Fachbeiträge & Kommentare zu EuGH

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.14.5 Sonderregelung für Gebrauchtgegenstände, Kunstgegenstände, Sammlungsstücke oder Antiquitäten

Rz. 361 Die Sonderregelung der Margenbesteuerung nach Art. 311ff. MwStSystRL versucht, in Fällen, in denen Gebrauchtgegenstände wieder in den Wirtschaftskreislauf eingebracht werden, eine steuerliche Überbelastung der Lieferungen zu vermeiden. Diese ergibt sich bei Anwendung der Normalregelung dadurch, dass ein gewerblicher Gebrauchtwarenhändler beim Erwerb von Privatpersone...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.1.2 Reiseleistungen, Sonderregelung für Reisebüros

Rz. 1101 Die EU-Kommission hatte dem Rat am 8.2.2001 den Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 77/388/EWG bezüglich der Sonderregelung für Reisebüros[1] vorgelegt. Darin wird eine Änderung der derzeit geltenden Sonderregelung für die Besteuerung von Reiseleistungen und den Abbau derzeit noch bestehender Übergangsregelungen in diesem Bereich zur ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1.7 Artikel 258 AEUV – Vertragsverletzungsverfahren, initiiert durch die Kommission

Rz. 12 Art. 258 AEUV verschafft der EU-Kommission, die nach Art. 17 Abs. 1 EUV für die Anwendung der Verträge und der von den Organen kraft der Verträge erlassenen Maßnahmen zu sorgen hat, das Recht und die Pflicht, bei Verstößen der Mitgliedstaaten entsprechende Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten. Ist die Kommission der Auffassung, ein Mitgliedstaat verhalte sich nich...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4 Die 8. EWG-Richtlinie

Rz. 416 In der 8. Richtlinie des Rates v. 6.12.1979 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die USt – Verfahren zur Erstattung der MwSt an nicht im Inland ansässige Steuerpflichtige[1] – war das Verfahren zur Erstattung von Vorsteuern an in den Mitgliedstaaten ansässige Unternehmer geregelt. Die Richtlinie[2] ist mWv 1.1.2010 durch die Richtlinie 2...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.19 Verbot der Einführung oder Beibehaltung anderer Arten von Umsatzsteuern

Rz. 393 Art. 401 MwStSystRL untersagt es den Mitgliedstaaten, andere Abgaben mit Umsatzsteuercharakter einzuführen oder beizubehalten. Die Vorschrift räumt den Mitgliedstaaten lediglich das Recht ein, Verbrauchsteuern sowie ganz allgemein alle Steuern, Abgaben und Gebühren, die nicht den Charakter von USt haben, beizubehalten oder einzuführen, sofern die weiteren in der Vorsc...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1.3 Artikel 110 AEUV – Diskriminierungsverbot

Rz. 6 Art. 110 AEUV verbietet die diskriminierende Belastung von Waren aus anderen Mitgliedstaaten mit Abgaben. Nach Art. 110 Abs. 1 AEUV dürfen die Mitgliedstaaten auf Waren aus anderen Mitgliedstaaten weder unmittelbar noch mittelbar höhere inländische Abgaben gleich welcher Art erheben, als gleichartige inländische Waren unmittelbar oder mittelbar belastet sind. Nach Art....mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5 Die 13. EWG-Richtlinie

Rz. 424 In der Dreizehnten Richtlinie des Rates v. 17.11.1986 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die USt – Verfahren der Erstattung der MwSt an nicht im Gebiet der Gemeinschaft ansässige Steuerpflichtige[1] – ist analog zur RL 2008/9/EG (für EU-Unternehmer) die Erstattung von USt an Drittlandsunternehmer geregelt.[2] Das Verfahren gilt – wie n...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1.10 Artikel 267 AEUV – Vorabentscheidungsverfahren

Rz. 15 Art. 267 AEUV regelt die sog. Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH. An diesen Verfahren zeigt sich unmittelbar die Bedeutung des Unionsrechts für das entsprechende innerstaatliche Recht der Mitgliedstaaten. Nach Art. 267 Abs. 2 AEUV sind die Instanzgerichte der Mitgliedstaaten (z. B. deutsche Finanzgerichte) berechtigt, den EuGH um Vorabentscheidung zur Auslegung un...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.10.2 Steuerbefreiungen bei der Einfuhr

Rz. 248 Art. 143 MwStSystRL enthält eine abschließende Aufzählung der Gegenstände, die umsatzsteuerfrei eingeführt werden können. Steuerfrei ist insbesondere die Einfuhr von Gegenständen, deren Lieferung im Inland auf jeden Fall steuerfrei ist, von Gegenständen, die in den RL 69/169/EWG, 83/181/EWG und 2006/79/EG geregelt ist (Reisefreimengen, Kleinsendungen), von Gegenständen,...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.14.3 Landwirtschaftliche Erzeuger

Rz. 346 Art. 295ff. MwStSystRL ermöglichen eine umsatzsteuerliche Pauschalregelung für Landwirte, bei denen die Anwendung der Regelbesteuerung auf Schwierigkeiten stoßen würde, zum Ausgleich der Vorsteuerbelastung auf die vom Pauschallandwirt bezogenen Gegenstände und Dienstleistungen (die langfristige Verpachtung eines landwirtschaftlichen (Teil-)Betriebs fällt nicht unter ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.11 Richtlinie 2008/9/EG – Neuregelung der Vorsteuervergütungsverfahren für EU-Unternehmer

Rz. 584 Mit der Richtlinie 2008/9/EG [1] wurde das vorher in der sog. 8. EG-Richtlinie[2] geregelte Verfahren der Erstattung von MwSt (Vorsteuer-Vergütung) an EU-Unternehmer mWv 1.1.2010 (zu diesem Zeitpunkt waren die Richtlinienvorschriften in nationales Recht umzusetzen) auf eine neue Grundlage gestellt. Die 8. EG-Richtlinie wurde aufgehoben. Die Richtlinie 2008/9/EG gilt f...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4 Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der MwSt

Rz. 472 Durch folgende Rechtsakte war die Verwaltungszusammenarbeit der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der MwSt auf eine neue Grundlage gestellt worden: Verordnung (EG) Nr. 1798/2003 [1]; Richtlinie 2003/93/EG.[2] Rz. 473 Die Verordnung (in den Mitgliedstaaten unmittelbar geltendes Recht) war am 1.1.2004 und die Richtlinie am 15.10.2003 in Kraft getreten. Mit der Verordnung (EG)...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.11 Vorsteuerabzug

Rz. 261 Materiell-rechtliche Grundlage für den Vorsteuerabzug sind die Art. 167 bis 192 MwStSystRL. Nach Art. 167 MwStSystRL entsteht das Recht auf Vorsteuerabzug, wenn der Anspruch auf die abziehbare Steuer entsteht. Die Regelung stellt sicher, dass der Zeitpunkt der Entstehung der Steuer beim leistenden Unternehmer und der Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs beim Leistungsempfän...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.1.3.1 Ausgangslage

Rz. 1111 Nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. a MwStSystRL befreien die Mitgliedstaaten "die von öffentlichen Posteinrichtungen ausgeführten Dienstleistungen" von der USt. Die Umsatzsteuerbefreiung für Postdienstleistungen nach § 4 Nr. 11b UStG in der seit dem 1.7.2010 geltenden Fassung gilt für alle Unternehmer, die sich zum ständigen und flächendeckenden Anbieten der Gesamtheit od...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1.8 Artikel 259 AEUV – Vertragsverletzungsverfahren, initiiert durch einen Mitgliedstaat

Rz. 13 Nach Art. 259 Abs. 1 AEUV kann – wie die EU-Kommission nach Art. 258 AEUV – auch jeder Mitgliedstaat den EuGH anrufen, wenn er der Auffassung ist, ein anderer Mitgliedstaat verhalte sich vertragswidrig. Bevor der Mitgliedstaat Klage vor dem EuGH erhebt, muss er die EU-Kommission mit der Sache befassen.[1] Die EU-Kommission erlässt gegenüber den beteiligten Staaten ein...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.15.2 Steuerbefreiungen

Rz. 380 Nach Art. 371 MwStSystRL können die Mitgliedstaaten die in Anhang X Teil B der Richtlinie aufgeführten Umsätze weiterhin befreien. Die Liste dieser Umsätze ist bereits durch die 18. EG-Richtlinie verkürzt worden. Ein Mitgliedstaat, der von einer Steuerbefreiung nach Anhang X Teil B MwStSystRL keinen Gebrauch macht oder sie nur eingeschränkt anwendet, kann diesen Befr...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.15.1 Steuersätze

Rz. 379 Die Übergangsbestimmungen hinsichtlich der Steuersätze finden sich in Art. 109ff. MwStSystRL. Sie gelten für die Zeit der in Art. 402 geregelten Geltungsdauer der Übergangsregelung für die Besteuerung des innergemeinschaftlichen Handelsverkehrs. Es obliegt jedem Mitgliedstaat die Umsätze zu bestimmen und zu definieren, auf die bis zum 31.12.1992 ein ermäßigter Steuer...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.6.1 Lieferung von Gegenständen

Rz. 141 Art. 32 Unterabs. 1 MwStSystRL enthält den Grundsatz, dass der Ort der Lieferung sich danach bestimmt, wo der Gegenstand sich zum Zeitpunkt des Beginns der Versendung oder Beförderung an den Abnehmer befindet. Die Beförderung oder Versendung kann auch von einem beauftragten Dritten durchgeführt werden. Dieser kann z. B. ein Dienstleister (z. B. Lohnveredelungsunterne...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.6.3 Einfuhr

Rz. 159 Nach Art. 60 MwStSystRL erfolgt eine Einfuhr in dem Mitgliedstaat, in dessen Gebiet sich der Gegenstand zu dem Zeitpunkt seines Verbringens in die Gemeinschaft befindet. Art. 61 MwStSystRL regelt den Ort der Einfuhr von Gegenständen, die sich nicht im freien Verkehr befinden. Die Bezugnahme in Art. 61 Unterabs. 1 und in Art. 71 Abs. 1 Unterabs. 1 MwStSystRL auf "ein ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.14.1 Kleinunternehmen (Rechtslage bis 31.12.2024)

Rz. 340 Art. 281 bis 294 MwStSystRL sehen für Kleinunternehmer – je nach der Ausgangslage in den einzelnen Mitgliedstaaten – verschiedene Sonderregelungen in Form eines vereinfachten Besteuerungsverfahrens (Pauschalregelung), einer Steuerbefreiung einer degressiven Steuerermäßigung (Steuerabzugsbetrag) vor. Es ist den Mitgliedstaaten überlassen, ob und inwieweit sie die Sonderre...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.5 Richtlinienvorschlag: Übertragung von Durchführungsbefugnissen auf die EU-Kommission

Rz. 1171 Die EU-Kommission hat am 18.12.2020 einen Vorschlag zur Änderung der MwStSystRL vorgelegt, mit der der EU-Kommission Durchführungsbefugnisse zur Definition der Bedeutung bestimmter in der MwStSystRL verwendeter Begriffe übertragen werden sollen.[1] Die EU-Kommission hat bisher keinerlei Durchführungsbefugnisse in Bezug auf die MwStSystRL. Das einzige bestehende Instr...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.6 Rechtsverordnung mit Durchführungsvorschriften zur 6. EG-Richtlinie/MwStSystRL

Rz. 481 Der Rat hatte am 17.10.2005 die Verordnung (EG) Nr. 1777/2005 verabschiedet.[1] Durch die Verordnung waren erstmals Durchführungsvorschriften zur 6. EG-Richtlinie aufgrund der neuen Rechtsgrundlage in Art. 29a der 6. EG-Richtlinie [2] erlassen worden, die ab 1.7.2006 galten und rechtlich bindend waren. Rz. 482 Die Verordnung (EG) Nr. 1777/2005 ist durch die vom Rat am ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.15.4 Sonstige Übergangsregelungen

Rz. 383 Die Art. 370ff. MwStSystRL enthalten weitere Ausnahmeregelungen, die die Mitgliedstaaten bis auf Weiteres anwenden können. Im Einzelnen sind insbesondere zu nennen: Art. 391: bei den dort genannten von den Mitgliedstaaten befreiten Umsätzen können die Mitgliedstaaten weiterhin ein Optionsrecht regeln. Art. 372: Innerstaatliche Maßnahmen, die einen sofortigen Vorsteuera...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.18 Mehrwertsteuer-Ausschuss

Rz. 390 Der Mehrwertsteuer-Ausschuss nach Art. 398 MwStSystRL besteht aus Vertretern der Mitgliedstaaten und der Kommission. Seine Aufgaben bestehen im Wesentlichen in der Auslegung geltenden Unionsrechts auf Antrag der Kommission oder eines Mitgliedstaats sowie der Durchführung von Konsultationsverfahren. Der Ausschuss ist ein beratendes Gremium, das die Regelungen der MwStS...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4 Richtlinie 92/111/EWG – 1. Vereinfachungs-Richtlinie

Rz. 458 Mit der Richtlinie 92/111/EWG[1] waren die mit der Binnenmarkt-Richtlinie vorgenommenen Änderungen der 6. EG-Richtlinie – noch vor deren Inkrafttreten zum 1.1.1993 – teilweise redaktionell überarbeitet und vereinfacht worden. Rz. 459 Neu war insbesondere die Regelung für sog. innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte. Bei einer Lieferbeziehung von drei Beteiligten aus ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1.5 Artikel 114 AEUV – Angleichung der Rechtsvorschriften

Rz. 10 Nach Art. 114 Abs. 1 AEUV erlassen das Europäische Parlament und der Rat gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren (Art. 289 AEUV) und nach Anhörung des Wirtschafts- und Sozialausschusses die Maßnahmen zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten, welche die Errichtung und das Funktionieren des Binnenmarkts zum Gegenstand haben. Nach...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Die 2. EWG-Richtlinie

Rz. 44 Mit der Zweiten Richtlinie des Rates v. 11.4.1967 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die USt-Struktur und Anwendungsmodalitäten des gemeinsamen Mehrwertsteuersystems[1] wurden die Grundprinzipien eines Mehrwertsteuersystems mit Vorsteuerabzug konkretisiert und bereits die Struktur und die wichtigsten Anwendungsmodalitäten festgelegt. Di...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.15.3 Beibehaltung von Besteuerungen

Rz. 382 Nach Art. 370 MwStSystRL können die Mitgliedstaaten die in Anhang X Teil A der Richtlinie aufgeführten Umsätze, die grundsätzlich zu befreien wären, weiterhin besteuern. Die Liste in Anhang X Teil A war durch die 18. EG-Richtlinie bereits gekürzt worden. Mitgliedstaaten, die in Art. 370 MwStSystRL genannte Umsätze am 1.1.1978 besteuerten, dürfen die Steuerpflicht jed...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.5.4 Einfuhren

Rz. 139 Mit der Einrichtung des Binnenmarkts zum 1.1.1993 und der damit verbundenen Beseitigung der Steuergrenzen musste die Besteuerung bei der Einfuhr im Handelsverkehr zwischen Mitgliedstaaten abgeschafft werden. Art. 30 MwStSystRL regelt nunmehr, dass die Einfuhr eines Gegenstands vorliegt, wenn eine Drittlandsware, die sich zollrechtlich nicht im freien Verkehr befindet...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.15 Übergangsregelungen

Rz. 378 Die Art. 109ff. und 370ff. MwStSystRL ermächtigen die Mitgliedstaaten, für verschiedene Übergangsfristen von den allgemeinen Bestimmungen der Richtlinie abweichende innerstaatliche Regelungen beizubehalten. Diese Übergangsbestimmungen beziehen sich auf abweichende Steuersätze, Steuerbefreiungen, wo die Richtlinie eine Besteuerung vorsieht und Besteuerungen, wo die Ri...mehr

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Steuerbefreiung für Umsätze eines Gästeführers in einem Museum

Leitsatz 1. Die Steuerbefreiung des § 4 Nr. 20 Buchst. a UStG für die Leistungen eines Museums oder einer gleichartigen Einrichtung umfasst sachlich nicht nur die Einräumung von Eintrittsberechtigungen in das Museum, sondern z.B. auch andere typische Museumsleistungen mit Kulturbezug. 2. Das Museum, mit dem die gleichartige Einrichtung ihre Museumsleistung erbringt, kann auch...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.10.4 Besondere Steuerbefreiungen beim grenzüberschreitenden Warenverkehr

Rz. 258 Nach Art. 154 bis 166 MwStSystRL können die Mitgliedstaaten Umsätze, die im Rahmen besonderer Zollverfahren erbracht werden, von der USt befreien. Die Umsätze dürfen allerdings nicht für eine endgültige Verwendung oder einen Endverbrauch bestimmt sein. Nach der Protokollerklärung des Rates und der Kommission können die Mitgliedstaaten zur Verwirklichung des Ziels der...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Die 1. EWG-Richtlinie

Rz. 41 Mit der Ersten Richtlinie des Rates v. 11.4.1967 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern[1] wurde das Grundprinzip des heutigen gemeinschaftlichen Mehrwertsteuersystems mit Vorsteuerabzug eingeführt. Wesentliches Ziel war es, das in den meisten Mitgliedstaaten bekannte kumulative Mehrphasensteuersystem durch ein System zu e...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Die 6. EWG-Richtlinie (ab 1.1.2007: MwStSystRL)

Rz. 49 Nachdem durch die 1. und 2. EWG-Richtlinie die Mitgliedstaaten zur Einführung der MwSt unter Beachtung gemeinschaftlich festgelegter Grundstrukturen verpflichtet waren, sah die Sechste Richtlinie des Rates v. 17.5.1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die USt[1] eine umfassende Angleichung der nationalen Rechts- und Verwaltungsvorschr...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.35 Brexit – Austrittsabkommen

Rz. 727 Die EU hatte gemäß Art. 50 EUV mit dem VK ein Abkommen über die Einzelheiten des Austritts ausgehandelt, wobei der Rahmen für die künftigen Beziehungen des VK zur Union berücksichtigt wurde (Austrittsabkommen). Am 11.1.2019 erließ der Rat den Beschluss (EU) 2019/274 über die Unterzeichnung des Austrittsabkommens.[1] Nach weiteren Verhandlungen wurde Einvernehmen über...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (§ 15a Abs. 1 UStG)

Rz. 26 Nach § 15a Abs. 1 S. 1 UStG ist der Vorsteuerabzug zu berichtigen, wenn sich bei einem Wirtschaftsgut, das nicht nur einmalig zur Ausführung von Umsätzen verwendet wird, die für den ursprünglichen Vorsteuerabzug maßgeblichen Verhältnisse ändern. Der Begriff "Wirtschaftsgut" wird im UStG nur in § 15a UStG verwendet. Art. 187 Abs. 1 MwStSystRL (früher Art. 20 Abs. 2 der ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.9.3 Lieferung nach § 3 Abs. 1b UStG

Rz. 121 Wie die Veräußerung, ist nach § 15a Abs. 8 S. 1 UStG auch die Lieferung nach § 3 Abs. 1b UStG als Änderung der Verwendungsverhältnisse anzusehen, wenn sie für den Vorsteuerabzug anders zu beurteilen ist als die für den ursprünglichen Vorsteuerabzug maßgebliche Verwendung. Der Begriff "Lieferung i. S. d. § 3 Abs. 1b UStG" umfasst sowohl die "Entnahme" nach § 3 Abs. 1b...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Allgemeines

Rz. 23 § 15a UStG regelt nur die Folgen einer Änderung der Verhältnisse, die den Umfang des Vorsteuerabzugs nach § 15 Abs. 1b und 2 bis 4 UStG bestimmen; Auswirkungen von Änderungen in der Zuordnung eines Wirtschaftsguts bzw. einer sonstigen Leistung zum Unternehmen i. S.v. § 15 Abs. 1 UStG werden von § 15a UStG nicht angesprochen.[1] Über die Zuordnung bzw. den Umfang der Z...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4.4 Vorsteuerberichtigung bei Entnahme des Wirtschaftsguts aus dem Unternehmen (§ 15a Abs. 3 S. 3 UStG)

Rz. 55 Nach § 15a Abs. 3 S. 3 UStG in der ab 1.1.2007 geltenden Fassung liegt eine zur Vorsteuerkorrektur führende Änderung der Verhältnisse auch dann vor, wenn das Wirtschaftsgut, in das die Leistungen eingegangen sind, aus dem Unternehmen entnommen wird, ohne dass dabei nach § 3 Abs. 1b UStG eine unentgeltliche Wertabgabe zu besteuern ist. Dies ist dann der Fall, wenn der ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.1 Allgemeines

Rz. 76 Da nach § 15a Abs. 1 S. 1 UStG in der ab 1.1.2002 gültigen Fassung und Abs. 2 S. 1 in der ab 1.1.2005 gültigen Fassung Vergleichsmaßstab für eine Vorsteuerberichtigung allein die beim Leistungsbezug vorhandenen oder beabsichtigten Verwendungsverhältnisse sind (Rz. 9), kann nunmehr auch im Kj. der erstmaligen tatsächlichen Verwendung eine Vorsteuerberichtigung möglich ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2 Regelmäßiger Berichtigungszeitraum

Rz. 142 Grundsätzlich beträgt der Berichtigungszeitraum fünf Jahre. Er gilt für alle Wirtschaftsgüter und nachträglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten, die nicht vom verlängerten Berichtigungszeitraum (Rz. 143ff.) erfasst werden und bei denen nicht eine kürzere Verwendungsdauer (Rz. 151ff.) zugrunde zu legen ist. Der Berichtigungszeitraum umfasst grundsätzlich volle ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4.2 Vorsteuerberichtigung bei Bestandteilen (§ 15a Abs. 3 S. 1 1. Alt. UStG)

Rz. 38 Nach § 15a Abs. 3 S. 1 1. Alt. UStG ist eine Vorsteuerberichtigung auch dann vorzunehmen, wenn ein Gegenstand nachträglich (durch eine Lieferung oder Werklieferung) in ein anderes Wirtschaftsgut (des Anlage- oder Umlaufvermögens) eingeht, dabei seine körperliche und wirtschaftliche Eigenart endgültig verliert, und wenn sich später eine Änderung der Verwendungsverhältn...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.3 Änderung der Rechtslage

Rz. 87 Eine Änderung der Verhältnisse i. S.v. § 15a UStG kann sich auch daraus ergeben, dass Rechtsänderungen nach dem Leistungsbezug eintreten, die sich auf die Beurteilung des Vorsteuerabzugs auswirken. Dies ist insbesondere bei Wegfall oder Einschränkung von Steuerbefreiungen oder bei der Einführung neuer Steuerbefreiungen durch Gesetzesänderung der Fall (Abschn. 15a.2 Ab...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Wesentlicher Inhalt, Zweck und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 § 15a UStG ist gesetzessystematisch eine Ergänzung zu § 15 UStG in Gestalt einer materiellrechtlichen Berichtigungsvorschrift. Nach § 15 UStG, in seiner Auslegung durch die Rspr. des EuGH, ist der Vorsteuerabzug unabhängig von der Verwendungsdauer der für das Unternehmen bezogenen sonstigen Leistung oder Lieferung grundsätzlich im Zeitpunkt der Ausführung dieser Leistu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.4 Berichtigung nach § 17 UStG sowie nach AO-Vorschriften

Rz. 19 § 17 Abs. 1 S. 2 UStG regelt ebenso wie § 15a UStG die "Berichtigung" des Vorsteuerabzugs. Gemeinsam ist beiden Vorschriften, dass sie einen Vorsteuerabzug korrigieren, der im Zeitpunkt seiner Vornahme zu Recht erfolgte und nur im Nachhinein an geänderte Verhältnisse angepasst wird. Sie sind beide Spezialvorschriften gegenüber § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO, der diese Fälle so...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1 Allgemeines

Rz. 141 Berichtigungszeitraum ist der Zeitraum, für den der Vorsteuerabzug zu berichtigen ist. Er ist vom Gesetzgeber – zur Vermeidung praktischer Schwierigkeiten – in ­Übereinstimmung mit Art. 20 Abs. 2 der 6. EG-Richtlinie (jetzt Art. 187 Abs. 1 MwStSystRL) typisiert worden und beträgt entweder fünf (§ 15a Abs. 1 S. 1 UStG) oder zehn (§ 15a Abs. 1 S. 2 UStG) volle Jahre, s...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Entstehungsgeschichte; Umsetzung EU-rechtlicher Vorgaben

Rz. 5 Vorgänger des § 15a UStG war die Vorschrift des § 15 Abs. 7 UStG 1967, die allerdings lediglich v. 1.1.1973 bis zum 8.5.1973 anzuwenden war. Durch Art. 6 § 1 Nr. 1 des Steueränderungsgesetzes 1973 v. 26.6.1973[1] wurde § 15a UStG 1973 in das UStG eingefügt, entfaltete aber erst nach dem Auslaufen der damaligen Selbstverbrauchsteuer[2] zum 30.11.1973 volle Wirksamkeit. ...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.7 Urlaub

Mit dem Thema Urlaub ist der Steuerberater berufsmäßig konfrontiert, weil seine Lohnbuchhaltungsabteilung im Interesse des Mandanten die Urlaubstage auf den Lohnkonten erfasst, Urlaubsgeld berechnet und Rückstellungen für Urlaubstage bei bilanzierenden Unternehmern gebildet werden müssen etc. Die meisten Fragen seitens der Mandanten werden daher in einem unmittelbaren Zusamm...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.10 Arbeitszeitgesetz

Wesentliche Inhalte Der Arbeitgeber ist für die Einhaltung des ArbZG (zum Schutz des Arbeitnehmers nach § 1 ArbZG) verantwortlich. Er hat daher durch geeignete Maßnahmen für ein dem ArbZG entsprechendes Verhalten seiner Beschäftigten zu sorgen. Für die Beschäftigung von Personen unter 18 Jahren gilt zudem das Jugendarbeitsschutzgesetz. Verstöße werden vom Gewerbeaufsichtsamt (...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.4 Mindestlohn

Mit dem Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) [1] wurde ab dem 1.1.2015 ein bundesweiter flächendeckender Mindestlohn i. H. v. 8,50 EUR brutto pro Zeitstunde festgelegt (§ 1 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 MiLoG).[2] Seit dem 1.1.2022 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 9,82 EUR je Stunde. Zum 1.7.2022 steigt er planmäßig auf 10,45 EUR.[3] Wesentliche Inhalte In be...mehr