Fachbeiträge & Kommentare zu Bilanz

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 10: Anhangangaben / 5.1 § 251 HGB

Rz. 196 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 251 Haftungsverhältnisse 1Unter der Bilanz sind, sofern sie nicht auf der Passivseite auszuweisen sind, Verbindlichkeiten aus der Begebung und Übertragung von Wechseln, aus Bürgschaften, Wechsel- und Scheckbürgschaften und aus Gewährleistungsverträgen sowie Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeit...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 8.1.2 IFRS

Rz. 1130 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 In der Handelsbilanz als Guthaben bei Kreditinstituten bezeichnet, verwendet das IASB gemäß IAS 1.54(i) die Postenbezeichnung "Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente". In IAS 32 ist dagegen von "flüssigen Mitteln" die Rede. Definitionsgemäß umfassen Zahlungsmittel dabei Barmittel und Sichteinlagen, die ohne Wertabschlag täglich abrufb...mehr

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Kapitel 10: Anhangangaben / 1.1.1 Einführung

1.1.1.1 Überblick Rz. 2 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Jahresabschlüsse sind vor allem ein Zahlenwerk, das die während der betreffenden Periode vorgenommenen Geschäftsvorfälle eines Unternehmens basierend auf dem Regelwerk der Rechnungslegung abbildet. Der Anhang dient dazu, den jeweiligen Abschluss zu erläutern, zu entlasten und zu ergänzen. Alle Bestandteile eines Abschlusses mü...mehr

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Kapitel 10: Anhangangaben / 1.1.2 Erläuterung

1.1.2.1 Generelle Anforderungen an die Berichterstattung Rz. 7 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Anhang ist Bestandteil des Jahresabschlusses und muss somit gem. § 243 Abs. 2 HGB klar und übersichtlich sein. Die Angaben müssen der Wahrheit entsprechen und vollständig sein.[1] Nach § 244 HGB ist der Anhang auf Deutsch zu erstellen, die Zahlenbeträge sind in Euro anzugeben. Sollten...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 3.1.1.4.2 Unterlassene Instandhaltung

Rz. 405 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Instandhaltung stellt sich als wiederholende Maßnahmen, z. B. Wartungs- oder Inspektionsarbeiten, dar. Diese Maßnahmen sind jedoch gegenüber nachträglich aktivierungsfähigem Herstellungsaufwand abzugrenzen. Aktivierungspflichtige Aufwendungen, bspw. nach dem Komponentenansatz (IDW RH 1.016), sind nicht rückstellungsfähig.[1] Neben Sachanlage...mehr

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Kapitel 3: Besondere Anford... / 4.1.2.4 § 264c Abs. 4 HGB

Rz. 154 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 264c Abs. 4 HGB regelt den Ausweis der Anteile an der Komplementärin bei der Einheits-GmbH & Co. KG. In diesen Konstellationen hält die KG die Anteile an ihrer Komplementärin (der GmbH).[1] Die Anteile an der Komplementärgesellschaft sind unter A.III.1 oder A.III.3 auszuweisen. Zugleich muss dieser Anteil gem. § 264c Abs. 4 Satz 2 HGB wied...mehr

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Kapitel 1: Einführung in di... / 5.3.3 Rechenschaft gegenüber Außenstehenden (Fremdinformation)

Rz. 235 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Fraglos im Mittelpunkt der Rechnungslegungszwecke steht die Rechenschaft gegenüber Außenstehenden durch Offenlegung des Jahresabschlusses (Fremdinformation durch Jahresabschlusspublizität). Soweit der Abschluss offengelegt wird (v. a. Kapitalgesellschaften gem. §§ 325ff. HGB, große Gesellschaften gem. PublG und börsennotierte Gesellschaften ...mehr

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Kapitel 17: Fehlerhafte Bil... / 3.2.1.2.3 Beabsichtigte unwesentliche Fehler

Rz. 87 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 IAS 8.41 Satz 2 stellt klar, dass auch unwesentliche Fehler (immaterial errors) IFRS-widrig sind. Er schränkt dies aber durch die Bedingung ein, dass sie absichtlich mit dem Ziel bewirkt wurden, eine bestimmte Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage oder Cashflows zu erreichen. Für diese unwesentlichen vorsätzlichen Fehler enthalt...mehr

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Kapitel 17: Fehlerhafte Bil... / 1.5.3.2.3 Übertragung auf Bilanzierungsfragen

Rz. 36 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Versuche, einzelne Verstöße oder sogar "Fraud-Tatbestände" aus dem Bereich der Bilanzierung herauszugreifen und sie einer juristischen Untersuchung dahingehend zu unterziehen, ob eine Zurechnung zur Geschäftsleiterebene erfolgt, bergen die Gefahr einer Scheingenauigkeit. Denn es kommt für die Frage der Wissenszurechnung grds. nicht auf den ei...mehr

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Kapitel 17: Fehlerhafte Bil... / 1.4.2.2 Stellungnahme

Rz. 26 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Während der ersten Ansicht, der BFH habe nur über steuerrechtliche Besonderheiten entschieden, zugestimmt werden kann, ist die zweite Ansicht in ihrer Schlussfolgerung rechtlich nicht überzeugend. Rechtsprechung hat generell – nicht nur im Instanzenzug des jeweiligen Rechtsweges – eine normbildende Funktion.[1] Wenden Gerichte verschiedener R...mehr

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Kapitel 17: Fehlerhafte Bil... / 1.5.3.2.2 Zusammenhang von Organisationspflichten und Wissenszurechnung

Rz. 34 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Eine gefestigte Rechtsprechung zu dieser Problematik der Wissenszurechnung aufgrund von Organisationspflichtverletzungen besteht bislang nicht. In der Literatur ist das Thema unter dem Stichwort Compliance seit einiger Zeit in der Diskussion,[1] ohne dass sich eine eindeutige Lehre herausgebildet hätte, in welchen Fällen eine Zurechnung von W...mehr

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Kapitel 17: Fehlerhafte Bil... / 1.5.4 Absicherung bei unklarer Rechtslage

Rz. 42 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Eine bisher ebenfalls nicht geklärte Frage ist, welche Anforderungen an die Erkennbarkeit von Verstößen gegen Bilanzierungsvorschriften zu stellen sind, wenn der subjektive Fehlerbegriff auch auf Rechtsfragen angewendet wird. Es geht dann nicht um Fehler bei der Beurteilung eines bestimmten Sachverhaltes, sondern um die Frage, wie eine bestim...mehr

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Kapitel 18: Haftung für feh... / 5.1 Prospekte

Rz. 61 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Ein Wirtschaftsprüfer kann als Prospektprüfer haften oder der Prospekthaftung im weiteren Sinne, wenn ihm fehlerhafte Prospektangaben zugerechnet werden können. Hingegen scheidet eine Haftung des Abschluss­prüfers für den geprüften JA aus. Er ist kein Prospektverantwortlicher i. S. v. §§ 21, 22 WpPG, §§ 20, 21 VermAnlG. Auch wenn in den Wertp...mehr

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Kapitel 17: Fehlerhafte Bil... / 1.3 Verstöße gegen Bilanzierungsvorschriften

Rz. 16 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Schon das Bestimmen, wann ein Verstoß gegen Bilanzierungsvorschriften vorliegt, bereitet Probleme. Zunächst ist an die in der Einleitung vorgenommene Differenzierung zu erinnern: Nicht jede "unrichtige" Bilanzierung führt zu einem Bilanzierungsfehler, vielmehr bedarf es zusätzlich der Voraussetzungen des subjektiven Fehlerbegriffs, um von ein...mehr

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Kapitel 17: Fehlerhafte Bil... / 1.5.2 Maßstab

Rz. 29 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Erforderlich ist, dass ein ordentlicher Kaufmann im maßgeblichen Zeitpunkt (Bilanzaufstellung oder Bilanzfeststellung, strittig, siehe zuvor) bei pflichtgemäßer und sorgfältiger Prüfung aller damals verfügbaren Informationen und bei Ausschöpfung aller zur Verfügung stehenden Erkenntnismöglichkeiten den Fehler hätte erkennen können.[1] Sinngem...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 2.1.2.2.3.2 Rechnungslegungsgrundsätze (äußeres System)

Rz. 138 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Mit den Systematisierungsüberlegungen im Schrifttum lassen sich im äußeren System der Rechnungslegungsgrundsätze unterscheiden: Formelle GoB (Buchführungsgrundsätze) und materielle GoB (Bilanzierungsgrundsätze) Handelsbilanzrechtlich kodifizierte und nicht-kodifizierte Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung Funktional: Dokumentationsgrundsätze...mehr

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Kapitel 1: Einführung in di... / 5.1 Grundlagen

Rz. 218 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Frage nach dem Zweck von Rechnungslegung und Bilanzrecht[1] ist keineswegs akademischer Natur. Vielmehr ist der Zweck zunächst bedeutsam für die Auslegung bilanzrechtlicher Vorschriften und sodann ebenfalls für die deduktive Gewinnung von GoB.[2] Allerdings spielt der Zweck nicht nur für die Rechtsanwender eine bedeutsame Rolle, sondern ...mehr

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Kapitel 1: Einführung in di... / 3.4.2.4.2 Rolle der wirtschaftlichen Betrachtungsweise

Rz. 178 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die bei der Auslegung im Bilanzrecht im Rahmen der teleologischen Auslegungsmethode zu beachtende wirtschaftliche Betrachtungsweise ist kein Spezifikum des Bilanzrechts. Vielmehr handelte sich im Rahmen der juristischen Auslegung um eine Form der teleologischen Interpretation, die sich an den Buchführungs- und Jahresabschlusszwecken orientie...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 13.1.2.1.1 Anwendungsvoraussetzungen

Rz. 491 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Nach § 304 Abs. 1 HGB sind in den Konzernabschluss zu übernehmende Vermögensgegenstände, die ganz oder teilweise auf Lieferungen oder Leistungen zwischen in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen beruhen, mit einem Betrag in der Konzernbilanz anzusetzen, zu dem sie angesetzt werden könnten, sofern die in den Konzernabschluss einbezoge...mehr

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Kapitel 1: Einführung in di... / 1.8 Fazit

Rz. 10 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Zusammenfassend lässt sich festhalten: Die Rechnungslegung informiert mit Dokumenten, insbesondere mit dem Jahresabschluss und dem Lagebericht, in denen die Ergebnisse der Rechnungslegung zusammengefasst werden. Diese Dokumente werden mit Hilfe von Rechenwerken des Rechnungswesens, insbesondere der Buchführung, erstellt. Die Rechnungslegung f...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 8.1.1.2 Entstehungsgeschichte

Rz. 259 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 298 HGB wurde durch das BiRiLiG 1985 mit Wirkung vom 01.01.1990 in das HGB eingefügt. Er ging in seiner ursprünglichen Fassung im Wesentlichen auf die 7. EG-RL vom 13.06.1983 (Konzern-Bilanz-RL)[1] zurück. Die in Abs. 1 in Bezug genommenen Vorschriften wurden durch das TransPuG 2002, das BilReG 2004, das BilMoG 2009 und das BilRUG geändert...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 5.2.1.3.2.3 Gleichartigkeit

Rz. 932 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Gleichartigkeit liegt vor, wenn die Vermögensgegenstände annähernd funktionsgleich sind. Eine wertmäßige Gleichartigkeit fordert das Gesetz nicht. Vielmehr differenziert es in § 240 Abs. 4 HGB zwischen Gleichwertigkeit und Gleichartigkeit. Hierauf verweist Satz 2. Die systematische Auslegung ergibt daher, dass eine Gleichwertigkeit für Satz ...mehr

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Kapitel 10: Anhangangaben / 5.1.1.3 Geltungsbereich

Rz. 199 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Vorschrift gilt für alle Kaufleute. Bestimmte Ausnahmen von § 251 HGB sind für Kreditinstitute gem. § 340a Abs. Satz 2 HGB vorgesehen, die stattdessen Angaben in Formblättern vornehmen müssen. Für Kapitalgesellschaften bestimmt ergänzend § 268 Abs. 7 HGB Vorgaben für die Gliederung der Angaben unter der Bilanz; sie können stattdessen auc...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.4.2.2.3.1 Gliederung des Eigenkapitals in der Eigenkapitalveränderungsrechnung (IAS 1.108)

Rz. 322 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 In der Eigenkapitalveränderungsrechnung sind die im Abschluss aufzugliedernden Posten des Eigenkapitals einzeln in ihrer Entwicklung darzustellen. Die Gliederung der Eigenkapitalveränderungsrechnung muss deshalb der Gliederung des Eigenkapitals im Abschluss folgen. IAS 1.108 beschreibt exemplarisch, welche Eigenkapitalbestandeile gesondert da...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.3.1.1.2.9 Sanktionen

Rz. 383 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Wird gegen § 265 HGB verstoßen, kann der Jahresabschluss gem. § 256 Abs. 4 AktG (bzw. in der GmbH analog § 256 Abs. 4 AktG [1]) nichtig sein. Notwendig ist jedoch, dass Klarheit und Übersichtlichkeit dadurch wesentlich beeinträchtigt werden.[2] Grundsätzlich sind Verstöße gegen § 265 HGB ordnungswidrig (vgl. § 334 Abs. 1 Nr. 1 lit. c) HGB), g...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 3.2.2.1 Erstbewertung

Rz. 498 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Rückstellungen sind beim erstmaligen Ansatz mit dem bestmöglichen Schätzwert (best estimate) der Ausgaben anzusetzen, die zum Abschlussstichtag zur Erfüllung der zugrunde liegenden Verpflichtung notwendig sind (IAS 37.36). Der Erfüllungsbetrag (expenditure required to settle) entspricht dabei dem geschätzten Betrag, den das Unternehmen bei v...mehr

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Kapitel 19: Straf-, Buß- un... / 2.1.2.1.3 Tatmittel

Rz. 33 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Als Tatmittel kommen die Eröffnungsbilanz (§ 242 Abs. 1 HGB), der Jahresabschluss, bestehend aus Bilanz, GuV einschließlich Anhang[1] (§§ 242 Abs. 3, 264 Abs. 1 HGB), der von mittelgroßen und großen KapGes zu erstellende Lagebericht (§§ 264 Abs. 1, 289 HGB) einschließlich der Darstellungen in der nichtfinanziellen Erklärung (§§ 289b ff. HGB),...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 19.2.3 Ausweis

Rz. 650 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Wegen seiner Beschaffenheit als nicht materieller Residualwert ist der goodwill unter dem Pflichtposten der immateriellen Vermögenswerte (IAS 1.54(c)) auszuweisen. Sofern der aus einem Unternehmenszusammenschluss hervorgegangene goodwill einen wesentlichen Bestandteil innerhalb der Bilanz bildet, kann mit Blick auf die Sicherstellung einer f...mehr

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Kapitel 16: Rechnungslegung... / 2.1.2.3 Niederlassungen von Kleinstkapitalgesellschaften

Rz. 33 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Zweigniederlassungen von Kleinstkapitalgesellschaften i. S. v. § 267a HGB können die Offenlegungspflicht durch Hinterlegung bewirken, wenn sie nach dem für sie maßgebenden Recht die Offenlegungspflicht ebenfalls durch Hinterlegung der Bilanz erfüllen können (vgl. § 325a Abs. 3 Satz 2 HGB). Es genügt dann, dass sie die Unterlagen zur dauerhaft...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 8.3.2 IFRS

Rz. 1137 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sind in einem gesonderten Posten in der Bilanz auszuweisen (IAS 1.54(i) i. V. m. IAS 1.60). Sie sind dabei grundsätzlich als kurzfristige Vermögenswerte einzustufen (IAS 1.66). Rz. 1138 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Gemäß IAS 7.45 hat ein Unternehmen die Bestandteile der Zahlungsmittel und Zahlungsmit...mehr

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Kapitel 10: Anhangangaben / 1.1.2.6 Bewertungs-Unterschiedsbetrag (§ 284 Abs. 2 Nr. 3 HGB)

Rz. 17 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Gem. § 284 Abs. 2 Nr. 3 HGB müssen im Anhang bei Anwendung einer Bewertungsmethode nach § 240 Abs. 4, § 256 Satz 1 HGB (Gruppenbewertung; Verbrauchsfolgeverfahren) die Unterschiedsbeträge pauschal für die jeweilige Gruppe ausgewiesen werden. Die Angabepflicht besteht unter der Voraussetzung, dass der Unterschied gegenüber einer Bewertung auf ...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 16.1.2.1.2.2 Einzubeziehende Posten des Eigenkapitals

Rz. 550 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter stimmt mit deren Anteil am konsolidierungspflichtigen Eigenkapital des Tochterunternehmens überein und setzt sich aus den in § 266 Abs. 3 A. HGB aufgeführten Posten – d. h. aus gezeichnetem Kapital, Kapital- und Gewinnrücklagen, Gewinn- bzw. Verlustvortrag sowie Jahresüberschuss bzw. -f...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 12.1.2.1.2.1 Grundsätzliches

Rz. 469 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Im Rahmen der Konsolidierung konzerninterner Kreditverhältnisse, welche sich zumindest in der Bilanz eines einzubeziehenden Unternehmens niederschlagen, ist die Differenzierung zwischen GuV-neutraler und GuV-wirksamer Schuldenkonsolidierung erforderlich.[1] Für den Fall, dass sich die zu eliminierenden Ansprüche und Verpflichtungen in betrag...mehr

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Kapitel 1: Einführung in di... / 3.2.3.2 Systematik und Gegenstände

Rz. 93 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 GoB lassen sich zunächst in formelle und materielle GoB unterteilen. Als formelle GoB bezeichnet man Grundsätze zur äußeren Ordnungsmäßigkeit, etwa den Grundsatz der doppelten Buchführung und Grundsätze zur Buchführungs- und Bilanzierungstechnik. Demgegenüber versteht man unter materiellen GoB Grundsätze, die das Zahlenwerk unmittelbar betref...mehr

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Kapitel 10: Anhangangaben / 1.1.2.8 Entwicklung des Anlagevermögens (§ 284 Abs. 3 HGB)

Rz. 19 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der gesetzlich (§ 284 Abs. 3 HGB) vorgeschriebenen Darstellung der Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens lässt sich mittels Anlagenspiegel bzw. Anlagengitter nachkommen. Folgende Angaben müssen aus der Entwicklung des Anlagevermögens hervorgehen:[1] die gesamten (kumulierten) Anschaffungs-/Herstellungskosten der am Beginn des Ge...mehr

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Kapitel 10: Anhangangaben / 2.1.1.1 Überblick

Rz. 22 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die grundlegenden Anhangangabepflichten zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden in Bilanz und GuV werden zu § 284 HGB erläutert. § 285 HGB widmet sich darüber hinaus Einzelfällen. Die jeweiligen Angaben sind geschäftsjährlich erneut zu leisten. Negativvermerke bzw. Fehlanzeigen sind nicht notwendig[1] und grds. überflüssig. Nachfolgend g...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.3.1.2.2.1 Allgemeines

Rz. 392 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Bilanz zur Ermittlung einer Überschuldung gem. § 19 InsO kann hingegen nicht § 266 HGB folgen.[1] Bei ihr geht es um die (tatsächliche) Wertermittlung mit Blick auf das vom Rechtsträger betriebene Unternehmen.mehr

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Kapitel 3: Besondere Anford... / 1.1.1.4 Rechtspolitische Diskussion und Entwicklungsperspektiven

Rz. 6 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Vorschriften §§ 264 bis 264d HGB sind in einem Gefüge zu sehen. Es geht um die Frage, welche Gesellschaftsformen den Sondervorschriften der §§ 264ff. HGB unterworfen werden sollen. Im Blickpunkt stehen dabei insbesondere Scheinauslandsgesellschaften, aber auch Hybridformen wie z. B. die Scheinauslandsgesellschaft & Co. Das Verständnis von ...mehr

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Kapitel 16: Rechnungslegung... / 3.1.1.2 Entstehungsgeschichte

Rz. 38 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Bestimmung des § 326 Abs. 1 HGB übernimmt das Mitgliedstaatenwahlrecht gem. Art. 47 Abs. 2 der Vierten gesellschaftsrechtlichen Richtlinie in das deutsche Recht und dient der Erleichterung gegenüber den Offenlegungspflichten des § 325 HGB für kleine Kapitalgesellschaften.[1] Hingegen wurde Abs. 2 durch das MicroBilG 2012 neu angefügt. Er ...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 2.1.2.1 Jahresabschluss (§§ 243 Abs. 1, 264 Abs. 2 Satz 1 HGB)

Rz. 124 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Vorschriften der §§ 243 Abs. 1, 264 Abs. 2 Satz 1 HGB regeln die Geltung der GoB für den Jahresabschluss. Der Begriff des Jahresabschlusses ist in § 242 Abs. 3 HGB definiert und umfasst die Bilanz samt Anhang und die Gewinn- und Verlustrechnung (vgl. Kapitel 2).mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 1.1.1.2.1 Regelung bis zum BilMoG 2009

Rz. 5 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Sache nach bestand eine Konsolidierungspflicht bereits seit der Aktienrechtsreform 1965. Nach § 329 AktG a. F. waren danach grundsätzlich Konzernunternehmen einzubeziehen, die unter der einheitlichen Leitung des Mutterunternehmens standen und deren Anteile zu mehr als der Hälfte anderen Konzernunternehmen gehörten. § 290 HGB wurde durch das...mehr

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 3.2.1.1.4 Bewertung Deckungsvermögen gem. § 246 Abs. 2 Nr. 2 HGB

Rz. 369 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Vermögensgegenstände, die als Deckungsvermögen für Altersversorgungsverpflichtungen dienen und deshalb mit der gedeckten Verpflichtung zu verrechnen sind (vgl. § 246 Abs. 2 Nr. 2 HGB), sind mit dem ihnen beizulegenden Zeitwert (vgl. § 255 Abs. 4 HGB) zu bewerten. Rz. 370 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Kleinstkapitalgesellschaften dürfen Vermögensg...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 6.1.1.2 Entstehungsgeschichte

Rz. 163 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 296 HGB wurde durch das BiRiLiG 1985 mit Wirkung vom 01.01.1990 in das HGB eingefügt und geht im Wesentlichen auf die 7. EG-RL vom 13.06.1983 (Konzern-Bilanz-RL)[1] zurück. Die Norm wurde durch das BilMoG 2009 nicht angetastet. Da der Konsolidierungskreis nach § 290 HGB durch das BilMoG 2009 tendenziell erweitert wurde, hat die Bedeutung d...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.3.1.2.2.3.14 Ausschüttungsgesperrte Mittel

Rz. 259 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 268 Abs. 8 HGB statuiert für selbst geschaffene Immaterialgüter, einen Überhang an aktiven latenten Steuern und einen im Rahmen des Planvermögens ausgewiesenen Überschussbetrag eine Ausschüttungssperre. Es darf gem. § 268 Abs. 8 Satz 1 HGB nur ein Betrag den freien Rücklagen entnommen werden, wenn die verbleibenden freien Rücklagen den Bet...mehr

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Kapitel 16: Rechnungslegung... / 7.1.1.4 Rechtspolitische Diskussion und Entwicklungsperspektiven

Rz. 84 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Prüfung der übermittelten Unterlagen durch eine besondere Stelle sehen weder die Publizitätsrichtlinie noch die Bilanz- oder die Konzernabschlussrichtlinie vor. Gleichwohl hat sich der Gesetzgeber entschieden, die vormals dezentrale Prüfung durch die Registergerichte zu zentralisieren und in die Hände der das Unternehmensregister tragende...mehr

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Kapitel 9: Kapitalflussrech... / 1.1 §§ 264 Abs. 1 Satz 2, 297 Abs. 1 HGB

Rz. 1 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 264 Pflicht zur Aufstellung; Befreiung (1) [. . .] 2Die gesetzlichen Vertreter einer kapitalmarktorientierten Kapitalgesellschaft, die nicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichtet ist, haben den Jahresabschluss um eine Kapitalflussrechnung und einen Eigenkapitalspiegel zu erweitern, die mit der Bilanz, Gewinn- und Verlustrechn...mehr

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Kapitel 3: Besondere Anford... / 1.1.2.1.2.1 Kapitalflussrechnung

Rz. 15 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Kapitalflussrechnung will dem Bilanzleser einen Einblick in die Finanzlage des Unternehmens gewähren.[1] Die Bilanz vermittelt die Vermögenslage, die Gewinn- und Verlustrechnung die Ertragslage und die Kapitalflussrechnung die Liquiditätslage.[2] Durch Darstellung aller Zahlungsströme wird eine finanzwirtschaftliche Bewertung des Unterneh...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 8.2 IFRS

Rz. 294 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Ob eine Pflicht zur Erstellung eines Konzern- oder Einzelabschlusses nach IFRS besteht, bestimmt sich für in der EU-ansässige Unternehmen nach dem einzelstaatlichen Recht des Mitgliedsstaates. Sofern IFRS-Abschlüsse pflichtweise (bei kapitalmarktorientierten Konzernen) oder freiwillig (bei sonstigen Konzernen und je nach EU-Mitgliedstaat auc...mehr

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Kapitel 19: Straf-, Buß- un... / 3.1 § 334 HGB

Rz. 163 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 334 Bußgeldvorschriften (1) 1Ordnungswidrig handelt, wer als Mitglied des vertretungsberechtigten Organs oder des Aufsichtsrats einer Kapitalgesellschaftmehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 6.3.2 IFRS

Rz. 1122 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Zum Ausweis von Forderungen enthält IFRS 9 keine gesonderten Vorschriften. Die Anforderungen zur Darstellung des Abschlusses sind in IAS 1 geregelt. Demnach sind Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen separat von anderen Posten in der Bilanz (IAS 1.54) auszuweisen.mehr