Fachbeiträge & Kommentare zu Erbrecht

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§ 23 Schiedsverfahren in Er... / B. Letztwillige Schiedsgerichtsanordnung

Rz. 2 Schiedsgerichte in Erbsachen sind zulässig entweder Rz. 3 Die Möglichkeit einer Schiedsgerichtsanordnung durch Verfügung von Todes wegen sieht § 1066 ZPO vor. In der Praxis findet ...mehr

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§ 5 Verzichtsverträge / a) Weitere Einsetzung als Erbe oder Vermächtnisnehmer

Rz. 23 Eine Einsetzung des Verzichtenden als Erbe oder Vermächtnisnehmer ist weiterhin möglich. Der Verzichtende kann auch auf einen Bruchteil des gesetzlichen Erbrechts verzichten oder sich sein Pflichtteilsrecht weiter vorbehalten.[67] Ein Teilverzicht erstreckt sich nur auf die ideelle Erbquote. Unzulässig ist allerdings eine Beschränkung auf einen einzelnen Gegenstand od...mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / b) Öffentlicher Glaube

Rz. 204 Zugunsten des Rechtsverkehrs wird weiter eine Richtigkeitsfiktion aufgestellt, § 2366 BGB: Erwirbt jemand einen Erbschaftsgegenstand, so gilt zu seinen Gunsten der Inhalt des Erbscheins als richtig, soweit die Vermutung des § 2365 BGB reicht. Darüber hinaus genießen auch Zahlungen an den Erben oder sonstige Verfügungsgeschäfte, wie z.B. Aufrechnung, Bewilligung einer...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / XXII. Checkliste: Erbenfeststellungsklage

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / IV. Erweiterung der gesetzlichen Auskunftsansprüche durch die Rechtsprechung

Rz. 132 Die Rechtsprechung hat lange Zeit erbrechtliche Auskunftsansprüche außerhalb der positivrechtlich genannten Anspruchsgrundlagen verneint. Erst in den 70er Jahren hat der BGH im Interesse der Sicherung der Rechte des Erben – gestützt auf § 242 BGB – die Auskunftsrechte erweitert. Die neuere Rechtsprechung nimmt zwar ihren Ausgang bei den unten genannten Einzelvorschri...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / 10. Checkliste: Auskunfts-, Feststellungs- und Herausgabeklage mit evtl. eidesstattlicher Versicherung gegen den Erbschaftsbesitzer

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / aa) Innerhalb eines Prozesses

Rz. 264 Muster 8.3: Innerhalb eines Prozesses Muster 8.3: Innerhalb eines Prozesses Herrn/Frau Präsidenten/Präsidentin des Landgerichts _________________________ Notar _________________________ in _________________________ hier: Entbindung von der Verschwiegenheitspflicht in der Erbrechtsstreitigkeit _________________________ ./. _________________________, Landgericht ___________...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / b) Grundsatz der Universalsukzession

Rz. 182 Der in § 1922 BGB verankerte Grundsatz der Universalsukzession bestimmt, dass der Nachlass des Erblassers in seiner Gesamtheit auf den oder die Erben übergeht. Folge dieses Grundsatzes ist es, dass lediglich eine dingliche Beteiligung an sämtlichen Nachlassgegenständen nach Anteilen bei mehreren Erben möglich ist. Diese Gesamtrechtsnachfolge erlaubt es dem Erblasser ...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / 1. Grenze der Testierfreiheit

Rz. 356 Verstößt der Inhalt einer Verfügung von Todes wegen gegen die guten Sitten, so ist sie nichtig (§ 138 Abs. 1 BGB). Die dem Erblasser gewährte Testierfreiheit findet hier ihre Grenze. Grundsätzlich ist der Erblasser befugt, ohne nähere Gründe von der gesetzlichen Erbfolge abzuweichen; das Pflichtteilsrecht sichert die nahen Angehörigen. Allerdings kommt in den gesetzl...mehr

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§ 20 Teilungsversteigerung / g) Checkliste: Antrag auf Teilungsversteigerung

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§ 5 Verzichtsverträge / 9. Erbverzicht und Auslandsberührung

Rz. 49 Nach der Wertung des deutschen Erbrechts handelt es sich bei dem Erbverzicht nicht um eine letztwillige Verfügung, sondern vielmehr um ein sonstiges erbrechtliches Rechtsgeschäft, vergleichbar der Erbschaftsannahme und -ausschlagung.[129] Infolgedessen gilt für den Erbverzicht das Erbstatut des Art. 26 EGBGB nicht unmittelbar, sondern unterliegt Art. 11 EGBGB.[130] Rz...mehr

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§ 22 Handelsregister und Er... / 3. Eintragung des Haftungsausschlusses bei Fortführung der bisherigen Firma

Rz. 29 Bei Fortführung der Firma – mit oder ohne Nachfolgezusatz – haftet der Erbe für die vom Erblasser herrührenden Geschäftsverbindlichkeiten nach §§ 25, 27 HGB. Ein Haftungsausschluss für diese Verbindlichkeiten ist nach h.M. möglich analog § 25 Abs. 2 HGB, indem der Alleinerbe die Ausschließung seiner Haftung in das Handelsregister eintragen und bekannt machen lässt,[25...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / X. Muster: Gemeinschaftliches Testament, "Berliner Testament" mit Wiederverheiratungsklausel (Einheitslösung)

Rz. 489 Muster 3.34: Gemeinschaftliches Testament, Berliner Testament mit Wiederverheiratungsklausel (Einheitslösung) Muster 3.34: Gemeinschaftliches Testament, "Berliner Testament" mit Wiederverheiratungsklausel (Einheitslösung) Wir, die Eheleute _________________________, geb. am _________________________ in _________________________, und _________________________, geborene...mehr

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ZErb 07/2023, Auswirkungen ... / 1 Gründe

I. Die Beteiligten zu 1, zu 2 und zu 3 wenden sich gegen die Zurückweisung eines nach der gesetzlichen Erbfolge beantragten Erbscheins. Das Nachlassgericht sei zu Unrecht von einer wirksamen testamentarischen Enterbung ausgegangen. Der Erblasser war mit der nachverstorbenen früheren Beteiligten zu 4 verheiratet. Die Beteiligten zu 1, zu 2 und zu 3 sind die gemeinsamen Kinder d...mehr

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§ 6 Nachlasssicherung, Nach... / bb) Stundensatz

Rz. 161 Der Stundensatz bemisst sich nach den für die Führung der Pflegschaftsgeschäfte nutzbaren Fachkenntnissen des Pflegers und der Schwierigkeit der Pflegschaftsgeschäfte.[117] Die Höhe des Stundensatzes richtet sich demnach unter Würdigung der genannten Umstände am Einzelfall.[118] Dementsprechend hat das Nachlassgericht – im Beschwerdeverfahren das an seine Stelle tret...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 3. Hinweise zum Muster

Rz. 169 & Allgemeines zur Ausstattung (siehe auch Rdn 159) Zwischen den Begriffen "vorweggenommene Erbfolge" und "Ausstattung" wird i.d.R. differenziert. Bei der vorweggenommenen Erbfolge steht der Ausstattungszweck nicht im Vordergrund, die Zuwendung verfolgt auch andere Motive, liegt insbesondere häufig über der Angemessenheitsgrenze der Ausstattung, die das Gesetz in § 162...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / k) Nießbrauchsvermächtnis

Rz. 272 Aus den §§ 1030 Abs. 1, 1036, 1059, 1061 BGB ergibt sich der Nießbrauch als grundsätzlich unvererbliches und unübertragbares dingliches Recht, eine Sache in Besitz zu nehmen, zu verwalten, zu bewirtschaften und sämtliche Nutzungen, d.h. Früchte (Erträge) und Gebrauchsvorteile, aus ihr zu ziehen, wobei die Pflicht des jeweiligen Eigentümers des belasteten Gegenstands ...mehr

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§ 18 Einvernehmliche Erbaus... / 2. Hinweise zum Muster

Rz. 39 Sachverhalt Die Verpfändung eines Erbteils bietet sich u.a. in den Fällen an, in denen ein (Mit-)Erbe seine neuen wirtschaftlichen Möglichkeiten bereits vor Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft nutzen will. Etwa zur Erlangung eines Darlehens kann er dann ein Pfandrecht an seinem Erbteil zur Sicherheit anbieten. Es entsteht durch beurkundungsbedürftiges Verfügungsge...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / 4. Muster: Klage auf Feststellung des Bestehens einer befreiten Vorerbschaft

Rz. 37 Muster 14.3: Klage auf Feststellung des Bestehens einer befreiten Vorerbschaft Muster 14.3: Klage auf Feststellung des Bestehens einer befreiten Vorerbschaft An das Landgericht – Zivilkammer – _________________________[49] Klage der Frau _________________________ – Klägerin – Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt _________________________ gegenmehr

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§ 11 Erbenhaftung / d) Checkliste: Antrag auf Teilungsversteigerung durch den Pfändungspfandgläubiger eines Erbteils

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / 6. Muster: Stufenklage gegen Erbschaftsbesitzer (Erbenfeststellung, Auskunft, eidesstattliche Versicherung und Herausgabe)

Rz. 354 Muster 8.7: Stufenklage gegen Erbschaftsbesitzer (Erbenfeststellung, Auskunft, eidesstattliche Versicherung und Herausgabe) Muster 8.7: Stufenklage gegen Erbschaftsbesitzer (Erbenfeststellung, Auskunft, eidesstattliche Versicherung und Herausgabe) An das Landgericht – Zivilkammer – _________________________ Klage des _________________________ – Kläger – Prozessbevollmächtigt...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / b) Unterschrift

Rz. 134 Die eigenhändige Unterschrift soll die Identifizierung des Erblassers sicherstellen. Sie soll auch klarstellen, dass das Schriftstück kein unverbindlicher Entwurf und der darin zum Ausdruck gebrachte Wille ernsthaft ist. Da § 2247 Abs. 3 BGB das Unterschreiben mit Vor- und Familiennamen nur als Sollvorschrift einordnet, kann auch mit anderen eindeutigen Kennzeichnung...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / 1. Aktivlegitimation des Testamentsvollstreckers

Rz. 173 Bereits aus dem Wortlaut des § 2212 BGB folgt, dass ein der Verwaltung durch den Testamentsvollstrecker unterliegendes Recht nur durch diesen gerichtlich geltend gemacht werden kann. Dies bezieht sich sowohl auf den Zivilprozess als auch auf Verwaltungsrechtsstreitigkeiten sowie Verfahren vor der freiwilligen Gerichtsbarkeit[319] und im Schiedsverfahren.[320] Der Umf...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / 4. Muster: Feststellungsklage (Beiseiteschaffen eines gemeinschaftlichen Testaments)

Rz. 286 Muster 8.5: Feststellungsklage (Beiseiteschaffen eines gemeinschaftlichen Testaments) Muster 8.5: Feststellungsklage (Beiseiteschaffen eines gemeinschaftlichen Testaments) An das Landgericht – Zivilkammer – _________________________ Klage der Frau _________________________ – Klägerin – Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt _________________________ gegen Herrn _______________...mehr

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§ 15 Vermächtniserfüllung / a) Regelungen der EuErbVO

Rz. 50 Nach Art. 21 Abs. 1 EuErbVO bestimmt sich das Erbstatut nach dem letzten gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers im Zeitpunkt seines Todes. In vielen ausländischen Rechtsordnungen, die zum romanischen Rechtskreis gehören, ist das Vermächtnis kein schuldrechtlicher Anspruch, sondern ein dinglich wirkendes Recht – "Vindikationslegat". Aus diesem Grund sind die Vermächtni...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / (4) Entbehrlichkeit des Haftungsbeschränkungsvorbehalts

Rz. 272 Ausnahmsweise ist ein Vorbehalt nach § 780 ZPO in drei Fallgruppen nicht erforderlich: (a) Wenn schon das Urteil selbst erkennen lässt, dass sich die Vollstreckung gegen einen Erben richtet. Dies ist gem. § 780 Abs. 2 ZPO in drei Fällen gegeben: Wenn das Urteilmehr

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§ 15 Vermächtniserfüllung / 3. Erfüllung des Vermächtnisses durch Bevollmächtigung des Vermächtnisnehmers

Rz. 95 Der Erfüllungsanspruch des Vermächtnisnehmers kann auch dadurch "gesichert" werden, dass der Vermächtnisnehmer selbst unter Befreiung von der Beschränkung des § 181 BGB vom Erblasser in der Verfügung von Todes wegen bevollmächtigt wird, das vermachte Eigentum auf sich zu übertragen oder zu Lasten einzelner Nachlassgegenstände dingliche Rechte zu bestellen. Die Vollmac...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / III. Vertragsgegenstand

Rz. 241 Über den auf Verträge über den gesetzlichen Erbteil oder den Pflichtteil beschränkten Wortlaut des § 311b Abs. 5 BGB hinaus lässt dieser nach einer – mit Hinblick auf den Normzweck des § 311b Abs. 5 BGB, eine vorzeitige Auseinandersetzung unter künftigen gesetzlichen Erben zu ermöglichen – Literaturansicht jede Art von Verpflichtungen über Verfügungen zu, die sich im...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / 4. Muster: Klage auf Feststellung der Rechtsstellung als Vollerbe

Rz. 27 Muster 14.2: Klage auf Feststellung der Rechtsstellung als Vollerbe Muster 14.2: Klage auf Feststellung der Rechtsstellung als Vollerbe An das Landgericht – Zivilkammer – _________________________[31] Klage der Frau _________________________ – Klägerin – Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt _________________________ gegen den eingetragenen Verein _________________________, ver...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / 7. Muster: Feststellungswiderklage gegen Erbenfeststellungsklage

Rz. 355 Muster 8.8: Feststellungswiderklage gegen Erbenfeststellungsklage Muster 8.8: Feststellungswiderklage gegen Erbenfeststellungsklage An das Landgericht – Zivilkammer – _________________________ zu Az. _________________________ Klageerwiderung und Feststellungs-Widerklage von – Beklagten/Widerkläger – Prozessbevoll...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / 8. Muster: Stufenklage gegen Erbschaftsbesitzer (Erbenfeststellung, Auskunft, eidesstattliche Versicherung und Herausgabe)

Rz. 362 Muster 9.21: Stufenklage gegen Erbschaftsbesitzer (Erbenfeststellung, Auskunft, eidesstattliche Versicherung und Herausgabe) Muster 9.21: Stufenklage gegen Erbschaftsbesitzer (Erbenfeststellung, Auskunft, eidesstattliche Versicherung und Herausgabe) An das Landgericht – Zivilkammer – _________________________ Klage des _________________________ – Kläger – Prozessbevollmächt...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / 1. Zustand einer Person

Rz. 585 In erbrechtlichen Angelegenheiten kommen zwei Möglichkeiten der Feststellung des Zustands einer Person in Betracht: (1) Im Abstammungsprozess zum Zweck der Klärung erbrechtlicher Fragen (Abstammung als Vorfrage des Erbrechts, vgl. § 1924 BGB "Abkömmling"), hier sogar mit der Pflicht zur Duldung von Untersuchungen und zur Entnahme von Blutproben (§ 372a ZPO).[718] U.U....mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / bb) Kreis der pflichtteilsberechtigten Personen und Voraussetzungen des Anspruchs

Rz. 81 Vor der Berechnung des Pflichtteilsanspruchs ist zunächst zu prüfen, ob die jeweilige Person überhaupt zum Kreis der pflichtteilsberechtigten Personen gehört. Wer pflichtteilsberechtigt ist, bestimmt § 2303 BGB und die oftmals missverstandene Vorschrift des § 2309 BGB. Rz. 82 Zu den pflichtteilsberechtigten Personen gehören zunächst die Abkömmlinge des Erblassers und d...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / b) Gesetzliche Sondererbfolge

Rz. 323 Abweichend von der in § 1922 BGB angeordneten Gesamtrechtsnachfolge (Universalsukzession) sieht § 4 HöfeO eine Sondererbfolge vor: Der Hof geht mit dem Erbfall kraft Gesetzes auf einen einzigen Erben, den Hoferben, über. Der Rechtsübergang kraft Sondererbfolge erstreckt sich gem. §§ 2, 3 HöfeO auf das gesamte Zubehör, auf die Grundstücke, die vom Hof aus bewirtschaft...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 2. Muster: Zuwendung einer Eigentumswohnung im Wege der Ausstattung mit Ausgleichsverpflichtung im Todesfall, Vereinbarung von Rückforderungsrechten im Spekulations- und Scheidungsfall, Gleichstellung von Geschwistern, umfassende Pflichtteils- und Ausgleichungsregeln

Rz. 168 Muster 1.3: Zuwendung einer Eigentumswohnung im Wege der Ausstattung mit Ausgleichsverpflichtung im Todesfall, Vereinbarung von Rückforderungsrechten im Spekulations- und Scheidungsfall, Gleichstellung von Geschwistern, umfassende Pflichtteils- und Ausgleichungsregeln Muster 1.3: Zuwendung einer Eigentumswohnung im Wege der Ausstattung mit Ausgleichsverpflichtung im ...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 2. Muster: Zuwendung eines Baugrundstücks an die verheiratete Tochter, die ihrem Ehegatten ehebedingt Miteigentum zu 1/2 einräumt; Pflichtteilsverzicht, Ausschluss der Ausgleichung unter Abkömmlingen; Umfassende Absicherung des Übernehmers gegenüber seinem Ehegatten bei Tod, Scheidung und Insolvenz

Rz. 192 Muster 1.4: Zuwendung eines Baugrundstücks an die verheiratete Tochter, die ihrem Ehegatten ehebedingt Miteigentum zu 1/2 einräumt; Pflichtteilsverzicht, Ausschluss der Ausgleichung unter Abkömmlingen; Umfassende Absicherung des Übernehmers gegenüber seinem Ehegatten bei Tod, Scheidung und Insolvenz Muster 1.4: Zuwendung eines Baugrundstücks an die verheiratete Tocht...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 2. Muster: Übertragung eines Einfamilienhauses unter Nießbrauchsvorbehalt mit weit reichenden Verpflichtungen des Übergebers, Schuldübernahme, Pflichtteilsverzichte

Rz. 205 Muster 1.5: Übertragung eines Einfamilienhauses unter Nießbrauchsvorbehalt mit weit reichenden Verpflichtungen des Übergebers, Schuldübernahme, Pflichtteilsverzichte Muster 1.5: Übertragung eines Einfamilienhauses unter Nießbrauchsvorbehalt mit weit reichenden Verpflichtungen des Übergebers, Schuldübernahme, Pflichtteilsverzichte Verhandelt am ________________________...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 2. Muster: Teilerbauseinandersetzungsvertrag mit vorweggenommener Erbfolge durch den überlebenden Elternteil unter Nießbrauchsvorbehalt, Gleichstellung und Anrechnung auf den Pflichtteil

Rz. 285 Muster 1.11: Teilerbauseinandersetzungsvertrag mit vorweggenommener Erbfolge durch den überlebenden Elternteil unter Nießbrauchsvorbehalt, Gleichstellung und Anrechnung auf den Pflichtteil Muster 1.11: Teilerbauseinandersetzungsvertrag mit vorweggenommener Erbfolge durch den überlebenden Elternteil unter Nießbrauchsvorbehalt, Gleichstellung und Anrechnung auf den Pfl...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 2. Muster: Übertragung eines Hausgrundstücks mit auf den Tod aufgeschobener Erfüllung, Vereinbarung von Pflege, Geschwistergleichstellung, Auflassungsvormerkung, unwiderrufliche postmortale Vollmacht

Rz. 264 Muster 1.9: Übertragung eines Hausgrundstücks mit auf den Tod aufgeschobener Erfüllung, Vereinbarung von Pflege, Geschwistergleichstellung, Auflassungsvormerkung, unwiderrufliche postmortale Vollmacht Muster 1.9: Übertragung eines Hausgrundstücks mit auf den Tod aufgeschobener Erfüllung, Vereinbarung von Pflege, Geschwistergleichstellung, Auflassungsvormerkung, unwid...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 2. Muster: Übertragung eines Einfamilienhauses durch verwitweten Elternteil an investitionsbereiten Abkömmling (Anbau, Ausbau, Umbau, Aufstockung); Vorbehalt eines Wohnungsrechts mit geregelter Lastentragung, Vereinbarung einer Pflegeverpflichtung, umfassende Rückforderungsansprüche sowie Verzicht der Geschwister auf Pflichtteilsergänzungsansprüche, Anrechnung auf den Pflichtteil

Rz. 222 Muster 1.6: Übertragung eines Einfamilienhauses durch verwitweten Elternteil an investitionsbereiten Abkömmling (Anbau, Ausbau, Umbau, Aufstockung); Vorbehalt eines Wohnungsrechts mit geregelter Lastentragung, Vereinbarung einer Pflegeverpflichtung, umfassende Rückforderungsansprüche sowie Verzicht der Geschwister auf Pflichtteilsergänzungsansprüche, Anrechnung auf d...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 2. Muster: Übergabe eines Mehrfamilienhauses durch einen Elternteil an unverheiratetes Kind unter Absicherung des Ehegatten des Übergebers; Rentenvorbehalt, Grundschuldbestellungsvorbehalt, Vereinbarung von Rückforderungsansprüchen mit Auflassungsvormerkung und Rückauflassungsvollmacht; Verzicht des nichtübergebenden Elternteils auf Pflichtteilsergänzungsansprüche

Rz. 249 Muster 1.7: Übergabe eines Mehrfamilienhauses durch einen Elternteil an unverheiratetes Kind unter Absicherung des Ehegatten des Übergebers; Rentenvorbehalt, Grundschuldbestellungsvorbehalt, Vereinbarung von Rückforderungsansprüchen mit Auflassungsvormerkung und Rückauflassungsvollmacht; Verzicht des nichtübergebenden Elternteils auf Pflichtteilsergänzungsansprüche M...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 2. Muster: Übergabe eines Landguts mit umfangreichen Leibgedingleistungen, Geschwistergleichstellung, Übernahme des Betriebsprüfungsrisikos, Verfügungsunterlassung sowie umfassende Pflichtteilsregelungen

Rz. 271 Muster 1.10: Übergabe eines Landguts mit umfangreichen Leibgedingleistungen, Geschwistergleichstellung, Übernahme des Betriebsprüfungsrisikos, Verfügungsunterlassung sowie umfassende Pflichtteilsregelungen Muster 1.10: Übergabe eines Landguts mit umfangreichen Leibgedingleistungen, Geschwistergleichstellung, Übernahme des Betriebsprüfungsrisikos, Verfügungsunterlassu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Erbrecht.

Rn 13 Im Erbrecht gilt die Ausnahme auch für erbrechtliche Leistungsklagen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Schuldverhältnisse aus ehelichen und eheähnlichen Güterständen, aus Testamenten und Erbrecht (lit c).

Rn 14 Lit c behandelt Schuldverhältnisse aus ehelichen und eheähnlichen Güterständen, aus Testamenten und Erbrecht. Über das Vorliegen eines eheähnlichen Güterstandes entscheidet die lex fori (Erw 8 S 2). Schuldverhältnisse aus Erbrecht meint solche aus gesetzlicher Erbfolge im Gegensatz zur gewillkürten Rechtsnachfolge (Leible/Lehmann RIW 08, 528, 530). Auch diese Bereiche ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Das mehrfache Erbrecht.

Rn 2 Die Vorschrift gelangt erst zur Anwendung, wenn der überlebende Ehegatte mit dem Erblasser in zweiter Ordnung verwandt war, dh wenn die Nichte mit dem Onkel/Großonkel bzw der Neffe mit der Tante/Großtante oder Cousin und Cousine verheiratet war. War der Erblasser die Nichte/der Neffe des Ehepartners, scheidet ein mehrfaches Erbrecht aus, da der überlebende Ehegatte (Onk...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Erbrecht.

Rn 35 Auch spezielle Regelungen des Erbrechts schließen regelmäßig eine parallele Anwendung des § 826 aus, insb muss die Testierfähigkeit gewahrt bleiben (Näheres zB bei MüKo/Wagner § 826 Rz 244; zum Geliebtentestament § 138 Rn 106). Grundsätzlich schließt auch der Schutz des Vertragserben eine zusätzliche Heranziehung des § 826 aus (BGHZ 108, 73, 77 f; zu Ausn NJW 91, 1952;...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 1931 BGB – Gesetzliches Erbrecht des Ehegatten.

Gesetzestext (1) 1Der überlebende Ehegatte des Erblassers ist neben Verwandten der ersten Ordnung zu einem Viertel, neben Verwandten der zweiten Ordnung oder neben Großeltern zur Hälfte der Erbschaft als gesetzlicher Erbe berufen. 2Treffen mit Großeltern Abkömmlinge von Großeltern zusammen, so erhält der Ehegatte auch von der anderen Hälfte den Anteil, der nach § 1926 den Ab...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 1936 BGB – Gesetzliches Erbrecht des Staates.

Gesetzestext (1) 1Ist zur Zeit des Erbfalls kein Verwandter, Ehegatte oder Lebenspartner des Erblassers vorhanden, erbt das Land, in dem der Erblasser zur Zeit des Erbfalls seinen letzten Wohnsitz oder, wenn ein solcher nicht feststellbar ist, seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. 2Im Übrigen erbt der Bund. A. Allgemeines. Rn 1 Der Staat erbt nur bei einem Feststellungsbeschlu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Erbrecht.

Rn 9 Zu Schiedsklauseln im Erbrecht vgl § 1066. Eine Bindung kann nur entstehen, wenn der Erblasser über den Streitgegenstand verfügen konnte (zur Entwicklung in der Rspr vgl Reimann FamRZ 17, 1295).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 1934 BGB – Erbrecht des verwandten Ehegatten.

Gesetzestext 1Gehört der überlebende Ehegatte zu den erbberechtigten Verwandten, so erbt er zugleich als Verwandter. 2Der Erbteil, der ihm auf Grund der Verwandtschaft zufällt, gilt als besonderer Erbteil. A. Allgemeines. Rn 1 Der Anwendungsbereich der Norm ist wegen § 1307 gering und beschränkt sich auf eine Verwandtschaft der zweiten Ordnung. Ab der dritten Ordnung verhinder...mehr