Fachbeiträge & Kommentare zu Einbringung

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.2 Einbringung durch Einzelrechtsnachfolge (§ 20 Abs 1 iVm § 1 Abs 3 Nr 4 UmwStG)

2.4.2.1 Grundsätze und Übersicht Tz. 158 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Die WG des Einbringungsgegenstands können für Zwecke des § 20 UmwStG einzeln nach den für die jeweiligen Sachen geltenden Vorschriften des Zivilrechts zum Eigentumsübergang (zB §§ 398ff, 413, 873, 925, 929ff BGB; Einigung und Übergabe bei beweglichen WG, Auflassung und Eintragung bei Grundstücken, Abtretung b...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.10 Einschränkung der Nutzung von Verlusten des Einbringenden bei der Besteuerung des Gewinns aus einer rückbezogenen Einbringung (§ 20 Abs 6 S 4 UmwStG)

6.2.10.1 Grund und Inhalt der Regelung in § 20 Abs 6 S 4 UmwStG Tz. 292a Stand: EL 113 – ET: 03/2024 In dem durch das JStG 2009 eingefügten § 2 Abs 4 UmwStG ist eine Regelung enthalten, die eine Gestaltung zur "Abwehr" der Rechtsfolgen des § 8c Abs 1 KStG (Verlustsperre) unter Zuhilfenahme einer rückwirkenden Umw in Zeiträume vor dem schädlichen Beteiligungserwerb verhindern s...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6 Sicherstellung der Besteuerung bei steuerbegünstigter Einbringung

6.1 Verdoppelung der stillen Reserven durch Einbringung Tz. 29 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Die Einbringungstatbestände des § 20 Abs 1 und § 21 Abs 1 S 2 UmwStG erfordern, dass im Gegenzug für die Vermögensübertragung an den Einbringenden neue Anteile an der Übernehmerin ausgegeben werden. Die Systematik des Sechsten Teils des UmwStG führt im Zeitpunkt der Einbringung dazu, das...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.5 Weitere Folgen der Einbringung

5.3.5.1 Umwandlungssteuerrechtliche Rechtsnachfolge Tz. 85 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Nach § 23 Abs 1 und 3 iVm § 4 Abs 2 S 3 iVm § 12 Abs 3 UmwStG tritt die optierende Gesellschaft im Fall des Bw- oder Zwischenwertansatzes in die Rechtsstellung der Pers-Ges ein (sog Fußstapfentheorie). Fraglich ist, ob dies auch dann gilt, wenn der gW angesetzt worden ist. Nach § 23 Abs 4 S 4...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2 Beurteilung einer "missglückten" Einbringung von Betriebsvermögen iSd § 20 Abs 1 UmwStG oder § 21 Abs 1 UmwStG

3.2.1 Einbringung von nichtqualifizierten Sachgesamtheiten (Einzelwirtschaftsgütern) gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten Tz. 12a Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Wird BV in eine Kap-Ges/Gen eingebracht und liegen die Voraussetzungen für eine Sacheinlage iSd § 20 Abs 1 UmwStG nicht vor, gelten für den Einbringenden und die aufnehmende (erwerbende) Kap-Ges die allg Grundsätze. D...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2.7 Betrieb im Ganzen (Einbringung aller wesentlichen Betriebsgrundlagen)

2.2.2.7.1 Erforderlichkeit der Übertragung sämtlicher das Unternehmen tragender Grundlagen Tz. 40 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Die Einbringung eines Betriebs erfordert nicht die Übertragung sämtlicher WG des BV auf die übernehmende Gesellschaft. Unerlässlich für den Sacheinlagetatbestand des § 20 Abs 1 UmwStG ist jedoch die Einbringung aller (funktional) wes Betriebsgrundlagen ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.2.4 Antragsberechtigung bei Einbringung eines Mitunternehmeranteils

Tz. 209c Stand: EL 83 – ET: 04/2015 Fraglich ist, wem die Berechtigung zum Antrag auf Minderbewertung im Fall der Einbringung eines MU-Anteils bei einer weiter bestehenden MU-Schaft zusteht. Hier wird zwar eine Sachgesamtheit iSd § 20 Abs 1 UmwStG in eine Kap-Ges/Genossenschaft eingebracht; die Übernehmerin erhält gleichwohl keine bewertbaren WG (s Tz 212). Ein Antrag der Übe...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.4 Einbringung durch handelsrechtliche Umwandlung (§ 20 Abs 1 iVm § 1 Abs 3 Nr 1–3 UmwStG)

Tz. 161 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Die Übertragung des Sacheinlagegegenstands (Einbringung) iSd § 20 Abs 1 UmwStG kann gem § 1 Abs 3 UmwStG im Wege der Verschmelzung oder Spaltung, durch Formwechsel (s § 25 iVm § 20 UmwStG) oder vergleichbare ausl Vorgänge erfolgen (s Tz 4). Das UmwG regelt Umw grds nur für Rechtsträger "mit Sitz im Inland" (s § 1 Abs 1 UmwG, gemeint ist der ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2.5 Keine "Einbringung" durch bloße Einräumung einer Nutzungsmöglichkeit

Tz. 8 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Die bloße Nutzungsüberlassung funktional wes Betriebsgrundlagen kann die umwstlich geforderte Übertragung nicht ersetzen und somit nicht zu einer Sacheinlage iSd § 20 Abs 1 UmwStG führen (s Urt des BFH v 07.04.2010, BStBl II 2011, 467, unter II. 4. c) cc) bbb; ebenso s UmwSt-Erl 2011 Rn 20.05 und 20.09). Im Einzelnen s Tz 64, 124. Wird der Übe...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.5 Einbringung als einheitlicher Vorgang

Tz. 163 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Die Übertragung des zivilrechtlichen oder wirtsch Eigentums an den WG der Sacheinlage muss nicht zwingend in einem Akt oder zum gleichen Zeitpunkt erfolgen. Dies wäre aufgr der unterschiedlichen rechtlichen Anforderungen an die Eigentumsübertragung der vd Vermögensgegenstände eines (Teil-)Betriebs im Wege der Einzelrechtsnachfolge bei einer...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2.4 Einbringung im Wege der Spaltung oder durch Formwechsel

Tz. 317 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Die Grundsätze der Rückbeziehung bei der Verschmelzung (s Tz 315) gelten gem § 20 Abs 6 S 2 UmwStG auch für die Spaltung (Auf-, Abspaltung oder Ausgliederung nach inl Umwandlungsrecht gem § 123 UmwG), bei der § 17 UmwG enstpr anwendbar ist (s § 125 UmwG). Wird die Acht- bzw Zwölf-Monats-Frist (in 2020 und 2021) für die Schluss-Bil iSd § 125 ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.8.3 Einbringung zu Zwischenwerten

Tz. 275 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Für Sacheinlagevorgänge, bei denen eine Minderbewertung auf Antrag ("freiwillig" oder aufgr ges Einschränkung des Bewertungswahlrechts) zum Zwischenwert (zum Begriff s Tz 197 und 205ff) erfolgt ist, kommt eine Tarifermäßigung für den Einbringungsgewinn aus den aufgedeckten stillen Reserven nach § 34 Abs 1 und 3 EStG nicht in Betracht. § 20 ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.1.2 Steuerlich motivierte Einbringungen und Grenzen der Steuergestaltung

Tz. 45 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Die Einbringung nach § 20 Abs 1 UmwStG oder der qualifizierte Anteilstausch (s § 21 Abs 1 S 2 UmwStG) werden vielfach als Vorbereitungsmaßnahme oder Zwischenschritt einer mehrstufigen Umstrukturierungsmaßnahme (Kettenumwandlung) genutzt. Durch st-neutrales "Umhängen" von Anteilen an Kap-Ges, durch Neuorganisation von Unternehmensbereichen od...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Streck/Schwedhelm, Fälle vGA bei Umwandlungsvorgängen, BB 1988, 1639; Oppermann, Verschleierte Sachgründung und § 20 UmwStG, DB 1989, 753; Elschen/Trompeter, Der Zwischenwertansatz – Das verkannte Optimum bei der Einbringung in eine Kap-Ges, DB 1990, 2533; Diers, Wertansätze bei Unternehmenseinbringung in GmbH in ihren Folgewirkungen; GmbHR 1994, 683; Hollatz, Bw-Fortführung bei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1.2 Folgewirkungen auf vorangegangenen Betriebsvermögenstransfer und andere Vorgänge

Tz. 242 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Einbringung als schädlicher Vorgang für andere St-Vergünstigungen Die Einbringung von BV in eine Kap-Ges gem § 20 UmwStG kann rückblickend zu einer stlichen Neubeurteilung verwirklichter Sachverhalte beim Einbringenden führen. Angesprochen sind hier Übertragungs- oder Umstrukturierungsvorgänge im eingebrachten BV, die der Sacheinlage vorange...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2.3 Einbringung durch Verschmelzung

Tz. 315 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Für Sacheinlagen im Wege der Verschmelzung (iSd § 2 UmwG) ist Beginn der Acht-Monats-Frist (s Tz 314) die Anmeldung der Umwandlung beim H-Reg/Gen-Reg (s § 20 Abs 6 S 1 UmwStG). Da in § 20 Abs 6 S 1 UmwStG auf die Schluss-Bil iSd § 17 Abs 2 UmwStG abgestellt wird, ist die Anmeldung beim Reg des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers gemeint....mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.3.2 Einbringungen (Verschmelzungen und Spaltungen im Konzern und Einzelübertragungen), die bis 31.12.2009 im Register eingetragen bzw beurkundet werden

Tz. 50a Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Der grestliche Erwerbstatbestand knüpft – ungeachtet der St-Vergünstigungen des UmwStG für die ErtrSt – an die tats zivilrechtlichen Verhältnisse bei der Einbringung durch Einzelübertragung oder (übertragende) Umwandlung an (eine wirtsch Betrachtung ist mit dem Charakter der GrESt als Rechtsverkehrsteuer nicht vereinbar). Hier kommt es näml...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Orth, Umwandlungskosten – Bilanzielle und stliche Behandlung, GmbHR 1998, 511; Patt, GewSt als Veräußerungskosten, EStB 2002, 285; Mühle, Stliche Behandlung von Umwandlungskosten bei Unternehmenstransaktionen, DStZ 2006, 63; Stimpel, Behandlung von Umwandlungskosten bei Verschmelzungen und Spaltungen bei Kap-Ges, GmbHR 2012, 199; Schmitz, Bilanzierung von GrESt bei Umstrukturier...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2.8.3 Stichtagsbetrachtung oder zeitraumbezogene Beurteilung (Gesamtplan)?

Das BV eines lebenden Unternehmens ist infolge der Geschäftsvorfälle ständigen Veränderungen unterlegen. Diese Veränderungen betreffen auch den Zeitraum bis zur Einbringung bzw den Rückbezugszeitraum (dh die Zeitspanne zwischen dem rückbezogenen stlichen Übertragungsstichtag und der tats Einbringung des Betriebs oder Eintragung der Umw). Scheiden in einem zeitlichen Zusammen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.1 Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 § 20 UmwStG gehört zu den Einbringungsvorschriften des Sechsten Teils des UmwStG, der die Einbringung von Unternehmensteilen (sog Sacheinlage, s § 20 Abs 1 UmwStG) und die Einbringung von Anteilen an einer Kap-Ges/Gen (Anteilstausch) in eine Kap-Ges oder Gen für Zwecke der ErtrSt regelt. Zur Bedeutung der Regelungen der §§ 20ff UmwStG s Vor §...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2.10 Sonderproblem Betriebsaufspaltung

Tz. 69 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Besitzunternehmen als Einbringungsgegenstand iSd § 20 Abs 1 UmwStG Überlässt eine natürliche Pers entgeltlich oder unentgeltlich eine wes Betriebsgrundlage an eine Kap-Ges, in der die natürliche Pers ihren geschäftlichen Betätigungswillen bestimmen kann, liegt eine gew qualifizierte Nutzungsüberlassung iRd Betriebsaufspaltung vor (s Wacker, i...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1.3 Nachversteuerung bei Begünstigung nicht entnommener Gewinne (§ 34a EStG)

Tz. 244a Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Thesaurierungsvergünstigung Natürliche Pers können ab dem VZ 2008 auf Antrag bei der ESt eine Tarifvergünstigung bei Eink aus L + F, Gew oder selbständiger Arbeit für den nicht entnommenen Teil des Gewinns aus einem Einzelunternehmen oder einem MU-Anteil in Anspruch nehmen, wenn sie den Gewinn nach §§ 4 Abs 1 oder 5 EStG ermitteln (s § 34a ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.1.1 Betriebswirtschaftlich begründete Strukturänderungen

Tz. 43 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Es gibt keine abgeschlossene Aufzählung der vom Sechsten Teil und Achten Teil des UmwStG begünstigten Vorgänge (Einbringungsvorschriften). Alle Sachverhalte, die die pers und sachlichen Voraussetzungen der Sacheinlage (s §§ 1 Abs 3 und 4 iVm 20 Abs 1, 21 Abs 1, 25 UmwStG) erfüllen, werden erfasst. Auf Grund der Tatsache, dass neben den umfan...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.6.3.1 Sacheinlage mit Zuteilung "anderer Wirtschaftsgüter" bis 31.12.2014 (§ 20 Abs 2 S 4 UmwStG aF)

Tz. 219 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Werden als Gegenleistung für die Sacheinlage an den Einbringenden auch andere WG (zB Darlehensforderungen, stille Beteiligungen, Barabfindungen, Sachwerte, rechtliche Vorteile, eigene Anteile der Übernehmerin, s Tz 187 – 187e; auch von dritter Seite; s Tz 187d) neben den neuen Anteilen gewährt, ist das eingebrachte Vermögen mindestens mit de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.6.6.4 Rückwirkende Neuregelung des § 50i EStG ab erstmaliger Anwendung (§ 50i EStG idF BEPS-UmsetzungsG)

Tz. 227e Stand: EL 90 – ET: 06/2017 Durch das BEPS-UmsetzungsG ist § 50i Abs 1 und 2 EStG neu gefasst worden. Die überschießende Wirkung der Vorschrift ist durch Rücknahme der erfassten Fälle und Einschränkung der Rechtsfolgen beseitigt worden. Auch die grds Kritik an dem Billigkeitserlass der Fin-Verw (s Tz 227d) wird durch den Gesetzgeber aufgegriffen; "aus Gründen der Rech...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.5.2 Sonderstellung erhaltener Anteile, soweit diese auf die Mitübertragung "einbringungsgeborener Anteile" zurückgehen (§ 20 Abs 3 S 4 UmwStG)

Tz. 146 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Quotale Sperrfristverhaftung beim Halbeink-Verfahren und der St-Freistellung nach § 8b KStG der erhaltenen Anteile § 20 Abs 3 S 4 UmwStG enthält eine Sonderregelung, die aus dem Systemwechsel der st-begünstigten Besteuerung von Einbringungssachverhalten der §§ 20, 21 UmwStG idF ab SEStEG und infolge dessen dem Wegfall der speziellen Bestimmu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3 Erhaltene Anteile als Besteuerungsgegenstand für den Einbringenden

Tz. 19 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Die St-Vergünstigungen der §§ 20ff UmwStG sollen nicht so weit reichen, dass die ertragstliche Erfassung der bisher dem einbringenden St-Subjekt zugerechneten in Inl st-verstrickten stillen Reserven im eingebrachten Vermögen verloren geht (ebenso Begründung des Ges-Gebers, s Tz 16). Vielmehr wird die Besteuerung nur in die Zukunft verschoben...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2.1 Begriffsbestimmung und Betriebstypen

Tz. 22 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Betrieb als Sachgesamtheit Der in § 20 Abs 1 UmwStG verwendete Begriff "Betrieb" als möglicher Einbringungsgegenstand ist – wie im übrigen UmwStG (s §§ 18 Abs 3, 24 Abs 1) – nicht weiter erläutert. § 20 UmwStG idF ab SEStEG ist ua durch eine "Europäisierung" und Umsetzung von EU-RL geprägt (s Vor §§ 20–23 UmwStG Tz 6). Auch die EU-RL enthalte...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.1 Einkommensteuer/Körperschaftsteuer

Tz. 30 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Bei den Sacheinlagen nach § 20 Abs 1 UmwStG in eine Kap-Ges oder Gen kommt es bei einer st-begünstigten Einbringung zum Bw (oder Zwischenwert) trotz St-Verhaftung der transferierten stillen Reserven beim einbringenden und übernehmenden St-Subjekt im Ergebnis nicht zu einer stlichen Doppelbelastung. Die Verdoppelung der stillen Reserven (s Tz...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.2.2 Veräußerungspreis (§ 20 Abs 3 S 1 UmwStG)

Tz. 250 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Der Veräußerungspreis für das gem § 20 Abs 1 UmwStG eingebrachte Vermögen entspr nicht dem gW der im Tauschwege erworbenen Anteile an der übernehmenden Gesellschaft zum Einbringungsstichtag (zuz ggf sonstiger Gegenleistungen; so die allg Grundsätze zu § 16 Abs 2 EStG; ständige Rspr, zB s Urt des BFH v 25.06.2009, BStBl II 2010, 182). Der Ve...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2 Buchwertansatz (Untergrenze der Bewertung)

Tz. 194 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Bw iSd § 20 Abs 2 S 2 UmwStG ist nach der Legaldefinition des § 1 Abs 5 Nr 4 UmwStG (die für das gesamte UmwStG gilt) der nach den stlichen Gewinnermittlungsvorschriften für das eingebrachte BV in einer für den stlichen Übertragungsstichtag aufzustellenden St-Bil anzusetzende Wert. Damit sind insbes die Bewertungsvorschriften des § 6 EStG, d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.7 Verhältnis von § 8b Abs 2 KStG zum UmwStG

Tz. 59 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Nach § 8b Abs 2 KStG ist der Gewinn aus der Veräußerung von Anteilen an Kap-Ges stfrei, wenn dieser durch eine Kö als AE erzielt wird (s § 8b KStG Tz 101ff). Dies führt dazu, dass die St-Vergünstigung der Sacheinlagen gem §§ 20 Abs 1 und 21 Abs 1 UmwStG an Bedeutung verlieren, soweit Kap-Anteile betroffen und Kö Einbringende sind. Denn das U...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.4.5 Bruchteil eines Mitunternehmeranteils

Tz. 142 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 § 20 Abs 1 UmwStG enthält weder eine ausdrückliche Aussage dazu, ob der Bruchteil eines MU-Anteils begünstigter Sacheinlagegegenstand ist, noch, ob der Teilanteil von der Sacheinlage ausgenommen wird (anders als in § 16 Abs 1 EStG). Die EG-FRL enthält hierzu keine Regelung. Nach überwiegender Auff kann der Bruchteil eines MU-Anteils Gegenst...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Götz, Verkehrsteuern bei Umwandlungsvorgängen, GmbHR 1998, 349; Crezelius, Überlegungen zu einem Allg Teil des UmwSt-Rechts, FS für S. Widmann 2000, 241; Herzig, Gestaltung storientierter Umstrukturierungen im Konzern, DB 2000, 2236; Bogenschütz/Hierl, St-optimierter Unternehmensverkauf: Veräußerung von Einzelunternehmen und Pers-Ges (Teil II), DStR 2003, 1147; Heinz, Einbringun...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2.2.1 Einheitliche Betriebseinbringung

Tz. 30 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Die Einbringungsgegenstände des § 20 Abs 1 UmwStG beziehen sich (allesamt) auf betriebliche Sachgesamtheiten. Dabei umfasst der Betriebsbegriff in gegenständlicher Hinsicht die Summe der Einzel-WG des BV (konstitutiv der funktional wes Betriebsgrundlagen, s Tz 40). Erst die Gesamtheit der Einzel-WG und die damit zum Ausdruck kommende Organis...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6.5 Umwandlung einer Personengesellschaft in eine KGaA/Ausgliederung auf eine KGaA

Tz. 185 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Die KGaA ist eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit (jur Pers und Kap-Ges), die anders als die AG zwei Arten von Gesellschaftern hat (s §§ 278ff AktG). Mindestens ein Gesellschafter haftet den Gesellschaftsgläubigern unbeschr (phG) und ein oder mehrere Gesellschafter, die an dem in Aktien zerlegten Grund-Kap beteiligt sind, sind ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1.4 Sonstige Auswirkungen beim Einbringenden

Tz. 244c Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Zu den Auswirkungen der Einbringung auf Unterbeteiligungen an dem Sacheinlagegegenstand gelten die diesbzgl Ausführungen zum Formwechsel einer Pers-Ges gleichermaßen (s § 25 UmwStG Tz 36f und Tz 79); zur Problematik der Auswirkungen der Einbringung nießbrauchsbelasteter MU-Anteile s Baßler, Ubg 2011, 863. Zu den Auswirkungen der Sacheinlage...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.4.5 Organschaft

Tz. 359 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Die Fin-Verw ging bislang davon aus, dass die stliche Rückbeziehungsmöglichkeit gem § 20 Abs 5 und 6 UmwStG grds nicht zu einer rückwirkenden Begr eines Organschaftsverhältnisses führen könne; dh keine Organschaft: bei einer rückbezogenen Abspaltung, Ausgliederung oder Einbringung eines Teilbetriebs des OT unter Abschluss eines GAV mit der n...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.6.5 Verlust des Besteuerungsrechts für die Sacheinlage (§ 20 Abs 2 S 2 Nr 3 UmwStG)

Tz. 226 Stand: EL 90 – ET: 06/2017 Wird durch die Einbringung von BV in die übernehmende Gesellschaft das inl Besteuerungsrecht für die stillen Reserven einzelner WG der Sacheinlage "geschmälert", ist insoweit als diese WG betroffen sind, eine Minderbewertung unterhalb des gW ausgeschlossen (s § 20 Abs 2 S 2 Nr 3 UmwStG; inwieweit dieser Sachverhalt auch unter § 20 Abs 2 S 2 ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1.1 Wirtschaftsjahr – Bilanzaufstellung – Umstellung der Gewinnermittlungsart

Tz. 240 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Bis zum Ablauf des stlichen Übertragungsstichtags (s § 20 Abs 5 und 6 UmwStG) ist das eingebrachte BV dem Einbringenden letztmals zuzurechnen (s Tz 301 und bei stlicher Rückbeziehung s Tz 319–321). Werden ein Einzelunternehmen, der Betrieb einer Pers-Ges oder alle MU-Anteile einer Pers-Ges (mit Beendigung der MU-Schaft) eingebracht und erfo...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6.6.3 Sonstige Gegenleistungen bei der Sacheinlage

Tz. 187b Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Zusätzlich zu der für den Tatbestand der Sacheinlage (s § 20 Abs 1 UmwStG) notwendigen Gewährung neuer Anteile können dem Einbringenden als Gegenleistung für die Übertragung der betrieblichen Sachgesamtheit "auch andere WG" (s § 20 Abs 2 S 4 UmwStG aF und s § 20 Abs 3 S 3 UmwStG) zugewendet werden (s Tz 187). Bedeutsam sind derartige Gegenl...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6.1 Erfordernis der Ausgabe neuer Anteile

Tz. 170 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 Gegenleistung für die eingebrachten WG muss die Gewährung "neuer" (Geschäfts-)Anteile an der aufnehmenden Kap-Ges oder Genossenschaft sein (s § 20 Abs 1 UmwStG; ständige Rspr zB s Urt des BFH v 18.12.1990, BStBl II 1991, 512 unter 4.a); v 13.12.2005, BFH/NV 2006, 1094 unter II.2.b)bb) und vom 07.04.2010, BStBl II 2010, 1094 unter II. 2. b) b...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2 Vereinbarkeit der Regelungen mit höherrangigem Recht

Tz. 8 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Die Vorschriften der §§ 20ff UmwStG dürfen den verfassungsrechtlichen Grundprinzipien des Ertrag-StR nicht entgegenstehen und bei Ausl-Bezug nicht in Kollision mit dem EG-Vertrag oder dem EWR-Abkommen treten sowie nicht gegen den Regelungsgehalt von EU-RL (s Tz 6) verstoßen, wenn Staaten des EU-/EWR-Bereichs betroffen sind. Es wird vorgetrage...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.1 Fiktiver Vermögensübergang und Zuordnung des Einkommens

Tz. 319 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Das Einkommen und Vermögen des Einbringenden und der aufnehmenden Kap-Ges/Gen sind so zu ermitteln, als ob der Sacheinlagegegenstand mit dem gewählten stlichen Übertragungsstichtag auf die Übernehmerin übergegangen wäre (s § 20 Abs 5 S 1 UmwStG). Als Folge der Rückwirkung wird das im Wege des § 20 Abs 1 oder § 25 S 1 UmwStG übertragene BV –...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.6.3.2.4 Tatbestand der Neuregelung

Tz. 224e Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Die Anwendung des § 20 Abs 2 S 2 Nr 4 UmwStG setzt einen (wirksamen) Antrag auf Bewertung der Sacheinlage unterhalb des Regelansatzes gem § 20 Abs 2 S 1 UmwStG voraus. Denn wie auch hinsichtlich der Bestimmungen in § 20 Abs 2 S 2 Nr 1 bis 3 UmwStG handelt es sich um eine betragsm...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1 Zweckmäßigkeit der verbindlichen Auskunft in Einbringungsfällen

Tz. 13 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 In Einbringungsfällen besteht ein besonderes Bedürfnis nach Rechtssicherheit über die stlichen Auswirkungen einer beabsichtigten Umstrukturierung. Dies liegt zum einen darin begründet, dass es sich bei den §§ 20ff UmwStG um komplexe und komplizierte ertragstliche (Sonder-)Vorschriften (mit zahlreichen ungeklärten Rechtsbegriffen) handelt, be...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.4.4 Tarifermäßigung nach § 34 EStG

Tz. 353 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Einbringungen nach dem 31.12.1998 Nach § 52 Abs 47 S 4 EStG gelten in den Fällen, in denen "nach dem 31. Dezember eines Jahres mit zulässiger steuerlicher Rückwirkung eine Vermögensübertragung nach dem Umwandlungssteuergesetz erfolgt ..., die außerordentlichen Einkünfte als nach dem 31. Dezember dieses Jahres erzielt". Die hier zum Ausdruck k...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1 Umfang, Grundsätze und Gegenstand der Bewertung

Tz. 190 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Das iRd Sacheinlage iSd § 20 Abs 1 UmwStG eingebrachte BV ist mit dem gW als Grundbewertungsmaßstab in der St-Bil der übernehmenden Gesellschaft anzusetzen (s § 20 Abs 2 S 1 UmwStG). Dies entspr der allg Behandlung der Einbringung als tauschähnlicher Veräußerungsvorgang und somit Realisierungsakt (s Vor §§ 20–23 UmwStG Tz 52ff). Nur als Ausn...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.3.12 Teilbetriebseigenschaft beim Einbringenden (Blickwinkel und Zeitpunkt)

Tz. 111 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Ob ein Teilbetrieb bei einer Einbringung iSd § 20 Abs 1 UmwStG vorliegt, ist aus Sicht des Einbringenden zu beurteilen; maßgeblich ist also die Situation des Übertragenden (ständige Rspr zB s Urt des BFH v 07.04.2010, BStBl II 2011, 467 unter II. 4. c) aa) mwNachw zum inhaltsgleichen Teilbetriebsbegriff bei § 15 UmwStG, und s Urt des BFH v 2...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.1 Begünstigtes Vermögen

Tz. 20 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Die Gegenstände der Einbringung in eine Kap-Ges/Gen sind in § 20 Abs 1 UmwStG abschließend aufgezählt. Danach kommen für eine begünstigte Einbringung nur in Frage: ein Betrieb im Ganzen (s Tz 22ff), ein Teilbetrieb im Ganzen (s Tz 74ff), ein ganzer MU-Anteil (s Tz 116ff) oder der Bruchteil eines MU-Anteils (s Tz 142ff). Tz. 21 Stand: EL 109 – ET:...mehr