Fachbeiträge & Kommentare zu Einbringung

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.2.1 Einbringung gegen Ausweis einer Darlehensforderung gegen die Übernehmerin (oder Gewährung anderer Wirtschaftsgüter durch die Übernehmerin)

Tz. 59 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Die Einbringung eines (Teil-)Betriebs oder eines MU-Anteils in eine Pers-Ges (ausschl) gegen Erwerb einer Forderung gegen die Pers-Ges, welche darlehensweise gestundet wird, ist eine Betriebsveräußerung iSd § 16 Abs 1 S 1 EStG; § 24 UmwStG kommt mangels Einräumung oder Erweiterung von Gesellschaftsrechten (dazu s Tz 106 ff) nicht zur Anwendu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.3 Einbringung ohne (zivilrechtliche) Eigentumsübertragung

Tz. 104 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Die Überführung von WG in das mitunternehmerische BV der aufnehmenden Pers-Ges im Wege der Nutzungsüberlassung, so dass stlich Sonder-BV gebildet wird, oder durch bloße Verschaffung des wirtsch Eigentums, so dass stlich eine Zuordnung abw von den zivilrechtlichen Eigentumsverhältnissen beim wirtsch Eigentümer erfolgt, ist nach hA und Auff d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.3.3 Einbringung eines (Teil-)Betriebs zum gemeinen Wert

Tz. 66 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Wird die Sacheinlage insgesamt zum gW angesetzt, ist der Gewinn grds nach den §§ 16, 34 EStG begünstigt (s Urt des BFH v 25.11.1980, BStBl II 1981, 419; v 26.01.1994, BStBl II 1994, 458; v 18.10.1999, BStBl II 2000, 123 unter C. II. 1.; und v 21.09.2000, BStBl II 2001, 178; s UmwSt-Erl 2025 Rn 24.12; s Wacker, in Schmidt, 44. Aufl, § 16 EStG...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2.7.3 Einbringung zum Zwischenwert oder gemeinen Wert

Tz. 195 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Im Fall der Einbringung eines (Teil-)Betriebs oder MU-Anteils unter Aufdeckung stiller Reserven (sei es durch – freiwillige oder ges bestimmte – anteilige Auflösung der Reserven oder wegen § 24 Abs 2 S 1 UmwStG) kommt es zur Auflösung und Nachversteuerung des sog nachversteuerungspflichtigen Betrags in voller Höhe; ein Übergang des nachvers...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2 Einbringung eines (Teil-)Betriebs in das Sonderbetriebsvermögen

Tz. 44 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Die Einbringung eines Betriebs oder Teilbetriebs lediglich in das Sonder-BV einer Pers-Ges, an der der Einbringende bereits als MU beteiligt ist, erfüllt die Voraussetzungen einer Einbringung iSd § 24 UmwStG nicht. Zum einen ist fraglich, ob dieser Vorgang schon aus dem sachlichen Anwendungsbereich des § 24 UmwStG iVm § 1 Abs 3 UmwStG heraus...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.3.4 Einbringung von Mitunternehmeranteilen (mit Zuzahlung in das Vermögen des einbringenden Mitunternehmers)

Tz. 68 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Wird ein MU-Anteil tw auf eigene Rechnung des Einbringenden und tw auf Rechnung eines Dritten gegen Zuzahlung in das Vermögen des Einbringenden (PV oder BV, s Tz 62) erbracht, liegt die Veräußerung des Teils eines MU-Anteils (s § 16 Abs 1 S 2 EStG) vor. Es handelt sich nämlich um einen Kombinationssachverhalt von Einbringung nach § 24 Abs 1 ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.5 Einbringung von Betriebsvermögen durch Einzelrechtsnachfolge (§ 1 Abs 3 Nr 4 UmwStG)

Tz. 64 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Neben den umw-rechtlichen Möglichkeiten der Umstrukturierung erlaubt das UmwStG auch die st-neutrale Einbringung von BV qua Einzelrechtsnachfolge. Übernehmender Rechtsträger können Kap-Ges, Gen (§ 20 UmwStG) oder Pers-Ges (§ 24 UmwStG) sein. Dabei ist der Anwendungsbereich für eine Anwendung des § 24 UmwStG hier nicht auf bestimmte Pers-Ges ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.4 Einbringung in das Sonderbetriebsvermögen

Tz. 15 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Bei der Frage, ob die Überführung/Übertragung von WG in den Sonder-BV-Bereich des stlichen BV der aufnehmenden Pers-Ges zur Anwendung des § 24 UmwStG führt, ist uE dahingehend zu differenzieren, ob durch Zurückbehaltung von WG beim Einbringenden und Nutzungsüberlassung an die Übernehmerin erstmals Sonder-BV gebildet wird oder ob bei Einbringun...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.3 Einbringung von gewerblich geprägten oder infizierten Personengesellschaften mit Steuerausländern in Sonderfällen (§ 50i Abs 2 EStG)

Tz. 129u Stand: EL 122 – ET: 03/2026 In § 50i Abs 2 EStG (in der – einzig – gültigen Fassung des BEPS-UmsetzungsG) wird ausdrücklich nur (noch) die "Einbringung nach § 20 UmwStG" als Entstrickungsfall beurteilt (s § 20 UmwStG Tz 227a). Vorgänge nach § 24 UmwStG werden (nunmehr) nicht von dieser Regelung erfasst. Tz. 129v Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Der Umstand, dass die Einbrin...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.5 Keine Bewertungseinschränkung bei Einbringung einer Sachgesamtheit mit negativem Kapital

Tz. 127a Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Bei der Bewertung des gem § 24 UmwStG in eine Pers-Ges eingebrachten BV gibt es keine Regelung, die – analog zu § 20 Abs 2 S 2 Nr 2 UmwStG – eine Einschränkung der Bw-Fortführung für den Fall fordert, dass der Netto-Bw der betrieblichen Sachgesamtheit negativ ist. Hieraus ist zu folgern, dass in diesem Fall der Antrag auf Bw-Einbringung zu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.2.2 Einbringung gegen Zuzahlung in das Vermögen des Einbringenden von dritter Seite

Tz. 62 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Vereinnahmt der eine Einbringung tätigende Gesellschafter eine Geldzahlung (oder andere nicht in Gesellschaftsrechten an der Übernehmerin bestehende Gegenleistungen) eines anderen Gesellschafters (Mitgesellschafter oder künftig der übernehmenden Pers-Ges beitretenden Gesellschafters) pers, führt dies zu einem Gewinn aus der Veräußerung desje...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.2 Umwandlungsteuerrechtliche Beurteilung der Einbringung von Betriebsvermögen

Tz. 181 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Für die Einbringung von BV durch gemeinnützige Vereine und Stiftungen in eine Kap-Ges bestehen auch umwandlungsstlich – bis auf die in Tz 182 angesprochenen Fragen – keine Besonderheiten. Daher gelten die Tz 167–177 entspr. Tz. 182 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Zunächst stellt sich die Frage, ob gemeinnützige Vereine und Stiftungen, die bisher ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5 Tatbestand der Einbringung (§ 24 Abs 1 UmwStG)

5.1 Übersicht Tz. 86 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 In § 24 Abs 1 UmwStG ist der (Grund-)Tatbestand der Einbringung von BV in eine Pers-Ges definiert. Nur wenn sämtliche Voraussetzungen der dort definierten Einbringung in den von § 1 Abs 3 UmwStG abschließend bezeichneten Sachverhalten gegeben sind, finden die entspr Regelungen der nachfolgenden Abs Anwendung. Die Einbringung iSd...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3 Einbringung einzelner Wirtschaftsgüter

3.3.1 Grundsätze und Rechtsentwicklung Tz. 45 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 In einem Entw des BRats zum Ges zur Änderung des UmwStR ab 1995 wurde vorgeschlagen, die Einbringung einzelner WG in die Definition der Sacheinlage nach § 24 Abs 1 UmwStG aufzunehmen (s BT-Drs 12/7263, Anlage 2, 9). Dies wurde mit dem Interesse der Rechtsklarheit und Rechtssicherheit für die Stpfl begrün...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, UmwStG § 24 (SEStEG) Einbringung eines Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils in eine Personengesellschaft

Ausgewählte Literaturhinweise: Patt/Rasche, Aktuelle Fragen zu den Einbringungstatbeständen des UmwStR, FR 1995, 432; Herzig/Förster/Förster, GewStlicher Verlustvortrag bei Wechseln im Gesellschafterbestand und Umstrukturierung von Pers-Ges, DStR 1996, 1025; Patt/Rasche, Einbringung von BV in eine Pers-Ges gem § 24 UmwStG mit stlicher Rückwirkung, FR 1996, 365; Kellersmann, Korr...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.3.1 Antragserfordernis für Einbringung zum Buch- oder Zwischenwert – Grundsätze

Tz. 118 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Ist die Einbringung einer betrieblichen Sachgesamtheit in eine Pers-Ges iSd § 24 Abs 1 UmwStG gegeben, "gelten für die Bewertung des eingebrachten BV die nachfolgenden Abs 2 bis 4" (s § 24 Abs 1 UmwStG). § 24 Abs 2 S 1 UmwStG bestimmt den zwingenden Bewertungsansatz mit dem gW (s § 24 Abs 2 S 1 UmwStG: "Die … Pers-Ges hat …anzusetzen; …"). ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.4.3.1.3 Unternehmeridentität bei Einbringung in eine Personengesellschaft

Tz. 216 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Als (weitere) Voraussetzung für einen Verlustabzug nach § 10a GewStG ist erforderlich, dass der Gewerbetreibende den Verlust in eigener Pers erlitten hat (Unternehmeridentität). Der Einbringende muss danach sowohl zur Zeit der Verlustentstehung als auch im Jahr der Entstehung des positiven Gewerbeertrags Unternehmensinhaber gewesen sein (s ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.4.3.1.2 Unternehmensidentität bei Einbringung in eine Personengesellschaft

Tz. 209 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Grundsätze Unternehmensidentität bedeutet, dass der im Anrechnungsjahr bestehende Gew identisch ist mit dem Gew, der im Jahr der Entstehung des Verlusts bestanden hat (s R 10a.2 S 1 GewStR). Eine (Teil-)Betriebsübertragung in eine Pers-Ges führt dann zu einem für den Verlustabzug maßgebenden "identischen Betrieb", wenn sich die Tätigkeit des...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3.1 Einbringung von Betriebsvermögen in eine Personengesellschaft (Fallgruppe 1)

Tz. 162 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Nach § 1 Abs 4 S 2 UmwStG ist S 1 des § 1 Abs 4 UmwStG auf die Einbringung von BV in eine Pers-Ges nicht anzuwenden. § 24 UmwStG unterliegt damit keinen besonderen pers Voraussetzungen, und am Einbringungsvorgang können auch Rechtsträger aus Drittstaaten teilnehmen. Das gilt für die Qualifikation des übertragenden und des übernehmenden Rech...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.2 Umwandlungssteuerrechtliche Behandlung der Einbringung von Betriebsvermögen

Tz. 167 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Ist eine gGmbH Einbringerin iSv § 20 Abs 1 UmwStG, stellt sich zunächst die Frage, ob als Gegenstand der Sacheinlage nur entspr BV des stpfl Bereichs (stpfl wG) oder auch entspr BV des stfreien Bereichs (ZwB) in Betracht kommt. ME ist davon auszugehen, dass § 20 Abs 1 UmwStG bei einer gGmbH nicht nur für ihren stpfl Bereich, sondern auch für...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.3 Einbringung durch Anwachsung

Tz. 14 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Fraglich ist vor dem Hintergrund der Anwendungsvorschrift des § 1 Abs 3 UmwStG (s Tz 12), ob eine Sacheinlage gem § 24 UmwStG auch durch Anwachsung erfolgen kann. Der Übergang von Gesellschaftsvermögen kraft Ges im Wege der Anwachsung (s § 712a Abs 1 S 2 BGB ggf iVm §§ 105 Abs 3 und 161 Abs 2 HGB oder iVm § 1 Abs 4 PartGG) vollzieht sich bei ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4 Einbringung mit Ausgleichszahlung (Zuzahlung, Darlehensgewährung)

3.4.1 Einbringung für eigene (dh § 24 UmwStG) oder fremde Rechnung gegen Entgelt (dh Veräußerung) Tz. 58 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Von der Einbringung einer betrieblichen Sachgesamtheit in eine Pers-Ges nach § 24 Abs 1 UmwStG abzugrenzen (dh entgeltliche Übertragungen im Wege der offenen Einlage, s Tz 5) sind die übrigen Veräußerungsvorgänge von BV an eine Pers-Ges. Bei eine...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8 Zeitpunkt der Einbringung (§ 24 Abs 4 Hs 2 UmwStG)

8.1 Bedeutung Tz. 158 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Der Einbringungstatbestand iSd § 24 Abs 1 UmwStG wird zu einem konkreten Stichtag (s Tz 159) realisiert. Dieser "Einbringungszeitpunkt" (s Begrifflichkeit in § 24 Abs 5 UmwStG) markiert den Stichtag, an dem die Übertragung des BV iSd § 24 Abs 1 UmwStG stlich wirksam wird und die Rechtsfolgen für den Einbringenden und zugleich d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9 Auswirkung der Einbringung für die Gewinnermittlung der Übernehmerin (§ 24 Abs 4 Hs 1 UmwStG)

9.1 Regeln (Wirtschaftsjahr, Fortführung der Besteuerungsmerkmale des eingebrachten Vermögens) Tz. 177 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Mit Ablauf des (ggf rückwirkend bestimmten) stlichen Einbringungszeitpunkts geht das gem § 24 Abs 1 UmwStG eingebrachte BV auf die Pers-Ges über. Dieses BV ist ab stlicher Wirksamkeit der Einbringung in die Gewinnermittlung der Übernehmerin einzube...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.4 Einbringung durch Gesamtrechtsnachfolge (Umwandlung)

Tz. 105 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Die Übertragung eines (Teil-)Betriebs oder MU-Anteils kann im Wege der hr-lichen Gesamtrechtsnachfolge nach dem UmwG durch Verschmelzung und Spaltung oder durch vergleichbare ausl Vorgänge erfolgen (s § 1 Abs 3 Nr 1 und 2 UmwStG; Bsp s Tz 21 ff). Da die an einer solchen Umw-Maßnahme nach inl Recht beteiligten Unternehmensträger abschließend ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.7.3 Einbringung durch eine Personengesellschaft

Tz. 157 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Der Gewinn/Verlust aus der Einbringung des (Teil-)Betriebs einer Pers-Ges nach § 24 Abs 1 UmwStG (Betriebsveräußerung durch tauschähnlichen Vorgang, s Tz 5) gehört grds nicht zum Gewerbeertrag der MU-Schaft gem § 7 S 1 GewStG . Dies folgt aus dem Objekt-St-Charakter der GewSt, der – wie auch bei natürlichen Pers – nur der Gewinn aus dem lfd ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2 Einbringung durch Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums

Tz. 13 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Der Sacheinlagetatbestand des § 24 Abs 1 UmwStG ist seinem Wortlaut nach mit der Vorgängervorschrift identisch. Bisher wurde der im Ges nicht definierte Begriff des "Einbringens" in § 24 Abs 1 UmwStG aF als stliches Tatbestandsmerkmal – zu Recht – so ausgelegt, dass die Verschaffung wirtsch Eigentums (s § 39 AO) bei der aufnehmenden Pers-Ges...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4 Einbringungen nach § 24 UmwStG (§ 1 Abs 4 S 2 UmwStG)

Tz. 176 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 § 1 Abs 4 S 1 UmwStG ist in den Fällen der Einbringung eines Betriebs, Teilbetriebs oder MU-Anteils in eine Pers-Ges (§ 24 UmwStG) nicht anzuwenden. Die Vorschrift stellt also letztlich keine pers Quailifikationserfordernisse für den Siebten Teil des UmwStG auf, und das UmwStG ist auch auf Umw-Beteiligte mit Sitz, gewöhnlichem Aufenthalt, O...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Patt/Rasche, Aktuelle Fragen zu den Einbringungstatbeständen des UmwStR, FR 1995, 432; Herzig/Förster/Förster, GewStlicher Verlustvortrag bei Wechseln im Gesellschafterbestand und Umstrukturierung von Pers-Ges, DStR 1996, 1025; Patt/Rasche, Einbringung von BV in eine Pers-Ges gem § 24 UmwStG mit stlicher Rückwirkung, FR 1996, 365; Kellersmann, Korrespondierende Fortschreibung v...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.3.1 Veräußerungsgewinn: Ermittlung und Entstehung

Tz. 63a Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Der Gewinn aus der Einbringung gegen Zuzahlung in das Vermögen des Einbringenden durch einen (künftigen) Gesellschafter (s Tz 62, 63) ermittelt sich aus der Gegenüberstellung des Betrags der Zuzahlung und dem anteiligen Bw des (eingebrachten) BV. Die anteiligen Bw entspr dem Teil des BV, das von dem Einbringenden für Rechnung des Zuzahlende...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1 UmwStG als lex specialis

Tz. 81 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Einbringungsvorschrift des UmwStG als Sonderrecht Die Einbringung der in § 24 Abs 1 UmwStG genannten betrieblichen Sachgesamtheiten im Tauschwege gegen Erhalt einer MU-Stellung an der aufnehmenden Pers-Ges stellt dem Grunde nach einen speziellen Teilbereich der Veräußerung eines (Teil-)Betriebs oder MU-Anteils iSd § 16 Abs 1 EStG dar (s Tz 5)...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Schulze zur Wiesche, Die Einbringung von WG des PV in das Gesamthandsvermögen einer Pers-Ges, FR 1999, 519; Märkle, Neue Beratungssignale der Rspr zur MU-Schaft, DStR 2000, 797, 805; Schulze zur Wiesche, Einbringung von WG aus dem PV in eine Pers-Ges gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten, DStZ 2001, 192; Doege, Einbringung von WG des PV in das Gesellschaftsvermögen von Pers-...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2.2.5 Fortführung von Ergänzungsbilanzen

Tz. 182 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Sind im Fall der Einbringung eines MU-Anteils Erg-Bil vorhanden (zum Bsp aus einem früheren Erwerb der Beteiligung durch den Einbringenden oder der Übertragung einer § 6b-EStG-Rücklage), schließt die stliche Rechtsnachfolge auch die Fortführung der Ansätze in den Erg-Bil ein. Denn die Erg-Bil gehört mit zu dem Wert des MU-Anteils, mit dem d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.4 "Mischeinbringung" durch Umw und Einzelrechtsnachfolge

Tz. 165 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Erfolgt die Einbringung iSd § 24 Abs 1 UmwStG im Wege der hr-lichen Umw und zusätzlich durch eine im sachlichen Zusammenhang stehende Einzelübertragung ("Mischeinbringung"), umfasst die von § 24 Abs 4 Hs 2 UmwStG bestimmte stliche Rückwirkung auch den Teil der Einbringung, der nicht im Wege der Gesamtrechtsnachfolge vollzogen wird. Beispiel...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.5 Einbringungsgegenstand: 100%ige Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft

Tz. 95 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Eine 100%ige Beteiligung an einer Kap-Ges (s § 1 Abs 1 Nr 1 KStG), die im rechtlichen oder wirtsch Eigentum (zum Bsp als Treugeber) des Einbringenden steht und zu dessen BV gehört, kann uE unter Anwendung des § 24 UmwStG st-neutral gegen eine MU-Beteiligung an der aufnehmenden Pers-Ges getauscht werden (str, hA s Schmitt, in S/H, 10. Aufl, §...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.5.3.3 Ansatz zum gemeinen Wert

Tz. 145 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Auf einen bei der Einbringung eines (Teil-)Betriebs oder MU-Anteils in eine Pers-Ges entstehenden VG ist gem § 24 Abs 3 S 2 UmwStG iVm § 34 Abs 1 und 3 EStG ein besonderer St-S bei der ESt nur anzuwenden, wenn das eingebrachte BV in der Bil der Pers-Ges einschließlich der Erg-Bil der Gesellschafter (und ggf Sonderbil) mit dem gW angesetzt w...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.1 Regeln (Wirtschaftsjahr, Fortführung der Besteuerungsmerkmale des eingebrachten Vermögens)

Tz. 177 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Mit Ablauf des (ggf rückwirkend bestimmten) stlichen Einbringungszeitpunkts geht das gem § 24 Abs 1 UmwStG eingebrachte BV auf die Pers-Ges über. Dieses BV ist ab stlicher Wirksamkeit der Einbringung in die Gewinnermittlung der Übernehmerin einzubeziehen (s Tz 172ff; zu den Konsequenzen auf die Art der Gewinnermittlung der Übernehmerin s Tz...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.6.3.3 Wahl/Wechsel der Gewinnermittlungsart

Tz. 176 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Erfolgt eine Einbringung mit Aufdeckung stiller Reserven, wird der Ansatz der eingebrachten WG (dem Umfang und der Höhe nach) in einer Einbringungsbil oder Eröffnungsbil dargestellt (s Tz 125). Dies gilt auch bei einer Bw-Einbringung, wenn der Einbringende seinem Gewinn nach den §§ 4 Abs 1, 5 Abs 1 EStG ermittelt oder wenn dieser freiwillig...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.6.1 Grundsätze der antragsgemäßen Rückwirkung

Tz. 166 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Bei Einbringungen iSd § 24 Abs 1 UmwStG im Wege der Umw (Verschmelzung und Spaltung nach inl und ausl Umw-Recht, s Tz 162, 163 und 164) kann die Vermögensübertragung gem § 24 Abs 4 Hs 2 UmwStG unter analoger Anwendung der Regelungen in § 20 Abs 5 und 6 UmwStG bis zu acht Monate (bzw bis zu zwölf Monate in 2020 und 2021, s Tz 164c) zurückbez...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.3.4 Bilanzansatz auch bei Buchwertfortführung?

Tz. 121 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Erfolgt für die Einbringung gem § 24 Abs 1 UmwStG eine Bewertung zum gW oder einem Zwischenwert (§ 24 Abs 2 S 1 UmwStG oder auf Antrag gem § 24 Abs 2 S 2 UmwStG), hat die aufnehmende Pers-Ges die eingebrachten WG dementspr in einer St-Bil auszuweisen (s Tz 125). Der Einbringende, der bisher seinen Gewinn nach § 4 Abs 3 EStG (Einnahmen-Übers...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3 Aufnehmende Gesellschaft

Tz. 99 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Aufnehmende Gesellschaft nach dem Siebten Teil des UmwStG kann nur eine "Pers-Ges" sein (s § 24 Abs 1 UmwStG). Die Wortbedeutung der Pers-Ges iSd § 24 Abs 1 UmwStG unterscheidet sich jedoch von dem gleichlautenden Begriff nach dem Gesellschaftsrecht. Wie sich nämlich aus dem weiteren Tatbestandsmerkmal der von § 24 UmwStG erfassten Einbringu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2.2.3 Steuerliche Rechtsnachfolge (§ 24 Abs 4 Hs 1 iVm §§ 23 Abs 1 und 12 Abs 3 Hs 1 UmwStG)

Tz. 180 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Die aufnehmende Pers-Ges tritt im Fall der Einbringung durch Bw-Übernahme als stliche Rechtsnachfolgerin in die Rechtsposition des Einbringenden ein. Die Rechtsnachfolge erfasst die Gewinnermittlung für Zwecke der ESt/KSt und die Ermittlung des Gewerbeertrags der aufnehmenden MU-Schaft. Dies ergibt sich unmittelbar aus § 24 Abs 4 Hs 1 iVm §...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5 Gewährung einer Mitunternehmerstellung

Tz. 106 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Eine Einbringung iSd § 24 Abs 1 UmwStG liegt nur vor, wenn der "Einbringende MU der Gesellschaft" wird (beachte andere Terminologie als in § 6 Abs 5 S 3 EStG: "Gewährung … von Gesellschaftsrechten…"). Die Einräumung einer MU-Stellung an der Gesellschaft, in deren BV der Einbringungsgegenstand gelangt, ist also zwingende Voraussetzung für di...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2.4 Ansatz mit dem gemeinen Wert

Tz. 187 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Im Fall des Ansatzes mit dem gW für das eingebrachte BV (s Tz 113–114) gelten hinsichtlich der Auswirkungen bei der übernehmenden Pers-Ges die Regelungen des § 24 Abs 4 Hs 1 iVm § 23 Abs 4 UmwStG entspr. Die Bewertung des Einbringungsgegenstands mit dem gW ist gegeben, wenn die aufnehmende Pers-Ges die (gesamten) stillen Reserven aller WG (...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1 Erfasste Steuerarten

Tz. 11 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Der Siebte Teil des UmwStG regelt die ertrstliche Behandlung des in § 24 Abs 1 UmwStG definierten Einbringungstatbestands. Danach ist begünstigt jede Einbringung einer qualifizierten Sachgesamtheit im Wege der in § 1 Abs 3 UmwStG aufgezählten Vorgänge in das mitunternehmerische (stliche) BV einer MU-Schaft gegen Erwerb oder Erweiterung einer...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.1 Begünstigtes Vermögen

Tz. 87 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Die Gegenstände der Einbringung in eine Pers-Ges sind in § 24 Abs 1 UmwStG abschließend aufgezählt. Danach kommen für eine begünstigte Einbringung nur in Frage: ein Betrieb (s § 24 Abs 1 UmwStG, s Tz 89 ff), ein Teilbetrieb (s § 24 Abs 1 UmwStG, s Tz 91 ff), ein (ganzer) MU-Anteil (s § 24 Abs 1 UmwStG, s Tz 94), der Bruchteil eines MU-Anteils (R...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.3 Einbringungsgegenstand: Teilbetrieb

Tz. 91 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 § 24 Abs 1 UmwStG enthält keine Definition des Begriffs "Teilbetrieb". Allg wird – uE zutr – die von der Rspr zu § 16 EStG entwickelte Begriffsbestimmung herangezogen (s Urt des BFH v 11.12.2001, BStBl II 2002, 420 unter B. I. 3 a) und v 17.07.2008, BStBl II 2009, 464 unter B. II. 1. mwNachw zu § 24 Abs 1 UmwStG aF; dies gilt auch für den un...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.3.1 Begünstigte Einbringungsvorgänge nach § 24 Abs 4 Hs 2 UmwStG

Tz. 162 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Nach § 24 Abs 4 Hs 2 UmwStG sind die Rückbezugsregeln des § 20 Abs 5 und 6 UmwStG entspr auf die Einbringung iSd § 24 Abs 1 UmwStG anzuwenden. Eine stliche Rückwirkung ist gem § 24 Abs 4 Hs 2 UmwStG jedoch auf die Fälle beschr, in denen eine Einbringung "im Wege der Gesamtrechtsnachfolge" erfolgt. Damit wird der stliche Tatbestand der Rückw...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.2.4 Betriebseinbringung im Ganzen: Einbeziehung aller wesentlichen Betriebsgrundlagen

Tz. 90 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Die Einbringung eines Betriebs (im Ganzen) ist nur dann gegeben, wenn sämtliche wes Betriebsgrundlagen in das BV der Übernehmerin gelangen (ständige Rspr; s Urt des BFH v 09.11.2011, BStBl II 2012, 638 unter Rn 29; ebenso Rspr zum inhaltsgleichen Einbringungsgegenstand in eine Kap-Ges s § 20 UmwStG Tz 40; hA, zum Bsp s Schmitt, in S/H, 10. A...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.2.1 Gesetzesänderung

Tz. 129 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Die Vorschrift zur antragsgem Minderbewertung unterhalb des gW gem § 24 Abs 2 S 2 UmwStG ist durch das StÄndG 2015 neu gefasst worden. Zusätzlich zum bisherigen Tatbestand (dazu s Tz 128) ist eine (weitere) Einschränkung der Bw-Einbringung eingefügt worden, wenn neben den neuen Gesellschaftsrechten sonstige Gegenleistungen gewährt werden. D...mehr