Fachbeiträge & Kommentare zu Bilanz

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.1.1.1.2.4.3.4 Relevanz für Fragen des Bilanzansatzes?

Rz. 49 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Ob der Grundsatz der Wesentlichkeit auch Auswirkungen auf den Ansatz und damit auf das Vollständigkeitsgebot hat, wird selten problematisiert. Soweit die Frage angesprochen wird, ist sie auf die Aktivseite der Bilanz bezogen. Teilweise wird hier eine Relativierung des Vollständigkeitsgrundsatzes durch den der Wesentlichkeit generell abgelehnt...mehr

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Kapitel 1: Einführung in di... / 6.2 Rechnungslegungsgrundsätze

Rz. 254 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Bei den Rechnungslegungsgrundsätzen besteht zwischen den HGB-Vorschriften und den internationalen Standards in vielfacher Hinsicht relative Übereinstimmung, wenn es auch in einzelnen Punkten markante Divergenzen gibt. Der Abschluss hat nach beiden Systemen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Er...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 6.2.1.2.3 Uneinbringliche Forderungen

Rz. 1066 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Ist eine Forderung als uneinbringlich einzustufen, ist eine Abschreibung zwingend vorzunehmen. Die Uneinbringlichkeit von Forderungen wird angenommen, wenn rechtliche oder faktische Gründe der Durchsetzung der Forderung entgegenstehen.[1] Der vollständige Ausfall nach wirtschaftlicher Einschätzung muss als sicher anzunehmen sein. Dies ist z...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.1.2 Unterschiede nach IFRS

Rz. 60 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Anders als im HGB enthalten die jeweiligen Standards der IFRS die einzelnen Regelungen zu Ansatz, Bewertung und Ausweis sowie zur Erläuterung der Posten der Rechnungslegung. Eine hierfür standardübergreifend geltende Konzeption gibt es nicht. Daher wird in den nachfolgenden Kapiteln eine standardspezifische Darstellung vorgenommen, die sich m...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.3.1.2.2.3.9.6 Ausweis in der GuV

Rz. 251 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Einstellungen in die Kapitalrücklage sind weder im GmbH-Recht noch im Aktienrecht in der GuV oder einer Ergänzungsrechnung mangels Ertragswirksamkeit zu erwähnen.[1] Für die AG erwartet § 152 Abs. 2 Nr. 1 AktG jedoch einen entsprechenden Vermerk in der Bilanz. Gem. § 158 Satz 1 Nr. 2, Satz 2 AktG sind hingegen Entnahmen aus der Kapitalrückla...mehr

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Kapitel 2: Allgemeine Vorsc... / 6.1.2.5 Jahresabschluss des Kaufmanns

Rz. 106 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Jahresabschluss des (bilanzierungspflichtigen) Einzelkaufmanns und der Personengesellschaft besteht nach der Legaldefinition des Abs. 3 aus der Bilanz (Abs. 1) und der GuV (Abs. 2). Der Inhalt des Jahresabschlusses wird somit durch die Anforderungen an den Inhalt der Bilanz (z. B. nach § 247 HGB) und der GuV festgelegt. Bei KapGes umfass...mehr

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 5.1.2.6.1 Einfrierungs- oder Durchbuchungsmethode

Rz. 485 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Für die Umsetzung der Rechtsfolgen in der Bilanz und der GuV steht nach h. M. sowohl die sog. Bruttomethode als auch die sog. Nettomethode zu Verfügung (Wahlrecht).[1] Bei der Nettomethode, auch als Einfrierungsmethode bezeichnet, wird das Grundgeschäft zum Sicherungskurs bilanziert, Wertveränderungen beim Sicherungsgeschäft nicht erfasst.[2...mehr

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Kapitel 10: Anhangangaben / 2.1.2.1 Angaben zu Verbindlichkeiten (Nr. 1 und 2)

Rz. 25 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 285 Nr. 1 HGB verlangt zwei Angaben: Es muss der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren (Nr. 1a) angegeben werden und der Gesamtbetrag derjenigen Verbindlichkeiten, die durch Pfand- oder ähnliche Rechte gesichert sind, und zwar unter Angabe von Art und Form der Sicherheiten (Nr. 1b). Rz. 26 Stand: ...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 1.2.1.1 Überblick

Rz. 61 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Aus der Kapitalmarktorientierung der IFRS folgt, dass die Vergleichbarkeit verschiedener Unternehmen und Unternehmensanteile ("Waren" auf dem Kapitalmarkt) eine besonders bedeutsame Anforderung an den Jahresabschluss nach IFRS ist. Das Ziel der Vergleichbarkeit kommt sowohl in IASB CF.2.24 (2018)[1] als auch in IASC F.39 (1989)[2] zum Ausdruc...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 4.2.1.2 Folgebewertung von Finanzanlagen

Rz. 836 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Finanzanlagen sind nach der allgemeinen Regel gem. § 253 Abs. 3 Satz 3 HGB auf den niedrigeren beizulegenden Zeitwert außerplanmäßig abzuschreiben, wenn eine dauerhafte Wertminderung vorliegt. Zusätzlich normiert § 253 Abs. 3 Satz 4 HGB für Finanzanlagen ein Wahlrecht, außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Zeitwert...mehr

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Kapitel 3: Besondere Anford... / 1.1.2.6 Rechtsfolgen für § 264 Abs. 3, Abs. 4 HGB

Rz. 85 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Rechtsfolgen liegen im Verzicht auf den ersten, dritten und vierten Unterabschnitt des zweiten Abschnitts vom dritten HGB-Buch. Die einzelnen Befreiungsfolgen: Jahresabschluss besteht gem. § 242 Abs. 3 HGB nur aus Bilanz und GuV. Anhang (§§ 284–288 HGB) und Lagebericht (§§ 289, 289a HGB) sind entbehrlich. Detailvorschriften der §§ 264–274a H...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 1.1.1.5 Zu- und Abgänge von Vermögensgegenständen und Schulden

Rz. 9 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Zu- und Abgänge von Vermögensgegenständen und Schulden finden in der Bilanz statt, wenn sich ihre persönliche oder sachliche Zuordnung zum Vermögen eines Kaufmanns ändert. Rz. 10 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der für Vermögensgegenstände geltende Grundsatz der wirtschaftlichen Zurechnung (vgl. Kapitel 5 Tz. 30 ff.) gilt für Passiva nicht. Der Passi...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.2.1.1.2.2.1 Bilanzidentität und Kongruenz (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 73 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Grundsatz der Bilanzidentität, der auch als Grundsatz des Bilanzzusammenhangs bezeichnet wird, gehört zum Grundsatz der Bilanzkontinuität; als Bewertungsgrundsatz betrifft er die materielle Bilanzkontinuität. Danach müssen die Wertansätze in Eröffnungs- und Schlussbilanz miteinander übereinstimmen. Er bildet die Voraussetzung für den Grun...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.3.2.2.3.2 Untergliederung der Posten (IAS 1.77–.78)

Rz. 408 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 IAS 1.57 stellt klar, dass die IFRS weder Reihenfolge noch Gliederung der Bilanz vorschreiben. Das gilt uneingeschränkt aber nur für die erste Ebene. IAS 1.77 regelt die Untergliederung der Bilanz in der zweiten und den weiteren Ebenen. Danach sind grundsätzlich Unterposten in einer für die Geschäftstätigkeit des Unternehmens geeigneten Weis...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 2.1.2.2.4.3 Grundsatz der Bilanzkontinuität

Rz. 141 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Aus dem Grundsatz der Bilanzkontinuität folgen die Grundsätze der Bilanzidentität, formellen Bilanzkontinuität (Gliederungsstetigkeit) und materiellen Bilanzkontinuität (Ansatz- und Bewertungsmethodenstetigkeit). Der in § 252 Abs. 1 Nr. 1 HGB (Art. 6 Abs. 1 lit. e)/Art. 31 Abs. 1 lit. f) Jahresabschlussrichtlinie 2013/1978) geregelte Grundsatz d...mehr

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Kapitel 1: Einführung in di... / 1.2 Jahresabschluss

Rz. 3 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Als Jahresabschluss bezeichnet man den rechnerischen Abschluss eines kaufmännischen Geschäftsjahres.[1] Der Jahresabschluss setzt sich aus der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung zusammen (§ 242 Abs. 3 HGB). Bei Kapitalgesellschaften und bestimmten Personengesellschaften wird der Jahresabschluss (§ 242 HGB) um einen Anhang erweitert, de...mehr

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 3.1.1.1.5.4 Schuldbeitritt, Erfüllungsübernahme

Rz. 296 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Bei einem Schuldbeitritt tritt mit dem Schuldbeitretenden ein weiterer Schuldner als Gesamtschuldner neben den bisherigen Schuldner in das Schuldverhältnis zwischen dem bisherigen Schuldner und dem Gläubiger ein. Dies hat gem. § 421 BGB zur Folge, dass die Gesamtschuldner, also mehrere Rechtssubjekte, eine Leistung in der Weise schulden, das...mehr

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Kapitel 11: Lage- und Manag... / 1.1.2.2.4.4 Verweis auf Anhangangaben gem. § 160 AktG (§ 289 Abs. 2 Satz 2 HGB)

Rz. 102 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Mit § 289 Abs. 2 Satz 2 HGB wurde außerhalb der regulären Nummerierung des § 289 Abs. 2 HGB eine Verweismöglichkeit auf etwaige Anhangangaben zu eigenen Aktien gem. § 160 Abs. 1 Nr. 2 AktG ergänzt. Die Angaben gem. § 160 Abs. 1 Nr. 2 AktG beziehen sich auf den Bestand an eigenen Aktien der Gesellschaft, die sie, ein abhängiges oder im Mehrhe...mehr

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Kapitel 2: Allgemeine Vorsc... / 6.1.1.1 Überblick

Rz. 93 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 242 HGB statuiert die Kardinalpflicht des Kaufmanns zur Aufstellung des Jahresabschlusses, der sich aus der Bilanz (Abs. 1) und einer Gegenüberstellung der Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahrs, der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV, Abs. 2), zusammensetzt (Abs. 3). Bilanzierungsobjekt ist das Handelsgewerbe.[1] Begrifflich ist der Jah...mehr

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Kapitel 10: Anhangangaben / 5.1.1.4 Rechtspolitische Diskussion und Entwicklungsperspektiven

Rz. 200 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Nachdem zuletzt durch das MicroBilG von 2012 neue Anwendungsfälle für Angaben unter der Bilanz geschaffen wurden (vgl. Tz. 215 f.), werden seit Inkrafttreten des BilRuG alle Kapitalgesellschaften, die nicht Kleinstkapitalgesellschaften i. S. d. § 267a HGB sind, künftig alle Angaben zu Haftungsverhältnissen im Anhang machen. Unter der Bilanz ...mehr

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Kapitel 10: Anhangangaben / 1.1.2.5 Abweichungen von den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2 Nr. 2 HGB)

Rz. 16 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Grds. sind dem Stetigkeitsgebot zufolge Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechte stetig auszuüben (§§ 246 Abs. 3, 252 Abs. 1 Nr. 6, 265 Abs. 1 HGB). Eine Stetigkeitsdurchbrechung ist lediglich in Ausnahmekonstellationen zulässig. Wenn zeitlich nicht stetig bilanziert wird, beeinträchtigt dies die Vergleichbarkeit zweier einander folgender Absc...mehr

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Kapitel 1: Einführung in di... / 6.3 Ansatz und Ausweis

Rz. 255 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Größere Unterschiede gibt es bei den Ansatz- und Ausweisvorschriften. Während das HGB ursprünglich vom engen und traditionellen Begriff des Vermögensgegenstands ausging, verwenden die Standards den Begriff des asset, der inhaltlich weiter und zugleich schwächer konturiert ist. Bei den Bilanzierungshilfen besteht im HGB für den Ansatz von Ing...mehr

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Kapitel 16: Rechnungslegung... / 6.1.2.4 Verordnungsermächtigung

Rz. 77 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Gem. Abs. 4 ist das Bundesministerium der Justiz im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Finanzen sowie dem Bundesministerium für Wirtschaft ermächtigt, der das Unternehmensregister führenden Stelle per Rechtsverordnung zu ermöglichen (vgl. § 330 Abs. 1 Satz 1, Abs. 4 und Abs. 5 HGB, vgl. Tz. 92 f.), eine Abweichung von der Kontoform na...mehr

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Kapitel 1: Einführung in di... / 2.4.1 Bilanzrecht

Rz. 29 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Mit der Bilanzrichtlinie von 2013[1] wurde der existierende Rechtsrahmen für die Rechnungslegung erneut überarbeitet. Stärker als früher orientiert sich die Kommission dabei an den Grundsätzen der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit sowie an dem Prinzip einer Beschränkung auf Mindestharmonisierung.[2] Die bis dahin geltende Trennung des...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.2.1.3.2.2.3 Beginn und Ende des Herstellungsvorgangs

Rz. 163 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Eine Aktivierung kommt nur für solche Aufwendungen in Betracht, die während des Zeitraums der Herstellung anfallen. Der Herstellungszeitraum beginnt, wenn Aufwendungen getätigt werden, die in einem engen sachlichen und zeitlichem Zusammenhang mit dem herzustellenden Vermögensgegenstand stehen.[1] Dabei spielt die subjektive Zwecksetzung des ...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 11.2.2.2.5.2 Ausgewählte Besonderheiten und Ausnahmen

Rz. 419 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Immaterielle Vermögenswerte Der Erwerbsmethode folgend sind in der Konzernbilanz alle vom Erwerber im Rahmen des Unternehmenszusammenschlusses erworbenen immateriellen Vermögenswerte gesondert anzusetzen. Dieses Ansatzgebot gilt sowohl für die bereits vor dem Unternehmenszusammenschluss im Abschluss des erworbenen Unternehmens angesetzten Ver...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 3.1.1.1.4 Theoretische Begründung

Rz. 348 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Rückstellungsbegriff steht im Spannungsverhältnis von statischer und dynamischer Bilanzauffassung. Die Bilanz dient nach statischer Bilanzauffassung der richtigen Darstellung des Reinvermögens, was die vollständige bilanzielle Erfassung der Schulden am Abschlussstichtag voraussetzt. Für den bilanziellen Ansatz kommt es darauf an, ob am A...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.3.2.1.1 Überblick

Rz. 400 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Grundregeln für Ausweis und Gliederung sind in den IFRS in IAS 1 angelegt. Er wird nach Übernahme in EU-Recht mit wenigen technischen Änderungen für nach dem 01.01.2027 beginnende Geschäftsjahre durch den am 09.04.2024 veröffentlichten IFRS 18 abgelöst (vgl. Kapitel 4 Tz. 61). Die noch geltenden IFRS schreiben wie zukünftig auch IFRS 18 und ...mehr

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Kapitel 16: Rechnungslegung... / 3.1 § 326 HGB

Rz. 36 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 326 Größenabhängige Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften und Kleinstkapitalgesellschaften bei der Offenlegung (1) 1Auf kleine Kapitalgesellschaften (§ 267 Abs. 1) ist § 325 Abs. 1 mit der Maßgabe anzuwenden, daß die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs nur die Bilanz und den Anhang zu übermitteln haben. 2Der Anhang brau...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.4.1.2.2 Funktion des Eigenkapitalspiegels

Rz. 310 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Funktion des Konzerneigenkapitalspiegels ist es, die Eigenkapitalstruktur und die Veränderung der Elemente des Eigenkapitals systematisch darzustellen und dadurch ein vertieftes Bild in die Vermögenslage zu vermitteln.[1] Zentrale Bedeutung hat er für die Darstellung erfolgsunwirksamer Geschäftsvorfälle, die sich weder der Bilanz noch der Ge...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 1.2.1.4 Rechtspolitische Diskussion und Entwicklungsperspektiven

Rz. 66 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Ein im März 2014 veröffentlichter Entwurf für die Überarbeitung des IAS 1 (ED/2014/1)[1] sah nach vielfacher Kritik an der uneinheitlichen Gliederung der IFRS-Bilanz eine ergänzende Regelung über die Gliederungstiefe (disaggregation objective) für die Bilanz in IAS 1.54 vor: "These line items shall be disaggregated when such presentation is re...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.2.1.1.2.2.1.1 Auswirkungen von Gewinnverwendungsbeschlüssen

Rz. 75 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die erste Konstellation ist die Änderung von Bilanzposten aufgrund der konkreten Gewinnverteilung, wenn diese zum Stichtag noch nicht beschlossen war. In der Praxis ist es nicht unüblich, bei der Einbuchung der Werte aus der Vorjahresbilanz für die nachfolgende Bilanz die inzwischen vorliegenden Gewinnverwendungsbeschlüsse zu berücksichtigen....mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 1.1.1.4.2 Grundsatz der Wesentlichkeit

Rz. 7 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Ob der Grundsatz der Wesentlichkeit eine Einschränkung des Vollständigkeitsgebotes rechtfertigt, ist derzeit in der Diskussion und insbes. Für den Ansatz der Passiva problematisch. Ausgangspunkt der Diskussion ist, dass Art. 6 Abs. 1 j) EU-Bilanzrichtlinie den Wesentlichkeitsgrundsatz für Ansatz, Bewertung und Ausweis vorschreibt, während er i...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 4.3.2 IFRS

Rz. 593 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 IAS 1 enthält u. a. Regelungen zum Ausweis in der Bilanz. Finanzielle Verbindlichkeiten sind gem. IAS 1.54 (m) gesondert auszuweisen. IAS 1.60 fordert, die Bilanz entweder nach der Fristigkeit der Vermögenswerte und Schulden in kurz- und langfristig zu gliedern, sofern eine Gliederung nach Liquidität nicht zuverlässiger und relevanter ist. E...mehr

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 1.2.5 Synopse

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Kapitel 1: Einführung in di... / 5.2.4 Neuere Ansätze

Rz. 229 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 In jüngerer Zeit sind diese überkommenen Bilanztheorien zunehmend auf Kritik gestoßen. Bemängelt wird, dass als Zwecke der Bilanz nur die Vermögens- und Erfolgsermittlung Berücksichtigung fänden. Hingegen würden vielfältige Informationsbedürfnisse unterschiedlichster Adressatengruppen vernachlässigt. Zudem beschränkten sich die herkömmlichen...mehr

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 2.1.1 § 274 HGB

Rz. 174 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 274 Latente Steuern (1) 1Bestehen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen Differenzen, die sich in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen, so ist eine sich daraus insgesamt ergebende Steuerbelastung als passive latente Steu...mehr

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Kapitel 1: Einführung in di... / 3.2.1 HGB-Rechnungslegungsrecht

Rz. 66 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die gesetzlichen Regelungen zur kaufmännischen Rechnungslegung finden sich im Dritten Buch des HGB . Das ist konsequent, denn Rechnungslegung und Bilanzierung sind kein Spezifikum der unternehmenstragenden Gesellschaft, sondern eine allgemeine Anforderung an die Handelsbücher und – darauf aufbauend – die Rechnungslegung des Kaufmanns, sei er E...mehr

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Kapitel 1: Einführung in di... / 1.4 Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)

Rz. 6 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Gewinn- und Verlustrechnung ist ebenfalls Bestandteil des Jahresabschlusses. Sie ist eine Zeitraumrechnung, oftmals von einem Jahr (Geschäftsjähr).[1] Sie gibt Auskunft über die Höhe des Gewinns oder die Höhe des Verlusts. Während die Bilanz hauptsächlich der Darstellung der Vermögens- und der Finanzlage zu einem bestimmten Stichtag dient ...mehr

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Kapitel 16: Rechnungslegung... / 4.1 § 327 HGB

Rz. 47 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 327 Größenabhängige Erleichterungen für mittelgroße Kapitalgesellschaften bei der Offenlegung Auf mittelgroße Kapitalgesellschaften (§ 267 Abs. 2) ist § 325 Abs. 1 mit der Maßgabe anzuwenden, daß die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs 1die Bilanz nur in der für kleine Kapitalgesellschaften nach § 266 Abs. 1 Satz 3 vorgeschriebenen...mehr

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Kapitel 16: Rechnungslegung... / 4.1.1.3 Geltungsbereich

Rz. 50 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Das Wahlrecht wird durch § 327 HGB mittelgroßen Kapitalgesellschaften i. S. v. § 267 Abs. 2 HGB und den ihnen gleichgestellten mittelgroßen Personenhandelsgesellschaften i. S. v. § 264a Abs. 1 HGB sowie mittelgroßen eingetragenen Genossenschaften nach § 339 Abs. 2 HGB gewährt. Kleine Gesellschaften müssen sich entscheiden, ob sie eine nur nac...mehr

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Kapitel 3: Besondere Anford... / 6.1.2.2.3 Besonderheiten für mittelgroße Kapitalgesellschaften

Rz. 186 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Für mittelgroße Kapitalgesellschaften sind die folgenden Erleichterungen vorgesehen: § 276 Satz 1 HGB: Zusammenfassung von § 275 Abs. 2 Nr. 1–5 bzw. Abs. 3 Nr. 1–3 und Nr. 6 HGB zum Posten "Rohergebnis". § 276 Satz 2 HGB: Befreiung von der Pflicht, außerordentliche Erträge bzw. Aufwendungen und solche, die einem anderen Geschäftsjahr zuzuordne...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 2.3.2 IFRS

Rz. 506 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Zum Ausweis von immateriellen Vermögenswerten enthält IAS 38 keine gesonderten Vorschriften. Die Anforderungen zur Darstellung des Abschlusses sind in IAS 1 geregelt. Demnach sind immaterielle Vermögenswerte separat von anderen Posten in der Bilanz (IAS 1.54) auszuweisen. Das Mindestgliederungsschema der Bilanz gemäß IAS 1 ist allerdings nic...mehr

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Kapitel 11: Lage- und Manag... / 1.1.2.2.3 Versicherung der Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs (§ 289 Abs. 1 Satz 5 HGB)

Rz. 84 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Als Reaktion auf diverse Bilanzskandale hat der Gesetzgeber die Verpflichtung zur Abgabe einer Versicherung der Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs zur Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung implementiert. Diese ergibt sich für den Lagebericht aus § 289 Abs. 1 Satz 5 HGB, für den JA aus § 264 Abs. 2 Satz 3 HGB. Damit soll – ähnlich w...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 1.1.2.3.1 Begriff der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)

Rz. 47 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Gewinn- und Verlustrechnung ist für alle Kaufleute definiert als Gegenüberstellung der Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahrs (§ 242 Abs. 2 HGB). Aufwendungen sind Ausgaben, die nach den GoB dem Geschäftsjahr ihrer wirtschaftlichen oder rechtlichen Verursachung zugeordnet sind. Erträge sind Einnahmen, die nach den GoB dem Geschäftsja...mehr

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Kapitel 3: Besondere Anford... / 1.1.2.3.1.5 Die Kombination von Rechnungswerk und Anhang

Rz. 39 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Jahresabschluss ist nicht auf die Rechnungswerke Bilanz und GuV beschränkt, sondern wird durch den Anhang ergänzt. Der Anhang kann zur Analyse der Bilanzzahlen beitragen.[1] Insbesondere § 284 Abs. 1 HGB regelt, dass Anhangangaben zu machen sind, wenn einzelne Posten in Ausübung eines Wahlrechts nicht in der Bilanz bzw. GuV aufzunehmen si...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 1.3 Synopse

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Kapitel 1: Einführung in di... / 3.2.3.1 Wesen und regelungsmethodische Natur

Rz. 91 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Gem. § 243 Abs. 1 HGB ist der Jahresabschluss nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) aufzustellen. In den Worten des BFH sind Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung "Regeln, nach denen der Kaufmann zu verfahren hat, um zu einer dem Gesetzeszweck entsprechenden Buchführung und Bilanz zu gelangen".[1] Die GoB ge...mehr

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Kapitel 1: Einführung in di... / 3.4.2.2.2 Verfassungskonforme Auslegung

Rz. 172 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Dass die Auslegung von Rechtsnormen ebenso wie die Rechtsnormen selbst die Verfassung zu achten hat, stellt an sich eine Selbstverständlichkeit dar.[1] Die verfassungskonforme Auslegung gebietet, dass bei unterschiedlichen Auslegungsmöglichkeiten nicht diejenige gewählt wird, die gegen die Verfassung verstößt und damit zur Nichtigkeit der No...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 1.1.2.3.2.1 Grundsatz der Klarheit und Übersichtlichkeit

Rz. 48 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die GuV muss wie die Bilanz nach § 243 Abs. 2 HGB klar und übersichtlich aufgestellt werden. Dafür gelten die allgemeinen Grundsätze für die Gliederung des Jahresabschlusses.mehr