Fachbeiträge & Kommentare zu Förderung

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Jung, SGB VIII § 22a Förder... / 2.6 Förderauftrag anderer Träger als der öffentlichen Jugendhilfe (Abs. 5)

Rz. 24 Neu eingefügt durch das TAG ist auch Abs. 5, wonach die Träger der öffentlichen Jugendhilfe dafür Sorge zu tragen haben, dass die in § 22a näher beschriebenen Förderaufträge auch in Einrichtungen anderer Träger umgesetzt werden. Der Gesetzeswortlaut gibt diesbezüglich keine konkreten Vorgaben, sondern spricht nur allgemein von "geeigneten Maßnahmen". Die Gesetzesmater...mehr

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Jung, SGB VIII § 22 Grundsä... / 2.1.2.4 Abgrenzung zur Wochenpflege

Rz. 25 Die Kindertagespflege unterscheidet sich von der Wochenpflege dadurch, dass es sich bei Letzterer um eine Vollzeitpflege gemäß § 33, unterbrochen durch Wochenendaufenthalte bei den Erziehungsberechtigten, handelt. Um Kindertagespflege handelt es sich allerdings dann noch, wenn das Kind sich nur vorübergehend werktags Tag und Nacht wegen ausbildungsbedingter Abwesenhei...mehr

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Jung, SGB VIII § 22 Grundsä... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 22 enthält Legaldefinitionen der Begriffe Tageseinrichtungen und Kindertagespflege und beschreibt deren Tätigkeiten und Ziele. Dadurch soll insbesondere das Angebot an Kinderbetreuung qualitativ verbessert werden, um den Anforderungen an eine Wissensgesellschaft zu entsprechen, die Innovationsfähigkeit der Gesellschaft zu erhalten und Chancengleichheit zu gewährleist...mehr

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Jung, SGB VIII § 22 Grundsä... / 2.1 Allgemeines zu Tageseinrichtungen und Kindertagespflege (Abs. 1)

Rz. 3 Abs. 1 enthält eine Legaldefinition sowohl für den Begriff der Tageseinrichtung als auch den der Kindertagespflege. Danach sind Tageseinrichtungen Einrichtungen, in denen sich Kinder für einen Teil des Tages oder ganztägig aufhalten und in Gruppen gefördert werden (Abs. 1 Satz 1). Im Gegensatz dazu wird Kindertagespflege "von einer geeigneten Kindertagespflegeperson in...mehr

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Jung, SGB VIII § 22 Grundsä... / 2.1.1.1 Kindergärten

Rz. 11 Als Hauptform der Kinderbetreuung für Kinder im Alter vom vollendeten 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt haben sich als sozialpädagogische Einrichtungen die Kindergärten herausgebildet. Sie befinden sich in unterschiedlicher Trägerschaft. Ein breites Spektrum nehmen hierbei die Kindergärten in kirchlicher Trägerschaft ein. Daneben stehen die übrigen Träger der Jugend...mehr

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Jung, SGB VIII § 22 Grundsä... / 2.1.1.3 Kinderhäuser

Rz. 14 Anders als die Horte sind die Kinderhäuser i. d. R. wohngebietsnahe Einrichtungen im Ganztagsbetrieb. Hier richtet sich das Angebot an Kinder von 3 bis 14 Jahren. Die Gruppengröße beträgt, abhängig von der Altersmischung und Altersgruppe, 10 bis 20 Kinder. Es erfolgt eine Betreuung durch eine Fachkraft pro Gruppe. Hierzu zählen auch Betriebstageseinrichtungen, in dene...mehr

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Jung, SGB VIII § 22 Grundsä... / 2.1.2.2 Zeitliche Dauer

Rz. 18 Die Kindertagespflege stellt in ihrer Legaldefinition ebenso wie die Betreuung in einer Tageseinrichtung nicht auf eine zeitliche Dauer ab. So ist Kindertagespflege – abhängig vom zeitlichen Bedarf der Erziehungsberechtigten – in stundenweiser Betreuung genauso wie über einen Zeitraum von mehr als 8 Stunden denkbar. Lediglich eine Betreuung über Tag und Nacht ist nich...mehr

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Jung, SGB VIII § 22 Grundsä... / 2.1.1 Tageseinrichtungen

Rz. 5 Anders als in § 22 a. F. enthält Abs. 1 nunmehr keine Aufzählung von Regelbeispielen für Formen von Tageseinrichtungen mehr, sondern nur noch eine allgemeine Definition. Voraussetzung für die Subsumtion unter den Begriff der Tageseinrichtung ist nur der zeitweilige tägliche Aufenthalt in einer geförderten Gruppe. Dies stellt klar, dass es sich nicht etwa um eine Einzel...mehr

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Jung, SGB VIII § 22 Grundsä... / 2.1.2.1 Definition (Abs. 1)

Rz. 17 Durch das Kinder– und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) v. 3.6.2021 wurde zum einen der bisherige Begriff der "Tagespflegeperson" durch den Begriff der "Kindertagespflegeperson" aktualisiert. Zum anderen wurde die gesetzliche Definition der Kindertagespflege in Abs. 1 Satz 2 erweitert. Ging das Gesetz in Abs. 1 Satz 2 bislang von einer Betreuung im Haushalt der "Tagespfleg...mehr

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Jung, SGB VIII § 22 Grundsä... / 2.1.2.3 Adressaten und Arten der Kindertagespflege

Rz. 19 Wie bei den Tageseinrichtungen spricht auch bei der Kindertagespflege der Gesetzeswortlaut ausdrücklich von "Kindern". Gemäß der Legaldefinition des § 7 Abs. 1 Nr. 1 richtet sich also auch die Kindertagespflege an Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres. In der Praxis hat sich allerdings überwiegend die Kindertagespflege in der Zeit bis zur Vollendung des 3. Le...mehr

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Jung, SGB VIII § 22a Förder... / 2.3 Beteiligung der Erziehungsberechtigten an Entscheidungen in wesentlichen Angelegenheiten (Abs. 2 Satz 2)

Rz. 17 Wie genau die Zusammenarbeit, insbesondere auch zwischen Erziehungsberechtigten und Fachkräften in den Tageseinrichtungen, auszusehen hat, regelt § 22a nicht. Allerdings wird aus den Zielformulierungen des Kindeswohls und der Sicherstellung der Erziehungskontinuität sowie der Tatsache, dass die Beteiligung zwingend vorgeschrieben ist, deutlich, dass nur eine dies gewä...mehr

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Jung, SGB VIII § 78c Inhalt... / 2.2.4 Fördermittelanrechnung nach Satz 4

Rz. 31 Eine gewährte Förderung aus öffentlichen Mitteln ist nach Abs. 2 Satz 4 anzurechnen, führt also zu einer Ermäßigung des zu vereinbarenden Entgelts. Damit wird eine Wettbewerbsverzerrung vermieden und gleichzeitig eine Doppelbezahlung durch die öffentliche Hand verhindert. Eine Anrechnung greift daher bei einer privaten Förderung, z. B. aus Spenden, nicht Platz. Auch b...mehr

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Jung, SGB VIII § 101 Period... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 101 ist derzeit i. d. F. der Bekanntmachung des Gesetzes zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz – GaFöG) v. 2.10.2021 (BGBl. I S. 4602) seit dem 1.7.2022 in Kraft. § 101 wurde durch das Gesetz zur Neuordnung des Kinder- und Jugendhilferechts (Kinder- und Jugendhilfegesetz – KJHG) v. 26.6.1990 (BGBl. I S. 1163) zum 1.1.1991 i...mehr

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Jung, SGB VIII § 102 Auskun... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 102 ist derzeit i. d. F. der Bekanntmachung des Gesetzes zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz – GaFöG) v. 2.10.2021 (BGBl. I S. 4602) seit dem 1.7.2022 in Kraft. Die Auskunftspflicht der Jugendhilfeträger wurde erstmals mit dem SGB VIII eingeführt und durch das Gesetz zur Neuordnung des Kinder- und Jugendhilferechts (Kinde...mehr

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Jung, SGB VIII § 98 Zweck u... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 98 ist derzeit i. d. F. der Bekanntmachung des Gesetzes zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz – GaFöG) v. 2.10.2021 (BGBl. I S. 4602) seit dem 1.7.2022 in Kraft. Die mit dem Inkrafttreten des SGB VII – Gesetz zur Neuordnung des Kinder- und Jugendhilferechts (Kinder- und Jugendhilfegesetz – KJHG) v. 26.6.1990 (BGBl. I S. 116...mehr

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Jung, SGB VIII § 99 Erhebun... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 99 ist derzeit i. d. F. der Bekanntmachung des Gesetzes zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz – GaFöG) v. 2.10.2021 (BGBl. I S. 4602) seit dem 1.1.2023 in Kraft. Die jüngsten zum 1.1.2023 in Kraft getretenen Änderungen gründen allerdings noch in Art. 1 Nr. 62 Buchst. i des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen...mehr

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Jung, SGB VIII § 98 Zweck u... / 2.3.2 Primarbereich nach Nr. 1a

Rz. 15 Mit § 24 Abs. 4 in seiner ab dem 1.8.2026 gültigen Fassung wird künftig ein bedarfsunabhängiger Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung von mindestens 8 Stunden für jedes Kind ab der 1. Klassenstufe bis zum Beginn der 5. Klassenstufe eingeführt. Der Anspruch auf ganztägige Förderung für Grundschulkinder im SGB VIII (Art. 1 Nr. 2 und 3 Ganztagsförderungsgesetz...mehr

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Jung, KKG § 1 Kinderschutz ... / 2.1 Zielsetzung des Gesetzes nach Abs. 1

Rz. 5 Abs. 1 benennt die gesetzgeberischen Ziele: Kinderschutz und Förderung der geistigen und seelischen Entwicklung von Kindern und Jugendlichen. Damit werden sehr unterschiedliche Zielrichtungen verfolgt. Rz. 6 Die Vorschrift betont die Zielrichtung des Gesetzes mit Blick auf die rechtliche Stellung von Kindern und Jugendlichen als Grundrechtsträger (Art. 1, 2 GG; vgl. BR-...mehr

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Jung, SGB VIII § 2 Aufgaben... / 3 Literatur

Rz. 12 Emanuel, Freiwillige Leistung oder Pflichtaufgabe? 20 Jahre Missverständnisse in der Praxis über Leistungsansprüche aus dem SGB VIII, ZKJ 2011 S. 207; Forkel, Kinder- und Jugendhilferecht: Zur Systematik der Förderung freier Träger der Jugendhilfe, ZKJ 2010 S. 5; Kunkel, Schulsozialarbeit zwischen Elternrecht und Schweigepflicht, RdJB 2013 S. 95; Wiesner, Leistungen der ...mehr

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Jung, SGB VIII § 2 Aufgaben... / 2.3 Leistungen der Jugendhilfe

Rz. 6 In Absatz 2 Nr. 4 bis 6 werden verschiedene Hilfen benannt. Diese können unschwer als Sozialleistungen qualifiziert werden. In Abs. 2 Nr. 1 bis 3 sind hingegen Angebote aufgeführt. Hier ist die Zuordnung zu den Sozialleistungen zunächst fraglich. Während die gesetzlich normierten Hilfen gemäß § 8 Satz 1 SGB I ein subjektiv-öffentliches Recht des Hilfebedürftigen begrün...mehr

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Jung, SGB VIII § 98 Zweck u... / 2.3.9 Angebote der Jugendarbeit und Fortbildungsmaßnahmen für ehrenamtliche Mitarbeiter nach Nr. 10

Rz. 29 Laufende Erhebungen müssen nach Nr. 10 auch durchgeführt werden, soweit erforderliche Angebote der Jugendarbeit zugunsten junger Menschen zwecks Förderung ihrer Entwicklung zur Verfügung gestellt wurden; § 11. Das Gleiche gilt bei der Fortbildung der ehrenamtlichen Mitarbeiter nach § 74 Abs. 6. Rz. 30 Die Erhebungsmerkmale finden sich in § 99 Abs. 8.mehr

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Jung, SGB VIII § 85 Sachlic... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Bestimmung des § 85 zur Regelung der sachlichen Zuständigkeiten (ehemals § 89) gilt seit dem 1.1.2012 i. d. F. der Bekanntmachung v. 11.9.2012 (BGBl. I S. 2022). Im Rahmen des 1. SGB VIII-ÄndG v. 16.2.1993 (BGBl. I S. 239) wurden die Vorschriften über die Zuständigkeit und die Kostener­stattung mit Wirkung v. 1.4.1993 in einem Kapitel (Siebtes Kapitel) zusammengefa...mehr

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Jung, KKG § 3 Rahmenbedingu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift gibt Rahmenregelungen vor, die auf Landesebene und auf kommunaler Ebene umgesetzt werden müssen. Bisher gibt es bereits zahlreiche Modellprojekte, die zumeist schon vor Inkrafttreten des BKiSchG angestoßen wurden (vgl. statt vieler die Veröffentlichungen im Internet unter https://www.berlin.de/sen/jugend/familie-und-kinder/kinderschutz/ ; Netzwerk für prä...mehr

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Jung, SGB VIII § 99 Erhebun... / 2.1.1 Erhebungsmerkmale Hilfen i. S. d. § 98 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. a bis c nach Abs. 1

Rz. 5 Abs. 1 legt für die Hilfe zur Erziehung, die Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche und die Hilfe für junge Erwachsene die Erhebungsstruktur fest. Rz. 6 Seit dem 10.6.2021 (durch das KJSG) ist nach Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a nicht mehr der Name, sondern bei Trägern der freien Jugendhilfe nur noch deren Verbandszugehörigkeit Erhebungsmerkmal. Alle...mehr

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Jung, SGB VIII § 99 Erhebun... / 2.4 Erweiterung der Erhebungsmerkmale durch das Ganztagsförderungsgesetz

Rz. 48 Durch Art. 1 Nr. 5 des Gesetzes zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz – GaFöG) v. 2.10.2021 (BGBl. I S. 4602) wurde mit Wirkung zum 1.7.2022 in § 98 in einer neuen Nr. 1a ein neuer Erhebungstatbestand eingefügt und die Erhebungspflicht auf Kinder in den Klassenstufen 1 bis 4 ausgedehnt (vgl. zum Gesetzesentwurf BT-Drs. 19/2...mehr

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Jung, SGB VIII § 78a Anwend... / 2.2 Anwendungsbereich – Abs. 1

Rz. 10 § 78a ist eine abschließende Regelung. Sie schließt die unmittelbare Anwendung der §§ 78b bis 78g auf andere Bereiche aus. Für die in § 78a aufgeführten Bereiche ist die Anwendung der Regelungen der §§ 78b bis 78g grundsätzlich zwingend. Abgesehen vom individuellen Sonderfall des § 78b Abs. 3 (vgl. dazu die Kommentierung dort) darf nicht auf die allgemeine Vereinbarun...mehr

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Jung, SGB VIII § 100 Hilfsm... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 100 ist derzeit i. d. F. der Bekanntmachung des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) seit dem 10.6.2021 in Kraft. § 100 wurde durch das Gesetz zur Neuordnung des Kinder- und Jugendhilferechts (Kinder- und Jugendhilfegesetz – KJHG) v. 26.6.1990 (BGBl. I S. 1163) zum 1.1.1991 in Kraft...mehr

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Jung, SGB VIII § 92 Ausgest... / 3 Literatur

Rz. 14 Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht, Kostenerstattungsrecht Opferentschädigungsrecht: Vollzeitpflege für ein Kind mit "schädigungsbedingter Hilflosigkeit", DIJuF-Stellungnahme v. 24.4.2001, J 3-310 Me; Happ, Wirtschaftliche Hilfe zur Erziehung und Unterhaltspflicht der Großeltern, NJW 1988 S. 2409; Ludemann (zum früheren Recht), Förderung und Kostenerst...mehr

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Jung, SGB VIII § 85 Sachlic... / 2.2.4 Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Jugendhilfe (Nr. 4)

Rz. 8 Für die Planung, Anregung, Förderung und Durchführung von Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Jugendhilfe nach Abs. 2 Nr. 4 scheint der überörtliche Träger einerseits im Hinblick auf seine Nähe zu den örtlichen Trägern und andererseits zu den obersten Landesbehörden besonders prädestiniert zu sein. Deshalb weist die Vorschrift solche Aufgaben in erster Linie dem ü...mehr

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Jung, SGB VIII § 2 Aufgaben... / 2.6 Normadressaten und Anspruchsberechtigte

Rz. 10 Die Vorschriften des SGB VIII richten sich teilweise an Kinder und Jugendliche und teilweise an Eltern und Personensorgeberechtigte. Dies ist vielfach, aber nicht immer anhand des materiellen Gehalts der Regelungen erkennbar. Nach dem Willen des Gesetzgebers richten sich die Angebote zur Förderung der Erziehung in der Familie (§§ 16 bis 21), die Hilfe zur Erziehung (§...mehr

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Jung, SGB VIII § 87c Örtlic... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Das Kindschaftsrechtsreformgesetz und das Beistandschaftsgesetz sind am 1.7.1998 in Kraft getreten. Mit dem Reformpaket und den nachfolgenden Gesetzen wurden 2 Hauptzielrichtungen verfolgt: Rz. 2 Zum einen dürfen Kinder nicht unter der Entscheidung ihrer Eltern für oder gegen eine bestimmte Lebensform leiden. Die noch vorhandenen unterschiedlichen Regelungen für ehelich...mehr

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Das erbschaftsteuerliche Fa... / b) BFH v. 6.5.2021 – II R 46/19 und BFH v 16.3.2022 – II R 6/21

In den Revisionsentscheidungen v. 6.5.2021 (vgl. BFH v. 6.5.2021 – II R 46/19, ECLI:DE:BFH:2021:U.060521.IIR46.19.0, BStBl. II 2022, 342 = ErbStB 2022, 1 [Heinrichshofen]) und v. 16.3.2022 (vgl. BFH v. 16.3.2022 – II R 6/21, HFR 2022, 947 = ErbStB 2022, 291 [Heinrichshofen]) hob der BFH die Entscheidungen der Vorinstanzen auf. Die FG seien von zu strengen Maßstäben ausgegang...mehr

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Jung, KKG § 5 Mitteilungen ... / 2.2 Gewichtige Anhaltspunkte für eine Gefährdung nach Abs. 2

Rz. 36 Abs. 2 stellt zugunsten der die Mitteilungspflicht treffenden Staatsanwälte und Richter eine Regelvermutung auf, wann gewichtige Anhaltspunkte für eine Gefährdung angenommen werden können. Rz. 37 Ob tatsächlich gewichtige Anhaltspunkte für eine Gefährdung vorliegen, ist im Einzelfall aber dennoch von den Strafverfolgungsbehörden und Gerichten zu prüfen (BR-Drs. 5/21 S....mehr

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Sauer, SGB II § 82 Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit Wirkung zum 29.5.2020 durch das Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung v. 20.5.2020 (BGBl. I S. 1044) in das SGB II eingefügt. 1 Allgemeines Rz. 2 Die Vorschrift betrifft die Förderung junger Menschen mit ausbildungsbegleitenden Hilfen und Assistie...mehr

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Sauer, SGB II § 82 Gesetz z... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit Wirkung zum 29.5.2020 durch das Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung v. 20.5.2020 (BGBl. I S. 1044) in das SGB II eingefügt.mehr

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Sauer, SGB II § 82 Gesetz z... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Vorschrift betrifft zunächst Maßnahmen der ausbildungsbegleitenden Hilfen. Sie unterfallen der Förderungsvorschrift des § 16 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3. Die Regelungen zu den ausbildungsbegleitenden Hilfen enthält das Dritte Kapitel, Dritter Abschnitt, Vierter Unterabschnitt des SGB III (§§ 73 bis 80 SGB III). Durch das Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung i...mehr

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Sauer, SGB II § 82 Gesetz z... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift betrifft die Förderung junger Menschen mit ausbildungsbegleitenden Hilfen und Assistierter Ausbildung nach dem SGB III übergangsweise noch nach dem Recht, das nach § 54a und § 130 SGB III bis zum 28.5.2020 gegolten hat. § 82 überträgt die Übergangsregelung zu den ausbildungsbegleitenden Hilfen in § 450 Abs. 1 Satz 1 SGB III und zur ausbildungsbegleitenden...mehr

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Sauer, SGB II § 44j Gleichs... / 2.4 Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten

Rz. 16 Ob die Gleichstellungsbeauftragte vollständig von ihren anderweitigen dienstlichen Aufgaben freigestellt wird, hängt maßgeblich von der Größe des Jobcenters ab, insbesondere der Zahl der Beschäftigten. Dies ist zwar mit besonderen Vergünstigungen verbunden, z. B. einem monatlichen Verfügungsfonds und ggf. einer Aufwandsentschädigung, aber nicht zwingend. Maßstab ist d...mehr

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§ 4 Österreich als Zuzugsstaat / 4. Steuerliche Begünstigung von Forschung und Entwicklung

Rz. 12 Darüber hinaus gewährt das österreichische Steuerrecht in § 108c ÖstEStG eine sog. Forschungsprämie.[11] Diese Prämie wird für Aufwendungen im Zusammenhang mit Forschung und experimenteller Entwicklung gewährt, wobei die Zielsetzung sein muss, "den Stand des Wissens zu vermehren sowie neue Anwendungen dieses Wissens zu erarbeiten". Dabei ist die Erfüllung dieser Vorau...mehr

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§ 3 Die Schweiz als Zuzugss... / VII. Automatischer Informationsaustausch

Rz. 28 Mit Änderung des Protokolls vom 27.5.2015 trat per 1.1.2017 das bilaterale Abkommen zur Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten (AIA) zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (EU)[42] in Kraft. Mit dem Inkrafttreten des automatischen Informationsaustauschs wurde das bis dahin geltende Zinsbesteuerungsabkommen abgelöst. Der automati...mehr

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Sauer, SGB II § 44e Verfahr... / 2.1 Anrufung des Kooperationsausschusses

Rz. 8 Abs. 1 enthält Anlass und Möglichkeiten, den Kooperationsausschuss anzurufen. Die Vorschrift geht von einer Meinungsverschiedenheit über die Zuständigkeit aus, der gemeinsamen Einrichtung eine Weisung erteilen zu dürfen. Diese Zuständigkeit wiederum ist über die Sachzuständigkeit zu lösen. In Betracht kommen vor allem örtliche Weisungen, dann ist der auf Landesebene an...mehr

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§ 5 Italien als Zuzugsstaat / B. Historischer Kurzüberblick zum Besteuerungssystem in Italien

Rz. 14 Die steuerlichen Rahmenbedingungen in Italien sind bereits aus historischen Gründen nicht mit den deutschen steuerlichen Rahmenbedingungen vergleichbar. Ziel der Besteuerung war die Deckung der Staatsausgaben durch Steuereinnahmen. Bereits das Albertinische Statut von 1848 sah hierzu eine Besteuerung des Vermögens vor. Nach der Einigung Italiens im Jahre 1861 wurden i...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.7.1 Grundlagen und Entwicklung der Problematik

Tz. 120 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Offene Einlagen können im Verhältnis zwischen AE und Kö keine erbst- und schenkstpfl Tatbestände auslösen, weil sie entgeltliche Vorgänge sind. Auch führt eine verdeckte Einlage in eine Kö nicht zu einer freigebigen Zuwendung des einlegenden Gesellschafters an die Kö. Eine solche Zuwendung steht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Förderun...mehr

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ZErb 03/2023, Nachweis der ... / 2 Gründe

Die zulässige Klage ist unbegründet. Die Kläger haben gegen den Beklagten keinen Anspruch auf Schadensersatz aus §§ 675, 280 Abs. 1 BGB i.V.m. § 1922 BGB. Das ursprüngliche Mandatsverhältnis, das die Grundlage des Regressprozesses bildet, kam nicht zwischen dem Kläger zu 1) und dem Beklagten zustande, sondern vielmehr zwischen dem Beklagten und der Mutter der Kläger. Denn aus...mehr

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§ 2 Deutschland als Wegzugs... / c) Steuerlicher Vorteil

Rz. 20 Ein steuerlicher Vorteil nach § 138d Abs. 3 S. 1 AO soll vorliegen, wenn durch die Steuergestaltungmehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2.1 Nachträgliche Anschaffungskosten

Tz. 93 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Ob der Forderungsverzicht zu nachträglichen AK auf die Anteile des AE führt, war in der Vergangenheit nicht von der Bewertung der verdeckten Einlage auf Ebene der Kö abhängig. Insbes für Fälle, in denen sich die Beteiligung im PV befindet (es sich also um einen Anteil iSv § 17 EStG handelt), galten andere Bewertungsgrundsätze. Für § 17 EStG ...mehr

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Sauer, SGB II § 71 Kinderfr... / 2.1 Lernförderung

Rz. 3 Die aufgrund der Corona-Pandemie erfolgten Einschränkungen haben der Begründung des § 71 zufolge gerade Kinder und Jugendliche stark belastet und zu Lernrückständen geführt. Sie benötigen demnach deshalb besondere Unterstützung, um die Folgen der Pandemie abzufedern. Die individuellen Hilfen zur Lernförderung für bedürftige Schüler nach dem Bildungs- und Teilhabepaket ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1.4 Bewertung eines Forderungsverzichts

Tz. 60 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Auch verdeckte Einlagen iRe Forderungsverzichts sind auf Ebene der Empfänger-Kö mit dem Tw zu bewerten. Auf den Nennbetrag kommt es nicht an. Maßgeblich ist der Tw der Forderung im Verzichtszeitpunkt; s Beschl des GrS des BFH v 09.06.1997 (BStBl II 1998, 307); s Urt des BFH v 29.07.1997 (BStBl II 1998, 652); und s Urt des BFH v 16.05.2001 (B...mehr

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Unterstützung der Opfer des Erdbebens in der Türkei und in Syrien

Kommentar In einem umfangreichen sog. Katastrophenerlass regelt das BMF die Erleichterungen für Unterstützungsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Erdbeben in der türkisch-syrischen Grenzregion. Im Beitrag werden die einzelnen Maßnahmen erläutert. Katastrophenerlass: Erdbeben Syrien und Türkei Die nachfolgend dargestellten steuerrechtlichen Erleichterungen gelten für Unterstützun...mehr

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Photovoltaik in der Umsatzsteuer – zum Nullsteuersatz ab 2023 (zu § 12 Abs. 3 UStG)

Kommentar Seit dem 1.1.2023 unterliegt die Lieferung und Installation bestimmter Photovoltaikanlagen einem neuen Nullsteuersatz. Nachdem die Finanzverwaltung am 26.1.2023 einen Entwurf eines BMF-Schreibens vorgelegt hatte, ist jetzt mit Datum vom 27.2.2023 die endgültige Fassung des BMF-Schreibens veröffentlicht worden. Im Vergleich zu dem Entwurf haben sich noch einige Verä...mehr