Fachbeiträge & Kommentare zu Entgeltpunkte

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Jansen, SGB VI § 259 Entgel... / 2.1.5 Glaubhaftmachung

Rz. 17 Für den Beweis der rechtserheblichen Tatsachen reicht die Glaubhaftmachung aus (vgl. § 23 Abs. 1 Satz 2 SGB X). Rz. 18 Dabei können z. B. Berufsbezeichnungen auf den Versicherungskarten (z. B. Hausgehilfin, Landarbeiter) ein Indiz für die Gewährung von Sachbezügen sein, was aber allein für die Glaubhaftmachung noch nicht ausreicht. Weiteres Kriterium kann sein, ob Sach...mehr

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Jansen, SGB VI § 256b Entge... / 2.1.2.6 Verdiensttabellen (Anlage 14)

Rz. 96 Welcher Arbeitsverdienst im Einzelfall anzurechnen ist, ergibt sich aus der Anl. 14 zum SGB VI (z. B. Chemische Industrie, Verkehr, Bauwirtschaft). Die Zuordnung zu einem dieser Bereiche richtet sich nach dem Betriebszweig, in dem der Versicherte tätig gewesen ist (vgl. Abs. 1 Satz 4 bis 7; vgl. insoweit die Komm. zu Rz. 115 ff.). Rz. 97 Die Anl. 14 zum SGB VI (BGBl. I...mehr

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Jansen, SGB VI § 256b Entge... / 2.1.2.2.3 Berufswelt, Bildungssysteme – Verhältnisse im Herkunftsland

Rz. 56 Um eine Zuordnung einer vom Versicherten ausgeübten Tätigkeit zu einer der einschlägigen 5 Qualifikationsgruppen vornehmen und ggf. auch die Dauer der für diese Tätigkeit notwendigen Ausbildungsdauer festlegen zu können, ist auf das einschlägige Bildungssystem abzustellen. Rz. 57 Zwar spiegeln die Qualifikationsgruppen der Anl. 13 zum SGB VI in direkter Anwendung die B...mehr

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Jansen, SGB VI § 264a Zusch... / 2.1.1 Rechtslage ab 1.9.2009

Rz. 10 Soweit bei einem durchgeführten Versorgungsausgleich Entgeltpunkte (Ost) übertragen wurden oder das Familiengericht die Umrechnung des Monatsbetrags nach § 16 Abs. 3 VersorgAusglG angeordnet hat, ist zugunsten oder zulasten von Versicherten der durchgeführte Versorgungsausgleich durch einen Zuschlag oder Abschlag an Entgeltpunkten (Ost) zu berücksichtigten. Voraussetz...mehr

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Jansen, SGB VI § 264a Zusch... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 264a regelt – ergänzend zu § 76 (vgl. auch § 264) –, wann aus einem zugunsten oder zulasten des Versicherten durchgeführten Versorgungsausgleich anstelle von Entgeltpunkten (§ 76 Abs. 1) Entgeltpunkte (Ost) zu berücksichtigen sind. In den neuen Bundesländern ist der Versorgungsausgleich nach Art. 234 § 6 Satz 1 EGBGB bei Ehescheidungen ab dem 1.1.1992 durchzuführen. §...mehr

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Jansen, SGB VI § 256b Entge... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 140 DRV Ober- und Mittelfranken, Bewertung glaubhaft gemachter Beitragszeiten § 256b SGB VI, Info DRV in Bayern 2006 S. 273. Rieker, Einstufung eines rumänischen Subingenieurs in die Qualifikationsgruppe 1 – Anmerkung zu: BSG 5a. Senat, Urteil vom 30.07.2008 – B 5a R 114/07 R, jurisPR-SozR 12/2009 Anm. 5. Rz. 141 Zur Bestimmung der Qualifikationsgruppe nach der Anlage 13 i...mehr

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Jansen, SGB VI § 256b Entge... / 2.1.1.6 Zeitlicher Anwendungsausschluss – Pflichtbeitragszeiten bis 1949

Rz. 21 Abs. 1 Satz 1 findet nur Anwendung bei glaubhaft gemachten Pflichtbeitragszeiten nach dem 31.12.1949; es ist daher zu unterscheiden zwischen Zeiten bis 1949 und ab 1950. Für Zeiten bis 1949 ist die Anwendung von Abs. 1 Satz 1 ausgeschlossen. Für diese Zeiten sind die "alten" nach Leistungsgruppen differenzierten Tabellenwerte des FRG maßgebend (Satz 9). Rz. 22 Die Bewe...mehr

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Jansen, SGB VI § 256 Entgel... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die am 1.1.1992 in Kraft getretene Vorschrift ist mehrfach (vgl. zur Gesetzesentwicklung weitergehend auch GRA der DRV zu § 256 SGB VI, Stand: 3.8.2015, Historie) geändert worden, zuletzt ab 1.7.2001 durch Art. 6 Nr. 45 des SGB IX vom 19.6.2001 (BGBl. I S. 1046): In Abs. 4 wurde das Wort "Behinderte" durch "behinderte Menschen" ersetzt. Gültig ist die Vorschrift i. d. F....mehr

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Jansen, SGB VI § 259 Entgel... / 2.3 Versicherungen an Eides statt (Satz 3)

Rz. 29 Als zentrales Mittel der Glaubhaftmachung lässt Satz 3 die Versicherung an Eides statt zu. Dies entspricht der Grundregel des § 23 Abs. 2 Satz 1 SGB X, wonach eine Behörde bei der Ermittlung des Sachverhalts eine Versicherung an Eides statt nur verlangen und abnehmen darf, wenn dies gesetzlich angeordnet ist. Die Regelung entspricht weiteren gesetzlichen Anordnungen i...mehr

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Jansen, SGB VI § 256 Entgel... / 2.3.4 Verfassungsrechtliche Implikationen

Rz. 21a Die unterschiedliche Bewertung der Wehrdienstzeiten – also solcher Zeiten die im Beitrittsgebiet geleisteten wurden und sich nach § 256a Abs. 4 richten und solcher Zeiten, die in den alten Bundesländern zurückgelegt wurden und nach Abs. 3 zu bewerten sind – beruht nach der Begründung des Gesetzgebers zu § 256a Abs. 4 darauf, dass im alten Bundesgebiet im Zeitraum von...mehr

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Jansen, SGB VI § 256b Entge... / 2.1.6 Größere Unternehmenseinheit (Satz 5)

Rz. 119 Satz 5 stellt klar, dass nicht auf die kleine Betriebseinheit abzustellen ist, wenn der Betrieb – in dem der Versicherte tätig war – Teil einer größeren Unternehmenseinheit war. Bei einer größeren Unternehmenseinheit gibt diese den Ausschlag für die Zuordnung zu einem bestimmten Wirtschaftsbereich; es kommt also auf die Unternehmenseinheit an, in die der Beschäftigun...mehr

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Jansen, SGB VI § 256b Entge... / 2.1.4 Teilzeitarbeit, Teilzeiträume (Satz 3)

Rz. 109 Bei Teilzeitarbeit werden die Tabellenwerte nur anteilig nach dem Verhältnis der Teilzeit- zur Vollzeitbeschäftigung berücksichtigt (Abs. 1 Satz 3). Dabei ist die tatsächliche Arbeitszeit der üblichen gegenüberzustellen. Rz. 110 Die übliche Arbeitszeit ist vorrangig nach den im Einzelfall möglicherweise vorhandenen Unterlagen zu bestimmen. Rz. 111 Lässt sich der üblich...mehr

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Jansen, SGB VI § 256b Entge... / 2.1.8 Auffangregel bei unklarer Sachlage (Satz 7)

Rz. 124 Ähnlich wie bei der Zuordnungsregelung nach Satz 6 sieht auch Satz 7 die Zuordnung zum Wirtschaftsbereich mit dem insgesamt niedrigsten Durchschnittsverdienst vor, wenn letztlich eine Zuordnung zu einem Wirtschaftsbereich unter Anwendung der Grundregelung des Satzes 4 scheitert (vgl. zu einer entsprechenden Fallkonstellation der vergleichbaren Regelung nach § 22 Abs....mehr

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Jansen, SGB VI § 256b Entge... / 2.1.10 Bewertung von Pflichtbeitragszeiten bis 1949 nach den alten Leistungsgruppen nach Anlage 1 zum FRG

Rz. 126 vgl. hierzu bereits unter Rz. 10. Für Zeiten bis 1949 und für Zeiten im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ohne das Beitrittsgebiet vor dem 1.1.1991 sind die "alten" nach Leistungsgruppen differenzierten Tabellenwerte des FRG heranzuziehen (zur Rechtsprechung zu den Leistungsgruppen, vgl. BSG, Urteil v. 16.2.1971 1/11 RA 234/69; BSG, Urteil v. 24.11.1965, 11/1 RA 3...mehr

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Jansen, SGB VI § 258 Entgel... / 2.3 Höheres Arbeitsentgelt (Abs. 3 und 4)

Rz. 15 Die im Saarland geltende Beitragspflichtgrenze (Plafond) lag unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze des übrigen Bundesgebietes. Sinn der Regelungen der Abs. 3 und 4 liegt daher in ihrer Ausgleichsfunktion (vgl. zu der im Saarland geltenden Beitragspflichtgrenze die Tabelle in GRA der DRV zu § 258 SGB VI, Stand: 16.2.2016, Anm. 4.1). Ab 1.9.1957 galt im Bundesgebiet un...mehr

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Jansen, SGB VI § 256b Entge... / 1.1 Korrespondierende Vorschriften

Rz. 2 Die Vorschrift ergänzt § 70 und regelt, wie nicht nachgewiesene, sondern nur glaubhaft gemachte Beitragszeiten im Rentenfall anzurechnen sind. § 256b dient dabei nur der Bewertung, stellt aber selber keine Regelung zur Glaubhaftmachung auf; vgl. hierzu insbesondere §§ 203, 286 Abs. 5, 286a und § 23 SGB X.mehr

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Jansen, SGB VI § 256c Entge... / 2.1.2 Kein volles Kalenderjahr – Teilzeiträume (Satz 2)

Rz. 17 Die Entgelte aus den Anlagen zum FRG bzw. SGB VI – bei denen es sich um Jahreswerte handelt – werden bei nur nachgewiesenen Teilzeiträumen (z. B. vom 1.4. bis 20.10.1983) – also in Situationen, in denen die nachgewiesene Pflichtbeitragszeit nicht das gesamte Kalenderjahr umfasst – entsprechend anteilig berücksichtigt. Die Ermittlung erfolgt tageweise. Es gilt § 123 Ab...mehr

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Jansen, SGB VI § 256b Entge... / 2.5 Selbständig Tätige (Abs. 5)

Rz. 139 Abs. 5 ordnet die analoge Anwendung der gesamten Vorschrift für selbständig Tätige an. Insbesondere in der ehemaligen DDR waren auch Selbständige überwiegend in die Sozialpflichtversicherung einbezogen. § 256b Abs. 1 unterscheidet (anders als im Fremdrentenrecht) daher nicht zwischen abhängigen Beschäftigungen und selbständigen Erwerbstätigkeiten (GRA der DRV zu § 25...mehr

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Jansen, SGB VI § 256c Entge... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 256c ist mit Wirkung vom 1.1.1996 durch das Gesetz zur Änderung des SGB VI und anderer Gesetze vom 15.12.1995 (BGBl. I S. 1824) in das SGB VI eingefügt und durch Art. 7 des 4. Euro-Einführungsgesetzes vom 21.12.2000 (BGBl. I S. 1983) ab 1.1.2002 aus redaktionellen Gründen geändert worden: In Abs. 3 Satz 2 wurde der Verweis "Satz 3 bis 7" durch "Satz 4 bis 8" ersetzt ...mehr

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Jansen, SGB VI § 256c Entge... / 2.3.1 Höherwertung (Satz 1)

Rz. 21 Für Pflichtbeitragszeiten bis zum 31.12.1949 gelten – wie zuvor – die Anlagen zum FRG, ab 1.1.1950 sind die Werte der Anlagen 13 und 14 SGB VI zugrunde zu legen und, weil die Anlage 14 auf der Basis von 5/6-Werten für glaubhaft gemachte Zeiten aufgebaut ist, um 1/6 zu erhöhen. Auch hier richtet sich die Zuordnung nach Qualifikationsgruppen und Beschäftigungsbereichen.mehr

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Jansen, SGB VI § 257 Entgel... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Der Regelungsgegenstand des § 257 war bis zum 31.12.1991 in Art. 2 §§ 55 bis 57 AnVNG und Art. 2 §§ 56 bis 58 ArVNG enthalten. § 257 sollte durch das Rentenreformgesetz RRG 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) zum 1.1.1992 in Kraft gesetzt werden und ist noch vor Inkrafttreten durch Art. 1 Nr. 73 des Renten-Überleitungsgesetzes (RÜG) v. 25.7.1991 (BGBl. I S. 1606) in Ab...mehr

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Jansen, SGB VI § 256c Entge... / 2.3.3 Freiwillige Zusatzrentenversicherung (Sätze 3 und 4)

Rz. 23 § 256c Abs. 3 gilt nach Satz 3 für Zeiten, in denen die Freiwillige Zusatzrentenversicherung (FZR) möglich war (vom 1.3.1971 bis zum 30.6.1990), nur, wenn auch eine solche Beitragszahlung nachgewiesen oder glaubhaft gemacht wird. Anderenfalls sind die Tabellenwerte auf den um 1/6 erhöhten Wert aus der Anlage 16 zum SGB VI zu begrenzen; Satz 4 (vgl. auch BT-Drs. 13/259...mehr

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Jansen, SGB VI § 256b Entge... / 2.1.1.2 Funktion der Anlagen 13 und 14

Rz. 9 Die Anl. 13 und 14 zum SGB VI konkretisieren als inkorporierte "Untertatbestände" die Tatbestandsvoraussetzungen des § 256b Abs. 1 Satz 1. Die 5 Qualifikationsgruppen in der Anl. 13 sind gemeinsame und deshalb "ausgeklammerte" Tatbestandsmerkmale der Sätze 1 und 2 der Anl. 13; sie bilden "Untertatbestände" dieser beiden Sätze und damit "Unter-Unter-Tatbestände" des § 2...mehr

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Jansen, SGB VI § 256c Entge... / 2.3.4 Verfassungsrechtliche Implikationen der Höherbewertung

Rz. 24a Es ist unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung nicht geboten, die rentenrechtliche Bewertung der Beitragszeiten der "West-Reichsbahner" ebenso wie in § 256c Abs. 3 vorzunehmen (BSG, Urteil v. 12.4.2017, B 13 R 25/14 R, Rz. 30 mit Anmerkungen von Sonnhoff, jurisPR-SozR 19/2017 Anm. 2, und Knospe, NZS 2017 S. 674).mehr

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Jansen, SGB VI § 256c Entge... / 2.2 Zeiten in den "alten" Bundesländern (Abs. 2)

Rz. 19 Pflichtbeitragszeiten bis zum 31.12.1990 werden mit den Bruttoarbeitsentgelten der Anlagen 1 bis 16 zum FRG, die sich nach der beruflichen Tätigkeit des Versicherten und seiner Qualifikation richten, abgegolten (§ 256c Abs. 2). Bei der Bewertung von nachgewiesenen Beitragszeiten sind die vollen Tabellenwerte zugrunde zu legen (GRA der DRV zu § 256c SGB VI, Stand: 9.2....mehr

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Jansen, SGB VI § 259 Entgel... / 2.2 Ausschluss von Zeiten der Ausbildung (Satz 2)

Rz. 27 Satz 2 stellt eine Ausnahme von der Privilegierung nach Satz 1 dar. § 259 findet daher keine Anwendung bei Zeiten der Ausbildung als Lehrling oder Anlernling (zu Pflichtbeiträgen für eine Berufsausbildung vgl. §§ 70 Abs. 1 i.V.m. § 71 Abs. 2). Rz. 28 Der Begriff Ausbildung wird durch § 7 Abs. 2 SGB IV näher bestimmt. Berufsausbildung ist jede Beschäftigung, die zum Erw...mehr

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Jansen, SGB VI § 256 Entgel... / 2.1.2 Verfassungsrechtliche Implikationen

Rz. 13a Die Sonderregelungen in § 247 Abs. 2a i. V. m. § 256 Abs. 1 verstoßen nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG (BSG, Urteil v. 20.10.2009, B 5 R 72/08 R). Die Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des BSG v. 20.10.2009 wurde nicht zur Entscheidung angenommen (BVerfG, Beschluss v. 7.4.2010, 1 BvR 678/10). Rz. 13b Der Wegfall der günstigeren Bewertung der ersten Versicherungsjahre...mehr

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Jansen, SGB VI § 259 Entgel... / 2.4 Abnahmebefugnis (Satz 4)

Rz. 30 Durch das SGB VI-ÄndG v. 15.12.1995 (BGBl. I S. 1824) ist mit Wirkung zum 1.1.1996 Satz 4 in der Vorschrift ergänzt worden (eingefügt wurde die Vorschrift erst auf Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung – 11. Ausschuss; vgl. BT-Drs. 13/3150 S. 21, 43 f.) und stellt seitdem klar, dass die Rentenversicherungsträger für die Entgegenn...mehr

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Jansen, SGB VI § 256b Entge... / 2.1.3 Einführung des Euro (Satz 2)

Rz. 108 Seit Einführung des Euro ab 2002 enthalten die Tabellen der Anl. 14 keine Entgelte mehr. Abs. 1 Satz 2 bestimmt dementsprechend, dass von diesem Zeitpunkt an für glaubhaft gemachte Beitragszeiten von den für 2001 in DM-Beträgen festgelegten Werten der Anl. 14 auszugehen ist. Das bedeutet im Ergebnis, dass die Beträge der allgemeinen Einkommensentwicklung folgend fort...mehr

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Jansen, SGB VI § 256b Entge... / 2.1.7 Kollisionsregelung bei Konkurrenz mehrerer Wirtschaftsbereiche (Satz 6)

Rz. 121 Wenn die Tätigkeit des Versicherten nicht sicher einem Wirtschaftsbereich zugeordnet werden kann, sondern die Zuordnung zu mehr als nur einem Wirtschaftsbereich möglich ist, dann hält Satz 6 eine Kollisionsregelung bereit. In dem Falle ist die Einstufung des Versicherten in den Wirtschaftsbereich mit dem niedrigsten Durchschnittsverdienst der in Betracht kommenden Wi...mehr

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Jansen, SGB VI § 256 Entgel... / 2.6.1 Nachentrichtete Beiträge vor 1957 – Für-Prinzip (Satz 1)

Rz. 31 Abs. 6 Satz 1 ergänzt § 70 Abs. 1 für vor 1957 nachentrichtete Beiträge aufgrund von Vorschriften außerhalb des Vierten Titels (§§ 204 – 209, vgl. oben und § 70); für deren Bewertung ist ausschließlich das Durchschnittsentgelt des Jahres 1957 in Höhe von 5.043,00 DM maßgebend (modifiziertes Für-Prinzip). Die Regelung gilt auch für Nachzahlungen vor 1957, z. B. bei Hei...mehr

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Jansen, SGB VI § 256b Entge... / 2.1.5 Bestimmung des Wirtschaftsbereichs (Satz 4)

Rz. 115 Satz 4 beinhaltet die materiell-rechtliche Grundregel zur Bestimmung des Wirtschaftsbereichs nach Anl. 14 zum SGB VI. Die Zuordnung erfolgt nicht über die konkrete Tätigkeit, sondern richtet sich nach der Arbeitsstätte (GRA der DRV zu § 256b SGB VI, Stand: 7.2.2019, Anlage 2, Anm. 3 ff.), ist also betriebs- bzw. arbeitsstättenbezogen (Satz 4). Maßgebend ist insoweit ...mehr

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Jansen, SGB VI § 256b Entge... / 2.4 Pflichtbeitragszeiten im Beitrittsgebiet (Abs. 4)

Rz. 137 Die Tabellenwerte der Anl. 14 zum SGB VI dürfen nur nach Satz 1 herangezogen werden, wenn die Beitragszahlung zur Freiwilligen Zusatzrentenversicherung (FZR) wenigstens glaubhaft gemacht wurden; Abs. 4 ist insoweit eine ergänzende Regelung zu § 256a Abs. 3 (vgl. insoweit Komm. zu § 256a). Rz. 138 Scheitert der Versicherte an der Glaubhaftmachung, für die der Versicher...mehr

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Jansen, SGB VI § 256c Entge... / 2.1.3 Teilzeitbeschäftigung (Satz 3)

Rz. 18 Die Tabellenwerte gelten für eine Vollzeitbeschäftigung. Bei Teilzeitbeschäftigungen nach 1949 ist daher – wie bei glaubhaft gemachten Zeiten (§ 256b Abs. 1) – das Tabellenentgelt zugrunde zu legen, das dem Verhältnis der Teil- zur Vollzeitbeschäftigung entspricht (z. B. 50 % für eine Halbtagsbeschäftigung). Tatsächliche und übliche Arbeitszeit müssen daher ermittelt ...mehr

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Jansen, SGB VI § 261 Beitra... / 2.2 Doppelversicherung versus Mehrfachversicherung

Rz. 9 Die Doppelversicherung betrifft daher Fälle, in denen Versicherungspflicht aufgrund eines Beschäftigungsverhältnis in mehreren Zweigen der Rentenversicherung begründet wird. Insoweit ist die Doppelversicherung abzugrenzen von der Mehrfachbeschäftigung/Mehrfachversicherung, die vorliegt, wenn ein Versicherter bei mehreren Arbeitgebern innerhalb eines Monats aufgrund ver...mehr

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Jansen, SGB VI § 256b Entge... / 2.1.1.5 Sachlicher Anwendungsausschluss

Rz. 20 § 256b ist nicht anzuwenden für nachgewiesene Beiträge, wenn nur die Beitragshöhe nicht bekannt ist (es gilt § 256c), Pflichtbeitragszeiten für eine Berufsausbildung i. S. v. § 247 Abs. 2a (es gilt § 256 Abs. 1), die Glaubhaftmachung eines höheren Arbeitsverdienstes als im Sozialversicherungsausweis bescheinigt (sog. Überentgelt; es gilt § 256a Abs. 3), Beitrittsgebietsze...mehr

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Jansen, SGB VI § 259 Entgel... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 259 regelt ergänzend zu § 70, dass für Pflichtbeiträge aufgrund einer versicherten Beschäftigung vor 1957 von mindestens 5 Jahren, für die neben Barbezügen im wesentlichen Umfang Sachbezüge gewährt wurden, Mindestentgeltpunkte – bezogen auf die Beiträge bzw. Entgelte der Anl. 8 zum SGB VI – zugrunde zu legen sind (vgl. zur Zielsetzung auch BT-Drs. 11/4124 S. 201). Rz...mehr

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Jansen, SGB VI § 256b Entge... / 2.1.1.3 Regelungsinhalt der Anlagen 13 und 14

Rz. 10 Der Gesetzgeber hat den zentralen Anwendungsfall für die Glaubhaftmachung von Zeiten ab 1950 nahezu ausschließlich für Versicherte aus den neuen Bundesländern gesehen (BT-Drs. 12/405 S. 22, 128; BR-Drs. 197/91 S. 128); auch die Anl. 14 zum SGB VI beruht auf der Wirtschaftsstruktur der ehemaligen DDR. Deshalb zeichnen die Anl. 13 und 14 die tatsächliche Situation in Be...mehr

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Jansen, SGB VI § 256b Entge... / 2.1.1.7 Weiterer Anwendungsausschluss – Pflichtbeitragszeiten von 1950 bis 1990 (alte Bundesländer)

Rz. 27 Die auf 5/6 gekürzten Tabellenwerte der Anl. 1 bis 16 zum FRG gelten auch für glaubhaft gemachte Beitragszeiten vom 1.1.1950 bis zum 31.12.1990 "im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ohne das Beitrittsgebiet" (Abs. 1 Satz 9), da die Werte der Einkommensstruktur in diesem Gebiet entsprechen; vgl. Rz. 21 ff.).mehr

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Jansen, SGB VI § 256c Entge... / 2.3 Zeiten im Beitrittsgebiet (Abs. 3)

Rz. 20 Da die Anl. 14 bereits auf der Basis von 5/6-Werten für glaubhaft gemachte Zeiten erstellt wurde, ist für die hier zu bewertenden, nachgewiesenen Beitragszeiten eine Erhöhung um 1/5 vorzunehmen (BT-Drs. 13/2590 S. 29). Rz. 20a Aus § 256c Abs. 1 und 3 Satz 1 ergibt sich keine materiell-rechtliche Schätzbefugnis; Rechtsfolge einer fehlenden Nachweismöglichkeit des Verdie...mehr

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Jansen, SGB VI § 256 Entgel... / 1.3 Gemeinsame Rechtliche Anweisungen

Rz. 4 Die Deutsche Rentenversicherung hat im Anwendungsbereich des SGB VI umfangreiche Gemeinsame Rechtliche Anweisungen (GRA) geschaffen, die auch § 256 erfassen. Die GRA der DRV zu § 256 hat den Stand 3.8.2015 (i. d. F. des SGB IX v. 19.6.2001 in Kraft getreten am 1.7.2001) und ist abrufbar im Internet: https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRecht/01_G...mehr

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Jansen, SGB VI § 256b Entge... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das RÜG v. 25.7.1991 (BGBl. I S. 1606) mit Wirkung zum 1.1.1992 in das SGB VI eingefügt und mehrfach geändert worden (zur Gesetzesentwicklung vgl. GRA der DRV zu § 256b SGB VI, Stand: 7.2.2019, Historie), zuletzt durch das 4. Euro-Einführungsgesetz v. 21.12.2000 (BGBl. I S. 1983): Mit Wirkung zum 1.1.2002 wurde in Abs. 1 ein neuer Satz 2 eingefü...mehr

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Jansen, SGB VI § 259 Entgel... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 259 ist mit dem Rentenreformgesetz 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) am 1.1.1992 in Kraft getreten (Art. 85 Abs. 1 RRG 1992); durch Art. 1 Nr. 74 des Renten-Überleitungsgesetzes (RÜG) v. 25.7.1991 (BGBl. I S. 1606) ist bereits mit Wirkung zum 1.1.1992 Satz 1 ergänzt worden um die Worte "für jeden Teilzeitraum der entsprechende Anteil". Durch Art. 1 Nr. 54 des Gese...mehr

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Jansen, SGB VI § 264b Zusch... / 2.1 Geringfügige versicherungsfreie Beschäftigung über den 31.12.2012 hinaus (Satz 1)

Rz. 9 Der Anwendungsbereich in Satz 1 ist eröffnet für die Personengruppe i. S. d. § 230 Abs. 8. Zuschläge an Entgeltpunkten sind danach zu ermitteln (vgl. zu den Voraussetzungen auch GRA der DRV zu § 264b SGB VI, Stand: 18.1.2016, Anm. 2.1), wenn die Beschäftigung bereits vor dem 1.1.2013 aufgenommen wurde (§ 230 Abs. 8 Satz 1), das Arbeitsentgelt daraus regelmäßig – auch wei...mehr

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Jansen, SGB VI § 262 Mindes... / 2.1.2 Durchschnittswert aus allen vollwertigen Pflichtbeiträgen (Satz 1)

Rz. 15 Sind im Versicherungsverlauf des Versicherten 35 Jahre mit rentenrechtlichen Zeiten belegt, ordnet Abs. 1 Satz 1 weiter die Prüfung an, ob sich aus den Kalendermonaten mit vollwertigen Pflichtbeiträgen ein Durchschnittswert von weniger als 0,0625 Entgeltpunkten ergibt. Rz. 16 Der Durchschnittswert ist aus sämtlichen, bis zum Rentenfall zurückgelegten vollwertigen Pflic...mehr

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Jansen, SGB VI § 256b Entge... / 2.1.2.3 Qualifikationsgruppen im einzelnen (Anlage 13)

Rz. 64 Die Einstufung in eine der 5 in Anl. 13 definierten Qualifikationsgruppen Gruppe 1 für Hochschulabsolventen, Gruppe 2 für Fachschulabsolventen, Gruppe 3 für Meister, Gruppe 4 für Facharbeiter, Gruppe 5 für angelernte und ungelernte Tätigkeiten, richtet sich nach den jeweiligen Qualifikationsmerkmalen und danach, dass auch eine adäquate Tätigkeit ausgeübt worden ist. Erfüllt...mehr

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Jansen, SGB VI § 256b Entge... / 2.1.2.2.1 Formale Kriterien erfüllt – Satz 1 der Präambel

Rz. 37 Satz 1 bestimmt, dass Versicherte in eine der Qualifikationsgruppen der Anl. 13 einzustufen sind, wenn sie 1. deren (formale) Qualifikationsmerkmale erfüllen und 2. eine entsprechende Tätigkeit ausgeübt haben. Diese Grundregel findet sich in der entsprechenden Ausgestaltung mit den maßgeblichen Anforderungen in der jeweils einschlägigen Qualifikationsgruppe wieder (jewei...mehr

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Jansen, SGB VI § 256b Entge... / 2.1.2.2.2 Berufserfahrung, Bewährungszeitraum – Satz 2 der Präambel

Rz. 43 Nach Satz 2 der Präambel zu Anl. 13 sind Versicherte in die (höherwertige) Qualifikationsgruppe auch dann einzustufen, wenn sie die formalen Voraussetzungen einer Qualifikationsgruppe nach Satz 1 der Präambel i. V. m. den Voraussetzungen der jeweiligen Qualifikationsgruppe nicht erfüllen. Rz. 44 Mangelnde Qualifikation in der jeweiligen Qualifikationsgruppe kann daher ...mehr

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Jansen, SGB VI § 256b Entge... / 2.1.1.4 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 11 § 256b Abs. 1 gilt für echte Beitragszeiten nach § 55 bzw. § 256a. Abs. 1 regelt als Generalnorm die Bewertung glaubhaft gemachter Pflichtbeitragszeiten; unabhängig vom Rechtsgrund der Glaubhaftmachung (zum Anwendungsbereich der Vorschrift vgl. auch GRA der DRV zu § 256b SGB VI, Stand: 7.2.2019, Anm. 3). Damit beinhaltet § 256b selbst keine Begriffsdefinition der Glau...mehr

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Jansen, SGB VI § 255c Anwen... / 2.1.2 Rentenanpassungsmitteilungen (Satz 2)

Rz. 13 Nach Satz 2 erhalten die Rentnerinnen und Rentner über die Anpassung ihrer Renten aufgrund des ab 1.7.2024 einheitlich geltenden aktuellen Rentenwert eine Anpassungsmitteilung. Rz. 14 Die Grundregelung zur Anpassungsmitteilung enthält § 118a; danach erfolgt kein Versand der Anpassungsmitteilung an den Rentner bei einer sog. Nullanpassung. Entspricht der aufgrund der An...mehr