Fachbeiträge & Kommentare zu Einbringung

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.3.3.1 Einzel- oder Gesamtrechtsnachfolge

Tz. 103 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Ein maßgebliches Kriterium der Vergleichbarkeit des grenzüberschreitenden oder sonstigen ausl Umw-Vorgangs mit den in § 1 UmwStG genannten inl Umw-Arten war bislang bei den übertragenden Umw die Art des Vermögensübergangs. Das UmwStG setzt in seinem Zweiten bis Fünften Teil grds die Übertragung des Vermögens durch Gesamtrechtsnachfolge vora...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.6 Exkurs: Formwechsel eines eV in eine gGmbH

Tz. 194 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Sofern die wirtsch Aktivitäten eines eV den Rahmen des sog Nebenzweckprivilegs überschreiten, kann dem Verein die Löschung durch das Reg-Gericht drohen. Vgl hierzu die Entsch des KG Bln aus dem Jahr 2016, die als Verein organisierte Kindertagesstätten betrafen. Diesen wurde die Löschung ihres Vereins mit der Begr angedroht, dass kein ideell...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1 Rechtsentwicklung, Begriff des Rechtsträgers

Tz. 141 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 § 1 Abs 1 S 1 UmwStG aF enthlt eine abschließende Aufzählung der Kö, die übertragende Rechtsträger iSd Zweiten bis Fünften Teils des UmwStG aF sein konnten. Zusätzlich mussten sämtliche am Übertragungsvorgang beteiligten Rechtsträger – und damit auch der übernehmende Rechtsträger – nach § 1 KStG unbeschr stpfl sein (§ 1 Abs 5 UmwStG aF). We...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Zugrunde gelegt werden das UmwStG idF des SEStEG v 07.12.2006 (BGBl I 2006, 2782, BStBl I 2007, 4), zuletzt geändert durch das JStG 2024 v 02.12.204 (BGBl I 2024, 387) und das UmwG v 28.10.1994 (BGBl I 1994, 3210), zuletzt geändert durch das UmRVG v 22.02.2023 (BGBl I 2023 I, 51) sowie der neue UmwSt-Erl v 02.01.2025 (BGBl I 2025, 92). Tz. 2 S...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Allgemeines

Tz. 25 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Umstrukturierungen iSd UmwG – Verschmelzung, Formwechsel, Spaltung, Vermögensübertragung – sowie die zusätzlichen Einbringungstatbestände des UmwStG – haben auch bei nach § 5 Abs 1 KStG stfreien Kö große praktische Bedeutung. Diese Umstrukturierungen kommen – soweit sie nicht in einem Formwechsel bestehen – zum einen als Konzentrationsmaßnah...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 10 Einlage von Wirtschaftsgütern aus dem Bereich der Überschusseinkünfte (§ 7 Abs. 1 S. 5 EStG)

Rz. 307 § 7 Abs. 1 S. 5 EStG bestimmt die AfA-Bemessungsgrundlage für Wirtschaftsgüter, die nach einer Verwendung zur Erzielung von Überschusseinkünften in ein Betriebsvermögen eingelegt werden. Danach mindert sich der Einlagewert um die Absetzungen für Abnutzung oder Substanzverringerung, Sonderabschreibungen oder erhöhte Absetzungen, die bis zum Zeitpunkt der Einlage vorge...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 17.3.4.4 Entstehung im Privatvermögen und Verwertung im Betriebsvermögen

Rz. 527 Die Verwertung eines im Privatvermögen entstandenen Bodenschatzes im Betriebsvermögen kann entweder durch Verpachtung zur Ausbeutung an einen fremden oder durch Einlage in einen eigenen Gewerbebetrieb erfolgen. Rz. 528 Erfolgt die Verwertung des Bodenschatzes durch Verpachtung an einen fremden Gewerbebetrieb, führt das Entgelt für die Überlassung des Grundstücks zum A...mehr

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Gesellschaft bürgerlichen R... / 3.1 Beitragsleistung und Nachschusspflicht

Um den Zweck der GbR erreichen zu können, müssen die Gesellschafter den Gesellschaftszweck fördern, durch die Leistung von Beiträgen in Form von Geld- oder Dienstleistungen. Die noch zu erbringenden Leistungen werden i. d. R. Beiträge genannt (§ 709 BGB). Sind die Leistungen schon erbracht worden, spricht man von Einlagen. Die Beiträge der Gesellschafter müssen im Gesellscha...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 3.1.1 Einbringung nach § 20 UmwStG

Rz. 99 § 50i Abs. 2 EStG ist anwendbar, sofern ein Betrieb oder Teilbetrieb oder ein Mitunternehmeranteil in eine Kapitalgesellschaft oder eine Genossenschaft eingebracht und der Einbringende dafür neue Anteile an der Gesellschaft erhält (sog. Sacheinlage). Rz. 100 Aus dem Verweis auf Abs. 1 folgt, dass es sich um einen Betrieb, Teilbetrieb oder Mitunternehmeranteil handeln m...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.1.2 § 50i Abs. 1 Satz 2 EStG (Schaffung einer fiktiv gewerblichen Personengesellschaft)

Rz. 56 § 50i Abs. 1 S. 2 EStG stellt bestimmte Fälle des § 20 UmwStG der Übertragung oder Überführung von Anteilen i. S. d. § 17 EStG in das Betriebsvermögen einer Personengesellschaft gleich. Die Einfügung des Satzes 2 sollte nach Ansicht des Gesetzgebers die Tatbestandsbeschreibung um Anteile, die aufgrund der Einbringung eines Betriebs oder Teilbetriebs einer Personengesel...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 3.1.3.1 "das Recht der Bundesrepublik Deutschland hinsichtlich der Besteuerung des Gewinns aus der Veräußerung der erhaltenen Anteile"

Rz. 108 Der Ausschluss oder die Beschränkung des Besteuerungsrechts für den Gewinn aus der Veräußerung bezieht sich auf die im Rahmen des Einbringungsvorganges nach § 20 UmwStG erhaltenen neuen Anteile, die als Gegenleistung für das gesamte eingebrachte Vermögen gewährt wurden. Rz. 109 Eine ertragsteuerneutrale Einbringung der § 50i-Gesellschaft zum Buchwert wird infolgedesse...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 3.2 Rechtsfolge

Rz. 113 (...) "abweichend von § 20 Absatz 2 Satz 2 des Umwandlungssteuergesetzes stets mit dem gemeinen Wert anzusetzen" (...): Rechtsfolge ist, dass das Bewertungswahlrecht nach § 20 Abs. 2 S. 2 UmwStG durch § 50i Abs. 2 EStG eingeschränkt wird. Das Bewertungswahlrecht nach § 20 Abs. 2 UmwStG wird durch die übernehmende Kapitalgesellschaft und nicht durch den Einbringenden a...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 1.4.3.5 GewStG

Rz. 21 Der nach § 50i Abs. 1 S. 1 steuerpflichtige Veräußerungs- oder Entnahmegewinn der § 50i verstrickten Wirtschaftsgüter oder Anteile sollte nach dem Sinn und Zweck der Norm auch der Gewerbesteuer unterliegen. Sofern der Veräußerungs- bzw. Entnahmegewinn aber mit einer Betriebs- oder Teilbetriebsveräußerung einer Mitunternehmerschaft in Zusammenhang steht, an der eine von...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 1.3 Zeitlicher Anwendungsbereich

Rz. 14 Gem. § 52 Abs. 59d EStG i. d. F. des AmtshilfeRLUmsG v. 26.6.2013 war § 50i EStG auf die Veräußerung von Wirtschaftsgütern oder Anteilen oder ihrer Entnahme anzuwenden, die nach dem 29.6.2013 stattfinden. Hinsichtlich der laufenden Einkünfte aus der Beteiligung an der Personengesellschaft war die Vorschrift in allen Fällen anzuwenden, in denen die Einkommensteuer noch...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 3.1.2 Wirtschaftsgüter und Anteile i. S. d. § 50i Abs. 1 EStG

Rz. 105 Nach der Begründung zum Gesetzentwurf soll der in Abs. 2 kodifizierte Verweis auf "die Wirtschaftsgüter und Anteile im Sinne des Abs. 1" anordnen, dass bei der Einbringung von Betrieben, Teilbetrieben oder Mitunternehmeranteilen nach § 20 Abs. 1 UmwStG, die Wirtschaftsgüter und Anteile enthalten, die vor dem 29.6.2013 in das Betriebsvermögen einer Personengesellschaf...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 1.1.2 § 50i Abs. 2 EStG

Rz. 11 Nach Ansicht des Gesetzgebers sollte der Wortlaut des § 50i Abs. 2 EStG in der durch das BEPS-UmsG geschaffenen aktuellen Fassung in Einklang mit ihrer Zielsetzung gebracht werden, Steuergestaltungsstrategien über § 20 UmwStG zur Umgehung des Tatbestands des § 50i Abs. 1 EStG zu verhindern.[1] Die nach § 50i Abs. 1 EStG für den Zeitpunkt der Veräußerung oder Entnahme v...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.2.1 "ist der Gewinn, den ein Steuerpflichtiger (...) aus der späteren Veräußerung oder Entnahme dieser Wirtschaftsgüter oder Anteile erzielt, ungeachtet entgegenstehender Bestimmungen des Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zu versteuern." (Satz 1 Halbsatz 2)

Rz. 79 (...) "spätere Veräußerung oder Entnahme" (...): In einem dritten Zeitpunkt schließlich erzielt die fiktiv gewerbliche Personengesellschaft bzw. das Besitzunternehmen aus einer späteren Veräußerung oder Entnahme, deren Zeitpunkt durch § 50i Abs. 1 S. 1 Halbs. 2 EStG nicht weiter bestimmt ist, einen Gewinn, der abkommensrechtlich auf einen im anderen Vertragsstaat ansä...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 1.4.2 Unionsrecht

Rz. 16 § 50i Abs. 1 S. 1 Halbs. 2 EStG verlangt tatbestandlich stets einen im anderen Vertragsstaat ansässigen Stpfl. und diskriminiert dadurch den grenzüberschreitenden Fall gegenüber dem Inlandsfall.[1] Insoweit der Gesetzgeber in der Gesetzesbegründung die Regelung mit einem untrennbaren systematischen Zusammenhang verteidigt[2], dürfte er seinen Eingriff in den Schutzber...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4g... / 2.1 Persönlicher, sachlicher und räumlicher Geltungsbereich

Rz. 13 Der persönliche Geltungsbereich der Vorschrift erstreckt sich sowohl auf unbeschränkt als auch beschränkt Steuerpflichtige. Umfasst sind mithin natürliche Personen, Personengesellschaften und Körperschaften. Obwohl die Anwendung für Körperschaften bereits bei Einführung der Regelung dem Willen des Gesetzgebers[1] und der h. M.entsprach[2], fühlte sich der Gesetzgeber ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 1.4.3.3 UmwStG

Rz. 19 § 50i Abs. 2 schließt die Möglichkeit zur Buchwertfortführung nur noch für Wirtschaftsgüter oder Anteile i. S. v. § 50i Abs. 1 bei Einbringungen nach § 20 UmwStG aus.[1]mehr

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Mindestlohn: Fälligkeit und... / 4 Wertguthabenmodell i. S. d. SGB IV

§ 2 Abs. 3 SGB IV sieht vor, dass die Fälligkeitsregelungen der Abs. 1 und 2 nicht gelten, wenn Wertguthabenvereinbarungen i. S. d. SGB IV vorliegen. Damit nimmt das Gesetz Bezug auf die Regelungen der §§ 7b, 7c SGB IV. Durch Wertguthabenvereinbarungen kann mit dem Arbeitnehmer eine Freistellung vereinbart werden. Der Arbeitnehmer hat in der Folge einen Anspruch auf Arbeitse...mehr

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Buchwert- und Zwischenwerta... / 4. Differenzierung zwischen den Vorgängen

Bei der Auslegung ist auch zwischen den einzelnen Vorgängen: Verschmelzungen auf natürliche Personen (§ 3 UmwStG), Verschmelzungen auf Körperschaften (§§ 11, 13 UmwStG) und Einbringungen (§§ 20, 21, 24 UmwStG) - und damit einhergehenden Auslegungsumständen – zu differenzieren. Beispielsweise gibt es bei Einbringungen keine steuerliche Schlussbilanz.[11] Daher ist bei Einbringung...mehr

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Buchwert- und Zwischenwerta... / 2. Erklärung gem. UmwStE 2025 Rz. 03.29

Wortlaut UmwStE Rz. 03.29: Wenn die ausdrückliche Erklärung[17] abgegeben wird, dass die Steuerbilanz i.S.d. § 4 Abs. 1, § 5 Abs. 1 EStG gleichzeitig die steuerliche Schlussbilanz sein soll ("Umwandlungsbilanz, zugleich Jahresabschluss"), ist in dieser Erklärung gleichzeitig ein konkludenter Antrag auf Ansatz der Buchwerte zu sehen, sofern kein ausdrücklicher gesonderter and...mehr

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Buchwert- und Zwischenwerta... / 1. Ausdrücklicher Buchwertantrag (schriftlich oder elektronisch)

Empfohlene Vorgehensweise: Ein ausdrücklicher Antrag ist sicherlich der anzuratende "Goldstandard". Der steuerliche Berater sollte dafür sorgen, dass der Zugang des Antrages beim FA bewiesen werden kann. In zeitlicher Hinsicht bestimmen § 11 Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 S. 2, § 20 Abs. 2 S. 3, § 21 Abs. 1 S. 3, § 24 Abs. 2 S. 3 UmwStG, dass der Antrag auf Buchwert- oder Zwischenw...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.2 EU-Sonderregelung

Aufgrund der Vergleichbarkeit mit dem Grundfall der Wegzugsbesteuerung[1] sah § 27 Abs. 3 Nr. 3 UmwStG vor, dass die Begünstigung des § 6 AStG a. F. entsprechend gilt, mit der Besonderheit, dass bei einem Widerruf der Stundung in den ersten 7 Jahren nach der Einbringung die volle Steuer anfällt, während nach Ablauf dieses 7-Jahreszeitraums die Hälfte der Steuer erlassen wird...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.2 EU-Sonderregelung

Aufgrund der Vergleichbarkeit mit dem Grundfall der Wegzugsbesteuerung[1] sieht § 27 Abs. 3 Nr. 3 UmwStG vor, dass die Begünstigung des § 6 AStG a. F. entsprechend gilt, mit der Besonderheit, dass bei einem Widerruf der Stundung in den ersten 7 Jahren nach der Einbringung die volle Steuer anfällt, während nach Ablauf dieses 7-Jahreszeitraums die Hälfte der Steuer erlassen wi...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.14 Gestaltungsmodelle zur Vermeidung der Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG

In der Literatur werden vielfältige Modelle zur Vermeidung oder Milderung der Wegzugsbesteuerung dargestellt, wie z. B.: Einlage in eine originär gewerblich tätige Mitunternehmerschaft. Hierzu ist es erforderlich, eine betriebliche Entstrickungsbesteuerung nach § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG zu vermeiden, indem eine deutsche Betriebsstätte geschaffen wird und die eingebrachte Kapital...mehr

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Finanzierungsmöglichkeiten:... / 1 Eigenfinanzierung des Unternehmens ermöglichen

Aus Unternehmenssicht ist es oftmals vorteilhaft, wenn möglichst umfassend finanzielle Mittel betriebsintern beschafft werden können, sich also das Unternehmen von innen heraus finanziert. Die Privateinlage[1], also die Einbringung eigener privater Gelder oder privat angeschaffter Güter, gehört nicht unter den Begriff Eigenfinanzierung, da dieses Geld nicht aus dem Betrieb st...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Übertragung einer Betriebsstätte (§ 2a Abs 4 Nr 2 EStG aF)

Rn. 268 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Die entgeltliche Übertragung erfasst Veräußerung, Einbringung gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten und Tausch einer Betriebsstätte. Unentgeltliche Übertragungen sind Schenkung und Erbfall. Eine Übertragung liegt auch vor, wenn bei einer PersGes (nicht aber KapGes) als Stammhaus der ausländischen Betriebsstätte zumindest nahezu alle Gese...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Personenidentität

Rn. 210 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 § 2a Abs 3 und 4 EStG aF setzen Personenidentität voraus: Nur eigene Verluste eines StPfl können abgezogen und müssen später wieder hinzugerechnet werden. Rn. 211 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Die Verpflichtung zur Nachversteuerung gilt danach für den Erben (s Rn 182) sowie andere unentgeltliche Rechtsnachfolger, auch zB bei Formwechsel. Keine ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Verluste in Bezug auf Anteile an Drittstaaten-Körperschaften (§ 2a Abs 1 S 1 Nr 3 EStG)

Rn. 84 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Um Steuergestaltungen auszuschließen, die die Ausgleichsbeschränkungen des § 2a Abs 1 S 1 Nr 1, 2 EStG durch Zwischenschaltung einer Drittstaaten-KapGes umgehen wollen, beschränkt § 2a Abs 1 S 1 Nr 3 EStG den Ausgleich von Verlusten in Bezug auf die Beteiligung an einer Drittstaaten-Körperschaft. Betroffen sind Verluste aus Abschreibungen auf ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 7.4 Einbringungsfälle

Rz. 992 Wird eine Kapitalgesellschaft durch Ausgliederung oder Einbringung eines Teilbetriebs mit Rückwirkung auf den steuerlichen Übertragungsstichtag[1] neu gegründet, besteht ab dem steuerlichen Übertragungsstichtag finanzielle Eingliederung.[2] Voraussetzung ist allerdings, dass nach § 20 Abs. 7, 8 KStG steuerlich eine Rückwirkung eintritt. Das ist nur der Fall bei Einbr...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 7.6.3 Beibehaltung oder Auflösung der Ausgleichsposten (bis Vz 2021) bzw. Auswirkungen auf den Beteiligungsansatz (ab Vz 2022)

Rz. 1023 § 14 Abs. 4 S. 5 KStG a. F. bestimmte, dass die Umwandlung der Organgesellschaft auf eine Personengesellschaft oder natürliche Person der Veräußerung der Beteiligung gleichgestellt wird und daher zur Auflösung des aktiven oder passiven Ausgleichspostens führte. Der aktive oder passive Ausgleichsposten war daher aufzulösen. Diese Auflösung erfolgte nach Abs. 4 S. 3 e...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 7.5 Anteilstausch

Rz. 998 Wird die Beteiligung an der Organgesellschaft in eine Kapitalgesellschaft als übernehmenden Rechtsträger gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten eingebracht (Anteilstausch), wird diese Einbringung nach § 21 Abs. 2 UmwStG steuerlich als Veräußerung der Anteile behandelt. Da das Gesetz eine Rückwirkung nicht vorsieht, hatte die Finanzverwaltung die Ansicht vertreten, ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 7.6.2 Organschaftliche oder vororganschaftliche Verursachung

Rz. 1001 Ist die Organgesellschaft übernehmender Rechtsträger einer Umwandlung und fällt der Umwandlungsstichtag auf den Schluss des Wirtschaftsjahrs der Organgesellschaft, kann die Auffassung vertreten werden , dass der Übernahmegewinn steuerlich in dem Wirtschaftsjahr entsteht, in das der steuerliche Übertragungsstichtag fällt, während er sich in der Handelsbilanz erst in ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 7.2.1 Verschmelzung

Rz. 948 Wird ein Organträger nach den Vorschriften des UmwG auf ein anderes Unternehmen verschmolzen, so tritt handelsrechtlich Gesamtrechtsnachfolge ein. Die Gesamtrechtsnachfolge, d. h. der kraft Gesetzes eintretende Übergang der Rechtsstellung der untergehenden auf die aufnehmende Gesellschaft, ist auch für die Organträgereigenschaft zu berücksichtigen. Das bedeutet, das...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 4.4.5 Vorzeitige Beendigung des Ergebnisabführungsvertrags

Rz. 679 Der Ergebnisabführungsvertrag muss nach § 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 KStG für mindestens 5 Jahre (60 Monate) abgeschlossen und in dieser Zeit auch tatsächlich durchgeführt werden. Die Organschaft muss also mindestens 5 Jahre bestehen. Endet die Organschaft vor Ablauf dieses Zeitraums, kann der Ergebnisabführungsvertrag nicht mehr durchgeführt werden; die Wirkungen der Orga...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 7.2.2 Spaltung des Organträgers

Rz. 962 Bei der Spaltung des Organträgers ist zu unterscheiden, ob es sich um eine Aufspaltung, eine Abspaltung oder eine Ausgliederung handelt.[1] Bei der Abspaltung bleibt der Rechtsträger bestehen, bei der Aufspaltung geht das Vermögen des Rechtsträgers auf zwei oder mehr Körperschaften über. In beiden Fällen erwerben die Gesellschafter der übertragenden Gesellschaft die ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 7.1 Einleitung

Rz. 947 Umwandlungen nach dem UmwG führen zur Gesamtrechtsnachfolge, Spaltungen zur Teilrechtsnachfolge. Dabei geht das von der Umwandlung betroffene Vermögen ganz oder – bei der Abspaltung – teilweise auf den oder die übernehmenden Rechtsträger über. Handelsrechtlich betrifft dies bei einer Umwandlung des Organträgers die Beteiligung an der Organgesellschaft und den Ergebni...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 5.1.2 Begriff der Minder- und Mehrabführungen

Rz. 713 Das Gesetz enthält keine Legaldefinition des Begriffs der Minder- oder Mehrabführungen. § 14 Abs. 4 S. 6 KStG kann nicht als Legaldefinition für § 14 Abs. 3 KStG herangezogen werden, da Abs. 4 S. 6 eindeutig nur auf Abs. 4 S. 1 verweist, nicht aber auf Abs. 3.[1] Jedoch ist der Begriff "Mehrabführung" bzw. "Minderabführung", der außer in § 14 Abs. 3 und 4 KStG auch in...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 2.1.5.2 Zuordnung der Organbeteiligung bei unmittelbarer Beteiligung (S. 4)

Rz. 141d S. 4 konkretisiert die Voraussetzungen für die finanzielle Eingliederung nach § 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 KStG im Hinblick auf den Inlandsbezug.[1] Danach muss die Beteiligung, die die finanzielle Eingliederung vermittelt, ununterbrochen während der ganzen Dauer der Organschaft einer inl. Betriebsstätte zuzuordnen sein. Diese Voraussetzung gilt für alle Organträger, also...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 5.2.2 Tatbestand der Mehr- und Minderabführungen mit Ursache in vororganschaftlicher Zeit

Rz. 748 § 14 Abs. 3 KStG enthält keine Definition, was unter einer Mehrabführung zu verstehen ist, die "ihre Ursache in vororganschaftlicher Zeit" hat.[1] Für Minderabführungen gilt Entsprechendes. Zweifelhaft kann der Begriff der Verursachung in vororganschaftlicher Zeit sein, weil der BFH[2] entschieden hatte, bei einer Gewinnabführung könne nicht danach unterschieden werd...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Rechtsträgerwechsel bei Per... / 7.1.2 Einbringungen und andere Erwerbsvorgänge auf gesellschaftsvertraglicher Grundlage

Begünstigungsfähig sind nach § 6a Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 GrEStG die nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1, Abs. 2, Abs. 2a Satz 1, Abs. 2b Satz 1, Abs. 3 oder Abs. 3a GrEStG steuerbaren Rechtsvorgänge aufgrund einer Einbringung oder eines anderes Erwerbsvorgangs auf gesellschaftsvertraglicher Grundlage. Darunter fallen u. a. die Erfüllung der Sacheinlageverpflichtung[2] oder der Be...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Grundstück im Betriebsvermö... / 5.3 Grundstücksübertragungen ohne Aufdeckung der stillen Reserven

Häufig ruht ein Großteil der stillen Reserven eines Unternehmens in den Betriebsgrundstücken und in selbst geschaffenen immateriellen Wirtschaftsgütern. Die Übertragung eines Grundstücks kann ausnahmsweise ohne Aufdeckung der stillen Reserven erfolgen, wenn die Voraussetzungen des § 6 Abs. 5 EStG für die Überführung von Einzelwirtschaftsgütern zum Buchwert erfüllt sind, eine ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Grundstück im Betriebsvermö... / 3.1 Grundstücke im Gesamthandsvermögen

Gehört ein Grundstück oder Grundstücksteil zum Gesamthandsvermögen der Mitunternehmer einer Personengesellschaft , zählt es grundsätzlich zum notwendigen Betriebsvermögen. Dies gilt auch, wenn bei der Einbringung des Grundstücks oder Grundstücksteils in das Betriebsvermögen der Personengesellschaft vereinbart worden ist, dass Gewinne und Verluste aus dem Grundstück oder Grund...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Rechtsträgerwechsel bei Per... / 7.2.2 Abhängige Gesellschaften

Abhängige Gesellschaften können sowohl Kapitalgesellschaften als auch Personengesellschaften sein. Abhängig ist nach § 6a Satz 4 GrEStG eine Gesellschaft, an deren Kapital oder Gesellschaftsvermögen das herrschende Unternehmen innerhalb von 5 Jahren vor und nach dem Rechtsvorgang unmittelbar oder mittelbar oder teils unmittelbar, teils mittelbar zu mindestens 95 % ununterbro...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Rechtsträgerwechsel bei Per... / 7.1.1 Umwandlungsvorgänge nach UmwG

Nach § 6a Satz 1 Halbsatz 1 GrEStG wird für einen nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1, Abs. 2a Satz 1, Abs. 2b Satz 1, Abs. 3 Nr. 2 und 4 und Abs. 3a GrEStG steuerbaren Erwerbsvorgang aufgrund einer Umwandlung i. S. des § 1 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 UmwG die Steuer nicht erhoben. Die Begünstigung erfasst die verwirklichten steuerbaren Erwerbsvorgänge sowie die aufgrund einer derartigen Um...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Rechtsträgerwechsel bei Per... / 8 Ersatzbemessungsgrundlage nach § 8 Abs. 2 GrEStG

Die Grunderwerbsteuer Steuer bemisst sich regelmäßig nach dem Wert der Gegenleistung.[1] Von dieser Regel bestimmt § 8 Abs. 2 GrEStG 4 Ausnahmen. Hier ist die Grunderwerbsteuer nach den Grundbesitzwerten i. S. des § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 i. V. m. § 157 Abs. 1 bis 3 BewG zu bemessen. Dies ist der Fall, wenn eine Gegenleistung nicht vorhanden oder nicht zu ermitteln ist; bei Um...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewerbesteuererklärung 2025 / 4.18 Einbringung nach § 24 UmwStG durch eine Körperschaft in eine Personengesellschaft (Zeilen 147a und 147b)

Wird eine Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft eingebracht, sind die Grundsätze der BFH – Entscheidung IV R 26/21 zu beachten.[1] Bringt danach eine Kapitalgesellschaft ihren gesamten Betrieb nach § 24 UmwStG in eine GmbH & Co. KG ein und beschränkt sich ihre Tätigkeit fortan auf die Verwaltung der Mitunternehmerstellung an der aufnehmenden Gesellschaft sowie das ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewerbesteuererklärung 2025 / 3.4 Unternehmensübernahme

Wird ein Einzelunternehmen in eine Personengesellschaft eingebracht, endet die persönliche Gewerbesteuerpflicht des Einzelunternehmers im Zeitpunkt der Einbringung, wenn er an der aufnehmenden Personengesellschaft beteiligt ist. Erfolgt die Einbringung im Laufe des Erhebungszeitraums, muss sowohl für das Einzelunternehmen als auch für die Personengesellschaft jeweils eine Ge...mehr