Fachbeiträge & Kommentare zu Derivat

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
aaaasdasda
Verordnung (EU) Nr. 528/2012 – Biozid-Verordnung

mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Gebäudemodernisierungsgeset... / 2.3.6 Öl- und Gasheizungen in Kombination mit einer geothermischen Heizung

Öl- oder Gasheizungen müssen gemäß § 43 Abs. 1 GModG zukünftig einen festgelegten Prozentsatz der bereitgestellten Wärme aus Biomethan, Bioöl, biogenem Flüssiggas oder grünem, blauem, orangenem oder türkisen Wasserstoff einschließlich daraus hergestellter Derivate erzeugen: Die Fristen dazu sind: ab dem 1.1.2029 mindestens 10 %, ab dem 1.1.2030 mindestens 15 %, ab dem 1.1.2035 ... mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
aaaasdasda
E-Mobilität: Rahmenbedingun... / 1.4 Der Beitrag der E-Mobilität zur Energiewende

In der E-Mobilität verschmilzt stromseitig die Energie- mit der Verkehrswende. Darum sorgt in Deutschland die Energiewende am deutlichsten dafür, dass sich die Klimabilanz von Elektrofahrzeugen verbessert. Das hat einen einfachen Grund: Die Antriebsenergie ist die wichtigste Einflussgröße auf die Klimabilanz. Der Klimavorteil des E-Autos wächst, je öfter Ökostrom geladen wir... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2.1.6 GModG-Heizungsanlagenmodernisierung

Rz. 12a Bisheriger Grundsatz – GModG Bisher konnte nur die erstmalige Herstellung eines die 65 %-Vorgabe einhaltenden Zustands eine GEG-Heizungsanlagenmodernisierung sein, nicht dagegen die Erneuerung einer bereits 65 %-konformen Heizungsanlage. Bei schon erfüllter 65 %-Vorgabe reicht auch der Wechsel von einer bestehenden Wärmepumpen-Hybridheizung hin zu einer reinen Wärmepu... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Der Vermieter kann zunächst die Miete nach den §§ 558 ff. bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete erhöhen und später, nach durchgeführten Modernisierungsmaßnahmen, die Miete nach §§ 559 ff. erneut erhöhen. Modernisierungsmieterhöhungen schließen solche zur Anhebung der Miete auf das ortsübliche Niveau nicht aus, was bereits im Wortlaut von § 559 Abs. 3a dergestalt zum Aus... mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
aaaasdasda
Theoretische Grundlagen der... / 3 Die unterschiedlichen Energiearten

Bei der energetischen Bilanzierung von Gebäuden wird zwischen drei Energiearten differenziert: Nutzenergie, Endenergie und Primärenergie. Nutzenergie Der Nutzenergiebedarf stellt die Basis für die Berechnung des Gebäudeenergiebedarfs dar. Dabei handelt es sich um die Energieform, die dem Nutzer nach der letzten Wandlung unmittelbar am benötigten Ort zur Verfügung steht. Nutzen... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Wirtschaftsgut/Vermögensgeg... / 1.5 Aktivierungsfähigkeit in Handels- und Steuerbilanz

Rz. 14 Ein Vermögensgegenstand bzw. ein Wirtschaftsgut ist nur dann konkret aktivierungsfähig, wenn er bzw. es nicht mehr Gegenstand eines schwebenden Geschäfts ist. Dieses Prinzip des Nichtausweises schwebender Geschäfte wird durch das BilMoG im Rahmen der Neufassung des § 340e HGB und der damit verbundenen Verankerung der Bilanzierung von Finanzinstrumenten des Handelsbest... mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
aaaasdasda
Schritt für Schritt zum ene... / 3.1.1 Einbau einer neuen Heizungsanlage, die fossile Brennstoffe einsetzt

Wird in einem bestehenden Gebäude eine Heizungsanlage eingebaut, die mit Erdgas, Heizöl oder Flüssiggas beschickt wird, ist die Anlage nach § 43 GModG mit einem anwachsenden Anteil an klimafreundlichen Brennstoffen zu betreiben. Es ist sicherzustellen, dass dieser Anteil ab dem 1.1.2029 mindestens 10 %, ab dem 1.1.2030 mindestens 15 %, ab dem 1.1.2035 mindestens 30 % und ab dem... mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
aaaasdasda
Schritt für Schritt zum ene... / 3.1 Einbau einer neuen Heizungsanlage

Durch das Gebäudemodernisierungsgesetz werden die gesetzlichen Vorgaben für neue Heizungsanlagen im Vergleich zum GEG 2024 in wesentlichen Punkten verändert. Insbesondere entfällt die Pflicht, dass neue Heizungsanlagen zu mindestens 65 % erneuerbare Energien nutzen müssen. Nach § 42 GModG sind folgende Optionen oder eine Kombination daraus möglich: Heizungsanlage, die mit Gas... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.2 Derivate-Definitionen in der Wissenschaft

Rz. 77 In der Wissenschaft werden zum Teil voneinander abweichende Derivate-Definitionen verwendet. Weit überwiegend werden Derivate als Kontrakte bezeichnet, deren Wert von einem anderen Wert bestimmt bzw. abgeleitet wird. Zwischen dem Wert des Derivates und dem Wert ökonomischer Größen, die als Bezugsbasis für das Derivat dienen ("Underlying" oder "Basiswert"), besteht ein... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1.2 Derivate

Rz. 9 Zu den Derivaten gehören alle Formen der sogenannten "innovativen Finanzprodukte", deren Risikoprofil und Preis sich aus zugrunde liegenden Basiswerten ableiten lassen. Derivate sind als Handelsgeschäfte zu qualifizieren (→ AT 2.3 Tz. 3). Sie werden als Termingeschäfte definiert, deren Preis sich von einem zugrunde liegenden Aktivum, von einem Referenzpreis, Referenzzi... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.1.6 Geschäfte in Derivaten

Rz. 62 Zu den Geschäften in Derivaten gehören Termingeschäfte, deren Preis sich von einem zugrunde liegenden Aktivum, von einem Referenzpreis, Referenzzins, Referenzindex oder einem im Voraus definierten Ereignis ableitet. Die Derivate-Definition umfasst neben den herkömmlichen Derivaten auch Kreditderivate (→ AT 2.3 Tz. 4). Garantien, Avale u. Ä. fallen hingegen nicht unter... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4 Geschäfte in Derivaten (Tz. 4)

Rz. 73 4 Zu den Geschäften in Derivaten gehören Termingeschäfte, deren Preis sich von einem zugrunde liegenden Aktivum, von einem Referenzpreis, Referenzzins, Referenzindex oder einem im Voraus definierten Ereignis ableitet. 4.1 Bedeutung von Derivaten Rz. 74 Derivaten kommt seit Beginn der achtziger Jahre des letzten Jahrhunderts eine immer größere Bedeutung zu. Ursprünglich ... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.1 Bedeutung von Derivaten

Rz. 74 Derivaten kommt seit Beginn der achtziger Jahre des letzten Jahrhunderts eine immer größere Bedeutung zu. Ursprünglich zurückzuführen ist das Wachstum von Derivaten auf den Zusammenbruch des im Abkommen von Bretton Woods installierten Systems fester Wechselkurse. Weitere Deregulierungen sowie die damit einhergehende stärkere Vernetzung der internationalen Finanzmärkte... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.3 Derivate-Definitionen in KWG und CRR

Rz. 78 Im KWG existieren zwei Derivate-Definitionen. Die erste Definition wurde zuletzt durch die Vorgaben der "MiFID"[1] angepasst, wonach derivative Instrumente für den Transfer von Kreditrisiken, also Kreditderivate, explizit als Finanzinstrumente anzusehen sind. Gemäß § 1 Abs. 11 Satz 6 KWG sind Derivate als Kauf, Tausch oder anderweitig ausgestaltete Festgeschäfte oder O... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.4 Derivate-Definition der MaRisk

Rz. 83 Die Derivate-Definition der MaRisk knüpft weitgehend an den bekannten Wortlaut der MaH an und erweitert diesen.[1] Zu den Geschäften in Derivaten gehören Termingeschäfte, deren Preis sich von einem zugrunde liegenden Aktivum, Referenzpreis, Referenzzins (z. B. der LIBOR[2] bei Forward Rate Agreements), Referenzindex oder im Voraus definierten Ereignis ableitet. Die Derivate... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.2 Bestätigungsverfahren bei OTC-Derivaten

Rz. 40 Besondere Anforderungen gelten für Geschäfte in OTC-Derivaten ("over the counter"), d. h. für nicht durch einen zentralen Kontrahenten ("Central Counterparty", CCP) geclearte Derivatekontrakte. Diese betreffen insbesondere die Berichts- bzw. Meldepflichten an ein Transaktionsregister und verschiedene Vorgaben zur Risikominderung. Die Berichts- und Meldepflichten werde... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1 Abwicklung im engeren Sinne

Rz. 2 Beim Abschluss von Handelsgeschäften ist die Abwicklung das Bindeglied zwischen den Händlern des Institutes und den Kontrahenten. Die Abwicklung erstellt auf Basis der vom Handel erhaltenen Abschlussdaten (→ BTO 2.2.1 Tz. 5) die Geschäftsbestätigungen und leitet diese an den Kontrahenten weiter (→ BTO 2.2.2 Tz. 2). Sie hat ferner die Abrechnungen für die abgeschlossene... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.5 Einbeziehung von Kreditderivaten

Rz. 84 Unter Kreditderivaten versteht man Kontrakte, die es dem Sicherungsnehmer ("Protection Buyer") erlauben, Adressenausfallrisiken gegen Zahlung einer Prämie an einen Sicherungsgeber ("Protection Seller") abzutreten, ohne die abzusichernde Forderung verkaufen zu müssen. Der Sicherungsgeber verpflichtet sich zu einer Ausgleichszahlung, falls ein bestimmtes, im Kontrakt de... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3 Verwendung standardisierter Vertragstexte

Rz. 8 Das Institut hat standardisierte Vertragstexte zu verwenden, soweit dies in Anbetracht der jeweiligen Geschäftsarten möglich und zweckmäßig ist. In Anlehnung an die Regelungen im Kreditgeschäft (→ BTO 1.2 Tz. 10) sind grundsätzlich auch im Handel standardisierte Vertragstexte zu verwenden. Da auch im Handelsgeschäft viele Verträge individuell ausgehandelt werden müssen... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.3. Änderungsbedarf aus Sicht der Industrie: BTO 2

Eine Vertreterin der Deutschen Bank stellt die Themen "Negative Affirmation", "Confirmation Matching" und Marktgerechtigkeitskontrolle aus dem Bereich BTO 2 vor, bei denen Anpassungsbedarf in den MaRisk gesehen wird. Hinsichtlich der "Negative Affirmation" (d. h. Versand einer Bestätigung durch eine Partei und "Gegenbestätigung" durch Schweigen der anderen Partei) wird darauf... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2.8 Basisrisken, Gap-Risiken, Optionsrisiken und Nicht-Delta-Risiken

Rz. 33 Gap-Risiken, Basisrisiken und Optionsrisiken spielen als maßgebliche Unterkategorien bei der Bewertung der Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch eine wichtige Rolle.[1] Das "Gap-Risiko" ergibt sich aus der Laufzeitstruktur der zinssensitiven Instrumente eines Institutes. Es wird bei einer Änderung der Zinssätze schlagend, wenn dabei eine zeitliche Lücke ("Gap") zwischen ... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.1 Rechtliche Durchsetzbarkeit von Handelsgeschäften

Rz. 87 Im Handel können rechtliche Risiken vor allem dann schlagend werden, wenn Handelsgeschäfte bzw. damit verbundene Vereinbarungen nicht durchsetzbar sind. Die Durchsetzbarkeit von Handelsgeschäften kann z. B. aus folgenden Gründen gefährdet sein: rechtliche Besonderheiten in den Staaten, in denen der Kontrahent seinen Sitz hat, fehlende Berechtigung des Kontrahenten zum G... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1.1 Bilanzaktiva

Rz. 4 Zu den Kreditgeschäften nach § 19 Abs. 1 KWG gehört eine ganze Reihe von Bilanzaktiva. Dazu zählen laut § 19 Abs. 1 Satz 2 KWG die Guthaben bei Zentralnotenbanken und Postgiroämtern, Schuldtitel öffentlicher Stellen und Wechsel, die zur Refinanzierung bei Zentralnotenbanken zugelassen sind, im Einzug befindliche Werte, für die entsprechende Zahlungen bereits bevorschus... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1.1.2 Handelsgeschäfte

Rz. 7 Vom weiten Kreditbegriff des § 19 Abs. 1 KWG werden auch Handelsgeschäfte erfasst, da diese i. d. R. Adressenausfallrisiken unterliegen. Zu den Handelsgeschäften gehören nach den MaRisk grundsätzlich alle Abschlüsse, die ein Finanzinstrument im Sinne des § 1 Abs. 11 KWG in Form eines Geldmarktgeschäftes, Wertpapiergeschäftes, Devisengeschäftes, Geschäftes in handelbar... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.7.4 Risiken einer übermäßigen Verschuldung

Rz. 55 Das "Risiko einer übermäßigen Verschuldung" ("Risk of Excessive Leverage", REL) erwächst gemäß Art. 4 Abs. 1 Nr. 94 CRR aus der Anfälligkeit eines Institutes aufgrund seiner Verschuldung oder Eventualverschuldung und erfordert möglicherweise unvorhergesehene Korrekturen seines Geschäftsplanes ("Business Plan")[1], also des Geschäftsmodells und/oder der Geschäftsstrate... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / AT 2.3 Geschäfte

Rz. 1 Das Rundschreiben konkretisiert und erläutert ferner Einzelheiten zu den besonders risikorelevanten Geschäftsarten Kreditgeschäft, Handelsgeschäft und Immobiliengeschäft. Rz. 2 Kreditgeschäfte sind grundsätzlich Geschäfte (Bilanzaktiva und außerbilanzielle Geschäfte) mit Adressenausfallrisiken. Erläuterung: Kreditgeschäfte Die Einstufung als Kreditgeschäft gilt unabhängig... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.1 Zweck des Bestätigungsverfahrens

Rz. 10 Der Abschluss von Handelsgeschäften ist grundsätzlich gegenüber dem Kontrahenten zu bestätigen. Darüber hinaus hat das Institut den Eingang der Gegenbestätigung durch den Kontrahenten zu überwachen. Das Bestätigungsverfahren dient vor allem den folgenden Zwecken: Die Kontrahenten werden dadurch in die Lage versetzt, die Abschlussdaten des bereits rechtsverbindlich abge... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.7.1 Überblick und Begriffsbestimmungen

Rz. 24 Im Rahmen der achten MaRisk-Novelle wurden die EBA-Leitlinien zum Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch ("Interest Rate Risk in the Banking Book", IRRBB) und zum Kreditspreadrisiko im Anlagebuch ("Credit Spread Risk in the Banking Book", CSRBB)[1] national umgesetzt. Diese Leitlinien enthalten gemäß der Ermächtigung in Art. 84 Abs. 6 CRD u. a. Kriterien für die Ermittlung... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.5.2 Schweigen als Zustimmung

Rz. 29 Mit dem ersten Austausch zur sechsten MaRisk-Novelle im Fachgremium MaRisk hat die Kreditwirtschaft darauf verwiesen, dass es auch andere Formen der Sicherstellung der Existenz eines Geschäftes als das Konzept von Bestätigung und Gegenbestätigung gebe. Konkret wurde über die Praxis des Versandes einer Bestätigung durch eine Partei und einer "Gegenbestätigung" durch Sc... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.1 Finanzinstrumente gemäß § 1 Abs. 11 KWG

Rz. 46 Kreditgeschäfte im Sinne der MaRisk sind grundsätzlich alle Geschäfte nach § 19 Abs. 1 KWG. Diese Verknüpfung zwischen KWG und MaRisk ist hinsichtlich der Definition der Handelsgeschäfte nicht ganz eindeutig. Im Rahmen verschiedener Sitzungen des MaRisk-Fachgremiums wurde in der Vergangenheit über den Rückgriff auf die Definition der Finanzinstrumente des KWG diskuti... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.1.2 Abgrenzung des Anwendungsbereiches

Rz. 16 Die Anforderungen des Moduls decken die in den MaRisk geregelten Prozesse im Risikomanagement ab. Dazu zählen bankinterne Modelle, auf die sich die Entscheidungsfindung im Institut stützt, unabhängig davon, ob sie vom Institut selbst oder einem Dritten entwickelt wurden, wie z. B. Modelle, die im Kreditgeschäft insbesondere für die Kreditgewährung und -bearbeitung ver... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.2 Eigenhandel

Rz. 24 Ob ein häufiger systematischer Handel im Sinne des § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 4 lit. b KWG vorliegt, bemisst sich nach der Zahl der Geschäfte außerhalb eines Handelsplatzes im Sinne des § 2 Abs. 22 Wertpapierhandelsgesetz (OTC-Handel) mit einem Finanzinstrument zur Ausführung von Kundenaufträgen, die für eigene Rechnung durchgeführt werden. Ob ein Handel in erheblichem Um... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.3.2 Basisrisiko

Rz. 32 Mit Blick auf das Basisrisiko sollten die Institute alle Gruppen von Instrumenten auflisten, die auf unterschiedlichen Zinssätzen basieren. Schwerpunktmäßig geht es dabei um die Verwendung von Derivaten und anderen Sicherungsinstrumenten mit unterschiedlichen Grundlagen, Konvexität und zeitlichen Unterschieden, die bei der Gap-Analyse unberücksichtigt bleiben. mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3 Handelsgeschäfte (Tz. 3)

Rz. 45 3 Handelsgeschäfte sind grundsätzlich alle Abschlüsse, die ein Finanzinstrument im Sinne des § 1 Abs. 11 KWG in Form eines zur Grundlage haben und die i... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / BTR 5 Kreditspreadrisiken im Anlagebuch

Rz. 1 Bei der Bestimmung der wesentlichen Kreditspreadrisiken im Anlagebuch sind die Auswirkungen von Kreditspreadänderungen sowohl auf das handelsrechtliche Ergebnis des Instituts, einschließlich kreditspreadinduzierter Marktwertveränderungen, als auch auf die Markt- bzw. Barwerte der betroffenen Positionen zu betrachten. Beide Perspektiven sind im Rahmen der Risikosteuerun... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1.3 Andere außerbilanzielle Geschäfte

Rz. 12 Die anderen außerbilanziellen Geschäfte werden in § 19 Abs. 1 Satz 3 KWG aufgezählt. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um Geschäfte, die unter den Bilanzvermerken auf der Passivseite auszuweisen sind. Dazu zählen den Kreditnehmern abgerechnete eigene Ziehungen im Umlauf, Indossamentsverbindlichkeiten aus weitergegebenen Wechseln, Bürgschaften und Garantien für Bi... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3. Bewertung der Konsultationsanmerkungen

AT 1 Tz. 6: Einführung des Begriffs "bedeutende Institute" An dem Begriff "bedeutende Institute" wird die Aufsicht festhalten. Allerdings sollen erläuternde Ausführungen in das Übersendungsschreiben zur MaRisk-Novelle aufgenommen werden. Hinsichtlich der einzelnen Themen, für die die Änderung "bedeutendes Institut" relevant ist, wird auf die Erläuterungen zu den jeweiligen Mod... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Zaruk/Weigl, MaRisk Literaturverzeichnis

Hinweis zur Benutzung des Literaturverzeichnisses: Sofern es sich bei den Autoren bzw. Herausgebern um Organisationen handelt, sind die aufgeführten Werke i. d. R. auf der Internetseite der jeweiligen Organisation verfügbar. Achtelik, Olaf, in: Herzog, Felix (Hrsg.), Geldwäschegesetz, 5. Auflage, München, 2023, § 24c KWG, § 25h KWG und § 6 GwG. ACI Deutschland e. V. – Arbeitsg... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1.1 Vereinbarung der Konditionen

Rz. 2 Beim Abschluss von Handelsgeschäften muss sichergestellt sein, dass die Konditionen, wie z. B. Kurse, Zinssätze oder Optionspreise, einschließlich der Nebenabreden vollständig vereinbart werden. Ohne vollständige Vereinbarung der Konditionen, d. h. auch wenn die Mindestinhalte festgelegt wurden, können Rechtsunsicherheiten nicht ausgeschlossen werden. Ferner kann sich... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.4 Bruttoansatz bei der Risikoidentifizierung

Rz. 100 Der FSB und der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht erwarten, dass die Institute bei der Ermittlung ihres Risikoprofils sowohl ihre Bruttorisikopositionen, d. h. die Risikopositionen vor Anwendung von Risikominderungsmaßnahmen, als auch ihre Nettorisikopositionen, also unter Berücksichtigung von Risikominderungsmaßnahmen, aggregiert innerhalb und über alle wesentlic... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.6 Automatisiertes Bestätigungsverfahren

Rz. 31 Das "klassische" Bestätigungsverfahren hat jedoch im Verlauf der Zeit an Bedeutung verloren. Häufig wird es über bestimmte Abwicklungs- oder Bestätigungssysteme automatisch nachgebildet, so dass der zusätzliche Versand von Bestätigungen nicht mehr erforderlich ist. In folgenden Fällen kann auf das Bestätigungsverfahren vollständig verzichtet werden: Handelsgeschäfte we... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.3.6 Berücksichtigung besonderer Aspekte

Rz. 235 Ein Institut, das wesentliche Liquiditätsrisiken in Fremdwährungen aufweist, hat zur Sicherstellung seiner Zahlungsverpflichtungen angemessene Verfahren zur Steuerung der Fremdwährungsliquidität in den wesentlichen Währungen zu implementieren. Hierzu gehören auch gesonderte Fremdwährungsstresstests (→ BTR 3.1 Tz. 11). Ob dafür Szenarien mit einer Einschränkung der Wä... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1 Kreditgeschäft im Sinne des § 19 Abs. 1 KWG

Rz. 2 Die für das Kreditgeschäft relevanten Module der MaRisk, insbesondere die aufbau- und ablauforganisatorischen Anforderungen im besonderen Teil, sind nicht nur auf die eher als klassische Geschäftsarten zu bezeichnenden Bereiche, wie die Vergabe von Darlehen, Bürgschaften oder Garantien, beschränkt (→ BTO 1 und BTR 1). Grundsätzlich werden alle Geschäfte erfasst, die ei... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.1.3.1 Mindestanforderungen an das Betreiben von Handelsgeschäften (1995)

Rz. 29 Bei der am 23. Oktober 1995 veröffentlichten Verlautbarung über die Mindestanforderungen an das Betreiben von Handelsgeschäften (MaH) handelte es sich um das erste qualitative Rahmenwerk der deutschen Bankenaufsicht, das sich mit dem "Handelsgeschäft" auf einen kompletten Geschäftsbereich bezog. Allerdings hatten auch die MaH ihre Vorläufer. Dazu zählten die "Mindesta... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2.2 Gegenparteiausfall-, Abwicklungs- und Vorleistungsrisiken

Rz. 10 Das Abwicklungsrisiko ("Settlement Risk") bzw. Lieferrisiko ("Delivery Risk") stellt eine Unterkategorie der Adressenausfallrisiken bei Handelsgeschäften dar. Das Abwicklungsrisiko bezeichnet das Risiko, dass eine Gegenpartei ihre Zahlungs- bzw. Lieferverpflichtungen aus dem Geschäftsabschluss zum vereinbarten Zeitpunkt (noch) nicht erfüllt. Deshalb müssen die Instit... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.8.4 Kapitalbedarf für Kreditspreadrisiken im Anlagebuch

Rz. 106 Im Rahmen der achten MaRisk-Novelle wurden die EBA-Leitlinien zum Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch ("Interest Rate Risk in the Banking Book", IRRBB) und zum Kreditspreadrisiko im Anlagebuch ("Credit Spread Risk in the Banking Book", CSRBB)[1] national umgesetzt. In diesem Zusammenhang sind u. a. neue Anforderungen an den Umgang mit den Kreditspreadrisiken des Anlage... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.4 Orientierung an der Liquiditätsdeckungsquote

Rz. 23 Inhaltlich besteht ebenfalls ein gewisser Zusammenhang zur Liquiditätsdeckungsquote (LCR), die seit dem 1. Januar 2018 zu 100 Prozent einzuhalten ist. Wenngleich diese Kennzahl laut Aufsicht ausdrücklich keine Benchmark für die Anforderungen der MaRisk darstellen soll, können die Vorgaben des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht (BCBS) an "hochliquide Vermögensgegen... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.3.3 Institutseigene und marktweite Ursachen

Rz. 220 Stresssituationen können auf institutseigene oder marktweite Ursachen rekurrieren. Institutseigene Ursachen sind im Gegensatz zu marktweiten Ursachen i. d. R. auf eigene Versäumnisse des Institutes zurückzuführen. Sie können im Extremfall den vollständigen Verlust des Vertrauens der Marktteilnehmer in das Institut und folglich den kompletten Abzug von Kundeneinlagen ... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.1.7 Geschäfte in Kryptowerten

Rz. 63 Mit dem Gesetz über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz, FinmadiG)[1] wird § 1 Abs. 11 Satz 4 KWG in der Weise geändert, dass die Definition von Kryptowerten auf Art. 3 Abs. 1 Nr. 5 der Verordnung über Märkte für Kryptowerte ("Markets in Crypto-Assets Regulation", MiCAR)[2] bezogen wird. Demnach bezeichnet der Ausdruck "Kryptowert... mehr