EU-Richtlinie






Justitia wehrhaft
Justitia wehrhaft
Umsetzung der EU-Richtlinie

Verknüpfung von Zentral-, Handels- und Gesellschaftsregistern

Mit einer Verspätung von 6 Monaten hat der deutsche Gesetzgeber zum 31.12.2014 die EU-Richtlinie zur europaweiten Verknüpfung der Unternehmensregister umgesetzt (BGBl. 2014 Teil I, Nr. 63 v. 30.12.2014, S. 2409 f.). Ziel ist es, den Zugang zu Unternehmensinformationen sowohl für die Öffentlichkeit als auch für registerführende Stellen zu erleichtern und zu verbessern. Zu diesem Zweck erhalten Kapitalgesellschaften aus der ganzen EU in Zukunft eine einheitliche europäische Kennung.