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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, ... / 8.6.2 Rechtsfolgen für den Einbringenden

Joachim Patt, Jessica Schleicher
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Tz. 169

Stand: EL 117 – ET: 03/2025

Die Rückbeziehung der Einbringung erfolgt nur auf Antrag (s §§ 24 Abs 4 Hs 2 iVm 20 Abs 5 S 1 UmwStG). Das Antragsrecht steht nicht dem Einbringenden zu; der stliche Übertragungsstichtag wird von der aufnehmenden Pers-Ges bestimmt (s Tz 164b). Wird kein wirksamer Antrag gestellt, gelten die allg Grundsätze (s Tz 166).

 

Tz. 170

Stand: EL 117 – ET: 03/2025

Mit Ablauf des rückbezogenen stlichen Übertragungsstichtags wird das eingebrachte BV dem Einbringenden für Zwecke der ESt, KSt und GewSt letztmals zugerechnet (s § 20 UmwStG Tz 321–322). Im Fall der Verschmelzung von Pers-Ges und der Einbringung des gesamten MU-Anteils verliert der Einbringende rückwirkend seine MU-Stellung in der übertragenden Pers-Ges. Ab dem rückbezogenen Zeitpunkt der Einbringung erwirbt der Einbringende eine MU-Stellung an der Übernehmerin (bzw wird eine bereits vorhandene MU-Stellung erweitert; ebenso s Schmitt, in S/H, 10. Aufl, § 24 UmwStG Rn 152; s Fuhrmann, in W/M, § 24 UmwStG Rn 1425).

Werden im Fall der Einbringung des Betriebs einer Pers-Ges oder einer MU-Anteilseinbringung unwes WG des Sonder-BV zurückbehalten, erfolgt eine Überführung in das PV mit Ablauf des rückbezogenen Einbringungsstichtags (s Urt des BFH v 28.04.1988, BStBl II 1988, 829 zu einer entspr Problematik bei § 20 UmwStG; s Schmitt, in S/H, 10. Aufl, § 24 UmwStG Rn 100; s UmwSt-Erl 2011 Rn 24.03 iVm 20.08).

Der rückwirkende Vermögenstransfer bedeutet gem der Fiktion des § 24 Abs 4 Hs 2 iVm § 20 Abs 5 S 1 UmwStG eine Veräußerung des eingebrachten BV zum rückbezogenen Einbringungszeitpunkt. Werden hierdurch Sperrfristen verletzt (zu den Vorgängen s Tz 240), ist hinsichtlich der zeitlichen Komponente der jeweiligen Fristeinhaltung auf den rückbezogenen Übertragungszeitpunkt abzustellen (s § 22 UmwSt...

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