Fachbeiträge & Kommentare zu Einbringung

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Mietrechtliche Besonderheit... / 1.3.3.2 Ankündigung Außendämmung

Musterschreiben: Ankündigung von Modernisierungsmaßnahmen durch den Vermieter (hier: Außendämmung) [1] Mietverhältnis Blumenstraße 1, 80000 München Modernisierungsankündigung gemäß § 555c BGB Sehr geehrte/r ________________________, im Anwesen Blumenstraße 1, 80000 München, sind folgende Modernisierungsmaßnahmen, durch di...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
Mietrechtliche Besonderheit... / 2.8.1 Mieterhöhung nach Fensteraustausch

Musterschreiben: Modernisierungsmieterhöhung (hier: Fensteraustausch) [1] Mietverhältnis Blumenstr. 6, 80000 München, 2. OG links Hier: Mieterhöhung nach §§ 559, 559a BGB Sehr geehrte/r ________________________, wie Sie wissen, wurde im Zeitraum vom 2.10.2024 bis 18.10.2024 in Ihrer Wohnung eine Modernisierung der Fenster durchgeführt....mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Neue, geänderte und neu gef... / 30.3 Bundesrecht

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GmbH 2 Go (Teil 19): Umstru... / I. Typische Haftungsfallen i.R.d. § 20 UmwStG

Steuerrechtlich stellen sowohl die vertragliche Einbringung als auch die Ausgliederung eine Einbringung nach §§ 20 ff. UmwStG dar. Zivilrechtlich handelt es sich bei der Einbringung um eine rechtsgeschäftliche Übertragung; die Ausgliederung hingegen vollzieht sich nach Maßgabe der §§ 123, 152 UmwG kraft Gesetzes aufgrund partieller Gesamtrechtsnachfolge. Die auszugliedernden Gegen...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 19): Umstru... / IV. Fazit

Einbringungen sollten in der Regel nur vom geübten – in diesen Bereichen regelmäßig tätigen – steuerlichen Berater begleitet werden. Die sich zum Teil im fortlaufenden Umbruch befindliche Rechtsprechung sowie die jeweils aktuelle Verwaltungsauffassung sollten sicher beherrscht werden. Dabei muss vorlaufend auch die derzeit erfolgende Überarbeitung des UmwStE im Blick gehalte...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 19): Umstru... / 1. Einbringungsgegenstand

§ 20 UmwStG setzt tatbestandlich voraus: Einbringung eines Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils Kapitalgesellschaft als übernehmende Gesellschaft Gewährung neuer Anteile an der übernehmenden Gesellschaft als Gegenleistung für die Einbringung. a) "Betrieb" Einbringungsgegenstand nach § 20 UmwStG kann demnach ein Betrieb sein. Der Einzelunternehmer muss zumindest alle ...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 19): Umstru... / b) Teilbetrieb

Auch ein Teilbetrieb kann Gegenstand einer Einbringung sein. Ein Teilbetrieb setzt tatbestandlich voraus: organisatorisch geschlossene Einheit eines Gesamtbetriebs gewisse Selbständigkeit eigenständige Lebensfähigkeit buchhalterische Selbständigkeit. Beraterhinweis Eine Haftungsfalle besteht, wenn keine vollständige Separierung von Restbetrieb und Teilbetrieb erfolgt. Finanzverwal...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 19): Umstru... / III. Versteckte (evtl. gesetzgeberisch unbeabsichtigte?) Haftungsfalle in Ausgliederungsfällen durch das UmRUG?

Darlehensgewährung ...: Werden anlässlich einer Ausgliederung die eingebrachten Vermögenswerte nicht nur als Stammeinlage und Leistung in die Kapitalrücklage, sondern zugleich auch als Darlehensforderung des Einbringenden gebucht, besteht seit dem 1.1.2023, soweit der Darlehensbetrag – wie in der Regel – mehr als 10 % des Nennbetrags des gewährten Geschäftsanteils übersteigt, j...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 19): Umstru... / a) Steuerfalle "Einbringen durch Umbuchen"

Beispiel A hat als Einzelunternehmen einen Online-Handel mit Olivenöl aufgebaut und mit dem Öl in den letzten Jahren einen durchschnittlichen Gewinn von 300.000 EUR erzielt. In 2023 gründet er eine GmbH (Bar-Gründung) und verkauft das Warenlager aus dem Einzelunternehmen gegen Rechnung an die neu gegründete GmbH. Die GmbH führt den Betrieb des Öl-Online-Handels fort. Das bis...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 19): Umstru... / II. Risiko Gesamtplan?

Jedenfalls die Finanzverwaltung prüft die Grundsätze der Gesamtplanrechtsprechung auch für den Fall, dass im Vorgriff auf eine Buchwert-Überführung eines Betriebs gem. § 20 Abs. 2 UmwStG einzelne Wirtschaftsgüter (z.B. Immobilien) aus dem BV steuerneutral gem. § 6 Abs. 5 EStG auf ein anderes BV (z.B. eine GmbH & Co. KG) übertragen worden sind (Tz. 20.07 UmwStE 2011). Ggf. wi...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 19): Umstru... / 3. Antrag auf Buchwertfortführung

Antragsfrist: Nach dem Gesetzeswortlaut des § 20 Abs. 2 S. 2 UmwStG ist die Buchwertfortführung nur auf Antrag möglich. Der Antrag ist spätestens bis zur erstmaligen Abgabe der steuerlichen Schlussbilanz, in der das übernommene BV erstmals anzusetzen ist, durch die übernehmende GmbH bei dem für die Besteuerung der übernehmenden GmbH zuständigen Finanzamt zu stellen (§ 20 Abs...mehr

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Vermögensübertragung: Rechn... / 4 Steuerrechtliche Behandlung

Rz. 41 Allgemein Gesonderte umwandlungssteuerrechtliche Vorschriften für die Fälle der Vermögensübertragung sind dem UmwStG nicht inhärent. In Abhängigkeit davon, ob es sich um Vermögensübertragungen mit Verschmelzungscharakter, d. h. Vollübertragungen, oder Vermögensübertragungen mit Spaltungscharakter, d. h. Teilübertragungen, handelt, greifen die für Verschmelzungen oder S...mehr

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Spaltung: Rechnungslegung / 4.4 Einbringung in Kapitalgesellschaften

4.4.1 Allgemeines Rz. 86 Während das UmwG neben der Auf- und der Abspaltung auch die Ausgliederung mit den spaltungsspezifischen Vorschriften regelt, unterscheidet das UmwStG zwischen Auf- und Abspaltung einerseits und der Ausgliederung andererseits, wobei das UmwStG den Fall der Ausgliederung unter den Regelungsbereich der Einbringung subsumiert. Rz. 87 Der Tatbestand der Ein...mehr

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Spaltung: Rechnungslegung / 4.5 Einbringung in Personengesellschaften

4.5.1 Allgemeines Rz. 130 Die Einbringung von Unternehmensteilen in eine Personengesellschaft wird in § 24 UmwStG geregelt. Als Einbringung i. S. d. § 24 Abs. 1 UmwStG sind Tatbestände zu verstehen, die eine (einbringende) Übertragung von Betrieben, Teilbetrieben oder Mitunternehmeranteilen in eine Personengesellschaft gegen Anteilsgewährung (Mitunternehmerschaftsgewährung) a...mehr

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Spaltung: Rechnungslegung / 4.4.3.4 Kein Ausschluss des deutschen Besteuerungsrechts als Antragserfordernis

Rz. 107 Ausgeschlossen oder beschränkt wird das deutsche Besteuerungsrecht u. U. etwa bei Vorliegen eines Auslandsbezugs – z. B. Verlust des Besteuerungsrechts durch DBA. Dies wäre z. B. der Fall, wenn vor der Einbringung ein Besteuerungsrecht ohne Anrechnungsverpflichtung bestand und nachher kein oder ein Besteuerungsrecht mit Anrechnungsverpflichtung besteht. Denkbar wäre a...mehr

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Spaltung: Rechnungslegung / 4.4.4.4 Rückwirkende Besteuerung des Anteilseigners nach § 22 UmwStG

Rz. 119 Darüber hinaus enthält § 22 UmwStG weitere Bestimmungen zur (rückwirkenden) Besteuerung des Anteilseigners. Grundgedanke ist die Missbrauchsvermeidung durch den Gesetzgeber. Durch die Einbringung eines gewerblichen Betriebsvermögens als Sachgesamtheit zu Buch- oder Zwischenwert, könnte anschließend eine Statusverbesserung[1] erreicht werden, da nun nicht mehr gewerbl...mehr

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Spaltung: Rechnungslegung / 4.4.1 Allgemeines

Rz. 86 Während das UmwG neben der Auf- und der Abspaltung auch die Ausgliederung mit den spaltungsspezifischen Vorschriften regelt, unterscheidet das UmwStG zwischen Auf- und Abspaltung einerseits und der Ausgliederung andererseits, wobei das UmwStG den Fall der Ausgliederung unter den Regelungsbereich der Einbringung subsumiert. Rz. 87 Der Tatbestand der Einbringung ist ents...mehr

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Spaltung: Rechnungslegung / 4.4.2.1 Einbringungsgegenstand

Rz. 91 Die Einbringung erfordert einen qualifizierten Einbringungsgegenstand in Form eines Betriebs oder Teilbetriebs[1] bzw. eines Mitunternehmeranteils[2] oder der Teil eines Mitunternehmeranteils, der in einem einheitlichen Vorgang übertragen wird.[3] Dadurch ist auch die Einbringung durch einen Einzelunternehmer in eine Kapitalgesellschaft möglich. Rz. 92 Darüber hinaus s...mehr

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Spaltung: Rechnungslegung / 4.5.2 Voraussetzungen des § 24 Abs. 1 UmwStG

Rz. 133 Gem. § 24 Abs. 1 UmwStG greifen die weiteren Vorschriften betreffend die Einbringung in Personengesellschaften des § 24 Abs. 2–6 UmwStG bei Einbringung von Betrieben, Teilbetrieben und Mitunternehmeranteilen, gegen Gewährung von Mitunternehmeranteilen an den Einbringenden. Rz. 134 Hinsichtlich der Begrifflichkeiten Betrieb, Teilbetrieb und Mitunternehmeranteil wird au...mehr

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Spaltung: Rechnungslegung / 4.4.4.1 Allgemeines

Rz. 110 Anders als in den bisherigen Normen des UmwStG enthält der § 20 UmwStG sowohl Aussagen zur steuerlichen Behandlung auf Ebene der aufnehmenden Kapitalgesellschaft, als auch auf Ebene der (zukünftigen) Gesellschafter. Darüber hinaus regelt § 20 UmwStG gleichzeitig die Besteuerung der Einbringung sowie die steuerliche Rückwirkung. Rz. 111 Der Wertansatz bei der aufnehmen...mehr

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Spaltung: Rechnungslegung / 4.4.4.3 Steuerliche Rückwirkung

Rz. 116 Das Wirksamwerden der Einbringung bedingt gem. umwandlungsrechtlicher Bestimmungen (hier unter dem Begriff Ausgliederung subsumiert) analog zum Wirksamwerden der Verschmelzung die Eintragung im jeweiligen Register. Die Eintragung im Register bestimmt jedoch nicht den Zeitpunkt, von dem an die Handlungen des übernehmenden Rechtsträgers als für Rechnung des Einbringend...mehr

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Spaltung: Rechnungslegung / 4.5.1 Allgemeines

Rz. 130 Die Einbringung von Unternehmensteilen in eine Personengesellschaft wird in § 24 UmwStG geregelt. Als Einbringung i. S. d. § 24 Abs. 1 UmwStG sind Tatbestände zu verstehen, die eine (einbringende) Übertragung von Betrieben, Teilbetrieben oder Mitunternehmeranteilen in eine Personengesellschaft gegen Anteilsgewährung (Mitunternehmerschaftsgewährung) an den/die Einbrin...mehr

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Spaltung: Rechnungslegung / 4.1 Grundlegendes

Rz. 54 Mit der Aufspaltung erlischt der übertragende Rechtsträger und das aufgespaltene Vermögen geht jeweils als Gesamtheit auf mindestens 2 andere übernehmende Rechtsträger zur Aufnahme oder zu Neugründung über. Die Aufspaltung ist ein liquidationsähnlicher Vorgang, bei dem die Gesellschafter des übertragenden Rechtsträgers in Form des übertragenden Vermögens eine Einlage ...mehr

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Spaltung: Rechnungslegung / 4.5.3 Bilanzierung und Auswirkungen bei übernehmender Personengesellschaft

Rz. 136 Das im Zuge einer Einbringung i. S. d. UmwStG in Personengesellschaften übergehende Betriebsvermögen ist beim übernehmenden Rechtsträger nach § 24 Abs. 2 Satz 2 1. Halbsatz UmwStG grundsätzlich mit dem gemeinen Wert anzusetzen. Die Regelung des § 24 Abs. 2 UmwStG greift dabei nicht für die Bewertung von Pensionsrückstellungen. Im Zusammenhang mit der Bilanzierung von...mehr

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Spaltung: Rechnungslegung / 4.4.2.2 Einbringender

Rz. 99 Wird der gesamte Mitunternehmeranteil an einer Personengesellschaft in eine Kapitalgesellschaft eingebracht, sind Einbringende i. S. v. § 20 Abs. 1 UmwStG nach Auffassung der Verwaltung[1] und der h. M.[2] stets die Mitunternehmer.[3] Wird der gesamte Betrieb einer Personengesellschaft eingebracht, kann die damit erlöschende Personengesellschaft nicht mehr die neuen A...mehr

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Spaltung: Rechnungslegung / 4.4.3.1 Bewertungswahlrecht des eingebrachten Vermögens auf Ebene der Kapitalgesellschaft

Rz. 103 Sind diese Voraussetzungen erfüllt, hat gem. § 20 Abs. 2 Satz 1 UmwStG die übernehmende Kapitalgesellschaft das eingebrachte Vermögen (Betrieb, Teilbetrieb oder Mitunternehmeranteil) zum gemeinen Wert anzusetzen. Pensionsrückstellungen sind gem. § 6a EStG zu bewerten, so dass damit insoweit die Aufdeckung stiller Lasten unterbleibt. Auf Antrag der übernehmenden Gesel...mehr

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Spaltung: Rechnungslegung / 4.4.2.3 Gewährung neuer Anteile

Rz. 100 Ebenso wenig ist es notwendig, dass die Gegenleistung ausschließlich in neuen Anteilen besteht. Es ist damit ausreichend, wenn die Sacheinlage als Agio für die Gewährung eines einzigen Anteils behandelt wird.[1] Praxis-Beispiel Der Einzelunternehmer E bringt im Rahmen einer Sachgründung der X-GmbH sein Einzelunternehmen mit einem Buchwert i. H. v. 100.000 EUR ein. Im ...mehr

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Spaltung: Rechnungslegung / 4.4.2 Einbringungsvoraussetzungen

4.4.2.1 Einbringungsgegenstand Rz. 91 Die Einbringung erfordert einen qualifizierten Einbringungsgegenstand in Form eines Betriebs oder Teilbetriebs[1] bzw. eines Mitunternehmeranteils[2] oder der Teil eines Mitunternehmeranteils, der in einem einheitlichen Vorgang übertragen wird.[3] Dadurch ist auch die Einbringung durch einen Einzelunternehmer in eine Kapitalgesellschaft m...mehr

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Spaltung: Rechnungslegung / 4.4.3 Bilanzierung und Auswirkung auf Ebene der übernehmenden Kapitalgesellschaft

4.4.3.1 Bewertungswahlrecht des eingebrachten Vermögens auf Ebene der Kapitalgesellschaft Rz. 103 Sind diese Voraussetzungen erfüllt, hat gem. § 20 Abs. 2 Satz 1 UmwStG die übernehmende Kapitalgesellschaft das eingebrachte Vermögen (Betrieb, Teilbetrieb oder Mitunternehmeranteil) zum gemeinen Wert anzusetzen. Pensionsrückstellungen sind gem. § 6a EStG zu bewerten, so dass dam...mehr

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Spaltung: Rechnungslegung / 4.4.3.2 Besteuerung bei der übernehmenden Kapitalgesellschaft als Antragserfordernis

Rz. 105 Beispielhaft sei hier aufgeführt, dass diese Voraussetzung dann nicht erfüllt ist, wenn die übernehmende Körperschaft persönlich von der Körperschaftsteuer befreit ist.mehr

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Spaltung: Rechnungslegung / 4.4.4 Bilanzierung und Auswirkung auf Ebene des Einbringenden

4.4.4.1 Allgemeines Rz. 110 Anders als in den bisherigen Normen des UmwStG enthält der § 20 UmwStG sowohl Aussagen zur steuerlichen Behandlung auf Ebene der aufnehmenden Kapitalgesellschaft, als auch auf Ebene der (zukünftigen) Gesellschafter. Darüber hinaus regelt § 20 UmwStG gleichzeitig die Besteuerung der Einbringung sowie die steuerliche Rückwirkung. Rz. 111 Der Wertansat...mehr

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Spaltung: Rechnungslegung / 4.4.4.2 Einbringungsgewinn

Rz. 113 Setzt die übernehmende Kapitalgesellschaft das übertragene Vermögen zu einem höheren Wert als den Buchwert an, ergibt sich daraus auf Ebene des Einbringenden ein Einbringungsgewinn.mehr

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Spaltung: Rechnungslegung / 4.5.4 Bilanzierung und Auswirkungen beim Einbringenden

Rz. 143 § 24 Abs. 3 Satz 1 UmwG sieht vor, dass der Einbringende als Veräußerungspreis für das eingebrachte Betriebsvermögen den Wert ansetzt, mit dem die übernehmende Personengesellschaft das eingebrachte Betriebsvermögen in ihrer Bilanz (einschließlich der Ergänzungsbilanzen für ihre Gesellschafter)[1] ansetzt. Durch die Gewährung eines Mitunternehmeranteils wird der Einbr...mehr

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Spaltung: Rechnungslegung / 4.4.3.3 Positives Vermögen als Antragserfordernis

Rz. 106 Übersteigt der Wert der Passivposten nach Abzug des Eigenkapitals den Wert der Aktivposten in der Steuerbilanz, ist eine Zwangsaufstockung insoweit vorzunehmen, dass sich die Aktiv- und Passivposten ausgleichen. Im Ergebnis muss der Wert des eingebrachten Vermögens mindestens 0 EUR betragen. Dies ist notwendig, da der angesetzte Wert auf Ebene der Kapitalgesellschaft...mehr

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Spaltung: Rechnungslegung / 4.4.3.5 Begrenzung der Gegenleistung als Antragserfordernis

Rz. 108 Soweit der gemeine Wert von sonstigen Gegenleistungen, die neben den neuen Gesellschaftsanteilen gewährt werden, mehr als 25 % des Buchwerts (relative Wertgrenze) des eingebrachten Betriebsvermögens oder mehr als 500.000 EUR beträgt, bzw. den Buchwert des eingebrachten Betriebsvermögens übersteigt (absolute Wertgrenze)[1], hat eine Aufstockung zu erfolgen. Als sonsti...mehr

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Formwechsel: Rechnungslegung / 4.3 Formwechsel einer Personengesellschaft in eine Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft

Rz. 82 Gemäß § 25 Satz 1 UmwStG sind in den Fällen des Formwechsels einer Personengesellschaft in eine Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft die §§ 20–23 UmwStG (Einbringungen) entsprechend anzuwenden. Insofern wird auf die Ausführungen in "Spaltung: Rechnungslegung", Rz. 123–163, verwiesen.[1] Da § 25 UmwStG keine eigene Rückwirkungsregelung enthält, verweist § 25 Satz 2 ...mehr

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Gesellschaft bürgerlichen R... / 3.1 Beitragsleistung und Nachschusspflicht

Um den Zweck der GbR erreichen zu können, müssen die Gesellschafter den Gesellschaftszweck fördern, durch die Leistung von Beiträgen in Form von Geld- oder Dienstleistungen. Die noch zu erbringenden Leistungen werden i. d. R. Beiträge genannt (§ 709 BGB). Sind die Leistungen schon erbracht worden, spricht man von Einlagen. Die Beiträge der Gesellschafter müssen im Gesellscha...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.2 Einbringung und Nacherhebung von ErbSt/SchenkSt

Tz. Rz 49b Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Die Einbringung von BV oder von Anteilen an Kap-Ges in eine aufnehmende Kap-Ges/Gen gem §§ 20 Abs 1, 21 Abs 1 und 25 S 1 UmwStG kann in bestimmten Fällen rückwirkend zu einer Neubeurteilung eines vorangegangenen stfreien ErbSt-/SchenkSt-Tatbestands führen. Die vorgenannten Einbringungssachverhalte sind zwar grds für die Beibehaltung von S...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4 Einschränkungen der Steuerneutralität der Einbringung

Tz. 23 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Die Möglichkeit, Einbringungsvorgänge st-neutral oder st-begünstigt vornehmen zu können, soll (nur) einen St-Aufschub gewähren; die St-Vergünstigung steht nämlich unter dem Vorbehalt, dass die Einbringung mit keinem endgültigen Besteuerungsverzicht verbunden ist (s Urt des BFH v 30.05.2018, BStBl II 2019, 136 unter Rn 26 zu einer vergleichba...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.6.4 Einbringung in steuerbefreite Übernehmerin oder Organgesellschaft (§ 20 Abs 2 S 2 Nr 1 UmwStG)

Tz. 225 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Eine Minderbewertung unterhalb des gW ist ausgeschlossen, wenn und soweit das eingebrachte BV bei der übernehmenden Gesellschaft nicht der Besteuerung mit KSt unterliegt (s § 20 Abs 2 S 2 Nr 1 UmwStG; eine Beschränkung des inl Besteuerungsrechts bei der GewSt ist unbeachtlich, s UmwSt-Erl 2011 Rn 20.19 iVm 03.17). Dadurch soll nach dem Wille...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1 Verdoppelung der stillen Reserven durch Einbringung

Tz. 29 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Die Einbringungstatbestände des § 20 Abs 1 und § 21 Abs 1 S 2 UmwStG erfordern, dass im Gegenzug für die Vermögensübertragung an den Einbringenden neue Anteile an der Übernehmerin ausgegeben werden. Die Systematik des Sechsten Teils des UmwStG führt im Zeitpunkt der Einbringung dazu, dass die stillen Reserven des Einbringungsgegenstands (zun...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.4.4 Einbringung des Mitunternehmeranteils im Ganzen

Tz. 124 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Die Einbringung eines MU-Anteils iSd § 20 Abs 1 UmwStG (s Tz 116 – 118) ist hinsichtlich seines Mindestumfangs nur gegeben, wenn alle wes Betriebsgrundlagen (zum Begriff s Tz 40ff) des mitunternehmerischen BV auf die Übernehmerin durch die in § 1 Abs 3 UmwStG aufgezählten Sachverhalte übergehen. Unerheblich ist hierbei, ob die wes Betriebsgr...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.9.1 Einbringung durch eine natürliche Person

Tz. 284 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Die Frage der GewStPflicht eines Gewinns bei der Einbringung nach § 20 Abs 1 UmwStG kann sich nur stellen, wenn es sich bei dem Gegenstand der Einbringung um BV eines Gew iSd § 2 Abs 1 GewStG handelt. Setzt die übernehmende Gesellschaft für das eingebrachte BV einen höheren Wert als den Bw an, entsteht idR ein (positiver) Einbringungsgewinn...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.10.3 Entsprechende Anwendung bei rückwirkender Einbringung in eine Personengesellschaft

Tz. 292h Stand: EL 113 – ET: 03/2024 In den Fällen der Einbringung des (Teil-)Betriebs oder MU-Anteils in eine Pers-Ges gem § 24 Abs 1 UmwStG ist eine Sacheinlage mit stlicher Rückwirkung zulässig, wenn die Einbringung im Wege der Verschmelzung oder Spaltung erfolgt (s § 24 UmwStG Tz 162–164, 165). Hier gilt § 20 Abs 5 und 6 UmwStG entspr (s § 24 Abs 4 Hs 2 UmwStG). Da der Ge...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.6 Veräußerung der aus einer Einbringung erhaltenen Anteile

Tz. 56 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Die §§ 20ff UmwStG enthalten – anders als die bisherige Rechtslage (s § 21 UmwStG aF) – weder Sonderregelungen für die stliche Verstrickung der aus einer Sacheinlage iSd § 20 Abs 1 UmwStG oder dem Anteilstausch gem § 21 Abs 1 UmwStG erworbenen (Geschäfts-)Anteile noch für die Ermittlung und StPfl eines Anteils-VG (Ausnahme nur s § 22 Abs 4 U...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.2.3 Gewerbesteuerverstrickung bei Einbringung von nicht gewerblichen Betrieben

Tz. 39 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Wird ein l + f (Teil-)Betrieb oder ein freiberuflicher (Teil-)Betrieb zu Bw (oder Zwischenwerten) in eine Kap-Ges oder Gen unter den Voraussetzungen des § 20 Abs 1 UmwStG eingebracht, werden bei der übernehmenden Gesellschaft stille Reserven des übertragenen BV (erstmals) der GewSt unterworfen, die in dem bisherigen "Nicht-Gewerbebetrieb" ke...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2 Steuerneutrale Einbringung infolge der Fortführung der Buchwerte

Tz. 18 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Die Übertragung von (Betriebs-)Vermögen auf eine Kap-Ges oder Genossenschaft gegen Erhalt von Anteilen an dieser aufnehmenden Gesellschaft ist ein tauschähnlicher Vorgang und damit nach den allgemeinen Gewinnermittlungsgrundsätzen eine gewinnrealisierende Veräußerung (s Tz 52ff). Die St-Vergünstigung der §§ 20ff UmwStG ermöglichen gleichwohl...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6.6.2 Einbringung mit Rücklagenbildung

Tz. 187a Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Neben den neuen Anteilen kann die übernehmende Gesellschaft zB eine Zuführung zu den offenen Rücklagen veranlassen, soweit der Netto-Wert des übernommenen BV gem § 20 Abs 2 S 1 oder 2 UmwStG das Nenn-Kap der gewährten neuen Anteile an der Übernehmerin überschreitet. Hierbei handelt es sich nicht um eine zusätzliche Gegenleistung iSd § 20 Ab...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2 Einbringung von Unternehmensteilen (§ 20 UmwStG)

6.2.1 Einkommensteuer/Körperschaftsteuer Tz. 30 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Bei den Sacheinlagen nach § 20 Abs 1 UmwStG in eine Kap-Ges oder Gen kommt es bei einer st-begünstigten Einbringung zum Bw (oder Zwischenwert) trotz St-Verhaftung der transferierten stillen Reserven beim einbringenden und übernehmenden St-Subjekt im Ergebnis nicht zu einer stlichen Doppelbelastung. Die...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.7.2 Einbringung durch eine natürliche Person

Tz. 265 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Bei einer einbringenden natürlichen Pers oder Pers-Ges, soweit natürliche Pers als MU beteiligt sind, unterliegt der Einbringungsgewinn der ESt (zur beschr oder unbeschr StPflicht s Tz 264–264a). Er gehört derselben Einkunftsart an wie auch das eingebrachte BV (s Tz 258). Zur Anwendung des Freibetrags nach § 16 Abs 4 EStG für den Einbringun...mehr