Fachbeiträge & Kommentare zu Doppelbesteuerung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Doppelter Wohnsitz

Rz. 61 [Autor/Stand] Es ist auch möglich, dass jemand mehrere Wohnsitze hat. In diesem Fall werden auch die steuerlichen Folgerungen gezogen. Hat z.B. eine im Ausland beheimatete Person im Inland einen zweiten Wohnsitz, so ist sie im Inland unbeschränkt steuerpflichtig und i.d.R. auch im Ausland, was zu einer Doppelbesteuerung führen kann. Der Annahme eines zweiten Wohnsitze...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer/Vosseler, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Bewertungsgesetz, ErbStG § 26 Ermäßigung der Steuer bei Aufhebung einer Familienstiftung oder Auflösung eines Vereins

Ausgewählte Literaturhinweise: Birnbaum, Doppelbesteuerung von Ausschüttungen liechtensteinischer Stiftungen, ZEV 2014, 482; Demuth, Gestaltungen mit Familienstiftungen, KÖSDI 2018, 20909; Gummels, Erbersatzsteuer bei Familienstiftungen – zeitversetzte zweite Stiftung, ErbBstg 2024, 224; Linn/Schmitz, Offene Fragen bei der steuerlichen Behandlung liechtensteinischer Familiens...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 3c Schweiz / Ausgewählte Literaturhinweise:

Oppel/Jander-McAlister/Bäuml, Beck'sches Handbuch Family Office, 1. Aufl. 2025; Süß, Erbrecht in Europa, 5. Aufl. 2025; Troll/Gebel/Jülicher/Gottschalk, Erbschaftsteuer- und Schenkungssteuergesetz, 70. EL April 2025; Wassermeyer, DBA – Doppelbesteuerung, 169. EL April 2025; Nordin/Wild, Steuerliche Folgen des Zuzugs in die Schweiz, ZErB 2023, 441; Burandt/Rojahn, Erbrecht, 4...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / d) Hypothetische Anteilsveräußerung fällt unter § 8 Abs. 1 Nr. 9

. . . ; das gilt nicht, soweit eine Umwandlung den Anteil an einer Kapitalgesellschaft erfasst, dessen Veräußerung nicht die Voraussetzungen der Nummer 9 erfüllen würde. Rz. 386 [Autor/Stand] Sinn und Zweck der Regelung. Die in § 8 Abs. 1 Nr. 10 statuierte Ausnahme von der Regel betrifft ausschließlich Anteile an einer Kapitalgesellschaft. Bei den Anteilen kann es sich um sol...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.5 Kein DBA-Fall

Rz. 54 Eine Anwendung von § 21 ErbStG scheidet aus, wenn ein DBA auf dem Gebiet der Erbschaftsteuer oder Schenkungsteuer besteht, das für den Vorgang anzuwenden ist. Voraussetzung ist jedoch, dass das DBA Maßnahmen vorsieht, die eine doppelte Besteuerung verhindern, z. B. die Freistellungsmethode. Erstreckt sich der Anwendungsbereich des DBA nur auf den Bereich der Erbschaft...mehr

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Doppelbesteuerungsabkommen:... / Zusammenfassung

Überblick In Zeiten der Globalisierung erhalten ausländische Einkünfte im Rahmen der Einkommensbesteuerung in Deutschland eine immer größer werdende Bedeutung. Mittlerweile sind Arbeitnehmerentsendung, grenzüberschreitende Beschäftigung, Renten aus dem Ausland oder ausländische Kapitalerträge im Bereich der Steuerberatung fast schon alltäglich. Um verbindliche Regelungen für...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / c) EuGH-Entscheidung zu § 20 Abs. 2

Rz. 59 [Autor/Stand] Entscheidung des EuGH in der Rechtssache "Columbus Container Services". Auf eine Vorlage des FG Münster[2] hat der EuGH in der Rechtssache "Columbus Con tainer Services" entschieden, dass eine Regelung wie § 20 Abs. 2 weder mit der Niederlassungs- noch mit der Kapitalverkehrsfreiheit kollidiert.[3] Die im Schrifttum vorgebrachten EU-rechtlichen Bedenken ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmateriali... / 2. Gesetzentwurf der Bundesregierung v. 26.3.2021 (BR-Drucks. 245/21)

Rz. 24 [Autor/Stand] Artikel 5 Änderung des Außensteuergesetzesmehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2 Erbschaft- und Schenkungsteuer

Rz. 23 Rechtsgrundlage für die spanische Erbschaft- und Schenkungsteuer ist das gemeinspanische Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz (Ley 29/1987, del Impuesto sobre Sucesiones y Donaciones – im Folgenden LISD, veröffentlicht am 19.12.1987 im BOE – dem spanischen Bundesgesetzblatt), ergänzt durch die Rechtsverordnung zur Erbschaft- und Schenkungsteuer (Real Decreto 1629/1991...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 5. BMF, Schr. v. 22.12.2023 — IV B 5 - S 1340/23/10001 :001 — DOK 2023/1175923, BStBl. I 2023, Sondernr. 1 (Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes [AEAStG]) — Auszug § 20 AStG betreffend)

Rz. 5 [Autor/Stand] Inhaltsverzeichnis — Auszugmehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Stand der DBA-Abkommen

Rz. 220 [Autor/Stand] Derzeit geltende aktuelle Abkommen:[2] Doppelbesteuerungsabkommen auf dem Gebiet der Erbschaft- und Schenkungsteuer (H E 2.1 ErbStH 2019)mehr

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Doppelbesteuerungsabkommen:... / 4.2.2 Einkünfte aus Zinsen

Das Besteuerungsrecht für Zinsen wird grundsätzlich dem Ansässigkeitsstaat zugeordnet. Diese Regelung teilen alle von Deutschland vereinbarten DBA. Für Zinsen sehen die von Deutschland vereinbarten DBA oftmals kein Quellenbesteuerungsrecht vor. Jedoch ist in einigen DBA unter bestimmten Voraussetzungen ein Quellenbesteuerungsrecht enthalten.[1] Damit keine Doppelbesteuerung er...mehr

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Doppelbesteuerungsabkommen:... / 4.4.1.4 Besonderheit: Niederlande

Seit dem VZ 2016 wurde das Besteuerungsrecht hinsichtlich der Ruhegehälter (inkl. Sozialversicherungsrenten) in Bezug zu den Niederlanden modifiziert. Das Besteuerungsrecht liegt im Ansässigkeitsstaat.[1] Jedoch hat der Quellenstaat ebenso ein Besteuerungsrecht, wenn der Bruttobetrag der Rente über 15.000 EUR liegt (Freigrenze).[2] Die Doppelbesteuerung wird bei diesen Rente...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VIII. Keine Anrechnung nach § 21 ErbStG über den Gesetzeswortlaut hinaus

Rz. 210 [Autor/Stand] Da § 21 ErbStG nur für die Fälle des § 21 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 3 ErbStG die Anrechnung erlaubt, ist eine Anrechnung in weiteren Fällen nicht möglich. Dies hat u.a. zur Folge, dass die Beteiligung an einer ausländischen Zwischengesellschaft nach § 5 Abs. 1 AStG (s. Rz. 196) im Inland und Ausland mit Erbschaftsteuer oder Schenkungsteuer belastet sein kan...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Rechtsfolge der unbeschränkten Steuerpflicht

Rz. 44 [Autor/Stand] Bei der unbeschränkten Erbschaftsteuerpflicht wird das gesamte Vermögen erfasst, und zwar unabhängig davon, ob es sich im Inland oder im Ausland befindet. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz kann sich aufgrund besonderer Befreiungsvorschriften aus den DBA ergeben. Deutschland hat im Hinblick auf die Vermeidung einer Doppelbesteuerung mit Erbschaft- und Sc...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 1.2 Begünstigungsfähiges Vermögen gemäß § 13b Abs. 1 Nr. 2 ErbStG

Rz. 2 Durch den Verweis in § 13b Abs. 1 Nr. 2 ErbStG gehört das unter § 96 BewG fallende Vermögen zum begünstigungsfähigen Vermögen für die Anwendung der §§ 13a–c ErbStG. Bei der unentgeltlichen Übertragung von freiberuflichen Unternehmen und Unternehmen nichtgewerblicher Lotterieeinnehmer kommen dadurch sowohl die Regelverschonung als auch die Optionsverschonung zur Anwendu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Rechtsfolge 2 – Nachholung der Besteuerung (§ 19a Abs 4 und 4a EStG)

Rn. 105 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Der im Kj der Übertragung der Vermögensbeteiligung nicht besteuerte Arbeitslohn wird nicht endgültig "steuerfrei gestellt" (ausdrücklich BT-Drs 19/27631, 111). Die Besteuerung wird vielmehr nur aufgeschoben. § 19a Abs 4 S 1 EStG regelt – uE abschließend – in welchen Fällen und zu welchem Zeitpunkt es zu einer Nachholung der Besteuerung komm...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmateriali... / 1. Gesetzentwurf der Bundesregierung v. 10.9.2001 (BT-Drucks. 14/6882)

Rz. 9 [Autor/Stand] Artikel 5 Änderung des Außensteuergesetzes Begründung — (Auszug) Zu Artikel 5 (Außensteuergesetz) Zu Nummer 9 (§ 20 Abs. 2) Durch § 20 Abs. 2 in der gegenwärtigen Fassung werden...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Geschäftsleitung oder Sitz

Rz. 86 [Autor/Stand] Die in § 2 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 Buchst. d ErbStG angeführten Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen sind nur dann unbeschränkt steuerpflichtig, wenn sie im Inland ihre Geschäftsleitung oder ihren Sitz haben. Unbe schränkt erbschaft- und schenkungsteuerpflichtig sind die Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen i.S.d. § ...mehr

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Doppelbesteuerungsabkommen:... / 4.4.2.2 Besonderheit: Schweiz

Ruhegehälter aus der Pensionskasse der Schweiz unterliegen dem Anwendungsbereich des Art. 21 DBA/Schweiz, da Beiträge in die Pensionskasse mit Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung vergleichbar sind.[1] Das Besteuerungsrecht der Leistungen wird dem Ansässigkeitsstaat zugewiesen. Dies kann also Deutschland sein. Die eidgenössische Steuerverwaltung hingegen ordnet bei ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / c) § 20 Abs. 2

Rz. 30 [Autor/Stand] Doppelcharakter der Vorschrift. § 20 Abs. 2 ist vor dem Hintergrund der Ausführungen zu Rz. 28 zu verstehen. Die Vorschrift ergänzt § 20 Abs. 1 in dem Sinne, als durch sie erst der Regelungsbereich des § 20 Abs. 1 Halbs. 2 festgelegt wird. Die Erwähnung des § 20 Abs. 2 in § 20 Abs. 1 Halbs. 2 lässt für sich genommen nicht erkennen, welche Fälle § 20 Abs....mehr

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Anhang 2 Internationales Er... / 1 Allgemein

Rz. 1 Die Bedeutung des internationalen Erbrechts und Erbschaftsteuerrechts ist in den letzten Jahren vermehrt in den Fokus gerückt. Die Zahl der grenzüberschreitenden Erbfälle steigt. Erbfälle mit Auslandsberührung werfen eine Vielzahl von Fragestellungen auf. Beispiel: Der EL ist deutscher Staatsbürger. Er hat seinen Wohnsitz in Deutschland vor zwei Jahren aufgegeben und si...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 1.3 Begünstigungsfähiges Vermögen gemäß § 13b Abs. 1 Nr. 2 ErbStG

Rz. 5 Gemäß § 13b Abs. 1 Nr. 2 ErbStG gehört das BV des § 97 Abs. 1 Satz 1 BewG zum begünstigungsfähigen Vermögen, sodass § 97 Abs. 1 Satz 1 BewG mittelbar auch den Anwendungsbereich der §§ 13a–c ErbStG regelt. Auch die unentgeltliche Übertragung von rechtsformbezogenen BV kann, soweit die weiteren gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden, durch die Regelverschonung (§ 13a ...mehr

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ZErb 10/2025, Die doppelans... / 6

Auf einen Blick Liechtensteinische Familienstiftungen gewinnen insbesondere aufgrund ihrer Flexibilität und des stifterfreundlichen Rechtsrahmens für deutsche Stifter zunehmend an Bedeutung. Rein liechtensteinische Familienstiftungen haben den Vorteil, dass sie nicht alle 30 Jahre der deutschen Erbersatzsteuer unterliegen. Auf der anderen Seite bringen sie aber erhebliche ste...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / a) Wortlautkommentierung

(2) 1 Fallen Einkünfte in der ausländischen Betriebsstätte eines unbeschränkt Steuerpflichtigen an ... Rz. 135 [Autor/Stand] Ausländische Betriebsstätteneinkünfte. § 20 Abs. 2 ist nur auf ausländische Betriebsstätteneinkünfte anwendbar. Insoweit kommt es auf den Betriebsstätten begriff des § 12 AO an.[2] Der Betriebsstättenbegriff der DBA ist nur insoweit von Bedeutung, al...mehr

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Doppelbesteuerungsabkommen:... / 3 Begriffsbestimmungen

Die Begriffe der "Person" und unter welchen Voraussetzungen eine Person "in einem Vertragsstaat ansässig" ist, werden im DBA selbst definiert.[1] Nationale Vorschriften sind nachrangig. Als "Personen" versteht das DBA nicht nur natürliche Personen, sondern auch Gesellschaften und andere Personenvereinigungen.[2] Die "Ansässigkeit" einer Person ist wohl als der wichtigste Begri...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.1 Inhalt des § 9 Abs 1 Nr 1 KStG

Tz. 2 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 § 9 Abs 1 Nr 1 KStG regelt die Abziehbarkeit bestimmter Gewinnanteile, die bei einer KGaA oder einer vergleichbaren Gesellschaft an ihre phG verteilt werden. Bei diesen Gewinnanteilen handelt es sich dem Grundsatz nach um verteilte Gewinne iSd § 8 Abs 3 KStG , die das Einkommen nicht mindern dürfen. § 9 Abs 1 Nr 1 KStG trägt der Doppelnatur de...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.4 Folgen der unbeschränkten Steuerpflicht

Rz. 36 Sind die Voraussetzungen der unbeschränkten Steuerpflicht erfüllt, tritt die Steuerpflicht "für den gesamten Vermögensanfall" ein. Es findet somit das Weltvermögensprinzip Anwendung, d. h. das übergehende Vermögen unterliegt der deutschen Besteuerung, unbeschadet des Umstands, ob es sich hierbei um inländisches oder ausländisches Vermögen handelt (R E 2.1 Abs. 1 Satz ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Steuerliche Auswirkungen der Unterscheidung

Rz. 16 [Autor/Stand] Die Unterscheidung zwischen unbeschränkter und beschränkter Steuerpflicht hat erhebliche steuerliche Bedeutung, nicht nur wegen der unterschiedlichen Erfassung des Vermögens. I.d.R. ist die unbeschränkte Steuerpflicht wegen der weitreichenderen Besteuerung für den Steuerpflichtigen ungünstiger, sofern die Finanzämter von Auslandserwerben Kenntnis erlange...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3a.1 Allgemeines

Tz. 66a Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Die Erweiterung des § 15 S 1 KStG um eine Nr 2a ist eine Folgeanpassung zum InvSt-RefG v 19.07.2016 (BGBl I 2016, 1730). Sie betrifft den Fall, dass in dem Organeinkommen Erträge iSd §§ 16 oder 34 InvStG und/oder mit solchen Erträgen zusammenhängende BV-Minderungen, BA oder Veräußerungskosten iSd § 21 oder § 44 InvStG enthalten sind. Gem § ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IX. Vermeidung der erweitert beschränkten Steuerpflicht

Rz. 211 [Autor/Stand] Eine Doppelbesteuerung lässt sich dadurch vermeiden, dass vor dem Wegzug ins Ausland die Vermögenswerte ins Ausland verbracht werden, weil dann ausländische Einkünfte anfallen (s. Rz. 170). Rz. 212– 219 [Autor/Stand] Einstweilen frei.mehr

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Doppelbesteuerungsabkommen:... / 4.2.1 Einkünfte aus Dividenden

Das Besteuerungsrecht für Dividenden wird grundsätzlich dem Ansässigkeitsstaat zugeordnet. Diese Regelung teilen alle von Deutschland abgeschlossenen DBA. Die Besonderheit beim Besteuerungsrecht von Dividenden nach den DBA liegt darin, dass das jeweilige DBA dem Staat, aus dem die Dividende stammt, regelmäßig ein Quellensteuerrecht in einer prozentual festgelegten Höhe zubill...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 2. § 7 Satz 8 GewStG

Rz. 216 [Autor/Stand] "Einkünfte i.S. des § 20 Abs. 2 Satz 1 AStG". Einkünfte i.S. des § 20 Abs. 2 Satz 1 haben mit der Hinzurechnungsbesteuerung nichts zu tun (vgl. Rz. 121). Dieses fehlerhafte Verständnis hat der Gesetzgeber wohl inzwischen erkannt und den Wortlaut der Regelung mit dem JStG 2024 näher an den dahinterstehenden Voraussetzungen (insbes. der §§ 7 bis 13) ausger...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Versagung der Steuerbefreiung bei Wissen bzw. Wissenmüssen der Beteiligung des Abnehmers an einem Umsatzsteuerbetrug

Rz. 1408 [Autor/Stand] Der Ursprung für die heutige Rspr. zur Versagung der Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen ist sicher bereits in den zum Vorsteuerabzug ergangenen EuGH-Urteilen (s. Rz. 1402) zu sehen. Konkret mit der möglichen Einschränkung der Steuerbefreiung für Lieferungen ins EU-Ausland bei missbräuchlicher Erlangung der Befreiung hatte der EuGH s...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer/Vosseler, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Bewertungsgesetz, ErbStG § 2 Persönliche Steuerpflicht

Ausgewählte Literaturhinweise: Baßler, Beschränkte Erbschaftsteuerpflicht beim Erwerb von Anteilen an inländischen Kapitalgesellschaften, ZEV 2014, 469; Bisle, Unionsrechtliche Vereinbarkeit der Freibetragsregelung für beschränkt Schenkungsteuerpflichtige nach § 2 Abs. 3 ErbStG, StEuK 2015, 19; Dorn, Vermeidung der Doppelbesteuerung bei internationalen Erbschaften und Schenku...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.6.3 Gewinn aus fiktiver Veräußerung der sperrfristverhafteten Anteile?

Tz. 93 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Fraglich ist, ob die Veräußerungsfiktion § 22 Abs 3 S 2 UmwStG nur die rückwirkende Versteuerung eines Einbringungsgewinns bewirkt oder auch noch die Versteuerung eines Gewinns aus der (unterstellten) Veräußerung der Anteile am Nachw-Stichtag zur Folge hat. Die fiktive Veräußerung der Anteile gem § 22 Abs 3 S 2 UmwStG gilt uE nur für den Reg...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VI. Übersicht über die einzelnen DBA

Rz. 240 [Autor/Stand] Wegen der weiteren Einzelheiten zu den einzelnen DBA wird auf die einschlägigen Kommentare verwiesen zum DBA mit Dänemark[2], zum DBA Frankreich [3], zum DBA mit Griechenland[4], zum DBA Österreich [5], auf dem Gebiet der Erbschaftsteuer, das von Deutschland wegen Wegfalls der Erbschaftsteuer in Österreich zum 1.8.2008 aufgekündigt wurde[6], zum DBA Schweden [7...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Besonderer sachlicher Anwendungsbereich

Rn. 5 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Das Anwendungsschreiben zur E-Bilanz des BMF v 28.09.2011, BStBl I 2011, 855 sieht in den Rz 2 ff auch eine Übermittlungspflicht für folgende Fallkonstellationen vor:mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Gesellschafterebene

Rz. 1426 [Autor/Stand] Auf der Ebene des begünstigten Anteilseigners stellt die vGA eine Einnahme aus Kapitalvermögen dar (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG), sobald sie diesem oder einer ihm nahestehenden Person zufließen (§ 11 EStG)[2]. Der Anteilseigner hat unmittelbar keinen Gewinn aus der Tätigkeit der Kapitalgesellschaft zu versteuern. Seine Beteiligung erlangt steuerrecht...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Rechtmäßigkeit der erweitert unbeschränkten Steuerpflicht

Rz. 130 [Autor/Stand] Mit Urteil vom 12.10.2022 hat der BFH[2] entschieden, dass die erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht weder den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz i.S.d. Art. 3 Abs. 1 GG verletzt noch gegen die unionsrechtliche Kapitalverkehrsfreiheit verstößt. Es geht in der Entscheidung um die Schenkung einer Immobilie in der Schweiz durch die Mutter des Klägers, die m...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1 Allgemeines

Tz. 25 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Die Besteuerungskonzeption des § 22 UmwStG sieht auf der Ebene des Einbringenden eine nachträgliche Besteuerung eines Einbringungsgewinns vor. Diese nachgelagerte Besteuerung der originären Einbringung dient der Verhinderung einbringungsbedingt gestalteter stlicher Statusverbesserungen (s Tz 1a und s Tz 1d) und wird durch eine Veräußerung de...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.2.1 Anwendungsbereich

Rz. 23 Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung der Nachlässe, Erbschaften und Schenkungen wurde am 12. Oktober 2006 von beiden Staaten unterzeichnet. Gemäß Art. 19 des DBA Deutschland/Frankreich sind die darin enthaltenen Bestimmungen auf Erbschaften von Personen anwendbar, die...mehr

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Doppelbesteuerungsabkommen:... / 6 Verständigungsvereinbarung

Eine Verständigungsvereinbarung soll getroffen werden, wenn eine Steuer entgegen den Abkommensbestimmungen in beiden Staaten auf dieselben Einkünfte erhoben worden ist oder erhoben werden soll. Das hierzu notwendige Verständigungsverfahren kann bereits während des laufenden Steuerfestsetzungsverfahrens eingeleitet werden. Der Erlass eines Steuerbescheides oder der Abschluss ...mehr

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Anhang 1 Stiftungen / 8.4.3 Besteuerung der Leistungen an die Begünstigten

Rz. 280 Ist der Stifter unbeschränkt steuerpflichtig, sind ihm für seine inländische Einkommensbesteuerung die Einkünfte, die der ausländischen Familienstiftung zugeflossen sind, unmittelbar zuzurechnen (§ 15 Abs. 1 AStG). Das Gleiche gilt anstelle des Stifters für die Destinatäre ("bezugsberechtigt") der Stiftung. Die Einkünftezurechnung erfolgt vorranging gegenüber dem unb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 3. OFD Rheinland, Kurzinformation v. 22.10.2010, DStR 2011, 175 (Anwendung der DBA auf Einkünfte aus ausländischen Betriebsstätten [und auf ausländisches Betriebsstättenvermögen] nach § 20 Abs. 2 und 3 AStG; Auswirkungen des BFH-Urteils v. 21.10.2009, I R 114/08)

Rz. 3 [Autor/Stand] § 20 Abs. 2 AStG enthält eine sog. Umschaltklausel. Danach wird die Doppelbesteuerung bei Einkünften aus einer in einem DBA-Staat belegenen Betriebsstätte ungeachtet der Regelungen des einschlägigen DBA nicht durch Freistellung, sondern durch Anrechnung der auf diese Einkünfte erhobenen ausländischen Steuern vermieden, wenn die Einkünfte als sog. Zwischen...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 7.2 Auslandsvermögen bei inländischem Übergeber (§ 21 Abs. 2 Nr. 1 ErbStG)

Rz. 90 War der Erblasser Inländer, gelten alle Vermögensgegenstände i. S. v. § 121 BewG als Auslandsvermögen, die auf einen ausländischen Staat entfallen (s. § 21 Abs. 2 Nr. 1 ErbStG). Der Gesetzeswortlaut nennt ausdrücklich nur den Erblasser, gem. § 1 Abs. 2 ErbStG gelten die gleichen Rechtsfolgen, wenn der Schenker Inländer war. Rz. 91 Nach diesem sog. engen Auslandsvermöge...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 16. BMF, Sch. v. 17.3.2021 — IV B 5 - S 1351/19/10002 :001 — DOK 2021/0290319, BStBl. I 2021, 342

Rz. 16 [Autor/Stand] Anwendung des § 8 Abs. 2 AStG — BFH-Urteile vom 22.5.2019 — I R 11/19 - und vom 18.12.2019 — I R 59/17 Unter Bezugnahme auf die Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Anwendung des § 8 Absatz 2 AStG, auch unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) zur Reichweite der Kapitalverkehrsfreiheit im Rahmen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Unbeschränkte und beschränkte Steuerpflicht

Rz. 1 [Autor/Stand] Grundsätzlich unterliegen alle Erwerbe nach § 1 Abs. 1 Nr. 1–3 der Erbschaftsteuer/Schenkungsteuer, sog. Weltvermögensprinzip, sofern sich nicht Ausnahmen aus einem DBA ergeben. Anders als für die Ertragsteuern, bei denen es eine Vielzahl von Doppelbesteuerungsabkommen gibt, hat Deutschland im Hinblick auf die Vermeidung einer Doppelbesteuerung mit Erbsch...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmateriali... / 5. KabE v. 30.6.1971

Rz. 5 [Autor/Stand] (1) Eine ausländische Gesellschaft ist Zwischengesellschaft für Einkünfte, die einer niedrigen Besteuerung unterliegen und nicht stammen aus:mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 3. Rechtsfolge

..., ist insoweit die Doppelbesteuerung nicht durch Freistellung, sondern durch Anrechnung der auf diese Einkünfte erhobenen ausländischen Steuern zu vermeiden; ... Rz. 171 [Autor/Stand] Zusammenwirken der Absätze 1 und 2. Man darf die Rechtsfolge des § 20 Abs. 2 nicht für sich betrachten, sondern man muss die Rechtsfolge des § 20 Abs. 1 mit in die Überlegungen einbeziehen, s...mehr