Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Frotscher/Geurts, EStG § 17 Veräußerung von Anteilen an ... / 3.2.3 Veräußerungskosten

Dr. Constanze Wetzel, Joachim Moritz
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Rz. 197

Der Veräußerungsgewinn wird durch die Veräußerungskosten gemindert.

Ab Inkrafttreten des Teileinkünfteverfahrens sind nicht die gesamten Veräußerungskosten von dem Veräußerungspreis abzusetzen, sondern nach § 3c Abs. 2 EStG nur 60 % davon. Die verbleibenden 40 % bleiben steuerlich unberücksichtigt. Für die Ermittlung des stpfl. Teils des Veräußerungsgewinns ist also von 60 % des Veräußerungspreises, vermindert um 60 % der Veräußerungskosten, auszugehen.

 

Rz. 197a

Nach Auffassung des BFH[1] soll § 3c Abs. 2 EStG nicht gelten, wenn der Stpfl. keinerlei (positive) Einnahmen oder Vermögensmehrungen aus der Beteiligung erzielt hatte. Veräußerungskosten wären dann in voller Höhe anzusetzen. Diese Ansicht widerspricht dem System des Halb-/Teileinkünfteverfahrens. Für die Anwendung des § 3c Abs. 2 EStG ist es ausreichend, dass etwaige Einnahmen nur 60 % angesetzt werden; dies setzt nicht voraus, dass es tatsächlich zu solchen Einnahmen oder Vermögensmehrungen gekommen ist. Der Ansicht des BFH v. 25.6.2009 ist daher nach Ansicht der Finanzverwaltung nicht zu folgen.[2] Der BFH hat jedoch seine Ansicht ausdrücklich aufrechterhalten.[3] Außerdem soll § 3c Abs. 2 EStG nicht gelten, wenn aus der Beteiligung lediglich solche Einnahmen erzielt wurden, die noch dem körperschaftsteuerlichen Anrechnungsverfahren unterlagen. In diesem Fall lägen keine Einnahmen i. S. d. § 3 Nr. 40 EStG vor, mit denen Aufwendungen nach § 3c Abs. 2 EStG in Zusammenhang stehen könnten.[4] Der Gesetzgeber hat durch das Jahressteuergesetz 2010 v. 8.12.2010[5] auf die BFH-Rspr. reagiert und in § 3c Abs. 2 S. 2 EStG geregelt, dass für die Anwendbarkeit der Abzugsbeschränkung die Absicht ausreicht, Betriebsvermögensmehrungen oder Einnahmen i. S. v. § 3 Nr. 40 EStG oder Vergütungen i. S. v. § 3 Nr. 40a EStG zu erzie...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Produktempfehlung
haufe-product

    Meistgelesene Beiträge
    • Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer eines Gutachters
      1
    • Umsatzsteuern in Europa: Regelungen und Verfahren
      1
    Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Finance Office Premium
    Top-Themen
    Downloads
    Zum Haufe Shop
    Produktempfehlung


    Zum Thema Finance
    Richtig verzollen und Geld sparen: Schnelleinstieg Zoll
    Schnelleinstieg Zoll
    Bild: Haufe Shop

    Vermeiden Sie teure Fehler bei der Zollerklärung. Mit diesem Buch gehen Sie sicher mit allen Rechtsfragen zum Import und Export um - ohne juristische Vorkenntnisse. Es erklärt Ihnen Schritt für Schritt alle zollrechtlichen Grundlagen für einen reibungslosen Ablauf.


    Newsletter Finance
    Newsletter Steuern und Buchhaltung

    Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

    • Für Praktiker im Rechnungswesen
    • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
    • Alles rund um betriebliche Steuern
    Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
    Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
    Haufe Fachmagazine
    Themensuche
    A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
    Zum Finance Archiv
    Haufe Group
    Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
    Weiterführende Links
    RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
    Kontakt
    Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
    Haufe Rechnungswesen Shop
    Rechnungswesen Produkte Buchführung Software und Bücher Bilanzierung & Jahresabschluss Lösungen Produkte zu Kostenrechnung Produkte zur IFRS-Rechnungslegung Haufe Shop Buchwelt

      Weitere Produkte zum Thema:

      × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

      Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

      Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

      Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

      Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren