Fachbeiträge & Kommentare zu Doppelbesteuerung

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Erwerbe, die unter ein Doppelbesteuerungsabkommen fallen

Rz. 63 [Autor/Stand] Soweit die Doppelbesteuerung ausnahmsweise[2] durch Freistellung beseitigt wird (s. hierzu § 19 ErbStG Rz. 17), ist der Erwerb nicht als Vorerwerb nach § 14 ErbStG zu berücksichtigen. Soweit daneben Teile des Erwerbs in Deutschland steuerpflichtig sind, gilt der Progressionsvorbehalt gemäß § 19 Abs. 2 ErbStG. Soweit die Doppelbesteuerung durch Anrechnung...mehr

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§ 23 Ehegattentestament / d) Gleichzeitiges Versterben – Katastrophenklausel

Rz. 31 Wenn Ehegatten tatsächlich gleichzeitig versterben, erben die Schlusserben von jedem Ehegatten unmittelbar, also ohne Durchgangserwerb beim überlebenden Ehegatten. In diesem Fall ist somit die gegenseitige Erbeinsetzung in einem Ehegattentestament gegenstandslos.[13] Die Auslegungsregel des § 2269 BGB findet beim tatsächlich gleichzeitigen Versterben keine Anwendung. ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Anrechnung der ausländischen Steuer (§ 50d Abs 10 S 5, 6 EStG)

Rn. 192 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 § 50d Abs 10 S 5 EStG sieht als Neuerung gegenüber der bisherigen Fassung für im Ausland ansässige Gesellschafter die Möglichkeit der Anrechnung der ausländischen Steuern auf die nach § 50d Abs 10 EStG im Inland stpfl Einkünfte vor. Damit soll der Tatsache Rechnung getragen werden, dass im Inbound-Fall internationale Doppelbesteuerungen auf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Treaty override

Rn. 164 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 § 50d Abs 9 EStG ist "ungeachtet des Abkommens" anzuwenden und bringt somit bereits nach seinem Wortlaut ein Treaty override zum Ausdruck. Hinsichtlich § 50d Abs 9 S 1 Nr 1 EStG hielt es der BFH vom 19.05.2010, BStBl II 2011, 156 für ernstlich zweifelhaft, ob dies verfassungsrechtlichen Anforderungen entspricht. Entgegen der Gesetzesbegründ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Zweck der Vorschrift

Rn. 140 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Die durch das StÄndG 2003 (BGBl I 2003, 2645) geschaffene und erstmals für den VZ 2004 anwendbare Regelung knüpft die nach einem DBA vorgesehene Freistellung von Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit an den zusätzlichen Nachweis, dass entweder der andere Vertragsstaat auf die Ausübung seines Besteuerungsrechtes verzichtet hat oder die ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Festsetzungsverfahren, Änderungsmöglichkeit

Rn. 145 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Kann der StPfl den erforderlichen Nachweis nicht erbringen, ist die Steuer unter Einbeziehung der betroffenen Einkünfte festzusetzen. In Zweifelsfällen hinsichtlich der tatsächlichen Zahlung der Steuer bzw des Besteuerungsverzichts ist ein Auskunftsersuchen an den ausländischen Staat zu richten (BMF vom 03.05.2018, BStBl I 2018, 643 Rz 66)....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Anwendung eines DBA

Rn. 229 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 § 50d Abs 12 EStG entfaltet nur Wirkung für die Zuordnung des Besteuerungsrechts bei Vorliegen eines DBA. Ausfüllung und Umsetzung des Besteuerungsrechts richten sich ausschließlich nach den nationalen deutschen Vorschriften. Im Rahmen der beschränkten StPfl ist hierfür § 49 Abs 1 Nr 4 Buchst d EStG einschlägig. Fließt einem ehemaligen ArbN...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / V. Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM)

Tz. 10 Stand: EL 144 – ET: 08/2025 Die seit 1925 genutzte Lohnsteuerkarte wurde 2013 durch ein elektronisches System, das Verfahren der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM), abgelöst. Seitdem ist der Arbeitgeber (Verband/Verein) verpflichtet, den Arbeitnehmer bei Aufnahme des Dienstverhältnisses bei der Finanzverwaltung anzumelden und zugleich die ELStAM anzuforder...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Loose/Hölscher/Althaus, JStG 2007: Anwendungsbereich und Auswirkungen der Einschränkung der Freistellungsmethode, BB 2006, 2724; Vogel, Neue Gesetzgebung zur DBA-Freistellung, IStR 2007, 225; Salzmann, Abschied vom Verbot der "virtuellen" Doppelbesteuerung, IWB 2012, 471; Kempf/Bandl, Hat Treaty override in Deutschland eine Zukunft?, DB 2007, 1377; Meretzki, Greift § 50d Abs 9 E...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Die Schenkungsteuer als Unternehmenssteuer

Rz. 437 [Autor/Stand] Selbstverständlich können unentgeltliche Zuwendungen auch betrieblichen und/oder geschäftlichen Zwecken dienen. Im Umsatz- und Ertragsteuerrecht ist dies völlig unstreitig. Dass sie grundsätzlich auch dem ErbStG unterliegen, macht die Schenkungsteuer konsequent zu einer ernst zu nehmenden, nicht nur auf den Anwendungsbereich der §§ 13a ff. ErbStG beschr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. § 50d Abs 14 S 1 EStG – Entlastungsausschluss bei Gewinnausschüttungen

Rn. 269 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 § 50d Abs 14 S 1 EStG erfasst KapErtr iSd § 20 Abs 1 Nr 1 und 2 EStG, mithin Dividenden, sonstige Bezüge aus Anteilen an einer optierenden PersGes sowie Erlöse aus deren Liquidation. Für diese wäre die optierende PersGes nach deutscher Wertung berechtigt, eine Reduzierung des Quellensteuerabzugs nach Art 10 Abs 2 S 1 Buchst a und b OECD-MA ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Anwendungsbereich

Rn. 246 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Unter Cum/Ex-Geschäften werden Aktientransaktionen verstanden, bei denen die schuldrechtliche Übertragung von Aktien mit Dividendenanspruch ("cum") vor dem Dividendenstichtag und die dingliche Lieferung nach dem Dividendenstichtag ohne Dividendenanspruch ("ex") erfolgt. In der Vergangenheit konnte bei entsprechender Gestaltung die Bescheini...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Übermäßige Gewinnauszahlungen von Personen- und Kapitalgesellschaften

Rz. 546 [Autor/Stand] Freiwillige Leistungen einer Gesellschaft an ihre Gesellschafter sind, als sog. Leistungen societatis causa betrachtet, grundsätzlich keine Schenkungen i.S.d. § 516 Abs. 1 BGB.[2] Darüber setzt sich § 7 Abs. 6 ErbStG hinweg: Überobligatorische Gewinnauszahlungen, die unzweifelhaft im Gesellschaftsverhältnis "wurzeln",[3] gelten danach ausdrücklich als s...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / bb) Mittelbare Geldschenkungen

Rz. 143 [Autor/Stand] In der Praxis stößt man mitunter auf Fälle, in denen geschenktes Vermögen (insb. Grundbesitz und/oder Beteiligungen) anschließend veräußert wurde. Erhält der Erwerber letztlich nur den Veräußerungserlös, kann der Zuwendungsvorgang als mittelbare Geldschenkung zu behandeln sein.[2] Dafür spricht jedenfalls der zeitnahe (Weiter-)Verkauf des Objekts, insb....mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / d) Der steuerliche Entgeltbegriff

Rz. 69 [Autor/Stand] Soweit die Gegenleistung des Erwerbers Entgelt der Leistung des Schenkers und der Erwerb daher nicht nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG schenkungsteuerbar ist, kann der Vorgang – unter weiteren Voraussetzungen – der Umsatzsteuer (§ 1 Abs. 1 Nr. 1, § 10 Abs. 1 Satz 1 UStG) und der Grunderwerbsteuer (§ 1, § 8 Abs. 1 GrEStG) unterliegen.[2] Während das GrEStG die...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Anwendungsbereich der Vorschrift

Rz. 654 [Autor/Stand] Die Bereicherung einer Kapitalgesellschaft aus dem Vermögen einer anderen Kapitalgesellschaft unterliegt, zumindest abstrakt, dem kumulativen Zugriff der Schenkungsteuer: stets als freigebige Zuwendung nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG [2] und nunmehr auch nach § 7 Abs. 8 Satz 1 ErbStG (s. aber Rz. 616 ff.). Beachten Sie: In Konsequenz des derzeit praktiziert...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / b) Bereicherung durch Vermehrung des Aktivvermögens

Rz. 15 [Autor/Stand] Sachzuwendungen werden im Moment des Eigentumswechsels verwirklicht. Der Eintritt der Bereicherung lässt sich damit exakt fixieren: Bei beweglichen Gegenständen auf den Moment der Übergabe bzw. der dinglichen Einigung nach § 929 BGB [2] oder den Regeln der §§ 930, 931 BGB [3] und auf den Tag der Eigentumsumschreibung im Grundbuch bei Immobilien (§ 873 Abs....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 2.3 Zinsaufwendungen und ihr Empfänger

Rz. 29 § 4h EStG bezweckt, den Abzug von Zinsaufwendungen beim zur Zahlung Verpflichteten einzuschränken ("Zinsschranke"). Maßgebliches Tatbestandsmerkmal ist daher der Begriff der "Zinsaufwendungen". Wegen der Bedeutung dieses Begriffs im Rahmen der Vorschrift enthält § 4h Abs. 3 S. 2 EStG eine Legaldefinition dieses Begriffs und S. 4 der Vorschrift eine Sonderregelung für ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 12.2.11.1 Tatbestand der Nichtabziehbarkeit

Rz. 830 § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 8 EStG bestimmt, dass Geldbußen, Ordnungs- und Verwarnungsgelder, die inländische Behörden oder Gerichte oder Organe der EU verhängt haben, nicht als Betriebsausgaben abziehbar sind. Gleichgestellt sind Aufwendungen zur Erfüllung von Auflagen oder Weisungen, die in berufsgerichtlichen Verfahren erteilt wurden und keinen wiedergutmachenden Charakte...mehr

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Preisanpassungsklausel - AB... / 3 Praxisfragen

Es ist unklar, ob § 1a AStG auch auf Vorgänge zwischen Stammhaus und Betriebsstätte anwendbar ist. Dafür spricht, dass diese Beziehungen nach § 1 Abs. 4 S. 1 AStG "Geschäftsbeziehungen" i. S. d. § 1a S. 1 AStG sind. Dagegen spricht, dass § 1 Abs. 5 AStG den § 1a AStG nicht in Bezug nimmt, dass § 1 Abs. 4 AStG nur für "diese Vorschrift" gilt, also nur für § 1 AStG, nicht für ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 6.3.2.5 Ausschluss oder Beschränkung des Besteuerungsrechts bei Nutzungen

Rz. 388 Eine Entstrickung liegt auch vor, wenn das deutsche Besteuerungsrecht hinsichtlich der Nutzungen des Wirtschaftsguts ausgeschlossen oder beschränkt wird. Insoweit bestehen gewisse Unklarheiten. Soweit das Wirtschaftsgut auf eine ausländische Betriebsstätte übertragen wird, hat der Nutzungstatbestand keine eigenständige Bedeutung, da die Nutzungen des Wirtschaftsguts ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 6.3.2.6 Rechtsfolgen

Rz. 396 Rechtsfolge des Ausschlusses oder der Beschränkung des Besteuerungsrechts der Bundesrepublik hinsichtlich der Veräußerung eines Wirtschaftsguts ist, dass eine fiktive Entnahme des Wirtschaftsguts angenommen wird. Als (fiktiven) Entnahmewert bestimmt das Gesetz den gemeinen Wert nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Halbs. 2 EStG. Der Ansatz mit dem gemeinen Wert, also nach § 9 Abs. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 12.2.1 Geschenke (§ 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 1 EStG)

Rz. 671 Betrieblich veranlasste Geschenke an andere Personen als Arbeitnehmer des Stpfl. sind nach Nr. 1 als Betriebsausgaben nur absetzbar, wenn sie die Grenze (Bagatellgrenze) von 50 EUR (bis 31.12.2023: 35 EUR) pro Kj. und pro Empfänger nicht übersteigen. Außerdem hängt die Abziehbarkeit von der Erfüllung besonderer Aufzeichnungspflichten ab (Rz. 692). Geschenke können Ge...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 5.2.1.1 Zinsaufwendungen als Vergütungen für Fremdkapital

Rz. 115 § 4h Abs. 3 S. 2 EStG definiert "Zinsaufwendungen" als "Vergütungen für Fremdkapital", d. h. genau genommen für die "zeitweilige Überlassung von Fremdkapital". Da § 4h Abs. 3 S. 2 EStG eine Legaldefinition enthält, kann der Begriff der "Zinsaufwendungen" für die Zinsschranke von dem sonst üblichen Verständnis der "Zinsaufwendungen" abweichen. Das Gesetz verwendet dan...mehr

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Mitarbeitereinsatz im Ausla... / 1.4.3 Steuerrecht

Für die steuerlichen Folgen einer Auslandstätigkeit ist zunächst entscheidend, ob für den Arbeitsvertrag ein zwischen der Bundesrepublik Deutschland sowie dem Einsatzstaat ein Doppelbesteuerungsabkommen anwendbar ist. Ein solches Abkommen regelt die steuerliche Behandlung der jeweiligen Einkommensarten, um eine Doppelbesteuerung im Quellen- und Ansässigkeitsstaat zu vermeide...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 16 Anrechnung ausländischer Steuern (§ 3 Abs. 3 UmwStG)

Rz. 226 Haben die Mitgliedstaaten der EU bei der Verschmelzung einer unbeschränkt stpfl. Körperschaft Art. 10 FRL anzuwenden, ist nach § 3 Abs. 3 UmwStG die KSt auf den Übertragungsgewinn nach § 26 KStG um den Betrag ausl. Steuer zu ermäßigen, der nach den Rechtsvorschriften eines anderen Mitgliedstaats der EU erhoben worden wäre, wenn die übertragenen Wirtschaftsgüter zum g...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 11.5.3.5 Grenzüberschreitende Hinausverschmelzung

Rz. 173 Bei einer Hinausverschmelzung ist der übertragende Rechtsträger eine deutsche Körperschaft mit Sitz und Geschäftsleitung im Inland. Übernehmender Rechtsträger ist eine im Ausland ansässige Personengesellschaft. Rz. 173a Ob und ggf. inwieweit es in diesen Fällen zu einer Besteuerung kommt, hängt beim Verbleib einer deutschen Betriebsstätte davon ab, welche Wirtschaftsg...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 1 Inhalt und Zweck

Rz. 1 §§ 3 bis 9 UmwStG betreffen die Verschmelzung einer Körperschaft auf eine Personengesellschaft oder auf eine natürliche Person. Die Verschmelzung ist dadurch gekennzeichnet, dass das gesamte Vermögen von einem oder mehreren Rechtsträgern im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf einen anderen, bereits bestehenden Rechtsträger (Verschmelzung durch Aufnahme) oder neu gegründ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 11.5.4 Nicht in Gesellschaftsrechten bestehende Gegenleistung (§ 3 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 UmwStG)

Rz. 183 Nach § 3 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 UmwStG kommt es insoweit, als für den Vermögensübergang eine nicht in Gesellschaftsrechten bestehende Gegenleistung gewährt wird, zwingend zu einer Gewinnrealisierung. Die Buchwerte der Wirtschaftsgüter sind dann in der steuerlichen Schlussbilanz der übertragenden Körperschaft anteilig aufzustocken. Derartige Gegenleistungen können nur von ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 14 Besteuerung des Übertragungsgewinns

Rz. 219 Die übertragende Körperschaft ist bis zum steuerlichen Übertragungsstichtag, auf den sie eine steuerliche Schlussbilanz zu erstellen hat, ein eigenständiges Steuersubjekt. In ihrer steuerlichen Schlussbilanz kann sie das übergehende Betriebsvermögen bei Vorliegen der Voraussetzungen mit dem Buchwert, einem Zwischenwert oder dem gemeinen Wert ansetzen. Ein Übertragung...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 6.1 Systematische Zusammenhänge

Rz. 221 Das Konzept der Organschaft in den §§ 14ff. KStG sieht vor, dass das von der Organgesellschaft erzielte Einkommen dem Organträger fiktiv zugerechnet wird. Da die ertragsteuerliche Organschaft einen Ergebnisabführungsvertrag voraussetzt, der an den handelsrechtlichen Jahresüberschuss bzw. -fehlbetrag anknüpft, kommt es tatsächlich nicht zum Ausgleich des Einkommens, s...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 2 Steuerliche Behandlung der Rückzahlung von Einlagen beim Anteilseigner

Rz. 8 Gesellschaftsrechtlich und dem folgend auch handelsbilanziell können Einlagen der Gesellschafter sowohl in das Nennkapital geleistet (insbes. bei Kapitalerhöhungen aus Bar- oder Sachmitteln) als auch in die Kapitalrücklage eingestellt werden (z. B. Zuzahlungen ohne Vorzugsgewährung i. S. d. § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB), sowie als Ertragszuschuss geleistet werden.[1] Steuerr...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.4.4.1 Mitunternehmereigenschaft von Nicht-Gesellschaftern (verdeckte Mitunternehmerschaft)

Rz. 337 Für die Annahme der Mitunternehmerschaft genügt auch ein verdecktes Gesellschaftsverhältnis.[1] Von einem solchen verdeckten Gesellschaftsverhältnis spricht man, wenn sich aus den Rechtsbeziehungen zwischen den Beteiligten ergibt, dass sie als Gesellschaft (gemeinsamer Zweck und gemeinsame Förderung) zusammenwirken wollen, ohne einen ausdrücklichen Vertrag abgeschlos...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 1.2 Überblick und Regelungssystematik

Rz. 8 § 15 EStG regelt zusammen mit §§ 16 und 17 EStG die Besteuerung im Bereich der gewerblichen Einkünfte, wobei § 15 EStG den Grundsatz der Gewerblichkeit und die laufenden Einkünfte, § 16 EStG (Betrieb/Teilbetrieb/Mitunternehmeranteil) und § 17 EStG (Anteile an Kapitalgesellschaften) dagegen die Besteuerung bestimmter (aperiodischer) Aufgabe- und Veräußerungstatbestände ...mehr

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Betrachtung zur Differenzbe... / a) Grundsätze der Differenzbesteuerung

Bei der Differenzbesteuerung wird anders als im allgemeinen Mehrwertsteuersystem nicht das gesamte Nettoentgelt der Umsatzsteuer unterworfen, sondern nur die Differenz aus Einkaufspreis und Verkaufspreis.[6] Diese Differenz gilt als ein die Umsatzsteuer enthaltender Betrag (Bruttobetrag). Beispiel: Ein differenzbesteuerter gebrauchter Pkw wird für 10.000 EUR eingekauft und fü...mehr

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Tausch und tauschähnliche U... / 6.3 Differenzbesteuerung durch Wiederverkäufer

Bei Lieferungen in der Kfz-Wirtschaft durch sog. Wiederverkäufer kann die Sonderregelung der Differenzbesteuerung nach § 25a UStG anwendbar sein. Abschn. 25a.1 Abs. 10 UStAE regelt unter den besonderen Voraussetzungen des § 25a UStG die Lieferung eines Gebrauchtfahrzeugs, das bei einem Neuwagengeschäft in Zahlung genommen wurde. Mit dieser Regelung soll insbesondere ein unver...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.1 Direkte Steuern und Grundfreiheiten

Rz. 61 Während indirekte Steuern nach Maßgabe der Art. 90–93 AEUV zu harmonisieren sind[1], sieht der AEUV einen vergleichbaren Auftrag für direkte Steuern, zu denen auch die Erbschaftsteuer zählt, nicht vor. Nach dem Subsidiaritätsprinzip bleibt die Regelung der direkten Steuern vielmehr grundsätzlich Sache der Mitgliedstaaten.[2] Der Bereich der direkten Steuern als solche...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.5 Steuerfestsetzung und -entrichtung für den Vorerwerb

Rz. 18 § 27 Abs. 1 ErbStG setzt voraus, dass für den Vorerwerb "nach diesem Gesetz eine Steuer zu erheben war". Die Formulierung "nach diesem Gesetz" umfasst alle Steuerfestsetzungen unabhängig von der jeweils geltenden Fassung des ErbStG.[1] Rz. 19 Das Erfordernis einer zu erhebenden Steuer entspricht dem Zweck des § 27 ErbStG, Mehrfacherwerbe steuerlich zu entlasten. Deshal...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.8.1 DBA mit Freistellungsmethode

Rz. 88 Soweit ein DBA mit Freistellungsmethode vorhanden ist, wie z. B. in Sonderfällen (Art. 10 Abs. 1 lit. a DBA-Erb CH) mit der Schweiz bzw. bis 1.1.2008 mit Österreich, ist die Steuer dennoch nach dem Steuersatz zu erheben, der für den um das befreite Vermögen erhöhte Gesamterwerb gelten würde.[1] Die Doppelbesteuerung wird nach der Freistellungsmethode durch Aufteilung ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Zusammenhang der Umsatzsteuerlagerregelung mit anderen Vorschriften

Rz. 10 In engem Zusammenhang mit der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 4a UStG steht die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 4b UStG für die einer Einfuhr vorangehende Lieferung unter den dort bestimmten Voraussetzungen. Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 5 S. 1 Buchst. a UStG für Vermittlungsleistungen gilt auch für die Vermittlung der nach § 4 Nr. 4a UStG befreiten Umsätze. Mit der Absc...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.4 Unionsrecht

Rz. 25 § 4 Nr. 4a UStG [1] beruht auf Art. 154, 155, 157 Abs. 1 Buchst. a, 157 Abs. 1 Buchst. b und Abs. 2, 160 Abs. 1 Buchst. b, 163 und 202 MwStSystRL (vorher Art. 16 Abs. 1 Teil B Buchst. e sowie Teile C bis E und Abs. 1a der 6. EG-Richtlinie). Verstöße gegen diese Vorschriften sind nicht erkennbar. Nach Art. 155 MwStSystRL haben die Mitgliedstaaten die Möglichkeit (Kannvo...mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / a) Teilfreistellungsverfahren

Anwendung des Teilfreistellungsverfahrens: Seit 2018 gilt für Investmentfonds das Trennungsprinzip. Das heißt, sowohl die Ebene des Investmentfonds als auch auf Ebene des Anlegers sind (bestimmte) Erträge/Einkünfte einkommen- oder körperschaftsteuerpflichtig. Aufgrund dieser Systematik ist ein Teil der vom Anleger erzielten Investmenterträge bereits steuerlich vorbelastet. U...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 6.3 Vermeidung möglicher Doppelbesteuerung (Abs. 3 S. 1 Nr. 3)

Rz. 70 Die Kulanzauskunft ruft wie auch die zwischenstaatliche Amtshilfe aufgrund von völkerrechtlichen Vereinbarungen häufig erst praktisch die Gefahr einer Doppelbesteuerung hervor. Sie liefert die Informationen für den ausländischen Staat, mit denen er seiner innerstaatlichen Besteuerung nachgeht, möglicherweise ohne die steuerliche Behandlung in der Bundesrepublik zu ber...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 2.1.1 Doppelbesteuerungsabkommen

Rz. 22 Die meisten Abkommen der Bundesrepublik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und Vermögen, z. T. auch weiterer Steuern, enthalten Regeln über einen gegenseitigen Informationsaustausch. Diese in Anwendungsbereich und Inhalt weitgehend zwar typisierten, aber doch weit auseinandergehenden Vereinbarungen gehen in aller Regel auf Ar...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 4.5 Verfahren

Rz. 34 Regelmäßig sehen die Doppelbesteuerungs- und Amtshilfeabkommen wie auch das EUAHiG vor, dass die Amtshilfeersuchen nicht von unmittelbar verwaltenden inländischen an die entsprechenden ausländischen Behörden zu richten sind, sondern über das vom BMF gem. § 5 Abs. 1 Nr. 5 FVG durch Erlass[1] bzw. durch § 3 Abs. 2 EUAHiG damit betraute Bundeszentralamt für Steuern[2] zu...mehr

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Partiarisches Darlehen - AB... / Literaturtipps

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3 Zweite Alternative: Anwendung des Art 8 FRL (§ 13 Abs 2 S 1 Nr 2 UmwStG)

Tz. 49 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Der Verlust oder die Beschränkung des Besteuerungsrechts auf AE-Ebene nach § 13 Abs 2 S 1 Nr 1 UmwStG führt bei einer Verschmelzung im Anwendungsbereich von Art 8 FRL nicht zwingend zum Ansatz des gW. Vielmehr kann hier nach § 13 Abs. 2 UmwStG auf Antrag der Anteilstausch st-neutral zum Bw abgewickelt werden, da D nach § 13 Abs 1 S 1 Nr 2 iV...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Kritische Würdigung

Rn. 7 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Die Bedeutung der Norm hat im Vergleich zu § 35 EStG aF zugenommen. Denn mit dem seit 2009 anzuwendenden ErbSt-Recht verfolgt der Gesetzgeber ein Hochsteuerkonzept, das im Bereich vererbter stiller Reserven ohne § 35b EStG die Gefahr von Doppelbesteuerungen mit einer höheren Insgesamtsteuerbelastung in sich trägt. So führt die Bewertung aller ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 5.4.4.1 Auskunftsbeschaffung für den ersuchenden Staat bei einem dritten Staat

Rz. 60 Die Doppelbesteuerungs- und Amtshilfeabkommen sehen keine Verpflichtung der Vertragsparteien vor, auf Ersuchen der anderen Vertragspartei bei einem dritten Staat um Amtshilfe zu ersuchen. Die Fassungen der Großen Auskunftsklauseln (Rz. 26) sehen allerdings einen Austausch von Informationen, die für die "zur Verwaltung oder Anwendung des innerstaatlichen Rechts vorauss...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.3.4.2 Auf veräußerte Anteile entfallende Ausschüttungen

Tz. 107 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Im Rückwirkungszeitraum beschlossene oGA für ein früheres Wj und Vorabausschüttungen für das lfd Wj sowie im Rückwirkungszeitraum vorgenommene vGA, für die in der Übertragungs-Bil eine Ausschüttungsverbindlichkeit noch nicht auszuweisen war (s Tz 104), zugunsten der im Rückwirkungszeitraum durch Anteilsveräußerung oder durch Barabfindung (g...mehr