Fachbeiträge & Kommentare zu Derivat

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Begriff der Finanzinstrumente

Rz. 10 [Autor/Zitation] Gemäß § 340c Abs. 1 sind alle Erträge und Aufwendungen aus Geschäften mit Finanzinstrumenten des Handelsbestands und aus dem Handel mit Edelmetallen sowie die zugehörigen Erträge aus Zuschreibungen und Aufwendungen aus Abschreibungen saldiert auszuweisen. Hierunter fallen auch die zugehörigen Erträge aus Zuschreibungen und Aufwendungen aus Abschreibung...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Prahl/Naumann, Zur Bilanzierung von portfolio-orientierten Handelsaktivitäten der Kreditinstitute, WPg. 1991, 729; Hossfeld, Der Ausweis von Optionen im Jahresabschluß von Kreditinstituten, DB 1997, 1241; Bieg, Die externe Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute, 1999; Krumnow ua., Rechnungslegung der Kreditinstitute, 2. Aufl. 2004; Löw/Scharpf...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Versicherungsunternehmen

Rz. 293 [Autor/Zitation] Die Bestimmungen des § 321 über den Bericht über die Jahresabschlussprüfung und über den Konzernprüfungsbericht sind nach § 341k Abs. 1 Satz 1 auch von Versicherungsunternehmen unabhängig von ihrer Größe anzuwenden. Rz. 294 [Autor/Zitation] Nach § 57 Abs. 1 VAG hat der Abschlussprüfer darüber hinaus zu berichten, ob das geprüfte Versicherungsunternehmen...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Zinscharakter

Rz. 93 [Autor/Zitation] Voraussetzung für die Ausübung des Wahlrechts zur Nominalwertbilanzierung gem. § 340e Abs. 2 ist, dass der Unterschiedsbetrag zwischen Anschaffungskosten bzw. Auszahlungsbetrag und Nennbetrag Zinscharakter hat. Bei dem Begriff "Zinscharakter" handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der auslegungsbedürftig ist. Rz. 94 [Autor/Zitation] Bei ori...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Handelsabsicht

Rz. 30 [Autor/Zitation] Hinsichtlich der Fragestellung, in welchen Fällen eine Handelsabsicht gegeben ist und somit eine Zuordnung zum Handelsbestand zu erfolgen hat, nimmt das Handelsrecht Bezug auf das KWG. Die Legaldefinition der Handelsabsicht gem. § 1a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 KWG aF (bis zum 31.12.2013 geltende Fassung) setzt voraus, dass das Institut die Finanzinstrumente z...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Christiansen, Der Grundsatz der Einzelbewertung, DStZ 1995, 385; Christiansen, Zum Grundsatz der Einzelbewertung, DStR 2003, 264; Prinz/Hick, Der neue § 5 Abs 1a EStG – gelungene gesetzliche Verankerung der steuerbilanziellen Bildung von Bewertungseinheiten, DStR 2006, 771; Patek, Steuerbilanzielle Behandlung von Sicherungszusammenhängen, FR 2006, 714; Schiffers, Steuerbilanziel...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Geschützte Rechtssubjekte

Rz. 24 [Autor/Zitation] § 331 schützt die folgenden Rechtssubjekte: die von der unrichtigen Darstellung betroffene KapGes. selbst, deren (auch potenzielle) Eigen- und Fremdkapitalgeber (Kapitalanleger), Ratingagenturen, Kunden, Lieferanten, Arbeitnehmer, Aufsichtsstellen, Fiskus, Nichtregierungsorganisationen (NGOs), allgemein "die Öffentlichkeit" (BGH v. 21.8.1996 – 4 StrR 3...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Verbot der unbefugten Verwertung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 70 [Autor/Zitation] Neben der Verschwiegenheitspflicht unterliegen Abschlussprüfer, ihre Gehilfen und bei der Prüfung mitwirkende gesetzliche Vertreter einem mit diesem eng verbundenen Verwertungsverbot (Ebke in MünchKomm. HGB5, § 323 Rz. 74). Die unbefugte Verwertung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen ist ihnen untersagt (§ 323 Abs. 1 Satz 2). Sie müssen also nicht ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Übergreifende Bewertungsregeln

Rz. 71 [Autor/Zitation] Gemäß § 341b Abs. 2 Satz 1 sind Aktien einschließlich der eigenen Anteile, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen sowie sonstige festverzinsliche und nicht festverzinsliche Wertpapiere entsprechend den für das Umlaufvermögen geltenden § 253 Abs. 1 Satz 1, Abs. 4 und 5 und § 256 nach dem strengen Niederstwertprinzip zu bewerten, sofern sie nicht dazu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cbd) Selbstständige Wirtschaftsgüter vs unselbstständige Bestandteile/Eigenschaften von Wirtschaftsgütern

Rn. 624 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Der Einzelbewertungsgrundsatz (§ 252 Abs 1 Nr 3 HGB iVm § 5 Abs 1 S 1 EStG, § 6 Abs 1 S 1 EStG) verlangt den Ansatz und Bewertung einzelnen WG, s Rn 397. Erforderlich ist daher die Abgrenzung zwischen selbstständigen WG und – nicht eigenständig aktivierungsfähigen – unselbstständigen Bestandteilen bzw bloßen Eigenschaften übergeordneter WG ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Abgrenzung des Bankbuchs

Rz. 157 [Autor/Zitation] In den Anwendungsbereich der verlustfreien Bewertung fallen sämtliche zinstragenden bilanziellen und außerbilanziellen Finanzinstrumente, bei denen keine Handelsabsicht besteht (vgl. IDW RS BFA 3 nF Rz. 2 und 14). Die Abgrenzung des Bankbuchs folgt für bilanzielle Zwecke der im internen Risikomanagement dokumentierten Zuordnung der Einzelgeschäfte bzw...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

IDW HFA, Bilanzierung von Zerobonds, WPg 1986, 248; Eisele/Knobloch, Offene Probleme bei der Bilanzierung von Finanzinnovationen, DStR 1993, 577; Prahl, Bilanzierung u Prüfung von Financial Instruments in Industrie- u Handelsunternehmen, WPg 1996, 830; Winter, Die handelsrechtliche Bilanzierung von Zinsbegrenzungsvereinbarungen, DB 1997, 1985; Wiese/Dammer, Zusammengesetzte Fina...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / i) Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften (§ 5 Abs 4a EStG)

Rn. 889 Stand: EL 113 – ET: 12/2015 Die Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften ("Drohverlustrückstellungen", handelsrechtlich ein Muss, s Rn 863) haben lange wenigstens in der praktischen Arbeit ein Schattendasein geführt. Sie galten (und gelten nach hM) als ein Unterfall der Verbindlichkeitsrückstellungen. Zwei Ereignisse der jüngeren Rechtsentwicklu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerbefreiungen / 3 Steuerbefreiungen nach § 4 UStG

Ausfuhrlieferungen, [1] Lohnveredelungen, [2] innergemeinschaftliche Lieferungen. [3] Umsätze für die Seeschifffahrt [4] : Es handelt sich (wie bei der Luftfahrt) um eine sog. Vorstufenbefreiung. Steuerfrei sind Lieferungen, Umbauten, Instandsetzungen, Wartungen, Vercharterungen und Vermietungen von Wasserfahrzeugen, die nach ihrer Bauart der Seeschifffahrt oder der Rettung Schiff...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
E-Mobilität: Rahmenbedingun... / 1.4 Der Beitrag der E-Mobilität zur Energiewende

In der E-Mobilität verschmilzt stromseitig die Energie- mit der Verkehrswende. Darum sorgt in Deutschland die Energiewende am deutlichsten dafür, dass sich die Klimabilanz von Elektrofahrzeugen verbessert. Das hat einen einfachen Grund: Die Antriebsenergie ist die wichtigste Einflussgröße auf die Klimabilanz. Der Klimavorteil des E-Autos wächst, je öfter Ökostrom geladen wir...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / b. Kurz- und langfristige Vermögenswerte

Tz. 95 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 IAS 1 enthält lediglich die Definition eines kurzfristigen Vermögenswerts. Ein Vermögenswert ist gemäß IAS 1.66 als kurzfristiger Vermögenswert zu klassifizieren, wenn seine Realisation innerhalb des normalen Verlaufs des Geschäftszyklus des Unternehmens erwartet wird oder er zum Verkauf oder Verbrauch innerhalb dieses Zeitraumes gehalten wird...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeines

Rz. 319 [Autor/Zitation] Nr. 19 bezieht sich auf derivative Finanzinstrumente wie standardisierte und andere Termingeschäfte, Optionen und Swaps. Im Zuge der Fair-Value-Richtlinie und ihrer Umsetzung durch das BilReG wurde ihre Bewertung auf der Grundlage des beizulegenden Zeitwerts zugelassen. Ziel war es, die Rechnungslegung stärker international zu harmonisieren. Nr. 19 di...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / c. Kurz- und langfristige Schulden

Tz. 102 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Eine Schuld ist nach IAS 1.69 dann als kurzfristig zu klassifizieren, wenn die Erfüllung innerhalb des gewöhnlichen Verlaufs des Geschäftszyklus des Unternehmens erwartet wird (zum Begriff Geschäftszyklus vgl. Tz. 90f.); die Schuld primär zu Handelszwecken gehalten wird; die Schuld innerhalb von zwölf Monaten nach dem Abschlussstichtag zu erfül...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / II. Ausweis von Hybridkapital auf Seiten des Emittenten

Tz. 85 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Als Hybridkapital werden Kombinationen aus Eigenkapitalinstrumenten und finanziellen Vermögenswerten bzw. Verbindlichkeiten bezeichnet; andere gebräuchliche Ausdrücke sind zusammengesetzte, mezzanine oder hybride Finanzinstrumente (compound financial instruments; s. a. Dürr 2007, S. 21ff.). Der Ausdruck ist nicht zu verwechseln mit dem angels...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Finanzieller Vermögenswert (financial asset)

Tz. 16 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Finanzielle Vermögenswerte (financial assets) umfassen: Zahlungsmittel (cash); an einem anderen Unternehmen gehaltene Eigenkapitalinstrumente (zur Definition eines Eigenkapitalinstruments vgl. Tz. 27); vertragliche Rechte, flüssige Mittel oder andere finanzielle Vermögenswerte von einem anderen Unternehmen zu erhalten oder unter möglicherweise v...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3 CSRBB

Heterogenität Die Aufsicht fasste die Vorgaben zu CSRBB in der 8. MaRisk-Novelle zusammen und wies anhand einer Studie auf den derzeit sehr heterogenen Umgang mit CSRBB in Kreditinstituten hin. Diskussion über den Perimeter (Umfang der zu betrachtenden Instrumente und Positionen) für CSRBB Auf Basis der Positionierung der DK diskutierten Aufsicht und Kreditwirtschaft über einen...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / C. Bisherige und künftige Entwicklungen zum Forschungsprojekt FICE

Tz. 129 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Dem im November 2023 vom IASB vorgelegten Entwurf zu Änderungen an IAS 32 mit dem Titel "Financial Instruments with Characteristics of Equity" (FICE) geht ein langjähriges Projekt voraus, das teilweise in Zusammenarbeit mit dem FASB betrieben wurde. U.a. beschäftigte sich der IASB im Dezember 2012 im Zuge der Arbeiten am Rahmenkonzept mit de...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 3. Finanzielle Verbindlichkeit (financial liability)

Tz. 22 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Als finanzielle Verbindlichkeit (financial liability) wird eine vertragliche Verpflichtung bezeichnet, flüssige Mittel oder andere finanzielle Vermögenswerte an einen Vertragspartner abzuführen oder mit diesem unter möglicherweise nachteiligen Bedingungen tauschen zu müssen; oder eine Verpflichtung, die in eigenen Eigenkapitalinstrumenten erfül...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / c. Inhalt einer verkürzten Gesamtergebnisrechnung

Tz. 25 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Der Ausweis einer verkürzten Gesamtergebnisrechnung (condensed statement(s) of financial performance) im Zwischenbericht soll den Adressaten des Zwischenberichts unterstützen, die Ertragslage des bilanzierenden Unternehmens unterjährig zu beurteilen (vgl. Federspieler, 1999, S. 183; ED E 57.10). Tz. 26 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 IAS 34 enthält ...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / II. Anwendungsbereich

Tz. 4 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 IAS 32 ist von allen Unternehmen, die nach IFRS bilanzieren, anzuwenden; Ausnahmen infolge größen-, branchen- oder rechtsformspezifischer Unterschiede bestehen nicht. Die Ausweisvorschriften erstrecken sich dem Grunde nach auf sämtliche Finanzinstrumente, soweit nicht explizit etwas Gegenteiliges bestimmt ist. Ausgeklammert werden danach die f...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Grundlagen

Tz. 42 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Der Ausweis von Finanzinstrumenten als Eigen- und Fremdkapital ist in den Textziffern 15 bis 27 des Standards geregelt. Präzisierende Vorschriften finden sich darüber hinaus in den Anwendungsleitlinien (IAS 32.AG13 bis 14J sowie AG25 bis 29A). Die Kernregelung ist in IAS 32.15 niedergelegt: Danach hat ein Emittent ein Finanzinstrument bzw. Te...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Geltungsbereich

Rz. 3 [Autor/Zitation] Neben den allgemeinen sich aus § 289 ergebenden Berichtspflichten sind die besonderen Berichtspflichten des § 289a von Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaft auf Aktien zu erfüllen, die einen organisierten Markt iSd. § 2 Abs. 7 WpÜG durch von ihnen ausgegebene stimmberechtigte Aktien in Anspruch nehmen. Die besonderen Berichtspflichten des § 289...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Zu den Finanzanlagen gehörende Finanzinstrumente

Rz. 315 [Autor/Zitation] Die Berichtspflicht setzt voraus, dass die berichtende Gesellschaft Finanzinstrumente ausgewiesen hat und nicht bereits eine Berichtspflicht nach Nr. 26 besteht (vgl. Rz. 313). Der Begriff des Finanzinstruments ist im HGB und in den Bilanzrichtlinien – insbes. der alten Fair-Value-Richtlinie – nicht definiert. Heranziehen lassen sich die im Wesentlich...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeines

Rz. 330 [Autor/Zitation] Gemäß Nr. 20 sind zu mit dem beizulegenden Zeitwert bewerteten Finanzinstrumenten verschiedene Angaben im Anhang erforderlich. Nr. 20 soll die Informationsfunktion und damit die internationale Vergleichbarkeit von HGB-Jahresabschlüssen stärken (Henckel in HKMS3/4, § 285 HGB Rz. 184 [9/2024]). Im Hinblick auf den Konzernanhang hat Nr. 20 ein Äquivalent...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeines

Rz. 130 [Autor/Zitation] Nach § 289 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a ist im Lagebericht auch auf die Risikomanagementziele und -methoden der Gesellschaft einschließlich ihrer Methoden zur Absicherung aller wichtigen Arten von Transaktionen, die im Rahmen der Bilanzierung von Sicherungsgeschäften erfasst werden, unter Bezug auf die Verwendung von Finanzinstrumenten durch die Gese...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / D. Kapitalmarktorientierung als Surrogat größenabhängiger Kategorisierung (Abs. 3 Satz 2)

Rz. 26 [Autor/Zitation] Unter Berücksichtigung des Anlegerschutzes und des Funktionenschutzes von Kapitalmarkt und Wirtschaft gilt eine KapGes. unabhängig von dem Erreichen der Größenkriterien als große KapGes. mit der Folge, den strengsten Anforderungen an die Rechnungslegung, den Lagebericht und die Corporate Governance, insbes. Prüfung und Offenlegung ausgesetzt zu sein, w...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2 TOP 3 und 4: Besprechung von Auslegungsfragen zur 7. MaRisk-Novelle

Vortaxe/Wertindikation Eine Vertreterin der Aufsicht führt anhand der Präsentation in das Thema ein und erklärt, dass der Tagesordnungspunkt auf die Ergebnisse des Targeted Reviews on Residential Real Estate (TR RRE) der EZB zurückgehe. Der TR RRE widmete sich der Analyse des SSM zur Umsetzung aufsichtlicher Anforderungen zur Vergabe von Wohnimmobilienkrediten und good/bad pr...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. (Eingebettete) Derivate als Grundgeschäfte

Rn. 64 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Abzusichernde Grundgeschäfte können auch Derivate sein (vgl. IDW RS HFA 35 (2011), Rn. 31). Derivate sind Termin- (Devisen-, Aktien-, Zinstermingeschäfte), Optionsgeschäfte (über Devisen, Aktien, Zinsen etc.) sowie Swaps (Zins-, Währungs- oder Zins-/Währungs­swaps), einschließlich Swaptions, Futures, Forwards etc. Rn. 65 Stand: EL 46 – ET: 06/...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 6. Umwidmung von Derivaten aus dem Handelsbestand bei Banken

Rn. 83 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Nach § 340e Abs. 3 Satz 4 können Finanzinstrumente des Handelsbestands bei Instituten nachträglich in eine Bewertungseinheit einbezogen werden. Bei Beendigung der Bewertungseinheit sind sie wieder in den Handelsbestand (zurück) mit ihrem aktuellen beizulegenden Zeitwert umzugliedern. Darüber hinaus verbietet die Vorschrift eine Umwidmung in d...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 5. Umwidmung von Sicherungsinstrumenten (Derivaten) bei Instituten

Rn. 129 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Nach § 340e Abs. 3 Satz 4 können Finanzinstrumente des Handelsbestands bei Instituten nachträglich zu ihrem beizulegenden Zeitwert in eine Bewertungseinheit einbezogen werden (Umgliederung). Bei Beendigung der Bewertungseinheit sind sie mit ihrem aktuellen beizulegenden Zeitwert wieder in den Handelsbestand (zurück) umzugliedern (vgl. ausfüh...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 7. Methoden und Verfahren zur Messung der Wirksamkeit

Rn. 192 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Die Auswahl der Methode bzw. des Verfahrens zur Feststellung der Wirksamkeit bleibt nach dem ausdrücklichen Willen des Gesetzgebers grds. dem UN überlassen (vgl. BR-Drs. 344/08, S. 127; BT-Drs. 16/12407, S. 169; IDW RS HFA 35 (2011), Rn. 52f.; zu den verschiedenen Methoden auch Kuhn/Scharpf (2006), Rn. 2590ff.; DGRV (2023), Teil 1, Kap. D. I...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 8. Bilanzierung im Falle eines insolventen Kontrahenten (Sicherungsinstrument)

Rn. 395 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Grundsätzliche Überlegungen: Wie die Vergangenheit gezeigt hat, kann es durchaus vorkommen, dass Kontrahenten von Sicherungsinstrumenten Insolvenz anmelden müssen (z. B. Lehman Brothers). Aus bilanzieller Sicht sind in diesem Zusammenhang v.a. von Interesse:mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 9. Besonderheiten der Beurteilung der Wirksamkeit bei antizipativen Bewertungseinheiten

Rn. 211 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Die Besonderheit der Beurteilung der Wirksamkeit bei antizipativen Bewertungseinheiten besteht darin, dass ein Grundgeschäft (erwartete Transaktion) noch nicht vertraglich vereinbart ist. Daher muss das Grundgeschäft für die Beurteilung der Wirksamkeit simuliert werden. Dies gelingt u. a. mittels der sog. Hypothetischen Derivate-Methode. Bei...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Überblick

Rn. 1 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 VG und Schulden sind grds. einzeln zu bewerten (vgl. § 252 Abs. 1 Nr. 3); Aufwendungen und Erträge dürfen nicht verrechnet werden (vgl. 246 Abs. 2 Satz 1). Die Möglichkeit, Grundgeschäfte und Sicherungsinstrumente zu Bewertungseinheiten zusammenzufassen, ist eine gesetzlich geregelte Ausnahme von den vorstehend genannten Grundsätzen (vgl. WP-H...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Zweistufige Vorgehensweise (gesichertes und nicht gesichertes Risiko)

Rn. 288 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Gleichen sich die positiven und negativen Wertänderungen bzw. Zahlungsstromänderungen von Grundgeschäften und Sicherungsinstrumenten auf der Basis des gesicherten Risikos vollständig aus, werden diese saldiert und weder in den Wertansätzen der Grundgeschäfte bzw. Sicherungsinstrumente noch in der GuV erfasst (sog. kompensatorische Bewertung)...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Durchbuchungs- versus Einfrierungsmethode

Rn. 303 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Der Gesetzgeber ist in seinen Ausführungen zu § 340h (Währungsumrechnung) missverständlich: "Da § 254 keine Vorschriften zur Art und Weise der bilanziellen Erfassung von Bewertungseinheiten enthält, bleibt es den Unternehmen weiterhin selbst überlassen, die gegenläufigen Wertänderungen oder Zahlungsströme entweder ‚durchzubuchen’ oder die Bi...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 6. Nachträgliche Bildung einer Bewertungseinheit

Rn. 342 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Bewertungseinheiten i. S. d. § 254 Satz 1 (1. Halbsatz) können bei Eingehen des Grundgeschäfts oder bei (zeitgleichem oder späteren) Kontrahieren des Sicherungsinstruments gebildet werden. Es ist auch möglich, eine Bewertungseinheit i. d. S. aus bereits kontrahierten Grundgeschäften und kontrahierten Sicherungsinstrumenten – also nachträglic...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Zulässige Sicherungsinstrumente

Rn. 457 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Generell gilt, dass als Sicherungsinstrumente nur Verträge designiert werden können, die mit UN-externen Parteien abgeschlossen werden (vgl. IFRS 9.6.2.3). Dies bedeutet etwa für nach IFRS aufgestellte KA, dass nur solche Sicherungsinstrumente eingesetzt werden können, die mit einer Vertragspartei abgeschlossen wurden, die nicht Teil der ber...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / E. Absicherung von nicht finanziellen Posten

Rn. 399 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Nach § 254 Satz 2 gelten als "Finanzinstrumente im Sinn des Satzes 1 [...] auch Termingeschäfte über den Erwerb oder die Veräußerung von Waren". Diese Definition bezieht sich an dieser Stelle nur auf die Sicherungsinstrumente i. S. d. § 254 Satz 1. Nach der RegB (vgl. BT-Drs. 16/12407, S. 170) ermöglicht § 254 Satz 2 die in der Praxis gängige...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Finanzinstrumente

Rn. 97 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Als Sicherungsinstrumente sind nach § 254 Satz 1 nur Finanzinstrumente zulässig. Aufgrund der Vielfalt und ständigen Weiterentwicklung hat es der Gesetzgeber vorgezogen, in diesem Kontext auf eine abschließende inhaltliche Ausgestaltung des Begriffs "Finanzinstrumente" zu verzichten. Beispiel: Zur Absicherung gegen Wertänderungs- und Zahlungss...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 7. Auflösen der antizipativen Bewertungseinheit (Sanktionsmaßnahmen)

Rn. 266 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Es ist bei antizipativen Bewertungseinheiten laufend (mindestens zu jedem Abschlussstichtag) zu prüfen, ob das erwartete und abgesicherte Geschäft (z. B. der Zufluss eines bestimmten Währungsbetrags aufgrund erwarteter UE) nach wie vormehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Eignung als Sicherungsinstrument

Rn. 114 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Die als Sicherungsinstrumente vorgesehenen Finanzinstrumente sind im Zeitpunkt der Begründung der Bewertungseinheit auf ihre Eignung zur Absicherung gegen das definierte und abzusichernde Risiko hin zu untersuchen (vgl. auch BR-Drs. 344/08, S. 126; ebenso IDW RS HFA 35 (2011), Rn. 38: "Die als Sicherungsinstrumente vorgesehenen Finanzinstrum...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / K. Literaturverzeichnis

Rn. 474 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 AFRAC (2023), Stellungnahme Nr. 15: Derivate und Sicherungsbeziehungen (UGB), URL: https://tinyurl.com/3eja488n (Stand: 17.01.2025). BaFin (2024), Rundschreiben 06/2024 (BA) – Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk), URL: https://tinyurl.com/yxws66zd (Stand: 17.01.2025). Berger/Wildner/Merz (2023), § 55. Rechnungslegung von Deriv...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Absicherung von Wertänderungs- und Zahlungsstromrisiken (Fair Value- und Cashflow-Hedge)

Rn. 35 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Bei der Bilanzierung von Bewertungseinheiten muss hinsichtlich der Strategie bzw. Risikosteuerung zwischen der Absicherung von Wertänderungs- oder Zahlungsstromänderungsrisiken unterschieden werden (vgl. ebenso PwC-BilMoG (2009), Abschn. V, Rn. 10). Rn. 36 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Ein Wertänderungsrisiko (Fair Value Risk) besteht darin, dass ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Messung der Hedge-Effektivität

Rn. 460 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Hedge-Effektivität bezeichnet den Grad der Wirksamkeit der Absicherung, zu dem sich Fair Value- oder Cashflow-Änderungen des Sicherungsinstruments und die Fair Value-Änderungen bzw. Cashflow-Änderungen des gesicherten Grundgeschäfts ausgleichen. Hedge-Ineffektivität bezeichnet hingegen die Unwirksamkeit der Absicherung, d. h. das Ausmaß, zu ...mehr