Fachbeiträge & Kommentare zu Doppelbesteuerung

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / cc) Renten aus der Sozialversicherung

Rz. 244 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Zu der Frage, ob Rentenzahlungen aus der GRV (Rentenversicherung Bund) für frühere unselbständige Arbeit gezahlte Ruhegehälter (vgl > Rz 239) iSd Abkommensrechts sind, hat die OECD ihre Auffassung 2005 geändert. Während sie dies früher verneinte, weil die versicherungspflichtigen ArbN die Zahlungen aufgrund der von ihnen und dem ArbG geleis...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / III. Aufteilung des Arbeitslohns zwischen In- und Ausland

Rz. 260 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Tätigkeitsvergütungen iSd Art 15 Abs 1 OECD-MA – kurz "Arbeitslohn" – werden der anteiligen Besteuerung durch die beteiligten Vertragsstaaten zugeordnet (vgl BMF vom 12.12.2023, Rz 223 ff, BStBl 2023 I, 2179, > Anh 2 Doppelbesteuerung/Behandlung von Arbeitslohn ). Auf den Ort und den Zeitpunkt des Zuflusses kommt es nicht an. Dazu werden die...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / a) Abfindungen

Rz. 273 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Abfindungen, die anlässlich des Ausscheidens aus dem Arbeitsverhältnis für den Verlust des Arbeitsplatzes gezahlt werden, sind idR Arbeitslohn iSv Art 15 OECD-MA . Das gilt auch für Abfindungen zur Ablösung eines Pensionsanspruchs. Sie können im Tätigkeitsstaat besteuert werden, soweit diesem das Besteuerungsrecht für die aktive Tätigkeit zu...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 3. § 50d Abs 8 EStG (Nachweis bei Arbeitnehmer-Einkünften)

Rz. 343 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Die durch das StÄndG 2003 (BGBl 2003 I, 2645) eingefügte Vorschrift soll verhindern, dass in Deutschland Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit aufgrund eines DBA freigestellt werden, wenn der ausländische Staat zwar das Besteuerungsrecht hat, dieses jedoch nicht ausübt, weil er von den Einkünften keine Kenntnis hat, weil sie zB vom Stpfl ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / c) Verständigungsverfahren zwischen EU-Mitgliedstaaten

Rz. 80 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Die > Europäische Union hat mit der Richtlinie (EU) 2017/1852 des Rates vom 10.10.2017 über Verfahren zur Beilegung von Besteuerungsstreitigkeiten in der EU (Streitbeilegungs-RL) zusätzliche Verfahren geschaffen, um DBA-Streitigkeiten in der EU effektiv zu schlichten. Die Streitbeilegungs-RL wurde in Deutschland durch das EU-Doppelbesteuerun...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / b) Zur Bestimmung der Ansässigkeit

Rz. 115 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Das OECD-MA sieht vor, dass DBA für Personen gelten, die in einem oder in beiden Vertragsstaaten ansässig sind (Ansässigkeitsstaat). Der ArbN als natürliche Person iSd Art 3 Abs 1 Buchst a OECD-MA ist dann abkommensberechtigt (Art 1 OECD-MA). Die > Staatsangehörigkeit, auf die ältere Abkommen noch abstellten, ist idR ohne Bedeutung; zu Ausn...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / a) Grundsätzliches Besteuerungsrecht des Tätigkeitsstaats

Rz. 124 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Aus Art 15 OECD-MA ergeben sich folgende Grundregeln: Stimmen Tätigkeitsstaat und Ansässigkeitsstaat überein, ergibt sich ein uneingeschränktes Besteuerungsrecht des Ansässigkeitsstaats. Es kommt nicht darauf an, ob der Arbeitslohn aus Quellen innerhalb eines anderen Staats bezogen wird, in dem die Arbeit verwertet wird oder wo der Arbeitslo...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / c) Künstler und Sportler

Rz. 210 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Vergütungen (> Rz 218) an Künstler, die auf Bühnen sowie bei Film-, Rundfunk- und Fernsehproduktionen (selbiges gilt uE heutzutage für entsprechende Online-, Streaming- und Internetproduktionen) mitwirken, können unabhängig von der Aufenthaltsdauer in dem Vertragsstaat besteuert werden, in dem sie ihre Tätigkeit persönlich ausüben (Tätigkei...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / b) Antrittsgelder (Signing bonus)

Rz. 278 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Das Besteuerungsrecht für die Zahlung eines Antrittsgeldes, dh für eine Einmalzahlung bei Abschluss des Arbeitsvertrages, die einem ArbN gezahlt wird, damit er eine nichtselbständige Tätigkeit bei dem zahlenden ArbG aufnimmt, steht dem Tätigkeitsstaat zu, in dem der ArbN künftig tätig sein wird (vgl BFH 261, 27 = BStBl 2018 II, 761). Anders...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Weitere völkerrechtliche Verträge

Rz. 313 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Neben dem MLI gibt es weitere völkerrechtliche Verträge, die entweder Maßnahmen zur Vermeidung von Steuerumgehungen und Steuerhinterziehungen oder Steuerbefreiungen für bestimmte Organisationen und deren Beschäftige enthalten. Rz. 314 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Mit den > Vereinigte Staaten von Amerika Rz 3 besteht ein Abkommen vom 31.05.2013...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / d) Zuständige Behörde

Rz. 95 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Das > Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ist zuständig für Verständigungsverfahren nach einem DBA (> Rz 67 ff), dem BEPS-MLI-Anwendungsgesetz (> Rz 306) und dem EU-DBA-SBG (> Rz 80 ff) sowie für den Internationalen Rechtshilfeverkehr in Einzelfällen. Zum Verfahren vgl BMF vom 24.09.2025 (Merkblatt zum internationalen Verständigungs- und Sch...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / d) Jubiläumszuwendungen

Rz. 282 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Werden ArbN > Jubiläumsgeschenke für eine bestimmte Betriebszugehörigkeit gewährt, handelt es sich um > Arbeitslohn, der für die frühere aktive Tätigkeit geleistet wird. War der ArbN während dieser Zeit teilweise im Ausland tätig und stand dem Tätigkeitsstaat das Besteuerungsrecht zu, steht ihm dieses auch anteilig für die Jubiläumszuwendun...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / h) Übernahme von Steuerzahlungen

Rz. 291 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Übernimmt ein ArbG die LSt/ESt sowie ggf zugehörige Annexsteuern (SolZ, KiSt) des ArbN, ist die Übernahme als geldwerter Vorteil – soweit sie auf den > Arbeitslohn entfällt – dem Staat zuzurechnen, in dem sie gezahlt wird. Übernimmt der ArbG auch Steuern, die mit anderen Einkunftsquellen zusammenhängen, ist dieser Betrag nach den allgemeine...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 10. Informationsaustausch

Rz. 103 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Bei Auslandssachverhalten sind die FinBeh nur bedingt in der Lage, die Besteuerungsgrundlagen selbst zu ermitteln. Deshalb enthält § 90 Abs 2 AO besondere > Mitwirkungspflichten Rz 3 f der Beteiligten. Außerdem enthalten die DBA idR Bestimmungen zum Informationsaustausch (vgl Art 26 OECD-MA). Darüber hinaus bestehen jedoch weitere Vereinbar...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Zuweisung des Besteuerungsrechts bei Arbeitslohn aus einer aktiven Tätigkeit (Art 15 OECD-MA)

Rz. 122 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Die "Einkünfte aus unselbständiger Arbeit" regelnde Verteilungsnorm (zum Begriff > Rz 15) des Art 15 OECD-MA lautet:mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 3. Sonderregelungen für bestimmte Arbeitnehmergruppen

Rz. 190 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Für Arbeitslohn, der aus öffentlichen Kassen gezahlt wird (> Rz 191 ff), Flug- und Schiffspersonal (> Rz 200 ff), für Künstler und Sportler (> Rz 210 ff), für Schüler, Studierende, Auszubildende (> Rz 225) sowie für Hochschul- und andere Gastlehrer (> Rz 235), ferner für Altersbezüge (> Rz 239) enthalten die meisten DBA besondere Regelungen...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / f) Grenzgänger

Rz. 237 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Grenzgänger sind > Arbeitnehmer, die im Grenzbereich des einen Vertragsstaats arbeiten und täglich zu ihrem > Wohnsitz im Grenzbereich des anderen Vertragsstaats zurückkehren, wenn für sie (insbesondere in Abkommen zwischen Nachbarstaaten) besondere Regelungen bestehen, wie zB in den deutschen DBA mit > Frankreich Rz 7 ff, > Österreich Rz 2...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / aa) Ruhegehälter von privaten Arbeitgebern

Rz. 239 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Ruhegehälter von privaten ArbG und ähnliche Vergütungen für früher geleistete nichtselbständige Arbeit (> Versorgungsbezüge Rz 15 ff) besteuert allein der Ansässigkeitsstaat des ArbN, und zwar auch dann, wenn die zugrundeliegende nichtselbständige Arbeit im anderen Vertragsstaat ausgeübt wurde (Art 18 OECD-MA). Beispiel 1: A bezieht von sein...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Veranlagung

Rz. 331 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Die Mitteilung der Freistellung für das Steuerabzugsverfahren hat nur vorläufigen Charakter (> Rz 327). Erst bei der Veranlagung wird abschließend über die Steuerbefreiung entschieden (vgl BMF vom 03.06.1996, BStBl 1996 I, 644, formal aufgehoben). Dabei ist § 50d Abs 7–10, 12 und 15 EStG zu beachten. Zu Einzelheiten > Rz 336 ff. Rz. 332 Stan...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / e) Optionsrechte (Stock Options)

Rz. 284 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Für die Aufteilung des Besteuerungsrechts des geldwerten Vorteils aus Kaufoptionsrechten (> Stock Options) ist darauf abzustellen, ob die Option einen Vergangenheits- oder Zukunftsbezug hat. Optionsrechte, die an einer Wertpapierbörse gehandelt werden, sollen in erster Linie in der Vergangenheit geleistete Dienste honorieren, es sei denn, s...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / c) Erfindervergütungen

Rz. 280 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Vergütungen für eine > Diensterfindung sind > Arbeitslohn. Ob die Zuordnung des Besteuerungsrechts deshalb nach Art 15 OECD-MA oder nach dem für Lizenzgebühren geltenden Art 12 OECD-MA vorzunehmen ist, wird in der Literatur unterschiedlich gesehen. Der BFH hat diese Frage bisher offengelassen, jedoch entschieden, dass eine Vergütung nach § ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / g) Zahlungen aus Arbeitszeitkonten

Rz. 289 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Bei Zahlungen aus einem > Arbeitszeitkonto handelt es sich um > Arbeitslohn, der für eine früher erbrachte Arbeitsleistung gezahlt wird. Für die Zuweisung des Besteuerungsrechts ist Art 15 OECD-MA (> Rz 122 ff) anzuwenden. Das Besteuerungsrecht hat der Staat, dem das Besteuerungsrecht für den Zeitraum zustand, in dem das Arbeitszeitkonto au...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / i) Urlaubsvergütungen

Rz. 293 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Erhält ein ArbN eine Zahlung für nicht genommenen Urlaub, sind für die Zuweisung des Besteuerungsrechts die Verhältnisse des Jahres zugrunde zu legen, zu dem der Urlaubsanspruch gehört. Beispiel: Ein ArbN ist vom 01.10.2024 bis 30.06.2025 im Ausland tätig. Den Jahresurlaub für das Jahr 2024 hat er nicht genommen. Im Juli 2025 vereinbart er m...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 11. Amtshilfe in Steuerstrafsachen

Rz. 108 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Ergänzt werden die DBA sowie die Abkommen und Rechtsnormen zum Informationsaustausch (> Rz 103 ff) durch das Europäische Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen vom 20.04.1959. Dem Abkommen wurde in Deutschland durch Gesetz vom 03.11.1964 (BGBl 1964 II, 1369) zugestimmt. Es gilt in den europäischen Staaten sowie in > Israel. Das A...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 7. § 50d Abs 15 (Arbeitslohn für Zeiten einer Arbeitsfreistellung)

Rz. 385 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Der OECD-Kommentar (> Rz 112) zu Art 15 OECD-MA sieht vor, dass der Arbeitslohn, den ein von seiner Tätigkeit freigestellter ArbN für die Zeit vor Beendigung seines Arbeitsverhältnisses erhält, in dem Staat besteuert wird, in dem die Tätigkeit ohne die Freistellung ausgeübt worden wäre. In Deutschland wurde demgegenüber bisher die Auffassun...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / Zusammenfassung

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 4. Diplomaten und Konsuln

Rz. 255 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Art 28 OECD-MA sieht vor, dass DBA nicht die steuerlichen Vorrechte berühren, die den Mitgliedern diplomatischer Missionen und konsularischer Vertretungen nach den allgemeinen Regeln des Völkerrechts oder aufgrund besonderer Übereinkünfte zustehen (> Diplomatischer und konsularischer Dienst). Diese Regelung ist hinsichtlich der Steuerbefrei...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Freistellungsverfahren in Deutschland

Rz. 325 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Grundsätzlich gilt: Weist das DBA dem Tätigkeitsstaat das Besteuerungsrecht zu, werden entweder die auf die im Ausland besteuerten Einkünfte entfallenden ausländischen Steuern angerechnet (Anrechnungsmethode; > Rz 38 ff) oder die ausländischen Einkünfte werden von der inländischen Besteuerung freigestellt (> Rz 33 ff). Im Allgemeinen wendet...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / h) Unterhaltsleistungen

Rz. 247 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Für Leistungen, die der Stpfl zum Unterhalt eines Empfängers im anderen Vertragsstaat erbringt, enthält das OECD-MA keine Regelungen. Einzelne DBA bestimmen aber, dass der Leistende den zugunsten eines Empfängers in den genannten Vertragsstaaten erbrachten Unterhalt – unabhängig von § 1a Abs 1 Nr 1 EStG – abziehen kann (vgl H 10.2 – Nicht u...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Direkt zuzuordnende Lohnbestandteile

Rz. 263 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Gehaltsbestandteile, die unmittelbar für eine konkrete inländische oder ausländische Arbeitsleistung gewährt werden, werden vorab direkt zugeordnet. Ausschließlich zur Tätigkeit im > Ausland Rz 1 gehören zB dort angefallene > Reisekosten, Vergütungen für im Ausland geleistete Überstunden, > Lohnzuschläge etwa für Sonntags-, Feiertags- und N...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Inländische Einkünfte

Zusammenfassung Rz. 1 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Grundsätzliches: Personen, die in Deutschland weder einen > Wohnsitz noch ihren ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Jersey

Rz. 1 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Jersey (Hauptort: St Helier) ist die größte der Kanalinseln im südwestlichen Teil des Ärmelkanals. Sie ist weder Teil des Vereinigten Königreichs von > Großbritannien und Nordirland (VK), noch Kronkolonie, sondern direkt der britischen Krone unterstellt. Das Abkommen zur Vermeidung der > Doppelbesteuerung mit dem VK ist nicht anwendbar. Als g...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Inländische Arbeitnehmer im Ausland

Rz. Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Rz. 1 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Wird ein in Deutschland ansässiger ArbN beruflich ins > Ausland Rz 1 entsandt, gilt grundsätzlich Folgendes: Solange der ArbN seinen > Wohnsitz in Deutschland aufrechterhä...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Arbeitgeber mit Betriebsstätte im Inland

Rz. 30 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Jeder > Arbeitgeber, der im > Inland eine lohnsteuerliche > Betriebsstätte Rz 15 ff hat, ist für den LSt-Abzug für alle seine im In- und Ausland tätigen > Arbeitnehmer verantwortlich (§ 38 EStG; > R 38.3 LStR). Für ArbN mit inländischem > Wohnsitz erfolgt der Abruf der > Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) beim BZSt bereits seit über einer Dek...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / c) Subject-to-tax-Klausel

Rz. 60 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Um zu verhindern, dass Einkünfte sowohl im Quellen- als auch im Wohnsitzstaat nicht besteuert werden (sog "weiße Einkünfte"; > Rz 15), enthalten verschiedene DBA eine sog Subject-to-tax-Klausel (deutsch: Rückfallklausel): Eine solche Regelung lässt das Besteuerungsrecht des Ansässigkeitsstaats aufleben, wenn der Quellenstaat nach seinem inne...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. § 50d Abs 7 EStG (zur Kassenstaatsklausel)

Rz. 339 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 § 50d Abs 7 EStG (vormals § 50d Abs 4 EStG) ist durch das JStG 1997 (BGBl 1996 I, 2049) in das EStG eingefügt worden, nachdem BFH 165, 392 = HFR 1992, 168 entschieden hatte, dass die Kassenstaatsklausel (> Rz 191 ff) bei > Arbeitslohn aus öffentlichen Kassen nicht anzuwenden ist, wenn die > Öffentliche Kasse nur Zahlungen für einen ArbG lei...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 6. § 50d Abs 12 (Abfindungen)

Rz. 378 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Das Besteuerungsrecht für Einkünfte aus unselbständiger Arbeit steht nach dem OECD-MA und den DBA, die entsprechende Regelungen enthalten, grundsätzlich dem Tätigkeitsstaat zu (> Rz 122 ff). Das gilt auch für Abfindungen, die bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses gezahlt werden, wobei der Kommentar zum OECD-MA (> Rz 112) diese Zahlung...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / d) Studenten, Praktikanten, Auszubildende

Rz. 225 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Art 20 OECD-MA nimmt im Gastland bestimmte Bezüge von der Besteuerung aus, die ein Student, Praktikant oder Lehrling erhält, der sich in einem Vertragsstaat ausschließlich zum Studium oder zur Ausbildung aufhält. Begünstigt ist eine Person, die in dem einen Vertragsstaat ansässig ist oder unmittelbar vor der Einreise in den anderen Staat (G...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 3. Rechtliche Einordnung

Rz. 16 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Verträge mit anderen Staaten bedürfen der Umsetzung in unmittelbar anwendbares innerstaatliches Recht durch ein Zustimmungsgesetz (Art 59 Abs 2 GG; § 2 Abs 1 AO). Damit erlangen sie die Rechtsqualität eines "einfachen" Bundesgesetzes. Ebenso wie andere Gesetze können auch DBA durch eine spätere andere Regelung ersetzt werden. Geschieht dies i...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 5. Diskriminierungsverbot

Rz. 257 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Art 24 OECD-MA enthält Vereinbarungen zur Nichtdiskriminierung von Steuerpflichtigen. Für ArbN sind die Abs 1 und 2 von Bedeutung, die eine Diskriminierung von Staatsangehörigen des anderen Vertragsstaates, unabhängig von deren Ansässigkeit (Abs 1), sowie von Staatenlosen, die in einem der Vertragsstaaten ansässig sind (Abs 2), verbieten. S...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / i) Aufsichts- und Verwaltungsratsvergütungen

Rz. 250 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Aufsichts- und Verwaltungsratsvergütungen und ähnliche Zahlungen, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person in ihrer Eigenschaft als Mitglied des Aufsichts- oder Verwaltungsrats einer Gesellschaft bezieht, die im anderen Vertragsstaat ansässig ist, können in dem Staat besteuert werden, in dem die Gesellschaft ansässig ist (Art 16 OEC...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Lohnsteuerabzug

Rz. 326 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Für die Deutschland zugewiesenen Gehaltsbestandteile (> Rz 263 ff) ist die > Lohnsteuer nach nationalen Regelungen zu bestimmen (deutsche Bewertungsregeln zB für > Reisekosten). Weist das DBA das Besteuerungsrecht jedoch (teilweise) dem anderen Vertragsstaat zu, darf der ArbG nicht ohne Beteiligung des FA vom Steuerabzug absehen. Das gilt b...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Nicht direkt zuzuordnende Lohnbestandteile

Rz. 265 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Der Teil der Vergütung für unselbständige Arbeit iSv Art 15 OECD-MA – kurz > Arbeitslohn –, der sich nicht unmittelbar der Tätigkeit im Vertragsstaat oder in Deutschland zuordnen lässt, ist bei der Veranlagung zur ESt grundsätzlich nach der Zahl der tatsächlich geleisteten Arbeitstage im Kalenderjahr (> Rz 267) aufzuteilen. Bei Berufskraftf...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / b) Remittance-base-Klausel

Rz. 56 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Remittance-base-Klauseln haben ihren Ursprung im angelsächsisch geprägten Steuerrecht, das eine Remittance-base-Besteuerung kennt, dh, Einkünfte einer Person werden in bestimmten Fällen nur besteuert, wenn sie aus Quellen dieses Landes stammen oder dorthin überwiesen wurden. Rz. 57 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Nach den Remittance-base-Klauseln ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 5. § 50d Abs 10 EStG (Sondervergütungen für Gesellschafter)

Rz. 375 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Vergütungen des Gesellschafters einer PersGes oder des persönlich haftenden Gesellschafters einer KGaA, die dieser für seine Tätigkeit im Dienst der Gesellschaft oder für die Hingabe von Darlehen oder für die Überlassung von Wirtschaftsgütern bezieht, werden als Einkünfte aus Gewerbebetrieb qualifiziert (§ 15 Abs 1 Satz 1 Nr 2 Satz 1 und Nr...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / cc) Keine Betriebsstätte des Arbeitgebers im Tätigkeitsstaat

Rz. 180 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Wird der Arbeitslohn von einer im Vertragsstaat befindlichen > Betriebsstätte Rz 25 f des ArbG getragen, hat auch bei einem Aufenthalt des ArbN in dem Vertragsstaat bis zu 183 Tagen dieser ein Besteuerungsrecht als Tätigkeitsstaat (> Rz 112; sog Betriebsstättenvorbehalt). Zum maßgebenden Begriff der > Betriebsstätte (AEAO zu § 12 Nr 10; § 2...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / a) Arbeitslohn aus öffentlichen Kassen

Rz. 191 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Arbeitsvergütungen (einschließlich etwaiger > Sachbezüge; vgl Nr 2.2 des OECD-Musterkommentars zu Art 19), die von einem Vertragsstaat, einem seiner Länder oder einer ihrer Gebietskörperschaften einschließlich lokaler Zusammenschlüsse wie Ämter oder Kreise (vgl Nr 3 des OECD-Musterkommentars zu Art 19) für die diesem Staat oder der Gebietsk...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 4. Auslegung von DBA

Rz. 20 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Bestehen Zweifel, wie einzelne Regelungen eines DBA anzuwenden sind, können nicht die innerstaatlichen Regeln zur Auslegung von Gesetzen herangezogen werden. Anzuwenden sind vielmehr internationale Regeln über die Auslegung von Verträgen. Rz. 21 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Nach Art 31 WÜRV sind Verträge zwischen Staaten nach > Treu und Glauben...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / bb) Ruhegehälter aus öffentlichen Kassen

Rz. 241 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Ruhegehälter für im öffentlichen Dienst geleistete Arbeit besteuert aufgrund des Kassenstaatsprinzips (> Rz 191 ff) grundsätzlich der Staat, der die Ruhegehälter bezahlt (Art 19 Abs 2 Buchst a OECD-MA). Die ausschließliche Besteuerung durch den Kassenstaat (Quellenstaat) entfällt nur dann, wenn der Ruhegehaltsempfänger im anderen Staat ansä...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Auslandspensionen

Rz. 1 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Bei Auslandspensionen ist zwischen Betriebsrenten und Pensionen aus öffentlichen Kassen zu unterscheiden: Die DBA weisen das Besteuerungsrecht für Versorgungsbezüge aus öffentlichen Kassen grundsätzlich dem Quellenstaat zu (Art 19 OECD-MA; > Doppelbesteuerung Rz 241). Bei Zahlung aus einer inländischen öffentlichen Kasse unterliegt die ausgeza...mehr