Fachbeiträge & Kommentare zu Einbringung

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.4.1 Einbringender keine durch § 8b Abs 2 KStG begünstigte Person (§ 22 Abs 2 S 1 UmwStG idF vor dem JStG 2009)

Tz. 72 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Die nachträgliche Besteuerung eines Einbringungsgewinns durch einen schädlichen Anteilsverkauf wurde nur dann ausgelöst, wenn der "Einbringende keine durch § 8b Abs 2 KStG begünstigte Pers ist" (s § 22 Abs 2 S 1 UmwStG idF vor JStG 2009, kurz: aF; s aber rückwirkende Änderung durch das JStG 2009, dazu s Tz 73b). Dieses Tatbestandsmerkmal war...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5 Formwechsel unter Beteiligung einer KGaA

Tz. 43 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Beim Formwechsel einer Pers-Ges in eine Kap-Ges oder Gen iSd § 190 UmwG kommt als Rechtsträger neuer Rechtsform auch eine KGaA in Betracht (s §§ 214–225c UmwG; s Tz 14). Nach den umw-rechtlichen Vorschriften ist vorgesehen, dass beim Formwechsel ein Gesellschafter der KGaA als phG beitreten kann, der nicht der formwechselnden Pers-Ges angehö...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.4.2 Einbringungsgeborene Anteile durch Mitverstrickung bei einer "Neueinbringung" sperrfristverhaftet nach § 22 UmwStG

Tz. 24a Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Gingen von sperrfristverhafteten erhaltenen oder eingebrachten Anteilen aus/bei einer Einbringung nach den §§ 20, 21, 25 UmwStG idF ab SEStEG stille Reserven unentgeltlich auf "andere Anteile" über, waren gem § 22 Abs 7 UmwStG die bereicherten Anteile insoweit ebenfalls sperrfristverhaftet gem § 22 Abs 1 oder 2 UmwStG (dazu s Tz 8 ff). Ob f...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.1.3.1 Besteuerungsgrundsätze

Tz. 59 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Der Einbringungsgewinn I ist "als Gewinn des Einbringenden iSd § 16 EStG zu versteuern" (s § 22 Abs 1 S 1 UmwStG). Es handelt sich folglich nicht um den Gewinn aus Anteilen an der Übernehmerin; dh einem Gewinn aus Veräußerung oder anderer Entstrickungsvorgänge von Anteilen an einer Kap-Ges/Gen. Denn der Einbringungsgewinn I bildet, wie auch ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1 Entsprechende Anwendung der §§ 20 bis 23 UmwStG

Tz. 26 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Die Vorschriften der §§ 20 bis 23 UmwStG gelten in den Fällen des Formwechsels einer Pers-Ges in eine Kap-Ges oder Gen iSd § 190 UmwG (oder vergleichbarer ausl Vorgänge) entspr (s § 25 S 1 UmwStG). Es stellt sich die Frage, ob durch die Verweisung in § 25 UmwStG die Rechtsfolgen der §§ 20 ff UmwStG sinngem gelten, wenn die Voraussetzungen ei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.8.3 Vortrag von Zuwendungen in Umwandlungsfällen

Tz. 169 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Im Ges nicht ausdrücklich geregelt ist die Frage der Behandlung des verbleibenden Vortrags von Zuwendungen in Umw-Fällen, also insbes im Falle einer Verschmelzung, Auf- oder Abspaltung oder Einbringung iSd § 20 UmwStG. Diese Frage betrifft (insbes im Falle der Abspaltung) sowohl die Behandlung des Zuwendungsvortrags bei der übertragenden Kö...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4 Anwendung des § 6 Abs 1 UmwStG bei Verschmelzung auf eine Übernehmerin, die ihren Gewinn nach § 4 Abs 3 EStG ermittelt

Tz. 21 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Ermittelt die übernehmende natürliche Person oder Pers-Ges nach der Umw ihren Gewinn durch Einnahme-Überschuss-Rechnung, ist hinsichtlich des übernommenen Vermögens von einem Wechsel der Gewinnermittlungsart auszugehen, so dass bei der Übernehmerin die Korrekturen nach R 4.6 EStR 2012 vorzunehmen sind. Hierzu s § 4 UmwStG Tz 124 und s § 24 U...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6 Bescheinigungsverfahren über die nachträgliche Einbringungsgewinnbesteuerung (§ 22 Abs 5 UmwStG)

Tz. 101 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Das in § 22 Abs 5 UmwStG geregelte Bescheinigungsverfahren dient dem Zweck, die Voraussetzungen für eine Bw-Aufstockung bei der übernehmenden Gesellschaft gem § 23 Abs 2 UmwStG zu schaffen. Denn die Vorlage einer Bescheinigung gem § 22 Abs 5 UmwStG ist tatbestandliche Voraussetzung (s § 23 UmwStG Tz 199–200) für eine Erhöhung der Werte des ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.1.7 Veräußerung der Anteile durch "den Einbringenden" (§ 22 Abs 1 S 1 UmwStG)

Tz. 29a Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Die Veräußerung der maßgebenden Anteile (s Tz 31–33a) iSd § 22 Abs 1 S 1 UmwStG ist dann "sperrfristschädlich", wenn "der Einbringende" die Veräußerung vornimmt. Der Begriff des Einbringenden ist weder in § 22 Abs 1 S 1 UmwStG noch in den übrigen Bestimmungen des § 22 UmwStG erläutert. So liegt es nahe, hierunter die einbringende Pers iSd §...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.1.2.2 Funktional wesentliche Betriebsgrundlagen

Tz. 34c Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Ist bei der formwechselnde Pers-Ges Sonder-BV I und/oder II vorhanden und umfasst dieses funktional wes Betriebsgrundlagen (zum Begriff s § 20 UmwStG Tz 135 ff), führt der Formwechsel der Pers-Ges für sich gesehen, bezogen auf denjenigen MU, dem das (wes) Sonder-BV zuzurechnen ist, grds nicht zur Anwendung der §§ 25 S 1 iVm 20 UmwStG (Folge...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.3.2 Übertragung durch eine Schwesterpersonengesellschaft

Tz. 103 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Wird ein Grundstück von einer Gesamthand (zB Pers-Ges oder Erbengemeinschaft) auf eine andere Pers-Ges übertragen, ist dieser nach § 1 Abs 1 GrEStG steuerbare Erwerbsvorgang gem § 6 Abs 3 S 1 GrEStG stbefreit, soweit die (sachenrechtliche) Mitberechtigung am Grundbesitz in der erwerbenden Pers-Ges fortgeführt wird. Der Vorgang unterliegt de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Steuerliche Bedeutung der Abgrenzung privater Grundstücksveräußerungen mit StPfl nach § 22 Nr 2 EStG iVm § 23 Abs 1 Nr 1 EStG von gewerblichen Grundstücksveräußerungen mit StPfl nach § 15 Abs 2 EStG zzgl GewSt; Abgrenzungstypologie

Rn. 131a Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Das StEntlG 1999/2000/2002 führte durch Änderung des § 23 EStG – als Gegenfinanzierungsmaßnahme – eine Ausdehnung der steuerlichen Erfassung privater Veräußerungsgewinne im Bereich privater Grundstücksverkäufe ein (auch s vor § 1 Rn 129 (Bitz)): zum einen durch eine Verlängerung der steuerschädlichen (Spekulations-)Frist auf 10 Jahre, zum ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Thies, Spaltung eines international tätigen, börsennotierten Konzerns und die "Schädliche Veräußerung" iSv § 15 Abs 3, 2–5 UmwStG, DB 1999, 2179; Blumers, Demerger – Die Spaltung börsennotierter Gesellschaften (national und international), DB 2000, 589; Haarmann, Der Begriff des Teilbetriebs im dt StR, in FS Widmann 2000, 375; Rödder/Wochinger, Konzentration auf Kerngeschäftsfe...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2.3.1 Sperrfristverletzende Veräußerung und unschädliche Anteilseinbringung zum Buchwert

Tz. 41 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Nach § 22 Abs 1 S 6 Nr 2 UmwStG gelten die S 1–5 entspr, wenn die maßgebenden Anteile "entgeltlich übertragen" werden (s § 22 Abs 1 S 6 Nr 2 Hs 1 UmwStG). Zum Verhältnis des "Ersatztatbestands" der "entgeltlichen Übertragung" als inhaltliche Umschreibung des Veräußerungsbegriffs zum Grundtatbestand der (gleichbedeutenden) Anteilsveräußerung ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.1.1 Systematische Einordnung

Tz. 1 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Der Achte Teil des UmwStG besteht nur aus einer Vorschrift, § 25 UmwStG. Hier wird bestimmt, dass sich die ertrstliche Behandlung im Fall des hr-lichen Formwechsels einer Pers-Ges oder eines vergleichbaren ausl Vorgangs in eine Kap-Ges oder Gen aus der entspr Anwendung der Regelungen des Sechsten Teils des UmwStG (§§ 20 bis 23) ergibt (s § 25...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2 Anteile iSd § 17 EStG

Tz. 26 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Anders als vor Inkrafttreten des SEStEG (hierzu s § 5 UmwStG [vor SEStEG] Tz 21) spielt es für die Anwendung des § 5 Abs 2 UmwStG keine Rolle, ob die Veräußerung der Anteile zu einer Besteuerung nach §§ 17, 20 Abs 2 S 1 Nr 1 EStG oder § 49 Abs 1 Nr 2 Buchst e, § 43 Abs 1 S 1 Nr 9, § 50 Abs 2 S 1 EStG führen würde. Dh es werden alle von inl o...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.1 Allgemeines

Tz. 161 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 § 15 Abs 1 S 3 UmwStG erklärt per ges Fiktion 100%ige Beteiligungen an Kap-Ges sowie MU-Anteile zu Teilbetrieben. Abgesehen davon, dass § 15 Abs 2 S 1 UmwStG für diese fiktiven Teilbetriebe in bestimmten Konstellationen eine dreijährige Bestandszeit vor dem Spaltungsstichtag fordert (s Tz 181 ff), werden die fiktiven Teilbetriebe iRd § 15 U...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.4.1 Einbringungsgeborene Anteile aus Alteinbringungen originär nicht sperrfristverhaftet nach § 22 UmwStG

Tz. 24 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Die "Fälle einer Sacheinlage", auf die im Klammerzusatz in § 22 Abs 1 S 1 UmwStG Bezug genommen wird ("§ 20 Abs 2 S 2"), sind nur Einbringungsvorgänge unter Anwendung des UmwStG idF ab SEStEG . Folglich können nur solche einbringungsbedingt erworbenen Anteile zum sachlichen Anwendungsbereich des § 22 UmwStG rechnen, die aus solch einer Einbri...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (2) Kein "vermögensverwaltender Versicherungsvertrag"

Rz. 1685 [Autor/Stand] Ein sog. vermögensverwaltender Versicherungsvertrag liegt gem. § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 5 EStG [2] vor, wenn kumulativ:mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.4.3 Organschaft

Tz. 159 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Die Zusammenfassung der Ergebnisse mehrerer BgA durch Einbringung in Kap-Ges und Begr von Organschaftsverhältnissen, wobei OT auch ein BgA sein kann, ist grds möglich, s R 4.2 S 4 KStR 2022. Damit kann der Gewinn oder Verlust der OG-Eigengesellschaft mit den Ergebnissen des OT-BgA verrechnet werden. Eine Zusammenfassung von Gewinn- und Verl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum (vor 1996 nur auszugsweise):

Glade, Besondere Bilanzierungsfragen bei der Betriebsaufspaltung, GmbHR 1981, 268; Weber-Grellet, Konsequenzen von Vetorecht und Stimmrechtsausschluß bei den personellen Voraussetzungen einer Betriebsaufspaltung, DStR 1984, 618; Sack, Betriebsaufspaltungen in steuerlicher Sicht – eine Zusammenfassung steuerlicher Motive –, GmbH-Rdsch 1986, 352; Lemm, Das ertragsteuerliche Schic...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / be) Haltedauer bis 5 Jahre (kurzfristig): Drei-Objekt-Grenze

Rn. 132b Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Die BFH-Rspr hat, unter Berücksichtigung des Grundsatzes der gebotenen Vereinfachung und Rechtssicherheit (kritisch zur Vereinfachung – wegen zahlreicher Ausnahmen s Rn 132d, "besondere Umstände" etc – Fischer, FR 1995, 803, 811), in quantitativer Auslegung des Begriffs Gewerbebetrieb entschieden, dass bei Veräußerung von nur maximal drei ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.1 Antragsstellung

Tz. 46 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Stellt sich nach der Rechtsgrundverweisung des § 25 S 1 UmwStG für den jeweiligen Gesellschafter der Formwechsel stlich als MU-Anteilseinbringung iSd § 20 Abs 1 UmwStG (s Tz 28 ff) oder als qualifizierter Anteilstausch iSd § 21 Abs 1 S 2 UmwStG (s Tz 39–40) dar, kann der Formwechsel st-neutral bzw st-begünstigt erfolgen. Als Ausnahme von der...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.1 Steuerliche Eröffnungsbilanz (§ 25 S 2 iVm § 9 S 2 UmwStG)

Tz. 87 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Die aus dem Formwechsel hervorgehende Kap-Ges oder Gen hat für ertrstliche Zwecke auf den (ggf rückbezogenen) Einbringungsstichtag eine (stliche) Eröffnungsbil zu erstellen (s § 25 S 1 iVm § 9 S 2 UmwStG; s Bilitewski, in H/M/B, 6. Aufl, § 25 UmwStG Rn 111; s Nitzschke, in B/H, § 25 UmwStG Rn 41; s Rabback, in R/H/vL, 3. Aufl, § 25 UmwStG Rn...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2 Voraussetzungen für die nachgelagerte Besteuerung des Anteilseigners

Tz. 26 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Der Tatbestand, der die Rechtsfolge des § 22 Abs 1 S 1 UmwStG (nämlich rückwirkende Besteuerung eines Gewinns aus der Einbringung für den Einbringenden, s Tz 25b) auslöst, ist die Veräußerung (s § 22 Abs 1 S 1 UmwStG, s Tz 27 ff) oder die Verwirklichung der einer Veräußerung gleichgestellten Vorgänge (s § 22 Abs 1 S 6 UmwStG, s Tz 39 ff) oder d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3 Rückwirkender Verlust von Steuervergünstigungen (Formwechsel als Behalte-/Sperrfristverletzung)

Tz. 84 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Die Einbringung von BV in eine Kap-Ges oder Gen im Wege des Formwechsels kann rückwirkend zu einer stlichen Neubeurteilung verwirklichter Sachverhalte beim Einbringenden bzw der formwechselnden PersGes führen. Angesprochen sind hier insbes Übertragungs- oder Umstrukturierungsvorgänge im "eingebrachten BV der Pers-Ges", die dem Formwechsel vo...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2.4.1 Allgemeines

Tz. 43 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Das einer Veräußerung in § 22 Abs 1 S 6 Nr 3 UmwStG gleichgestellte und damit "sperrfritschädliche" Ereignis enthält drei Sachverhalte. Die rückwirkende Besteuerung eines Einbringungsgewinns wird ausgelöst durch Fälle der Liquidation mit Abwicklung (s Tz 44–45), der Auskehrung iRd Kap-Herabsetzung (s Tz 46–47a) oder der Rückzahlungen aus dem Ei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.2.1.11.2 Formwechsel einer Personengesellschaft in eine Kapitalgesellschaft (Formwechsel nach dem Achten Teil des UmwStG)

Tz. 337 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Nach § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b S 2 Hs 2 EStG gelten auch im Falle des Formwechsels nach dem Achten Teil des UmwStG die Rücklagen als aufgelöst. Diese Regelung erfasst uE solche Fälle, in denen der BgA in einer Beteiligung an einer MU-Schaft/Pers-Ges besteht (s Tz 51) und diese MU-Schaft/Pers-Ges in eine Kap-Ges formgewechselt wird. Auch hier...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.1 Grundsatz

Tz. 60 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Wird kein Antrag auf stliche Rückbeziehung des Formwechsels gestellt (s Tz 61 f), ist der Übergang des (wirtsch) Eigentums am Gesellschaftsvermögen der umwandelnden Pers-Ges auf die Übernehmerin (Rechtsträger in neuer Rechtsform) für den stlichen Zeitpunkt der Einbringung maßgebend (s UmwStE 2025 Rn 25.01 iVm 20.13 bzw 21.06). Dies ist bei U...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bd) Besonderheiten bei der Einheits-Betriebsaufspaltung (100 % der GmbH-Anteile liegen bei der Besitz-GmbH & Co KG)

Rn. 414 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Handelsrechtlich gilt nach dem UmwG, dort § 54 Abs 1 S 2 Nr 2 UmwG, bei voll eingezahlten Anteilen ein Kapitalerhöhungswahlrecht. Im Zuge der Verschmelzung würde die übernehmende GmbH als Gesamtrechtsnachfolger der übertragenden Besitz-GmbH & Co KG ja eigene Geschäftsanteile erwerben. Diese Anteile stünden damit ebenfalls zur Verfügung, um ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allg steuerliche Grundsätze im Nicht-DBA-Fall (Ausnahmefall)

Rn. 18 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 (1) Inländische gewerbliche PersGes mit ausländischen Betriebstätten und/oder ausländischen Gesellschaftern Der Gewinnanteil, der vom Gewinn einer inländischen gewerblichen PersGes aus einer ausländischen Betriebsstätte stammt, ist bei inländischen Gesellschaftern nach dem Welteinkommensprinzip im Inland stpfl; die im Ausland entrichtete Steue...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1. Ausgewählte Literaturhinweise:

Geyer/Ullmann, Sonderprobleme des Brexit im UmwStR– Rückwirkungsfiktion und Erfüllung eines Ersatzrealisationstatbestands, FR 2017, 1069; Häck, Wegzug natürlicher Pers mit sperrfristbehafteten Anteilen iSv § 22 Abs 1 UmwStG, IStR 2018, 929; Holle/Weiss, Der Entw eines Brexit-StBG – Rettende Hilfe des dt Ges-Gebers, IWB 2018, 800; Jordan, Der EU-Austritt des Vereinigten Königrei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3.1.2 Steuerlicher Rechtsnachfolger des originären Einbringenden

Tz. 21 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Innerhalb der Sieben-Jahres-Frist (s Tz 19 ff) erfasst der pers Anwendungsbereich von § 22 UmwStG auch AE an sperrfristverhafteten (Geschäfts-)Anteilen, die die Beteiligung selbst nicht durch Einbringung erworben haben. Betroffen sind nämlich AE, die Rechtsnachfolger des originären Einbringenden (oder deren Rechtsnachfolger, s Tz 106a) durch...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Gewinnerzielungsabsicht als Voraussetzung steuerlich relevanter gewerblicher Einkünfte: Definition, Abgrenzung zur Liebhaberei und steuerliche Funktion

Rn. 123 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Das EStG erfasst allg nur Tätigkeiten zwecks Einkünfteerzielung, nicht aber Tätigkeiten in der steuerlich irrelevanten Privatsphäre (Bereich der allgemeinen Lebensführung und persönlicher Neigungen); die der Privatsphäre zuzuordnenden verlustbringenden Tätigkeiten aus sog "Liebhaberei" sind steuerlich unbeachtliche Einkommensverwendung iSv ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Sanierungsertrag durch Schuldenerlass (§ 3a Abs 1 S 1 EStG)

Rn. 13 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Kerntatbestandmerkmale des § 3a EStG sind der Sanierungsertrag, der grds steuerfrei gestellt werden soll, und der Schuldenerlass, durch den es zum Sanierungsertrag kommt. Der Sanierungsertrag ist die betrieblich veranlasste Erhöhung des BV (§ 4 Abs 1 bzw 3 EStG), die dadurch entsteht, dass die betriebliche Schuld durch die jeweiligen Gläubiger ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Bordewin, Zur Einlage von Nutzungen, DStR 1988, 227; Scheel, Unterschiedliche Einlagebegriffe im Gesellschafts- und Steuerrecht, BB 1988, 1211; Birnbaum, Die Einlagefähigkeit von Nutzungsrechten, DStR 2023, 1275. Rn. 74d Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Liegt der Nutzungsüberlassung des Gesellschafters an einem in seinem PV befindlichen WG an seine PersGes nicht ein entgeltlicher ode...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Kessler/Fritz/Gastl, Auswirkungen des UntStFG auf die ertragstliche Behandlung von BgA, BB 2002, 1512; Leippe, Die Bildung von Rücklagen bei BgA, ZfK 2003, 50; Schiffers, KapSt bei BgA ohne eigene Rechtspersönlichkeit, BB 2003, 398; Kessler/Fritz/Gastl, Besteuerung der öff Hand – Auswirkungen aktueller Ges-Änderungen, BB 2004, 2325; Leippe, Aktuelle St-Probleme der Kommunen als ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3.2 Einbringender und Übernehmerin bei einem steuerbegünstigten Anteilstausch (§ 22 Abs 2 UmwStG)

Tz. 23 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Der Sperrfristtatbestand des § 22 Abs 2 S 1 UmwStG bezieht sich sachlich auf Anteile an Kap-Ges oder Gen, die iRe Anteilstauschs iSd § 21 Abs 1 S 2 UmwStG oder im Zuge einer Betriebseinbringung als unselbständiger Bestandteil der Sachgesamtheit iSd § 20 Abs 1 UmwStG unterhalb des gW auf die Übernehmerin übertragen worden sind. Gem der Regelu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bc) Grunderwerbsteuer

Rn. 413 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Voraussetzung für eine Buchwertübertragung nach § 20 UmwStG ist, dass sämtliche wesentlichen Betriebsgrundlagen eingebracht werden (s Rn 412); liegt das der Betriebs-GmbH überlassene Grundstück im Sonder-BV eines Gesellschafters der Besitz-PersGes, muss es daher mit eingebracht werden. Im Regelfall liegt ein grunderwerbsteuerlicher Übertrag...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.4.1 Verhältnis zum EU-Recht

Tz. 17 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Das Verhältnis des § 15 UmwStG zur FRL der EU (RL v 23.07.1990 idF des RL 2005/19/EG v 17.02.2005, ABl NrL 58, 19) erscheint nicht abschließend geklärt (s Tz 103). Da die FRL nur Auf- und Abspaltungen regelt, an denen Gesellschaften aus zwei oder mehr Mitgliedstaaten beteiligt sind, nicht jedoch den reinen Inl-Fall, stellt sich die Frage, ob...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2.2 Anwendungsvoraussetzungen

Tz. 108 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 § 15 S 2 KStG regelt in entspr Anwendung des § 15 S 1 Nr 2 KStG, dass die Entscheidung darüber, ob Gewinnanteile aus der Beteiligung der OG an einer ausl Gesellschaft dem DBA-Schachtelprivileg unterliegen, nicht auf OG-, sondern erst auf OT-Ebene zu treffen ist. Tz. 109 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Eine Beteiligung an einer ausl Gesellschaft l...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / b) Einkünfte aus Umwandlungen

Rz. 361 [Autor/Stand] "aus". Der von uns in der früheren Kommentierung des § 8 Abs. 1 Nr. 10 gerügte Fehler der doppelten Verwendung des Wortes "aus" (vgl. Anm. 316.1 der Vorkommentierung) wurde in Art. 24 Nr. 3 Buchst. a bb JStG 2008[2] durch Streichung des Wortes innerhalb des § 8 Abs. 1 Nr. 10 beseitigt. Rz. 362 [Autor/Stand] Einkünfte, die aus Umwan...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.4.3 Einbringungsgeborene Anteile als Einbringungsgegenstand

Tz. 24b Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Einbringungsgeborene Anteile konnten ihrerseits Gegenstand einer Sacheinlage oder eines Anteilstauschs nach den §§ 20, 21 oder 25 UmwStG idF ab SEStEG sein. Erfolgten eine solche Einbringung durch eine natürliche Pers (oder andere nicht von § 8b Abs 2 KStG erfasste Pers) auf Antrag mit dem Bw oder einem Zwischenwert, waren die eingebrachten...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cab) Zivilrechtliche und steuerliche Funktion(en) der GmbH & Co KG und steuerliche Wertung

Rn. 41b Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Zivilrechtliche Funktion(en) der GmbH & Co KG Zivilrechtlich liegt der Anreiz zur Gründung einer GmbH & Co KG im Vergleich zur reinen GmbH oder zur reinen KG ganz allgemein vor allem darin, dass die Gesellschafter, die die Geschäftsführung und Vertretung ausüben, nicht unbeschränkt persönlich haften, dass die Geschäftsführung auch gesellschaft...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.3.1 Übertragung durch Allein- oder Bruchteilseigentümer

Tz. 101 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Im Fall der Übertragung eines Grundstücks von einem oder mehreren Miteigentümern (als Bruchteilsgemeinschaft) oder von einem Alleineigentümer auf eine Pers-Ges, wird keine GrESt erhoben, soweit der übertragende Allein-/Miteigentümer seine (Mit-)Berechtigung am Grundstück im Gesamthandsvermögen der Pers-Ges fortführt (s § 5 Abs 1 und 2 GrESt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.4.1.3.2 Ergänzungsbilanz bei der erstmaligen Erbringung einer Vermögenseinlage iSd § 281 Abs 2 AktG

Tz. 61 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Die Frage zur Bildung einer Erg-Bil in Fällen, in denen die Vermögenseinlage des phG erstmals erbracht wird, wurde in erster Linie in Zusammenhang mit dem sog "KGaA-Modell" diskutiert. Diesem Modell (s Bruski, FR 2002, 181, 187; s Beinert/van Lishaut, FR 2001, 1137, 1150; s Kusterer, DStR 1999, 1681; und s Bock, GmbHR 2004, 554) liegen im Ke...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bab) Zurechnungsumfang idR entsprechend der vertraglichen Verteilungsabrede

Rn. 68 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Der nach den dargelegten Grundsätzen (auch s Rn 61–67) ermittelte steuerliche Gewinn oder Verlust (auch soweit das StB-Ergebnis höher ist als das HB-Ergebnis, auf das sich die gesellschaftsvertragliche Gewinnverteilungsabrede bezieht: BFH v 10.10.1985, BStBl II 1986, 68 zu 2.F.; BFH BFH/NV 1987, 775/77; s Rn 70) der PersGes (bzw der atypisch...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2 Rechtsfolgen der "Mitverstrickung"

Tz. 111 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Werden stille Reserven von sperrfristverhafteten Anteilen (s Tz 109a) auf andere Anteile (des Einbringenden oder dritter Pers) "verlagert", gelten die bereicherten Anteile insoweit auch als "Anteile iSd Abs 1 oder 2" (s § 22 Abs 7 UmwStG). In § 22 Abs 7 UmwStG wird dieser Vorgang als "Mitverstrickung von Anteilen" bezeichnet. Hieraus folgt ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.1.1 Negatives Eigenkapital des Mitunternehmeranteils (§ 25 S 1 iVm § 20 Abs 2 S 2 Nr 2 UmwStG)

Tz. 53 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Der Formwechsel einer Pers-Ges in eine Kap-Ges oder Gen kann nicht zum Bw erfolgen, soweit die stlichen Passivposten des eingebrachten BV die Aktivposten zum stlichen Übertragungsstichtag übersteigen und demnach ein negatives Kap-Konto in der stlichen Übertragungsbil ausgewiesen wird (s § 25 S 1 iVm § 20 Abs 2 S 2 Nr 2 UmwStG; einhellige Auf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / de) Laufende Vergütungen für die Überlassung von Wirtschaftsgütern

Verwaltungsanweisungen: OFD Kiel vom 02.10.2002, S 2241 A-St 234, S 2706 A-St 261, DB 2003, 240 (Steuerliche Behandlung von Konzessionsabgaben bei Versorgungsunternehmen in der Rechtsform einer GmbH & Co KG). Rn. 87 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 "Wirtschaftsgut" iSd § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG können alle materiellen und immateriellen WG sein, zB Grundstücke, Maschinen, Erfindungen,...mehr