Fachbeiträge & Kommentare zu Einbringung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Patt/Rasche, Zur Frage des Sonder-BV bei Vermietungen zwischen Schwester-PersGes, DStR 1995, 401; Rose, Gelungene Klärung des Bilanzkonkurrenz-Problems bei Schwester-PersGes, FR 1995, 763; Schulze zur Wiesche, Die steuerliche Behandlung der Rechtsbeziehungen zwischen Schwestergesellschaften – Erlass vom 28.04.1998, StBp 1998, 314; Ley, Gesellschafterkonten bei Doppelstock- und ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Schneider/Reusch, Die Vertretung und die Mitwirkung der Gesellschafter bei der Gründung einer GmbH & Still, DB 1989, 713; Steinacker, Die GmbH & atypisch Still im Steuerrecht, Ffm 1993; Weber, Die Bedeutung der Geschäftsführer-Tätigkeit für die Annahme einer atypischen GmbH & Still, GmbHR 1994, 144; Horn/Maertins, Die steuerliche atypische stille Beteiligung an der GmbH, GmbHR ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Bordewin, Zur Einlage von Nutzungen, DStR 1988, 227; Scheel, Unterschiedliche Einlagebegriffe im Gesellschafts- und Steuerrecht, BB 1988, 1211; Birnbaum, Die Einlagefähigkeit von Nutzungsrechten, DStR 2023, 1275. Rn. 74d Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Liegt der Nutzungsüberlassung des Gesellschafters an einem in seinem PV befindlichen WG an seine PersGes nicht ein entgeltlicher ode...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Gewinnerzielungsabsicht als Voraussetzung steuerlich relevanter gewerblicher Einkünfte: Definition, Abgrenzung zur Liebhaberei und steuerliche Funktion

Rn. 123 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Das EStG erfasst allg nur Tätigkeiten zwecks Einkünfteerzielung, nicht aber Tätigkeiten in der steuerlich irrelevanten Privatsphäre (Bereich der allgemeinen Lebensführung und persönlicher Neigungen); die der Privatsphäre zuzuordnenden verlustbringenden Tätigkeiten aus sog "Liebhaberei" sind steuerlich unbeachtliche Einkommensverwendung iSv...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum, allg:

Pickert, § 15a EStG – sein Einfluss auf den Erhalt mittelständischer Unternehmen sowie Möglichkeiten zur Vermeidung bzw Abschwächung negativer Wirkungen, FS Heigl, 1996, 240 ff; Kempf/Hillringhaus, § 15a EStG als Hemmschuh bei Unternehmensreorganisation und Unternehmensverkäufen?, DB 1996, 12; IDW, Sonderprobleme der Verlustverrechnung nach § 15a EStG, insb bei Veränderungen i...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Schulze zur Wiesche, Freiberufliche Tätigkeit und Betriebsaufspaltung, DStZ 2018, 472; Korn, Betriebsaufspaltung durch Verpachtung des Mandantenstamms, BeSt 2018 Nr 3, 25; Sanden, Zur bilanziellen Einordnung von Kundenstämmen – Geschäftswertbildender Faktor, immaterielles WG oder persönliche Eigenschaft?, DB 2022, 2945; Boorberg, Wann ist eine Marke eine wesentliche Betriebsgru...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) Steuerliche Aspekte

Rn. 53a Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Die wesentlichen steuerlichen Voraussetzungen und Auswirkungen bei der atypischen stillen Unterbeteiligung sind allg analog zur Rechtslage bei der atypisch stillen (Haupt-)Beteiligung: s Rn 51a iVm s Rn 23 und insb s Rn 23e zu (7)–(9). Bei entgeltlicher Begründung eines Unterbeteiligungsverhältnisses für fremde Rechnung (danach – s nachfolge...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2.1 Allgemeines

Tz. 120 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Nach § 27 Abs 2 S 3 KStG idF des SEStEG ist bei Eintritt in die St-(gemeint: die KSt-)Pflicht der zum Zeitpunkt des Eintritts in die KSt-Pflicht vorhandene Bestand der nicht in das Nenn-Kap geleisteten Einlagen gesondert festzustellen; der gesondert festgestellte Bestand gilt als Bestand des stlichen Einlagekto am Ende des vorangegangenen W...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.4 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Tz. 20 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Die Vorschrift des § 27 KStG muss zunächst einmal iVm der des § 39 KStG gesehen werden. Die letztgenannte Regelung enthält die Überleitung von der früheren EK-Gliederung zum stlichen Einlagekto. Danach ist ein positiver Endbestand des EK 04 als Anfangsbestand des stlichen Einlagekto zu übernehmen. § 27 KStG regelt die Fortführung des stliche...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2.2.2 Berichtigung fehlerhafter Buchwertansätze

Tz. 179a Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Stellt sich im Nachhinein heraus, dass einzelne Bw-Ansätze des eingebrachten BV beim Einbringenden materiell-rechtlich unzutr ermittelt worden sind (zum Bsp iRe Bp beim Einbringenden) und werden diese Fehler korrigiert (weil die St-Festsetzungen des Einbringenden, die auf der/den fehlerhaften Bil basierten, noch änderbar sind), hat die Übe...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7.1 Allgemeines

Tz. 80 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Nach § 27 Abs 7 KStG gelten die Vorschriften zum stlichen Einlagekonto sinngem für andere unbeschr stpfl Kö und Pers-Vereinigungen, die Leistungen iSd § 20 Abs 1 Nr 1, 9 oder Nr 10 EStG gewähren können. Nach § 20 Abs 1 Nr 10 EStG führen (ua) zu Eink der Träger-Kö eines BgA aus KapVmehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.2.1.9 Auflösung von Rücklagen zu Zwecken außerhalb des Betriebs gewerblicher Art

Tz. 328 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Nach § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b S 2 iVm § 43 Abs 1 Nr 7c EStG führt die Auflösung der Rücklagen zu Zwecken außerhalb des BgA zu einem kapstpfl Gewinn iSd Vorschrift. Aus dem Wortlaut und der Systematik des Ges folgt, dass sich der Begriff der Rücklage in § 20 Abs 1 Nr 20 Buchst b S 2 EStG nur auf Rücklagen iSd § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b S 1 E...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bab) Zurechnungsumfang idR entsprechend der vertraglichen Verteilungsabrede

Rn. 68 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Der nach den dargelegten Grundsätzen (auch s Rn 61–67) ermittelte steuerliche Gewinn oder Verlust (auch soweit das StB-Ergebnis höher ist als das HB-Ergebnis, auf das sich die gesellschaftsvertragliche Gewinnverteilungsabrede bezieht: BFH v 10.10.1985, BStBl II 1986, 68 zu 2.F.; BFH BFH/NV 1987, 775/77; s Rn 70) der PersGes (bzw der atypisch...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.9 Verschmelzung einer 100%igen Tochter-Personengesellschaft auf die Mutter-Personengesellschaft

Tz. 79 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Ist eine Pers-Handels-Ges zu 100 % an einer GmbH & Co KG als Kdst beteiligt und hält sie zudem sämtliche Anteile an der (nicht am Vermögen beteiligten) Kpl-GmbH, stellt sich die Frage, wie die Verschmelzung der Tochter-Pers-Ges auf die MG (sog up-stream-merger) stlich zu beurteilen ist. Hr-lich ist die Verschmelzung im Fall der 100%igen Bete...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / de) Laufende Vergütungen für die Überlassung von Wirtschaftsgütern

Verwaltungsanweisungen: OFD Kiel vom 02.10.2002, S 2241 A-St 234, S 2706 A-St 261, DB 2003, 240 (Steuerliche Behandlung von Konzessionsabgaben bei Versorgungsunternehmen in der Rechtsform einer GmbH & Co KG). Rn. 87 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 "Wirtschaftsgut" iSd § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG können alle materiellen und immateriellen WG sein, zB Grundstücke, Maschinen, Erfindungen,...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.1 Allgemeines

Tz. 58 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Ob das stliche Einlagekto als verwendet gilt, ist nach § 27 Abs 1 S 3 KStG zu entscheiden, dh ein Direktzugriff ist grds nicht möglich (s Urt des BFH v 09.06.2010, BFH/NV 2010, 2117; s Urt des BFH v 30.01.2013, BStBl II 2013, 560; und s Urt des BFH v 11.02.2015, BStBl II 2015, 816; dazu auch s Urt-Bespr von Gosch, BFH/PR 2015, 301; weiter s ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Anwachsung auf die alleinige Kommanditisten-GmbH (§ 712a Abs 1 BGB nF)

Rn. 62 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Die Beendigung einer zweigliedrigen KG durch einfache Anwachsung auf die einzig verbleibende, nicht am Kapital beteiligte GmbH als Kommanditistin wurde vom BFH v 19.03.2025, XI R 2/23, BStBl II 2025, 862, nachlaufend zu FG München v 25.01.2023, 6 K 1787/19, EFG 2023, 541, nrkr, als unschädlich für die Aufrechterhaltung des verrechenbaren Ver...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise (ab 1997):

Zu Einlagen (allgemein): Büchele, Offene und verdeckte Einlagen im Bil- und Gesellschaftsrecht, DB 1997, 2337; Groh, Ist die verdeckte Einlage ein Tauschgeschäft?, DB 1997, 1683; Büchele, Die Sacheinlage – ein Austauschgeschäft oder ein mitgliedschaftlicher Beitrag?, DStR 1998, 741; Groh, Einlage wertgeminderter Gesellschafterforderungen, BB 1997, 2523 (mit Erwiderung von Parczy...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Wank, Die neue Selbstständigkeit, DB 1992, 90; Kunz, Freie-Mitarbeiter-Verträge als Alternative zur Festanstellung?, DB 1992, 326; Hartmann/Christians, Steuerliche Abgrenzung zwischen freiem Beruf, nichtselbstständiger Arbeit und gewerblicher Tätigkeit, DB 1984, 1365; Felix, Hauptberufliche Mitgliederwerber als Gewerbetreibende oder Nichtselbstständige?, DStR 1993, 1500; Eckert,...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.3.4 Ausweis der nach dem 31.12.2016 erworbenen Anteile als Umlaufvermögen (vor dem 01.01.2017 erworbene Anteile: Kurzfristige Erzielung eines Eigenhandelserfolgs)

Tz. 376 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Finanzunternehmen werden mit den nach dem 31.12.2016 erworbenen Anteilen nur dann von § 8b Abs 7 S 2 KStG erfasst, wenn diese im Zeitpunkt des Erwerbs als Umlaufvermögen auszuweisen sind. Damit wird die bisherige Verw-Auff ges festgeschrieben (s Tz 377). Wegen der Abgrenzung von Anlage- und Umlaufvermögen s Lohmann/Windhöfel (DB 2009, 1043, ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.4 ABC der gemeinnützigen Zwecke

Tz. 33 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Im nachfolgenden ABC der gemeinnützigen Zwecke werden zur Vereinfachung folgende Abkürzungen verwendet: g = gemeinnützig, G = Gemeinnützigkeit, ng = nicht gemeinnützig, sb = spendenbegünstigt, Sb = Spendenbegünstigung, nsb = nicht spendenbegünstigt. Abfallbeseitigung Abfallbeseitigung ist g und sb als Teil des Umweltschutzes (s § 52 Abs 2 Nr 8 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Groh, Nach der Aufgabe der Geprägetheorie, DB 1984, 2373; Schulze/Osterloh, Die Qualifizierung der Einkünfte einer vermögensverwaltenden PersGes, DStZ 1985, 315; Herzig/Kessler, Die begrenzte Steuerrechtsfähigkeit von Personenmehrheiten, DB 1985, 2476, 2528; Uelner, Folgerungen aus der Aufgabe der Gepräge-Rspr durch den BFH, StbJb 1985/86, 237, 250; Mellwig, Vermögensverwaltung:...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Knobbe-Keuk, Die Anteile der Kommanditisten einer GmbH & Co KG an der Komplementär-GmbH, in FS von Wallis, 1985, 373; Schulze zur Wiesche, Zur wesentlichen Betriebsgrundlage eines Mitunternehmeranteils – Problemstellungen bei der Beteiligung an einer Komplementär-GmbH, DB 2010, 638; Prinz, Neuakzentuierung der BFH-Rspr zur Sonder-BV-Eigenschaft von KapGes-Anteilen und Mitunter...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Piltz, Zur Besteuerung der BgA von jur Pers d öff Rechts, FR 1980, 34; Barten, Grenzfälle bei der Betrachtung von BgA als fiktive Kap-Ges, ZKF 1987, 269; Lambertz, Einnahmen aus Bürgschaftszusagen: BgA?, ZKF 1989, 222; Thome, BgA "Bürgschaften" – oder: wie der Fiskus die Gemeinden plagt, ZKF 1990, 79; Seer, Inhalt und Funktion des Begriffs BgA für die Besteuerung der öff Hand, D...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.1 Grundproblematik

Tz. 1500 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Umwandlungen sind Vorgänge, die ihre Ursache idR im Gesellschaftsverhältnis haben. Zwischen dem Umwandlungs-StR einerseits und den Rechtsinstituten der vGA und der verdeckten Einlagen andererseits besteht deshalb ein gewisses Konkurrenzverhältnis. Es gibt zwar zahlreiche Umwandlungsfälle, in denen die Regelungen des UmwStG die Anwendung de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.1 Verhältnis zu § 6 Abs 3 EStG

Tz. 107 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Nach uE zutr Verw-Auff ist § 6 Abs 3 EStG auf verdeckte Einlagen in Kap-Ges nicht anwendbar; s Schr des BMF v 20.11.2019 (BStBl I 2019, 1291) Rn 2. Danach gehen die Regelungen zur vGA iSv § 8 Abs 3 KStG oder der verdeckten Einlage vor (Hinw auf Urt des BFH v 18.12.1990, BStBl II 1990, 512; bestätigt durch Urt des BFH v 11.02.2009, BFH/NV 20...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1 Allgemeines

Rz. 20 Stand: 06/03 – 07/2025 Nach dem Wortlaut der Vorschrift besteht für den leistenden Unternehmer und den Leistungsempfänger die Pflicht zur Berichtigung der USt bzw. des Vorsteuerabzuges (§ 17 Abs. 1 S. 1 UStG "hat der Unternehmer", § 17 Abs. 1 S. 2 UStG "ist der Vorsteuerabzug"). Darüber hinaus besteht die Pflicht zur Berichtigung der am Leistungsaustausch Beteiligten u...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4 Einschränkung der Steuerbefreiung in Höhe einer vorangegangenen Teilwertabschreibung (§ 8b Abs 2 S 4 KStG)

Tz. 196 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Durch das sog Korb II-Ges ist § 8b Abs 2 S 2 KStG zu § 8b Abs 2 S 4 KStG geworden. Nach § 8b Abs 2 S 4 KStG greift die StBefreiung nach § 8b Abs 2 S 1 und 3 KStG nicht, soweit der Anteil in früheren Jahren stwirksam auf den niedrigeren Tw abgeschrieben und die Gewinnminderung nicht durch den Ansatz eines höheren Werts ausgeglichen worden ist...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Tausch von Anteilen aufgrund gesellschaftsrechtlicher Maßnahmen

Rn. 1455 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Der Begriff des Tausches in § 20 Abs 4a S 1 EStG beinhaltet, dass hingegebener Tauschgegenstand und erhaltener Tauschgegenstand Anteile an einer Körperschaft, Vermögensmasse oder Personenvereinigung sind. Der StPfl muss somit (Alt-)Anteile hingegeben und (Neu-)Anteile erhalten haben, oder es muss sich um einen Vorgang handeln, bei dem ein...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Personengesellschaft, Eintr... / 3.2 Entstehung einer Personengesellschaft durch Einbringung

Ein gesamter Betrieb wird eingebracht, wenn alle wesentlichen Betriebsgrundlagen in die aufnehmende Personengesellschaft übernommen werden. Hierbei kommt es auf den Zeitraum an, in dem die Einbringung erfolgt. Unschädlich für die Anwendung des § 24 UmwStG ist es, wenn ein Grundstück, das bisher im Einzelunternehmen eine wesentliche Betriebsgrundlage war, vor der Einbringung u...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Personengesellschaft, Eintr... / 5.2.2 Einbringung zum Buchwert bei stillen Reserven

Wenn ein neuer Gesellschafter in eine Personengesellschaft eintritt, richtet sich die Zahlung bzw. die Einlage des neuen Gesellschafters i. d. R. nicht nach dem Buchwert, sondern nach dem tatsächlichen Wert des Gesamtvermögens der Personengesellschaft. Es ist davon auszugehen, dass die bisherigen Gesellschafter dem eintretenden Gesellschafter nichts schenken werden. Bewusste...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Personengesellschaft, Eintr... / 5.2.1 Einbringung zum Buchwert (Buchwert = gemeiner Wert)

Die Situation ist dann einfach, wenn der Buchwert mit dem tatsächlichen Wert übereinstimmt und kein Firmenwert vorhanden ist. Durch die Einzahlung eines entsprechenden Kapitalanteils gehen die Anteile auf den neuen Gesellschafter über. Es werden keine Gewinne realisiert. Es liegt somit keine Situation i. S. d. § 24 UmwStG vor. Ein neuer Gesellschafter kann also in die Persone...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Personengesellschaft, Eintr... / 5.2.3 Einbringung zum gemeinen Wert – Aufdeckung der stillen Reserven

Wenn von dem Wahlrecht des § 24 UmwStG kein Gebrauch gemacht wird, ist das eingebrachte Betriebsvermögen mit dem gemeinen Wert in der Bilanz auszuweisen. Dadurch werden stillen Reserven aufgedeckt, die versteuert werden müssen. Bei Pensionsrückstellungen richtet sich die Bewertung für steuerliche Zwecke nach § 6 a EStG. Wird der gemeine Wert angesetzt, führt die Aufdeckung d...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Personengesellschaft, Eintr... / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Aufnahme eines neuen Gesellschafters – Einbringung zum Buchwert ohne stille Reserven

Eine Personengesellschaft, die aus den Gesellschaftern A und B besteht, weist zum 31.12.01 folgende Bilanz aus: Die Personengesellschaft nimmt zum 1.1.02 den neuen Gesellschafter C auf....mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Personengesellschaft, Eintr... / 5.3 Eintritt in eine Personengesellschaft gegen Zuzahlung in das Privatvermögen

Entsteht eine Personengesellschaft in der Form, dass ein Gesellschafter ein Einzelunternehmen einbringt und der andere Gesellschafter eine Zuzahlung in das Privatvermögen des Anderen leistet, ist § 24 UmwStG nur teilweise anwendbar. D. h., das Wahlrecht, den Buchwert anzusetzen, gilt nur insoweit, als der Unternehmer sein Unternehmen "auf eigene Rechnung" einbringt. Soweit d...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Personengesellschaft, Eintr... / 5.2 Eintritt in eine bestehende Personengesellschaft gegen Einlage/Zahlung in das Gesamthandsvermögen

Tritt ein neuer Gesellschafter in eine Personengesellschaft ein, dann veräußern die bisherigen Gesellschafter bzw. der bisherige Gesellschafter einen Mitunternehmeranteil an den neu eintretenden Gesellschafter. D. h., die bisherigen Gesellschafter veräußern einen ideellen Anteil an den einzelnen Wirtschaftsgütern. Nach dem Eintritt eines neuen Gesellschafters entsteht eine n...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Personengesellschaft, Eintr... / 3.1 Welche Gesellschaftsform für die Zusammenarbeit mehrerer Personen gewählt werden kann

Wer zusammen mit einer oder mehreren anderen Personen seine freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeit ausüben will, hat die Wahl. Er kann sich für eine Kapitalgesellschaft oder für eine Personengesellschaft entscheiden. Die Personengesellschaft bietet insbesondere den Vorteil, dass sie in der Handhabung einfacher ist als eine Kapitalgesellschaft. Kleine und mittlere Betriebe...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Personengesellschaft, Eintr... / 4 Wahlrecht zwischen Buchwert und gemeinem Wert

§ 24 UmwStG regelt die Fälle, in denen ein Betrieb oder Teilbetrieb in eine Personengesellschaft eingebracht wird. § 24 UmwStG beinhaltet ein Wahlrecht, sodass stille Reserven bei der Einbringung unter bestimmten Voraussetzungen nicht aufdeckt werden müssen. § 24 Abs. 2 UmwStG bietet die folgenden Möglichkeiten: Die Personengesellschaft setzt das eingebrachte Betriebsvermögen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 5 Grunderwerbsteuer in an Deutschland angrenzenden Staaten

Rz. 11 In allen an Deutschland angrenzenden Staaten – mit Ausnahme von Dänemark, Tschechien und Polen – wird eine der deutschen Grunderwerbsteuer vergleichbare Steuer bzw. Abgabe erhoben. Häufig sind diese Abgaben als "Registersteuer" ausgestaltet. Die Steuersätze liegen zwischen 1 % in einzelnen Kantonen der Schweiz und 12,5 % in Belgien. Näheres zur landeseigenen Bezeichnu...mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / IV. Übernahmeerklärung bei Erhöhung des Stammkapitals (§ 55 Abs. 1 S. 2 BeurkG)

Rz. 26 Wird eine Erhöhung des Stammkapitals beschlossen, so bedarf es zur Übernahme jedes Geschäftsanteils an dem erhöhten Kapital gemäß § 55 Abs. 1 S. 1 GmbHG einer notariell aufgenommenen oder beglaubigten Erklärung des Übernehmers. Von dem Formgebot ist nur die Erklärung des Übernehmers erfasst, nicht auch die Annahmeerklärung der Gesellschaft.[81] Aus § 55 Abs. 1 S. 2 Gm...mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / XIV. Grundstücksverkehrsgenehmigung (GVO)

Rz. 33 In den neuen Bundesländern und Berlin (Ost) sowie im Ortsteil West-Staaken von Berlin gilt die Grundstücksverkehrsverordnung (GVVO) der früheren DDR aufgrund des Einigungsvertrages nach vielfältigen Änderungen als Grundstücksverkehrsordnung (GVO), nunmehr i.d.F. v. 20.12.1993,[93] weiter. Während die Regelungen der GVVO sicherstellen sollten, dass "alle Formen der soz...mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / e) Gesellschaftsrecht/Unternehmenskauf

Rz. 126 Bei der Gründung einer Gesellschaft spielen häufig steuerliche Fragen eine bedeutende Rolle. Der Notar ist zwar nicht Steuerberater der Beteiligten und ist grds. auch nicht dazu verpflichtet, den Beteiligten an geeigneter Stelle die Konsultation eines Steuerexperten zu empfehlen (siehe Rdn 63). Wegen der bes. Bedeutung von Steuerfragen in Zusammenhang mit gesellschaf...mehr

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Ergänzungsbilanz bei Person... / 5 Einbringung eines Betriebs in eine Personengesellschaft

5.1 Wahlrecht Wird ein Betrieb, Teilbetrieb oder Mitunternehmeranteil in eine Personengesellschaft eingebracht und wird der Einbringende dadurch Mitunternehmer der Gesellschaft, hat die aufnehmende Gesellschaft das eingebrachte Betriebsvermögen in ihrer Bilanz einschließlich der Ergänzungsbilanzen der Gesellschafter mit dem gemeinen Wert anzusetzen.[1] Abweichend davon kann un...mehr

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Ergänzungsbilanz bei Person... / 5.2.2 Nettomethode

Auch die sog. Nettomethode [1] verfolgt das Ziel, den bei Einbringung in eine Personengesellschaft entstehenden Einbringungsgewinn zu vermeiden. Die Nettomethode unterscheidet sich aber von der Bruttomethode grundlegend darin, wo der Wertansatz korrigiert wird. Bei der Nettomethode werden in der Gesamthandsbilanz der Personengesellschaft die eingebrachten Wirtschaftsgüter mit ...mehr

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Ergänzungsbilanz bei Person... / 5.2.1 Bruttomethode

Wird das eingebrachte Betriebsvermögen in der steuerlichen Gesamthandsbilanz einer Personengesellschaft ohne Ergänzungsbilanzen mit dem gemeinen Wert angesetzt, führt dies beim Einbringenden und – soweit deren Kapitalkonten mitaufgestockt werden – bei den Altgesellschaftern zu einem Einbringungs-/Veräußerungsgewinn nach § 24 Abs. 3 UmwStG. Um dies zu vermeiden, sieht die sog...mehr

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Ergänzungsbilanz bei Person... / 5.2.3 Nettomethode: Negative Ergänzungsbilanz bei Ein- und Austritt eines Gesellschafters

Umstritten war, ob eine negative Ergänzungsbilanz, die anlässlich des Eintritts eines Gesellschafters in ein Einzelunternehmen gegen Geldeinlage zum Zwecke der Buchwertfortführung für den sein Einzelunternehmen einbringenden Steuerpflichtige unter Anwendung der Nettomethode gebildet worden ist, wieder aufzulösen ist, wenn der neu eingetretene Gesellschafter gegen Abfindung u...mehr

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Ergänzungsbilanz bei Person... / 5.1 Wahlrecht

Wird ein Betrieb, Teilbetrieb oder Mitunternehmeranteil in eine Personengesellschaft eingebracht und wird der Einbringende dadurch Mitunternehmer der Gesellschaft, hat die aufnehmende Gesellschaft das eingebrachte Betriebsvermögen in ihrer Bilanz einschließlich der Ergänzungsbilanzen der Gesellschafter mit dem gemeinen Wert anzusetzen.[1] Abweichend davon kann unter bestimmte...mehr

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Ergänzungsbilanz bei Person... / 5.2 Brutto- und Nettomethode

5.2.1 Bruttomethode Wird das eingebrachte Betriebsvermögen in der steuerlichen Gesamthandsbilanz einer Personengesellschaft ohne Ergänzungsbilanzen mit dem gemeinen Wert angesetzt, führt dies beim Einbringenden und – soweit deren Kapitalkonten mitaufgestockt werden – bei den Altgesellschaftern zu einem Einbringungs-/Veräußerungsgewinn nach § 24 Abs. 3 UmwStG. Um dies zu verme...mehr

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Erbschaftsteuer: Bewertung ... / 3.3.1 Ausgangsbasis: Nachhaltig erzielbarer Jahresertrag

Ausgangsgröße für die Bewertung ist der nachhaltig zu erzielende Jahresertrag. Dabei soll der in der Vergangenheit tatsächlich erzielte Durchschnittsertrag die Beurteilungsgrundlage bilden. Grundsätzlich sind dafür die letzten 3 vor dem Bewertungsstichtag abgelaufenen Wirtschaftsjahre heranzuziehen. Allerdings kann in begründeten Ausnahmefällen nach § 201 Abs. 2 Satz 2 BewG ...mehr

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Ergänzungsbilanz bei Person... / 3 Anlässe für die Aufstellung von Ergänzungsbilanzen

Ergänzungsbilanzen werden u. U. aufgestellt bei entgeltlichem oder teilentgeltlichem Erwerb eines Mitunternehmeranteils (Gesellschafterwechsel), wenn die Erwerbsaufwendungen den Buchwert des auf den Erwerber übergehenden Kapitalkontos übersteigen oder unterschreiten (Beispiel: Kaufpreis > Buchwertanteil → Mehrwerte – Kaufpreis < Buchwertanteil → Minderwerte), bei der Einbringu...mehr