Fachbeiträge & Kommentare zu Direktionsrecht

Beitrag aus TVöD Office Professional
Versetzung / 7.3 Direktionsrecht

Durch die Personalgestellung wird das Direktionsrecht des Arbeitgebers wesentlich erweitert, da die Personalgestellung nicht der Zustimmung bedarf. Der Beschäftigte muss seine Arbeitsleistung nicht an seinem bisherigen Arbeitsplatz, sondern bei einem Dritten erbringen. Hinweis Bei der Personalgestellung ist nur die vertragliche Arbeit geschuldet, nicht jedoch eine Tätigkeit, ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Versetzung / 3 Verhältnis zum Direktionsrecht

3.1 Reichweite des allgemeinen Direktionsrechts Das Direktionsrecht (auch Weisungsrecht) gestattet es dem Arbeitgeber, einseitig verhaltenslenkende Anordnungen zu treffen, die sich auf die Tätigkeit selbst oder der damit zusammenhängenden Verhaltensweisen beziehen. Eines solchen Direktionsrechts bedarf es, weil die einzelnen Dienstverpflichtungen meist nicht genau vertraglich...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Versetzung / 3.1 Reichweite des allgemeinen Direktionsrechts

Das Direktionsrecht (auch Weisungsrecht) gestattet es dem Arbeitgeber, einseitig verhaltenslenkende Anordnungen zu treffen, die sich auf die Tätigkeit selbst oder der damit zusammenhängenden Verhaltensweisen beziehen. Eines solchen Direktionsrechts bedarf es, weil die einzelnen Dienstverpflichtungen meist nicht genau vertraglich festgelegt sind. Diese Verpflichtungen müssen ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Versetzung / 3.2 Einschränkung des Direktionsrechts im Arbeitsvertrag

Das Direktionsrecht kann unter anderem eingeschränkt werden durch die Tätigkeitsbeschreibung im Arbeitsvertrag. Ist die Tätigkeit im Arbeitsvertrag nicht näher konkretisiert, kann der Arbeitgeber dem Beschäftigten unter Berücksichtigung billigen Ermessens i. S. d. § 315 BGB grundsätzlich jede Tätigkeit zuweisen, die der vereinbarten Entgeltgruppe entspricht.[1] Eine Leistung...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Versetzung / 9.2 Übergang des Direktions-/Weisungsrechts

Grundlage für das Direktionsrecht ist § 106 der Gewerbeordnung. Danach kann der Arbeitgeber Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen, soweit diese Arbeitsbedingungen nicht durch den Arbeitsvertrag, die Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, eines anwendbaren Tarifvertrags oder gesetzliche Vorschriften festgelegt sind. In der Vorschrif...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Versetzung / 3.4 Konkretisierung der Tätigkeit

Selbst wenn der Arbeitsvertrag im Sinne eines "weiten Direktionsrechts" ausgestaltet ist, kommt eine Konkretisierung der Tätigkeit in Betracht, wenn der Arbeitnehmer dieselbe Tätigkeit über eine lange Zeitspanne (z. B. 10 Jahre) ausübt und der Arbeitgeber durch sein weiteres Verhalten ein entsprechendes Vertrauen beim Arbeitnehmer geschaffen hat, wonach er nur noch diese Tät...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Versetzung / 3.3 Ausübung billigen Ermessens

Das billige Ermessen nach § 315 BGB ist bei jeder Ausübung des Direktionsrechts zu beachten. Im Kern sind die Interessen der Beteiligten, also die betrieblichen Interessen des Arbeitgebers an der Ausübung des Direktionsrechts und die des Arbeitnehmers, abzuwägen. Beispielhaft ist hier eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein aus dem Jahr 2015[1]: Im Arb...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Versetzung / 3.5 Änderungskündigung

Gibt der Arbeitsvertrag nicht die Möglichkeit, eine Änderung aufgrund des allgemeinen Direktionsrechts durchzuführen und liegen die Voraussetzungen des § 4 TVöD nicht vor, ergeben sich lediglich die Möglichkeiten einer einvernehmlichen Änderung des Arbeitsvertrags oder einer Änderungskündigung. Im Rahmen einer Änderungskündigung müssen jedoch die weiteren kündigungsrechtlich...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Versetzung / 4 Versetzung

Die Versetzung ist in § 4 Abs. 1 TVöD geregelt. Von den Tarifvertragsparteien wurde die durch die Rechtsprechung entwickelte Definition, wie unter 2.1 dargestellt, übernommen. Bei der Versetzung handelt es sich um eine Erweiterung des Direktionsrechts des Arbeitgebers. § 4 TVöD hat zum Schutz des Arbeitnehmers die Möglichkeit der Versetzung jedoch an die weitere Voraussetzung...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Versetzung / 1 Einleitung

In § 4 TVöD werden die Maßnahmen der Versetzung, Abordnung, Zuweisung und Personalgestellung geregelt. Durch die tarifliche Regelung besteht die Möglichkeit, das Direktionsrecht gem. § 106 der Gewerbeordnung zu erweitern. Im Wesentlichen wurden die Maßnahmen aus dem BAT (§ 12 BAT) übernommen, jedoch durch die Personalgestellung erweitert. 1.1 Erlaubnispflichtige Arbeitnehmerü...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Versetzung / 2.2 Abordnung

Ebenfalls in der Protokollerklärung zu Abs. 1, dort in Ziffer 1, ist die Begriffsdefinition der Abordnung geregelt. Abordnung ist danach die Zuweisung einer vorübergehenden Beschäftigung bei einer anderen Dienststelle oder einem anderen Betrieb desselben oder eines anderen Arbeitgebers unter Fortsetzung des bestehenden Arbeitsverhältnisses. Wesensmerkmal der Abordnung ist die...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Versetzung / 9.3 Zuständigkeit des abgebenden Arbeitgebers bzw. der aufnehmenden Dienststelle/des aufnehmenden Betriebs z. B. bei Abmahnung und Kündigung des Arbeitsverhältnisses

Für Maßnahmen, die den Arbeitsvertrag sowie den Bestand des Arbeitsverhältnisses betreffen (z. B. Dauer der Arbeitszeit, Eingruppierung, Kündigung, Abschluss eines Aufhebungsvertrags), ist der Arbeitgeber – im Falle der Abordnung, Zuweisung, Personalgestellung die abgebende Dienststelle/der abgebende Betrieb – zuständig. Die Abwicklung des Arbeitsverhältnisses (Verteilung der...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Versetzung / 9.5 Geltung von Dienst- und Betriebsvereinbarungen

Erfolgt eine Abordnung, Zuweisung oder Personalgestellung, stellt sich die Frage, ob die Dienst- und Betriebsvereinbarungen des abgebenden und/oder aufnehmenden Arbeitgebers auf das Arbeitsverhältnis Anwendung finden. Der persönliche Geltungsbereich einer Dienst- oder Betriebsvereinbarung erstreckt sich zunächst auf alle Arbeitnehmer des Betriebs/der Dienststelle, die mit dem...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Versetzung / 2.4 Personalgestellung

Bei der Personalgestellung, die in den Tarifvertrag aufgenommen wurde, handelt es sich um ein Instrument, das mit Inkrafttreten des TVöD erstmals ausdrücklich tarifvertraglich geregelt, jedoch in der Vergangenheit gerade in der öffentlichen Verwaltung häufig einzelvertraglich eingesetzt wurde. Der wesentliche Unterschied zum früheren Zustand besteht in der Erweiterung des Di...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Versetzung / 6.3 Beschäftigung bei einem Dritten

Nach der Protokollerklärung zu Abs. 2 des § 4 TVöD ist die Zuweisung einer Tätigkeit zu einem "Dritten im In- und Ausland, bei dem der allgemeine Teil des TVöD nicht zur Anwendung kommt", möglich. Damit ist die Möglichkeit der Zuweisung auf private Einrichtungen erweitert. Nach der früheren Regelung im BAT war eine Zuweisung grundsätzlich nur zu einer öffentlichen Einrichtun...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Versetzung / 7.5 Besonderheiten durch das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz

Bei der Personalgestellung bleibt der Beschäftigte Arbeitnehmer des ursprünglichen Arbeitgebers. Wegen der Aufgabenverlagerung ist der Beschäftigte verpflichtet, die Tätigkeit bei einem Dritten zu erbringen. Damit geht auch der Übergang des Direktionsrechts auf den Dritten einher. Da die Personalgestellung "dauerhaft" erfolgt, bestehen rechtliche Probleme im Zusammenhang mit...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Versetzung / 4.2 Dienstliche oder betriebliche Gründe

Eine Versetzung ist nur zulässig, wenn dienstliche oder betriebliche Gründe vorliegen. Damit wird einem Missbrauch aufgrund des erweiterten Direktionsrechts vorgebeugt. Bei diesen Begriffen handelt es sich um unbestimmte Rechtsbegriffe, die gerichtlich voll überprüfbar sind. Andererseits sind unter diese Begriffe nahezu alle Maßnahmen zu fassen, solange diese unter Anwendung...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Versetzung / 7.4 Vertrag zwischen Arbeitgeber und Drittem

Der Inhalt und die Ausgestaltung der Personalgestellung werden zwischen dem Arbeitgeber und dem Dritten vertraglich geregelt. Dieser Personalgestellungsvertrag kann eine Vielzahl von Regelungen enthalten, wie bspw. die Ausgestaltung des Weisungsrechts. Auch ein Rückkehrrecht des Arbeitnehmers kann geregelt werden, das dieser mit einer entsprechenden Ankündigungsfrist ausüben...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Versetzung / 8 Übersicht

mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Versetzung / 9 Folgen der Maßnahmen in der betrieblichen Praxis

In der Personalpraxis stellen sich bei der Abwicklung des Arbeitsverhältnisses eine Reihe von Fragen: Bei der Abordnung, Zuweisung und Personalgestellung ist der Beschäftigte – unter Aufrechterhaltung des bestehenden Arbeitsverhältnisses – verpflichtet, seine Arbeitsleistung bei einem Dritten zu erbringen. Anstellungsbehörde/-betrieb und Einsatzstelle fallen also auseinander...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Versetzung / 7.2 Betriebsübergang

Der häufigste Anwendungsbereich der Personalgestellung ist der Betriebsübergang nach § 613a BGB. Die Regelung des Betriebsübergangs nach § 613a BGB bestimmt, dass der Erwerber eines Betriebs oder Betriebsteils in die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Übergangs mit dem Veräußerer bestehenden Arbeitsverhältnissen eintritt. Praxis-Beispiel In obigem Beispiel erfolgt ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Versetzung / 1.2 Ausnahmetatbestände für den öffentlichen Dienst

Zum 1.4.2017 wurde das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz abermals umfassend geändert. Zwar bleibt es dabei, dass auch eine nicht gewerbsmäßige Überlassung eines Arbeitnehmers unter den Geltungsbereich des Gesetzes fällt und damit der Erlaubnis bedarf, der Gesetzgeber hat jedoch für den Tarifanwender bzw. den öffentlichen Dienst Ausnahmetatbestände geregelt. In § 4 TVöD sind 4 Ma...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.1.2 Abgrenzung der Beschäftigung von selbstständiger Tätigkeit

Rz. 11 Eine Beschäftigung in einem fremden Betrieb liegt vor, wenn der Beschäftigte in den Betrieb eingegliedert ist und dabei einem die Zeit, die Dauer, den Ort und die Art der Ausführung umfassenden Weisungsrecht des Arbeitgebers unterliegt. Diese Weisungsgebundenheit kann – vornehmlich bei Diensten höherer Art – eingeschränkt und zur "funktionsgerecht dienenden Teilhabe a...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2.3 Büropersonal

Rz. 65 Der personelle und zeitliche Umfang der Überlassung von Büropersonal hängt von den jeweiligen Verhältnissen im Betrieb ab. Das überlassene Personal – in der Regel Schreibkräfte – wird vom Arbeitgeber bestimmt (BAG, Beschluss v. 17.10.1990, 7 ABR 69/89 [1]). Hat der Betriebsrat allerdings zu dem Personal aus nachvollziehbaren Gründen kein Vertrauen, mangelt es an der Ge...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 3. Restrukturierungsmaßnahmen

Tz. 82 Stand: EL 44 – ET: 06/2021 Der IASB hat die Restrukturierungsmaßnahmen, für die die besonderen, konkreten Ansatzvorschriften gültig sind, allgemein und anhand von Beispielen erläutert (zur bilanziellen Behandlung von Restrukturierungsaufwendungen vgl. ausführlich Hain, 2000, S. 1ff.; Schiller, 2003, S. 117ff.; Psarski, 2004, S. 71ff.). Gemäß der allgemeinen Definition ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Anwendung der Vorschriften nach VV Teil 2 (Abs. 2)

Rz. 20 Für die Vertretung gegenüber der Aufsichtsbehörde außerhalb eines Disziplinarverfahrens entstehen nach Abs. 2 Gebühren nach VV Teil 2. Welche Sachverhalte der Gesetzgeber mit dieser Regelung im Blick hat, sagt er weder innerhalb des Gesetzes noch in der Gesetzesbegründung. Gemeint kann allerdings nur die außergerichtliche Vertretung gegenüber Rechts- und Fachaufsichts...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 06/2021, Schadensersatz... / 2 Aus den Gründen:

"… I." [14] Die Revision der Bekl. hat Erfolg. Sie führt, soweit das BG zum Nachteil der Bekl. erkannt hat, zur Aufhebung des Berufungsurteils und zur Zurückverweisung der Sache an das BG. [15] 1. Mit der Begründung des BG kann ein Kaufpreiserstattungsanspruch des Kl. gegen die Bekl. wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung gem. §§ 826, 31 BGB nicht bejaht werden. Das BG...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.4 Treuhandschaft und Sozialversicherungspflicht

Der Gesellschafter einer GmbH unterliegt bei Ausübung einer Tätigkeit für die Gesellschaft nur dann nicht der Sozialversicherungspflicht (Rentenversicherung), sofern er aufgrund seines Kapitalanteils von mehr als 50 % maßgeblichen Einfluss auf die GmbH nehmen kann oder beherrschend im Unternehmen tätig ist.[1] Das gilt nach Ansicht der Deutschen Rentenversicherung auch, wenn...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Elternzeit / 4.1 Teilzeit beim eigenen Arbeitgeber

Für den Zeitraum der Elternzeit kann der Arbeitnehmer beim Arbeitgeber eine Verringerung seiner Arbeitszeit (Teilzeit) und ihre Verteilung beantragen, § 15 Abs. 5 Satz 1 BEEG. Die beabsichtigte reduzierte Arbeitszeit darf dabei 30 bzw. ab dem 1.9.2021 32 Wochenstunden im Monatsdurchschnitt nicht überschreiten, es sei denn der Arbeitnehmer will als Tagespflegeperson nach § 23...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH-Gesellschafterversamml... / 4 Einflussnahme auf die Geschäftsführung

Die Gesellschafterversammlung als oberstes Willensbildungsorgan kann umfassend auf die Geschäftsführung Einfluss nehmen. Inwieweit sie von ihrem Recht Gebrauch macht, liegt in ihrem Ermessen. Bereits oben unter 1.3. wurde auf das Weisungsrecht und die Möglichkeit hingewiesen einen Katalog zustimmungspflichtiger Geschäfte festzulegen. Es bleibt der Gesellschafterversammlung ü...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 9... / 7 Unterschreiben des Protokolls (§ 94 FGO i. V. m. § 163 ZPO)

Rz. 71 Eine Regelung zum Unterschreiben des Protokolls findet sich in § 94 FGO i. V. m. § 163 ZPO. Rz. 72 Zitat § 163 ZPO Unterschreiben des Protokolls (1) Das Protokoll ist von dem Vorsitzenden und von dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu unterschreiben. Ist der Inhalt des Protokolls ganz oder teilweise mit einem Tonaufnahmegerät vorläufig aufgezeichnet worden, so hat der...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Flüssige Mittel in Buchführ... / 3.4.2 Nichtbeanstandungsregelung

Rz. 21 Gemäß BMF-Schreiben vom 6.11.2019 [1] wird es nicht beanstandet, wenn die mit einer TSE aufrüstbaren Kassensysteme längstens bis zum 30.9.2020 noch nicht über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung verfügen. Die technisch notwendigen Anpassungen und Aufrüstungen sind jedoch umgehend durchzuführen und die rechtlichen Voraussetzungen unverzüglich zu erfülle...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Verfahrensaussetzung zur Klärung des Vorliegens einer Mitunternehmerschaft

Leitsatz 1. Erscheint es möglich, dass Einnahmen aus einer Beteiligung an einem Handelsgewerbe als atypisch stiller Gesellschafter im Rahmen einer Mitunternehmerschaft erzielt werden, muss das FG das Verfahren über die Rechtmäßigkeit des Einkommensteuerbescheides, in dem Einkünfte aus Kapitalvermögen gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 4 EStG erfasst sind, gemäß § 74 FGO aussetzen, bis du...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Organschaft im Steuerrecht ... / 5.2.2 Organisatorische Eingliederung

Rz. 273 Die Organgesellschaft muss nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse organisatorisch in das Unternehmen des Organträgers eingegliedert sein. Es soll durch die organisatorische Eingliederung gewährleistet sein, dass in der Geschäftsführung der Organgesellschaft der Wille des Organträgers auch tatsächlich durchgeführt wird. Die durch die finanzielle Einglieder...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 29... / 1.3 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 11 § 29a AO dient, anders als etwa § 17 FVG, der schnellen und flexiblen Reaktion auf kurzfristige Sonderbelastungen einzelner FÄ. Ein absehbar langfristiger Unterstützungsbedarf ist nur kurzfristig über § 29a AO, langfristig aber über dauerhafte Aufgabenverschiebungen zwischen FÄ durch eine Rechtsverordnung nach § 17 Abs. 2 S. 3 FVG [1] oder andere – z. B. personalwirtsc...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Führung in Projekten ohne W... / 5 Herausforderung Führung ohne Weisungsbefugnis

Nach den bisherigen Aussagen ist diese Form der Führung eine besondere Herausforderung. Sie kann am besten bewältigt werden, wenn die Führungskraft den Charakter der Führungspersönlichkeit hat. Sehr schnell stellt man in dieser Konstellation fest: Mit Druck ist die Aufgabe nicht zu bewältigen. Wir brauchen Verständnis, Miteinander, Vertrauen und Wertschätzung. In fast jeder O...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Führung in Projekten ohne W... / 1 Führung hat Konjunktur!

Seit einigen Jahren ist das Thema Führung in aller Munde. Unternehmen haben erkannt, dass Mitarbeiter für ein Unternehmen sehr wichtig sind. Gleichfalls bringt der Mitarbeiter seine beste Leistung dann, wenn er sich wohl fühlt. Dazu kann eine Führungskraft sehr viel beitragen, indem sie die Arbeit gestaltet und die Mitarbeiter gezielt einbindet. Es gab Zeiten, in denen man de...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Führung in Projekten ohne W... / 2 Vor welcher Situation stehen wir?

Wir befinden uns in Zeiten zunehmender Komplexität und permanenter Veränderungen. Daraus ergeben sich im Unternehmen immer wieder erforderliche Projekte, um die Rahmenbedingungen zu schaffen, um weiterhin wettbewerbsfähig und wirtschaftlich zu bleiben. Diese Projekte sind häufig bereichsübergreifend und in einigen Fällen sogar unternehmensweit. Nun wird das Projekt mit einem...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 02/2021, Eigene Forder... / 2 II. Die Entscheidung

Das LG widerspricht dem GV in beiden Punkten Die sofortige Beschwerde ist zulässig und hat in der Sache Erfolg. Der GV kann die Durchführung des Vollstreckungsauftrags nicht deshalb verweigern, weil die Gläubigerin nicht das Formular Anlage 1 zu GVFV verwendet hat. Gemäß § 1 GVFV wird für den Vollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher zur Vollstreckung von Geldforderungen...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / C. Gewinnabführungspflichten (§ 324 Abs. 2 AktG)

Rn. 4 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Durch die Eingliederung einer AG, KGaA oder SE in eine Hauptgesellschaft wird nicht automatisch eine Pflicht zur (Teil-)Gewinnabführung begründet. Gleichwohl kann die Hauptgesellschaft durch ihr umfassendes Weisungsrecht nach § 323 Abs. 1 Satz 1 AktG den Gewinn ganz oder teilweise an sich ziehen (vgl. Emmerich/Habersack (2020), § 324 AktG, Rn....mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / D. Zuweisung bei Beherrschungsverträgen (§ 300 Nr. 3 AktG)

Rn. 8 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 § 300 Nr. 3 AktG erfasst drei Fälle von BHV: den sog. Organschaftsvertrag (GAV und BHV, wobei es zwischenzeitlich – anders als bei der umsatzsteuerlichen Organschaft (vgl. § 2 Abs. 2 Nr. 2 Satz 1 UStG) – in körperschaft- (vgl. §§ 14, 17 KStG) wie gewerbesteuerlicher (vgl. § 2 Abs. 2 Satz 2 GewStG) Hinsicht einer organisatorischen Eingliederung...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 9 Berufskra... / 2.1.1 Versicherte Tätigkeit

Rz. 17 Der Versicherungsschutz wird erst dann aktiviert, wenn die schädlichen Einwirkungen, denen der Versicherte ausgesetzt war, einem der Tatbestände zugeordnet werden können, die in §§ 2, 3 oder 6 aufgeführt sind. Allerdings umschreiben diese Vorschriften in aller Regel keine Tätigkeiten (Ausnahme: Rettungshandlung nach § 2 Abs. 1 Nr. 13a), sondern nur den versicherten Pe...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Alkoholismus / 3.1 Alkoholverbote

Es gibt keine gesetzliche Regelung, die generell das Alkoholtrinken in der Arbeitswelt verbietet. Selbst die Unfallverhütungsvorschriften enthalten ein solches Verbot – abgesehen von Einzelfällen[1] – nicht. Ein Alkoholverbot kann jedoch im Wege der Betriebsvereinba­rung, in einem Arbeitsvertrag oder mittels Direktionsrechts angeordnet werden. Man unterscheidet absolute und ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Alkoholismus / 4.1 Verletzung vertraglicher Haupt- und Nebenleistungspflichten

Sozial gerechtfertigt kann eine verhaltensbedingte Kündigung in Zusammenhang mit ­Alkoholkonsum dann sein, wenn der Mitarbeiter aufgrund seines Alkoholmissbrauchs und dessen Auswirkungen vertragliche Haupt- oder Nebenleistungspflichten verletzt. Die Hauptleistungspflicht ist bspw. beeinträchtigt, wenn der Mitarbeiter alkoholbedingt nicht zur Arbeit erscheint, seinen Rausch i...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) Direktionsrecht

Rz. 722 Der für Arbeitgeber einfachste Weg, Compliance-Vorgaben umzusetzen, ist es, sie zum Gegenstand von Weisungen aufgrund des Direktionsrechts nach § 106 GewO zu machen. Allerdings ist die Ausübung des Direktionsrechts an enge Grenzen gebunden. Entscheidende Grenze bildet dabei der Arbeitsvertrag. Es ist stets zu beachten, dass das Weisungsrecht dem Arbeitgeber lediglich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1a Individualarbeitsrecht... / (1) Direktionsrecht des Arbeitgebers

Rz. 513 Die Lage der Arbeitszeit bestimmt der Arbeitgeber kraft seines Direktionsrechts, § 106 GewO. Der Arbeitsvertrag braucht also dazu keine Regelung zu enthalten.[1140] Legt der Arbeitsvertrag allerdings die Lage der Arbeitszeit fest, so ist insofern kein Platz mehr für das Direktionsrecht des Arbeitgebers. Er ist an die Regelung des Arbeitsvertrags gebunden. Eine Änderu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1a Individualarbeitsrecht... / aa) Arbeitsort ohne vertragliche Regelung: Direktionsrecht des Arbeitgebers?

Rz. 378 § 2 Abs. 1 Nr. 4 NachwG verpflichtet den Arbeitgeber, u.a. Folgendes in den Arbeitsvertrag aufzunehmen: "der Arbeitsort oder, falls der Arbeitnehmer nicht nur an einem bestimmten Arbeitsort tätig sein soll, ein Hinweis darauf, dass der Arbeitnehmer an verschiedenen Orten beschäftigt werden kann". Enthält der Arbeitsvertrag dieser Verpflichtung zuwider keine ausdrückl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1a Individualarbeitsrecht... / 44. Direktionsrecht

a) Einführung Rz. 795 Wesensmerkmal eines jeden Arbeitsverhältnisses ist das Recht des Arbeitgebers, dem Arbeitnehmer arbeitsleistungsbezogene und die Ordnung bzw. das Verhalten des Arbeitnehmers im Betrieb betreffende Weisungen zu erteilen.[1737] Dieses Recht wird als Direktionsrecht oder Weisungsrecht des Arbeitgebers bezeichnet und ist in § 106 GewO gesetzlich normiert. § ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) Sprachprobleme bei Ausübung des Direktionsrechtes

Rz. 1594 Auswirkungen kann die Vertragssprachenklausel auch auf Problemfälle bei der Ausübung des arbeitgeberseitigen Direktionsrechts haben. Zwar werden sprachliche Missverständnisse nach Unterzeichnung des Arbeitsvertrages bei Erteilung arbeitgeberseitiger Weisungen seltener auftreten, weil eine unmittelbare Aufklärung durch entsprechende Nachfragen leichter möglich ist. A...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) Bestätigung des gesetzlichen Direktionsrechts

Rz. 808 Das gesetzlich normierte Direktionsrecht lediglich bestätigende Klauseln (siehe oben Rdn 805) sind genau genommen überflüssig. Dasjenige, was sich bereits aus dem Gesetz ergibt, muss nämlich im Arbeitsvertrag nicht vertraglich vereinbart werden.[1794] Es reicht daher durchaus aus, im Arbeitsvertrag lediglich eine weite Tätigkeitsbeschreibung aufzunehmen und keinerlei...mehr