Fachbeiträge & Kommentare zu Entgeltpunkte

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Jansen, SGB VI § 261 Beitra... / 2.1 Anwendungsfälle – Angestellte Nr. 1 und Bergbau Nr. 2

Rz. 8 Entgeltpunkte sind im Falle einer Doppelversicherung nicht zu ermitteln für Pflichtbeiträge zur Arbeiterversicherung (ArV) vor 1957 neben Beiträgen zur Angestelltenversicherung (AV) oder zur knappschaftlichen Rentenversicherung (KnV). Die Beiträge zur AV oder KnV haben Vorrang – Nr. 1 (zu einem Anwendungsfall vgl. GRA der DRV zu § 261 SGB VI, Stand: 1.9.2021, Anm. 2.1; ...mehr

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Jansen, SGB VI § 258 Entgel... / 2.3.1 Nachweis des Arbeitsentgelts (Abs. 3)

Rz. 16 Kann der Versicherte nachweisen (z. B. durch Lohn- oder Gehaltsunterlagen), dass er in der Zeit vom 20.11.1947 bis 31.8.1957 ein höheres Arbeitsentgelt in Franken erhielt, als der Beitragsberechnung zugrunde gelegt wurde, ist für die Ermittlung der Entgeltpunkte das (höhere) tatsächliche Arbeitsentgelt maßgebend. Rz. 17 Der Nachweis kann über eine vom Arbeitgeber ausge...mehr

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Jansen, SGB VI § 261 Beitra... / 2.3 Zusammentreffen mit freiwilligen Beiträgen vor dem 1.1.1957

Rz. 10 Bei einem Zusammentreffen von Pflichtbeiträgen mit freiwilligen Beiträgen vor dem 1.1.1957 ist § 261 nicht anwendbar. Sind also in der Zeit vor dem 1.1.1957 für den gleichen Zeitraum neben Pflichtbeiträgen freiwillige Beiträge gezahlt worden, so werden die freiwilligen Beiträge neben den Pflichtbeiträgen der Ermittlung der Entgeltpunkte zugrunde gelegt (GRA der DRV zu...mehr

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Jansen, SGB VI § 256b Entge... / 2.1.1.8 Zeitlicher Anwendungsbereich – Pflichtbeitragszeiten ab 1950 (Beitrittsgebiet)

Rz. 28 Die Entgeltpunkte richten sich nach den Arbeitsverdiensten der Tabellen 1 bis 23 zur Anl. 14 zum SGB VI, in denen – anders als bei den FRG-Tabellen – nicht nach Geschlechtern unterschieden wird. Ab 1.3.1971 (Einführung der FZR) kommen ggf. nur die Arbeitsverdienste aus Anl. 16 zum SGB VI in Frage (vgl. Rz. 19). Bei den in Anl. 14 ausgewiesenen Beträgen handelt es sich u...mehr

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Jansen, SGB VI § 254d Entge... / 3 Literatur

Rz. 50 Kerschbaumer, Ungleichheit und Rentenangleichung Ost – immer noch ein Thema 30 Jahre nach der Wiedervereinigung?, TuP 2020, Sonderausgabe, S. 99. Knospe, Entgeltpunkte für Beitragszeiten von nach Westberlin entsandten Reichsbahnern – Anmerkung zu BSG vom 12.4.2017 – B 13 R 25/14 R, NZS 2017 S. 674. Ruland, Neue Regeln für die Rentenanpassung und die Festsetzung des Beit...mehr

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Jansen, SGB VI § 254d Entge... / 2.3 Beitrags- und Kindererziehungszeiten bis zum 31.1.1949 in Berlin (Abs. 3)

Rz. 46 Abs. 3 stellt entsprechend früherer, bis 1991 geltender Rechtsvorschriften klar, dass Beitrags- und Kindererziehungs- bzw. -berücksichtigungszeiten vor Februar 1949 in Berlin, unabhängig davon, ob sie in Berlin-Ost oder Berlin-West zurückgelegt sind, einheitlich Entgeltpunkte (West) erhalten; sog. Berliner Beiträge. Dies war auch schon vor Inkrafttreten der Regelung r...mehr

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Jansen, SGB VI § 258 Entgel... / 2.3.2 Glaubhaftmachung des Arbeitsentgelts (Abs. 4)

Rz. 18 Für Arbeitsentgelte in Franken in der Zeit vom 1.1.1948 bis zum 31.8.1957 (Angestelltenversicherung) oder vom 1.1.1949 bis zum 31.8.1957 (Arbeiterrentenversicherung) gilt folgende Regelung (Abs. 4): Kann ein höheres Arbeitsentgelt glaubhaft gemacht werden als das, von dem seinerzeit Beiträge gezahlt wurden, richten sich die Entgeltpunkte nach dem um 10 % erhöhten nach...mehr

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Jansen, SGB VI § 254d Entge... / 1.3 Korrespondierende und ergänzende Vorschriften

Rz. 5 Die Vorschrift des § 254d konkretisiert insoweit die Grundregelung des § 254b. Bei Zu- und Abschlägen beim Versorgungsausgleich ist § 264a zu berücksichtigen, beim Zuschlag bei Hinterbliebenenrenten (Witwer-, Witwen- und Waisenrenten, §§ 78, 78a) § 264c. Außerdem ist § 317a Abs. 3 (i. d. F. vom 12.6.2020, gültig ab 1.7.2020) zu berücksichtigen, der eine Sonderreglung z...mehr

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Jansen, SGB VI § 259b Beson... / 2.1 Ermittlung von Entgeltpunkten bei Zugehörigkeit zu einem Zusatz- oder Sonderversorgungssystem (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 5 Für Zeiten der Zugehörigkeit zu einem Zusatz- oder Sonderversorgungssystem i. S. d. Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetzes (AAÜG) v. 25.7.1991 (BGBl. I S. 1677) wird bei der Ermittlung der Entgeltpunkte der Verdienst nach dem AAÜG zugrunde gelegt (vgl. stellv. auch: BSG, Urteil v. 7.12.2017, B 5 RS 1/16 R, Rz. 23; mit Anmerkungen von Guttenberger, NZS 2018 S....mehr

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Jansen, SGB VI § 256 Entgel... / 2.1.1 Überblick

Rz. 5 § 247 Abs. 2a, auf den Abs. 1 Bezug nimmt, bezieht sich auf Lehrlinge oder sonst zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte (z. B. als Vor- und Nachpraktikanten), für die ab 1.6.1945 dem Grunde nach Rentenversicherungspflicht bestand, jedoch bis zum Inkrafttreten des 1. Rentenversicherungsänderungsgesetzes am 1.7.1965 von den Sozialversicherungsträgern keine Pflichtbeiträg...mehr

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Jansen, SGB VI § 256c Entge... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift hat den bis 1995 für "alte" Bundesgebietszeiten geltenden § 256 Abs. 1a ersetzt und auf Beitrittsgebietszeiten ausgedehnt (BT-Drs. 13/2590 S. 29). Rz. 3 § 256c regelt, welche Arbeitsverdienste im Rentenfall für Pflichtbeiträge vor 1991 in Betracht kommen, die zwar zeitlich nachgewiesen werden können (z. B. durch Bestätigung der Krankenkasse als Beitragsei...mehr

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Jansen, SGB VI § 257 Entgel... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 257 regelt als Übergangsvorschrift – ergänzend zu § 70 – wie für Beiträge, die in der Zeit nach dem Ende des 2. Weltkriegs – in der Zeit vom 1.7.1945 bis zum 31.8 1952 – nach Berliner Sonderrecht gezahlt wurden, Entgeltpunkte zu ermitteln sind (vgl. auch BT-Drs. 11/4124 S. 201, noch zu § 252); Sinn der Regelung ist es daher, Nachteile für Versicherte mit Beiträgen na...mehr

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Jansen, SGB VI § 256c Entge... / 2.1.1 Grundsätzliches (Satz 1)

Rz. 6 Sinn der Vorschrift ist es, eine Regelung für die Ermittlung von Entgeltpunkten zu schaffen, wenn zwar für Zeiten vor 1991 Pflichtbeitragszahlung zeitlich dem Grunde nach nachgewiesen sind, nicht aber die Höhe des Entgelts. Sofern sich die Höhe des Entgelts nicht ermitteln lässt, wird die Beitragsbemessungsgrundlage aus den Tabellen der Anl. 1 bis 16 zum FRG ermittelt ...mehr

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Jansen, SGB VI § 264b Zuschläge an Entgeltpunkten für Arbeitsentgelt aus geringfügiger versicherungsfreier Beschäftigung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 4 Nr. 24 des Gesetzes zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung v. 5.12.2012 (BGBl. I S. 3474) mit Wirkung zum 1.1.2013 neu in das Gesetz eingefügt und regelt die Zuschläge an Entgeltpunkten für Arbeitsentgelt aus geringfügiger versicherungsfreier Beschäftigung (BT-Drs. 17/10773 S. 14 f.). Die ursprüngli...mehr

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Jansen, SGB VI § 263a Gesamtleistungsbewertung für beitragsfreie und beitragsgeminderte Zeiten mit Entgeltpunkten (Ost)

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das RÜG v. 25.7.1991 (BGBl. I S. 1606) mit Wirkung zum 1.1.1992 in das Gesetz eingefügt worden (vgl. auch BT-Drs. 12/405 S. 129). Mit der Bekanntmachung der Neufassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (BGBl. I 2002 S. 754) blieb § 263a unverändert. Gültig ist die Vorschrift i. d. F. v. 19.2.2002 ab 1.1.2002 bis zum 30.6.20...mehr

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Jansen, SGB VI § 256b Entge... / 2 Rechtspraxis

2.1 Pflichtbeitragszeiten (Abs. 1) 2.1.1 Grundsätzliches 2.1.1.1 Sinn der Anwendung der Anlagen 13 und 14 Rz. 8 Sinn der Anwendung der Anl. 14 i. V. m. der Anl. 13 ist es, zu bewertende Beitragszeiten auch in solchen Fällen in Entgeltpunkte umrechnen zu können, bei denen individuelle Arbeitsverdienste nicht mehr ermittelt werden können (vgl. auch GRA der DRV zu § 256b SGB VI, S...mehr

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Jansen, SGB VI § 256b Entge... / 2.1.1 Grundsätzliches

2.1.1.1 Sinn der Anwendung der Anlagen 13 und 14 Rz. 8 Sinn der Anwendung der Anl. 14 i. V. m. der Anl. 13 ist es, zu bewertende Beitragszeiten auch in solchen Fällen in Entgeltpunkte umrechnen zu können, bei denen individuelle Arbeitsverdienste nicht mehr ermittelt werden können (vgl. auch GRA der DRV zu § 256b SGB VI, Stand: 7.2.2019, Anm. 2). Dies gilt auch im Rahmen der E...mehr

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Jansen, SGB VI § 257 Entgel... / 2 Rechtspraxis

2.1 Entgeltpunkte nach Abs. 1 2.1.1 Grundsatz der Ermittlung von Entgeltpunkten aus den Berliner Zeiten (Satz 1) Rz. 7 Die Entgeltpunkte aus den Berliner Zeiten nach Abs. 1 Nr. 1 bis 3 errechnen sich aus der Beitragsbemessungsgrundlage und dem Durchschnittsentgelt (Anl. 1 zum SGB VI) für dasselbe Jahr (vgl. auch § 70 Abs. 1; vgl. zur Entwicklung und zu den Berliner Zeiten oben...mehr

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Jansen, SGB VI § 256 Entgel... / 1 Allgemeines

1.1 Korrespondierende Regelungen Rz. 2 Die Vorschrift ergänzt § 70 und regelt, wie Entgeltpunkte für bestimmte Beitragszeiten vor 1992 in den alten Bundesländern zu ermitteln sind. Vgl. für Beitragszeiten in den neuen Bundesländern §§ 256a, 256b, 259a, 259b, für Berliner Beitragszeiten § 257, für saarländische Beitragszeiten § 258, für Beitragszeiten mit Sachbezug § 259, für ...mehr

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Jansen, SGB VI § 256 Entgel... / 2.1 Pflichtbeitragszeiten nach § 247 Abs. 2a – Zeiten einer beruflichen Ausbildung (Abs. 1)

2.1.1 Überblick Rz. 5 § 247 Abs. 2a, auf den Abs. 1 Bezug nimmt, bezieht sich auf Lehrlinge oder sonst zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte (z. B. als Vor- und Nachpraktikanten), für die ab 1.6.1945 dem Grunde nach Rentenversicherungspflicht bestand, jedoch bis zum Inkrafttreten des 1. Rentenversicherungsänderungsgesetzes am 1.7.1965 von den Sozialversicherungsträgern keine...mehr

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Jansen, SGB VI § 256b Entge... / 2.6 Praxishinweise

Rz. 139a Die Regelung des § 256b und seine insoweit anzuwendenden Regelungen in den Anlagen 13 und 14 zum SGB VI hatten in der Vergangenheit erhebliche praktische Bedeutung. Die Regelungen verlieren jedoch mit zunehmendem Zeitablauf an Bedeutung.mehr

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Jansen, SGB VI § 256 Entgel... / 2.3 Pflichtbeiträge für Wehr- oder Zivildienstleistende (Abs. 3)

2.3.1 Mindestentgeltpunkte (Satz 1 und Satz 3) Rz. 18 § 256a Abs. 4 ist lex specialis und verdrängt die Bewertung von in den alten Bundesländern zurückgelegter Wehr- oder Zivildienstes nach § 256 Abs. 3. Die Bewertung von im Beitrittsgebiet zurückgelegten Zeiten des Wehrdienstes mit 1,0 Entgeltpunkten gemäß § 256 Abs. 3 Satz 1 Alt. 2 kommt daher nicht in Betracht. Bei der Abl...mehr

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Jansen, SGB VI § 261 Beitra... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Regelung ist durch das RRG 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) am 1.1.1992 in Kraft getreten. Mit der Bekanntmachung der Neufassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (BGBl. I 2002 S. 754) blieb § 261 unverändert. Gültig ist die Vorschrift i. d. F. v. 19.2.2002 ab 1.1.2002.mehr

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Jansen, SGB VI § 256c Entge... / 2 Rechtspraxis

2.1 Unbekannte Beitragsbemessungsgrundlage (Abs. 1) 2.1.1 Grundsätzliches (Satz 1) Rz. 6 Sinn der Vorschrift ist es, eine Regelung für die Ermittlung von Entgeltpunkten zu schaffen, wenn zwar für Zeiten vor 1991 Pflichtbeitragszahlung zeitlich dem Grunde nach nachgewiesen sind, nicht aber die Höhe des Entgelts. Sofern sich die Höhe des Entgelts nicht ermitteln lässt, wird die ...mehr

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Jansen, SGB VI § 254d Entge... / 1 Allgemeines

1.1 Regelungsinhalt und Funktion Rz. 2 § 254d regelt, in welchen Fällen anstelle von Entgeltpunkten (vgl. § 70) Entgeltpunkte (Ost) zu berücksichtigen sind, die – multipliziert mit dem Zugangsfaktor (§ 66, § 77, § 264c) – als persönliche Entgeltpunkte (Ost) über den aktuellen Rentenwert (Ost) zur Monatsrente (Ost) führen (§§ 254b, 255a). Sind sowohl Entgeltpunkte als auch Entg...mehr

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Jansen, SGB VI § 256b Entge... / 1 Allgemeines

1.1 Korrespondierende Vorschriften Rz. 2 Die Vorschrift ergänzt § 70 und regelt, wie nicht nachgewiesene, sondern nur glaubhaft gemachte Beitragszeiten im Rentenfall anzurechnen sind. § 256b dient dabei nur der Bewertung, stellt aber selber keine Regelung zur Glaubhaftmachung auf; vgl. hierzu insbesondere §§ 203, 286 Abs. 5, 286a und § 23 SGB X. 1.2 Regelungsinhalt im Überblic...mehr

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Jansen, SGB VI § 256c Entge... / 2.4 Anwendungsausschluss (Abs. 4)

Rz. 25 Die Abs. 1 bis 3 sind nicht anzuwenden, wenn für Zeiten vor dem 1.7.1990 im Beitrittsgebiet beitragspflichtige Arbeitsverdienste und Einkünfte glaubhaft gemacht werden, für die wegen der im Beitrittsgebiet jeweils geltenden Beitragsbemessungsgrenzen oder wegen in einem Sonderversorgungssystem erworbener Anwartschaften Pflichtbeiträge oder Beiträge zur Freiwilligen Zus...mehr

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Jansen, SGB VI § 254d Entge... / 2 Rechtspraxis

2.1 Fallgruppen Entgeltpunkte (Ost) statt Entgeltpunkte (Abs. 1) Rz. 8 Abs. 1 regelt die Fallgruppen bzw. Tatbestände, bei denen an die Stelle der ermittelten Entgeltpunkte stattdessen Entgeltpunkte (Ost) treten; dabei unterscheidet Abs. 1 in Beitragszeiten im Beitrittsgebiet (HS 1 Nr. 1 bis 4b) und in Reichsgebiets-Beitragszeiten (HS 2 Nr. 5 bis 7). Erfasst sind daher grundsätz...mehr

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Jansen, SGB VI § 256c Entge... / 2.3.2 Anwendbarkeit § 256b Abs. 1 Satz 4 bis 8 (Satz 2)

Rz. 22 Zur Bestimmung des Wirtschaftsbereiches nach der Tabelle 14 finden nach Satz 2 die Regelungen des § 256b Abs. 1 Satz 4 bis 8 Anwendung (vgl. Komm. zu § 256b).mehr

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Jansen, SGB VI § 254d Entge... / 2.2 Ausnahme- und Rückausnahmeregelung (Abs. 2)

2.2.1 Ausnahmeregelung: Entgeltpunkte anstelle von Entgeltpunkten (Ost) (Satz 1) Rz. 32 Abs. 2 Satz 1 enthält in den Nr. 1 und 2 Ausnahmetatbestände, in denen Abs. 1 keine Anwendung findet und daher immer Entgeltpunkte zu ermitteln sind. 2.2.1.1 Bei gewöhnlichem Aufenthalt am 18.5.1990 im "alten" Bundesgebiet oder im Ausland (Nr. 1) Rz. 33 Beitragszeiten im Beitrittsgebiet vor ...mehr

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Jansen, SGB VI § 256b Entge... / 2.1.9 Qualifikationsgruppen – Anwendung der Kollisionsregelung zum Wirtschaftsbereich (Satz 8)

Rz. 125 Die Kollisionsregelungen der Sätze 6 und 7 finden auch Anwendung, wenn es um die Zuordnung einer Tätigkeit des Versicherten zu einer Qualifikationsgruppe nach Anl. 13 zum SGB VI geht.mehr

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Jansen, SGB VI § 257 Entgel... / 3 Rechtsprechung

Rz. 11 Zum Zweck von § 257: BSG, Urteil v. 27.1.1999, B 4 RA 7/98 R, Rz. 27. Ab 1.9.1952 bedurfte es keiner Gleichstellung mehr durch Sonderregelungen: BSG, Urteil v. 30.6.1967, 12 RJ 382/63.mehr

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Jansen, SGB VI § 256b Entge... / 2.1.1.9 Pflichtbeitragszeiten ab 1991

Rz. 32 Für Zeiten ab 1991 erfolgt die Bewertung anhand der Tabelle 14 zum SGB VI einheitlich für das gesamte Bundesgebiet, einschließlich des Beitrittsgebiets.mehr

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Jansen, SGB VI § 256 Entgel... / 2.6 Beitragsnachzahlungen (Abs. 6)

2.6.1 Nachentrichtete Beiträge vor 1957 – Für-Prinzip (Satz 1) Rz. 31 Abs. 6 Satz 1 ergänzt § 70 Abs. 1 für vor 1957 nachentrichtete Beiträge aufgrund von Vorschriften außerhalb des Vierten Titels (§§ 204 – 209, vgl. oben und § 70); für deren Bewertung ist ausschließlich das Durchschnittsentgelt des Jahres 1957 in Höhe von 5.043,00 DM maßgebend (modifiziertes Für-Prinzip). Di...mehr

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Jansen, SGB VI § 256c Entge... / 2.5 Selbständig Tätige (Abs. 5)

Rz. 26 Nach Abs. 5 gelten die Abs. 1 bis 4 vorbehaltlos auch für selbständig Tätige, sodass die Regelungen nicht nur für weisungsabhängig Beschäftigte gilt; die Regelung entspricht in Funktion und Reichweite daher § 256b Abs. 5.mehr

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Jansen, SGB VI § 258 Entgel... / 2 Rechtspraxis

2.1 Entgeltpunkte aus Arbeitsentgelt in Franken (Abs. 1) Rz. 6 Für Arbeitsentgelte in Franken, die im Lohnabzugsverfahren gezahlt wurden, sind in der Zeit vom 20.11.1947 bis 5.7.1959 Entgeltpunkte wie folgt zu ermitteln: Zunächst ist das Arbeitsentgelt mit dem jeweiligen Wert der Anl. 6 zum SGB VI zu multiplizieren. Das Ergebnis ist die Beitragsbemessungsgrundlage in Deutsche ...mehr

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Jansen, SGB VI § 261 Beitra... / 3 Rechtspraxis

2.1 Anwendungsfälle – Angestellte Nr. 1 und Bergbau Nr. 2 Rz. 8 Entgeltpunkte sind im Falle einer Doppelversicherung nicht zu ermitteln für Pflichtbeiträge zur Arbeiterversicherung (ArV) vor 1957 neben Beiträgen zur Angestelltenversicherung (AV) oder zur knappschaftlichen Rentenversicherung (KnV). Die Beiträge zur AV oder KnV haben Vorrang – Nr. 1 (zu einem Anwendungsfall vgl....mehr

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Jansen, SGB VI § 256b Entge... / 2.1 Pflichtbeitragszeiten (Abs. 1)

2.1.1 Grundsätzliches 2.1.1.1 Sinn der Anwendung der Anlagen 13 und 14 Rz. 8 Sinn der Anwendung der Anl. 14 i. V. m. der Anl. 13 ist es, zu bewertende Beitragszeiten auch in solchen Fällen in Entgeltpunkte umrechnen zu können, bei denen individuelle Arbeitsverdienste nicht mehr ermittelt werden können (vgl. auch GRA der DRV zu § 256b SGB VI, Stand: 7.2.2019, Anm. 2). Dies gilt...mehr

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Jansen, SGB VI § 259 Entgel... / 2 Rechtspraxis

2.1 Voraussetzungen für die Bewertung von Sachbezug mit Entgeltpunkten (Satz 1) Rz. 5 Satz 1 regelt die Voraussetzungen, unter denen auch ein Sachbezug mit Entgeltpunkten bewertet werden kann. Eine Bewertung kann erfolgen, wenn Pflichtbeiträge aufgrund einer versicherten Beschäftigung vorliegen, in einem zeitlichen Umfang von mindestens 5 Jahren vor dem 1.1.1957 und wenn der Vers...mehr

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Jansen, SGB VI § 256 Entgel... / 2 Rechtspraxis

2.1 Pflichtbeitragszeiten nach § 247 Abs. 2a – Zeiten einer beruflichen Ausbildung (Abs. 1) 2.1.1 Überblick Rz. 5 § 247 Abs. 2a, auf den Abs. 1 Bezug nimmt, bezieht sich auf Lehrlinge oder sonst zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte (z. B. als Vor- und Nachpraktikanten), für die ab 1.6.1945 dem Grunde nach Rentenversicherungspflicht bestand, jedoch bis zum Inkrafttreten des 1...mehr

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Jansen, SGB VI § 258 Entgel... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist gemäß Art. 85 Abs. 1 des Rentenreformgesetzes v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) am 1.1.1992 in Kraft getreten. Mit der Bekanntmachung der Neufassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (BGBl. I 2002 S. 754) blieb § 258 unverändert. Gültig ist die Vorschrift i. d. F. v. 19.2.2002 ab 1.1.2002.mehr

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Jansen, SGB VI § 256c Entge... / 2.1 Unbekannte Beitragsbemessungsgrundlage (Abs. 1)

2.1.1 Grundsätzliches (Satz 1) Rz. 6 Sinn der Vorschrift ist es, eine Regelung für die Ermittlung von Entgeltpunkten zu schaffen, wenn zwar für Zeiten vor 1991 Pflichtbeitragszahlung zeitlich dem Grunde nach nachgewiesen sind, nicht aber die Höhe des Entgelts. Sofern sich die Höhe des Entgelts nicht ermitteln lässt, wird die Beitragsbemessungsgrundlage aus den Tabellen der An...mehr

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Jansen, SGB VI § 259 Entgel... / 2.1.2 Pflichtbeiträge für mindestens 5 Jahre

Rz. 7 In der Zeit vor dem 1.1.1957 müssen Pflichtbeiträge aufgrund einer versicherten Beschäftigung vorliegen. Diese müssen tatsächlich gezahlt worden sein. Das ergibt sich zwanglos aus § 55 Abs. 1 Satz 1, wonach Beitragszeiten gerade nur solche Zeiten sind, für die nach Bundesrecht Pflichtbeiträge (Pflichtbeitragszeiten) oder freiwillige Beiträge tatsächlich gezahlt worden ...mehr

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Jansen, SGB VI § 259 Entgel... / 2.1.4 In wesentlichem Umfang

Rz. 14 Sachbezüge sind als wesentlich anzusehen, wenn sie für den laufenden Unterhalt ins Gewicht fielen, d. h. für den Versicherten von wirtschaftlicher Bedeutung waren Rz. 15 Zur Auslegung des Begriffs "in wesentlichem Umfang Sachbezüge" noch im Anwendungsbereich der Vorgängervorschriften in ArVNG Art 2 § 55 Abs. 2 hat das BSG (Urteil v. 12.3.1970, 4 RJ 67/66) festgestellt,...mehr

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Jansen, SGB VI § 256b Entge... / 2.1.2.2 "Präambel" zur Anlage 13 und deren Bedeutung

Rz. 35 Die Anl. 13 besteht aus 2 unvollständigen Rechtsnormen, nämlich 2 Sätzen, die einen Grundtatbestand – eine Art "Präambel" – (Satz 1) und einen Ergänzungstatbestand (Satz 2) ausgestalten, in die jeweils als weitere "gemeinsam und deshalb ausgeklammerte" Tatbestandsmerkmale die nachgestellten Qualifikationsgruppen einzufügen sind (BSG, Urteil v. 24.7.2003, B 4 RA 61/02 ...mehr

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Jansen, SGB VI § 259 Entgel... / 2.1.6 Rechtsfolge – Beiträge und Entgelte aus Anlage 8 zum SGB VI

Rz. 19 Liegen die Voraussetzungen des § 259 vor, sind die Pflichtbeiträge nach Lohn-, Beitrags- oder Gehaltsklassen sowie im Lohnabzugsverfahren (Arbeitsentgelt) mit den Werten der Anl. 8 zu vergleichen. Der für den Versicherten jeweils günstigere Tabellenwert geht in die Rentenberechnung ein. Rz. 20 Die Anwendung der Anl. 8 zum SGB VI erfordert u. a. die Zuordnung der einschlägi...mehr

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Jansen, SGB VI § 256b Entge... / 2.1.2.7 Vom 1.3.1971 bis 30.6.1990 ggf. nur Beträge aus Anlage 16

Rz. 106 Ab 1.3.1971 konnten Versicherte, deren Arbeitsverdienst die Höchstgrenze für die Beitragspflicht zur Sozialversicherung überschritt (monatlich 600,00 DM), der Freiwilligen Zusatzrentenversicherung (FZR) beitreten (vgl. im Einzelnen § 256a). Bis längstens 30.6.1990 kommen Tabellenwerte nach Anl. 14 zum SGB VI nur in Betracht, wenn auch glaubhaft gemacht ist, dass Beitr...mehr

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Jansen, SGB VI § 256 Entgel... / 2.2 Beiträge für Anrechnungszeiten (Abs. 2)

Rz. 14 Abs. 2 gilt für Zeiten vor dem 1.1.1992, für die für Anrechnungszeiten Beiträge gezahlt worden sind. Damit verweist Abs. 2 auf § 247 Abs. 1; danach sind Beitragszeiten auch Zeiten, für die in der Zeit vom 1.1.1984 bis zum 31.12.1991 für Anrechnungszeiten Beiträge gezahlt worden sind, die der Versicherte ganz oder teilweise getragen hat. Abs. 2 bezieht sich auf Beitrag...mehr

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Jansen, SGB VI § 259 Entgel... / 2.1.3 Sachbezüge – neben Barbezug

Rz. 11 Die Sachbezüge – meist freie Kost oder Wohnung – neben Barbezügen müssen Teil des Arbeitsentgelts gewesen sein. Auf die Art der Sachbezüge kommt es aber letztlich nicht an. Rz. 12 Die Sachbezüge müssen dabei neben dem Barlohn Entgelt für die Beschäftigung, für die die Beiträge entrichtet worden sind, gewesen sein (BSG, Urteil v. 5.11.1974, 4 RJ 233/73, Rz. 11). Die Sac...mehr

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Jansen, SGB VI § 256b Entge... / 2.1.2.1 Glaubhaftmachung bei der Ermittlung der Qualifikationsgruppen und der Wirtschaftsbereiche

Rz. 34 Für die Qualifikationsgruppeneinstufung und die Zuordnung einer Tätigkeit zu den Wirtschaftsbereichen ist die Glaubhaftmachung ausreichend. Die bei einer Glaubhaftmachung (im Gegensatz zum Nachweis) verbleibenden Zweifel rechtfertigen es nicht, eine Herabstufung vorzunehmen (zutreffend GRA der DRV zu Anlage 13 zum SGB VI, Stand: 5.7.2017, Anm. 2).mehr