Fachbeiträge & Kommentare zu Bremen

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 92 Anrechnu... / 2.2.2.2 Hilfen zur angemessenen Schulbildung (Abs. 2 Nr. 2)

Rz. 12 Hierzu gehören alle schulbegleitenden Maßnahmen (Nachhilfe- oder Sonderunterricht, Fahrtkosten, Internatsunterbringung), insbesondere im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht und zum Besuch weiterführender Schulen einschließlich der Vorbereitung hierzu (vgl. § 54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1). Zur Vorbereitung zählt z. B. der Besuch eines Sonderschulkindergartens. Während des Sc...mehr

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Jung, SGB XII § 92 Anrechnu... / 2.2.2 Begünstigte Maßnahmen (Abs. 2 Satz 1)

Rz. 10 Abs. 2 Satz 1 zählt die begünstigten Maßnahmen erschöpfend auf. Werden (gleichzeitig) andere, nichtbegünstigte Maßnahmen durchgeführt, greift die Privilegierung des Abs. 2 Satz 1 nur für die dort genannten Maßnahmen. Sämtlichen in Abs. 2 genannten Privilegierungsfällen ist gemeinsam, dass sie einen spezifischen Förderbedarf und eine entsprechende Förderung voraussetze...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 83 Leistun... / 2.1 Leistungen zur Mobilität (Abs. 1)

Rz. 3 Nach Abs. 1 Nr. 1 umfassen die Leistungen zur Mobilität Leistungen zur Beförderung, insbesondere durch einen Beförderungsdienst. Beförderung dient i. S. v. Nr. 1 ist ein gewerblicher bzw. geschäftsmäßiger Dienst. Hierunter fallen etwa Taxiunternehmen oder Beförderungsdienste von Hilfs- und Rettungsorganisationen (LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil v. 16.4.2007, L 1 R 2/0...mehr

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Schell, SGB IX § 2 Begriffs... / 2.8 Unterschied zum Behindertenbegriff des § 19 SGB III

Rz. 11 Nach § 19 Abs. 1 SGB III sind Menschen behindert, deren Aussichten, am Arbeitsleben teilzuhaben und weiter teilzuhaben, wegen Art und Schwere ihrer Behinderung i. S. d. § 2 Abs. 1 SGB IX nicht nur vorübergehend wesentlich gemindert sind und die deshalb Hilfen zur Teilhabe am Arbeitsleben benötigen. Hierzu zählen auch lernbehinderte Menschen (= Personen, die in ihrem Le...mehr

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Schell, SGB IX § 4 Leistung... / 2.3.3 Notwendige Leistungen zur sozialen Teilhabe

Rz. 7 Die durch die Behinderung eingeschränkte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben soll soweit wie möglich ausgeglichen werden. Der Begriff der Teilhabe, auch in § 53 Abs. 1 Satz 1 SGB XII enthalten, ist gemäß § 1 Satz 1 SGB IX dahin zu verstehen, die Teilhabe daran zu messen, ob es gelingt, die Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu...mehr

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Schell, SGB IX § 2 Begriffs... / 2.7 Unterschied zur wesentlichen Behinderung i. S. d. § 53 SGB XII

Rz. 10 § 53 SGB XII befasst sich mit dem Anspruch auf Eingliederungshilfe. Zwar verweist der bis 31.12.2019 geltende § 53 Abs. 1 SGB XII (vgl. Art. 12 und 13 BTHG) auf den Behinderungsbegriff des § 2 Abs. 1 Satz 1 SGB IX, anspruchsberechtigt sind jedoch nur Personen, die wegen einer Behinderung wesentlich in ihrer Fähigkeit, an der Gesellschaft teilzuhaben, eingeschränkt ode...mehr

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Schell, SGB IX § 123 Allgem... / 2.8 Kostenübernahme ohne Vereinbarung (Abs. 5)

Rz. 27 In Abweichung des in Abs. 1 Satz 1 normierten Vereinbarungsvorbehalts kann eine Leistung auch durch einen Leistungserbringer, mit dem keine schriftliche Vereinbarung geschlossen wurde, erbracht werden. Im Wesentlichen übernimmt der Gesetzgeber die bisherige Bestimmung des § 75 Abs. 4 SGB XII (i. d. F. bis zum 31.12.2019). Voraussetzung für die Bewilligung ist eine Bes...mehr

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Schell, SGB IX § 4 Leistung... / 2.4.4 Integration in die Gesellschaft/Inklusion (Abs. 1 Nr. 4)

Rz. 16 Ziel der Teilhabeleistungen ist es, den betroffenen Menschen möglichst auf Dauer in Arbeit, Beruf und vor allem Gesellschaft zu integrieren bzw. einzugliedern. Das durch § 4 Abs. 1 Nr. 4 angesprochene Ziel bezieht sich insbesondere auf die Leistungen zur sozialen Teilhabe und orientiert sich insbesondere an der Eingliederungshilfe i. S. d. § 53 SGB XII. Wie das Wort "...mehr

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Sommer, SGB V § 2 Leistungen / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 21 Vgl. auch Literatur und Rechtsprechung zu §§ 11, 12, 13 und 27. Becker, Off-Label-Use: Arzneimittelversorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung nur bei Todesgefahr?, SGb 2004 S. 594. Bockholdt, Gesundheitsspezifische Bedarfe von gesetzlich krankenversicherten Leistungsempfängern nach dem SGB II, NZS 2016 S. 881. ders., Die "Nikolaus-Rechtsprechung" des BVerfG – Ein...mehr

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Sommer, SGB V § 2 Leistungen / 2.2 Leistungen bei lebensbedrohlichen Erkrankungen (Abs. 1a)

Rz. 9a Mit der mit Wirkung zum 1.1.2012 eingefügten Regelung wird der Inhalt des Beschlusses des BVerfG v. 6.12.2005 (1 BvR 347/98, SozR 4-2500 § 27 Nr. 5) aufgegriffen und inhaltlich als zulässige Abweichung von Abs. 1 Satz 3 über die Qualität und Wirksamkeit von Leistungen nach dem anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse geregelt. In der Sache handelt es sich auch...mehr

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Sommer, SGB V § 197b Aufgab... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 20 Dortants/v. Hansemann, Die Auslagerung von "Aufgaben" durch Krankenkassen und ihre Verbände auf Dritte, NZS 1999 S. 542. Sichert, Die Arbeitsgemeinschaft als Akteur in der GKV – Von offenen Kooperationsgewinnen und verborgenen Kontrollverlusten, NZS 2013 S. 129. Thüsing/Pötters, Outsourcing gem. § 197b SGB V: Möglichkeiten und Grenzen einer Aufgabenerledigung durch Drit...mehr

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Bremen, Unterhaltsleitlinie... / 1 Unterhaltsrechtliche Leitlinien der Familiensenate des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Bremen, Stand: 1.1.2019

Die Familiensenate des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Bremen verwenden die Unterhaltsrechtlichen Leitlinien als Orientierungshilfe für den Regelfall unter Beachtung der Rechtsprechung des BGH. Sie beruhen auf für typische Sachverhalte geltenden Erfahrungswerten und sollen zu einer möglichst einheitlichen Rechtsprechung beitragen. Sie haben jedoch keine bindende Wirkung,...mehr

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Bremen, Unterhaltsleitlinie... / 1 Unterhaltsrechtliche Leitlinien der Familiensenate des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Bremen, Stand: 1.1.2018

Die Familiensenate des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Bremen verwenden die Unterhaltsrechtlichen Leitlinien als Orientierungshilfe für den Regelfall unter Beachtung der Rechtsprechung des BGH. Sie beruhen auf für typische Sachverhalte geltenden Erfahrungswerten und sollen zu einer möglichst einheitlichen Rechtsprechung beitragen. Sie haben jedoch keine bindende Wirkung,...mehr

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Bremen, Unterhaltsleitlinien 1.1.2018

1 Unterhaltsrechtliche Leitlinien der Familiensenate des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Bremen, Stand: 1.1.2018 Die Familiensenate des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Bremen verwenden die Unterhaltsrechtlichen Leitlinien als Orientierungshilfe für den Regelfall unter Beachtung der Rechtsprechung des BGH. Sie beruhen auf für typische Sachverhalte geltenden Erfahrungsw...mehr

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Bremen, Unterhaltsleitlinie... / 1.6 Sonstiges

25. Rundung Der Unterhaltsbetrag ist auf volle Euro aufzurunden.mehr

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Bremen, Unterhaltsleitlinien 1.1.2019

1 Unterhaltsrechtliche Leitlinien der Familiensenate des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Bremen, Stand: 1.1.2019 Die Familiensenate des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Bremen verwenden die Unterhaltsrechtlichen Leitlinien als Orientierungshilfe für den Regelfall unter Beachtung der Rechtsprechung des BGH. Sie beruhen auf für typische Sachverhalte geltenden Erfahrungsw...mehr

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Bremen, Unterhaltsleitlinie... / 1.6 Sonstiges

25. Rundung Der Unterhaltsbetrag ist auf volle Euro aufzurunden.mehr

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Bremen, Unterhaltsleitlinie... / 1.4 Weitere Unterhaltsansprüche

18. Ansprüche nach § 1615 l BGB Der Bedarf nach § 1615l BGB bemisst sich nach der Lebensstellung des betreuenden Elternteils. Er beträgt in der Regel mindestens 880 EUR. Die Inanspruchnahme des Unterhaltspflichtigen ist durch den Halbteilungsgrundsatz begrenzt. Wegen des Selbstbehalts vgl. 21.3.2. 19. Elternunterhalt Der Bedarf ist konkret dazulegen. Leistungen nach §§ 41 – 43 ...mehr

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Bremen, Unterhaltsleitlinie... / 1.7 Anhang

1. Düsseldorfer Tabelle: Düsseldorfer Tabelle (Stand: 1.1.2018) 2. Zahlbeträge Kindesunterhalt 3. Selbstbehaltsätze im Überblickmehr

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Bremen, Unterhaltsleitlinie... / 1.7 Anhang

1. Düsseldorfer Tabelle: Düsseldorfer Tabelle (Stand: 1.1.2019) 2. Zahlbeträge Kindesunterhalt 3. Selbstbehaltsätze im Überblickmehr

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Bremen, Unterhaltsleitlinie... / 1.4 Weitere Unterhaltsansprüche

18. Ansprüche nach § 1615 l BGB Der Bedarf nach § 1615l BGB bemisst sich nach der Lebensstellung des betreuenden Elternteils. Er beträgt in der Regel mindestens 880 EUR. Die Inanspruchnahme des Unterhaltspflichtigen ist durch den Halbteilungsgrundsatz begrenzt. Wegen des Selbstbehalts vgl. 21.3.2. 19. Elternunterhalt Der Bedarf ist konkret dazulegen. Leistungen nach §§ 41 – 43 ...mehr

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Bremen, Unterhaltsleitlinie... / 1.2 Kindesunterhalt

11. Bemessungsgrundlage (Tabellenunterhalt) Der Barunterhalt minderjähriger und noch im elterlichen Haushalt lebender volljähriger unverheirateter Kinder bestimmt sich nach den Sätzen der Düsseldorfer Tabelle (Anhang 1). Bei minderjährigen Kindern kann er als Festbetrag oder als Vomhundertsatz des Mindestunterhalts i.S. von § 1612a BGB (= 1. Gruppe der Düsseldorfer Tabelle) ge...mehr

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Bremen, Unterhaltsleitlinie... / 1.5 Leistungsfähigkeit und Mangelfall

21. Selbstbehalt des Verpflichteten 21.1 Dem Unterhaltspflichtigen muss nach Abzug der Unterhaltsansprüche von seinem Einkommen der sog. Selbstbehalt verbleiben. 21.2 Für Eltern gegenüber minderjährigen und privilegierten volljährigen Kindern gilt im Allgemeinen der notwendige Selbstbehalt als unterste Grenze. Er beträgt bei nicht Erwerbstätigen 880 EUR, bei Erwerbstätigen 1.08...mehr

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Bremen, Unterhaltsleitlinie... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf 15.1 Der Unterhaltsbedarf wird bestimmt und begrenzt durch die ehelichen Lebensverhältnisse. Diese werden in erster Linie durch das für den gesamten Lebensunterhalt – ggf. nach Abzug des Unterhalts (Zahlbetrag) für minderjährige oder volljährige Kinder - verfügbare Einkommen geprägt. Während der Ehe zur Vermögensbildung verwendete Teile des Einkommens ble...mehr

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Bremen, Unterhaltsleitlinie... / 1.5 Leistungsfähigkeit und Mangelfall

21. Selbstbehalt des Verpflichteten 21.1 Dem Unterhaltspflichtigen muss nach Abzug der Unterhaltsansprüche von seinem Einkommen der sog. Selbstbehalt verbleiben. 21.2 Für Eltern gegenüber minderjährigen und privilegierten volljährigen Kindern gilt im Allgemeinen der notwendige Selbstbehalt als unterste Grenze. Er beträgt bei nicht Erwerbstätigen 880 EUR, bei Erwerbstätigen 1.08...mehr

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Bremen, Unterhaltsleitlinie... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf 15.1 Der Unterhaltsbedarf wird bestimmt und begrenzt durch die ehelichen Lebensverhältnisse. Diese werden in erster Linie durch das für den gesamten Lebensunterhalt – ggf. nach Abzug des Unterhalts (Zahlbetrag) für minderjährige oder volljährige Kinder - verfügbare Einkommen geprägt. Während der Ehe zur Vermögensbildung verwendete Teile des Einkommens ble...mehr

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Bremen, Unterhaltsleitlinie... / 1.2 Kindesunterhalt

11. Bemessungsgrundlage (Tabellenunterhalt) Der Barunterhalt minderjähriger und noch im elterlichen Haushalt lebender volljähriger unverheirateter Kinder bestimmt sich nach den Sätzen der Düsseldorfer Tabelle (Anhang 1). Bei minderjährigen Kindern kann er als Festbetrag oder als Vomhundertsatz des Mindestunterhalts i.S. von § 1612a BGB (= 1. Gruppe der Düsseldorfer Tabelle) ge...mehr

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Bremen, Unterhaltsleitlinie... / 1.1 Unterhaltsrechtlich maßgebliches Einkommen

Bei der Ermittlung und Zurechnung vom Bruttoeinkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt sowie ob es um Bedarfsbemessung einerseits oder Feststellung der Bedürftigkeit/Leistungsfähigkeit andererseits geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit dem steuerrechtlichen Einkommen. 1. Geldeinnahmen 1.1 Auszugehen ist v...mehr

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Bremen, Unterhaltsleitlinie... / 1.1 Unterhaltsrechtlich maßgebliches Einkommen

Bei der Ermittlung und Zurechnung vom Bruttoeinkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt sowie ob es um Bedarfsbemessung einerseits oder Feststellung der Bedürftigkeit/Leistungsfähigkeit andererseits geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit dem steuerrechtlichen Einkommen. 1. Geldeinnahmen 1.1 Auszugehen ist v...mehr

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§ 1 Die nichteheliche Leben... / IV. Befangenheit

Rz. 365 Beispielsfall: Richterin A hat in erster Instanz eine Entscheidung getroffen. Nach Anfechtung dieser Entscheidung ist das zweitinstanzliche Gericht zuständig, für das der Richter B tätig ist. A und B leben in nichtehelicher Lebensgemeinschaft zusammen. Rz. 366 Dieser Fall ist einer Entscheidung des OVG Bremen vom 12.5.2015[272] nachgebildet. Zu prüfen war, ob der in z...mehr

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§ 2 Das "nichteheliche" Kind / c) Stellungnahme und vereinfachtes Verfahren

Rz. 88 Das Gericht stellt dem anderen Elternteil den Antrag auf Übertragung der gemeinsamen elterlichen Sorge zu und setzt ihm eine Frist zur Stellungnahme. Wenn das Kind noch nicht geboren ist, darf die Frist für die Mutter frühestens sechs Wochen nach der Geburt des Kindes enden, § 155a Abs. 2 FamFG. Das bedeutet in seiner Konsequenz auch, dass eine gerichtliche Entscheidu...mehr

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§ 4 Ehe / bb) Darlegungs- und Beweislast

Rz. 103 Die Darlegungs- und Beweislast obliegt entsprechend den allgemeinen Regeln demjenigen, der sich auf das Vorliegen der Trennung beruft. Das erfordert zunächst einen substantiierten Vortrag dahingehend, welche Räume durch welchen Beteiligten wann genutzt, dass die Versorgungsleistungen gesondert erbracht und die Mahlzeiten getrennt voneinander eingenommen werden sowie ...mehr

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Kollision eines wartepflich... / 3 Anmerkung

1. Dem besonderen Schutzbedürfnis von Radfahrern vor Schädigungen im Straßenverkehr durch "Entmischung" der Verkehrsteilnehmer trägt die StVO durch die Einrichtung von Radwegen Rechnung (§ Abs. 4 StVO). Personen im Alter von über zehn Jahren trifft eine Radwegbenutzungspflicht, wenn dies durch die Zeichen 237, 240 und 241 angeordnet ist (§ 2 Abs. 4 S. 2 StVO). Rechte Fahrrad...mehr

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§ 1 Die nichteheliche Leben... / 2. Wesentlichkeit der Leistung

Rz. 423 Bezahlung wird auch nicht erwartet etwa für Pflegeleistungen.[306] Das gilt selbst in dem Fall, dass ein Partner das Zusammenleben mit Krediten finanziert hat.[307] Hat ein Partner Handwerker beauftragt, um Arbeiten am Haus des anderen ausführen zu lassen, so sind auch diese ein Beitrag zum täglichen Zusammenleben, weshalb der Auftragsgeber die Kosten hierfür sogar d...mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / e) Stufenanträge

Rz. 151 Insbesondere in Unterhaltsverfahren kommen häufig Stufenanträge vor, also Verfahren, in denen ein Anspruch auf Auskunft über die eigenen Einkommensverhältnisse und/oder Abgabe der eidesstattlichen Versicherung mit einem zunächst unbezifferten Leistungsantrag verbunden wird (§ 113 Abs. 1 S. 2 FamFG i.V.m. § 254 ZPO). In diesen Fällen liegt eine objektive Antragshäufun...mehr

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§ 4 Ehe / aa) Voraussetzungen

Rz. 98 Zwingende Voraussetzung ist aber die konsequente Trennung der persönlichen Sphären, die grundsätzlich alle Lebensbereiche durchziehen muss und nur in unbedeutenden oder unumgänglichen Einzelheiten der Lebensumstände ausnahmsweise durchbrochen werden darf.[115] Jeder der beiden Ehegatten muss sich selbst versorgen. Es darf keinerlei Gemeinsamkeiten mehr geben.[116] Zwa...mehr

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§ 1 Die nichteheliche Leben... / aa) Gesamtschulden

Rz. 543 Gesamtschulden der Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft können auf verschiedene Weisen begründet werden. Beide können sich bei der Aufnahme eines Darlehens der Bank gegenüber gesamtschuldnerisch verpflichten, beide können den Mietvertrag über die gemeinsam genutzte Wohnung unterschrieben haben und haften dann gesamtschuldnerisch dem Vermieter gegenüber auf...mehr

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§ 11 Einstweilige Anordnungen / 8. Verfahrenskostenvorschuss

Rz. 37 In einstweiligen Anordnungsverfahren gilt zunächst § 35 FamGKG, da es sich um einen auf Geld gerichteten Anspruch handelt. Eine Herabsetzung nach § 41 S. 1 FamGKG kommt i.d.R. nicht in Betracht, da die einstweilige Anordnung faktisch zu einer endgültigen Regelung führt und die Hauptsache vorwegnimmt, zumal hier in Abweichung zu § 49 FamFG nicht nur eine vorläufige Reg...mehr

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FF 1/2018, FF 1/2018 / Sorge- und Umgangsrecht

OVG Münster, Beschl. v. 22.2.2017 – 12 E 780/16, FamRZ 2017, 1935 Bei der Prüfung, ob ein geeigneter Fall für eine Begleitung des Umgangs durch das Jugendamt i.S.d. § 18 Abs. 3 S. 4 SGBVIII vorliegt, ist zu berücksichtigen, dass dem Um gangsrecht zwischen Eltern und ihrem Kind ein hoher Rang zukommt. Angesichts dessen reichen bloße Unannehmlichkeiten für das Kind nicht aus, u...mehr

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§ 17 Besonderheiten bei der... / II. Keine Prüfung im Festsetzungsverfahren

Rz. 72 Die Frage, ob getrenntes Vorgehen mutwillig ist oder nicht, ist ausschließlich im Bewilligungsverfahren zu prüfen. Hat das Gericht für getrenntes Vorgehen Verfahrenskostenhilfe bewilligt, dann sind die Festsetzungsorgane daran gebunden. Dies gilt auch dann, wenn das Gericht an sich keine getrennte Bewilligung hätte aussprechen dürfen. Versäumnisse im Bewilligungsverfa...mehr

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§ 14 Das Fahrverbot / III. Spezielle Umstände

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§ 2 Das "nichteheliche" Kind / i) Änderung der Sorgeerklärung

Rz. 76 Die einmal wirksam gewordene Erklärung der Eltern, die Sorge gemeinsam übernehmen zu wollen, kann nicht durch eine neue Sorgeerklärung abgeändert werden. Hierfür bedarf es einer gerichtlichen Entscheidung. Aus Gründen der Rechtssicherheit soll eine privatrechtliche Vereinbarung nicht genügen. Das gilt auch, wenn diese private Vereinbarung notariell beurkundet ist.[67]...mehr

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§ 14 Das Fahrverbot / 4. Vollstreckung

Rz. 10 Die Vollstreckung eines Fahrverbotes gem. § 44 StGB obliegt der Vollstreckungsbehörde. Soweit der Führerschein sich nicht in amtlicher Verwahrung befindet, ist der Verurteilte zur Herausgabe aufzufordern und über den Beginn des Fahrverbotes zu belehren. Notfalls ist der Führerschein gem. § 463b Abs. 3 StPO zu beschlagnahmen. Mehrere Fahrverbotsanordnungen werden nebene...mehr

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§ 4 Ehe / 2. Trennung von Tisch und Bett

Rz. 83 Damit eine Trennung im rechtlichen Sinne vorliegen kann, muss neben dem rein subjektiven Element der Trennungsabsicht das Nichtbestehen der häuslichen Gemeinschaft hinzukommen. Das ist das faktische und allgemein bekannte Getrenntleben. Es bedarf hierzu einer dauernden "Trennung von Tisch und Bett".[100] Dafür ist eine objektive Feststellung der Tatsache notwendig – a...mehr

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§ 7 Maßnahmen der Fahrerlau... / IV. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Rz. 24 Auch bei einem erstmaligen Verkehrsverstoß kommt unter Beachtung der 2-Wochen-Frist für die Benachrichtigung des Fahrzeughalters die Auferlegung eines Fahrtenbuches in Betracht, allerdings nur bei schwerwiegenden Zuwiderhandlungen.[32] Der Fahrzeughalter, der an der Aufklärung der Verkehrszuwiderhandlung trotz rechtzeitiger Befragung nicht mitgewirkt hat, kann einer F...mehr

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FF 1/2018, FF 1/2018 / Verfahren

BGH, Beschl. v. 2.8.2017 – XII ZB 190/17, FamRZ 2017, 1764 = FamRB 2017, 462 Gemäß § 117 Abs. 1 S. 4 FamFG i.V.m. § 575 Abs. 3 Nr. 2 ZPO muss die Begründung der Rechtsbeschwerde im Fall des § 574 Abs. 1 Nr. 1 ZPO Darlegungen zu den Zulässigkeitsvoraussetzungen des § 574 Abs. 2 ZPO enthalten. Der Beschwerdeführer muss den Zulassungsgrund bzw. die Zulassungsvoraussetzungen nich...mehr

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§ 10 Rechtsmittel und Recht... / 3. Fahrerlaubnis auf Probe

Rz. 44 Ist gegen den Inhaber der Fahrerlaubnis auf Probe die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet, so besteht gemäß § 2a Abs. 6 StVG bei einem Rechtsmittel gegen die Anordnung zur Teilnahme am Aufbauseminar keine aufschiebende Wirkung. Lässt sich nicht feststellen, ob die weitere Teilnahme eines ansonsten bisher unauffälligen Verkehrsteilnehmers am Straßenverkehr so g...mehr

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§ 14 Das Fahrverbot / 3. Vollstreckung

Rz. 28 Vollstreckt wird das Fahrverbot durch amtliche Verwahrung und bei ausländischen Führerscheinen durch Eintragung eines entsprechenden Vermerks.[43] Derjenige, der trotz Fahrverbotes ein Fahrzeug führt, macht sich strafbar gemäß § 21 Abs. 1 Alt. 2 StVG.[44] Hierüber sollte der Betroffene durch den Verteidiger belehrt werden. Rz. 29 Wichtig ist es also, den Betroffenen au...mehr

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§ 17 Besonderheiten bei der... / I. Mutwilligkeit

Rz. 69 Getrenntes Vorgehen in gesonderten Verfahren kann dann mutwillig sein, wenn es dem bedürftigen Beteiligten zuzumuten ist, seine verschiedenen Begehren in einem Verfahren geltend zu machen. Insoweit kommt es stets auf die Umstände des Einzelfalls an.[62] Rz. 70 In der Regel wird es als mutwillig angesehen, wenn verschiedene Kindschaftssachen in gesonderten Verfahren gel...mehr

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zerb 1/2018, Bemerkungen zu... / 6

Auf einen Blick Wird ein Kind mithilfe einer cautela Socini zum Erben mit einem Wahlrecht zwischen einem mit Testamentsvollstreckung belasteten Erbteil und einem unbelasteten Erbteil eingesetzt, ist es mit zwei Erbteilen bedacht. Für einen Erbteil ist das Kind im Sinne von § 2306 Abs. 1 BGB durch die Ernennung eines Testamentsvollstreckers beschränkt. Für den anderen ist es ...mehr