Fachbeiträge & Kommentare zu GbR

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Gesellschaft bürgerlichen R... / 5.2.2 Eintretende Gesellschafter

Auch ein erst später in die GbR eintretender Gesellschafter ist von der Haftung betroffen. Dies gilt nicht nur für danach begründete Schulden, sondern auch für sog. Altverbindlichkeiten, die bereits vor seinem Eintritt entstanden sind.[1] Seit 2024 ist dieser Grundsatz ausdrücklich gesetzlich normiert (§ 721a BGB).mehr

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Gesellschaft bürgerlichen R... / 4.1 Gewinnanteil

Jeder Gesellschafter kann einen Anteil am Gewinn beanspruchen. Da eine GbR im Regelfall auf längere Dauer besteht, greift hierbei das gesetzliche Anrecht auf Verteilung des Gewinns am Ende jedes Geschäftsjahrs (§ 718 i. V. m. § 709 Abs. 3 BGB). Die bis 2023 grundsätzlich vorgesehene Verteilung nach Köpfen war in den seltensten Fällen gewünscht und wurde deshalb regelmäßig im ...mehr

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Gesellschaft bürgerlichen R... / 4.6 Auskunftspflicht

Spiegelbildlich zu den Kontrollrechten (Tz. 4.2) sind die geschäftsführenden Gesellschafter verpflichtet, die übrigen Gesellschafter zu benachrichtigen, gewünschte Auskünfte zu erteilen und die Angaben zur Gewinnermittlung und -verteilung darzulegen (§ 717 Abs. 2 BGB i. V. m. § 666 BGB).mehr

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Einspruch / 3.3 Einspruch gegen Grundlagenbescheide

Entscheidungen in einem Grundlagenbescheid können gem. § 351 Abs. 2 AO nur durch Anfechtung dieses, nicht aber des Folgebescheids angegriffen werden. Damit wird verfahrensrechtlich für das Einspruchsverfahren dem unabdingbaren Grundsatz der zwingenden Übernahme der in einem Grundlagenbescheid getroffenen materiellen Feststellungen in den Folgebescheid Rechnung getragen. Es h...mehr

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Verluste/Verlustabzug / 1.2 Liebhaberei

Nicht zu berücksichtigen sind Gewinne, Überschüsse und Verluste aus sog. Liebhaberei. Man versteht darunter eine Tätigkeit ohne die Absicht, Einkünfte, also Gewinne oder Überschüsse zu erzielen. Im Rahmen der Prüfung, ob eine unternehmerische Tätigkeit vorliegt, sind alle Umstände zu berücksichtigen, unter denen die Tätigkeit ausgeübt wird.[1] Sollte eine Tätigkeit als sog. L...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.3.3.2.1 Übertragungen im Wege der zivilrechtlichen Gesamtrechtsnachfolge

Rz. 49 Gem. § 1 Abs. 3 Nr. 1 u. 2 UmwStG fallen unstreitig die folgenden Übertragungen im Wege der (partiellen) Gesamtrechtsnachfolge nach dem UmwG in den Anwendungsbereich des § 24 UmwStG: die Verschmelzung i. S. d. § 2 UmwG sowie die Aufspaltung und Abspaltung i. S. d. § 123 Abs. 1, 2 UmwG von Personen- oder Partnerschaftsgesellschaften auf eine Personengesellschaft oder ve...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.1.2 Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 13 Als formwechselnde Personengesellschaften kommen nur Personenhandelsgesellschaften (offene Handelsgesellschaft (OHG) und Kommanditgesellschaft (KG) sowie die Europäische Wirtschaftliche Interessensvereinigung (EWIV) als besondere Form der OHG) sowie die eGbR (eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts)[1] und Partnerschaftsgesellschaften in Betracht. Die nicht eing...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.2.2 Zentren für ärztliche Heilbehandlung und Diagnostik oder Befunderhebung (§ 4 Nr. 14 Buchst. b S. 2 Doppelbuchst. bb UStG)

Rz. 218 Leistungen von Zentren für ärztliche Heilbehandlung, Diagnostik oder Befunderhebung als Einrichtungen des privaten Rechts unterliegen der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 Buchst. b UStG, wenn sie die Voraussetzungen nach § 4 Nr. 14 Buchst. b S. 2 Doppelbuchst. bb UStG erfüllen. Die Befreiung setzt hiernach entweder eine Teilnahme an der ärztlichen Versorgung nach § 95...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.9 Gemeinschaftspraxen

Rz. 179 Üben Ärzte oder Angehörige der übrigen Heilberufe i. S. v. § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG ihre Tätigkeit im Rahmen einer BGB-Gesellschaft aus, z. B. Gemeinschaftspraxis von Ärzten, kann die Steuerbefreiung auch auf die Umsätze der Gesellschaft angewendet werden. Nach dem Beschluss des BVerfG v. 10.11.1999[1] kann z. B. auch ein in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG betrie...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Leistungen von Personenzusammenschlüssen an ihre Mitglieder (§ 4 Nr. 14 Buchst. d UStG a. F.)

Rz. 253 Bis zum 31.12.2019 werden sonstige Leistungen von Gemeinschaften, deren Mitglieder Angehörige der in § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG bezeichneten Berufe und/oder Einrichtungen i. S. d. § 4 Nr. 14 Buchst. b UStG sind steuerbefreit, soweit diese Leistungen für unmittelbare Zwecke der Ausübung der Tätigkeit nach § 4 Nr. 14 Buchst. a oder b UStG verwendet werden und die Gemein...mehr

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§ 11 Der Minderjährige in d... / 2. Veräußerung durch GbR

Rz. 78 Umstritten ist die Genehmigungsbedürftigkeit des § 1850 Nr. 1 BGB jedoch bei Grundbesitzverfügungen einer GbR, an der Minderjährige beteiligt sind. Die oben aufgeführte Rechtsprechung zu Personenhandelsgesellschaften ist wohl anzuwenden, wenn die GbR ein Erwerbsgeschäft betreibt und daher bereits der Beitritt des Minderjährigen in die Gesellschaft genehmigungsbedürfti...mehr

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§ 8 Vermögenserhalt durch F... / 1. Familienpool in der Rechtsform der GbR

Rz. 9 Vor der Handelsrechtsreform im Jahre 1998 konnten Gesellschaften, die nur eigenes Vermögen verwalten, nicht in das Handelsregister eingetragen werden. Dies war der Grund dafür, dass rein vermögensverwaltende Familienpools in der Vergangenheit meist in der Rechtsform der GbR vorkamen. a) Zivilrechtliche Aspekte Rz. 10 Die Rechtsform der GbR hat allerdings viele Nachteile....mehr

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Neues zu nicht rechtsfähige... / bb) Flucht in die GbR

Rz. 28 Diese nur eingeschränkten Durchsetzungsmöglichkeiten zur Realisierung von Steueransprüchen bilden den Hintergrund für die nicht selten anzutreffende Annahme, dass in Fällen der nicht rechtsfähigen Personenvereinigung von einer zumindest konkludent gegründeten rechtsfähigen GbR ausgegangen werden soll, der dann zwar ein eigenes Gesellschaftsvermögen fehlt, bei der aber...mehr

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§ 7 Testamentsvollstreckung / II. Beteiligung als persönlich haftender Gesellschafter einer OHG, KG oder GbR

Rz. 80 Das MoPeG [75] enthält zur Testamentsvollstreckung im Bereich der Personengesellschaften keine gesetzliche Regelung. Neu geregelt wird jedoch die Rechtsnachfolge in eine GbR. Bis zum Inkrafttreten des MoPeG am 1.1.2024 wurde gem. § 727 Abs. 1 BGB a.F. eine GbR beim Tod eines Gesellschafters aufgelöst, sofern nicht gesellschaftsvertraglich etwas anderes bestimmt war. Da...mehr

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§ 8 Vermögenserhalt durch F... / II. Wahl der richtigen Rechtsform für Familienpool

Rz. 8 Wenn die Familie sich für die Gründung eines Familienpools entschieden hat, muss zunächst die richtige Rechtsform gewählt werden. Ein Familienpool ist grundsätzlich in allen Rechtsformen denkbar. Meist kommt er in der Rechtsform der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), der Kommanditgesellschaft (KG), der GmbH & Co. KG oder der GmbH vor.[5] 1. Familienpool in der Rech...mehr

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§ 8 Vermögenserhalt durch F... / a) Zivilrechtliche Aspekte

Rz. 10 Die Rechtsform der GbR hat allerdings viele Nachteile. So ist insbesondere die persönliche gesamtschuldnerische Haftung gerade bei einem größeren Gesellschafterkreis problematisch, da hier nicht mehr alle Gesellschafter in die Entscheidungsprozesse eingebunden werden können, aber dennoch alle Gesellschafter mit ihrem gesamten Vermögen unbeschränkt haften. Gemäß § 721 ...mehr

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§ 8 Vermögenserhalt durch F... / b) Ertragsteuerrechtliche Aspekte

Rz. 13 Die GbR ist wie alle Personengesellschaften im Grundsatz[6] steuerlich transparent, d.h. sie unterliegt selbst nicht der Einkommen- oder Körperschaftsteuer. Die Besteuerung findet vielmehr anteilig auf der Ebene der Gesellschafter statt. Die Gesellschafter werden also im Grundsatz so behandelt, als hätten sie die Einkünfte der Gesellschaft entsprechend ihrem Anteil an...mehr

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§ 11 Der Minderjährige in d... / Literaturtipps

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§ 8 Vermögenserhalt durch F... / b) Ertragsteuerrechtliche Aspekte bei der Rechtsform der rein vermögensverwaltenden KG

Rz. 20 Die zur rein vermögensverwaltenden GbR dargestellten steuerlichen Grundsätze gelten ganz überwiegend auch für die rein vermögensverwaltende KG. Den an der KG beteiligten natürlichen Personen werden die von der Gesellschaft erzielten Einkünfte infolge der im Grundsatz[17] geltenden ertragsteuerlichen Transparenz anteilig wie eigene Einkünfte zugerechnet; es gelten die ...mehr

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Neues zu nicht rechtsfähige... / a) Problemstellung

Rz. 21 Im Regelfall ist der Steuerpflichtige als leistender Unternehmer auch Partei des der entgeltlichen Leistung zugrunde liegenden Rechtsverhältnisses. So ist es gleichermaßen bei natürlichen Personen, bei juristischen Personen mit eigener Rechtspersönlichkeit wie z.B. bei einer GmbH und auch bei rechtsfähigen Personenvereinigungen wie z.B. bei einer rechtsfähigen GbR. Si...mehr

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Neues zu nicht rechtsfähige... / a) Definitionen

Rz. 2 Die Bestimmung, wer als leistender Unternehmer anzusehen ist, wenn mehrere Personen im Rahmen von nicht rechtsfähigen Personenvereinigungen eine unternehmerische (wirtschaftliche) Tätigkeit ausüben, bereit immer wieder Schwierigkeiten. Rz. 3 Dabei sind die – allerdings nur deklaratorisch wirkenden – Regelungen des § 14a AO zu berücksichtigen. Nach dessen Abs. 1 handelt ...mehr

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§ 8 Vermögenserhalt durch F... / Literaturtipps

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.3.6 Treuhandgebühr und steuerliche Behandlung

Das Geschäftsbesorgungsentgelt, das der Steuerberater als Treuhänder für seine Tätigkeit erhält, unterliegt § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG, da die Tätigkeit des Treuhänders grundsätzlich eine sonstige selbstständige Tätigkeit im Sinne dieser Vorschrift ist. In dem Moment, in dem der Steuerberater als Treuhänder die Grenze zur Gewerblichkeit überschreitet bzw. Tätigkeiten übernimmt, ...mehr

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§ 8 Vermögenserhalt durch F... / aa) Abfindungsmodifikationen als ergänzungspflichtige Schenkungen i.S.d. §§ 2325 ff. BGB

Rz. 133 Ist durch den Gesellschaftsvertrag eine Abfindung des ausscheidenden Gesellschafters wirksam ausgeschlossen oder bleibt sein Abfindungsanspruch hinter dem tatsächlichen Wert zurück, stellt sich die Frage, ob der vertragliche Abfindungsverzicht als Schenkung zu qualifizieren ist und daher Pflichtteilsergänzungsansprüche nach den §§ 2325 ff. BGB auslöst. Im Fall einer ...mehr

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§ 8 Vermögenserhalt durch F... / aa) Besteht Beurkundungspflicht?

Rz. 164 GbR-Anteile können privatschriftlich übertragen werden, ebenso im Grundsatz Anteile an einer KG. Werden bei einer GmbH & Co. KG neben den Kommanditanteilen allerdings auch GmbH-Anteile übertragen, kann sich insgesamt eine Beurkundungspflicht ergeben (§ 15 Abs. 3 GmbHG, §§ 125, 139 BGB).mehr

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§ 7 Testamentsvollstreckung / F. Testamentsvollstreckung im Unternehmensbereich

Rz. 75 Besondere Bedeutung erlangt die Testamentsvollstreckung im Unternehmensbereich. Sie kann eingesetzt werden, um das Unternehmen nach dem Ableben des Unternehmers abzuwickeln oder um das Unternehmen zu verwalten, z.B. bis die Kinder des Unternehmers zur Unternehmensführung in der Lage sind (z.B. volljährig sind oder eine entsprechende Ausbildung abgeschlossen haben). Di...mehr

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Neues zu nicht rechtsfähige... / 6. Ergebnis

Rz. 37 Die nicht rechtsfähige Personenvereinigung wird in der Besteuerungspraxis weiter für Beschäftigung sorgen. Ein neues EuGH-Urteil zur ehelichen Gütergemeinschaft lässt sich dahingehend verstehen, dass auch derartige Personenvereinigungen Steuerpflichtige und leistende Unternehmer sein können. Auch wenn dem Urteil nur wenig verbindliche Vorgaben zu entnehmen sind, liegt...mehr

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§ 11 Der Minderjährige in d... / I. Welche Gesellschaftsform eignet sich für die Beteiligung von Minderjährigen?

Rz. 39 Die GbR ist aufgrund der unbeschränkbaren persönlichen Haftung für die Beteiligung von Minderjährigen nicht geeignet. Die KG ist hingegen die optimale "Einstiegsrechtsform" für vermögensverwaltende Familienpools, da die Senioren als Komplementäre weiterhin eine größtmögliche Entscheidungsbefugnis behalten können. Die minderjährigen Familienmitglieder können als Komman...mehr

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Neues zu nicht rechtsfähige... / bb) Bisherige Betrachtung bei nicht rechtsfähigen Personenvereinigungen

Rz. 9 Kann bei einer nicht rechtsfähigen Personenvereinigung anders als bei einer rechtsfähigen GbR nicht im Namen der Personenvereinigung gehandelt werden und kann demgemäß die Personenvereinigung nicht Partei des der entgeltlichen Leistung zugrunde liegenden Rechtsverhältnisses sein, stellt sich die Frage, wer hier Leistender und Leistungsempfänger ist. Rz. 10 Das Beispiel ...mehr

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§ 8 Vermögenserhalt durch F... / IV. Regelungen im Gesellschaftsvertrag

Rz. 96 Die konkrete Ausgestaltung der Regelungen in dem Gesellschaftsvertrag des Familienpools hängt natürlich teilweise von der gewählten Rechtsform ab. Nachfolgend werden die Regelungen für einen Familienpool in der Rechtsform der KG oder GmbH & Co. KG dargestellt. Bei einem Familienpool in der Rechtsform der GbR oder der GmbH können aber im Ergebnis durch eine entsprechen...mehr

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§ 10 Vermögenserhalt durch ... / 1. Begriffsbestimmung

Rz. 3 Im allgemeinen Sprachgebrauch existiert kein einheitlicher Stiftungsbegriff. Auch das BGB hielt bislang keine Legaldefinition bereit. In Literatur und Rechtsprechung hat sich ein einheitlicher Begriff herausgebildet, wonach eine rechtsfähige Stiftung verstanden wird als ein selbstständiger, nicht auf einem Personenverband beruhender Rechtsträger, welcher bestimmte, dur...mehr

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§ 8 Vermögenserhalt durch F... / c) Ertragsteuerliche Aspekte

Rz. 172 Die vermögensverwaltende Personengesellschaft ist ertragsteuerlich transparent, die von der Gesellschaft gehaltenen Wirtschaftsgüter werden den Gesellschaftern anteilig nach Bruchteilen zugerechnet (§ 39 Abs. 2 Nr. 2 AO). Für Zwecke der Einkommensteuer wird die Anteilsschenkung also so behandelt, als würden anteilig die von der Gesellschaft gehaltenen Vermögensgegens...mehr

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Neues zu nicht rechtsfähige... / bb) Beurteilung durch den EuGH

Rz. 12 Der EuGH bejaht in seinem Urteil das Vorliegen einer wirtschaftlichen Tätigkeit und äußert sich zudem zur Frage, wem diese wirtschaftliche Tätigkeit zuzurechnen ist: Als Steuerpflichtiger, der eine wirtschaftliche Tätigkeit selbständig ausübt, kann eine Person angesehen werden, die eine ursprünglich zu ihrem Privatvermögen gehörende Fläche veräußert und dazu einen gewe...mehr

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§ 8 Vermögenserhalt durch F... / 3. Laufzeitregelungen

Rz. 115 Die Vertragsfreiheit ist durch das MoPeG bei Regelungen zur Kündigung der Gesellschaft gestärkt worden, da § 725 Abs. 6 BGB und § 132 Abs. 6 HGB nunmehr nur Einschränkungen der Kündigung aus wichtigem Grund für unwirksam erklärt. Gesellschaftsvertragliche Einschränkungen des ordentlichen Kündigungsrechts können daher zukünftige nur noch einer Sittenwidrigkeitsprüfung...mehr

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Aktuell – Verfahrensübersic... / 2. Tabellarische Übersicht

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§ 11 Der Minderjährige in d... / a) Ist ein Ergänzungspfleger erforderlich?

Rz. 43 Die Übertragung eines Gesellschaftsanteils eines unbeschränkt persönlich haftenden Gesellschafters ist für den Minderjährigen nie lediglich rechtlich vorteilhaft, da er gem. §§ 128, 130, 161 Abs. 2 HGB sowohl für die Alt- als auch die Neuverbindlichkeiten unbeschränkt persönlich haftet.[59] Bei der Übertragung von Anteilen einer GbR oder einer OHG von Eltern oder Groß...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 1 Mögliche Treuhandtätigkeiten des Steuerberaters und Grenzen

Die für den Steuerberater zulässigen Treuhandtätigkeiten sind in § 57 Abs. 3 Nr. 3 StBerG und § 15 Abs. 1 BOStB geregelt.[1] Folgende Treuhandschaften sind z. B. möglich: Verwaltung fremden Vermögens Halten von Gesellschaftsanteilen Wahrnehmung von Gesellschafterrechten Tätigkeit als Beirat und Aufsichtsrat Wahrnehmung des Amts als Testamentsvollstrecker, Nachlasspfleger, Vormund...mehr

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Grunderwerbsteuer: Rechtstr... / 1.1 Rechtsträgerwechsel

Rechtsträgerwechsel erforderlich Besteuert wird der Grundstückswechsel zwischen verschiedenen Rechtsträgern. Veräußerer und Erwerber müssen stets verschiedene Rechtspersonen sein. Deshalb entsteht mangels Rechtsträgerwechsels keine Grunderwerbsteuer, wenn z. B. der Grundstückseigentümer an seinem Grundstück Wohnungs- oder Teileigentum begründet oder wenn ein Gewerbetreibender ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grunderwerbsteuer: Rechtstr... / 1 Rechtsträger

Rechtsübergang erforderlich Im Grunderwerbsteuerrecht spielt der Begriff des Rechtsträgers eine entscheidende Rolle. Nur wenn ein Grundstück von einer Rechtsperson auf eine andere übergeht, d. h. ein Wechsel des Rechtsträgers stattfindet, kann Grunderwerbsteuer entstehen. Wer ist Rechtsträger? Grunderwerbsteuerliche Rechtsträger sind natürliche Personen, Gesamthandsgemeinschaften...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vorherige Eintragung einer GbR im Gesellschaftsregister zwingend bei allen Grundstücksgeschäften

Zusammenfassung Gesellschaften bürgerlichen Rechts müssen sich vor allen Grundstücksgeschäften im Gesellschaftsregister eintragen lassen. Das gilt für Erwerb wie für Veräußerung. Selbst bei Auflösung der Gesellschaft und Übertragung eines Grundstücks an die Gesellschafter lehnt der BGH eine Ausnahme ab. Sachverhalt Die Beteiligten des Verfahrens vor dem BGH waren 2 Gesellschaf...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Platin
§ 30 Europäische Standards ... / 3.5.3 Comprehensive Module

Rz. 124 Die Angaben des Comprehensive Module ergänzen die Inhalte des Basic Module um weiterführende Berichtspflichten, welche insbes. von externen Stakeholdern wie Banken, Investoren und Geschäftskunden häufig nachgefragt werden. Dieses Modul kann zusätzlich zum Basic Module angewendet werden. Die Angaben des Comprehensive Module korrespondieren thematisch zu den bereits ge...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 6.3.2.6 Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Rz. 107 Im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs[1] geht auch das BAG davon aus, dass eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts ("GbR") im Arbeitsgerichtsverfahren aktiv und passiv parteifähig ist, soweit sie durch Teilnahme am Rechtsverkehr eigene Rechte und Pflichten begründet.[2] Dies ergibt sich seit dem 1.1.2024 nun ausdrücklich aus § 705 Abs. 2 BGB n. F. D...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grunderwerbsteuer: Anzeigep... / 2 Unbedenklichkeitsbescheinigung (§ 22 GrEStG)

Voraussetzung für Grundbucheintragung Der Erwerber eines Grundstücks darf in das Grundbuch erst dann eingetragen werden, wenn das Finanzamt bescheinigt, dass der Eintragung grunderwerbsteuerliche Bedenken nicht entgegenstehen. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist zu erteilen, wenn die Steuer entrichtet, sichergestellt, gestundet ist, Steuerfreiheit besteht oder nach dem Erm...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1 Personenhandelsgesellschaft

Rz. 3 Die Qualifizierung als OHG bestimmt sich nach § 105 HGB. Danach muss der Zweck der Ges. auf den Betrieb eines Handelsgewerbes unter einer gemeinschaftlichen Firma ausgerichtet sein. Zudem existieren keine Haftungsbeschränkungen von Gesellschaftern ggü. Gläubigern der Ges. Der Begriff des Handelsgewerbes ist in § 1 Abs. 2 HGB geregelt und erfasst jeden Gewerbebetrieb, d...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3 Mittelbare Haftung bei mehrstöckigen Gesellschaften

Rz. 14 § 264a Abs. 1 Nr. 2 HGB erweitert die Haftung über eine direkte Beteiligung einer natürlichen Person auch auf Beteiligungsstrukturen, die durch die indirekte Beteiligung einer oder mehrerer Ges. gekennzeichnet sind. Diese Zwischengesellschaften müssen in der Rechtsform der Personengesellschaft (also i. d. R. einer OHG oder KG, aber auch der EWIV, der GbR[1] oder der P...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1 Begriff des Gemeinschaftsunternehmens

Rz. 6 Verallgemeinert handelt es sich bei GemeinschaftsUnt um rechtlich selbstständige Unt mit vertraglichen Vereinbarungen über die Durchführung wirtschaftlicher Aktivitäten unter gemeinsamer Leitung zwischen zwei oder mehreren voneinander unabhängigen Parteien, wobei die wirtschaftliche Zusammenarbeit und somit die Verfolgung gemeinsamer Interessen im Vordergrund steht. Es...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.1 Regelungszweck und Inhalt

Rz. 1 Die Norm schafft die Voraussetzung, damit interessierte Kreise Einsicht in die Rechnungslegung des Unt erlangen können, um der Gläubigerschutzfunktion der externen Rechnungslegung zu genügen.[1] Bereits die Erste EG-Richtlinie[2] verpflichtete die Mitgliedstaaten, für Ges. die offenlegungspflichtigen Unterlagen zu sammeln und Interessenten auf schriftliches Verlangen A...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1 Als Abschlussprüfer zugelassener Personenkreis (Abs. 1 Sätze 1 und 2)

Rz. 13 Gem. Abs. 1 sind als Abschlussprüfer generell nur Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüffungsgesellschaften sowie für die Prüfung mittelgroßer GmbH (§ 267 Abs. 2 HGB) und mittelgroßer KapCoGes (§ 264a HGB) auch vereidigte Buchprüfer und Buchprüfungsgesellschaften zugelassen. Mit der Reform des GmbH-Rechts durch das MoMiG[1] ist die Möglichkeit einer vereinfachten Gründu...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.1 Allgemeines

Rz. 67 Ein Pflichtbestandteil im Konzernanhang sind Angaben und Erläuterungen zu in den KonsKreis einbezogenen Unt und sonstige Beteiligungsbeziehungen. Üblicherweise erfolgt dies in Form von Aufstellungen oder Listen der zum Konzern gehörenden Unt. Diese Anhangangabe ist unabhängig von Veränderungen im KonsKreis vorzunehmen. Ebenso ist die quotale Höhe des Anteils unerhebli...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.1.2 Nicht publizitätspflichtige Unternehmen

Rz. 103 Anhangangaben zu EK und Ergebnis des letzten vorliegenden Abschlusses einer Beteiligung brauchen nach § 313 Abs. 3 Satz 5 HGB nicht gemacht zu werden, sofern das entsprechende Unt nicht publizitätspflichtig ist und sein Jahresabschluss nicht offenlegt. Die Befreiungsmöglichkeiten gelten auch für MU, die einen Konzernabschluss gem. § 315e HGB erstellen. Von dem Verzic...mehr