Fachbeiträge & Kommentare zu Forstwirtschaft

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Begünstigte Körperschaften

Rz. 8 Begünstigt von der Regelung des § 23a UStG sind nur die in § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG genannten Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen. Damit müssen die begünstigten Unternehmer ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen. Ob diese Voraussetzungen vorliegen, bestimmt sich ausschließlich nach den Regelungen de...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Keine Buchführungspflicht

Rz. 25 Der Unternehmer darf nicht aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Führung von Büchern verpflichtet sein. Die Verpflichtung zur Führung von Büchern kann sich sowohl aus handelsrechtlichen Grundsätzen als auch aus Vorschriften der Abgabenordnung ergeben. Rz. 26 Nach handelsrechtlichen Grundsätzen ist der Kaufmann nach § 238 i. V. m. § 1 Abs. 2 HGB nach der Reform des HGB...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Befreiung von der Buchführungspflicht

Rz. 65 Unabhängig von der Höhe des Gesamtumsatzes kann einem Unternehmer nach § 20 S. 1 Nr. 2 UStG die Berechnung der USt nach vereinnahmten Entgelten gestattet werden, wenn er von der Verpflichtung, Bücher zu führen und aufgrund jährlicher Bestandsaufnahmen regelmäßig Abschlüsse zu machen, nach § 148 AO befreit ist. Rz. 66 Nach § 148 AO können die Finanzbehörden "Erleichteru...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / g) Aufwendungen für einen Zinssatzswap als Betriebsausgaben bei § 13 EStG

Bei Fehlen einer bestands-, volumen-, laufzeit- und betragsmäßigen Kongruenz zwischen Zinssatzswaps und den zur Finanzierung eines betrieblich genutzten Neubaus aufgenommenen Darlehen sowie bei einem recht großen zeitlichen Abstand zwischen dem Abschluss der Geschäfte hat das FG Rheinland-Pfalz die Berücksichtigung der Swap-Aufwendungen als Betriebsausgaben bei Einkünften au...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Steuerrechtliche Buchführungspflicht

Rn. 7 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Nach § 140 AO sind Verpflichtungen, Bücher und Aufzeichnungen nach anderen Gesetzen als den Steuergesetzen zu führen, auch im Interesse der Besteuerung zu erfüllen, wenn sie für die Besteuerung von Bedeutung sind. Gesetz i. S. d. § 140 AO ist jede Rechtsnorm, deshalb gehören dazu auch Rechts-VO (Gesetze im materiellen Sinne). Durch § 140 AO wir...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Handelsrechtliche Buchführungspflicht

Rn. 4 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Nach § 238 ist jeder Kaufmann verpflichtet, Bücher zu führen und in diesen seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens nach den GoB ersichtlich zu machen (Ausnahme: Einzelkaufleute i. S. v. § 241a; vgl. HdR-E, HGB § 241a). Diese Verpflichtung gilt für Kaufleute i. S. d. §§ 1 bis 6. Mit dem sog. Handelsrechtsreformgesetz (HRefG) vom 22...mehr

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Einzelunternehmen: Rechnung... / 5.4.1 Übermittlungsformat

Rz. 37 Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung sind elektronisch in Form eines XBRL-Datensatzes zu übermitteln.[1] Hinter dem Akronym XBRL verbirgt sich die Bezeichnung eXtensible Business Reporting Language. Dabei handelt es sich um einen Standard für den elektronischen Datenaustausch von Unternehmensinformationen. Die Finanzverwaltung hebt als Vorteil des XBRL-Stand...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verluste bei der Einkommens... / 1.1 Einkunftsarten

Verluste können nur berücksichtigt werden, wenn sie im Rahmen einer der im Gesetz genannten 7 Einkunftsarten entstanden sind.[1]. Es muss sich daher um Verluste oder negative Einkünfte handeln aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbstständiger Arbeit, nichtselbstständiger Arbeit, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung oder um "sonstige Einkünfte" i. S. d. § 22 EStG...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verluste bei der Einkommens... / 10.5 Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen

Wirtschaftsjahre, die vor dem 31.12.2015 enden: § 13a Abs. 3 Satz 2 EStG i. V. m. R 13a.2 Abs. 6 EStR schreiben vor, dass die verausgabten Pachtzinsen und diejenigen Schuldzinsen und dauernden Lasten, die Betriebsausgaben sind, bei Landwirten, die ihren Gewinn aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittssätzen ermitteln, insgesamt nicht zu einem Verlust führen dürfen. So...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verluste bei der Einkommens... / 4.2 Thesaurierungsbegünstigung

Seit dem VZ 2008 kann ein Steuerpflichtiger für bestimmte nicht entnommene Gewinne aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit eine Thesaurierungsbegünstigung beantragen. Insoweit ermäßigt besteuerte Gewinne dürfen nicht durch Verluste ausgeglichen werden.[1] Sie dürfen auch nicht nach § 10d EStG abgezogen werden. Der maßgebende GdE des unmittel...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verluste bei der Einkommens... / 3.3.4 Verfahren bei gesonderter Feststellung

§ 3a Abs. 4 EStG regelt das Verfahren in Fällen, in denen Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb oder aus selbstständiger Arbeit von einer Mitunternehmerschaft erzielt werden. In diesen Fällen findet eine gesonderte Feststellung nach Maßgabe des § 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a oder b AO statt. Dabei ist auch die Höhe der zur Durchführung der Besteuer...mehr

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Verluste bei der Einkommens... / 1.2.1 Prüfung der Einkunftserzielungsabsicht

Die Erzielung von Einkünften setzt die Absicht voraus, Gewinne oder Überschüsse zu erwirtschaften. Die Feststellung der Gewinnerzielungsabsicht ist im Wesentlichen eine Frage der Tatsachenwürdigung. So sind im Rahmen der Prüfung, ob eine unternehmerische Tätigkeit vorliegt, alle Umstände zu berücksichtigen, unter denen die Tätigkeit ausgeübt wird.[1] Nicht zu berücksichtigen...mehr

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Verluste bei der Einkommens... / 1.2.4 Längere Verlustperiode

Längere Verlustperioden reichen für sich allein gesehen nicht aus, um eine Tätigkeit als "Liebhaberei" anzusehen und dem Bereich der privaten Lebensführung zuzuordnen. Dauer und Umfang der Verlusterzielung sind ein wesentliches Kriterium für die Gesamtbeurteilung. Sie können vor allem zusammen mit der Reaktion des Steuerpflichtigen – z. B. Veränderung des Geschäftskonzepts –...mehr

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Verluste bei der Einkommens... / 10.14 Beispiel

Ein Ehepaar wird zusammenveranlagt. Es erzielt im VZ 2022 Einkünfte aus mehreren Einkunftsarten. Aus dem Verlustfeststellungsbescheid aus dem VZ 2021 ergeben sich die folgenden Beträge: keinen Verrechnungsbeschränkungen unterliegen ./. 2.500.000 EUR Einkünfte nach § 2b EStG a. F. ./. 100.000 EUR Einkünfte aus gewerblicher Tierzucht ./. 150.000 EUR Praxis-Beispiel Verlustausgleic...mehr

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Wirtschaftsjahr / 7 Zurechnung der Gewinne und Spendenabzug bei abweichendem Wirtschaftsjahr

Bei Gewerbetreibenden mit abweichendem Wirtschaftsjahr gilt der Gewinn des Wirtschaftsjahrs – einschließlich etwaiger Veräußerungsgewinne – in dem Kalenderjahr als bezogen, in dem das abweichende Wirtschaftsjahr endet.[1] Praxis-Beispiel Gewinnzurechnung Das Wirtschaftsjahr eines Gewerbebetriebs dauert vom 1.4.2021 bis zum 31.3.2022. Der Gewerbetreibende hat seinen Gewinn dami...mehr

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Energiepreispauschale nach ... / 1.7 Steuerliche Behandlung der EPP

Bei Arbeitnehmern erhöht die EPP die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit i. S. d. § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG für den VZ 2022; dies gilt auch, wenn der Steuerpflichtige weitere Einkünfte nach den §§ 13, 15 oder 18 EStG erzielt. Die Steuerbelastung richtet sich im LSt-Abzugsverfahren insbesondere nach der jeweiligen LSt-Klasse. Komplizierte Zuordnungen beim Bezug von E...mehr

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Energiepreispauschale nach ... / 1.3 Anspruchsberechtigung

Der Kreis der Anspruchsberechtigten wird in § 113 EStG definiert. Danach haben unbeschränkt Steuerpflichtige nach § 1 Abs. 1 EStG, die im VZ 2022 Einkünfte aus § 13, § 15, § 18 oder § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG erzielen, Anspruch auf eine EPP lt. EStG. a) Unbeschränkt Steuerpflichtige gem. § 1 Abs. 1 EStG Nur unbeschränkt steuerpflichtige Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlich...mehr

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Energiepreispauschale nach ... / 1.5 Übersicht: Festsetzung/Anrechnung/Auszahlung

a) Festsetzung über die ESt-Veranlagung 2022 [1] Die EPP wird grundsätzlich mit der ESt-Veranlagung für den VZ 2022 "von Amts wegen" festgesetzt.[2] Hinweis Antragsveranlagung Die Festsetzung über die Veranlagung setzt die Abgabe einer ESt-Erklärung für den VZ 2022 und die Erfüllung der Voraussetzungen für die Gewährung der EPP voraus.[3] Durch den Gesetzeswortlaut "mit der Eink...mehr

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§ 2 Zum Hintergrund des Nac... / 1 Begriff Nachhaltigkeit

Rz. 1 Der Begriff Nachhaltigkeit ist heutzutage in aller Munde, nicht zuletzt durch seine große Präsenz in den Medien, Unternehmenswerbungen und politischen Debatten. Trotzdem herrscht vielfach Begriffsverwirrung über dessen konkrete Definition. Denn Nachhaltigkeit deckt verschiedenste Bereiche ab, wobei gerade unternehmerisches nachhaltiges Handeln im Fokus der Zivilgesells...mehr

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§ 12 Taxonomie-Verordnung / 3 Delegierter Rechtsakt Klima

Rz. 24 Mit dem Delegierten Rechtsakt zu den Umweltzielen Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel[1] vom 4.6.2021 (Delegierter Rechtsakt Klima) wurde der 1. delegierte Rechtsakt zur Taxonomie-Verordnung veröffentlicht. In Kraft getreten ist er am 29.12.2021. Somit ist er erwartungsgemäß anzuwenden für alle Offenlegungen von nichtfinanziellen Informationen in nichtfinanzi...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Was ist Nachhaltigkeit? / 1 Historische Schlaglichter der "Nachhaltigkeit"

Der Begriff Nachhaltigkeit hat seine Ursprünge im frühen 18. Jahrhundert. Bereits bis zum 14. Jahrhundert wurde die Waldfläche des Deutschen Reiches um ca. ein Viertel reduziert. Ein starker Bevölkerungsanstieg ab dem Ende des 17. Jahrhunderts verstärkte das Problem weiter. Außerdem wurde Holz für den Bergbau, u. a. in Sachsen, benötigt. So wie unsere Industrien heute von Öl...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel, Praxiskommentar Erbschaftsteuer und Bewertungsgesetz, BewG § 160 Betrieb der Land- und Forstwirtschaft

Gesetzestext (1) Ein Betrieb der Land- und Forstwirtschaft umfasst (2) Der Wirtschaftsteil eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft umfasstmehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel, Praxiskommentar Erbschaftsteuer und Bewertungsgesetz, BewG § 34 Betrieb der Land- und Forstwirtschaft § 34 fällt zum 1.1.2025 weg, Art. 2, 18 Gesetz v. 26.11.2019, BGBl. I 2019, 1794, 1806, 1813.

Gesetzestext (1) Ein Betrieb der Land- und Forstwirtschaft umfaßt (2) Der Wirtschaftsteil eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft umfaßtmehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel, Praxiskommentar Erbschaftsteuer und Bewertungsgesetz, BewG § 239 Grundsteuerwert des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft

Gesetzestext (1) Die Summe der Reinerträge des Betriebs einschließlich der Zuschläge (§§ 237, 238) ist zur Ermittlung des Ertragswerts mit dem Faktor 18,6 zu kapitalisieren und ergibt den Grundsteuerwert des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft. (2) Die Summe der Reinerträge einschließlich der Zuschläge (§§ 237, 238) eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft ist für jed...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / VIII. Land- und Forstwirtschaft als Hauptzweck des Unternehmens

Rz. 34 Ein Betrieb der Land- und Forstwirtschaft gilt – vorbehaltlich der Regelungen in § 97 Abs. 1 BewG – grundsätzlich nicht als Gewerbebetrieb.[83] Landwirtschaftliche Nebenbetriebe, also Betriebe, die mit einem landwirtschaftlichen Hauptbetrieb in Verbindung stehen, sind ebenfalls nicht als selbstständige Gewerbebetriebe anzusehen.[84] In Betracht kommen insoweit vor all...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / III. Zuordnung zu einem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft

Rz. 9 Ob Grundstücke ohne die Zugehörigkeit zu einem Gewerbebetrieb einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft bilden würden, hängt von ihrer tatsächlichen Nutzung ab. Gem. §§ 166 Abs. 1, 158 Abs. 1 BewG sind land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen vorrangig dem land- und forstwirtschaftlichen Vermögen zuzurechnen. Insoweit reicht es aus, wenn Arbeitseinsatz, Investi...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel, Praxiskommentar Erbschaftsteuer und Bewertungsgesetz, BewG § 141 Umfang des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft § 141 fällt zum 1.1.2025 weg, Art. 2, 18 Gesetz v. 26.11.2019, BGBl. I 2019, 1794, 1806, 1813.

Gesetzestext (1) Der Betrieb der Land- und Forstwirtschaft umfaßt (2) Der Betriebsteil umfaßt den Wirtschaftsteil eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft (§ 34 Abs. 2), jedoch ohne die Betriebswohnungen (Absatz 3). § 34 Abs. 4 bis 7 ist bei der Ermittlung des Umfangs des Betriebsteils anzuwenden. (3) Betriebswohnu...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel, Praxiskommentar Erbschaftsteuer und Bewertungsgesetz, BewG § 168 Grundbesitzwert des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft

Gesetzestext (1) Der Grundbesitzwert eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft besteht ausmehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel, Praxiskommentar Erbschaftsteuer und Bewertungsgesetz, ErbStG § 13a Steuerbefreiung für Betriebsvermögen, Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und Anteile an Kapitalgesellschaften

Gesetzestext (1) Begünstigtes Vermögen im Sinne des § 13b Absatz 2 bleibt vorbehaltlich der folgenden Absätze zu 85 Prozent steuerfrei (Verschonungsabschlag), wenn der Erwerb begünstigten Vermögens im Sinne des § 13b Absatz 2 zuzüglich der Erwerbe im Sinne des Satzes 2 insgesamt 26 Millionen Euro nicht übersteigt. Bei mehreren Erwerben begünstigten Vermögens im Sinne des § 1...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel, Praxiskommentar Erbschaftsteuer und Bewertungsgesetz, ErbStG § 19a Tarifbegrenzung beim Erwerb von Betriebsvermögen, von Betrieben der Land- und Forstwirtschaft und von Anteilen an Kapitalgesellschaften

Gesetzestext (1) Sind in dem steuerpflichtigen Erwerb einer natürlichen Person der Steuerklasse II oder III Betriebsvermögen, land- und forstwirtschaftliches Vermögen oder Anteile an Kapitalgesellschaften im Sinne des Absatzes 2 enthalten, ist von der tariflichen Erbschaftsteuer ein Entlastungsbetrag nach Absatz 4 abzuziehen. (2) Der Entlastungsbetrag gilt für den nicht unter...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel, Praxiskommentar Erbschaftsteuer und Bewertungsgesetz, BewG § 234 Betrieb der Land- und Forstwirtschaft

Gesetzestext (1) Ein Betrieb der Land- und Forstwirtschaft umfasst:mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel, Praxiskommentar Erbschaftsteuer und Bewertungsgesetz, BewG § 237 Bewertung des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft

Gesetzestext (1) Bei der Ermittlung des Ertragswerts für einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft sind die land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen, Nutzungsarten und die Nebenbetriebe (§ 234 Absatz 1) mit ihrem jeweiligen Reinertrag nach den Absätzen 2 bis 8 zu bewerten. Mit dem Ansatz des jeweiligen Reinertrags sind auch dem Eigentümer des Grund und Bodens nicht gehör...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel, Praxiskommentar Erbschaftsteuer und Bewertungsgesetz, BewG § 158 Begriff des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens

Gesetzestext (1) Land- und Forstwirtschaft ist die planmäßige Nutzung der natürlichen Kräfte des Bodens zur Erzeugung von Pflanzen und Tieren sowie die Verwertung der dadurch selbst gewonnenen Erzeugnisse. Zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen gehören alle Wirtschaftgüter, die einem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft zu diesem Zweck auf Dauer zu dienen bestimmt si...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel, Praxiskommentar Erbschaftsteuer und Bewertungsgesetz, BewG § 162 Bewertung des Wirtschaftsteils

Gesetzestext (1) Bei der Bewertung des Wirtschaftsteils ist der gemeine Wert zu Grunde zu legen. Dabei ist davon auszugehen, dass der Erwerber den Betrieb der Land- und Forstwirtschaft fortführt. Bei der Ermittlung des gemeinen Werts für den Wirtschaftsteil sind die land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen, die Nebenbetriebe, das Abbau-, Geringst- und Unland jeweils gesond...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel, Praxiskommentar Erbschaftsteuer und Bewertungsgesetz, BewG § 232 Begriff des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens

Gesetzestext (1) Land- und Forstwirtschaft ist die planmäßige Nutzung der natürlichen Kräfte des Bodens zur Erzeugung von Pflanzen und Tieren sowie die Verwertung der dadurch selbst gewonnenen Erzeugnisse. Zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen gehören alle Wirtschaftsgüter, die einem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft dauernd zu dienen bestimmt sind. (2) Die wirtsc...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 3. Land- und forstwirtschaftliches Vermögen, Abs. 6 S. 1 Nr. 2

Rz. 243 Gemäß § 13 Abs. 6 S. 1 Nr. 2 ErbStG entfallen die Verschonungen für land- und forstwirtschaftliches Vermögen (§ 168 Abs. 1 Nr. 1 BewG) und selbst bewirtschaftete Grundstücke (§ 159 BewG), soweit diese während der Behaltensfrist veräußert werden. Zum selben Ergebnis führt die Änderung der Zweckbestimmung des Vermögens zum Betrieb der Land- und Forstwirtschaft bzw. die...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel, Praxiskommentar Erbschaftsteuer und Bewertungsgesetz, BewG § 33 Begriff des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens § 33 fällt zum 1.1.2025 weg, Art. 2, 18 Gesetz v. 26.11.2019, BGBl. I 2019, 1794, 1806, 1813.

Gesetzestext (1) Zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen gehören alle Wirtschaftsgüter, die einem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft dauernd zu dienen bestimmt sind. Betrieb der Land- und Forstwirtschaft ist die wirtschaftliche Einheit des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens. (2) Zu den Wirtschaftsgütern, die einem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft dauernd ...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / (7) Verpachtung land- und forstwirtschaftlicher Flächen

Rz. 244 Schließlich sind von der Verwaltungsvermögenseigenschaft solche Grundstücke, Grundstücksteile, grundstücksgleichen Rechte und Bauten ausgenommen, die an Dritte zur land- und forstwirtschaftlichen Nutzung überlassen werden, § 13b Abs. 4 Nr. 1 S. 2 Buchst. f ErbStG. Insoweit geht es allerdings nicht um jeglichen zu land- und forstwirtschaftlichen Zwecken verpachteten G...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel, Praxiskommentar Erbschaftsteuer und Bewertungsgesetz, BewG § 240 Kleingartenland und Dauerkleingartenland

Gesetzestext (1) Als Betrieb der Land- und Forstwirtschaft gelten auch Kleingartenland und Dauerkleingartenland im Sinne des Bundeskleingartengesetzes. (2) Bei der Ermittlung des Ertragswerts für Kleingartenland und Dauerkleingartenland ist abweichend von § 237 der Reinertrag für den Nutzungsteil Gemüsebau anzusetzen. Der Reinertrag ergibt sich aus der Summe der Produkte der...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / Gesetzestext

Für die gesonderten Feststellungen ist örtlich zuständig:mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel, Praxiskommentar Erbschaftsteuer und Bewertungsgesetz, BewG § 67 Gutachterausschuß § 67 fällt zum 1.1.2025 weg, Art. 2, 18 Gesetz v. 26.11.2019, BGBl. I 2019, 1794, 1806, 1813.

Gesetzestext (1) Zur Förderung der Gleichmäßigkeit der Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens in den Ländern, insbesondere durch Bewertung von Landes-Bewertungsstützpunkten, wird bei jeder Oberfinanzdirektion ein Gutachterausschuß gebildet. Bei jedem Gutachterausschuß ist eine landwirtschaftliche Abteilung zu bilden. Weitere Abteilungen können nach Bedarf e...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / III. Bewertung wie land- und forstwirtschaftliches Vermögen

Rz. 13 Gem. § 99 Abs. 3 Hs. 2 BewG sind Betriebsgrundstücke, die ohne ihre Zugehörigkeit zu einem Gewerbebetrieb einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft bilden würden, wie land- und forstwirtschaftliches Vermögen zu bewerten. Insoweit gelten die Vorschriften der §§ 158 ff. BewG; auf die dortige Kommentierung wird verwiesen. Rz. 14 Auch in Fällen des § 99 Abs. 1 Nr. 2 BewG...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / II. Land- und forstwirtschaftliches Vermögen (Abs. 2)

Rz. 9 Die Regelung des Absatzes 2 erschöpft sich in dem Verweis auf das geltende Bewertungsrecht der §§ 158–175 BewG und stellt klar, dass Grundbesitz, der dem Betrieb zugehört (§ 99 Abs. 1 Nr. 2 BewG), ebenfalls nach diesen Vorschriften zu bewerten ist. Die Anwendung der Regelungen zum Grundvermögen (§§ 176–198 BewG) ist damit für Flächen der Land- und Forstwirtschaft ausge...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / III. Ausschluss der Verschonung; Grundstück im Betriebsvermögen

Rz. 18 Grds. gilt, dass die Anwendung des § 13d ErbStG ausscheidet, wenn die zu Wohnzwecken vermieteten Grundstücke sich im nach § 13b Abs. 1 ErbStG begünstigungsfähigen Vermögen befinden und nach § 13a bzw. 13c ErbStG begünstigt sind.[34] Der Wert vermieteter Grundstücke im Betriebsvermögen, die im Fall der Regelverschonung nach Abzug des Verschonungsbetrags von 85 % und de...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / b) Entnahmebegriff und Bewertung

Rz. 286 Die Begriffe Entnahme, Einlage, Gewinn und Verlust sind nach den Grundsätzen des Ertragsteuerrechts zu beurteilen.[681] Gemäß § 4 Abs. 1 S. 2 EStG sind Entnahmen alle Wirtschaftsgüter (Barentnahmen, Waren, Erzeugnisse, Nutzungen und Leistungen), die der Steuerpflichtige dem Betrieb für sich, für seinen Haushalt oder für andere betriebsfremde Zwecke im Laufe des Jahre...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 1. Allgemeines

Rz. 40 In § 10 Abs. 5 ErbStG ist geregelt, dass Nachlassverbindlichkeiten,[46] sofern sich nicht aus den Abs. 6–9 etwas anderes ergibt, grundsätzlich abzugsfähig sind. Der Vermögenszuwachs des Erwerbers wird also um die Nachlassverbindlichkeiten entsprechend gemindert. Steuerbar ist also der Netto-Vermögenszuwachs, sofern nicht grundsätzlich, wie bspw. in § 13 Abs. 1 Nr. 4 B...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / Gesetzestext

(1) Betriebsgrundstück im Sinne dieses Gesetzes ist der zu einem Gewerbebetrieb gehörige Grundbesitz, soweit er, losgelöst von seiner Zugehörigkeit zu dem Gewerbebetrieb, (2) (aufgehoben) (3) Betriebsgrundstücke im Sinne des Absatzes 1 Nr. 1 sind wie Grundvermögen, Betriebsgrundst...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / Gesetzestext

(1) Als steuerpflichtiger Erwerb gilt die Bereicherung des Erwerbers, soweit sie nicht steuerfrei ist (§§ 5, 13, 13a, 13c, 13d, 16, 17 und 18). In den Fällen des § 3 gilt unbeschadet Absatz 10 als Bereicherung der Betrag, der sich ergibt, wenn von dem nach § 12 zu ermittelnden Wert des gesamten Vermögensanfalls, soweit er der Besteuerung nach diesem Gesetz unterliegt, die n...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / Gesetzestext

(1) Begünstigtes Vermögen im Sinne des § 13b Absatz 2 bleibt vorbehaltlich der folgenden Absätze zu 85 Prozent steuerfrei (Verschonungsabschlag), wenn der Erwerb begünstigten Vermögens im Sinne des § 13b Absatz 2 zuzüglich der Erwerbe im Sinne des Satzes 2 insgesamt 26 Millionen Euro nicht übersteigt. Bei mehreren Erwerben begünstigten Vermögens im Sinne des § 13b Absatz 2 ...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / IV. Sonstige juristische Personen als Bewertungsgegenstand

Rz. 48 Die Wirtschaftsgüter, die den sonstigen (also nicht in § 97 Abs. 1 Nr. 1–4 BewG genannten) juristischen Personen des privaten Rechts, den nicht rechtsfähigen Vereinen, Anstalten und Stiftungen und anderen Zweckvermögen gehören, bilden – soweit sie einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (ausgenommen Land- und Forstwirtschaft) dienen – einen Gewerbebetrieb. Dies regelt...mehr