Fachbeiträge & Kommentare zu Doppelbesteuerung

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Doppelbesteuerungsabkommen:... / 4.2.1 Einkünfte aus Dividenden

Das Besteuerungsrecht für Dividenden wird grundsätzlich dem Ansässigkeitsstaat zugeordnet. Diese Regelung teilen alle von Deutschland abgeschlossenen DBA. Die Besonderheit beim Besteuerungsrecht von Dividenden nach den DBA liegt darin, dass das jeweilige DBA dem Staat, aus dem die Dividende stammt, regelmäßig ein Quellensteuerrecht in einer prozentual festgelegten Höhe zubill...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 2. § 7 Satz 8 GewStG

Rz. 216 [Autor/Stand] "Einkünfte i.S. des § 20 Abs. 2 Satz 1 AStG". Einkünfte i.S. des § 20 Abs. 2 Satz 1 haben mit der Hinzurechnungsbesteuerung nichts zu tun (vgl. Rz. 121). Dieses fehlerhafte Verständnis hat der Gesetzgeber wohl inzwischen erkannt und den Wortlaut der Regelung mit dem JStG 2024 näher an den dahinterstehenden Voraussetzungen (insbes. der §§ 7 bis 13) ausger...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer/Vosseler, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Bewertungsgesetz, ErbStG § 2 Persönliche Steuerpflicht

Ausgewählte Literaturhinweise: Baßler, Beschränkte Erbschaftsteuerpflicht beim Erwerb von Anteilen an inländischen Kapitalgesellschaften, ZEV 2014, 469; Bisle, Unionsrechtliche Vereinbarkeit der Freibetragsregelung für beschränkt Schenkungsteuerpflichtige nach § 2 Abs. 3 ErbStG, StEuK 2015, 19; Dorn, Vermeidung der Doppelbesteuerung bei internationalen Erbschaften und Schenku...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.6.3 Gewinn aus fiktiver Veräußerung der sperrfristverhafteten Anteile?

Tz. 93 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Fraglich ist, ob die Veräußerungsfiktion § 22 Abs 3 S 2 UmwStG nur die rückwirkende Versteuerung eines Einbringungsgewinns bewirkt oder auch noch die Versteuerung eines Gewinns aus der (unterstellten) Veräußerung der Anteile am Nachw-Stichtag zur Folge hat. Die fiktive Veräußerung der Anteile gem § 22 Abs 3 S 2 UmwStG gilt uE nur für den Reg...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VI. Übersicht über die einzelnen DBA

Rz. 240 [Autor/Stand] Wegen der weiteren Einzelheiten zu den einzelnen DBA wird auf die einschlägigen Kommentare verwiesen zum DBA mit Dänemark[2], zum DBA Frankreich [3], zum DBA mit Griechenland[4], zum DBA Österreich [5], auf dem Gebiet der Erbschaftsteuer, das von Deutschland wegen Wegfalls der Erbschaftsteuer in Österreich zum 1.8.2008 aufgekündigt wurde[6], zum DBA Schweden [7...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Besonderer sachlicher Anwendungsbereich

Rn. 5 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Das Anwendungsschreiben zur E-Bilanz des BMF v 28.09.2011, BStBl I 2011, 855 sieht in den Rz 2 ff auch eine Übermittlungspflicht für folgende Fallkonstellationen vor:mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Rechtmäßigkeit der erweitert unbeschränkten Steuerpflicht

Rz. 130 [Autor/Stand] Mit Urteil vom 12.10.2022 hat der BFH[2] entschieden, dass die erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht weder den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz i.S.d. Art. 3 Abs. 1 GG verletzt noch gegen die unionsrechtliche Kapitalverkehrsfreiheit verstößt. Es geht in der Entscheidung um die Schenkung einer Immobilie in der Schweiz durch die Mutter des Klägers, die m...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1 Allgemeines

Tz. 25 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Die Besteuerungskonzeption des § 22 UmwStG sieht auf der Ebene des Einbringenden eine nachträgliche Besteuerung eines Einbringungsgewinns vor. Diese nachgelagerte Besteuerung der originären Einbringung dient der Verhinderung einbringungsbedingt gestalteter stlicher Statusverbesserungen (s Tz 1a und s Tz 1d) und wird durch eine Veräußerung de...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.2.1 Anwendungsbereich

Rz. 23 Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung der Nachlässe, Erbschaften und Schenkungen wurde am 12. Oktober 2006 von beiden Staaten unterzeichnet. Gemäß Art. 19 des DBA Deutschland/Frankreich sind die darin enthaltenen Bestimmungen auf Erbschaften von Personen anwendbar, die...mehr

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Doppelbesteuerungsabkommen:... / 6 Verständigungsvereinbarung

Eine Verständigungsvereinbarung soll getroffen werden, wenn eine Steuer entgegen den Abkommensbestimmungen in beiden Staaten auf dieselben Einkünfte erhoben worden ist oder erhoben werden soll. Das hierzu notwendige Verständigungsverfahren kann bereits während des laufenden Steuerfestsetzungsverfahrens eingeleitet werden. Der Erlass eines Steuerbescheides oder der Abschluss ...mehr

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Anhang 1 Stiftungen / 8.4.3 Besteuerung der Leistungen an die Begünstigten

Rz. 280 Ist der Stifter unbeschränkt steuerpflichtig, sind ihm für seine inländische Einkommensbesteuerung die Einkünfte, die der ausländischen Familienstiftung zugeflossen sind, unmittelbar zuzurechnen (§ 15 Abs. 1 AStG). Das Gleiche gilt anstelle des Stifters für die Destinatäre ("bezugsberechtigt") der Stiftung. Die Einkünftezurechnung erfolgt vorranging gegenüber dem unb...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 7.2 Auslandsvermögen bei inländischem Übergeber (§ 21 Abs. 2 Nr. 1 ErbStG)

Rz. 90 War der Erblasser Inländer, gelten alle Vermögensgegenstände i. S. v. § 121 BewG als Auslandsvermögen, die auf einen ausländischen Staat entfallen (s. § 21 Abs. 2 Nr. 1 ErbStG). Der Gesetzeswortlaut nennt ausdrücklich nur den Erblasser, gem. § 1 Abs. 2 ErbStG gelten die gleichen Rechtsfolgen, wenn der Schenker Inländer war. Rz. 91 Nach diesem sog. engen Auslandsvermöge...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 16. BMF, Sch. v. 17.3.2021 — IV B 5 - S 1351/19/10002 :001 — DOK 2021/0290319, BStBl. I 2021, 342

Rz. 16 [Autor/Stand] Anwendung des § 8 Abs. 2 AStG — BFH-Urteile vom 22.5.2019 — I R 11/19 - und vom 18.12.2019 — I R 59/17 Unter Bezugnahme auf die Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Anwendung des § 8 Absatz 2 AStG, auch unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) zur Reichweite der Kapitalverkehrsfreiheit im Rahmen...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Unbeschränkte und beschränkte Steuerpflicht

Rz. 1 [Autor/Stand] Grundsätzlich unterliegen alle Erwerbe nach § 1 Abs. 1 Nr. 1–3 der Erbschaftsteuer/Schenkungsteuer, sog. Weltvermögensprinzip, sofern sich nicht Ausnahmen aus einem DBA ergeben. Anders als für die Ertragsteuern, bei denen es eine Vielzahl von Doppelbesteuerungsabkommen gibt, hat Deutschland im Hinblick auf die Vermeidung einer Doppelbesteuerung mit Erbsch...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmateriali... / 5. KabE v. 30.6.1971

Rz. 5 [Autor/Stand] (1) Eine ausländische Gesellschaft ist Zwischengesellschaft für Einkünfte, die einer niedrigen Besteuerung unterliegen und nicht stammen aus:mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 3. Rechtsfolge

..., ist insoweit die Doppelbesteuerung nicht durch Freistellung, sondern durch Anrechnung der auf diese Einkünfte erhobenen ausländischen Steuern zu vermeiden; ... Rz. 171 [Autor/Stand] Zusammenwirken der Absätze 1 und 2. Man darf die Rechtsfolge des § 20 Abs. 2 nicht für sich betrachten, sondern man muss die Rechtsfolge des § 20 Abs. 1 mit in die Überlegungen einbeziehen, s...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3 Umfang des Inlandsvermögens

Rz. 9 § 121 BewG bestimmt abschließend, welche Vermögenswerte und organisatorischen Einheiten im Einzelnen zum Inlandsvermögen gehören. Fällt ein WG nicht unter den abschließenden Katalog des § 121 BewG , so zählt es auch nicht zum Inlandsvermögen. Zum Inlandsvermögen gehören: inländisches land- und forstwirtschaftliches Vermögen (§ 121 Nr. 1); inländisches Grundvermögen (§ 121 ...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.4 Anteile an inländischen Kapitalgesellschaften (§ 121 Nr. 4)

Rz. 34 Das Inlandsvermögen umfasst auch eine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung eines beschränkt Steuerpflichtigen an einer inländischen Kapitalgesellschaft i. S. d. § 97 Abs. 1 Nr. 1 BewG, wenn sein eigener Anteil oder dieser zusammen mit einem Anteil einer ihm nahestehenden Person i. S. d. § 1 Abs. 2 AStG mindestens ein Zehntel des Nennkapitals der KapG zum Besteueru...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.2.2.2 § 15 Abs 1 Nr 3 EStG als "Zurechnungsnorm":

Tz. 20a Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach der Rspr des BFH (s Urt v 21.06.1989, BStBl II 1989, 881) sind dem phG die an der Wurzel von der KSt-Besteuerung der KGaA abgespaltenen Eink (s Tz 20) unmittelbar zuzurechnen. St-rechtlich sei entsch, dass der phG einer KGaA einem dinglich berechtigten Gesellschafter gleichstehe. Dies sei bei ihm infolge seiner Organstellung und seiner...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 3. OFD Rheinland, Kurzinformation v. 22.10.2010, DStR 2011, 175 (Anwendung der DBA auf Einkünfte aus ausländischen Betriebsstätten [und auf ausländisches Betriebsstättenvermögen] nach § 20 Abs. 2 und 3 AStG; Auswirkungen des BFH-Urteils v. 21.10.2009, I R 114/08)

Rz. 3 [Autor/Stand] § 20 Abs. 2 AStG enthält eine sog. Umschaltklausel. Danach wird die Doppelbesteuerung bei Einkünften aus einer in einem DBA-Staat belegenen Betriebsstätte ungeachtet der Regelungen des einschlägigen DBA nicht durch Freistellung, sondern durch Anrechnung der auf diese Einkünfte erhobenen ausländischen Steuern vermieden, wenn die Einkünfte als sog. Zwischen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmateriali... / 1. Erster Referentenentwurf v. 13.8.1991 zu § 15a AStG

Rz. 1 [Autor/Stand] "Zurechnungsregelung" Änderung des Außensteuergesetzes (2) In Artikel 13 wird nach der Nummer 3 folgende Nummer 4 eingefügt:mehr

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Anhang 1: Gesetzesmateriali... / 3. Zweiter RefE von Mitte März 1971

Rz. 3 [Autor/Stand] (1) Eine ausländische Gesellschaft ist Zwischengesellschaft für Einkünfte, die niedrig bewertet sind und nicht stammen aus:mehr

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Anhang 3 Internationales Er... / 4.1 § 21 ErbStG

Rz. 49 Das deutsche Erbschaftsteuerrecht sieht in § 21 ErbStG grundsätzlich für die Anrechnungsmethode vor, d. h. die ausländische Steuer wird auf die deutsche Steuer angerechnet. Im Ergebnis führt die Anrechnungsmethode zur Anwendung des höheren Steuerniveaus. Übersteigt die ausländische Steuer die inländische Steuer führt dies zu nicht ausgleichsfähigen Anrechnungsüberhäng...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (Ausnahmeregelung nur zu § 8 Abs. 1 Nr. 6 Buchst. a, die wiederum zu Einkünften aus aktivem Erwerb führt)

Rz. 222 [Autor/Stand] Funktionsnachweis. Wegen der Nachweispflicht des Stpfl. wird auf Anm. 137 verwiesen. Die in der Ausnahmeregelung angesprochene ausländische Gesellschaft muss eine solche i.S. des § 7 Abs. 1 sein (vgl. § 7 AStG Anm. 10). Der Begriff der Mitwirkung entspricht dem des § 8 Abs. 1 Nr. 4 und Nr. 5, weshalb auf Anm. 143 ff. verwiesen wird. Bisher wurden Muster...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 5 Erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b ErbStG)

Rz. 60 Nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b ErbStG gelten als Inländer auch deutsche Staatsangehörige, die sich seit dem Wegzug weniger als fünf Jahre dauernd im Ausland aufhalten. In diesen Fällen wird somit ausnahmsweise auf die Staatsangehörigkeit abgestellt. Rz. 61 Ziel der Vorschrift ist es, Steuerumgehungen durch kurzfristige Wohnsitzverlegungen zu verhindern. Rz. 62 Vorausse...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 1. § 7 Satz 7 GewStG

Rz. 210 [Autor/Stand] Hinzurechnungsbeträge i.S. des § 10 AStG. § 7 Satz 7 GewStG ist gem. § 36 Abs. 1 GewStG erstmals für den Erhebungszeitraum 2016 anzuwenden. Nach der Vorschrift gelten Hinzurechnungsbeträge i.S. des § 10 Abs. 1 für gewerbesteuerliche Zwecke als solche Einkünfte, die in einer inländischen Betriebsstätte anfallen. Die Formulierung des § 7 Satz 7 GewStG ist...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.5.1.2 Bereicherung des Bedachten

Rz. 251 Die Vermögensmehrung (Bereicherung) stellt im gewissen Sinne ein Spiegelbild zur Entreicherung dar. Zwar muss keine wertmäßige oder gegenständliche Identität gegeben sein, erforderlich ist allerdings, dass ebenso, wie es beim Zuwendenden zu einem Vermögensabfluss kommt, beim Bedachten eine Vermögensmehrung entsteht, die – im Regelfall – im Zugang des zugewendeten Geg...mehr

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Doppelbesteuerungsabkommen:... / 4.3.1 Grundsatz bei Vermietungseinkünften: Freistellungsmethode

In der Regel sehen die DBA die Freistellungsmethode vor: Die Vermietungseinkünfte sind also in Deutschland steuerfrei, unterliegen aber dem Progressionsvorbehalt. Verluste bei ausländischen Vermietungseinkünften sind, wenn sie aus Staaten stammen, die nicht zur EU oder EWR gehören, nur mit zukünftigen Überschüssen verrechenbar. Ein negativer Progressionsvorbehalt ist ausgesc...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 17.3 Konkurrenzverhältnis zwischen § 7 Abs. 8 ErbStG und § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG, § 7 Abs. 7 ErbStG und § 7 Abs. 9 ErbStG

Rz. 779 Eine Konkurrenz zwischen § 7 Abs. 8 ErbStG und § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG kommt, soweit ersichtlich, jedenfalls in zwei Fallkonstellationen zum Tragen. So erfüllt die unentgeltliche Leistung eines Dritten an eine Kapitalgesellschaft sowohl die Voraussetzungen des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG im Verhältnis zwischen Zuwendendem und Kapitalgesellschaft als auch die Voraussetzun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.2.1 Die gesetzliche Regelung

Tz. 19 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Aus der Mischform der KGaA (s Tz 6) resultiert auch die Notwendigkeit einer differenzierten Besteuerung des Gewinns, soweit dieser bei der KGaA verbleibt, und des Gewinnanteils, der nach § 9 Abs 1 Nr 1 KStG an den phG auf seine nicht auf das Grundkap gemachten Einlagen (oder als Vergütung – Tantieme – für die Geschäftsführung) verteilt wird....mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 3c Schweiz / 2 Erbschaftsteuerrecht

Rz. 10 Anders als in Deutschland ist die Erbschaft- und Schenkungsteuer nicht landesweit einheitlich. Jeder Kanton kann selbst über die Ausgestaltung dieser Steuern entscheiden. Dies führt dazu, dass die Belastung zum Teil sehr unterschiedlich ist. In zwei Kantonen (Schwyz und Obwalden) existiert weder eine Erbschaftsteuer noch eine Schenkungsteuer. In allen übrigen Kantonen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 10. ATAD-Umsetzungsgesetz (ATADUmsG)

Rz. 14 [Autor/Stand] Anpassung an die ATAD. Nach Art. 7 Abs. 1 Satz 1 der ATAD[2] sind bestimmte ausländische Betriebsstätten eines inländischen Unternehmens wie ein beherrschtes ausländisches Unternehmen zu behandeln. Nach Ansicht des nationalen Gesetzgebers entspricht der in § 20 Abs. 2 vorgesehene Übergang von der Freistellung- zur Anrechnungsmethode der Richtlinie dahing...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 19.1 Allgemeines

Rz. 783 Im Allgemeinen schließen sich erbschaftsteuerliche/schenkungsteuerliche Tatbestände und einkommensteuerliche Tatbestände bereits deshalb aus, da die Erbschaftsteuer typischerweise an unentgeltliche Vermögensübertragungen anknüpft, während die Einkommensteuer entgeltliche Vorgänge erfasst (vgl. auch Crezelius, ZEV 2011, 393, 395; Kirchhof, Bundessteuergesetzbuch, 2011...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.3.4 Verhältnis des § 9 Abs 1 Nr 1 KStG zu § 8 Abs 3 KStG

Tz. 34 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Die Vorschrift des § 9 Abs 1 Nr 1 KStG enthält – anders als Nr 2 (s Tz 104 ff) – nicht den "Vorbehalt" des § 8 Abs 3 KStG. Es ist daher umstritten, ob unangemessene Leistungen der KGaA an den phG überhaupt eine vGA darstellen können oder ob der Vorschrift des § 8 Abs 3 KStG im Verhältnis zwischen KGaA und phG keine Bedeutung zukommt. Diese F...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 4 Mischerwerb von Inlands- und Auslandsvermögen

Rz. 64 Besteht der Erwerb zum Teil in Auslandsvermögen, für das eine Anrechnung in Betracht kommt, und im Übrigen in anderem Vermögen, ist die Anrechnung begrenzt. Eine Anrechnung ausländischer Erbschaftsteuern nach § 21 ErbStG ist nur auf den Teil der inländischen Steuer möglich, der anteilig auf das ausländische Vermögen entfällt (s. § 21 Abs. 1 Satz 2 ErbStG). Diese Begre...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmateriali... / 1. Gesetzentwurf der Bundesregierung v. 21.6.2010 (BT-Drucks. 17/2249)

Rz. 19 [Autor/Stand] Artikel 7 Änderung des Außensteuergesetzes Begründung — (Auszug) Zu Artikel 7 (AStG) Zu Nummer 2 (§ 20 Absatz 2 Satz 2 — neu) § 20 Absatz 1 und ...mehr

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ZErb 10/2025, US-Nachlass- und Schenkungsteuerrecht

Einleitung Das US-Steuerrecht ist ein Schauplatz, auf dem politische Inszenierungen und steuerrechtliche Feinheiten miteinander verschmelzen. So war im Rahmen der Nachlass- und Schenkungsteuer die Verdopplung des allgemeinen Freibetrags (unified credit bzw. lifetime exclusion amount) durch den Tax Cuts and Jobs Act 2017 von Anfang an mit einem Ablaufdatum versehen – der sunse...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.2.2 Besteuerungsregeln

Rz. 24 Art. 5 bis 8 des DBA Deutschland/Frankreich enthalten die Verteilungsartikel zur Zuteilung des Besteuerungsrechts. Art. 5 DBA Deutschland/Frankreich regelt die Zuteilung des Besteuerungsrechts für unbewegliches Vermögen. Unbewegliches Vermögen kann im Belegenheitsstaat besteuert werden. Der Begriff des unbeweglichen Vermögens ist sehr weit gefasst und umfasst: Aktien, An...mehr

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Doppelbesteuerungsabkommen:... / 1 Systematik eines DBA

Ein DBA kann sowohl bei unbeschränkter, als auch bei beschränkter Einkommensteuerpflicht[1] zur Anwendung kommen. Ein DBA ist in mehrere Abschnitte gegliedert. Lediglich ein Abschnitt befasst sich mit der Zuweisung des Besteuerungsrechts für die Einkünfte. Im Übrigen beinhaltet ein DBA auch nähere Regelungen zu den im DBA verwendeten Begriffen, den Methoden zur Vermeidung der...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 7.1 Allgemeines

Rz. 85 Voraussetzung der Anrechnung der ausländischen Steuer ist nach § 21 Abs. 1 Satz 1 ErbStG der Erwerb von Auslandsvermögen. Der Begriff des Auslandsvermögens ist in § 21 Abs. 2 ErbStG definiert. Dabei wird unterschieden, ob der Erblasser oder Schenker im Zeitpunkt seines Todes bzw. der Ausführung der Zuwendung Inländer war oder ob lediglich der Erwerber Inländer war. Rz...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmateriali... / 4. Dritter RefE v. 20.4.1971

Rz. 4 [Autor/Stand] (1) Eine ausländische Gesellschaft ist Zwischengesellschaft für Einkünfte, die einer niedrigen Besteuerung unterliegen und nicht stammen aus:mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.3 Inländisches Betriebsvermögen (§ 121 Nr. 3)

Rz. 25 Im Unterschied zum inländischen land- und forstwirtschaftlichen Vermögen und zum inländischen Grundvermögen enthält § 121 Nr. 3 BewG eine eigenständige Definition des inländischen BV. So umfasst das inländische BV jenes Vermögen, welches einem im Inland betriebenen Gewerbe dient, sofern hierfür in der Bundesrepublik eine Betriebsstätte unterhalten wird oder ein ständi...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.3.2.1 § 6 Abs. 2 Sätze 1 und 2 ErbStG im Einzelnen

Rz. 46 Zwar ist steuerlich der Nacherbe Erbe des Vorerben (§ 6 Abs. 1 Satz 1 ErbStG), was zur Folge hat, dass es sich – unabhängig von der Möglichkeit des § 6 Abs. 1 Satz 2 ErbStG – um einen Erwerb vom Vorerben handelt, auf Antrag ist aber "der Versteuerung das Verhältnis des Nacherben zum Erblassers zugrunde zu legen" (§ 6 Abs. 2 Satz 2 ErbStG). Was darunter im Einzelnen zu...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 1.4 Begünstigungsfähiges Vermögen gemäß § 13b Abs. 1 Nr. 2 ErbStG

Rz. 6 Indem § 13b Abs. 1 Nr. 2 ErbStG für die Definition des begünstigungsfähigen Vermögens auf die §§ 95 bis 97 Abs. 1 Satz 1 BewG verweist, ist eine weitere Funktion dieser Vorschriften des Bewertungsgesetzes die nähere Festlegung des Anwendungsbereichs der §§ 13a-c ErbStG. Für das in den §§ 95 bis 97 Abs. 1 Satz 1 BewG definierte inländische BV kommen vorbehaltlich der Er...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmateriali... / 6. Regierungsbegründung

Rz. 6 [Autor/Stand] Zu § 8: Einkünfte von Zwischengesellschaftenmehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmateriali... / 2. Regierungsentwurf (BT-Drucks. 12/1108) — Auszug

Rz. 2 [Autor/Stand] Artikel 13 Änderung des Außensteuergesetzes Das Außensteuergesetz vom 8.9.1972 (BGBl. I S. 1713), zuletzt geändert durch Anlage I Kapitel IV Sachgebiet B Abschnitt II Nr. 23 des Einigungsvertrages vom 31.8.1990 in Verbindung mit Artikel 1 des Gesetzes vom 23.9.1990 (BGBl. 1990 II S. 885, 978), wird wie folgt geändert:mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.1 Definition

Rz. 51 Zum verfügbaren Vermögen gehören 50 % der gemeinen Werte des miterworbenen Vermögens und zum Zeitpunkt der Steuerentstehung nach § 9 ErbStG bereits dem Erwerber gehörenden sonstigen Vermögens gem. § 28a Abs. 2 ErbStG, soweit solches Vermögen nicht zum begünstigten Vermögen i. S. d. § 13b Abs. 2 ErbStG gehört oder gehören würde. Beispiel (nach Viskorf/Löcherbach/Jehle, DS...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 1. Allgemeines

Rz. 121 [Autor/Stand] Allgemeiner Inhalt. Man muss zunächst festhalten, dass § 20 Abs. 2 mit der Hinzurechnungsbesteuerung nichts zu tun hat. Die Vorschrift regelt die Besteuerung von bestimmten ausländischen Betriebsstätteneinkünften im Inland. Sie ist nur auf unbeschränkt Stpfl. anwendbar, wobei unbeschränkt einkommen- und körperschaftsteuerpflichtige Personen gleich behan...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / b) EG-/EWR-Gesellschaft

... ist eine Gesellschaft, die ihren Sitz oder ihre Geschäftsleitung in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des EWR-Abkommens hat, ... Rz. 426 [Autor/Stand] Gesellschaft mit Sitz oder Geschäftsleitung in einem EU-Mitgliedstaat. Die Nachweismöglichkeit des § 8 Abs. 2 bezieht sich zunächst auf Einkünfte einer Gesellschaft mit Sitz oder Geschäftsl...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2 Vereinigung von Forderung und Verbindlichkeit (§ 6 Abs 1 S 1, 1. Alt UmwStG)

Tz. 7 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Wenn zwischen den an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträgern gegenseitige Forderungen und Verbindlichkeiten bestehen, erlöschen diese mit der Eintragung der Verschmelzung in das öff Reg durch Konfusion, weil Berechtigter und Verpflichteter in sich zusammenfallen (für eine Inl-Verschmelzung s § 20 Abs 1 Nr 1 UmwG). Ein Übernahmefolgegewinn...mehr