Fachbeiträge & Kommentare zu Direktionsrecht

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§ 4 Arbeitsvertragsgestaltu... / c) Hinweise zur Vertragsgestaltung

Rz. 94 Die Musterklausel greift die vorstehend genannten Prämissen auf. Zwar kann das Weisungsrecht arbeitsvertraglich abbedungen werden.[135] Rechtlich ist es also denkbar, dass der Arbeitgeber arbeitsvertraglich auf sein Weisungsrecht verzichtet. Ein solcher Verzicht könnte dann nur durch eine vertragliche Abrede wieder rückgängig gemacht werden. Ein solcher Verzicht dürft...mehr

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§ 4 Arbeitsvertragsgestaltu... / a) Musterklausel

Rz. 91 Muster 4.11: Weisungsrecht/Agiles Arbeiten Muster 4.11: Weisungsrecht/Agiles Arbeiten Die Arbeit in agilen Arbeitsgruppen erfolgt soweit als möglich frei von fachlichen Weisungen der Arbeitgeberin. Das disziplinarische Weisungsrecht gemäß § 106 GewO bleibt hiervon unberührt. Im Übrigen behält sich die Arbeitgeberin vor, bei Bedarf jederzeit auch fachliche Weisungen gem...mehr

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§ 4 Arbeitsvertragsgestaltu... / b) Grundlagen

Rz. 92 Agile Arbeitsorganisationen in Reinform lösen sämtliche Hierarchieebenen unterhalb des gesetzlichen Vertretungsorgans auf. Berichtslinien entfallen, es werden funktionsübergreifende Teams gebildet, die nach den jeweiligen Anforderungen der zu erledigenden Aufgaben und Projekte zusammengesetzt werden. Die Aufgaben werden in den Teams eigenverantwortlich erledigt. Die R...mehr

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§ 4 Arbeitsvertragsgestaltu... / a) Arbeitsort

Rz. 11 Gemäß § 106 GewO kann der Arbeitgeber den Ort der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen. Damit unterliegt der Arbeitsort dem Weisungsrecht des Arbeitgebers, solange im Arbeitsvertrag kein bestimmter Arbeitsort festgeschrieben ist. Gleichwohl kann nach gängiger Auffassung der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer dessen Privatwohnung nicht einseitig gemäß § 1...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / IV. Alternative Regelungsvorschläge

Rz. 92 Muster 3.14: Dienstwagen Muster 3.14: Dienstwagenmehr

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§ 4 Arbeitsvertragsgestaltu... / a) Musterklausel

Rz. 97 Muster 4.12: Matrixklausel Muster 4.12: Matrixklausel Der Arbeitgeber ist dazu berechtigt, den Arbeitnehmer jederzeit ohne Verschlechterung seiner vertraglichen Vergütung und ohne Veränderung des tatsächlichen Arbeitsorts in einer unternehmensübergreifenden Arbeitsorganisation (zum Beispiel einer Matrixstruktur) einzusetzen, in der das fachliche Weisungsrecht nicht vom...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / II. Grundlagen

Rz. 16 Gemäß § 106 GewO kann der Arbeitgeber den Ort der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen bestimmen. Regeln die Vertragsparteien den Ort der Arbeitsleistung im Arbeitsvertrag, wird dieses Weisungsrecht eingeschränkt und der Arbeitsort fixiert. Wird der Arbeitsort im Arbeitsvertrag festgeschrieben, können die Vertragsparteien mittels einer überörtlichen Versetzungsklaus...mehr

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§ 4 Arbeitsvertragsgestaltu... / b) Grundlagen

Rz. 98 Matrixstrukturen setzen eine (partielle) Übertragung des Weisungsrechts gemäß § 106 GewO voraus. Nur so wird der Matrixmanager in die Lage versetzt, die Arbeitsleitung innerhalb der Matrixzelle rechtlich verbindlich zu steuern. Hierfür erteilt der Vertragsarbeitgeber dem Matrixmanager im Regelfall eine Ausübungsermächtigung.[138] Diese ermöglicht es dem Matrixmanager,...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / 1. Lage und Dauer der Arbeitszeit

Rz. 28 Regelungen zur Dauer der Arbeitszeit sind im Grundsatz Hauptleistungsabrede und unterliegen infolgedessen keiner Angemessenheitskontrolle gemäß § 307 Abs. 1 BGB. Aus Sicht der gleichwohl gebotenen Transparenzkontrolle sind Regelungen über eine starre, zum Beispiel wöchentliche Arbeitszeit unkritisch. Probleme ergeben sich erst dann, wenn die Dauer der regelmäßigen Arb...mehr

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§ 13 Konzernrecht / a) Beherrschungsvertrag

Rz. 11 § 291 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 AktG definiert den Beherrschungsvertrag als Vereinbarung, mit der die Leitung (i.S.d. § 76 AktG) einer Gesellschaft (Untergesellschaft, beherrschte Gesellschaft) der Leitung einer anderen Gesellschaft (Obergesellschaft, herrschende Gesellschaft) unterstellt wird.[24] Die Leitung der abhängigen Gesellschaft ist dann entgegen § 76 AktG weisung...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / 3. Entziehung des Dienstwagens in Phasen ohne Arbeitsleistung

Rz. 83 In der betrieblichen Praxis entstehen bisweilen Konflikte darüber, ob der Arbeitnehmer den ihm überlassenen Dienstwagen auch dann behalten darf, wenn er – etwa aufgrund von Krankheit, Urlaub, Elternzeit, Mutterschutz oder einer vertraglich vorbehaltenen Freistellung von der Arbeitsleistung – tatsächlich keine Arbeitsleistung erbringt. Recht einfach zu beantworten sind...mehr

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§ 4 Arbeitsvertragsgestaltu... / c) Hinweise zur Vertragsgestaltung

Rz. 100 Matrixklauseln in vorformulierten Arbeitsverträgen müssen einer Angemessenheits- und Transparenzkontrolle am Maßstab des § 307 Abs. 1 BGB genügen. Insoweit lassen sich die zu Versetzungsklauseln herausgearbeiteten Grundsätze übertragen. Darüber hinaus sollte in der Matrixklausel aus Transparenzgründen klargestellt werden, dass das disziplinarische Weisungsrecht beim ...mehr

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§ 13 Konzernrecht / I. Allgemeines

Rz. 82 Eine weitere Möglichkeit zur Verbindung zweier selbstständiger Unternehmen ist die Eingliederung einer Tochter- in die Muttergesellschaft (sog. Hauptgesellschaft). Wirtschaftlich ist sie mit einer umwandlungsrechtlichen Verschmelzung vergleichbar, unterscheidet sich von dieser jedoch insofern, als die Selbstständigkeit der beteiligten Rechtsträger gewahrt bleibt. Mit ...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / 3. Hinweise zur Vertragsgestaltung

Rz. 6 Die Festlegung von Art und/oder Ort der Tätigkeit ist Hauptleistungsabrede. Damit unterliegt Nr. 1 der Musterklausel keiner Angemessenheitskontrolle i.S.d. § 307 Abs. 1 BGB; es ist lediglich eine Transparenzkontrolle vorzunehmen. Abstrakte Festlegungen der Art der Tätigkeit wie z.B. der Bezeichnung als "Angestellter" wird zum Teil wegen Inhaltsleere entsprechende Trans...mehr

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§ 4 Arbeitsvertragsgestaltu... / bb) Hinweise zur Vertragsgestaltung

Rz. 64 Im Rahmen von Vereinbarungen über Vertrauensarbeitszeit übt der Arbeitgeber sein Weisungsrecht über Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit nicht aus. Er vertraut insoweit darauf, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitspflicht in zeitlicher Hinsicht ohne Kontrolle erfüllt.[104] Im Rahmen der Vertragsgestaltung ist darauf zu achten, dass der Arbeitgeber auf sein Weisungs...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 3. Zwingender Aufsichtsrat

Rz. 286 Im Gegensatz zu den Bestimmungen über die AG ist für die GmbH die Einrichtung eines Aufsichtsrates nur in wenigen Fällen vorgesehen. Es handelt sich hierbei um § 1 Abs. 1 Nr. 3 DrittelbG, der bei GmbHs mit mehr als 500 Arbeitnehmern einen Aufsichtsrat fordert. Weiterhin verlangen § 18 Abs. 2 Satz 1 KAGB [948] sowie die Vorschriften des Mitbestimmungsgesetzes und des M...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / I. Allgemeines

Rz. 572 Die Rechtsform der AG genießt im Gegensatz zur Rechtsform der GmbH häufig ein besseres Image. Vorteil der AG ist die erleichterte Möglichkeit der Kapitalbeschaffung über die Börse. Von daher ist die AG im Gegensatz zur GmbH eher für eine Fluktuation unter den Anteilseignern geeignet. Diese Fluktuation wird bei der AG durch die Zulassung praktisch nennwertloser Anteil...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / bb) Abweichende Regelungen

Rz. 260 Der Unterbeteiligungsvertrag kann die Geschäftsführung aber auch abweichend von den vorstehend geschilderten Grundsätzen regeln. Dem Unterbeteiligten darf dabei grds. Geschäftsführungsbefugnis in jeder Abstufung eingeräumt werden, sogar alleinige Geschäftsführungsbefugnis.[338] Sind seine Einflussnahmemöglichkeiten auf die Geschäftsführung nicht ganz unbedeutend, spr...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / 2. Überstunden

Rz. 30 Unter welchen Voraussetzungen Klauseln zur Anordnung von Mehrarbeit einer AGB-Kontrolle standhalten, ist spätestens seit einer Entscheidung des BAG vom 22.2.2012[31] heiß umstritten. In dieser Entscheidung lässt das BAG zunächst offen, ob eine Anordnungsbefugnis – dort mit einer Abgeltungsklausel kombiniert – als Hauptleistungsabrede zu erachten ist, die keiner Angeme...mehr

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§ 4 Arbeitsvertragsgestaltu... / A. Einführung

Rz. 1 "Arbeitsrecht 4.0" symbolisiert ein Arbeitsrecht im Wandel. "Home-Office", "Mobile-Office", "Agile Working", "Scrum", "Desksharing", "Crowdwork" oder auch "Bring Your Own Device (BYOD)", schon diese Auswahl an Anglizismen lässt die Dynamik erkennen, mit der Globalisierung und Digitalisierung in die arbeitsrechtliche Vertragsgestaltung Einzug gehalten haben. Doch es wär...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / aa) Geschäftsführungsangelegenheiten

Rz. 260 Beschlussfassungen in Geschäftsführungsangelegenheiten können sowohl dann zu fällen sein, wenn sich die Gesellschaft eine Gesamtgeschäftsführung mit Mehrheitsprinzip gegeben hat, als auch dann, wenn sie die Beschlussfassung über bestimmte, regelmäßig in besonderer Art hervorgehobene Geschäftsführungsangelegenheiten allen Gesellschaftern vorbehalten hat. Von letzterer...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / Literaturtipps

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§ 20 Joint Ventures / 4. Regelung der Geschäftsführung

Rz. 51 Zur Machtbalance im Joint Venture gehört auch das Austarieren der Kompetenzen von Geschäftsführung und Gesellschafter. Das aus dem Gesellschaftsrecht vertraute Instrument ist ein Katalog, der Maßnahmen auflistet, zu deren Vornahme die Geschäftsführung im Innenverhältnis der vorherigen Zustimmung der Gesellschafterversammlung bedarf. Dieser Katalog findet sich häufig i...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / bb) Zahlungsunfähigkeit

Rz. 449 Bei der Prüfung der Zahlungsunfähigkeit der abhängigen Gesellschaft ist der entstandene Verlustausgleichsanspruch in der Liquiditätsbilanz nur zu berücksichtigen, wenn der Zufluss innerhalb von max. drei Wochen überwiegend wahrscheinlich ist. Streitig ist, ob die abhängige Gesellschaft bei erwartbarem Verlust und aktuellem Liquiditätsbedarf bereits vor dem Abschlussst...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / aa) Arbeitsrecht

Rz. 247 Der Geschäftsführer einer GmbH ist nach ständiger Rspr. kein Arbeitnehmer; vielmehr repräsentiert er die GmbH als Arbeitgeber.[756] Etwas anderes soll in Ausnahmefällen gelten, nämlich wenn der Geschäftsführer über das gesellschaftsrechtliche Weisungsrecht hinaus weiteren auch arbeitsbegleitenden und verfahrensorientierten Weisungen unterliegt.[757] Unabhängig davon ...mehr

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§ 4 Arbeitsvertragsgestaltu... / 2. Matrixklauseln

Rz. 95 Aus arbeitsrechtlicher Sicht stehen insbesondere solche Matrixstrukturen zur Diskussion, die sich im Konzern über Unternehmensgrenzen hinweg erstrecken. Unter Matrixstrukturen sind Organisationsformen zu verstehen, die nach Funktionen (z.B. Entwicklung, Marketing, Sales, HR), Produkten und Regionen gegliedert sind.[136] Die hieraus entstehenden Einheiten werden von ei...mehr

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§ 20 Joint Ventures / 1. Kriterien der Rechtsformwahl

Rz. 10 In die Rechtsformwahl fließen zahlreiche Aspekte ein, die typischerweise nicht sämtlich für dieselbe Rechtsform sprechen, sondern gegeneinander abzuwägen sind. Bei den meisten Gründungen fließen mehrere oder alle der folgenden Gesichtspunkte[10] in die Abwägung ein, ergänzt um einzelfallspezifische Faktoren (etwa gesetzliche Vorgaben für die Rechtsform der Joint Ventu...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / c) Sonderrechte

Rz. 325 Den Gesellschaftern können darüber hinaus Sonderrechte eingeräumt werden. Zu unterscheiden ist zwischen sog. Vorzugsrechten, die dem jeweiligen Inhaber des Geschäftsanteils zustehen und Sonderrechten, die nur einem Gesellschafter persönlich gewährt werden und vom Geschäftsanteil trennbar und auch separat veräußerbar sind. Beispiele Ansprüche auf einen höheren Gewinnan...mehr

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§ 10 Selbstständiges Beweis... / III. Bauteilöffnung durch den Sachverständigen

Rz. 37 Weitgehend noch ungeklärt, da durch den BGH (noch) nicht abschließend entschieden und in Literatur und Rechtsprechung kontrovers diskutiert, ist die Frage, ob Sachverständige zu einer Bauteilöffnung berechtigt sind, bzw. durch das Gericht im Rahmen des § 404a ZPO verpflichtet werden können, Bauteilöffnungen vorzunehmen. Je nach vertretener Auffassung stellt sich darüb...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / aa) Regelmäßige Unbeschränktheit

Rz. 534 § 124 Abs. 4 HGB umschreibt handelsrechtlich die Unbeschränktheit der Vertretungsmacht. Im Gegensatz zur Geschäftsführungsbefugnis, die bereits gesetzlich beschränkt ist, kann sie nicht durch Vereinbarungen im Gesellschaftsvertrag limitiert werden. Sie umfasst alle gerichtlichen und außergerichtlichen Rechtsgeschäfte und Rechtshandlungen und reicht damit weiter als d...mehr

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§ 4 Arbeitsvertragsgestaltu... / bb) Grundlagen

Rz. 80 Bei Jahresarbeitszeitkonten wird das vertragliche Arbeitsvolumen auf das Jahr bezogen. Typischerweise sind Jahresarbeitszeitkonten auf kollektivrechtlicher Ebene geregelt; in nichttarifgebundenen Betrieben ohne Betriebsrat finden sich aber auch individualrechtliche, arbeitsvertragliche Regelungen. Diese umfassen regelmäßig die Jahresarbeitszeitverpflichtung, den Zeitr...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / 2. Beteiligung gemeinnütziger Stiftungen an Kapitalgesellschaften

Rz. 667 Für die Besteuerung der laufenden Geschäftstätigkeit einer gemeinnützigen Stiftung kommt es auf die Abgrenzung der Sphären Vermögensverwaltung und wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb an. Die Vermögensverwaltung ist als Kernbereich der Einkommenserzielung einer steuerbegünstigten Stiftung anzusehen. Darunter fällt insb. die Anlage des Stiftungsvermögens (vgl. § 14 Satz ...mehr

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§ 20 Joint Ventures / 2. Typische Rechtsformen

Rz. 11 Die GmbH ist neben der GmbH & Co. KG die häufigste Rechtsform einer Joint Venture-Gesellschaft.[11] Die GmbH ist geprägt durch eine große Freiheit bei der Gestaltung der Satzung (vgl. § 45 Abs. 2 GmbHG), das Recht der Gesellschafter, der Geschäftsführung verbindliche Weisungen zu erteilen (§ 37 Abs. 1 GmbHG), sowie die Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermöge...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 2. Fakultativer Aufsichtsrat

Rz. 285 Ist die GmbH nicht bereits kraft Gesetzes verpflichtet, einen Aufsichtsrat zu bilden, können die Gesellschafter einer GmbH frei entscheiden, ob sie einen Aufsichtsrat in ihrem Unternehmen einrichten oder nicht (§ 52 Abs. 1 GmbHG).[935] Die Einrichtung eines fakultativen Aufsichtsrates bedarf einer Regelung in der Satzung unter Einhaltung der §§ 53 f. GmbHG. Enthält d...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / aa) Grundsatz

Rz. 253 Hinsichtlich der Geschäftsführung ist bei der Unterbeteiligung zwischen der Wahrnehmung der Rechte und Pflichten aus der Hauptbeteiligung einerseits und den Angelegenheiten, die sich aus dem Unterbeteiligungsverhältnis als solchem ergeben (z.B. Rechnungslegung, Gewinnverteilung) andererseits zu unterscheiden.[331] Die Geschäftsführung umfasst jeweils die gesamte Täti...mehr

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§ 13 Konzernrecht / b) Gewinnabführungsvertrag

Rz. 15 Durch den Abschluss eines Gewinnabführungsvertrages (§ 291 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2. AktG) verpflichtet sich ein Unternehmen (verpflichtetes Unternehmen, Untergesellschaft) seinen gesamten Bilanzgewinn (Jahresüberschuss i.S.d. § 301 AktG) an das andere Unternehmen (Obergesellschaft) abzuführen. Er wird daher auch als Ergebnisabführungsvertrag bezeichnet.[37] Die Abführung...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / VII. Satzungsänderung

Rz. 2305 Ausdrückliche Vorschriften über die Satzungsänderung in der KGaA fehlen. Entsprechend der o.g. Normenhierarchie des § 278 Abs. 2 und Abs. 3 AktG findet deshalb teilweise Kommanditgesellschaftsrecht, teilweise Aktienrecht Anwendung. Rz. 2306 Die Änderung aktienrechtlicher Bestandteile der Satzung (§§ 281 Abs. 1, 23 Abs. 3 und Abs. 4 AktG), richtet sich nach den §§ 179...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 1. Gesellschaftsrechtliche/erbrechtliche Unterschiede zwischen Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften

Rz. 601 Kapitalgesellschaften erfordern ein gesetzliches Mindestkapital. Das Mindestkapital beträgt bei der klassischen GmbH 25.000,00 EUR (§ 5 Abs. 1 Satz 1 GmbHG). Beträgt das Stammkapital weniger als 25.000 EUR, muss die Gesellschaft als "Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)" firmieren (§ 5a GmbHG). Bei der AG beträgt das Stammkapital mindestens 50.000,00 EUR (§ 7...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 1. Allgemeines

Rz. 621 Eine KG unterscheidet sich von einer OHG (s. hierzu Rdn 482 ff.) in erster Linie dadurch, dass ein Teil der Gesellschafter unbeschränkt (sog. Komplementäre) und ein Teil nur beschränkt (sog. Kommanditisten) haftet ("Zwei-Klassen-Gesellschaft"). Sie blickt als Rechtsform auf eine sehr weit zurückreichende Tradition zurück und erfüllt das Bedürfnis des Rechtsverkehrs na...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / II. Grundlagen

Rz. 22 Regelungen zur Dauer der Arbeitszeit definieren die im Synallagma stehende Hauptleistungspflicht des Arbeitnehmers und sind somit Kernregelung von Arbeitsverträgen. Fehlt es an einer Regelung zur Dauer der Arbeitszeit, wird diese Regelung durch ergänzende Vertragsauslegung geschlossen.[25] Gleichwohl finden sich für tarifliche Mitarbeiter häufig keine Festlegungen zur...mehr

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§ 1 Praktische Hinweise zur... / II. Abgrenzung zum Werkvertrag

Rz. 16 Da der Arbeitsvertrag eine Unterform des Dienstvertrags ist, unterscheidet auch er sich zunächst von einem Werkvertrag nach § 631 BGB dadurch, dass der Arbeitnehmer im Gegensatz zu einem Werkunternehmer lediglich eine Tätigkeit als solche, nicht jedoch die Herbeiführung eines bestimmten Erfolgs schuldet. Der Dienstnehmer bzw. Arbeitnehmer ist nach § 611 Abs. 1 BGB zur...mehr

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§ 4 Arbeitsvertragsgestaltu... / b) Arbeitszeit

Rz. 18 Der Regelungsvorschlag zur Arbeitszeit erschließt sich vor dem Hintergrund, dass die Home-Office-Vereinbarung als Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag strukturiert ist. Damit erübrigen sich Regelungen zur Arbeitszeit während der Tätigkeit in der betrieblichen Arbeitsstätte; insoweit ist die Geltung der betrieblichen Regelungen vorausgesetzt. Mit Blick auf die Arbeits...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / d) Erfasster Personenkreis

Rz. 336 In die Haftung wegen existenzvernichtenden Eingriffs kommt in erster Linie der den Eingriff ausführende Gesellschafter. Für die Mithaftung der Gesellschafter im Rahmen einer Ausfallhaftung wegen existenzvernichtenden Eingriffs in die GmbH ist nicht erforderlich, dass der mithaftende Gesellschafter selbst Leistungen empfangen hat; es reicht, dass er durch sein Einvers...mehr

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§ 7 Handelsgeschäft / 1. Frachtvertrag

Rz. 167 Gem. § 407 Abs. 1 HGB ist der Frachtführer verpflichtet, das Gut zum Bestimmungsort zu befördern und dort an den Empfänger abzuliefern. Als Gegenleistung dafür schuldet der Absender die Zahlung der vereinbarten Fracht (§ 407 Abs. 2 HGB). Die Güterbeförderung muss zum Betrieb eines gewerblichen Unternehmens gehören (§ 407 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 HGB). Die §§ 407 ff. HGB g...mehr

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§ 4 Arbeitsvertragsgestaltu... / cc) Hinweise zur Vertragsgestaltung

Rz. 35 Absatz 1 der Musterklausel regelt zunächst das Zeitdeputat, innerhalb dessen der Arbeitgeber die Dauer der regelmäßigen Arbeitszeit erhöhen kann. Hierbei ist der nunmehr durch § 12 Abs. 2 TzBfG abgesteckte Rahmen zu beachten. Die Arbeitszeit kann also höchstens bis zu 25 % erhöht oder um 20 % verringert werden. Die in der Musterklausel aufgeführten Alternativen bilden...mehr

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§ 6 Franchiserecht / VI. Franchise-Verträge und Sozialversicherungsrecht

Rz. 205 Die Diskussion um die Scheinselbstständigkeit des Franchise-Nehmers hat zwar ihr Ende gefunden, nachdem durch das zweite Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 31.12.2002[420] der Kriterienkatalog des § 7 Abs. 4 SGB IV a.F. ersatzlos aufgehoben wurde. Jedoch scheint die Rspr. mittlerweile die Rentenversicherungspflicht gem. § 2 Nr. 9 SGB VI auch auf ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / a) Rechtsstellung des Vorstands

Rz. 859 Der Vorstand ist notwendiges Organ der Gesellschaft.[2625] Er leitet nach § 76 Abs. 1 AktG die Gesellschaft. Gemeint ist damit die Planung, Geschäftspolitik und Strategie des Unternehmens sowie die Organisation und Überwachung ihrer Umsetzung im Unternehmen.[2626] Die Leitungsaufgabe ist dem Vorstand als Kollegialorgan zugewiesen, ein Handeln in vertretungsberechtigt...mehr

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Literaturverzeichnis

Antomo, Aufwind für internationale Gerichtsstandsvereinbarungen – Inkrafttreten des Haager Übereinkommens, NJW 2015, S. 2919 ff Arnold/Krieger/Zeh, Betriebsvereinbarungsoffene Arbeitsverträge – Gestaltungsmöglichkeiten und Grenzen in der Praxis, NZA 2020, 81 Ascheid/Preis/Schmidt, Kündigungsrecht, 6. Auflage 2021 Bauer/Arnold, AGB-Kontrolle von Vorstandsverträgen, ZIP 2006, 233...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / aa) Überschuldungsprüfung

Rz. 446 Der Verlustausgleichsanspruch der abhängigen Gesellschaft kann im Überschuldungsstatus aktiviert werden, wenn und soweit er werthaltig ist. Auch vor Ablauf des regulären Geschäftsjahres kann der Verlustausgleichsanspruch im Rahmen der Überschuldungsprüfung auf der Aktivseite berücksichtigt werden, wenn seine Entstehung sicher ist und er der abhängigen Gesellschaft da...mehr

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Temporärer Auslandseinsatz:... / 2.2 Vereinbarung als Grundlage

Die Arbeitsvertragsparteien können die temporäre Auslandstätigkeit auf Basis einer freiwilligen Vereinbarung regeln, z. B. einer Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag. Als weitere Rechtsgrundlagen kommen insbesondere tarifvertragliche Regelungen und freiwillige Betriebsvereinbarungen in Betracht. Zwar hat der Gesetzgeber ein neues Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats zur Ausg...mehr