Fachbeiträge & Kommentare zu Bund

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Einzelfälle

Rz. 30 Erstellt ein Krankenpfleger im Auftrag des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung für Zwecke der Pflegeversicherung Gutachten zur Feststellung von Art und Umfang der Pflegebedürftigkeit der Versicherten, ist diese Tätigkeit nicht als Leistung des Medizinischen Dienstes nach § 4 Nr. 15a UStG steuerbefreit. Zwar darf der Medizinische Dienst – wie beispielsweise ...mehr

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Lärm und Lärmschutz / 4.4 Weitere Rechtsvorschriften

Neben der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung und der Arbeitsstättenverordnung gibt es weitere Gesetze, Verordnungen und Richtlinien, die sich mit dem Thema Lärm befassen. Ihre Inhalte sind jedoch auf bestimmte Themenbereiche wie z. B. das Inverkehrbringen von Maschinen ausgerichtet, sodass sie an dieser Stelle nur kurz dargestellt werden: EG-Richtlinie "Lärm" (2003/...mehr

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§ 6 Wirksame letztwillige V... / I. Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot, § 14 HeimG

Rz. 13 Werden ältere oder pflegebedürftige Menschen in einer ihren speziellen Bedürfnissen entsprechenden Einrichtung untergebracht, so entwickelt sich zu den Betreibern der Einrichtung häufig ein enges Vertrauens- und Näheverhältnis. Hieraus entsteht dann häufig das Bedürfnis, diesen neu gefundenen Vertrauten finanzielle Zuwendungen zukommen zu lassen, die auf der anderen S...mehr

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§ 11 Spezialfälle ordnungsg... / V. Bodenschutzrecht

Rz. 92 Von erheblicher wirtschaftlicher Relevanz sind darüber hinaus die Bestimmungen des Bodenschutzrechtes. Gegenstand der Bodenschutzrechtsbestimmungen sowohl auf Bundes- als auch auf Länderebene sind vor allem die Abwehr und die Sanierung schädlicher Bodenveränderungen. Gemeint ist in der Praxis in der Regel die sogenannte Altlastenproblematik, die sowohl in Bezug auf ge...mehr

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§ 5 Financial Planning und ... / bb) Festverzinsliche Wertpapiere

Rz. 64 Nach der Legaldefinition verpflichtet sich der Emittent einer Anleihe als Schuldner (Bund, Unternehmen, Kreditinstitut) zur regelmäßigen Zahlung der Zinsen und am Ende der Laufzeit zur Rückzahlung an den Anleger zum Nominalbetrag. Bei den Risiken dieser Anlageform hat der Testamentsvollstrecker sein Augenmerk insbesondere auf das Ausfallrisiko sowie das in der Zinsent...mehr

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§ 10 Ordnungsgemäße Durchfü... / VII. Umgang mit Vertragsverhältnissen und Versicherungen

Rz. 31 Alle Vertragsverhältnisse, die nicht mehr benötigt werden (aber auch nur diese), sind zu beenden, damit der Nachlass nicht mit unnötigen Kosten belastet wird. Typischerweise gehören hierzu:mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Feuerverzinken / Zusammenfassung

Begriff Feuerverzinken ist eine Methode zur Oberflächenbehandlung und gehört zu den Schmelztauchverfahren; dabei wird Stahl in eine flüssige Zinkschmelze eingetaucht. Die Oberflächen von Stahldrähten, -rohren, -bändern und metallischen Werkstücken sollen so möglichst lange vor Korrosion geschützt werden. Feuerverzinkung bietet auch Schutz gegen mechanische Einflüsse. Man unt...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 4.6.3.2 Höhe der Hinzurechnung

Rz. 92 Kreditinstitute refinanzieren ihre Ausleihungen regelmäßig mit Fremdkapital. Vor diesem Hintergrund besteht aus wirtschafts-, kredit- und währungspolitischen Gründen ein Interesse daran, dass sich Kreditinstitute zur Sicherung ihrer Liquidität langfristig refinanzieren. Um dies zu fördern, begrenzt § 19 Abs. 1 GewStDV die Höhe der zu berücksichtigenden Schulden. Dies ...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Feuerverzinken / 1.1 Stückverzinken

Beim diskontinuierlichen Feuerverzinken werden zuvor gefertigte Werkstücke aus Stahl oder Guss in geschmolzenes Zink eingetaucht; dadurch entsteht i. d. R. ein vollständiger Überzug, der zuverlässig vor Korrosion schützt. Wesentliches Kriterium für die Güte einer Feuerverzinkung ist die Dicke des Zinküberzugs; beim Stückverzinken werden größere Schichtdicken erreicht als bei...mehr

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§ 5 Financial Planning und ... / a) Verständnis von Asset Allocation

Rz. 33 Der Grundgedanke der Vermögensaufteilung auf unterschiedliche Anlageklassen (Asset Allocation) liegt in der Bildung von effizienten Portfolios. Diese ergeben sich, wenn es bei gleicher Rendite kein Portfolio mit einem geringeren Risiko gibt, oder zu einem Risiko ein Portfolio mit einer höheren Rendite gibt. Ein Anleger rechnet bei jedem Investment mit einer erwarteten...mehr

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§ 5 Financial Planning und ... / a) Renten

Rz. 132 Renten: Inflationsindexierte Anleihen – Motivation des Anlegers: Schutz vor anziehendem Preisniveau Angesichts der nun seit Jahren ultralockeren Geldpolitik[74] sorgen sich einige Anleger davor, dass sich diese über kurz oder lang in steigenden oder gar überschießenden Inflationsrat...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ertragsteuerrechtliche Beha... / III. Ertragsteuerrechtliche Einordnung

Erfreulich ist, dass für Einkünfte im Zusammenhang mit Einheiten einer virtuellen Währung bzw. der ertragsteuerrechtlichen Einordnung die allgemeinen Grundsätze in R 15.7 Abs. 1 EStR zur Abgrenzung zwischen gewerblicher Tätigkeit und Vermögensverwaltung gelten.[13] Zu beachten ist allerdings, dass der Handel mit Kryptowährungen ganz eigenen Anforderungen und einem eigenen Tempo ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 81... / 3 Rechtsnatur der zentralen Stelle

Rz. 8 Die zentrale Stelle ist Finanzbehörde i. S. d. Abgabenordnung (§ 6 Abs. 2 Nr. 7 AO). Die Deutsche Rentenversicherung Bund wird als zentrale Stelle im Wege der Organleihe für das BZSt tätig; Letzteres übt insoweit die Fachaufsicht aus (§ 5 Abs. 1 Nr. 18 S. 3 FVG). Die zentrale Stelle ist damit auch an die Schreiben der Finanzverwaltung gebunden.[1] Dabei ist die zentrale ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 81... / 2 Historie

Rz. 2 Die zentrale Stelle wurde mit dem Altersvermögensgesetz (AVmG) im Jahr 2001 geschaffen.[1] Aufgrund der bestehenden technischen Anbindung einer Vielzahl von Akteuren sind neben den ursprünglichen Aufgaben weitere hinzugekommen, auch außerhalb des steuerlichen Bereichs. So wird auch im automatisierten Abrufverfahren beim Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versic...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 81... / 4.7 Abgrenzung zu Aufgaben des BZSt

Rz. 20 Nicht alle nach § 5 FVG mit der zentralen Stelle im Zusammenhang stehenden Aufgaben des BZSt sind im Wege der Organleihe an die Deutsche Rentenversicherung Bund übertragen worden. So entscheidet das BZSt als Zertifizierungsstelle u. a. über die Zertifizierung von Altersvorsorgeverträgen (§ 3 AltZertG) und ist zuständig für die Prüfung nach § 93c Abs. 4 S.z 1 AO der na...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 81... / 1 Inhalt der Regelung

Rz. 1 Die Vorschrift normiert, welche juristische Person die im EStG und weiteren Vorschriften verschiedentlich in Bezug genommene "zentrale Stelle" ist. Dies ist mit der Deutschen Rentenversicherung Bund eine bundesweit tätige Trägerin der gesetzlichen Rentenversicherung, die in Selbstverwaltung organisiert ist. Für die Bezeichnung der "zentralen Stelle" hat sich der Eigenn...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 81... / 4 Aufgaben der zentralen Stelle

Rz. 10 Die Aufgaben der zentralen Stelle sind die originär dem BZSt zugewiesenen Aufgaben nach § 5 Abs. 1 Nr. 18 FVG, für deren Erfüllung sich das BZSt im Wege der Organleihe der Deutschen Rentenversicherung Bund bedient. Im Einzelnen sind dies: die Weiterleitung der Daten, die nach § 10 Abs. 2a, 2b und 4b EStG in den dort genannten Fällen zu übermitteln sind, die Sammlung, Au...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 6.2 Geldstrafen

Rz. 137 In einem Strafverfahren festgesetzte Geldstrafen sind alle Rechtsnachteile, die von einem inländischen Gericht nach den Strafvorschriften des Bundes- oder Landesrechts verhängt werden.[1] Bei Sanktionen, die nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland (Bundesrecht oder Landesrecht) verhängt werden, sind die Geldstrafen (§ 12 Nr. 4 EStG) von den Geldbußen, Ordnungsg...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6 Anrechnungspflichtige Versorgungsbezüge

Rz. 5 Der besondere Versorgungsfreibetrag für den überlebenden Ehegatten/Lebenspartner und für Kinder ist um den Kapitalwert der nicht der Erbschaftsteuer unterliegenden Versorgungsbezüge zu kürzen.[1] Zu den nicht der Erbschaftsteuer unterliegenden Bezügen gehören nach R E 17 Abs. 1 ErbStR 2019[2] insbesondere Versorgungsbezüge der Hinterbliebenen von Beamten aufgrund der Bea...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Aufrechnung im Insolvenzverfahren; Berücksichtigung eines Berichtigungsbetrags in einem falschen Besteuerungszeitraum

Leitsatz Besteht für einen Vergütungsanspruch, den das FA für einen Besteuerungszeitraum nach Insolvenzeröffnung erstmals festsetzt, aufgrund der Rechtswidrigkeit dieser Steuerfestsetzung kein materieller Rechtsgrund, wird das FA diesen Vergütungsanspruch i.S. von § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO erst mit der Festsetzung und damit erst nach der Insolvenzeröffnung zur Masse schuldig. N...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 5 Besonderheiten beim 9-Euro-Ticket

Rz. 27 Um die steigenden Energiepreise (u. a. als Folge des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine) zu kompensieren, hat die Bundesregierung steuerliche Entlastungen auf den Weg gebracht. Die Finanzierung des "9 für 90"-Tickets wird mit dem "Siebten Gesetz zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes" gewährleistet. Die Zustimmung des Bundesrates erfolgte am 20.5.2022.[1] A...mehr

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Roscher, BewG § 245 Gebäude... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Bei der Grundsteuerbewertung des Grundvermögens bleiben, wie bei der Einheitsbewertung und der Grundbesitzbewertung für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie der Grunderwerbsteuer, für Zwecke des Zivilschutzes geschaffene Gebäude, Gebäudeteile und Anlagen außer Ansatz, wenn sie in Friedenszeiten nicht oder nur noch gelegentlich bzw. geringfügig zu anderen Zwe...mehr

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Roscher, BewG § 243 Begriff... / 1.1 Konzeption zur Bewertung des Grundvermögens

Rz. 2 Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 10.4.2018 muss die Bemessungsgrundlage für Zwecke der Grundsteuer so ausgestaltet sein, dass sie den mit der Steuer verfolgten Belastungsgrund in der Relation der Wirtschaftsgüter zueinander realitätsgerecht abbildet.[1] Die Grundsteuer knüpft an das Innehaben von inländischem Grundbesitz an. Da sie die wirtschaft...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, BewG § 247 Bewertu... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 4 § 247 BewG wurde mit dem Grundsteuer-Reformgesetz v. 26.11.2019[1] in das Bewertungsgesetz eingefügt. Im Ergebnis eines längeren intensiven Diskurses zwischen Bund und Ländern (Rz. 5-6) wurde in § 247 Abs. 1 BewG im Wege des Fondsstandortgesetzes v. 3.6.2021[2] ein S. 2 angefügt, in dem geregelt wird, dass bei der Ermittlung des Produkts aus Grundstücksfläche und dem je...mehr

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Roscher, GrStG, BewG § 252 ... / 4 Typisierungen im Ertragswertverfahren

Rz. 36 Das Ertragswertverfahren nach §§ 252ff. BewG wurde zwar in Anlehnung an das vereinfachte Ertragswertverfahren nach § 29 ImmoWertV [1] (Rz. 19ff.) geregelt, im Sinne einer praktikablen Anwendung in einem steuerlichen Massenverfahren kommt es ohne Typisierungen jedoch nicht aus. Gerade in Massenverfahren der vorliegenden Art verfügt der Gesetzgeber über einen – zugestand...mehr

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Roscher, GrStG, BewG § 258 ... / 6 Typisierungen im Sachwertverfahren

Rz. 34 Das Sachwertverfahren nach den §§ 258–260 BewG wurde zwar in Anlehnung an das Sachwertverfahren nach den §§ 21–23 ImmoWertV 2010[1] (Rz. 10ff.) geregelt, im Sinne einer praktikablen Anwendung in einem steuerlichen Massenverfahren wie der Feststellung der Grundsteuerwerte kommt es ohne Typisierungen jedoch nicht aus. Im Vergleich zum Sachwertverfahren nach den §§ 21–23 ...mehr

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Roscher, BewG § 245 Gebäude... / 1.1 Regelungsgegenstand

Rz. 3 Nach der Vorschrift bleiben die wegen der in § 1 ZSKG[1] bezeichneten Zwecke geschaffenen Gebäude, Gebäudeteile und Anlagen für den Zivilschutz bei der Ermittlung des Grundsteuerwerts außer Ansatz, wenn sie in Friedenszeiten nicht oder nur gelegentlich oder geringfügig für andere Zwecke genutzt werden. § 245 BewG greift somit weitgehend inhaltsgleich die Regelungsmater...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1 Einrichtungen des öffentlichen Rechts

Rz. 38 Einrichtungen des öffentlichen Rechts sind mit ihren Leistungen nach § 4 Nr. 15b UStG ohne weitere (subjektive) Voraussetzungen begünstigt. Hierunter fallen insbesondere die Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Gemeinden, Gemeindeverbände, Zweckverbände), die öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaften, die Innungen, Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Die steuerbefreiten Umsätze

Rz. 2 Die Vorschrift listete abschließend auf, welche Leistungen im Zusammenhang mit der Überlassung von Anschlüssen des Telefonnetzes (Buchst. a), von Übertragungswegen im Netzmonopol des Bundes (Buchst. b) und der Ausstrahlung und Übertragung von Rundfunksignalen (Buchst. c) umsatzsteuerfrei sind (waren). Zu den Leistungsinhalten bezüglich der Buchst. a und b der Vorschrif...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 Vergleichbare Leistungen

Rz. 37 Nach § 4 Nr. 15b S. 1 UStG werden auch den Eingliederungsleistungen bzw. den Leistungen der aktiven Arbeitsförderung vergleichbare Leistungen befreit. Hierbei handelt es sich um Leistungen, die sich nicht unmittelbar aus dem SGB II oder SGB III ergeben, unter Neutralitätsgesichtspunkten jedoch gleich behandelt werden müssen. Hierunter sind insbesondere Leistungen zu v...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3 Einrichtungen, die Verträge mit den gesetzlichen Trägern der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach SGB II geschlossen haben

Rz. 40 Soweit eine Zulassung für einzelne nach dem SGB II oder SGB III zu erbringende Leistungen bzw. für vergleichbare Leistungen nicht gesetzlich vorgesehen ist, ergibt sich der soziale Charakter der Einrichtung dadurch, dass die Einrichtung für ihre Leistungen Verträge mit den gesetzlichen Trägern der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II geschlossen hat. Träg...mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 6.1 Corona-Maßnahmen

Auch im Bereich der Körperschaftsteuer hat "Corona" seine Spuren hinterlassen. Erfreulicherweise überwiegend im positiven Sinne. Zu nennen ist die bereits oben angesprochene Erhöhung des Volumens für den Verlustrücktrag [1] auf zunächst 5 Mio. EUR und sodann auf aktuell 10 Mio. EUR. Doch auch Änderungen im Rahmen des JStG 2020 brachten angesichts von Corona einige vorteilhafte...mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 6.1 Corona-Maßnahmen

Auch im Bereich der Körperschaftsteuer hat "Corona" seine Spuren hinterlassen. Erfreulicherweise überwiegend im positiven Sinne. Zu nennen ist die bereits oben angesprochene Erhöhung des Volumens für den Verlustrücktrag [1] auf aktuell 5 Mio. EUR. Doch auch Änderungen im Rahmen des JStG 2020 brachten angesichts von Corona einige vorteilhafte Änderungen, z. B. für wirtschaftlic...mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 4.7 Anlage WA – Steuerabzugsbeträge, fortführungsgebundener Verlustvortrag und weitere Angaben

Die Anlage WA dient vor allem der Berücksichtigung von einbehaltenen und damit auf die Steuerschuld anrechenbaren Steuerabzugsbeträgen, den Angaben zu einem schädlichen Beteiligungserwerb, dem Antrag auf einen fortführungsgebundenen Verlustvortrag, der Erklärung von weiteren Angaben, z. B. zu Verträgen mit Gesellschaftern bzw. Anzeigepflichten nach §§ 138, 138a und 138d AO und de...mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 4.7 Anlage WA – Steuerabzugsbeträge, fortführungsgebundener Verlustvortrag und weitere Angaben

Vorab: Die Anlage WA hat 2020 zusätzliche Zeilen erhalten. Darin werden Angaben zu grenzüberschreitenden Steuergestaltungen sowie erhaltene Corona-Hilfen erfragt. Die Anlage WA dient der Berücksichtigung von einbehaltenen und damit auf die Steuerschuld anrechenbaren Steuerabzugsbeträgen, den Angaben zu einem schädlichen Beteiligungserwerb, dem Antrag auf einen fortführungsgebund...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 2.2 Verpflichtete Institution

Rz. 4 Verpflichtet zur Mitteilung an die Finanzbehörde sind die Gerichte, also auch die Finanzgerichte, und die Behörden[1] der Gebietskörperschaften (Bund, Länder und Träger der kommunalen Verwaltung). Nicht zum Kreis der Mitteilungspflichtigen gehören andere Behörden und Beamte sowie die berufsständischen Selbstverwaltungskörperschaften (Kammern). Ebenfalls ausgeschlossen ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 2.4 Verpflichtete Stellen

Rz. 5a § 111 AO verpflichtet sowohl Behörden als auch Gerichte. Behörden sind organisatorisch selbständige Stellen, die Aufgaben der staatlichen Verwaltung wahrnehmen.[1] Der Begriff der Behörde ist § 6 Abs. 1 AO definiert. Er stimmt mit § 1 Abs. 4 VwVfG überein. Nach § 6 Abs. 1 AO ist eine Behörde jede Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt. Erfasst sind ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 5.2 Verpflichtete Stellen

Rz. 10 Als nach § 111 Abs. 1 AO zum Beistand verpflichtete Verwaltungen des Bundes, auf die einzelne Hoheitsaufgaben der Zollverwaltung mit ihrem Einverständnis auf ihre Bediensteten gem. § 19 ZollVG übertragen werden können, kommen gem. Abs. 1 und 2 z. B. die Deutschen Bahnen (Deutsche Bahn AG und weitere Bahnen), die Deutsche Post AG, Bundesgrenzschutz und Bundeswehr in Be...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 6 Verschwiegenheitspflicht – Auskunftsverweigerung (Abs. 5)

Rz. 12 Die Amtsverschwiegenheit der Beamten und Angestellten im öffentlichen Dienst wird durch den Grundsatz der Amtshilfe im Verhältnis unter den Behörden aufgehoben. Amtshilfeverweigerungsrechte ergeben sich allerdings aus § 112 Abs. 2, 3 AO. Die besonderen Verpflichtungen u. a. der Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen einschließlich der Deutschen Bundesbank und der...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 2 Umfang der Kosten (Abs. 1)

Rz. 2 Entsprechend dem Sinn der auf Gegenseitigkeit beruhenden Amtshilfeverpflichtung sind allgemein für die Amtshilfetätigkeit keine Verwaltungsgebühren zu entrichten. Das gilt trotz der nur eingeschränkten Gegenseitigkeit[1] auch für die Amtshilfeersuchen der Finanzbehörden.[2] Der Ausschluss einer Verwaltungsgebühr gilt auch dann, wenn die ersuchte Behörde für Ihre Amtsha...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 111 AO enthält den einseitig ausgestalteten Grundsatz der Pflicht aller Gerichte und Behörden zur Amtshilfe für die Durchführung der Besteuerung, also insbesondere gegenüber den Finanzbehörden, sowie Einzelregelungen zum Begriff der Amtshilfe und zum Kreis der verpflichteten Stellen. Die Grundlage für die Gewährung von Amtshilfe findet sich in Art. 35 GG. Danach leis...mehr

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Die Meisterprüfung im Handwerk / 1.2 Meisterprüfungsverfahrensverordnung (MPVerfVO)

Die MPVerfVO regelt das Verfahren, in das die Meisterprüfung eingebettet ist und das allen Beteiligten den rechtlichen Rahmen vorgibt, innerhalb dessen der Nachweis der meisterlichen Befähigung des Prüflings zu erbringen ist. Da sie nicht differenziert nach Meisterprüfungen im zulassungspflichtigen Bereich (MP "A") und solchen im zulassungsfreien bzw. handwerksähnlichen Bere...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 116 AO enthält abweichend von den übrigen Amtshilfevorschriften eine Rechtsverpflichtung zu einem initiativen, aktiven Handeln, nämlich zur Abgabe von Mitteilungen. Dabei handelt es sich nicht um Amtshilfe, sondern um eine besondere Form der Mitteilung auf Initiative der meldenden Institution hin, der kein Ersuchen vorangegangen ist.[1] Die Frage, ob die Vorschriften...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 5.1 Besondere Zollvorschriften

Rz. 9 Die in § 111 AO allgemein behandelte Pflicht zur Amtshilfe wird für den Bereich der Zollverwaltung durch die ergänzende Bestimmung des § 19 ZollVG [1] i. V. m. der VO über die Übertragung von Hoheitsaufgaben der Bundeszollverwaltung auf die Eisenbahnen des Bundes[2] nach Art und Umfang näher präzisiert. Zur zwischenstaatlichen Rechts- und Amtshilfe der Zollbehörden gem. ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 3.1 Ausschluss aus rechtlichen Gründen (Abs. 2)

Rz. 13 Wenn die ersuchte Behörde aus rechtlichen Gründen dazu außer Stande ist, darf sie Amtshilfe nicht leisten, auch wenn sie es wollte. Bei Leistung der Amtshilfe in diesem Fall würde die ersuchte Behörde rechtswidrig handeln. Dies gilt insbesondere, wenn die angeforderte Hilfsmaßnahme selbst bereits offenkundig rechtswidrig ist. Das gilt auch, wenn die ersuchte Behörde f...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 33... / 5.2.3.3 Juristische Personen des öffentlichen Rechts

Rz. 48 Juristische Personen des öffentlichen Rechts sind insbesondere die Körperschaften (Bund, Länder, Gemeinden und andere), Anstalten und Stiftungen. Landesrechtlich kann das Rechtsträgerprinzip durch das Behördenprinzip ersetzt sein.[1] In diesen Fällen ist die Behörde, also die als organisatorische Einheit ausgestaltete Dienststelle der Körperschaft, rechtsfähig.[2] Rz....mehr

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Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die am 1.1.1992 in Kraft getretene Vorschrift ist mehrfach geändert worden, seit 2001 wie folgt: ab 1.1.2001 durch das 4. Euro-Einführungsgesetz v. 21.12.2000 (BGBl. I S. 1983). Ein neuer Abs. 3 ist eingefügt worden; ab 1.1.2002 durch das Altersvermögensergänzungsgesetz (AVmEG) v. 21.3.2001 (BGBl. I S. 403). Abs. 3a wurde in die Vorschrift eingefügt; ab 1.1.2008 durch Art...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 69 Verordn... / 2.1.2 Erlasszeitpunkte der Verordnungen

Rz. 11 § 69 regelt in seinem Abs. 1 für die Festlegung des aktuellen Rentenwerts und des Ausgleichsbetrags und in Abs. 2 für die Festlegung des Durchschnittsentgelts auch den Erlasszeitpunkt der jeweiligen Verordnung. Das hat spätestens bis zum 30.6.(beim aktuellen Rentenwert und Ausgleichsbedarf) bzw. bis zum 31.12. (bei den Durchschnittsentgelten) des jeweiligen Jahres erf...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 256a Entge... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die am 1.1.1992 in Kraft getretene Vorschrift (Art. 42 Abs. 1 RÜG v. 25.7.1991, BGBl. I S. 1606) ist seit 1999 wie folgt geändert worden: durch Gesetz zur Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse v. 24.3.1999 (BGBl. I S. 388) mit Wirkung zum 1.4.1999: In Abs. 2 Satz 1 wurde "bis zum 31.3.1999" eingefügt, durch das 4. Euro-Einführungsgesetz v. 21.12.2000 (...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 65 Anpassu... / 2.8 Verfassungsrecht

Rz. 19 Es bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Aussetzung der jährlichen Rentenanpassung zum 1.7. – sog. Nullrunden. Solange Rentenbezieher durch die Rentenanpassung nicht von der realen Lohn- und Gehaltsentwicklung der Beschäftigten abgekoppelt werden oder die bereits zugestandene Rente in ihrer Substanz entwertet wird, ist eine Verfassungswidrigkeit ein...mehr