Fachbeiträge & Kommentare zu Doppelbesteuerung

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 13 VP-Verteidigung und Streitbeilegung

Autoren: Jörg Hanken, Daniel Retzer Dieses Kapitel beschreibt die üblichen VP-Streitbeilegungsmöglichkeiten und somit das letzte Tortenstück "Dispute Resolution" des VP-Zyklus.[643] Abb. 138: Verrechnungspreiszyklus – VP-Verteidigung Der Ausgangspunkt ist, dass die Konzerngesellschaft A gegenüber der Konzerngesellschaft B steuerliche VP festgelegt und fakturiert hat, die nun vo...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 13.1.2.1 Ablauf eines APA

Das Vorabverständigungsverfahren läuft, vereinfacht dargestellt, folgendermaßen ab: Abb. 144: Ablauf des Vorabverständigungsverfahrens Vorgespräch (Pre-filing) Üblicherweise beginnt ein APA-Verfahren mit einem sogenannten "Pre-filing Meeting", bei dem mit den jeweiligen Landesvertretern der Finanzbehörden die wesentlichen Rahmenbedingungen des APA (angedachter Sachverhalt, gepl...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 15.4 Europäische Union

Nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs zum 31. Januar 2020, besteht die EU derzeit aus den folgenden 27 Mitgliedstaaten: Gründungsmitgliedstaaten: Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg, Niederlande. Weitere Mitgliedstaaten (Beitrittsjahr): Irland (1973), Dänemark (1973), Griechenland (1981), Portugal (1986), Spanien (1986), Schweden (1995), Finnland (1995...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 13.3.3 EU-Schiedsverfahren (reaktiv)

Im Rahmen der EU-Schiedskonvention[705] haben sich die EU-Staaten verpflichtet, Doppelbesteuerungen anhand eines EU-Schiedsverfahrens zu beseitigen, das in folgenden Stufen ablaufen sollte, wobei nicht zwingend alle Stufen durchlaufen werden müssen: Vorverfahren Verständigungsverfahren Schlichtungsverfahren Es handelt sich um ein bilaterales Verfahren mit dem wesentlichen Vortei...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 15.5 OECD

Derzeit besteht die OECD aus den folgenden 38 Mitgliedstaaten[806]: Gründungs-Mitgliedstaaten: Österreich, Belgien, Kanada, Dänemark, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Island, Irland, Italien, Luxemburg, Holland, Norwegen, Portugal, Spanien, Schweden, Schweiz, Türkei, Großbritannien, USA Weitere Mitgliedstaaten (Beitrittsjahr): Japan (1964), Finnland (1969), Australien (1...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 5.1.6.3 Zusammenfassung

Die nach wie vor anhaltende BEPS-Diskussion in den Medien, die auch die Äußerungen der OECD zum sogenannten Pillar 1 und Pillar 2 Modell[1] beinhaltet, zeigt, dass Teile der Öffentlichkeit, zumindest Journalisten und Finanzverwaltungen, vermeintliche VP-induzierte Gewinnverschiebungen bei multinationalen Großkonzernen sehr genau beobachten. Insbesondere die Konzerne Starbuck...mehr

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Geleitwort zur 4. Auflage

von Siegfried Gänßlen, Vorstandsvorsitzender des Internationalen Controller Vereins Verrechnungspreise (›VP‹) sind für jede international aufgestellte Firmengruppe auch aus Managementsicht ein sehr bedeutsames Thema. Erstens, weil die konzerninternen Liefer- und Leistungsverrechnungen im Vergleich zum Konzernaußenumsatz eine relevante Größenordnung erreichen und steuerlich un...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 14.1 Betriebsstätten

Autoren: Jörg Hanken, Daniel Retzer Die Besteuerung von Betriebsstätten ist äußerst komplex, insbesondere in der Bau- und Maschinen-/Anlagenbauindustrie sowie im Banken- und Versicherungsbereich. Eine ausführliche Darstellung würde den Rahmen dieses Buchs sprengen. Daher werden nachfolgend einzelne aktuelle Aspekte beleuchtet, zunächst auf Basis der bisherigen Rechtslage[715]...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 5.1.10 ATAD-Umsetzungsgesetz und Abzugssteuerentlastungsmodernisierungsgesetz

Autoren: Jörg Hanken, Dr. Isabel Ruhmer-Krell, Sandra Ahrens Am 10. Dezember 2019 hat das Bundesministerium der Finanzen einen Referentenentwurf zur Umsetzung der sog. "EU Anti Tax Avoidance Directive"[153] (kurz ATAD) veröffentlicht. Die ATAD-Richtlinie enthält wesentliche Maßnahmen zur Verhinderung von Steuervermeidungspraktiken im EU-Binnenmarkt und steht im engen Zusammen...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 13.2.3 Zeitgleiche Betriebsprüfung ("Simultaneous Audit")

Die zeitgleiche Betriebsprüfung ("Simultaneous Audit") weist viele Parallelen zum Joint Audit auf, sodass in weiten Teilen auf das vorangegangene Kapitel verwiesen werden kann. Auch das Bundeszentralamt für Steuern unterscheidet nicht trennscharf, was bereits daran deutlich wird, dass es auf dessen Homepage keine separaten Seiten für Joint Audits und Simultaneous Audits gibt...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 13.2.2 Gemeinsame Betriebsprüfung ("Joint Audit")

Bei einem Joint Audit werden im Rahmen einer gemeinsamen und koordinierten steuerlichen Außenprüfung unter Beteiligung von mindestens zwei betroffenen Staaten die steuerlichen Verhältnisse auf dem Gebiet der direkten Steuern zeitgleich untersucht. Die Besonderheit ist hierbei, dass neben den nationalen Behörden auch ausländische Prüfer Ermittlungshandlungen im Inland durchfü...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 9.2 Durchführung der F&R-Analyse

Das Ziel einer F&R-Analyse ist, anhand von Interviews sowie konzerninternen Unterlagen und Informationen zu erfahren und zu dokumentieren, welche Funktionen beide Parteien ausüben, welche Partei die maßgeblichen Entscheidungen tatsächlich trifft, welche Risiken beide Parteien tragen, welche Partei die Risiken tatsächlich kontrolliert, welche Partei ein Risiko wirtschaftlich trage...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 5 Einführung

Autor: Jörg Hanken Im Teil A dieses Buchs ist bereits erläutert worden, welche Bedeutung VP aus steuerlicher und betriebswirtschaftlicher Sicht haben und welche Zielkonflikte resultieren können. Um sich diese bewusst zu machen, um praxistaugliche Lösungen zu entwickeln, die zur Reduzierung von VP-Risiken und zur Etablierung von effizienten Prozessen führen, ist der sog. VP-Zy...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 13.1.1.1 Welche Möglichkeiten gibt es in Deutschland?

Ein deutscher Steuerpflichtiger kann über die Klärung von Steuerrechtsfragen grundsätzlich eine sogenannte unilaterale "verbindliche Auskunft" beantragen, die ihm dann Rechtssicherheit verschafft, soweit der zukünftig tatsächlich umgesetzte Sachverhalt dem bei der Antragstellung zugrunde gelegten Sachverhalt entspricht. Die verbindliche Auskunft ist in § 89 Abs. 2 AO wie fol...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 15.3 Doppelbesteuerungsabkommen

Ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) ist ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen zwei Staaten, der das Besteuerungsrecht für unterschiedliche Einkunftsarten (z. B. Betriebsstätten, Einkünfte aus Immobilien, verbundene Unternehmen, Dividenden, Zinsen, Lizenzgebühren, Rente etc.) dem Einkunftsquellen- oder dem Wohnsitzstaat zuweist. Damit soll die Doppelbesteuerung aber auch di...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 5.1.3 Strafzuschläge

Autoren: Jörg Hanken, Stefan Fritsch Kommt es in einer Betriebsprüfung zu VP-Anpassungen, so erheben die meisten Staaten zusätzlich zur "normalen" Mehrsteuer (auf den Betrag der VP-Anpassung) Strafzuschläge, teilweise in Abhängigkeit davon, ob eine verwertbare VP-Dokumentation vorliegt oder nicht. Dieser Strafzuschlag bemisst sich entweder als Prozentsatz der Mehrsteuern oder...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 5.1.6.2 Übersicht über BEPS-Berichte und deren Einschätzung

Noch nie in ihrer Geschichte hat die OECD in einem so kurzen Zeitraum zwischen Februar 2013 und Oktober 2015 so viele praxisrelevante Themen so intensiv bearbeitet und es geschafft, am 5. Oktober 2015 zu jedem der 15 Aktionspunkte finale Berichte zu veröffentlichen. Nach eigenen Angaben[105] hat die OECD insgesamt 23 Diskussionsentwürfe vorgestellt und mehr als 12.000 Seiten...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 5.1.5 Typische Risikosachverhalte aus Betriebsprüfungen

Steuerliche Betriebsprüfungen betreffen in Deutschland fast jedes Unternehmen, wobei größere Unternehmen häufiger geprüft werden als kleinere Unternehmen. Eine PwC-Studie[93] aus dem Jahre 2015 fasst die Beobachtungen von über 200 deutschen Unternehmen wie folgt zusammen: Häufigster Prüfungszeitraum war im Jahr 2015 der Zeitraum 2008 bis 2012 Eine deutliche Mehrheit der Untern...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 5.1.8. OECD Pillar 1

Die erste Säule Pillar 1[1] befasst sich im Rahmen der Neuverteilung von Besteuerungsrechten mit folgenden Fragen:[140] Was ist eine Geschäftspräsenz und wie geht man für die Besteuerung mit Aktivitäten ohne physische Präsenz (z. B. beim Onlinehandel) um? Welcher Anteil der Gewinne sollte bzw. könnte in denjenigen Ländern besteuert werden, in denen Kunden/Nutzer digitaler Gesc...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 11.5.5 Finanzierung

Die folgende Tabelle fasst typische Transaktionsgruppen und die i. d. R. anwendbaren VP-Methoden zusammen:mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 14.3.1 Hintergrund und aktuelle BEPS-Entwicklungen

Verrechnungspreise, Zoll und Umsatzsteuern sind in unterschiedlichen Rechtsgebieten geregelt, die nicht aufeinander abgestimmt sind. Faktisch bewerten sie jedoch alle wirtschaftlichen Transaktionen zwischen Unternehmen. Im Unterschied zu Verrechnungspreisen, die lediglich Transaktionen zwischen verbundenen Unternehmen zum Gegenstand haben, ist der Regelungskreis von Zöllen u...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 12.1.4 Country-by-Country-Reporting

Als weitere Komponente des dreistufigen VP-Dokumentationsansatzes hat die OECD im Rahmen des BEPS Aktionspunktes 13 das sogenannte "Country-by-Country-Reporting" ("CbCR") vorgeschlagen, in dem künftig verschiedene Finanzinformationen der Unternehmensgruppe auf Landesebene anzugeben sind. Was ist der Hintergrund dieser Regelung? Die OECD möchte dadurch zum einen eine Transparen...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 11.5.4.2 VP-Methoden und Höhe von Lizenzsätzen

Welche VP-Methoden sind für den Eigenentwickler und den Auftragsentwickler üblich? Grundsätzlich gilt sowohl für den Eigen- als auch für den Auftragsentwickler, dass die Überlassung eines iWG bzw. die Auftragsentwicklerdienstleistung dann entgeltfähig und entgeltpflichtig ist, wenn sie beim konzerninternen Empfänger/Abnehmer genutzt wird (z. B. im Produktionsprozess) oder ihm e...mehr

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Teil A: Ganzheitliches VP-M... / 4.7 VP-Verteidigung

In diesem Kapitel wird das Thema ›VP-Verteidigung‹ erläutert. Abb. 60: Verrechnungspreiszyklus – VP-Verteidigung Dieser Schritt umfasst steuerliche Betriebsprüfungen und falls diese nicht im Sinne des Unternehmens beendet werden konnte, Möglichkeiten der Streitbeilegung. Steuerliche Betriebsprüfungen sind bekanntermaßen oft sehr langwierig, ressourcenintensiv und streitanfälli...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Überblick

Rn. 160 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 In § 50d Abs 9 EStG wurde durch das Gesetz zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtline (ATAD-Umsetzungsgesetz – ATADUmsG) v 25.06.2021, BGBl I 2021, 2035, eine Nr 3 angefügt anzuwenden ab 01.07.2021. § 50d Abs 9 EStG idF ATADUmsG lautet wie folgt: Zitat „(9) 1Sind Einkünfte eines unbeschränkt Steuerpflichtigen nach einem Abkommen zur Ve...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mitarbeitereinsatz im Ausla... / 1.4.3 Steuerrecht

Für die steuerlichen Folgen einer Auslandstätigkeit ist zunächst entscheidend, ob für den Arbeitsvertrag ein zwischen der Bundesrepublik Deutschland sowie dem Einsatzstaat ein Doppelbesteuerungsabkommen anwendbar ist. Ein solches Abkommen regelt die steuerliche Behandlung der jeweiligen Einkommensarten, um eine Doppelbesteuerung im Quellen- und Ansässigkeitsstaat zu vermeide...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Anrechnung der ausländischen Steuer (§ 50d Abs 10 S 5, 6 EStG)

Rn. 192 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 § 50d Abs 10 S 5 EStG sieht als Neuerung gegenüber der bisherigen Fassung für im Ausland ansässige Gesellschafter die Möglichkeit der Anrechnung der ausländischen Steuern auf die nach § 50d Abs 10 EStG im Inland stpfl Einkünfte vor. Damit soll der Tatsache Rechnung getragen werden, dass im Inbound-Fall internationale Doppelbesteuerungen auf...mehr

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Anlage 3 – Zusammenfassung des BEPS-Maßnahmenpakets

Aktionspunkt 1 – Herausforderungen für die Besteuerung der digitalen Wirtschaft Der Bericht zu Aktionspunkt 1 kommt zu dem Schluss, dass eine strikte Trennung der digitalen Wirtschaft von der übrigen Wirtschaft nicht möglich ist, da die digitale Wirtschaft zunehmend die Wirtschaft an sich ist. Er befasst sich mit BEPS-Risiken, die durch die digitale Wirtschaft verschärft werd...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Zweck der Vorschrift

Rn. 140 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Die durch das StÄndG 2003 (BGBl I 2003, 2645) geschaffene und erstmals für den VZ 2004 anwendbare Regelung knüpft die nach einem DBA vorgesehene Freistellung von Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit an den zusätzlichen Nachweis, dass entweder der andere Vertragsstaat auf die Ausübung seines Besteuerungsrechtes verzichtet hat oder die ...mehr

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Teil A: Ganzheitliches VP-M... / 4.1 VP-Strategie-Entwicklung

In diesem Kapitel wird das Thema ›VP-Strategie-Entwicklung‹ erläutert. Abb. 5: Verrechnungspreiszyklus – VP-Strategieentwicklung Bei diesem Arbeitsschritt ist eine ganzheitliche VP-Strategie zu entwickeln, die unter Berücksichtigung des operativen Geschäftsmodells, des Produktportfolios und der konzernindividuellen Wertschöpfungskette die Anforderungen aus steuerlicher und aus...mehr

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Teil A: Ganzheitliches VP-M... / 4.4.3 Professionelle VP-Prozess-Modellierung und -Automatisierung (BPMN 2.0, DMN)

Autor: Jörg Hanken Wenn ernsthaft erreicht werden soll, dass die VP-Strategie und die daraus resultierenden VP-Konzepte und VP-Methoden konzernintern korrekt angewendet werden, um z. B. einerseits etwaige VP-Risiken (Doppelbesteuerung, Strafzuschläge etc.) zu reduzieren und um andererseits Optimierungschancen zu realisieren, dann müssen passende VP-Prozesse implementiert werd...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Anwendung eines DBA

Rn. 214 Stand: EL 145 – ET: 08/2020 § 50d Abs 12 EStG entfaltet nur Wirkung für die Zuordnung des Besteuerungsrechts bei Vorliegen eines DBA. Ausfüllung und Umsetzung des Besteuerungsrechts richten sich ausschließlich nach den nationalen deutschen Vorschriften. Im Rahmen der beschränkten StPfl ist hierfür § 49 Abs 1 Nr 4 Buchst d EStG einschlägig. Fließt einem ehemaligen ArbN...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Loose/Hölscher/Althaus, JStG 2007: Anwendungsbereich und Auswirkungen der Einschränkung der Freistellungsmethode, BB 2006, 2724; Vogel, Neue Gesetzgebung zur DBA-Freistellung, IStR 2007, 225; Salzmann, Abschied vom Verbot der "virtuellen" Doppelbesteuerung, IWB 2012, 471; Kempf/Bandl, Hat Treaty override in Deutschland eine Zukunft?, DB 2007, 1377; Meretzki, Greift § 50d Abs 9 E...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Treaty override

Rn. 164 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 § 50d Abs 9 EStG ist "ungeachtet des Abkommens" anzuwenden und bringt somit bereits nach seinem Wortlaut ein Treaty override zum Ausdruck. Hinsichtlich § 50d Abs 9 S 1 Nr 1 EStG hielt es der BFH v 19.05.2010, BStBl II 2011, 156 für ernstlich zweifelhaft, ob dies verfassungsrechtlichen Anforderungen entspricht. Entgegen der Gesetzesbegründun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Festsetzungsverfahren, Änderungsmöglichkeit

Rn. 145 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Kann der StPfl den erforderlichen Nachweis nicht erbringen, ist die Steuer unter Einbeziehung der betroffenen Einkünfte festzusetzen. In Zweifelsfällen hinsichtlich der tatsächlichen Zahlung der Steuer bzw des Besteuerungsverzichts ist ein Auskunftsersuchen an den ausländischen Staat zu richten (BMF v 03.05.2018, BStBl I 2018, 643 Rz 66). Au...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Anwendungsbereich

Rn. 231 Stand: EL 145 – ET: 08/2020 Unter Cum/Ex-Geschäften werden Aktientransaktionen verstanden, bei denen die schuldrechtliche Übertragung von Aktien mit Dividendenanspruch ("cum") vor dem Dividendenstichtag und die dingliche Lieferung nach dem Dividendenstichtag ohne Dividendenanspruch ("ex") erfolgt. In der Vergangenheit konnte bei entsprechender Gestaltung die Bescheini...mehr

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Teil A: Ganzheitliches VP-M... / 3 Bedeutung von Verrechnungspreisen aus steuerlicher Sicht

Aus steuerlicher Sicht werden Verrechnungspreise als Preise und Konditionen für grenzüberschreitende[5] Geschäftsbeziehungen[6] zwischen verbundenen Unternehmen sowie zwischen Stammhaus und Betriebsstätte definiert. In Deutschland gelten Konzerngesellschaften dann als ›verbundene Unternehmen/nahestehende Personen‹ im Sinne der VP-Regelungen, wenn mittelbare oder unmittelbare...mehr

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Teil D: Kombinierte Sicht: ... / 19 Ausgangsfall: Zielkonflikt zwischen Controlling- und steuerlicher Sicht

Die Ausgangssituation ergibt sich aus dem Umstand, dass Controller mit VP i. d. R. andere Ziele verfolgen als Steuerexperten. Daraus resultieren in der Praxis Zielkonflikte. Abbildung 200 fasst die unterschiedlichen Ziele zusammen und betrachtet die zentrale Frage, ob – trotz des angesprochenen Konflikts – sowohl die Controlling- als auch die steuerlichen Ziele mit demselben...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.1 Laufender Arbeitslohn

Tz. 40 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Bei jeder Lohnzahlung für das Kalenderjahr, für das das Lohnkonto gilt, sind im Lohnkonto die Art und die Höhe des gezahlten Arbeitslohnes einschließlich der steuerfreien Bezüge sowie die einbehaltene oder übernommene Lohnsteuer, Kirchenlohnsteuer, Solidaritätszuschlag einzutragen; an die Stelle der Lohnzahlung tritt in den Fällen des § 39b ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teil A: Ganzheitliches VP-M... / 4.2 VP-Modellierung

In diesem Kapitel wird das Thema ›VP-Modellierung‹ erläutert. Abb. 8: Verrechnungspreiszyklus – VP-Modellierung Unter VP-Modellierung verstehen wir die Identifizierung und Ausprägung der ›richtigen‹ Methoden für die sachgerechte Kalkulation von VP für alle denkbaren konzerninternen Transaktionen, die wie folgt beispielhaft aufgeführt werden: Lieferung von fertigen/halbfertigen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Einführung / V. Erbschaftsteuer und Europarecht

Rz. 89 [Autor/Stand] Anders als andere Steuerarten – etwa die Umsatzsteuer oder die Einkommensteuer – ist die Erbschaftsteuer durchaus länger unbeeinflusst vom Europarecht geblieben. Rz. 90 [Autor/Stand] Das Europarecht geht dem deutschen Erbschaftsteuerecht vor. Eine Normenhierarchie im klassischen Sinne besteht allerdings nicht. Deshalb ist eine gemeinschaftswidrige Vorschr...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das Jahressteuergesetz 2022... / II. EU-Energiekrisenbeitragsgesetz (EU-EnergieKBG)

Rechtsgrundlage: Nach Art. 14 der EU-Notfallmaßnahmen-Verordnung[24] haben die Mitgliedstaaten Maßnahmen für einen befristeten obligatorischen Solidaritätsbeitrag zu erlassen und zu veröffentlichen. In der Bundesrepublik Deutschland werden diese Maßnahmen durch das EU-EnergieKBG umgesetzt. Steuerpflicht: Jedes im Inland betriebene gewerbliche Unternehmen, das im Besteuerungsz...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5 § 27 Abs. 4 UStG: Übergangsregelung für § 13b UStG

Rz. 25 Das zum 1.1.2002 neu eingeführte Rechtsinstitut des Übergangs der Steuerschuldnerschaft in § 13b UStG (= Reverse-Charge-Verfahren) ersetzte die vormaligen Bestimmungen des Abzugsverfahrens; damit war insbesondere ein Übergang der Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten zu der Besteuerung nach vereinbarten Entgelten verbunden, diese Umstellung konnte aber zu Steuerlüc...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 12 Überblick über die steuerliche Erfassung der Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen

Rz. 101 Bei Eintritt des Versorgungsfalls steht für die Altersvorsorgeleistungen Kapital zur Verfügung, das angesammelt wurde aus den vom Stpfl. eingezahlten Beiträgen, den nach Abschn. XI gewährten Zulagen, und den in der Ansparphase aus der Anlage des Kapitalbestands erzielten Erträgen. Darüber hinaus werden auch während der Leistungsphase noch Kapitalerträge aus der Anlage d...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / d) Vermeidung der Doppelbesteuerung

aa) Grundsatz Rz. 181 Das Abkommen sieht in Art. 11 Abs. 2 und 3 DBA zur Vermeidung der Doppelbesteuerung grds. die Anrechnungsmethode vor. Die im Belegenheitsstaat auf Vermögen i.S.d. Art. 5, 6 und 8 DBA erhobene Steuer wird im Wohnsitzstaat auf die dortige Steuer angerechnet. bb) Überdachende Besteuerung Rz. 182 Für Fälle der überdachenden Besteuerung gilt Folgendes: Die USA b...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / c) Vermeidung der Doppelbesteuerung

Rz. 79 Die Doppelbesteuerung wird dadurch vermieden, dass der Wohnsitzstaat die nach Art. 24 Abs. 1 und 2 DBA im Belegenheitsstaat erhobenen Steuern anrechnet (Art. 26 Abs. 1a), Abs. 2a) DBA). Sowohl der Bundesrepublik Deutschland als auch Dänemark steht das Recht zur überdachenden Besteuerung zu. Diese kommt dann zum Tragen, wenn der Erblasser/Schenker in einem von beiden S...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / d) Vermeidung der Doppelbesteuerung

Rz. 152 Hinsichtlich des in der Schweiz belegenen unbeweglichen Vermögens i.S.v. Art. 5 DBA wendet die Bundesrepublik Deutschland bei Erblassern, die im Zeitpunkt ihres Todes über die schweizerische Staatsangehörigkeit verfügten, die Freistellungsmethode an, allerdings mit Progressionsvorbehalt (Art. 10 Abs. 1a) DBA).[253] Aus Schweizer Sicht gilt die Freistellungsmethode fü...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / dd) Vermeidung der Doppelbesteuerung

Rz. 109 Art. 11 DBA sieht grds. und ausschließlich die Anwendung der Anrechnungsmethode vor. Die im jeweils anderen Staat anfallende Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer wird auf die in dem Staat, dem nach DBA aufgrund der Ansässigkeit des bzw. der Beteiligten das vorrangige Besteuerungsrecht zusteht, angerechnet. Rz. 110 Ist der Erblasser/Schenker i.S.d. DBA in Deutschland ansäss...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / I. Grundsätzliche Bedeutung von Doppelbesteuerungsabkommen

Rz. 69 Bei der Anrechnungsvorschrift des § 21 ErbStG handelt es sich um eine einseitige Vorschrift nach nationalem Recht. Diese ist nach völkerrechtlichen Grundsätzen gegenüber einem Doppelbesteuerungsabkommen subsidiär.[151] Soweit der Anwendungsbereich im jeweiligen Einzelfall reicht, verdrängen daher die Regelungen des jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommens die Anwendbark...mehr