vermögens. Entsprechend dem verwalteten Vermögen werden daraus Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 ES...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschaft bürgerlichen R... / 4 Rechte und Pflichten der Gesellschafter

Bereits unter Tz. 2.4.1 und 2.4.2 wurden die elementaren Rechte jedes Gesellschafters bei der Geschäftsführung bzw. Vertretung für die GbR angesprochen. Daneben sind folgende weitere Rechte zu erwähnen: 4.1 Gewinnanteil Jeder Gesellschafter kann einen Anteil am Gewinn beanspruchen. Da eine GbR im Regelfall auf längere Dauer besteht, greift hierbei das gesetzliche Anrecht auf V...mehr