Fachbeiträge & Kommentare zu Doppelbesteuerung

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Informationen zur 116. Ergänzungslieferung

An die Leser des Flick/Wassermeyer/Ditz/Schönfeld Köln, im November 2025 Informationen zur 116. Ergänzungslieferung Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser, die 116. Ergänzungslieferung beinhaltet die Neukommentierung des § 8 AStG (Einkünfte von Zwischengesellschaften) bis einschließlich Abs. 1 Nr. 2 und die Neukommentierung des § 20 AStG (Bestimmungen über die Anwendung von Ab...mehr

Lexikonbeitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer/Vosseler, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Abkürzungsverzeichnis

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Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 3 Internationales Er... / 5 OECD-Musterabkommen

Rz. 59 Den Regelungen des Musterabkommens liegt der Grundsatz der ausschließlichen Besteuerung im Wohnsitzstaat des Erblassers bzw. Schenkers zugrunde. Ausnahmsweise ist für unbewegliches Vermögen in Art. 5, bewegliches Betriebsstättenvermögen in Art. 6 Abs. 1 und für Vermögen, das einer festen Einrichtung zuzuordnen ist, in Art. 6 Abs. 6 ein Besteuerungsrecht auch für den B...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmateriali... / 6. Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses (7. Ausschuß) v. 1.11.1991 (BT-Drucks. 12/1506) — Auszug

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Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmateriali... / 5. Formulierungshilfe des BMF v. 5.11.1991 — Auszug

Rz. 5 [Autor/Stand] 1. Änderung Artikel 13 wird wie folgt gefaßt: Artikel 13 Änderung der Außensteuergesetzes Das Außensteuergesetz vom 8.9.1972 (BGBl. I S. 1713), zuletzt geändert durch Anlage 1 Kapitel IV Sachgebiet B Abschnitt II Nr. 23 des Einigungsvertrages vom 31.8.1990 in Verbindung mit Artikel 1 des Gesetzes vom 23.9.1990 (BGBl. 1990 II S. 885, 978), wird wie folgt geän...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.2 Erwerb von Auslandsvermögen

Rz. 22 Die Anwendung der Vorschrift des § 21 ErbStG setzt voraus, dass Auslandsvermögen erworben wird. Der Begriff des Auslandsvermögens ist definiert in § 21 Abs. 2 ErbStG. Zum Begriff des Auslandsvermögens s. Rn. 85 ff. Rz. 23 Auch beim ausschließlichen Erwerb von Inlandsvermögen kann eine Doppelbesteuerung eingreifen, wenn ein ausländischer Staat auf dieses Inlandsvermögen...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 3c Schweiz / 3 Doppelbesteuerungsabkommen

Rz. 16 Die Schweiz hat mit verschiedenen Staaten (Deutschland, Dänemark, Finnland, Großbritannien, Niederlande, Schweden, Österreich und den USA) Doppelbesteuerungsabkommen auf dem Gebiet der Nachlass- und Erbschaftsteuern abgeschlossen. Die Abkommen mit Deutschland, Dänemark und Finnland umfassen teilweise auch die Schenkungsteuer. Rz. 17 Das Doppelbesteuerungsabkommen mit D...mehr

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Doppelbesteuerungsabkommen:... / 5.3.2 Anrechnungsmethode

5.3.2.1 Grundsatz: Das OECD-MA gibt nicht vor, in welchen Fällen die Anrechnungsmethode anzuwenden ist. Alle von Deutschland abgeschlossenen DBA sehen aber für bestimmte Einkunftsarten die Anrechnungsmethode vor. Ausweislich der Verhandlungsgrundlage für deutsche DBA soll die Anrechnungsmethode regelmäßig angewendet werden auf Dividenden, soweit der ausländische Staat ein Quell...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.1 Unbeschränkte Steuerpflicht

Rz. 15 Voraussetzung der Anwendung von § 21 ErbStG ist, dass ein Fall von § 2 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG vorliegt, d. h. der Vorgang im Inland der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegt. Es muss somit entweder der Erblasser bzw. Schenker oder der Erwerber Inländer i. S. v. § 2 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 ErbStG sein. Auch im Fall der erweiterten unbeschränkten Steuerpflicht gemäß § 2 Abs....mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 1 Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten besteuern häufig verschiedene Staaten denselben Vorgang, so insbesondere, wenn Erblasser bzw. Schenker und Erwerber in unterschiedlichen Staaten ansässig sind oder wenn das Vermögen nicht in den Ansässigkeitsstaaten liegt. Eine dadurch eintretende Doppelbesteuerung verstößt grundsätzlich gegen das Gebot der Besteuerung nach der L...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmateriali... / 1. Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen v. 10.12.2019

Rz. 23 [Autor/Stand] Artikel 5 Änderung des Außensteuergesetzes „§ 20 Bestimmungen über die Anwendung von Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (1) Die Vorschriften der §§ 7 bis 18 und des Absatzes 2 werden durch die Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung nicht berührt. (2) Fallen Einkünfte in der ausländischen Betriebsstätte eines unb...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 3f USA / 3 Doppelbesteuerungsabkommen

Rz. 31 Das Abkommen in der Fassung vom 03.12.1980 ist am 27.06.1986 in Kraft getreten (Bekanntmachung vom 24.07.1986, BGBl II 1986, 860). Das Protokoll vom 14.12.1998 ist am 14.12.2000 in Kraft getreten (Bekanntmachung vom 18.12.2000, BGBl II 2001, 62) und ist für alle danach eintretenden Todesfälle und danach gemachten Schenkungen anzuwenden. Dieses wird ergänzt durch das E...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer/Vosseler, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Bewertungsgesetz, ErbStG § 21 Anrechnung ausländischer Erbschaftsteuer

Ausgewählte Literaturhinweise: Dehmer, Einmal erben, mehrfach zahlen – Gestaltungsansätze zur Vermeidung doppelter Erbschaftsteuerbelastung, IStR 2009, 454; Dorn, Vermeidung der Doppelbesteuerung bei internationalen Erbschaften und Schenkungen, ErbBstg. 2022, 19; Hamdan, Verfassungs- und europarechtliche Probleme der Anrechnungsmethode des § 21 ErbStG, ZEV 2007, 401; Heil/Fre...mehr

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Doppelbesteuerungsabkommen:... / 5.1 Staat mit zugewiesenem Besteuerungsrecht

Wird einem Vertragsstaat das Besteuerungsrecht für bestimmte Einkünfte nach dem DBA zugesprochen, können die Einkünfte in diesem Staat uneingeschränkt nach den jeweiligen nationalen Vorschriften versteuert werden. Hat z. B. Deutschland als Ansässigkeitsstaat das Besteuerungsrecht für Zinsen, werden diese Zinsen als Einkünfte aus Kapitalvermögen mit dem einheitlichen Steuersa...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmateriali... / 1. Gesetzentwurf der Bundesregierung v. 10.1.2003 (BT-Drucks. 15/119, 15/287)

Rz. 11 [Autor/Stand] Artikel 12 Änderung des Außensteuergesetzesmehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 10 Auflösung einer Stiftung, eines Vereins oder eines Trusts (§ 7 Abs. 1 Nr. 9 ErbStG)

Ausgewählte Literaturhinweise: Birnbaum, Doppelbesteuerung von Ausschüttungen liechtensteinischer Stiftungen, ZEV 2014, 482; Götz, FG München: Schenkungsteuerliche Behandlung von Ausschüttungen eines US-amerikanischen Trusts, DStRK 2019, 216; Götz, Wird § 7 Abs. 1 Nr. 9 ErbStG von § 15 Abs. 11 AStG verdrängt?, DStR 2014, 1047; Grüter/Mitsch, Keine Steuerneutralität des Formwe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmateriali... / 1. Gesetzentwurf der Bundesregierung v. 12.1.2007 (BT-Drucks. 16/6290)

Rz. 15 [Autor/Stand] Artikel 24 Änderung des Außensteuergesetzesmehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / II. Funktionale Betrachtungsweise

Rz. 121 [Autor/Stand] Rechtsgrundlagen. Das zentrale Problem des § 8 ist die Einordnung der verschiedenen, von einer ausländischen Gesellschaft ausgeübten Tätigkeiten unter den Katalog des § 8 Abs. 1 Nr. 1—9 bzw. unter § 13 Abs. 2 (früher § 7 Abs. 6a und zuvor § 10 Abs. 6 Satz 2 a.F.). Insoweit interessiert einerseits die Qualifikation der Tätigkeiten als aktiv, (normal) pas...mehr

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Doppelbesteuerungsabkommen:... / 5.3.3.1 Rückfallklausel im DBA

Subject-to-tax-Klausel (Besteuerungsvorbehalt) Ist ein solcher Besteuerungsvorbehalt vereinbart, wird die Steuerfreistellung der Einkünfte nur gewährt, wenn die Einkünfte im anderen Vertragsstaat besteuert wurden. In diesen Fällen gilt wegen des Auslandssachverhalts eine erhöhte Mitwirkungspflicht.[1] Die Besteuerung der Einkünfte im Ausland ist nachzuweisen. Der Nachweis hier...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 11.6.2 Die Übertragung auf den Vorerben

Rz. 486 Überträgt der Nacherbe seine Anwartschaft auf den Vorerben, so erstarkt die Rechtsposition des Vorerben zum Vollerben. Auch hier sind beide Übertragungsmodalitäten denkbar. Um hier eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, kommen in den meisten Fällen zwei Bestimmungen zum Tragen: Eine juristische Doppelbesteuerung hilft § 27 ErbStG in personellen (Steuerklasse I) und zeit...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 3 Internationales Er... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Bachman, Besteuerung und Vererbung von Anteilen an einer ausländischen Kapitalgesellschaft, ZEV 2007, 198; Bock, Der Wegzug im Alter aus steuerlicher Sicht: Eine lohnende Alternative?, SWI 2008, 115; Bechthold, Vermeidung von Doppelbesteuerung bei internationalen Erb- und Schenkungsfällen, 2015; Bornheim/Schüttgen, Das selbstgenutzte Immobilienvermögen im europäischen Erbfal...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 7.4 Folgen des Auslandsvermögensbegriffs

Rz. 100 Die Definition des Auslandsvermögensbegriffs führt in verschiedenen Fallkonstellationen zu einer Doppelbesteuerung, da zwar mehrere Staaten einen Vermögensgegenstand beim Übergang der Steuer unterwerfen, eine Anrechnung jedoch dennoch nicht möglich ist. Die Definition des Auslandsvermögens erscheint in diesem Fall als zu eng. Der Gesetzgeber ist offenbar davon ausgeg...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmateriali... / 4. Beschlussempfehlung des Finanzausschusses v. 19.5.2021 (BT-Drucks. 19/29848)

Rz. 26 [Autor/Stand] Artikel 5 Änderung des Außensteuergesetzesmehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 1 Stiftungen / 6.2.1 Abgrenzung von Einkommensteuer und Schenkungsteuer

Rz. 127 Für ihre Zuwendungen an die Destinatäre erhält die Stiftung von diesen keine Gegenleistung. Zuwendungen an Destinatäre können daher auch schenkungssteuerbar sein. Für die Abgrenzung zur Ertragssteuerpflicht ist entscheidend, ob die Stiftung die Zuwendung als "freiwillige" Zuwendung i. S. v. § 7 ErbStG leistet. Leistungen an Destinatäre erfolgen nicht freiwillig, sowe...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 11 EuGH-Rechtsprechung und das deutsche Erbschaft-/Schenkungsteuerrecht

Rz. 189 Auch der EuGH hat in den letzten Jahren das deutsche ErbStG unter die Lupe genommen und in diesem Zusammenhang in erster Linie zu Fragen der Niederlassungsfreiheit gem. Art. 49, 54 AEUV sowie der Kapitalverkehrsfreiheit gem. Art. 63 AEUV geurteilt. Dies beruht auch auf der Tatsache, dass nunmehr die Rechtsprechung deutlich kritischer mit der Vereinbarkeit von deutsch...mehr

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Doppelbesteuerungsabkommen:... / 5.3.2.2 Ausnahmen

Bei den Vereinigten Arabischen Emiraten und Zypern kommt ausschließlich die Anrechnungsmethode zur Anwendung.[1] Praxis-Beispiel Anrechnungsmethode: Vereinigte Arabische Emirate Die verheiratete deutsche Staatsangehörige P (Familienwohnsitz in Deutschland) wird von ihrem Arbeitgeber in das Emirat Dubai gesandt. Sie hält sich dort innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten 220 Ta...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / Literaturverzeichnis

Adrian/Fey/Selzer, BEPS-Umsetzungsgesetz 1, StuB 2016, 614; Becker/Loose/Misere, Bewirkt § 20 Abs. 2 AStG eine Verrechnung ausländischer Betriebsstättenverluste im Inland?, IStR 2016, 353; Benz/Böhmer, Die Nichtanwendungsgesetze des RefE eines "Anti-BEPS-Umsetzungsgesetzes", DB 2016, 1531; Brombach-Krüger, Treaty Override aus europarechtlicher und verfassungsrechtlicher Sich...mehr

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Doppelbesteuerungsabkommen:... / 5.3.3 Rückfallklausel

Sieht ein DBA die Freistellungsmethode vor, erfolgt dennoch eine Besteuerung der Einkünfte, wenn eine Rückfallklausel greift. Mit einigen Staaten ist eine "Rückfallklausel" im jeweiligen DBA vereinbart. Eine solche Rückfallklausel kann als sog. "Subject-to-tax-Klausel" (Besteuerungsvorbehalt), "Remittance-base-Klausel" (Überweisungsklausel) oder "Switch-over-Klausel" (Umschaltk...mehr

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Doppelbesteuerungsabkommen:... / 5.3.1 Freistellungsmethode

Die im Ausland zu besteuernden Einkünfte sind von der Bemessungsgrundlage der deutschen Steuer ausgenommen. Die ausländischen Einkünfte unterliegen jedoch dem Progressionsvorbehalt.[1] Die im Rahmen des Progressionsvorbehalts zu berücksichtigenden Einkünfte sind nach deutschem Steuerrecht zu ermitteln.[2] Sieht ein DBA die Freistellungsmethode vor, ist zu prüfen, ob eine Rück...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 1.1 Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 Während § 1 ErbStG sachliche Steuervorgänge und damit das Steuerobjekt definiert, regelt § 2 ErbStG grundsätzlich das Steuersubjekt. Dabei bestimmt § 2 ErbStG jedoch nicht bestimmte Personen generell als steuerpflichtig, sondern stellt auf Vorgänge zwischen bestimmten beteiligten Personen ab. Die Regelung ist somit ebenfalls steuerobjektbezogen. Für die Besteuerung gib...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmateriali... / 3. Empfehlungen der Ausschüsse an den Bundesrat v. 28.9.2020 (BR-Drucks. 503/1/20)

Rz. 78 [Autor/Stand] zu Punkt ... der 994. Sitzung des Bundesrates am 9.10.2020 [...] Der federführende Finanzausschuss, der Gesundheitsausschuss, der Wirtschaftsausschuss und der Ausschuss für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung empfehlen dem Bun desrat, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Abs. 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen: [...] Fz. 19 [...]mehr

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Doppelbesteuerungsabkommen:... / 5.3.2.3 Behandlung in der deutschen Einkommensteuerveranlagung

Bei der Anrechnungsmethode werden die ausländischen Einkünfte im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung vollständig in die Bemessungsgrundlage miteinbezogen, also voll versteuert. Die auf diese Einkünfte erhobene ausländische Steuer wird, wenn sie mit der deutschen Einkommensteuer vergleichbar ist, auf die deutsche Steuer angerechnet.[1] Zur Anrechnung der ausländischen Steuer...mehr

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Doppelbesteuerungsabkommen:... / 5.3.2.1 Grundsatz:

Das OECD-MA gibt nicht vor, in welchen Fällen die Anrechnungsmethode anzuwenden ist. Alle von Deutschland abgeschlossenen DBA sehen aber für bestimmte Einkunftsarten die Anrechnungsmethode vor. Ausweislich der Verhandlungsgrundlage für deutsche DBA soll die Anrechnungsmethode regelmäßig angewendet werden auf Dividenden, soweit der ausländische Staat ein Quellenbesteuerungsrech...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 4 Sonderregelung für Stundungen von Immobilienerwerben

Rz. 51 Der nachträglichen Einfügung des Abs. 3 ist es geschuldet, dass die Regelung zur Stundungsmöglichkeit beim Immobilienerwerb nicht systematisch in den § 28 Abs. 1 ErbStG a. F. integriert worden war, sondern vielmehr als Zusatz in Abs. 3 gesondert aufgeführt wird. Durch die Regelung soll vermieden werden, dass der Erwerber allein aufgrund der Zahlungsverpflichtung durch ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmateriali... / 2. Zweiter Referentenentwurf v. 24.3.2020

Rz. 77 [Autor/Stand][...] Artikel 5 (Änderung des Außensteuergesetzes) Das Außensteuergesetz vom 8.9.1972 (BGBl. I S. 1713), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 25.3.2019 (BGBl. I S. 357) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: [...] „Vierter Teil. Hinzurechnungsbesteuerung [...] § 8...mehr

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Doppelbesteuerungsabkommen:... / 4.1.1 Allgemeines

Zu den Themen Entsendung eines Arbeitnehmers in das Ausland[1], Grenzgänger und Grenzpendler[2] gibt es gesonderte Beiträge.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmateriali... / 4. Gesetzesentwurf der Bundesregierung v. 26.3.2021 (BR-Drucks. 245/21)

Rz. 79 [Autor/Stand][...] Artikel 5 (Änderung des Außensteuergesetzes) Das Außensteuergesetz vom 8.9.1972 (BGBl. I S. 1713), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 25.3.2019 (BGBl. I S. 357) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: [...] [...] „§ 8 Einkünfte von Zwischengesellschaften (1) Eine ausländische Gesellschaft ist Zw...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Europarecht und die erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht

Rz. 26 [Autor/Stand] Unionsrechtliche Bedenken könnte man insb. bei der erweiterten unbeschränkten Steuerpflicht nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 Buchst. b ErbStG annehmen. Danach unterliegen deutsche Staatsangehörige, die sich dauernd im Ausland aufhalten, trotz fehlenden Wohnsitzes in Deutschland für die Dauer von fünf Jahren ab ihrem Wegzug weiterhin der unbeschränkten Steuer...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 20. BMF, Schr. v. 12.12.2024 — IV B 3 - S 1341/19/10017 :004 DOK 2024/1078709, BStBl. I 2025, 207 — Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise — Auszug § 8 AStG betreffend

Rz. 20 [Autor/Stand][...] B. Konkurrenz zur Hinzurechnungsbesteuerung 1.7Die Regelungen zur Einkünftekorrektur, mit grundsätzlicher Ausnahme des § 1 AStG (vergleiche BFH vom 20.4.1988 I R 41/82, BStBl. II S. 868), gelten auch für Geschäftsbeziehungen der zwischengeschalteten Gesellschaften i.S.d. § 5 AStG oder der Zwischengesellschaften i.S.d. §§ 7 ff. AStG. Praxis-Beispiel Bei...mehr

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Doppelbesteuerungsabkommen:... / 5.3.3.2 Rückfallklausel als nationale Vorschrift

Weist ein DBA nicht Deutschland, sondern einem anderen Staat das Besteuerungsrecht für die im Ausland erzielten Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit eines unbeschränkt Einkommensteuerpflichtigen zu, sind diese Einkünfte in Fällen, in denen die Freistellungsmethode zur Anwendung kommt, steuerfrei und werden im Rahmen des Progressionsvorbehalts berücksichtigt. In diesem F...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 3 Internationales Er... / 1 Nationales Recht und Europarecht

Rz. 1 Regelungen des Internationalen Erbschaftsteuerrechts dienen zum einen der Sicherstellung der Besteuerung von grenzüberschreitenden Sachverhalten, zum anderen der Vermeidung einer Doppelbesteuerung mit Nachlass-, Erbschaft- oder Schenkungsteuer im In- und Ausland. Die Regelungen des ErbStG werden hierbei durch Regelungen des AStG und der bestehenden Doppelbesteuerungsab...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmateriali... / 1. Erster Referentenentwurf v. 10.12.2019

Rz. 76 [Autor/Stand][...] Artikel 5 (Änderung des Außensteuergesetzes) Das Außensteuergesetz vom 8.9.1972 (BGBl. I S. 1713), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 25.3.2019 (BGBl. I S. 357) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: [...] 5. Die §§ 7 bis 12 werden wie folgt gefasst: [...] „§ 8 Einkünfte von Zwischengesellschaften (1) Eine ausländische Gesellschaft ist Zwi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 17. BMF, Schr. v. 14.7.2021 — IV B 5 - S 1341/19/10017 :001 — DOK 2021/0770780, BStBl. I 2021, 1098 — Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise — Auszug § 8 AStG betreffend

Rz. 17 [Autor/Stand][...] B. Konkurrenz zur Hinzurechnungsbesteuerung Die Regelungen zur Einkünftekorrektur, mit grundsätzlicher Ausnahme des § 1 AStG (vgl. BFH vom 20.4.1988 I R 41/82, BStBl. II S. 868), gelten auch für Geschäftsbeziehungen zu zwischengeschalteten Gesellschaften i.S.d. § 5 AStG oder zu Zwischengesellschaften i.S.d. §§ 7 ff. AStG Beispiel: Die M-AG (Sitz im Inla...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 3 Internationales Er... / 4.2 Doppelbesteuerungsabkommen

Rz. 58 Die Anzahl der deutschen Doppelbesteuerungsabkommen auf dem Gebiet der Erbschaftsteuer ist überschaubar. Derzeit bestehen solche Doppelbesteuerungsabkommen nur mit Dänemark (BStBl I 1996, 1219), Griechenland (RGBl 1912, 173; beschränkt auf das bewegliche Nachlassvermögen); Frankreich (BStBl I 2009, 1258); Schweden (BStBl I 1994, 422), der Schweiz (BStBl I 1980, 243; n...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Doppelbesteuerungsabkommen:... / 4.3 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

Die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sind in den DBA den "Einkünften aus unbeweglichem Vermögen" zugeordnet.[1] Das Besteuerungsrecht hat grundsätzlich der Staat, in dem das unbewegliche Vermögen liegt (sog. Belegenheitsstaat). Ist Deutschland der Ansässigkeitsstaat und liegt das unbewegliche Vermögen im ausländischen Staat, steht dem ausländischen Staat das Besteueru...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 1 Stiftungen / 6.4.2 Ebene des Stifters und der Destinatäre

Rz. 149 Nach § 7 Abs. 1 Nr. 9 ErbStG wird die Auskehrung des Stiftungsvermögens als Schenkung behandelt. Nach § 15 Abs. 2 Satz 2 ErbStG bestimmt sich die Stkl. des Anfallsberechtigten nicht nach der Stiftung, sondern nach seinem persönlichen Verhältnis zum Stifter. Die Frage, welcher Steuersatz zur Anwendung gelangt, wenn der Stifter selbst Bezugsberechtigter ist, wird von d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / c) Liquidationsgewinn

. . . sowie aus deren Auflösung . . . Rz. 308 [Autor/Stand] Auflösung einer anderen Gesellschaft. § 8 Abs. 1 Nr. 9 findet auch Anwendung, wenn die in Anm. 304 genannte Gesellschaft aufgelöst und ein Liquidationsgewinn ausgekehrt wird. Wann eine ausländische Gesellschaft als aufgelöst zu betrachten ist, sollte vorrangig nach dem (ausländischen) Zivilrecht des Ansässigkeitsstaa...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Abschluss eines DBA

Rz. 224 [Autor/Stand] Ein von der Bundesrepublik abgeschlossenes DBA ist ein völkerrechtlicher Vertrag gem. Art. 59 Abs. 2 GG und geht deshalb den allgemeinen Regeln des ErbStG vor (§ 2 AO). Bisher sind von der Bundesrepublik nur wenige abgeschlossen worden (s. Aufstellung Rz. 220). Rz. 225– 229 [Autor/Stand] Einstweilen frei.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 7. Jahressteuergesetz (JStG 2008)

Rz. 11 [Autor/Stand] Anpassung der Hinzurechnungsbesteuerung an die Rspr. des EuGH. Mit Urteil v. 12.9.2006[2] hat der EuGH in der Rechtssache "Cadbury Schweppes" das deutsche System der Hinzurechnungsbesteuerung als mit dem EU-Recht nicht vollständig vereinbar angesehen. Die mit der Hinzurechnungsbesteuerung verbundene Einschränkung der Niederlassungsfreiheit sei nur zur Mi...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.2 Nachträgliche Anschaffungskosten auf die erhaltenen Anteile (§ 22 Abs 1 S 4 UmwStG)

Tz. 61 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Einbringungsgewinn I als zusätzliche AK Die Versteuerung eines Einbringungsgewinns I hat eine nachträgliche Erhöhung der AK der erhaltenen Anteile zur Folge (s § 22 Abs 1 S 4 UmwStG: "nachträgliche AK") um so eine Doppelbesteuerung der eingebrachten stillen Reserven zu vermeiden (ebenso s Urt des Nds FG v 05.12.2024, EFG 2025, 752, rkr unter ...mehr