Elektromagnetische Felder: Implantatträger Vorsicht!

Implantatträger sind eine Hochrisikogruppe bei elektromagnetischen Feldern. Sie müssen den Arbeitgeber über das Implantat informieren, damit entsprechende Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden können.

In einem Workshop der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) wurde sowohl die Umsetzung der EU-Richtlinie 2013/35/EU Elektromagnetische Felder (EMF-Richtlinie) im Unternehmen als auch die Sicherheit von Implantatträgern diskutiert.

Aspekte für die Sicherheit von Implantatträgern bei elektromagnetischen Feldern

Im Vortrag "Mögliche Beeinflussung von Implantaten durch EMF" ging es neben den wissenschaftlichen Betrachtungen auch um ganz praktische Aspekte, angefangen bei den Implantaten bis hin zu den Geräten, die Störungen auslösen können.

Was für Implantate gibt es?

Zu Implantaten zählen u. a.

  • Hörgeräte,
  • Insulinpumpen,
  • Handprothesen oder
  • Herzschrittmacher.

Kritische Quellen elektromagnetischer Strahlung für Implantatträger

Bereits magnetische Namensschilder in Implantatnähe aber auch Audio-/Video-Multimediageräte können einen Herzschrittmacher beeinflussen. Telefone oder elektrische Bürogeräte wie Kopierer spielen dagegen keine Rolle.

Vorsicht ist bei Elektrohandwerkzeugen mit Motor wie Bohrmaschinen oder Sägen geboten.

Was bei Implantatträgern zu beachten ist

Implantatträger müssen den Arbeitgeber über das Implantat informieren, damit entsprechende Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden können. Dafür sind außerdem folgende Informationen notwendig:

  • Um was für ein Implantat handelt es sich?
  • Von welcher Maschine oder Anlage können Störungen verursacht werden?
  • Welche Tätigkeiten verrichtet der Implantatträger?
  • Muss der Arbeits- oder Aufenthaltsbereich eingeschränkt werden?
  • Sind mögliche Gefahrenzonen gekennzeichnet?
  • Gibt es Warnhinweise für Implantatträger?

Diese und weitere Informationen stehen online in ausgewählten Vorträgen der BAuA-Veranstaltung Elektromagnetische Felder an Arbeitsplätzen zur Verfügung.

Richtlinie 2013/35/EU Elektromagnetische Felder in die Praxis umsetzen

Bis zum 1. Juli 2016 muss die europäische Arbeitsschutzrichtlinie zum Schutz der Arbeitnehmer vor Gefährdungen durch elektromagnetische Felder (EMF) in Deutschland in nationales Recht überführt werden.

Bisher ist das Thema elektromagnetische Felder in der gleichnamigen DGUV-Vorschrift 15 geregelt. Diese wird zukünftig durch eine Arbeitsschutzverordnung und ein zugehöriges Technisches Regelwerk ersetzt.

Änderungen wird es dabei u. a. bei den Grenzwerten geben, denen in der EU-Richtlinie ein anderes Konzept zugrunde liegt. Weitere Aspekte, die in der nationalen Regelung verankert werden sollen, ergaben sich im Workshop durch Beiträge der Sicherheitsingenieur oder Fachkräfte für Arbeitssicherheit.

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