Fachbeiträge & Kommentare zu Energieeinsparverordnung

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kompaktübersicht: Steuerges... / Verordnung

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Anlagenmechaniker Sanitär-,... / Zusammenfassung

Überblick Das Berufsprofil des Anlagenmechanikers Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik ist 2003 durch das Zusammenlegen der bisherigen Ausbildungsberufe Gas- und Wasserinstallateur, Zentralheizungs- und Lüftungsbauer sowie Anlagenmechaniker für Versorgungstechnik entstanden. Entsprechende Handlungsfelder in der Praxis sind Wassertechnik, Lufttechnik, Wärmetechnik und Umweltt...mehr

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Energieausweis (GEG) / 11.4 Individualanspruch der Wohnungseigentümer

Wird die Ausstellung eines Energieausweises erforderlich, hat jeder Wohnungseigentümer nach § 18 Abs. 2 WEG einen Anspruch gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer auf Erstellung eines Energieausweises. Allerdings stellt sich in den Übertragungsfällen die Frage, ob der betroffene Wohnungseigentümer den Energieausweis selbst und auf eigene Kosten erstellen lassen muss od...mehr

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Energieausweis (GEG) / 13.3 Modernisierungsempfehlungen

Erst mit der EnEV 2014 wurden Modernisierungsempfehlungen zum zwingenden Inhalt eines Energieausweises. Insoweit ordnete § 29 Abs. 3a EnEV 2014 begleitende Modernisierungsempfehlungen in den Fällen des Nutzerwechsels u. a. bei Verkauf oder Vermietung an, wenn der Energieausweis auf Basis früherer Fassungen der EnEV ausgestellt wurde. Entsprechendes regelt § 112 Abs. 4 GEG fü...mehr

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Energieausweis (GEG) / 12.2 Verpflichtete

Ihrem Wortlaut nach verpflichtet die Bestimmung des § 87 Abs. 1 GEG den Verkäufer, Vermieter, Verpächter, Leasinggeber oder Immobilienmakler, soweit die jeweilige Person die Veröffentlichung der Immobilienanzeige verantwortet. EnEV 2014 / GEG 2020 / GEG 2024 Gegenüber der Regelung in § 16a EnEV 2014 wurde auch der Immobilienmakler im GEG 2020 ausdrücklich in den Geltungsbere...mehr

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Denkmalschutz (GEG) / 1 Grundlagen

Der Denkmalschutz zielt in erster Linie auf die Erhaltung des baulichen Zustands geschützter Objekte, was vor allem im Hinblick auf deren Erscheinungsbild gilt. Der Begriff der Erhaltung ist hier enger als der miet- und wohnungseigentumsrechtliche Erhaltungsbegriff. Geschützt ist in der Regel die Außenansicht des Gebäudes, wobei sich der Denkmalschutz auch auf die Innenberei...mehr

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Energieausweis (GEG) / 12.3 Erforderliche Angaben

Hinsichtlich des Inhalts von Immobilienanzeigen in kommerziellen Medien sind in Übereinstimmung mit den früheren Vorgaben des § 16a Abs. 1 Satz 1 EnEV 2014 nach der Bestimmung des § 87 Abs. 1 GEG nachfolgende Pflichtangaben vorgeschrieben: Art des Energieausweises: Energiebedarfsausweis i. S. v. § 81 GEG oder Energieverbrauchsausweis i. S. v. § 82 GEG; der im Energieausweis ge...mehr

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Denkmalschutz (GEG) / 2.1 Beeinträchtigung von Substanz oder Erscheinung

Eine Beeinträchtigung liegt vor, wenn Schutzzwecke des Denkmalschutzes durch die Maßnahmen gestört oder vereitelt werden können.[1] Der Begriff der Substanzbeeinträchtigung im Sinne des Denkmalschutzes ist weit auszulegen. Er erfasst jede bauliche Maßnahme, die den bestehenden Zustand des Gebäudes abändert, was auch für Erhaltungsmaßnahmen gilt.[2] Das geschützte Objekt muss ...mehr

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Denkmalschutz (GEG) / 2.2 Unverhältnismäßiger Kostenaufwand anderer Maßnahmen

Weder § 24 Abs. 1 EnEV hat geregelt, unter welchen Voraussetzungen ein unverhältnismäßiger Aufwand anzunehmen ist, noch ist § 105 GEG insoweit eine Konkretisierung zu entnehmen. Sachgerecht erscheint daher, zunächst das allgemeine Wirtschaftlichkeitsgebot des § 5 GEG sowie die Wertungen des § 102 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 GEG zu übernehmen, der eine Befreiungsmöglichkeit für die F...mehr

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Denkmalschutz (GEG) / 2.1.2 Fassadenerhaltung

Bei Fassadenerhaltungsmaßnahmen, die nach den Vorgaben des GEG eine Dämmung erforderlich machen, sind stets Bauteile betroffen, die das Gesamtbild eines Gebäudes prägen, weshalb es in der Regel nicht möglich ist, Veränderungen unter Berücksichtigung denkmalschutzrechtlicher Vorgaben durchzuführen.[1] Dies hat allerdings nicht automatisch zur Folge, dass die Erfüllung der GEG...mehr

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Denkmalschutz (GEG) / 2.1.4 Heizungsanlagen

Gesetzgebung ist nicht ausreichend Das Verhältnis zwischen GEG und Denkmalschutz dürfte unter den geänderten Parametern der Beheizung noch nicht ausreichend geklärt sein. Hier bleibt abzuwarten, ob der Gesetzgeber konkreter wird, damit es nicht vom Zufall einer regionalen Rechtsprechung abhängt, was im Einzelnen erlaubt oder verboten ist. Zunächst ist auch bei Baudenkmälern ...mehr

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Gemischt genutzte Gebäude (... / 2 Wohngebäude

Mit Blick auf den Anwendungsbereich von § 106 GEG ist zunächst zu prüfen, welche Nutzung überwiegt. Bilden die Wohnungen den Schwerpunkt, weil sie mehr als 50 % der Gebäudenutzfläche umfassen und demnach der Anwendungsbereich des § 106 Abs. 1 GEG eröffnet ist, müssen 3 Voraussetzungen kumulativ vorliegen, um das Gebäude aufteilen zu müssen: Die Nichtwohnnutzung darf nicht nur...mehr

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Energieausweis (GEG) / 5.2 Unbeschränkt Ausstellungsberechtigte

Den Kreis der unbeschränkt Ausstellungsberechtigten regelt § 88 GEG. Zunächst sind nach § 88 Abs. 1 Nr. 1 GEG die nach landesbauordnungsrechtlichen Vorschriften zur Unterzeichnung von bautechnischen Nachweisen des Wärmeschutzes oder der Energieeinsparung bei der Errichtung von Gebäuden Berechtigten auch zur Ausstellung von Energieausweisen berechtigt, was § 21 Abs. 1 Satz 1 ...mehr

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Energieausweis (GEG) / 7 Geltungsdauer

Nach § 79 Abs. 3 Satz 1 GEG ist der Energieausweis für eine Gültigkeitsdauer von 10 Jahren auszustellen. Die 10-Jahres-Frist ist tagesgenau anhand des Ausstellungsdatums zu berechnen.[1] Praxis-Beispiel 10-Jahres-Frist Wird der Energieausweis am 29.2.2024 ausgestellt, verliert er seine Gültigkeit mit Ablauf des 28.2.2034. Spätestens nach Ablauf der 10 Jahre verliert der Energie...mehr

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Energieausweis (GEG) / 8.1 Anlass

Nach § 80 Abs. 3 Satz 1 GEG besteht eine Verpflichtung zum Ausstellen eines Energieausweises im Fall des Verkaufs, der Begründung oder Übertragung eines Erbbaurechts sowie im Fall der Vermietung, Verpachtung oder Verleasung eines Gebäudes oder Wohnungs- bzw. Teileigentums. Diese Pflicht besteht selbstverständlich nur dann, wenn nicht bereits ein (noch) gültiger Energieauswei...mehr

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Energieausweis (GEG) / 8.3 Verpflichtete

Zur Vorlage verpflichtet sind neben Verkäufern bzw. Vermietern oder Verpächtern auch die Immobilienmakler. Bereits unter dem Geltungsbereich der EnEV wurde, ohne ausdrücklich benannt zu sein, auch der Makler als Vorlagepflichtiger angesehen. Die nicht unverzügliche oder unterlassene Vorlage des Energieausweises stellt nach § 108 Abs. 1 Nr. 23 und Nr. 24 GEG eine bußgeldbeweh...mehr

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Ordnungswidrigkeiten und Bu... / 3.2 Sorgfaltspflichten

In diesem Zusammenhang wird vertreten, bei privaten Grundstückseigentümern seien weniger strenge Sorgfaltsmaßstäbe anzulegen als bei gewerblichen Immobilieneigentümern.[1] Angesichts der monatelang öffentlich und in den Medien verbreiteten Diskussionen über das "Heizungsgesetz" dürfte sich allerdings kein privater Gebäudeeigentümer auf angebliche Unkenntnis berufen können, w...mehr

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Energieausweis (GEG) / 13.1 Bestandsbau

Die Übergangsregelung des § 112 Abs. 2 GEG ist mittlerweile bedeutungslos. Sie trägt dem Umstand Rechnung, dass Energieausweise in aller Regel unter Verwendung elektronischer Datenschemata erstellt werden und diese auf die am 1.11.2020 außer Kraft getretenen Altregelungen gestützt und somit anzupassen waren. Insoweit sieht § 112 Abs. 2 GEG für Energieausweise insbesondere na...mehr

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Denkmalschutz (GEG) / 2.1.6 Solaranlagen

Bei Solaranlagen ist stets das Staatsziel des Klimaschutzes gegen das des Denkmalschutzes abzuwägen. Freilich ist derzeit nicht zu prognostizieren, wie sich die Rechtsprechung vor dem Hintergrund des GEG 2024 und vor allem auch die Gesetzgebung entwickeln wird. Derzeit gilt jedenfalls noch, dass der Klima- bzw. Umweltschutz keinen Vorrang vor dem Denkmalschutz genießt. Der K...mehr

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Gemischt genutzte Gebäude (... / 1 Grundsätze

Häufiger Fall, insbesondere im innerstädtischen Bereich, sind gemischt genutzte Gebäude mit Wohnungs- und Gewerbeeinheiten. Da das GEG in vielen Bereichen unterschiedliche energetische Anforderungen an Wohngebäude und Nichtwohngebäude stellt, regelt § 106 GEG den insbesondere im Bereich der Miete und des Wohnungseigentums bedeutsamen Anwendungsbereich der jeweiligen Normen b...mehr

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Einführung zum GEG 2024 / 6 Landesrechtliche Ausführungsbestimmungen

Ungeachtet der vorbeschriebenen Länderöffnungsklausel und davon, ob einzelne Länder von ihr Gebrauch machen werden, müssen die Länder zum Vollzug des GEG entsprechend der EnEV-Durchführungsverordnungen Ausführungsregelungen erlassen bzw. bestehende Regelungen anpassen:mehr

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Einführung zum GEG 2024 / 1 Hintergrund

Im Rahmen des israelisch-arabischen Jom-Kippur-Kriegs hatten die arabischen Erdölexporteure im Jahr 1973 den Ölhahn zugedreht, was in der Folge mit einer drastischen Erhöhung der Rohölpreise zum Auslöser der Ölkrise wurde. Vor diesem Hintergrund wurde mit dem Energieeinsparungsgesetz (EnEG) im Jahr 1976[1] die Entwicklung des deutschen Gebäudeenergierechts angestoßen. Sich i...mehr

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Verantwortliche nach GEG / 1 Grundsätze

§ 8 GEG – Verantwortliche (1) Für die Einhaltung der Vorschriften dieses Gesetzes ist der Bauherr oder Eigentümer verantwortlich, soweit in diesem Gesetz nicht ausdrücklich ein anderer Verantwortlicher bezeichnet ist. (2) Für die Einhaltung der Vorschriften dieses Gesetzes sind im Rahmen ihres jeweiligen Wirkungskreises auch die Personen verantwortlich, die im Auftrag des Ei...mehr

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Bestandsgebäude (GEG) / 3.2.1 Grundsätze

§ 51 GEG regelt Erweiterung und Ausbau eines Gebäudes um beheizte oder gekühlte Räume. Die Bestimmung ist lex specialis zu § 48 GEG.[1] Bedeutung hat dies insbesondere für die in § 48 Satz 1 GEG geregelte Bagatellgrenze (siehe oben Kap. 3.1.1), die im Anwendungsbereich des § 51 GEG nicht gilt. § 51 GEG regelt insoweit die energetischen Anforderungen an bauliche Erweiterungen...mehr

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Bestandsgebäude (GEG) / 1.1.2 Ausnahmen

§ 47 Abs. 3 GEG – Nachrüstung eines bestehenden Gebäudes (...) (3) 1Bei einem Wohngebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen, von denen der Eigentümer eine Wohnung am 1. Februar 2002 selbst bewohnt hat, ist die Pflicht nach Absatz 1 erst im Fall eines Eigentümerwechsels nach dem 1. Februar 2002 von dem neuen Eigentümer zu erfüllen. 2Die Frist zur Pflichterfüllung beträgt zwei...mehr

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Einführung zum GEG 2024 / 4 Übergangsregelungen

Nach § 111 Abs. 1 Satz 1 GEG sind die Regelungen des GEG nicht auf Vorhaben anzuwenden, soweit die Bauantragstellung oder der Antrag auf Zustimmung oder die Bauanzeige vor dem Inkrafttreten des GEG am 1.11.2020 erfolgt ist. Für diese Vorhaben sind nach § 111 Abs. 1 Satz 2 GEG die Bestimmungen des EnEG, der EnEV, der AVV Energiebedarfsausweis und EEWärmeG in den zum Zeitpunkt...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2.1.1 Wärmedämmung

Rz. 4 Zu den Maßnahmen zur Einsparung von Endenergie gehört die Wärmedämmung von Fenstern, Außentüren, Außenwänden (LG Berlin, Urteil v. 21.12.2021, 63 S 94/20, GE 2022, 361; LG Berlin, Urteil v. 24.3.2020, 63 S 56/15, GE 2020, 1626; LG Berlin, Urteil v. 5.1.2018, 65 S 100/17, GE 2019, 322; LG Berlin, Urteil v. 13.12.2016, 63 S 195/16, GE 2017, 175; LG Hamburg, Urteil v. 11....mehr

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Bestandsgebäude (GEG) / 1.2.2 Raumweise Regelung der Raumtemperatur

Entsprechend der ursprünglichen Regelung in § 14 Abs. 2 EnEV 2014 müssen nach § 63 Abs. 1 Satz 1 GEG Zentralheizungen mit einer raumweisen selbsttätig wirkenden Regelung ausgestattet werden, die die Heizleistung selbstständig an die eingestellte Solltemperatur anpasst, was etwa mit manuell einstellbaren Thermostatreglern erfolgen kann.[1] Betroffen sind nur heizungstechnisch...mehr

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Wirtschaftlichkeitsgebot, A... / 3.4 Anspruch auf Befreiung

Wie bereits ausgeführt, ist die Befreiung nach § 102 Abs. 1 und Abs. 5 GEG zu erteilen, wenn ihre Voraussetzungen vorliegen. Der Behörde ist insoweit kein Ermessensspielraum eingeräumt,[1] weshalb ein Anspruch des Antragstellers auf Befreiung besteht.[2] Wichtige Ausnahme Werden Anträge auf Befreiung auf Grundlage der Innovationsklausel des § 103 Abs. 1 GEG gestellt, ist der...mehr

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Bestandsgebäude (GEG) / 2.2.1 Grundsätze

Bestehende Anlagen der Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik unterliegen gemäß § 57 GEG entgegen der amtlichen Überschrift einem Verschlechterungsverbot und keinem Veränderungsverbot.[1] Sie dürfen nicht in einer Weise verändert werden, dass die energetische Qualität des Gebäudes verschlechtert wird. Freilich dürfen sie jedoch in einer Weise verändert werden, die die energeti...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2.1.5 Maßnahmen zur Verminderung des Energieverbrauchs der zentralen Heizungs- und Warmwasseranlagen

Rz. 10 Die Erneuerung des Heizkessels und/oder des Brenners im Zusammenhang mit einer Verminderung des Wärmebedarfs durch bautechnische Maßnahmen und eine Verringerung der Kesselauslegung mit Verbesserung des Wirkungsgrads kann bis zu 20 % Energieeinsparung bringen. Der Einbau einer witterungsunabhängigen Regelung der Vorlauftemperatur in Verbindung mit thermostatisch gesteu...mehr

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Bestandsgebäude (GEG) / 2.1 Außenbauteile

§ 46 GEG – Aufrechterhaltung der energetischen Qualität; entgegenstehende Rechtsvorschriften (1) 1Außenbauteile eines bestehenden Gebäudes dürfen nicht in einer Weise verändert werden, dass die energetische Qualität des Gebäudes verschlechtert wird. 2Satz 1 ist nicht anzuwenden auf Änderungen von Außenbauteilen, wenn die Fläche der geänderten Bauteile nicht mehr als 10 Proz...mehr

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Bestandsgebäude (GEG) / 3.2.2.1 Grundsätze

Entspricht die Dämmung der obersten Geschossdecke bereits den Vorgaben des GEG, etwa weil bereits den entsprechenden Nachrüstpflichten nach der EnEV bzw. des GEG 2020 nachgekommen wurde oder aber die Dämmung der obersten Geschossdecke stets den energierechtlichen Vorgaben entsprochen hatte, muss der energetische Standard des § 51 Abs. 1 Nr. 1 GEG für das nachträglich ausgeba...mehr

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Bestandsgebäude (GEG) / 2.2.2 Betreiberpflichten

§§ 58 bis 60 GEG regeln bestimmte Betreiberpflichten. Nach § 58 Abs. 1 GEG besteht die Pflicht zur Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft. Konkret darf also Heiztechnik, die den Energiebedarf senkt, nicht außer Betrieb genommen werden. Eine vorhandene Lüftungsanlage oder Thermostatventile dürfen nicht ausgebaut werden, wobei allerdings § 58 Abs. 2 GEG eine Öffnungsklause...mehr

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Bestandsgebäude (GEG) / 5 Nachweis durch Unternehmererklärung

Die Unternehmererklärung des § 96 GEG bietet die Möglichkeit des privaten Nachweises. Sie findet lediglich Anwendung bei bestehenden und nicht bei neu errichteten Gebäuden. Unerheblich ist dabei, ob es sich um ein Wohngebäude oder ein Nichtwohngebäude handelt. Das Unternehmen, das an oder in einem bestehenden Gebäude Arbeiten durchführt, hat dem Eigentümer nach § 96 Abs. 1 S...mehr

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Einführung zum GEG 2024 / 3.3 Unterirdische Bauten

Vom Anwendungsbereich des GEG ausgenommen sind nach § 2 Abs. 2 Nr. 3 GEG auch unterirdische Bauten. Diese Ausnahmeregelung gilt jedoch nicht für Kellergeschosse oder unterhalb einer Wohnanlage befindliche Tiefgaragen. Oberirdische Gebäude, die unterkellert sind, werden vielmehr als Einheit betrachtet, was selbst dann gilt, wenn der unterirdische Teil flächenmäßig den oberird...mehr

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Wirtschaftlichkeitsgebot, A... / 2 Ausnahmen

Das GEG 2020 hatte noch Ausnahmeregelungen in § 47 Abs. 4 GEG a. F. bezüglich der Verpflichtung zur nachträglichen Dachgeschossdämmung und in § 71 Abs. 2 GEG a. F. bezüglich der Verpflichtung zur nachträglichen Dämmung bislang ungedämmter Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen vorgesehen. Beiden Ausnahmeregelungen lag der Grundsatz zugrunde, dass die für eine Nachrüstung ...mehr

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Bestandsgebäude (GEG) / 1.1.1 Grundsätze

Nach § 47 Abs. 1 Satz 1 GEG müssen Eigentümer eines Wohngebäudes sowie Eigentümer eines Nichtwohngebäudes, die nach ihrer Zweckbestimmung jährlich mindestens 4 Monate auf Innentemperaturen von mindestens 19 Grad Celsius beheizt werden, dafür sorgen, dass oberste Geschossdecken, die nicht den Anforderungen an den Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2: 2013-02 genügen, so gedämmt...mehr

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Bestandsgebäude (GEG) / 2.2.3 Adressat der Pflichten

Adressat dieser Pflichten ist der jeweilige Betreiber der Anlage. Den Begriff des Betreibers definiert das GEG nicht. In wohnungseigentumsrechtlicher Hinsicht dürfte zu differenzieren sein: Im Fall von Zentralheizungsanlagen ist als Betreiber der Anlage nicht der Nutzer, also der Wohnungseigentümer oder sein Mieter, sondern derjenige anzusehen, der die Anlage und ihre Funkti...mehr

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Bestandsgebäude (GEG) / 1.2.1 Abschalttechnik

Nach § 61 Abs. 1 GEG müssen Zentralheizungen so ausgerüstet sein, dass selbsttätig wirkende Einrichtungen zur Abschaltung der Wärmezufuhr und zur Ein- und Ausschaltung elektrischer Antriebe in Abhängigkeit von Außentemperatur und Zeit vorhanden sind. Konkret handelt es sich um Regelungen über eine zeitgesteuerte Absenkung oder Abschaltung etwa in Form einer Nacht- oder Woche...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2.1.2 Thermostatventile

Rz. 7 Der Einbau von Thermostatventilen, die eine genaue Regulierung der Wärmezufuhr zum Heizkörper durch automatische Veränderung der Warmwasser ermöglichen, ist eine duldungspflichtige Endenergieeinsparungsmaßnahme (AG München, Urteil v. 30.12.2016, 453 C 24067/16, ZMR 2017, 985; AG Berlin-Köpenick, Urteil v. 18.12.2015, 12 C 123/15, GE 2016,265; Schmidt-Futterer/Eisenschm...mehr

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Einführung zum GEG 2024 / 3.2 Ferienobjekte

Nach § 2 Abs. 2 Nr. 8 GEG sind Wohngebäude, die für eine Nutzungsdauer von weniger als 4 Monaten jährlich bestimmt sind oder für eine begrenzte jährliche Nutzungsdauer bestimmt sind und deren zu erwartender Energieverbrauch für die begrenzte jährliche Nutzungsdauer weniger als 25 % des zu erwartenden Energieverbrauchs bei ganzjähriger Nutzung beträgt vom Anwendungsbereich des G...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5.9 Verbesserung der Beheizung und der Kochmöglichkeiten

Rz. 37 Die Verbesserung der Beheizung dürfte nicht mehr zu den wichtigsten Wertverbesserungsmaßnahmen gehören, weil auch der ältere Wohnungsbestand über zureichende Heizmöglichkeiten verfügen dürfte. Bei der Beurteilung der Frage, ob die Umstellung von einer Beheizungsart bzw. -einrichtung auf eine andere eine duldungspflichtige Wertverbesserung darstellt, ist grundsätzlich ...mehr

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Bestandsgebäude (GEG) / 1.2.3 Leitungsdämmung

Bei heizungstechnischen Anlagen sind nach § 69 Abs. 2 GEG bisher ungedämmte, zugängliche Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen, die sich nicht in beheizten Räumen befinden, nach Maßgabe der Anlage 8 GEG (zu den §§ 69 und 70 GEG – Anforderungen an die Wärmedämmung von Rohrleitungen und Armaturen) zu dämmen. Wohnungseigentum Da sich die Verpflichtung zur Leitungsdämmung le...mehr

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Bestandsgebäude (GEG) / 3.1.1 Grundsätze

Zentrale Norm bezüglich der energetischen Anforderungen bei Änderungen an bestehenden Gebäuden ist § 48 GEG. Diese Vorschrift gilt sowohl für Wohngebäude als auch für Nichtwohngebäude. § 48 GEG – Anforderungen an ein bestehendes Gebäude bei Änderung 1Soweit bei beheizten oder gekühlten Räumen eines Gebäudes Außenbauteile im Sinne der Anlage 7 erneuert, ersetzt oder erstmalig...mehr

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Verantwortliche nach GEG / 4.3.2 Persönliche Verpflichtung

§ 71n Abs. 4 GEG verpflichtet den Verwalter persönlich, nach Kenntnisnahme des Austauschs der ersten Etagenheizung unverzüglich eine Eigentümerversammlung einzuberufen (siehe insoweit Blankenstein, Etagenheizungen, Kap. 3.2.2). Hier könnte nun § 8 Abs. 1 GEG für den Verwalter virulent werden, weil er als "anderer Verantwortlicher" ausdrücklich bezeichnet ist. Es könnte sich ...mehr

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Einführung zum GEG 2024 / 2 Überblick

Das GEG ist in 9 Teile gegliedert: Aufbau des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) Teil 1: Allgemeine Vorschriften In einem 1. Allgemeinen Teil (§§ 1 bis 9 GEG) werden zunächst u. a. Ziel und Zweck des Gesetzes in § 1 GEG definiert, sein Anwendungsbereich in § 2 GEG umrissen, der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit in § 5 GEG verankert, eine Verordnungsermächtigung zur Anpassung der Heizk...mehr

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Bestandsgebäude (GEG) / 1.1.3 Befreiungen

§ 47 Abs. 4 GEG – Nachrüstung eines bestehenden Gebäudes (...) (4) Die Absätze 1 bis 3 sind bei Wohngebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen, von denen der Eigentümer eine Wohnung selbst bewohnt, nicht anzuwenden, soweit die für eine Nachrüstung erforderlichen Aufwendungen durch die eintretenden Einsparungen nicht innerhalb angemessener Frist erwirtschaftet werden können. D...mehr

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Neue, geänderte und neu gef... / 20.2 Bundesrecht

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Betriebskostenarten nach § ... / 4.1 Die Kosten des Betriebs der zentralen Heizungsanlage einschließlich der Abgasanlage

Hierzu gehören die Kosten der verbrauchten Brennstoffe und ihrer Lieferung, die Kosten des Betriebsstroms, die Kosten der Bedienung, Überwachung und Pflege der Anlage, der regelmäßigen Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit einschließlich der Einstellung durch eine Fachkraft, der Reinigung der Anlage und des Betriebsraums, die Kosten der Messungen nach dem Bunde...mehr