Fachbeiträge & Kommentare zu Bremen

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32e Verhältnis zu anderen Auskunfts- und Informationszugangsansprüchen

Regelung des § 32e AO Rz. 1 Anspruchsgrundlage eines Auskunftsersuchens können neben Art. 15 DSGVO grundsätzlich auch die Informationszugangsgesetze / Informationsfreiheitsgesetze / Transparenzgesetze des Bundes und der Länder (im Folgenden: Informationsfreiheitsgesetze – IFG) sein. § 32e AO regelt die Konkurrenz der datenschutzrechtlichen Informations- und Auskunftsrechte na...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistung

Leitsatz 1. Die Übertragung von Vermögen gegen Versorgungsleistungen ist nur im Anwendungsbereich des § 10 Abs. 1a Nr. 2 EStG (bzw. früher: § 10 Abs. 1 Nr. 1a Satz 1 EStG i.d.F. des JStG 2008) unentgeltlich; wird nach dieser Vorschrift nicht begünstigtes Vermögen übertragen, liegt ertragsteuerrechtlich eine entgeltliche oder teilentgeltliche Übertragung vor. 2. Bei Übertragun...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anlagen R (Renten), R-AV/bA... / 2.3 Private Renten aus dem Inland

Rz. 947 [Leibrenten → Anlage R, Zeilen 15–16, 31–36 und eZeilen 13–14, 17–18] Lebenslange Leibrenten, die nicht unter § 22 Nr. 1 Satz 3, Buchst. a, Doppelbuchst. aa EStG bzw. unter § 22 Nr. 5 EStG (→ Tz 954) fallen, werden nach § 22 Nr. 1 Satz 3, Buchst. a, Doppelbuchst. bb EStG mit dem Ertragsanteil besteuert. Hierunter fallen insbesondere Renten aus vor dem 1.1.2005 abgeschlo...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Einleitung zum Hauptvordruc... / 3.1 Einkommensteuererklärungspflicht

Rz. 337 Pflichtveranlagung Nach Ablauf des Kalenderjahres muss der unbeschränkt Steuerpflichtige eine eigenhändig unterschriebene Steuererklärung abgeben (§ 25 Abs. 3 EStG). Wählen Ehegatten die Zusammenveranlagung, müssen sie eine gemeinsame Steuererklärung abgeben, die von beiden eigenhändig zu unterschreiben ist. Für die Bearbeitung der Steuererklärung ist das Finanzamt zus...mehr

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Arbeitslohn-ABC / Amateursportler

Vergütungen an Amateursportler sind steuerpflichtiger Arbeitslohn, wenn sie als Gegenleistung für den Spieleinsatz gewährt werden. Dies wurde z. B. angenommen, wenn die Zahlungen die Aufwendungen des Spielers nicht nur wesentlich übersteigen und ein monatlicher Grundbetrag auch im Fall von Urlaub bzw. Krankheit des Spielers bezahlt wird.[1] Kein Arbeitslohn liegt dagegen vor...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.5 Bremen

Das Personalvertretungsgesetz in Bremen (PVG-HB) enthält keine entsprechende Regelung. Die h. M. geht dennoch davon aus, das auch hier die Prinzipien (ausschließliches Direktionsrecht der Dienststelle[1]) des Bundes gelten, wobei es an einer Grundlage für die Übertragung der Ausführung an die Personalvertretung fehlt.mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.5 Bremen

§ 58 Abs. 4 PVG-HB Das Recht der Antragsstellung ist § 58 Abs. 4 PVG-HB zu entnehmen. Es bezieht sich auf alle Mitbestimmungstatbestände. 3.5.1 Fiktion der Billigung Die Dienststelle muss binnen eines Monats dem Antrag des Personalrates widersprechen, da andernfalls die Maßnahme nach § 58 Abs. 4 Satz 2 PVG-HB als gebilligt gilt. Ist diese Fiktion eingetreten, muss die Dienstste...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / d) "Verprassen"/Schuldentilgen

Rz. 213 Erst recht ist es nicht anders, wenn der potentielle oder reale Sozialleistungsempfänger die ihm zugeflossenen Mittel aus Schenkung oder Erbfall verprasst oder damit Schulden tilgt. Für das Vermögen gilt, hergeleitet aus § 12 Abs. 4 SGB II, dass dann, wenn eine Änderung des Verkehrswertes des vorhandenen Vermögens durch Veräußerung, Belastung oder durch sonstige Umst...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / bb) Umwandeln in Schonvermögen

Rz. 237 Grundsätzlich handelt es sich bei der Umwandlung vorhandener Mittel um eine Umschichtung von Vermögen, die zwar aus der Sicht der Solidargemeinschaft problematisch zu sein scheint, aber in der Regel nicht den Grad der Sozialwidrigkeit erreicht.[391] Das LSG Berlin hat in dem Erwerb einer Immobilie aus eigenen Mitteln wenige Monate vor Eintritt der Bedürftigkeit, durc...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / h) Die Teilauseinandersetzung in der Erbengemeinschaft

Rz. 253 Zum Teil verlangen die Sozialhilfeträger die Teilauseinandersetzung der Erbengemeinschaft. Grundsätzlich ist es zwar so, dass § 2042 BGB vom Grundsatz einer Totalauseinandersetzung ausgeht und die Miterben wegen des Vorranges dieses Grundsatzes grundsätzlich keinen Anspruch auf Teilungsauseinandersetzung haben.[445] Gegen den Willen eines Miterben ist eine Teilausein...mehr

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AGS 09/2021, Gebühren im se... / I. Sachverhalt

Mit Beschl. v. 19.6.2014 ordnete das AG Bremen im Ermittlungsverfahren 310 Js 24210/14 wegen des Verdachts des schweren Bandendiebstahls die Durchsuchung der Wohnung des dortigen Beschuldigten T.T. D., des Sohnes der Betroffenen zu 1. und 2., in der M. 42 in Bremen an. Im Haus M. 42 wohnten zu diesem Zeitpunkt neben T.T. D. und weiteren Familienangehörigen auch dessen Eltern...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 2. Freiwillige Zuwendungen Dritter – Schenkung oder Darlehen?

Rz. 141 Das BSG unterscheidet bei freiwilligen Zuwendungen Dritter zwischenmehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / b) Verbrauchen/"Verprassen"

Rz. 169 Der vorzeitige Verbrauch und damit das "Verprassen" von zugeflossenen Einmaleinnahmen in Geld nennt die Rechtsprechung " eigenverantwortliche Verwendungsentscheidung ". Sie wurde bisher beim sozialwidrigen Handeln i.S.v. § 103 SGB XII bzw. § 34 SGB II oder bei § 31 Abs. 2 Nr. 1 SGB II abgehandelt.[299] Das Jobcenter kann dort gemäß § 43 Abs. 1 Nr. 2 SGB II gegen Ansprü...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.5.2 Verfahren bei Widerspruch

In Bremen geht im Falle des Widerspruchs, das heißt der Ablehnung des Antrags durch die Dienststelle, das Verfahren über die Schlichtungsstelle nach § 59 PVG-HB zur Einigungsstelle nach § 60 PVG-HB. Die Schlichtungsstelle verhandelt mit dem Ziel der Entscheidung durch Einigung. Diese Einigung ist zugleich Letztentscheidung, wenn es sich nicht um personelle Angelegenheiten der...mehr

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§ 2 Der Nachranggrundsatz i... / a) Schenkungsrückforderungsanspruch (§ 528 BGB) / Missbräuchliche Vermögensverschiebung

Rz. 139 Der erste Fall bezieht sich auf den Schenkungsrückforderungsanspruch der §§ 528 ff. BGB. Auf welcher Ebene der Bedürftigkeitsprüfung ein solcher Anspruch in den einzelnen nachrangigen Gesetzen rechtserheblich ist, ist nicht einheitlich zu beantworten. Z.T. wird angenommen, es handele sich um Vermögen, z.T. wird angenommen, es handele sich um Einkommen, z.T. wird die r...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / cc) (Vorzeitiger) Verbrauch der Mittel

Rz. 239 Die Anzahl der Entscheidungen, bei denen es um verbrauchte bzw. verprasste Mittel geht, stieg lange Zeit an, wird aber im SGB II mutmaßlich aufgrund § 24 Abs. 4 S. 2 SGB II mit der Möglichkeit der Darlehensgewährung an Bedeutung verlieren.[396] Fallbeispiel 68: Auf gut Deutsch: "Das Geld ist verprasst" A erbte nach dem Tod der Mutter 2017 17.000 EUR Barvermögen inkl. ...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.5.1 Fiktion der Billigung

Die Dienststelle muss binnen eines Monats dem Antrag des Personalrates widersprechen, da andernfalls die Maßnahme nach § 58 Abs. 4 Satz 2 PVG-HB als gebilligt gilt. Ist diese Fiktion eingetreten, muss die Dienststelle gemäß § 58 Abs. 1 Satz 5 PVG-HB die Maßnahme umsetzen, § 58 Abs. 4 Satz 3 PVG-HB. Die Dienststelle könnte nur nach § 58 Abs. 2 PVG-HB die Aufhebung beantragen, ...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / b) § 1365 BGB in der Zugewinngemeinschaft oder schützt die Vereinbarung von Gütertrennung?

Rz. 232 Über das Alleineigentum oder Miteigentum des anderen Ehegatten/Lebenspartners kann man nicht rechtlich verfügen. Das ist einer der Gründe für Gütertrennung. In der Zugewinngemeinschaft – die Gütertrennung mit Ausgleich des hinzugewonnenen Vermögens am Ende der Ehe ist – gehört zu den typischen zivilrechtlichen Verfügungsbeschränkungen der Ehegatten über die Vermögen,...mehr

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AGS 09/2021, Gebühren im se... / Leitsatz

Im selbstständigen Einziehungsverfahren entstehen für den Rechtsbeistand des Betroffenen analog zum Verteidiger neben der Einziehungsgebühr gem. Nr. 4142 VV ggf. auch Verfahrens- und Terminsgebühren. Eine Grundgebühr steht dem Bevollmächtigten, der den Betroffenen bereits im Strafverfahren vertreten hat, nicht (mehr) zu. Sie entsteht nur dann, wenn der Bevollmächtigte nicht b...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / III. Faktizitätsprinzip

Rz. 39 Im Sozialhilferecht gilt konsequenterweise das Tatsächlichkeitsprinzip (Faktizitätsprinzip).[55] Nicht das "Soll", sondern das "Ist" bestimmt das Eintreten der Sozialhilfe. Entscheidend sind die tatsächlichen Verhältnisse des Hilfesuchenden.[56] Entscheidend kommt es darauf an, ob Einkommen und Vermögen wirksam zur Bedarfsdeckung eingesetzt werden können.[57] Zitat "Sow...mehr

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§ 11 Leistungs- und Rückgri... / 2. Schädliche Verwaltungsanordnungen

Rz. 223 Für den Erblasser wie für den Testamentsvollstrecker ist es unabdingbar zu wissen, welche Mittel "bereite" Mittel im Sinne des Sozialhilferechtes sind und welche normativ geschont sind.[264] Die letztwillige Verfügung sollte für den Testamentsvollstrecker ein hinreichend klarer Wegweiser für ein "To do or not to do" sein. Eines der Hauptprobleme der Dauertestamentsvol...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / b) Abzugsposten (§ 11b SGB II)

Rz. 61 Vom ermittelten Einkommen sind verschiedene Abzugsposten abzuziehen. Die Absetzungsbeträge sind in § 11b SGB II geregelt. Eine allgemeine Härtefallklausel für den Einsatz von Einkommen wie in § 82 Abs. 3 S. 3 SGB XII ist im SGB II nicht vorgesehen.[97] Der Umfang der Anrechnung eigenen Einkommens ist abhängig von der Art des jeweiligen Einkommensmehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / bb) Verhältnis zu § 19 Abs. 5 SGB XII

Rz. 613 § 19 Abs. 5 SGB XII betrifft die "unechte" Sozialhilfe und den Aufwendungsersatzanspruch der für rechtmäßige Aufwendungen an den Erblasser entstanden sind. Er kann den Erblasser betreffen, aber auch die Mitglieder seiner Einsatzgemeinschaft, z.B. bei der Hilfe zur Pflege den daheimgebliebenen Ehegatten. Insoweit geht § 19 Abs. 5 SGB XII vor.[1003]mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / j) Der Wert des Nachlasses

Rz. 626 Der Erbe haftet für die innerhalb eines Zeitraumes von zehn Jahren seit dem Erbfall erbrachten Sozialhilfeaufwendungen nach § 102 Abs. 2 S. 2 SGB XII mit dem Wert des im Zeitpunkt des Erbfalles vorhandenen Nachlasses. Der Wert des Nachlasses wird im Sinne von § 2311 BGB verstanden, also der Norm, nach der der Pflichtteil berechnet wird. Der Bestand des Nachlasses erg...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / 5. Ab wann kann Einkommen bedarfsdeckend angerechnet werden?

Rz. 57 Auch im SGB II gelten das Faktizitätsprinzip und das Gegenwärtigkeitsprinzip. Einnahmen können – wie im SGB XII – nur dann bedarfsdeckend angerechnet werden, wenn sie zum einen Bedarfsdeckungsqualität haben und wenn sie zum anderen "bereite" Mittel sind.[88] Dies gilt auch bei Berücksichtigung einer einmaligen Einnahme über einen Verteilzeitraum hinweg ohne Einschränk...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / f) Härte

Rz. 249 Von der Geltendmachung des Ersatzanspruchs nach § 34 SGB II ist abzusehen, soweit dies für den Hilfebedürftigen eine Härte bedeuten würde. Eine solche Härte kann dann vorliegen, wenn die Ersatzpflicht den Betroffenen künftig von Leistungen zur Sicherung des Existenzminimums abhängig machen würde. "Abzustellen ist insoweit allerdings nicht auf die aktuelle Hilfebedürf...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.6.3 Weiteres Verfahren

Im Stadtstaat Hamburg ist wie in Bremen eine Schlichtungsstelle als Vorstufe zur Einigungsstelle vorgesehen. Eine Ausnahme bilden nach § 81 Abs. 3 HmbPersVG der Senat, die Bürgerschaft, der Rechnungshof und die juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Hier wird keine Schlichtungsstelle gebildet. Die Anträge gehen bei Nichteinigung direkt zur Einigungsstelle, § 82 Abs. 1...mehr

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§ 7 Leistungsrecht und Regr... / VII. Härtefallregelung

Rz. 43 Eine besondere Schutzwürdigkeit von Einkommen und Vermögen im Jugendhilferecht ist allein im Rahmen der vorgesehenen Härtefallregelungen gegeben. § 94 Abs. 6 S. 2 SGB VIII regelt: Es kann ein geringerer Kostenbeitrag erhoben oder gänzlich von der Erhebung des Kostenbeitrags abgesehen werden, wenn das Einkommen aus einer Tätigkeit stammt, die dem Zweck der Leistung die...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Rechtsbehelfe

Rz. 30 [Autor/Stand] Gegen den Duldungsbescheid ist in den Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg der Einspruch (§ 347 Abs. 1 Satz 1 AO) und ggf. Klage vor den Finanzgerichten gegeben. In den Flächenländern ist gegen den Duldungsbescheid der Widerspruch und ggf. Klage vor den Verwaltungsgerichten gegeben. Rz. 31 [Autor/Stand] Der Eigentümer kann im Rechtsbehelfsverfahren z.B...mehr

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§ 11 Leistungs- und Rückgri... / I. Beispiel: "Hartz-IV"-Bezieher (Grundsicherung/Sozialgeld SGB II)

Rz. 188 Wäre der tragende Punkt für ein Behindertentestament wirklich die bisher erbrachte Lebensarbeitsleistung der Eltern von Menschen mit Behinderung und die Vorsorge dieser Eltern für den Fall einer Reduzierung der staatlichen Leistungen, so müsste man eine Vergleichbarkeit der Fälle ohne jedes "Wenn und Aber" ablehnen.[222] Letztlich geht es beim sog. Bedürftigentestame...mehr

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AGS 09/2021, Verjährungsunt... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Es dürfte in der Praxis nicht so häufig vorkommen, dass Kostenforderungen der Staatskasse gegen den Schuldner, im Strafverfahren in der Regel der Beschuldigten verjähren. Aber ausgeschlossen ist das, wie die Entscheidung zeigt, nicht. Deshalb kann es sich – im wahrsten Sinn – ggf. lohnen, wenn eine bereits ältere Kostenrechnung vollstreckt werden soll, zu prüfen, ob nicht...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / V. Anfangsverdacht und Verwertungsverbot

Rz. 13.9 [Autor/Stand] Ob und inwieweit Tatsachen, die einem Beweisverwertungsverbot unterliegen, zur Begründung eines Anfangsverdachts und für weitere Maßnahmen, etwa eine Durchsuchung, herangezogen werden dürfen, betrifft die Frage der Vorauswirkung von Verwertungsverboten[2] und ist im Kontext der der Fernwirkung von Beweisverwertungsverboten zu verorten[3]. Verfahrensfeh...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / a) Finanzierungskosten

Rz. 10 Zu den zu berücksichtigenden Positionen der Kosten der Unterkunft in Eigentum (KdU) gehören die Finanzierungskosten.[10] Notarkosten, wie sie anlässlich des Erwerbs einer Immobilie entstehen, fallen nicht unter den Begriff der Unterkunftskosten.[11] Ob eine Leibrentenzahlung an den Voreigentümer wie die Tilgung eines Darlehens zur Wohnraumfinanzierung oder einer Kaufpre...mehr

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§ 1 Zum Einstieg und zur Or... / c) Das Recht des sozialen Nachteilsausgleichs

Rz. 141 Die Normen des sozialen (Nachteils-)Ausgleichs wurzeln – anders als bei den kausal ausgerichteten Sozialleistungstatbeständen der Sozialversicherung oder der sozialen Entschädigung – weder in einem vorbestehenden und auf Vorsorge angelegten Rechtsverhältnis noch in der haftungsrechtlichen Zurechnung eines Schadens, sondern in den Verfassungsgebotenmehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / 1. Voraussetzungen und Prüfungsmöglichkeiten

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Stand] Die Festsetzung der Grundsteuer obliegt gemäß Art. 108 Abs. 2 GG grundsätzlich den Landesfinanzbehörden. Die Landesfinanzbehörden können die Verwaltung von Steuern, die allein den Gemeinden oder Gemeindeverbänden zufließen, auf die Gemeinden bzw. Gemeindeverbände übertragen (vgl. Art. 108 Abs. 4 Satz 2 GG). Von dieser Möglichkeit haben alle Länder in ihre...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / a) Einnahmen in Geld (§ 11 Abs. 1 SGB II)

Rz. 29 Nach der seit dem 1.8.2016 geltenden Definition des § 11 SGB II sind als Einkommen nur noch zu verstehen. Zu den klassischen Einkünften in Geld gehören z.B. auch die Zinsen, die aus geschontem Vermögen (§ 12 SGB II) erzielt werden.[48] Einzel...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Finanzbehörde

Rz. 15 [Autor/Stand] Zuständig für die Einleitung des Strafverfahrens sind die in § 386 Abs. 1 Satz 2 AO bezeichneten Behörden: das HZA (§ 12 Abs. 2 FVG), das FA, das Bundeszentralamt für Steuern und die Familienkasse[2] (s. dazu § 386 Rz. 7 f.). Den HZÄ steht die Einleitungskompetenz vor allem bei Zoll- und Verbrauchsteuerdelikten sowie der zollamtlichen Überwachung des Ware...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / III. Wiederherstellung des Nachrangs durch Aufwendungsersatz – § 19 Abs. 5 SGB XII (unechte Sozialhilfe)

Rz. 397 Grundsätzlich gilt in der Sozialhilfe, dass sie nur geleistet werden kann, wenn kein eigenes bedarfsdeckungsbereites Einkommen oder Vermögen vorliegt. Trotz vorhandenen Einkommens und/oder Vermögen kann es ausnahmsweise im sozialhilferechtlichen Leistungstatbestand dazu kommen, dass der Sozialhilfeträger leistet. Das liegt daran, dass das grundsätzlich geltende Netto...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / IV. Schontatbestand Einkommen II: Nach Zweck und Inhalt geschontes Einkommen – § 83 SGB XII

Rz. 115 Auf die Herkunft von Einkommen und Vermögen kommt es für die Frage, ob Zuflüsse eingesetzt werden müssen, im Sozialhilferecht in der Regel nicht an. Ausnahmen müssen normativ gestaltet sein. Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes, dem das Bundessozialgericht in ständiger Rechtsprechung folgt, kommt es deshalb bei der Berücksichtigung von Einkommen auf...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / cc) § 102 Abs. 3 Nr. 3 SGB XII – Freistellung wegen Härte

Rz. 621 Für den Ausnahmetatbestand der besonderen Härte gelten hohe Anforderungen. Die Stellung als Ehegatte oder enger Verwandter genügt nicht, um eine Härte zu begründen.[1014] Eine besondere Härte liegt z.B. dann vor, wenn der Erbe den Erblasser gepflegt hat, aber nicht mit ihm verwandt war[1015] oder nicht in häuslicher Gemeinschaft mit ihm gelebt hat.[1016] Die Rspr. ha...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 7. Erbschaft – Gesamtrechtsnachfolge – § 1922 BGB

Rz. 166 Ob eine "Erbschaft" Einkommen oder Vermögen ist, entscheidet sich nach der sog. modifizierten Zuflusstheorie, die den Erwerb der Erbenstellung als "normativen" Zufluss ansieht, der den tatsächlichen Zufluss als Differenzierungskriterium verdrängt. Bis zur Entscheidung des BSG vom 24.2.2011[294] hatte die Rechtsprechung keine Veranlassung gesehen, "abschließend die in...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Keine Kostenerstattungspflicht im Kindergeldverfahren bei erfolgreichem Rechtsbehelf gegen Hinterziehungszinsen

Leitsatz 1. § 77 EStG ist bei einem erfolgreichen Einspruch gegen die Festsetzung von Hinterziehungszinsen wegen unberechtigt erhaltener Kindergeldzahlungen weder unmittelbar noch analog anwendbar. 2. Es liegt keine Regelungslücke im Sinne einer planwidrigen Unvollständigkeit vor, soweit § 77 EStG seinem Wortlaut nach eine Kostenerstattung nur für Einspruchsverfahren wegen Ki...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / bb) Herausgabe des Geschenks – Begründung von Schonqualität als Einkommen oder doch als Vermögen?

Rz. 454 Unterstellt man, dass der Beschenkte dem Schenker das Geschenk im Zeitpunkt der Überleitung freiwillig zurückgegeben hätte, dann hätte er einen Schenkungsrückforderungsanspruch anerkannt und erfüllt. Der Schenker wäre – im Falle einer Immobilienschenkung durch Eintragung ins Grundbuch – wieder Eigentümer geworden. Das stellt einen Zufluss im Bedarfs- bzw. Bedürftigke...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / a) Rechtsnatur der Überleitung und Verwaltungsverfahren

Rz. 462 Die Überleitung ist ein Verwaltungsakt, und zwar sowohl gegenüber dem Leistungsberechtigten als auch gegenüber dem Drittschuldner. Betrifft die Überleitung zivilrechtliche Ansprüche, handelt es sich um einen privatrechtsgestaltenden Verwaltungsakt.[773] Die sozialrechtlichen Handlungsformen und Verfahrensregeln ergeben sich aus dem SGB X. Zustandekommen, Wirksamkeit u...mehr

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§ 12 Der Schenkungsrückford... / aa) Ausdrückliche synallagmatische Verknüpfung im Zeitpunkt der Zuwendung am Beispiel des entgeltlichen Pflegvertrags unter Angehörigen

Rz. 49 In der Praxis sind Zuwendungen zwischen tatsächlich oder potentiell Pflegebedürftigen und Pflegenden nicht selten, synallagmatische Vereinbarungen aber schon. Häufig handelt es sich um Angehörigenpflege, die besonders streitanfällig ist, wenn sie im Kontext mit Zuwendungen des Pflegebedürftigen stehen. Im Hinblick auf einen pflege- oder versorgungsbedingten Vermögenst...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Rechtsbehelfsverfahren

Rz. 55 [Autor/Stand] Für das Rechtsbehelfsverfahren ist zunächst zu unterscheiden, ob eine Entscheidung des Finanzamts oder der Gemeinde angegriffen werden soll. Änderungsbegehren, die den Grundsteuerwert oder die Festsetzung des Grund steuermessbetrags betreffen, können nur mit einem Rechtsbehelf gegen den jeweiligen Grundlagenbescheid bei dem Finanzamt, welches den Beschei...mehr

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§ 2 Der Nachranggrundsatz i... / 4. Darlehen: zulässiger Abzugsposten oder nur verschleierte Schenkung/verdeckter freiwilliger Unterhalt?

Rz. 113 Die unterschiedliche Berücksichtigung von Verbindlichkeiten in den nachrangigen Leistungssystemen fordert unterschiedliche rechtliche Umgehensweisen mit Sachverhalten, bei denen vorgetragen wird, dass keine bedarfsdeckenden Mittel zugeflossen seien, weil es sich ja nur um ein Darlehen gehandelt habe. Rz. 114 Im BAföG wird der Rückzahlungsanspruch als Schuld in Abzug g...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / a) Einzelfälle

Rz. 147 Bei der Prüfung der besonderen Härte sind außergewöhnliche Umstände des Einzelfalls, die nicht bereits in den anderen Absätzen als Privilegierungstatbestände erfasst sind, zu berücksichtigen. Sie müssen dem Betroffenen ein deutlich größeres Opfer abverlangen als eine einfache Härte – wie sie im SGB XII gefordert wird – und erst recht als die mit einer Vermögensverwer...mehr

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FF 09/2021, Widerrechtlichk... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Mutter, die mit dem Vater zwar verheiratet ist, von ihm aber seit etwa August/September 2019 getrennt lebt, wendet sich gegen den am 18.2.2021 erlassenen Beschluss des Familiengerichts, mit dem festgestellt wurde, dass das Zurückhalten von M. in Russland sowie das Verbringen von S. nach Russland widerrechtlich im Sinne von Art. 3 des Haager Übereinkommens ...mehr