Fachbeiträge & Kommentare zu Einkauf

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / II. Darstellung der Aufgabe von Geschäftsbereichen

Tz. 114 Stand: EL 46 – ET: 03/2022 Wenn ein Geschäftsbereich aufgegeben wurde oder als zur Aufgabe klassifiziert wird, bestehen für diesen Geschäftsbereich besondere Ausweisvorschriften. Für alle im Abschluss präsentierten Perioden sind die Erträge, Aufwendungen, das Vorsteuerergebnis und die Steuern für solche Geschäftsbereiche gesondert auszuweisen. Darüber hinaus muss der ...mehr

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Firmen-Pkw, betriebliche Nu... / 8 Nutzung eines Elektro- oder Plug-In-Hybrid-Firmenwagens

Beträgt die betriebliche Nutzung nicht mehr als 50 %, darf die unbürokratische 1-%-Methode nicht angewendet werden. Der Umfang der betrieblichen Fahrten muss dann im Verhältnis zur Gesamtfahrleistung ermittelt werden, wobei ein repräsentativer Zeitraum von 3 Monaten zugrunde gelegt werden kann. Der einmal ermittelte Prozentsatz darf auf Dauer dazu verwendet werden, den priva...mehr

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Differenzbesteuerung – die ... / 3.3 Lösung

K wie auch die Künstler sind unternehmerisch tätig, da sie selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht handeln. Zum Rahmen ihres Unternehmens gehört jeweils die Herstellung von bzw. der Handel mit Kunstwerken. K tritt in eigenem Namen, aber für fremde Rechnung auf, wird damit als Kommissionär nach § 3 Abs. 3 UStG tätig. Bei einem Kommissionsgeschäft liegt (ums...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Abzugsbetrag (Abs. 2)

Rz. 51 [Autor/Stand] Von dem Teil des auf einen Erwerber übergegangenen begünstigten Vermögens, der nach Anwendung des Verschonungsabschlags verbleibt, wird ein Betrag von 150.000 EUR abgezogen (Abzugsbetrag), § 13a Abs. 2 Satz 1 ErbStG. Rz. 52 [Autor/Stand] Der Abzugsbetrag von 150.000 EUR verringert sich, wenn der Wert des verbleibenden Vermögens insgesamt die Wertgrenze vo...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.1.6 Private-Equity-Gesellschaften

Tz. 86 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 Bei Private-Equity-Investitionen ist die Anwendung der Zinsschranke str und vor allem, was den EK-Quoten-Vergleich anbelangt, völlig unklar (s Töben/Fischer GmbHR 2007, 532, 534 und Ubg 2008, 149, 154 ff; ebenfalls s Eilers, Ubg 2008, 197, 200, der die Escape-Möglichkeiten insges als zu komplex und planungsunsicher bezeichnet). Tz. 87 Stand: E...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Schenkungen unter Lebenden

Rz. 36 [Autor/Stand] Begünstigter Erwerb durch Schenkung unter Lebenden ist insb. die freigebige Zuwendung (§ 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG). Rz. 37 [Autor/Stand] Als weitere begünstigte Erwerbe kommen in Betracht:[3] der Erwerb infolge Vollziehung einer vom Schenker angeordneten Auflage oder infolge Erfüllung einer vom Schenker gesetzten Bedingung (§ 7 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG); der Aufla...mehr

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Reihengeschäfte ab 2020 / 4.3.1 Unternehmer U1 hat den Gegenstand befördert

Wenn U1 den Gegenstand der Lieferung befördert oder versendet hat, ist (zwingend nach § 3 Abs. 6a Satz 2 UStG [1]) die erste Lieferung die Beförderungslieferung, deren Ort sich nach § 3 Abs. 6 Satz 1 UStG bestimmt. Die Lieferung von U1 ist damit im Inland ausgeführt und nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG steuerbar. Eine Steuerbefreiung kommt in dem vorliegenden Fall nicht zur Anwendu...mehr

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MwSt-Digitalpaket: Fernverk... / 2.3 Lösung

U ist Unternehmer, da er selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht tätig ist; zu dem Rahmen seiner unternehmerischen Betätigung gehören die Lieferung der Fotoapparate sowie des Zubehörs. Praxis-Tipp Unternehmerische Betätigung gilt grenzüberschreitend Die unternehmerische Tätigkeit ist nicht auf einen Staat begrenzt. Ist der Unternehmer unternehmerisch tätig,...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2 Auswirkungen auf die Gewinnaufteilung zwischen Stammhaus und Betriebsstätte

Tz. 363 Stand: EL 90 – ET: 06/2017 Stammhaus und BetrSt sind jeweils nur Teile eines Gesamtunternehmens. Zwischen diesen ist das stliche Ergebnis des Unternehmens aufzuteilen. Bislang fehlte es an einer bestimmten ges Regelung zur Aufteilung des Ergebnisses eines Gesamtunternehmens. Die Aufteilung des Ergebnisses erfolgt im Wege der direkten oder indirekten Methode (s Schr de...mehr

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ZErb 03/2022, 2021: Ein erb... / a) Die Entscheidung

Eine Rechtsanwältin wurde als Betreuerin für einen 1929 geborenen Erblasser mit einer zerebralen Erkrankung ernannt. Der Erblasser besaß keine Kinder und war auch sonst "ohne Angehörige und Freunde" (OLG Celle, a.a.O.), dafür aber im Besitz eines erheblichen (Bank-) Vermögens. Honni soit qui mal … Vier Monate nach der Ernennung zur Betreuerin – der Erblasser bewohnte zu dies...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Historische Entwicklung

Rz. 7 [Autor/Stand] Wie die Besteuerung bzw. Begünstigung von Betriebsvermögens in verfassungskonformer Art und Weise zu bewerkstelligen ist, dies beschäftigt den Gesetzgeber, das Bundesverfassungsgericht, den Bundesfinanzhof, die nachgeordneten Finanzgerichte, die Finanzverwaltung und natürlich die Beraterschaft, seit es eine Erbschaftsteuer gibt. Rz. 8 [Autor/Stand] Das heu...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / k) Sonderfall: Vermögensverwaltende Holding, Kapitalanlagegesellschaften, Investmentfonds

Rz. 468 [Autor/Stand] Begriff. Unter einer vermögensverwaltenden Holding soll hier eine solche Körperschaft verstanden werden, die Wirtschaftsgüter erwirbt und sich auf die Verwaltung dieser Wirtschaftsgüter beschränkt. Im Rahmen dieser Vermögensverwaltung werden nun abzugsteuerpflichtige Einkünfte (z.B. Dividenden, Lizenzgebühren) erzielt. Sie qualifiziert hingegen weder al...mehr

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Reihengeschäfte ab 2020 / 5.3 Lösung

Hinweis Reverse-Charge-Verfahren bei der Lieferung von Handys beachten Zu beachten ist, dass sich bei der Lieferung von Mobilfunkgeräten bei einer Lieferung für mindestens 5.000 EUR die Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens ergibt, wenn der Leistungsempfänger ein Unternehmer ist.[1] Im vorliegenden Fall hat dies auf die Lösung aber keine Auswirkung. Alle Beteiligten sind Unt...mehr

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ZErb 03/2022, Nachfolgegest... / 2. Erfordernis einer familiengerichtlichen Genehmigung bei Grundstücksübertragungen?

Eine Genehmigungspflicht nach § 1821 Abs. 1 Nr. 1 BGB kommt bei der Übertragung von Grundbesitz auf eigene Abkömmlinge im Wege der vorweggenommenen Erbfolge nicht in Betracht, da der Minderjährige auf Erwerberseite steht. Gem. § 1821 Abs. 1 Nr. 5 BGB ist eine familiengerichtliche Genehmigung nur bei einem entgeltlichen oder teilentgeltlichen Erwerb des Minderjährigen erforde...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5 Personengesellschaften und KGaA

Tz. 56 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Bei einer Pers-Ges ist die Zinsschranke sowohl auf der Ebene der Pers-Ges als ggf auch auf derjenigen des Gesellschafters (zB einer Kö) zu prüfen, obwohl die Pers-Ges für die Besteuerung nach dem Einkommen an sich stlich transparent ist. Das ergibt sich jedenfalls dann, wenn es sich bei der Pers-Ges um eine MU-Schaft handelt, denn die MU-Scha...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / bb) Tätigkeit

Rz. 249 [Autor/Stand] Tätigkeit. Die Körperschaft muss zunächst eine "Tätigkeit" ausüben, damit diese als Wirtschaftstätigkeit qualifizieren kann. Mit Tätigkeit ist eine Aktivität in Form eines aktiven Tuns gemeint. Ausgeübt werden kann eine Tätigkeit stets nur durch natürliche Personen. Da die Körperschaft selbst nicht handeln kann, wird ihr das Handeln ihrer Organe (Geschä...mehr

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Reihengeschäfte ab 2020 / 4.3.2 Unternehmer U2 hat den Gegenstand befördert

Wird der Gegenstand der Lieferung von einem von U2 beauftragten Unternehmer transportiert (U2 gilt in diesem Fall als Zwischenhändler), ist grundsätzlich die bewegte Lieferung nach § 3 Abs. 6a Satz 4 der Lieferung von U1 an U2 zuzuordnen. Dies würde bedeuten, dass dieselben Rechtsfolgen eintreten würden, wie im vorigen Sachverhalt, insbesondere würde U2 eine in Polen steuerb...mehr

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Personengesellschaften und ... / 2.3 Lösung

Sowohl die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (Altgesellschaft) als auch die neue Partnerschaftsgesellschaft hat Unternehmereigenschaft nach § 2 Abs. 1 UStG, da sie jeweils selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht tätig werden und die Gesellschaften jeweils rechtsfähig sind. Gegenstand beider Gesellschaften ist die Ausführung von Rechtsberatungsleistungen. Di...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VI. Lohnsummen/Beschäftigte aus nachgeordneten Gesellschaften (Abs. 3 Sätze 11 und 12)

Rz. 119 [Autor/Stand] Bei der Prüfung, ob die Mindestarbeitnehmerzahl im Betrieb erreicht wird, wollte die Finanzverwaltung schon von vornherein auch die Arbeitnehmer nachgeordneter Gesellschaften einbeziehen.[2] Rz. 120 [Autor/Stand] Der Begriff des Betriebs ist jedoch im Gesetz nicht näher erörtert. Eine Zurechnungsvorschrift für Konzerngesellschaften hatte der Gesetzgeber ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2 Rechtsentwicklung; zeitlicher Anwendungsbereich

Tz. 15 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Seitdem durch das KStG 1920 erstmalig eine Vorschrift zur Sicherstellung der Besteuerung von stillen Reserven für KStpfl eingeführt worden ist, wurde das mit § 12 KStG verfolgte "Entstrickungskonzept" fortlfd ergänzt und systematisch fortentwickelt: Tz. 16 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 KStG 1920 v 30.03.1920 (RGBl I 1920, 393):Mit § 18 KStG 1920...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Ausgangslohnsumme

a) Grundsätze Rz. 83 [Autor/Stand] Ausgangslohnsumme ist die durchschnittliche Lohnsumme der letzten fünf vor dem Zeitpunkt der Entstehung der Steuer endenden Wirtschaftsjahre, § 13a Abs. 3 Satz 2 ErbStG. Werden Beteiligungen von mehr als 25 % in die Ausgangslohnsumme einbezogen, ist ebenfalls auf die letzten fünf vor dem Zeitpunkt der Entstehung der Steuer endenden Wirtschaf...mehr

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Differenzbesteuerung – die ... / 3.1 Sachverhalt

Kunsthändler K aus Stuttgart veranstaltet regelmäßig in seiner Galerie Verkaufsausstellungen mit Kunstwerken von lebenden Künstlern. Da er das Risiko des Ankaufs der Kunstgegenstände bei einem unsicheren Verkaufserfolg scheut, verkauft er die Kunstgegenstände grundsätzlich in eigenem Namen, aber für Rechnung der Künstler. Im Frühjahr 2021 veranstaltet K eine gemeinsame Verkau...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / I. Erstmalige Bewertung

Tz. 70 Stand: EL 46 – ET: 03/2022 Die Bewertung langfristiger Vermögenswerte (zu den Ausnahmen vgl. Tz. 9ff.), die als zur Veräußerung gehalten klassifiziert werden, und von Veräußerungsgruppen richtet sich nach IFRS 5 . Im Exposure Draft zu IFRS 5 war noch vorgesehen, die vor der Umklassifizierung zugrunde gelegte Bewertungskonzeption beizubehalten. So sollten insbesondere Ve...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / dd) Einzelheiten (Checkliste)

Rz. 456 [Autor/Stand] Konkretisierung geschäftsleitender Funktionen. Was unter geschäftsleitenden Funktionen bzw. strategischen Führungsentscheidungen zu verstehen ist, hat die FinVerw bislang noch nicht näher konkretisiert (s. aber Rz. 454 für die Ausübung nur "einzelner Geschäftsfunktionen"). Auch in der Rechtsprechung des BFH ist der Begriff der "geschäftsleitenden Holdin...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / aa) Systematik

Rz. 392 [Autor/Stand] Überblick. Das Erfordernis eines wesentlichen Zusammenhangs führt dazu, dass eine missbräuchliche Zwischenschaltung spezifisch mit Blick auf die konkrete Einkunftsquelle ("einkunftsquellenbezogen") erfolgt (zum Telos vgl. Rz. 394). Der Zusammenhang fordert eine wirtschaftlich-funktionale Veranlassungsprüfung (vgl. Rz. 405 f.). Im Rahmen einer historisch...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / II. Folgebewertung

Tz. 88 Stand: EL 46 – ET: 03/2022 Solange die Veräußerung noch nicht erfolgt ist, sind die Wertverhältnisse an jedem Bilanzstichtag zu überprüfen. Ein Unternehmen hat im Rahmen der Durchführung der Folgebewertung gegebenenfalls weitere Wertminderungen zu erfassen oder einen seit Anschaffung bzw. Herstellung berücksichtigten Verlust wieder rückgängig zu machen. Die Bewertung e...mehr

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Personengesellschaften und ... / 3.3 Lösung

A ist mit der Vermietung unternehmerisch tätig, da er die Vermietung selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht betreibt. Zum Rahmen seines Unternehmens gehört die Vermietung des Gebäudes. Die Vermietung stellt eine sonstige Leistung[1] dar, die am Grundstücksort[2] ausgeführt ist. Die Vermietungsleistungen werden auch alle entgeltlich ausgeführt, sodass sie ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Persönliche Voraussetzungen

Tz. 4 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Die StBefreiung setzt voraus, dass es sich um Erwerbs- und Wirtschaftsgen oder um Vereine handelt (s Schr des BMF v 22.11.1991, aaO Rn 15). Zum Begriff der Erwerbs- und Wirtschaftsgen iSd § 1 Abs 1 Nr 2 KStG s § 1 KStG Tz 34 – 36. Als Vereine dürften in der Praxis idR nur eingetragene Vereine in Betracht kommen, der Wortlaut der Vorschrift wür...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Entnahmebegrenzung (Abs. 6 Satz 1 Nr. 3)

Rz. 191 [Autor/Stand] Wenn der Erwerber als Inhaber begünstigt erworbenen Betriebsvermögens oder land- und forstwirtschaftlichen Vermögens ab dem Zeitpunkt der Steuerentstehung bis zum Ende des letzten in die Fünfjahresfrist fallenden Wirtschaftsjahrs Entnahmen tätigt, die die Summe seiner Einlagen und der ihm zuzurechnenden Gewinne oder Gewinnanteile seit dem Erwerb um mehr...mehr

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ZErb 03/2022, Zur Auslegung... / Leitsatz

1. Die Art. 63 und 65 AEUV sind dahin auszulegen, dass sie einer Regelung eines Mitgliedstaats über die Berechnung der Erbschaftsteuer nicht entgegenstehen, die vorsieht, dass im Fall des Erwerbs von im Inland belegenen Grundstücken, wenn zum Zeitpunkt des Todes des Erblassers weder dieser noch der Erbe seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in diesem Mitgliedstaat hat...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeines

Rz. 263 [Autor/Stand] Erstmals für Erwerbe ab 1.7.2016 wird für den Erwerb von begünstigtem Vermögen (§ 13b Abs. 2 ErbStG) ein Abschlag von bis zu 30 % gewährt, wenn der Gesellschaftsvertrag eines Familienunternehmens bestimmte Beschränkungen enthält. Die Regelung soll der Tatsache Rechnung tragen, dass der gemeine Wert erworbener Gesellschaftsanteile an einem Familienuntern...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Anwendungsbereich und Zweck

Rz. 1 [Autor/Stand] Nach der grundlegenden Neufassung der Begünstigungsvorschriften für Unternehmensvermögen durch das Gesetz vom 4.11.2016 zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ("ErbStAnpG 2016")[2] regeln nunmehr die §§ 13a, 13b, 13c , 19a, 28 und § 28a ErbStG aktuell die zu gewährenden Verschonung...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / F. Weitergabeverpflichtung (Abs. 5)

Rz. 152 [Autor/Stand] Ein Erwerber kann die Befreiung nicht in Anspruch nehmen, soweit er verpflichtet ist, das begünstigte Vermögen aufgrund einer letztwilligen oder rechtsgeschäftlichen Verfügung des Erblassers auf einen Dritten zu übertragen, § 13a Abs. 5 Satz 1 ErbStG. Letztwillige Verfügung ist das Testament, rechtsgeschäftliche Verfügung ist z.B. der Erbvertrag. Anwend...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 3. Definition des Begriffes "Veräußerungsgruppe"

Tz. 26 Stand: EL 46 – ET: 03/2022 Ein Unternehmen veräußert mitunter auch eine Gruppe von Vermögenswerten (disposal group). In dieser Abgangsgruppe können neben Sachanlagen kurzfristige Vermögenswerte und direkt mit den Vermögenswerten in Verbindung stehende Schulden enthalten sein, die gemeinsam in einer einzigen Transaktion veräußert werden. Bei einer solchen Veräußerungsgr...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / cc) Weiterleitung der Einkünfte (Var. 2: sog. Durchleitungstest)

Rz. 272 [Autor/Stand] Überblick. Die bloße Weiterleitung (s. Rz. 282 ff.) der Einkünfte (s. Rz. 280) an beteiligte oder begünstigte Personen (s. Rz. 281) gilt nach § 50d Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Halbs. 2 Var. 2 EStG nicht als Wirtschaftstätigkeit. Ausweislich der Gesetzesbegründung soll durch die Var. 2 das Kriterium der "Durchleitungsgesellschaft" abgebildet werden, das in der R...mehr

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Bemessungsgrundlage – korre... / 6.3 Lösung

A ist Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG, der im Rahmen seines Unternehmens gegen Entgelt eine Lieferung[1] ausführt. Die Lieferung vollzieht sich im Rahmen eines Tauschs [2] mit Baraufgabe. Der Ort der Lieferung ist dort, wo das Fahrzeug abgeholt wird (Beginn der Beförderung[3]), offensichtlich im Inland, sodass die Lieferung des A nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG steuerbar ist. Die ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

a) Kommentare und Einzelschriften Brandis/Heuermann, Komm zum Ertragsteuerrecht, Vlg Franz Vahlen München (vormals Blümich); Frotscher/Drüen, Komm zum KStG und UmwStG, Haufe-Vlg (vormals Frotscher/Maas); Frotscher/Geurts, Komm zum EStG, Haufe-Vlg; Gosch, KStG, 4. Aufl (2020), CH Beck Vlg; Heuser/Theile, IAS/IFRS-Hdb – Einzel- und Konzernabschluss; 2. Aufl (2005), Vlg Otto Schmidt...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / III. "Aufspaltung" – Einzelvereinbarungen, die sowohl finanzielle als auch immaterielle Vermögenswerte umfassen

Tz. 57 Stand: EL 46 – ET: 03/2022 Unter bestimmten Umständen kann der Betreiber für die Bauleistung teilweise durch einen finanziellen Vermögenswert und teilweise durch einen immateriellen Vermögenswert vergütet werden. Für diesen Fall sieht IFRIC 12.18 vor, dass der Betreiber das Recht auf Erhalt von künftigen Cashflows in einen finanziellen Vermögenswert und einen immaterie...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / c. Höhe der Rückstellung

Tz. 149 Stand: EL 46 – ET: 03/2022 Die Höhe der Rückstellung bestimmt sich gemäß IAS nach dem besten Schätzwert (best estimate) (IAS 37.36). Bei der Bemessung der Rückstellung sind nur solche Aufwendungen einzubeziehen, die notwendigerweise durch die Restrukturierung verursacht sind und nicht im Zusammenhang mit den weiterlaufenden Unternehmensaktivitäten stehen (IAS 37.80). ...mehr

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Besteuerung unentgeltlicher... / 4.3.1 Errichtung des Gebäudes in 2011

Da R sein Haus nicht mehr für unternehmerische Zwecke nutzt und auch nicht in (naher) Zukunft wieder für unternehmerische Zwecke verwenden möchte, ist das Gebäude zwingend aus dem Unternehmen zu entnehmen. Die Entnahme ist nach § 3 Abs. 1b Satz 1 Nr. 1 UStG i. V. m. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG steuerbar, aber nach § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG steuerfrei.[1] Damit hat sich innerhalb des...mehr

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Firmen-Pkw, betriebliche Nu... / 6.4 Ermittlung der Stromkosten für ein Elektrofahrzeug

Die Abschreibung sowie die Kosten für Versicherung, Wartung, Reparaturen usw. lassen sich anhand der ausgestellten Rechnungen problemlos ermitteln. Die Ermittlung der Stromkosten ist allerdings schwieriger, wenn das Elektroauto z. B. in der Garage aufgeladen wird, die zur privaten Wohnung gehört. Der Anteil der Stromkosten, der für das Aufladen des Elektroautos verbraucht wi...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.2 Zeitpunkt der Konzernzugehörigkeit

Tz. 89 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Dem Ges ist keine Aussage zu entnehmen, wann der an sich von der Zinsschranke betroffene Betrieb nicht zu einem Konzern gehören darf, wenn er von der Ausnahme des § 4h Abs 2 S 1 Buchst b EStG Gebrauch machen möchte. Auch ist nicht erkennbar, ob es sich um eine stichtagsbezogene oder um eine auf einen Zeitraum bezogene Tatbestandsvoraussetzun...mehr

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ZErb 03/2022, Vermächtnisse... / a) Aufschiebend bedingtes Ereignis: Tod des ersten Erwerbers

Eine Gleichstellung der Nachvermächtnisse und auf den Tod des Beschwerten bedingten Vermächtnisse, seit 1.1.2009 auch Auflagen auf den Tod des Belasteten, bewirkt hierbei § 6 Abs. 4 ErbStG: Es kommt in den Fällen des zweiten Übergangs durch Tod des Vorerben oder Vorvermächtnisnehmers zu einer uneingeschränkten zweifachen Besteuerung. Die doppelte Besteuerung von Vorerben und ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1 Überlassung von Wohnungen an Mitglieder (§ 5 Abs 1 Nr 10 S 1 Buchst a KStG)

Tz. 5 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Nach § 5 Abs 1 Nr 10 S 1 Buchst a KStG ist die zulässige Haupttätigkeit die Herstellung oder der Erwerb von Wohnungen und deren Gebrauchsüberlassung an die Mitglieder aufgr eines Mietvertrags oder eines gen Nutzungsvertrags. Tz. 6 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Praxishinw zum Gebot der "Wohnungsüberlassung" an Mitglieder: Den Wohnungen stehen Räume...mehr

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MwSt-Digitalpaket: Fernverk... / 1 Problematik

Im Mittelpunkt der Änderungen durch das MwSt-Digitalpaket zum 1.7.2021 stehen die Lieferungen innerhalb der Europäischen Union an Abnehmer, die keine innergemeinschaftlichen Erwerbe besteuern müssen.[1] Bisher waren Lieferungen an diese Abnehmer als "Versandhandelslieferungen" über die Altfassung des § 3c UStG im Bestimmungsland ausgeführt, wenn der liefernde Unternehmer ent...mehr

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Kleinunternehmer mit grenzü... / 4.2 Fragestellung

Die beteiligten deutschen Unternehmer möchten wissen, welche umsatzsteuerrechtlichen Folgen sich im März 2020 ergeben. Da T ansonsten überwiegend Leistungen gegenüber nicht vorsteuerabzugsberechtigten Personen ausführt, möchte er solange wie möglich als Kleinunternehmer behandelt werden.mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VII. Anzeigepflichten (Abs. 9 Satz 6)

Rz. 301 [Autor/Stand] Jeder Erwerber ist verpflichtet, dem für die Erbschaft- oder Schenkungsteuer zuständigen Finanzamt (§ 35 ErbStG) innerhalb einer Frist von einem Monat, nachdem der jeweilige Tatbestand verwirklicht wurde, schriftlich mitzuteilen, wenn sich die Bestimmungen oder die tatsächlichen Verhältnisse hinsichtlich seines Erwerbs geändert haben, § 13a Abs. 9 Satz ...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / E. Letzte Agendaentscheidungen des IFRS IC

Tz. 72 Stand: EL 46 – ET: 03/2022 Das IFRS IC hat im Juli 2016 Klarstellungen in Bezug auf die Bilanzierung von Zahlungen eines Betreibers an einen Konzessionsgeber im Rahmen einer Dienstleistungskonzessionsvereinbarung im Anwendungsbereich von IFRIC 12 veröffentlicht. Das IFRS IC hat hierbei folgende Fallgruppen unterschieden, bei denen der Betreiber der Infrastruktureinrich...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Berechnung des Lohnsummenzeitraums

Rz. 113 [Autor/Stand] Für die Berechnung des Lohnsummenzeitraumes und der jährlich festzustellenden Lohnsumme ist der Tag der Steuerentstehung nicht mit einzubeziehen, da die Lohnsummenfrist nach § 13a Abs. 3 Satz 1 ErbStG den Zeitraum von fünf Jahren (bei der Optionsverschonung i.S.d. § 13a Abs. 10 ErbStG von sieben Jahren) nach dem Erwerb umfasst.[2] Rz. 114 Beispiel: 2 Zei...mehr

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Differenzbesteuerung – die ... / 2.3 Lösung

A ist Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG, da er selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht tätig ist. Zum Rahmen seines Unternehmens gehört der Handel mit den Gebrauchtfahrzeugen. A ist auch Wiederverkäufer i. S. d. § 25a Abs. 1 Nr. 1 UStG, da er gewerbsmäßig mit solchen Wirtschaftsgütern handelt. A kann damit unter den weiteren Voraussetzungen die Differenzbe...mehr