Fachbeiträge & Kommentare zu Doppelbesteuerung

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Jersey

Rz. 1 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Jersey (Hauptort: St Helier) ist die größte der Kanalinseln im südwestlichen Teil des Ärmelkanals. Sie ist weder Teil des Vereinigten Königreichs von > Großbritannien und Nordirland (VK), noch Kronkolonie, sondern direkt der britischen Krone unterstellt. Das Abkommen zur Vermeidung der > Doppelbesteuerung mit dem VK ist nicht anwendbar. Als g...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Inländische Arbeitnehmer im Ausland

Rz. Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Rz. 1 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Wird ein in Deutschland ansässiger ArbN beruflich ins > Ausland Rz 1 entsandt, gilt grundsätzlich Folgendes: Solange der ArbN seinen > Wohnsitz in Deutschland aufrechterhä...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Arbeitgeber mit Betriebsstätte im Inland

Rz. 30 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Jeder > Arbeitgeber, der im > Inland eine lohnsteuerliche > Betriebsstätte Rz 15 ff hat, ist für den LSt-Abzug für alle seine im In- und Ausland tätigen > Arbeitnehmer verantwortlich (§ 38 EStG; > R 38.3 LStR). Für ArbN mit inländischem > Wohnsitz erfolgt der Abruf der > Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) beim BZSt bereits seit über einer Dek...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / c) Subject-to-tax-Klausel

Rz. 60 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Um zu verhindern, dass Einkünfte sowohl im Quellen- als auch im Wohnsitzstaat nicht besteuert werden (sog "weiße Einkünfte"; > Rz 15), enthalten verschiedene DBA eine sog Subject-to-tax-Klausel (deutsch: Rückfallklausel): Eine solche Regelung lässt das Besteuerungsrecht des Ansässigkeitsstaats aufleben, wenn der Quellenstaat nach seinem inne...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. § 50d Abs 7 EStG (zur Kassenstaatsklausel)

Rz. 339 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 § 50d Abs 7 EStG (vormals § 50d Abs 4 EStG) ist durch das JStG 1997 (BGBl 1996 I, 2049) in das EStG eingefügt worden, nachdem BFH 165, 392 = HFR 1992, 168 entschieden hatte, dass die Kassenstaatsklausel (> Rz 191 ff) bei > Arbeitslohn aus öffentlichen Kassen nicht anzuwenden ist, wenn die > Öffentliche Kasse nur Zahlungen für einen ArbG lei...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 6. § 50d Abs 12 (Abfindungen)

Rz. 378 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Das Besteuerungsrecht für Einkünfte aus unselbständiger Arbeit steht nach dem OECD-MA und den DBA, die entsprechende Regelungen enthalten, grundsätzlich dem Tätigkeitsstaat zu (> Rz 122 ff). Das gilt auch für Abfindungen, die bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses gezahlt werden, wobei der Kommentar zum OECD-MA (> Rz 112) diese Zahlung...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / d) Studenten, Praktikanten, Auszubildende

Rz. 225 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Art 20 OECD-MA nimmt im Gastland bestimmte Bezüge von der Besteuerung aus, die ein Student, Praktikant oder Lehrling erhält, der sich in einem Vertragsstaat ausschließlich zum Studium oder zur Ausbildung aufhält. Begünstigt ist eine Person, die in dem einen Vertragsstaat ansässig ist oder unmittelbar vor der Einreise in den anderen Staat (G...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 3. Rechtliche Einordnung

Rz. 16 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Verträge mit anderen Staaten bedürfen der Umsetzung in unmittelbar anwendbares innerstaatliches Recht durch ein Zustimmungsgesetz (Art 59 Abs 2 GG; § 2 Abs 1 AO). Damit erlangen sie die Rechtsqualität eines "einfachen" Bundesgesetzes. Ebenso wie andere Gesetze können auch DBA durch eine spätere andere Regelung ersetzt werden. Geschieht dies i...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 5. Diskriminierungsverbot

Rz. 257 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Art 24 OECD-MA enthält Vereinbarungen zur Nichtdiskriminierung von Steuerpflichtigen. Für ArbN sind die Abs 1 und 2 von Bedeutung, die eine Diskriminierung von Staatsangehörigen des anderen Vertragsstaates, unabhängig von deren Ansässigkeit (Abs 1), sowie von Staatenlosen, die in einem der Vertragsstaaten ansässig sind (Abs 2), verbieten. S...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / i) Aufsichts- und Verwaltungsratsvergütungen

Rz. 250 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Aufsichts- und Verwaltungsratsvergütungen und ähnliche Zahlungen, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person in ihrer Eigenschaft als Mitglied des Aufsichts- oder Verwaltungsrats einer Gesellschaft bezieht, die im anderen Vertragsstaat ansässig ist, können in dem Staat besteuert werden, in dem die Gesellschaft ansässig ist (Art 16 OEC...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Lohnsteuerabzug

Rz. 326 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Für die Deutschland zugewiesenen Gehaltsbestandteile (> Rz 263 ff) ist die > Lohnsteuer nach nationalen Regelungen zu bestimmen (deutsche Bewertungsregeln zB für > Reisekosten). Weist das DBA das Besteuerungsrecht jedoch (teilweise) dem anderen Vertragsstaat zu, darf der ArbG nicht ohne Beteiligung des FA vom Steuerabzug absehen. Das gilt b...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Nicht direkt zuzuordnende Lohnbestandteile

Rz. 265 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Der Teil der Vergütung für unselbständige Arbeit iSv Art 15 OECD-MA – kurz > Arbeitslohn –, der sich nicht unmittelbar der Tätigkeit im Vertragsstaat oder in Deutschland zuordnen lässt, ist bei der Veranlagung zur ESt grundsätzlich nach der Zahl der tatsächlich geleisteten Arbeitstage im Kalenderjahr (> Rz 267) aufzuteilen. Bei Berufskraftf...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / b) Remittance-base-Klausel

Rz. 56 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Remittance-base-Klauseln haben ihren Ursprung im angelsächsisch geprägten Steuerrecht, das eine Remittance-base-Besteuerung kennt, dh, Einkünfte einer Person werden in bestimmten Fällen nur besteuert, wenn sie aus Quellen dieses Landes stammen oder dorthin überwiesen wurden. Rz. 57 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Nach den Remittance-base-Klauseln ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 5. § 50d Abs 10 EStG (Sondervergütungen für Gesellschafter)

Rz. 375 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Vergütungen des Gesellschafters einer PersGes oder des persönlich haftenden Gesellschafters einer KGaA, die dieser für seine Tätigkeit im Dienst der Gesellschaft oder für die Hingabe von Darlehen oder für die Überlassung von Wirtschaftsgütern bezieht, werden als Einkünfte aus Gewerbebetrieb qualifiziert (§ 15 Abs 1 Satz 1 Nr 2 Satz 1 und Nr...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / cc) Keine Betriebsstätte des Arbeitgebers im Tätigkeitsstaat

Rz. 180 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Wird der Arbeitslohn von einer im Vertragsstaat befindlichen > Betriebsstätte Rz 25 f des ArbG getragen, hat auch bei einem Aufenthalt des ArbN in dem Vertragsstaat bis zu 183 Tagen dieser ein Besteuerungsrecht als Tätigkeitsstaat (> Rz 112; sog Betriebsstättenvorbehalt). Zum maßgebenden Begriff der > Betriebsstätte (AEAO zu § 12 Nr 10; § 2...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / a) Arbeitslohn aus öffentlichen Kassen

Rz. 191 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Arbeitsvergütungen (einschließlich etwaiger > Sachbezüge; vgl Nr 2.2 des OECD-Musterkommentars zu Art 19), die von einem Vertragsstaat, einem seiner Länder oder einer ihrer Gebietskörperschaften einschließlich lokaler Zusammenschlüsse wie Ämter oder Kreise (vgl Nr 3 des OECD-Musterkommentars zu Art 19) für die diesem Staat oder der Gebietsk...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 4. Auslegung von DBA

Rz. 20 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Bestehen Zweifel, wie einzelne Regelungen eines DBA anzuwenden sind, können nicht die innerstaatlichen Regeln zur Auslegung von Gesetzen herangezogen werden. Anzuwenden sind vielmehr internationale Regeln über die Auslegung von Verträgen. Rz. 21 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Nach Art 31 WÜRV sind Verträge zwischen Staaten nach > Treu und Glauben...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / bb) Ruhegehälter aus öffentlichen Kassen

Rz. 241 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Ruhegehälter für im öffentlichen Dienst geleistete Arbeit besteuert aufgrund des Kassenstaatsprinzips (> Rz 191 ff) grundsätzlich der Staat, der die Ruhegehälter bezahlt (Art 19 Abs 2 Buchst a OECD-MA). Die ausschließliche Besteuerung durch den Kassenstaat (Quellenstaat) entfällt nur dann, wenn der Ruhegehaltsempfänger im anderen Staat ansä...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Auslandspensionen

Rz. 1 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Bei Auslandspensionen ist zwischen Betriebsrenten und Pensionen aus öffentlichen Kassen zu unterscheiden: Die DBA weisen das Besteuerungsrecht für Versorgungsbezüge aus öffentlichen Kassen grundsätzlich dem Quellenstaat zu (Art 19 OECD-MA; > Doppelbesteuerung Rz 241). Bei Zahlung aus einer inländischen öffentlichen Kasse unterliegt die ausgeza...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Erklärungspflichten des Arbeitnehmers

Rz. 38 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Soweit keine Verpflichtung des ArbG zum LSt-Abzug in Deutschland besteht, ist der > Arbeitnehmer, wenn er hier stpfl ist, zur Abgabe einer > Steuererklärung verpflichtet und wird nach § 25 EStG zur > Einkommensteuer veranlagt (> Veranlagung von Arbeitnehmern Rz 33). Eine Besteuerung durch Erlass eines Nachforderungsbescheids gegen den ArbN o...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Völkerrechtliche Verträge

Rz. 21 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Neben den Regelungen im WÜD/WÜK, die überwiegend allgemeine Regeln des Völkerrechts enthalten und insoweit höherrangig als einfaches Bundesrecht sind, befinden sich weitere steuerliche Vereinbarungen zum diplomatischen und konsularischen Dienst in (einfachen) völkerrechtlichen Verträgen, zB Abkommen zur Vermeidung der > Doppelbesteuerung. Di...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Ausländische Lehrkräfte

Rz. 1 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 An deutschen Schulen tätige ausländische Lehrkräfte unterliegen mit den Vergütungen für diese Tätigkeit der > Einkommensteuer (> Lohnsteuer). Dies gilt auch, wenn die Lehrkraft Konsulatsangehöriger ist, zB des British Council. Ist ein Arbeitsverhältnis gegeben, zB wenn sich ein ausländischer > Hochschullehrer zu einer Lehrtätigkeit für mindes...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Ausländischer Arbeitslohn

Rz. 1 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Die Besteuerung von unbeschränkt stpfl Personen erstreckt sich auf ihr > Welteinkommen (> Ausland Rz 17). Werden ausländische Einkünfte sowohl im > Ausland als auch in Deutschland besteuert, wird die ausländische Steuer in den Fällen des § 34c EStG entweder auf die deutsche ESt angerechnet oder bei der Ermittlung der > Einkünfte abgezogen. Zu...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Nationale Verpflichtung des Arbeitgebers zum Steuerabzug

Rz. 10 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Zum LSt-Abzug verpflichtet ist ein > Inländischer Arbeitgeber (> Betriebsstätte Rz 7 ff) oder – bei > Arbeitnehmerüberlassung – auch ein > Ausländischer Verleiher (§ 38 Abs 1 Satz 1 EStG); ArbG-Pflichten bestehen im > Inland außerdem im Fall der > Entsendung von Arbeitnehmern iSv § 38 Abs 1 Satz 2 EStG (> Doppelbesteuerung Rz 164 ff); vgl hi...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 4. Anrechnung oder Abzug der ausländischen Steuer

Rz. 25 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Werden im Ausland erzielte > Einkünfte von Steuerinländern – auch – im Ausland besteuert und besteht kein dies ausschließendes DBA, wird die doppelte Besteuerung idR vermieden, indem die ausländische Steuer auf die deutsche ESt angerechnet wird. Im Einzelnen: Rz. 26 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Werden unbeschränkt stpfl ArbN mit ihren ausländis...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Doktoranden

Rz. 1 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Zum Abzug von Aufwendungen zur Vorbereitung einer Promotion > Doktorprüfung sowie allgemein > Bildungsaufwendungen Rz 70 Promotion. Rz. 2 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Vergütungen für ins Ausland entsandte Doktoranden, die eine > Öffentliche Kasse zahlt, werden im > Inland besteuert. Nach den von Deutschland abgeschlossenen Abkommen zur Vermeidun...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Internationale Besteuerungsgrundsätze

Rz. 1 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Besteht zwischen Deutschland und dem Ansässigkeitsstaat des ArbN hinsichtlich der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit ein Abkommen zur Vermeidung der > Doppelbesteuerung (DBA) oder eine andere, die Besteuerung betreffende Vereinbarung, so geht dieses innerstaatlichem Recht vor (§ 2 Abs 1 AO). Rz. 2 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Hat zB ein ins...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / B. Besonderheiten bei einzelnen Berufsgruppen

Rz. 13 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Ausländische Artisten: Bei beschränkt stpfl > Artisten kann die Steuer im Wege des Steuerabzugs nach § 50a EStG erhoben werden (> R 39.4 Abs 4 LStR; > Beschränkte Steuerpflicht Rz 75 ff). Ausländische Diplomaten: > Diplomatischer und konsularischer Dienst. Ausländische Autoren: > Beschränkte Steuerpflicht Rz 75 ff. Ausländische Gastlehrer: > Au...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 5. Sonderfall: Inländische Einkünfte bei Auslandstätigkeit

Rz. 11 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Beschäftigt ein > Inländischer Arbeitgeber im Ausland ansässige > Arbeitnehmer außerhalb des > Inland und verwerten diese ihre Arbeit im Inland, unterliegen sie nicht nur der Besteuerungshoheit ihres Ansässigkeitsstaats, sondern grundsätzlich auch der Besteuerung in Deutschland als beschränkt stpfl ArbN (> Rz 4): Bei beschränkt stpfl ArbN, d...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Dirigenten

Rz. 1 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Dirigenten können abhängig vom Gesamtbild der Verhältnisse selbständig oder nichtselbständig tätig sein (> Arbeitnehmer Rz 15 ff; vgl Wolf, FR 2002, 202). Gastspielverpflichtete Dirigenten bei Theaterunternehmen sind grundsätzlich nichtselbständig tätig. Sie sind ausnahmsweise selbständig, wenn sie nur für kurze Zeit einspringen (BMF vom 05.1...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Ausländische Kulturorchester

Rz. 1 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Art 17 OECD-MA weist das Besteuerungsrecht für Vergütungen an > Künstler grundsätzlich dem Tätigkeits- bzw Ausübungsstaat zu (> Doppelbesteuerung Rz 210 ff). Zu Ausnahmen, wenn eine Auslandstournee aus öffentlichen Kassen des Ansässigkeitsstaats finanziert wird (> Doppelbesteuerung Rz 217), vgl zB > Italien Rz 5, > Rumänien Rz 6. Zum Fall ein...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Ausländische Praktikanten

Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Ihr > Arbeitslohn kann nach einem DBA von der Besteuerung im > Inland freigestellt sein (> Doppelbesteuerung Rz 225 ff). Im Übrigen unterliegt er der > Lohnsteuer nach allgemeinen Grundsätzen. Zu Besonderheiten für > Studierende ausländischer Lehranstalten als Praktikanten > Ausländische Studierende und > Beschränkte Steuerpflicht Rz 61 ff.mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / IV. Ortskräfte

Rz. 45 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Für die steuerliche Behandlung nicht entsandter Bediensteter der Auslandsvertretungen und nachgeordneter Dienststellen im Ausland (> Ortskräfte ) gilt Folgendes: Rz. 46 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Verzichten die Kassenstaaten in einem DBA auf die Besteuerung des Arbeitslohns, den ihre Dienststellen den am Dienstort im anderen Vertragsstaat eing...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Ausländische Sportler

Stand: EL 144 – ET: 11/2025 > Berufssportler. Ergänzend > Doppelbesteuerung Rz 210 ff, > Beschränkte Steuerpflicht Rz 60 sowie > Fußball-Weltmeisterschaft.mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Auslandskorrespondenten

Rz. 1 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Auslandskorrespondenten sind im > Inland nicht ansässige Journalisten. Sie sind in Deutschland nur beschränkt stpfl, wenn sie – idR hauptberuflich – vom > Ausland aus für inländische Rundfunk-, Fernseh- und sonstige Nachrichtenanstalten und -Häuser oder für inländische Zeitungsunternehmen (Presseorgane) über das Ausland berichten. Sie können ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Auslandsrentner

Rz. 1 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Die > Deutsche Rentenversicherung Bund zahlt Renten an im > Ausland lebende Rentner in über 150 Länder. Die Zahlungen unterliegen als > Inländische Einkünfte (> Rz 2) grundsätzlich der beschränkten Stpfl. Soweit Deutschland kein Besteuerungsrecht hat (> Rz 3), wird der > Progressionsvorbehalt angewendet. Der Empfänger der Rente muss deshalb ei...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Auslandsstudien

Stand: EL 144 – ET: 11/2025 > Ausbildungsfreibetrag Rz 25 ff, > Auslandsschulen, > Bildungsaufwendungen, > Doppelbesteuerung Rz 225 ff, > Kinderfreibeträge Rz 66, 100, > Referendare Rz 3, > Studienreisen, > Wohnsitz Rz 11.mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Freistellung vom Steuerabzug

Rz. 43 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Den Antrag auf eine Freistellung richtet der > Arbeitgeber an sein > Betriebsstätten-Finanzamt . Den Antrag kann stattdessen der > Arbeitnehmer selbst stellen. Das gilt auch in den Fällen des Steuererlasses nach dem > Auslandstätigkeitserlass Rz 45 ff. Zu weiteren Hinweisen > Doppelbesteuerung Rz 326 ff, > Freistellungsbescheinigung Rz 1/1 f.mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Überblick

Rz. 17 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Wer im > Inland lebt, hier seinen gewöhnlichen > Aufenthalt oder einen > Wohnsitz hat, für den oder die gilt > Unbeschränkte Steuerpflicht. Beispiel: Der ArbN A wohnt in Bielefeld. Weil A seinen > Wohnsitz in Deutschland hat, ist er hier unbeschränkt stpfl iSv § 1 Abs 1 Satz 1 EStG. Das gilt unabhängig von der > Staatsangehörigkeit des A, der...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Dominica

Rz. 1 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Das Commonwealth of Dominica (Hauptstadt: Roseau; Amtssprache: Englisch) ist ein Inselstaat in der östlichen Karibik und gehört zu den Kleinen Antillen. Ein allgemeines Abkommen zur Vermeidung der > Doppelbesteuerung zur ESt/LSt besteht mit Dominica nicht. Mit Stand vom 01.01.2025 ist auch kein solches geplant. Ein nicht rückwirkendes Abkommen...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / A. Einführung

Rz. 1 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Starke Außenwirtschaftsbezüge, die Globalisierung und grenzüberschreitende geschäftliche Herausforderungen bedingen immer öfter den Einsatz sowohl von Personen (ArbN) aus dem Ausland, die kurz oder für einen längeren Zeitraum in Deutschland beruflich tätig werden, als auch von Personen (ArbN) aus Deutschland im Ausland. Territorial bestimmt im...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Inländischer Arbeitgeber

Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Inländischer > Arbeitgeber ist, wer > Arbeitslohn zahlt und im > Inland einen > Wohnsitz, seinen gewöhnlichen > Aufenthalt, seine Geschäftsleitung, seinen Sitz, eine > Betriebsstätte oder einen > Ständiger Vertreter iSd §§ 8 bis 13 AO hat (Legaldefinition in § 38 Abs 1 Satz 1 Nr 1 EStG; ferner > R 38.3 LStR). Inländische Arbeitgeber sind zur Einbeh...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Auslandstätigkeit

Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Zur Besteuerung von Steuerinländern > Ausland, > Auslandsbeamte, > Auslandskorrespondenten, > Auslandslehrer, > Ausländischer Arbeitslohn, > Auslandspensionen, > Auslandsrentner, > Auslandstätigkeitserlass, > Auslösungen bei privaten Arbeitgebern Rz 38 ff, > Beschränkte Steuerpflicht, > Diplomatischer und konsularischer Dienst, > Doppelbesteuerung,...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Ausländischer Arbeitgeber

Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Das ist ein > Arbeitgeber, der weder > Inländischer Arbeitgeber noch > Ausländischer Verleiher ist und deshalb im > Inland nicht zum LSt-Abzug verpflichtet ist (§ 38 Abs 1 EStG; > Ausland Rz 35). Entsendet er > Arbeitnehmer ins Inland, kann das in Deutschland ansässige aufnehmende Unternehmen wie ein inländischer ArbG zum LSt-Abzug verpflichtet sei...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Jemen

Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Die Republik Jemen respektive Jemenitische Republik (Hauptstadt: Sanaa; Amtssprache: Arabisch) ist ein asiatischer Staat im Süden der arabischen Halbinsel. Das Land grenzt im Norden an > Saudi Arabien, im Osten an den > Oman, im Süden an den Golf von Aden und im Westen an das Rote Meer. Ein allgemeines Abkommen zur Vermeidung der > Doppelbesteuerung...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Ausländischer Verleiher

Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Ein im Ausland ansässiger Verleiher von ArbN, der im > Inland keine lohnsteuerliche > Betriebsstätte hat, ist wie ein > Inländischer Arbeitgeber zum LSt-Abzug verpflichtet (§ 38 Abs 1 Satz 1 Nr 2 EStG) und haftet ggf für nicht einbehaltene und abgeführte Steuerabzüge. Zu Einzelheiten > Arbeitnehmerüberlassung. Die 183-Tage-Klauseln der DBA (> Doppe...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Verwaltungs- und technisches Personal und deren Familienangehörige

Rz. 60 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Mitglieder des Verwaltungs- und technischen Dienstes (VtD) einer diplomatischen Mission sind alle Beschäftigen, die weder Mitglieder des diplomatischen Dienstes (> Rz 52 ff), noch des Hauspersonals (> Rz 64 ff) und auch keine Ortskräfte (> Rz 72 ff) sind. Es handelt sich zB um Schreibkräfte, Kanzleibeamte und Übersetzer. Die Mitglieder des V...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / A. Steuerliche Regelungen im Völkerrecht

Rz. 1 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Nach Art 25 GG sind die allgemeinen Regeln des Völkerrechts Bestandteil des Bundesrechts. Sie gehen den einfachen Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes. Zu diesen allgemeinen Regeln des Völkerrechts gehören das Völkergewohnheitsrecht sowie allgemeine Rechtsgrundsätze, dh Rechtsgrundsätz...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / Zusammenfassung

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Dominikanische Republik

Rz. 1 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Die Dominikanische Republik (Hauptstadt: Santo Domingo; Amtssprache: Spanisch) ist ein Staat auf der Insel Hispaniola in der Karibik; das Staatsgebiet umfasst knapp zwei Drittel der zu den Großen Antillen gehörenden Insel. Im Westen grenzt die Dominikanische Republik an > Haiti, den zweiten Staat auf Hispaniola. Ein Abkommen zur Vermeidung der...mehr