Kunsthändler K aus Stuttgart veranstaltet regelmäßig in seiner Galerie Verkaufsausstellungen mit Kunstwerken von lebenden Künstlern. Da er das Risiko des Ankaufs der Kunstgegenstände bei einem unsicheren Verkaufserfolg scheut, verkauft er die Kunstgegenstände grundsätzlich in eigenem Namen, aber für Rechnung der Künstler.

Im Frühjahr 2021 veranstaltet K eine gemeinsame Verkaufsausstellung junger Künstler, bei der er schon etablierten Künstlern, aber auch Nachwuchskünstlern die Möglichkeit zur Ausstellung ihrer Werke gibt. Da er erhebliche Aufwendungen für die Durchführung von Verkaufsfördermaßnahmen für die Ausstellung hat, kalkuliert er mit einem Aufschlag von ca. 100 % auf den Einkaufspreis.

Bei der Verkaufsausstellung kann er u. a. die folgenden Kunstwerke veräußern:

  • Ölbild des Malers M zu einem Verkaufspreis von 20.000 EUR. Dem M erteilt K eine alle notwendigen Rechnungsbestandteile enthaltene Gutschrift über 10.000 EUR zzgl. (7 %) 700 EUR Umsatzsteuer.
  • 5 Aquarelle des Nachwuchskünstlers N (kein Kleinunternehmer) zu Verkaufspreisen von jeweils 800 EUR. Dem N erteilt K eine ebenfalls ordnungsgemäße Gutschrift über 2.000 EUR zzgl. (7 %) 140 EUR Umsatzsteuer.

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