Fachbeiträge & Kommentare zu Bilanz

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 1.2.1.2 Entstehungsgeschichte

Rz. 63 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der geltende IAS 1 beruht seiner Struktur nach auf einer Neufassung in 2007 und ist zuletzt im Dezember 2014 im Rahmen der Disclosure Initiative (Amendments to IAS 1) geändert worden. Die Entstehungsgeschichte des IAS 1 ist gekennzeichnet durch wiederholte und zuletzt in der Disclosure Intiative anhaltende Versuche, die Darstellung des Jahresa...mehr

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Kapitel 1: Einführung in di... / 5.2.2 Dynamische Bilanztheorie

Rz. 227 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die dynamische Bilanztheorie verbindet sich mit dem Namen von Eugen Schmalenbach.[1] Fortgeführt wurde sie von seinem Schüler Erich Kosiol, der sie zur Theorie der pagatorischen Bilanz weiterentwickelte.[2] Die dynamische Bilanztheorie sieht die wesentliche Funktion der Bilanz bzw. des Jahresabschlusses in der Ermittlung eines vergleichbaren...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.2.1.1.2.2.2.2 Auswirkungen bei negativer Fortführungsprognose

Rz. 79 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Kommen die Geschäftsleiter zu der Erkenntnis, dass eine Unternehmensfortführung nicht mehr unterstellt werden kann, hat dies Konsequenzen für Ansatz und Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden. Allerdings bedeutet eine negative Fortführungsprognose nicht, dass die Bewertungsvorschriften des HGB nicht mehr gelten. Vielmehr bleibt es gr...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 6.1.1.3 Phasengleiche Aktivierung von Dividendenansprüchen

Rz. 1015 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Gesetzgeberische Konzeption seit BilRUG Besonders diskussionsbedürftig war lange, ob Dividendenansprüche phasengleich, nämlich für das Geschäftsjahr zu aktivieren sind, in dem sie wirtschaftlich entstanden sind. Denn rechtlich entstehen diese Ansprüche erst im Folgejahr, wenn der Jahresabschluss festgestellt ist und ein Gewinnverwendungsbesc...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.1.1.1.2.4.1 Grundsätze der wirtschaftlichen Zurechnung

Rz. 30 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Vermögensgegenstände sind grundsätzlich in der Bilanz des rechtlichen Eigentümers bzw. rechtlichen Inhabers anzusetzen.[1] Nur dann, wenn ein Vermögensgegenstand wirtschaftlich einem anderen zuzurechnen ist, ist er in dessen Bilanz aufzunehmen.[2] Das gilt unter dem Regime der EU-Bilanzrichtlinie weiterhin.[3] Die Bezeichnung dieses Regel-Aus...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 1.1.2.2.5.1 Anlagenspiegel

Rz. 44 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Kapitalgesellschaften und haftungsbeschränkte Personengesellschaften i. S. d. § 264a HGB müssen ein Anlagengitter ("Anlagenspiegel") aufstellen und dort die Abschreibungen im Geschäftsjahr vermerken. Die Vorschrift des § 268 Abs. 2 HGB i. d. F. BiMoG regelte dabei ein Wahlrecht, das Anlagengitter und die Vermerke über die Abschreibungen in de...mehr

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Kapitel 2: Allgemeine Vorsc... / 6.1.2.3 Bilanzarten, insbesondere Handels- und Steuerbilanz

Rz. 102 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Je nach dem Zweck der Bilanz sind nach Aufbau und Inhalt verschiedene Bilanzarten zu unterscheiden. Die wichtigste Unterscheidung betrifft die Handelsbilanz und die Steuerbilanz (vgl. Kapitel 1 Tz. 5). Die Handelsbilanz des Einzelabschlusses ist die Bilanz nach dem HGB (§ 242 Abs. 1 Satz 1 HGB, § 266 HGB). Ihr Zweck liegt vor allem in der In...mehr

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Kapitel 1: Einführung in di... / 5.2.1 Statische Bilanztheorie

Rz. 224 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Nach der auf Simon zurückgehenden sogenannten statischen Bilanztheorie wird dem Jahresabschluss die Aufgabe zugewiesen, das Reinvermögen des Kaufmann, also das Vermögen unter Abzug des Fremdkapitals, zu einem bestimmten Stichtag in der Bilanz darzustellen.[1] Im Wege der Gegenüberstellung des zum Stichtag bewerteten Vermögens einerseits und ...mehr

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Kapitel 1: Einführung in di... / 5.2.4.1 Informationstheoretisch orientierte Bilanzauffassungen

Rz. 230 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Den Ausgangspunkt der informationstheoretisch orientierten Bilanzauffassungen bildet die Erkenntnis, dass Rechnungslegung und Bilanz einer Vielzahl potenzieller Adressatengruppen gewidmet sind, die unterschiedliche Informationsinteressen verfolgen.[1] Hier werden neben dem Kreis der aktuellen und potenziellen Eigen- wie Fremdkapitalgeber (Ge...mehr

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Kapitel 18: Haftung für feh... / 2.1.2.9 Haftungsausschluss

Rz. 35 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Gem. § 323 Abs. 4 HGB kann die Haftung gem. § 323 Abs. 1 Satz 3 HGB weder ausgeschlossen noch beschränkt werden. Daher können weder die Pflichten noch die Rechtsfolgen abbedungen werden.[1] Ein Vergleich bzw. Verzicht über bereits entstandene (d. h. bekannte) Ersatzansprüche ist möglich.[2] Hingegen können die Haftungsobergrenzen durch vertra...mehr

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Kapitel 18: Haftung für feh... / 2.2.2 Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter

Rz. 41 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Am stärksten in der Diskussion steht der Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter.[1] Das beruht darauf, dass Dritte mit dem Jahresabschluss in Berührung kommen und diese Informationen als Grundlage für ihr Verhalten als Anleger oder Kreditgläubiger nehmen. Notwendige Voraussetzungen für die Einbeziehung in die Schutzwirkungen eines fremde...mehr

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Kapitel 18: Haftung für feh... / 2.1.1.3 Entstehungsgeschichte

Rz. 17 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Mit der erstmaligen Einführung einer Pflichtprüfung für Aktiengesellschaften wurde die Abschlussprüferhaftung in § 262 g des HGB 1931 geregelt (damaliger Gesetzesentwurf: § 124 HGB). Wegen der Gefahr enormer Schäden bei kleinsten Pflichtverletzungen bestanden Schwierigkeiten, die Abschlussprüfer zu versichern, sodass als Haftungsgrenze für fa...mehr

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Kapitel 17: Fehlerhafte Bil... / 2.2.3 Verstöße gegen Ansatz- und Bewertungsvorschriften (§ 256 Abs. 5 AktG)

Rz. 55 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Jahresabschluss ist gem. § 256 AktG nichtig, wenn ein Fall wesentlicher Überbewertung vorliegt. Überbewertung liegt vor, wenn Vermögensgegenstände zu hoch und Schulden (Verbindlichkeiten und Rückstellungen) zu niedrig bewertet sind. Dem steht gleich, wenn Schulden gar nicht angesetzt wurden, obwohl dies erforderlich war.[1] Die Überbewertu...mehr

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Kapitel 18: Haftung für feh... / 1.1 Vorstand der AG

Rz. 2 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Verletzt der Vorstand seine Pflichten, haftet er gem. § 93 Abs. 2 Satz 1 AktG auf Schadensersatz. Die Rechnungslegungspflicht trifft den Vorstand als Organ, jedoch kann intern über die Zuständigkeit disponiert werden. Nicht mit der Rechnungslegung befasste Vorstandsmitglieder haben jedoch für ordnungsgemäße Auswahl und Überwachung ihrer mit de...mehr

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Kapitel 18: Haftung für feh... / 2.1 § 323 HGB

Rz. 14 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 323 Verantwortlichkeit des Abschlußprüfers (1) 1Der Abschlußprüfer, seine Gehilfen und die bei der Prüfung mitwirkenden gesetzlichen Vertreter einer Prüfungsgesellschaft sind zur gewissenhaften und unparteiischen Prüfung und zur Verschwiegenheit verpflichtet; gesetzliche Mitteilungspflichten bleiben unberührt. 2Sie dürfen nicht unbefugt Ges...mehr

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Kapitel 17: Fehlerhafte Bil... / 2.3.3.2 Änderung des Jahresabschlusses zwischen Feststellung und Gewinnverwendungsbeschluss

Rz. 71 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Ist ein festgestellter Jahresabschluss fehlerhaft, aber nicht nichtig, darf er auch noch nach der Feststellung geändert werden. Das wird damit begründet, dass ein gesetzlicher Zustand hergestellt wird, sodass es an der Willkür mangele.[1] Grundsätzlich ist der Geschäftsleiter frei in seiner Entscheidung. Ein Jahresabschluss mit wirksamen Bila...mehr

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Kapitel 18: Haftung für feh... / 2.1.2.4.2 Schadensumfang

Rz. 27 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Gem. § 323 Abs. 2 Nr. 3 HGB ist der Haftungsumfang auf 1,5 Mio. EUR beschränkt; bei einem Unternehmen von öffentlichem Interesse (§ 316a Satz 2 Nr. 1 HGB) ist die Haftung gem. § 323 Abs. 2 Nr. 1 HGB auf 16 Mio. EUR beschränkt, bei CRR-Kreditinstituten und Versicherungen (§ 316a Satz 2 Nr. 2 Nr. 3 HGB) ist die Haftung gem. § 323 Abs. 2 Nr. 2 H...mehr

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Kapitel 18: Haftung für feh... / 2.1.2.8 Verjährung

Rz. 34 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Anspruch verjährt gem. §§ 195, 199 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 BGB nach drei Jahren, gerechnet vom Ablauf des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger davon Kenntnis erlangt hat bzw. unter besonderer Außerachtlassung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt die Kenntnis nicht erlangt hat.[1] Es gelten die allgemeinen Regelung...mehr

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Kapitel 18: Haftung für feh... / 2.2.1 Vertragliche Anspruchsgrundlagen

Rz. 39 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Ein Auskunftsvertrag kommt nicht allein deswegen zustande, weil der Auskunftsempfänger ein besonderes Interesse an der Auskunft hat und der Erklärende besondere Sachkunde aufweist.[1] Es muss ein Bindungswille hinzukommen, der vornehmlich über einen persönlichen Kontakt hergestellt wird, z. B. wenn der Abschlussprüfer Zusicherungen abgibt bzw...mehr

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Kapitel 18: Haftung für feh... / 2.1.2.3 Verschulden

Rz. 21 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Gem. § 323 Abs. 1 Satz 3 HGB wird für Vorsatz und Fahrlässigkeit gehaftet. Die Differenzierung ist wichtig, weil die Haftungsgrenzen des § 323 Abs. 2 HGB nur bei Fahrlässigkeit greifen. Fahrlässig handelt der, der die Pflichten eines fachlich qualifizierten und sorgfältig arbeitenden Abschlussprüfers außer Acht lässt.[1] Vorsätzlich handelt d...mehr

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Kapitel 17: Fehlerhafte Bil... / 1.4.2.1 Meinungsstand

Rz. 24 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Lange war umstritten, ob der subjektive Fehlerbegriff auch für Rechtsfragen gilt. In den jeweiligen Konstellationen ging es darum, ob sich im Falle unklarer Rechtslage der Bilanzierende darauf berufen kann, für ihn sei die richtige – später vom Gericht erkannte – Rechtslage nicht erkennbar gewesen. In zahlreichen Judikaten ist der BFH diesen ...mehr

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Kapitel 18: Haftung für feh... / 2.1.2.4.1 Schadensposten

Rz. 23 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Ein typischer Fall liegt in den Kosten für die erneute Prüfung des JA. Die Kosten für die erneute Aufstellung des JA müssen ihm nicht auferlegt werden, weil eine neue Aufstellung sowieso nötig ist.[1] Das ist nur anders, wenn der JA zutreffend aufgestellt worden war und der Mangel allein aus dem Bereich des Prüfers stammt. So kann es sein, da...mehr

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Kapitel 18: Haftung für feh... / 2.1.2.7 Verhältnis zur Haftung von Unternehmensorganen bzw. Mitverschulden

Rz. 32 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Haftung des Abschlussprüfers kann mit der des Geschäftsführers bzw. Vorstands bzw. Aufsichtsrats zusammentreffen, weil diese ihm relevante Tatsachen für den JA verschwiegen haben und wegen der fehlerhaften Aufstellung selber haften. Diese Haftung führt aber nicht zum Ausschluss der Abschlussprüferhaftung. Der Abschlussprüfer haftet nur – ...mehr

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Kapitel 17: Fehlerhafte Bil... / 1.5.3.1 Eigene Kenntnis

Rz. 31 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Kenntnis des Sachverhaltes, der zu einem Bilanzierungsfehler führt, muss grds. beim Kaufmann vorliegen. Handelt es sich dabei um eine juristische Person, kommt es auf die Kenntnis der für die Bilanzierung zuständigen Organe an, im Falle der Personenhandelsgesellschaften gilt dies entsprechend. Innerhalb der AG ist der Vorstand verantwortl...mehr

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Kapitel 17: Fehlerhafte Bil... / 1.5.3.2.1 Grundsätze

Rz. 32 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Gesellschaft kann unabhängig von der gesetzlichen Verteilung der Leitungsaufgaben Wissen ihres Vorstands zugerechnet werden. Denn während die frühere Rechtsprechung auf die Kenntnis oder das Kennenmüssen der Gesellschaftsorgane abstellte, kommt es nach neuerer Rechtsprechung und Literatur darauf an, ob der Gesellschaft unter Verkehrsschut...mehr

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Kapitel 17: Fehlerhafte Bil... / 3.2.1.3.1.1 Grundsatz der erfolgsneutralen rückwirkenden Korrektur

Rz. 90 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 IAS 8.42 und .46 schreiben den Grundsatz der rückwirkenden Fehlerkorrektur vor. Sie handeln nicht von der Korrektur fehlerhafter bereits veröffentlichter Abschlüsse und schreiben diese, anders als die handelsrechtlichen Grundsätze ordnungsmäßiger Konzernrechnungslegung (vgl. DRS 13.26) auch nicht vor. Stattdessen sehen IAS 8.42 und .46 vor, d...mehr

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Kapitel 18: Haftung für feh... / 4.1.2 Die vertraglich abhängige AG

Rz. 53 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Handelt es sich bei der AG um eine durch Beherrschungs- oder Gewinnabführungsvertrag abhängige AG, muss gem. § 302 AktG ihr Jahresfehlbetrag durch das herrschende Unternehmen ausgeglichen werden; der Jahresüberschuss ist gem. § 301 AktG abzuführen. Wird unzutreffend hoher Jahresüberschuss abgeführt bzw. zu wenig vom Jahresfehlbetrag ausgeglic...mehr

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Kapitel 17: Fehlerhafte Bil... / 3.2.1.3.1.3 Angabepflichten

Rz. 93 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Jede Fehlerkorrektur ist nach IAS 8.49 im Anhang zu erläutern. Darzustellen ist, gekennzeichnet als "Fehler"[1] und übereinstimmend mit den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Konzernrechnungslegung (vgl. DRS 13.32), die Art des Fehlers, die Art seiner Korrektur und, soweit das verhältnismäßig ist, die betragsmäßige Korrektur für j...mehr

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Kapitel 17: Fehlerhafte Bil... / 3.2.2.1 Schätzung

Rz. 96 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Schätzung ist eine Entscheidung über die Bewertung eines Postens, die mit einem geringeren Grad der Überzeugung von ihrer Richtigkeit vorgenommen wird (Wahrscheinlichkeitsurteil).[1] Eine Schätzung kann wesensgemäß bezogen auf den wahren Sachverhalt fehlerhaft sein. IAS 8.32–.33 umschreiben den Begriff der Schätzung durch Regelbeispiele, ...mehr

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Kapitel 17: Fehlerhafte Bil... / 3.2.2.3 Erfolgswirksame Berücksichtigung der Schätzungsrevision

Rz. 98 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Ursprünglich regelgerechte Schätzungen sind nach IAS 8.36, wie handelsrechtlich nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Konzernrechnungslegung (vgl. DRS 13.20), grundsätzlich erfolgswirksam in der laufenden Periode und ggf. auch in den Folgeperioden (prospektiv) zu korrigieren (vgl. IAS 8.36(b)). Schätzungen, die sich unmittelbar und allein auf ...mehr

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Kapitel 18: Haftung für feh... / 5.2 Fehler im Anhang

Rz. 63 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Anhang gehört zum JA (§ 264 Abs. 1 Satz 1 HGB), sodass dessen Fehlen zur Nichtigkeit des JA führt.[1] Handelt es sich um eine prüfpflichtige Gesellschaft, dann ist der Anhang nicht geprüft worden, sodass der JA nicht geprüft worden ist und sogar unheilbare Nichtigkeit wegen § 256 Abs. 1 Nr. 2 AktG vorliegt. Ein vorhandener, aber fehlerhaf...mehr

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Kapitel 17: Fehlerhafte Bil... / 3.1.1 Überblick

Rz. 73 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die IFRS schreiben in den IAS 8.41 ff. die rückwirkende Korrektur wesentlicher Fehler früherer Perioden im Abschluss für das zuletzt abgeschlossene Geschäftsjahr vor. Berichtigt werden für das abgeschlossene Geschäftsjahr erfolgsneutral die Eröffnungsbilanzwerte für die Berichtsperiode und die Vergleichsinformationen darzustellender Vorjahre....mehr

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Kapitel 17: Fehlerhafte Bil... / 3.2.1.1.2 Objektiver Fehlerbegriff im Bilanzkontrollverfahren

Rz. 84a Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der oben (vgl. Tz. 77) dargestellte normativ-subjektive Fehlerbegriff des IAS 8 lässt sich nicht unbesehen in andere Regelungszusammenhänge übertragen. Deshalb kann insbesondere im Bilanzkontrollverfahren nach den §§ 106ff. WpHG ein anderer, stärker objektivierter, Fehlerbegriff zugrunde zu legen sein. Das Bilanzkontrollverfahren soll die Ka...mehr

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Kapitel 17: Fehlerhafte Bil... / 3.2.1.2.4 Unbeabsichtigte unwesentliche Fehler

Rz. 89 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Unbeabsichtigte unwesentliche Fehler lösen, sobald der Abschluss zur Veröffentlichung freigegeben wurde, keine Pflicht zur rückwirkenden Korrektur in späteren Darstellungen aus. Das schließt nicht aus, dass der Sachverhalt für das laufende Geschäftsjahr fehlerfrei darzustellen ist. Unbeabsichtigte unwesentliche Fehler in den Vorjahren, können...mehr

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Kapitel 17: Fehlerhafte Bil... / 3.2.1.3.2 Korrektur bereits veröffentlichter Abschlüsse

Rz. 94 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die IFRS enthalten keine Regelungen über die Korrektur bereits veröffentlichter Abschlüsse (Rückwärtsberichtigung). Sie schreiben eine Rückwärtsberichtigung und Neuveröffentlichung aller fehlerhaften vorangegangenen Abschlüsse weder vor, noch stehen sie ihr entgegen. Ein Gebot der Rückwärtsberichtigung kann sich aber aus schuldrechtlichen Ver...mehr

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Kapitel 17: Fehlerhafte Bil... / 3.2.1.3.1.2 Einschränkungen der rückwirkenden Anpassung

Rz. 92 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 IAS 8.43–.47 regeln Ausnahmen vom Grundsatz der erfolgsneutralen rückwirkenden Korrektur. Soweit die Korrektur der Anfangssalden und Vorjahreswerte undurchführbar (impractible) ist, muss die Bilanzkorrektur nicht rückwirkend durchgeführt werden. Undurchführbar ist die rückwirkende Korrektur nach der Definition in IAS 8.5, wenn die Anfangssald...mehr

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Kapitel 18: Haftung für feh... / 4.1.3 Die faktisch abhängige AG

Rz. 54 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Ist die AG nur faktisch abhängig, ist § 62 AktG bei der Auszahlung von Scheingewinnen nicht durch die §§ 311ff. AktG verdrängt.[1] Daher kommen § 62 AktG und § 317 AktG nebeneinander zur Anwendung. § 317 AktG kann aber nur angewendet werden, wenn das herrschende Unternehmen Einfluss auf die Rechnungslegung der faktisch abhängigen AG genommen ...mehr

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Kapitel 17: Fehlerhafte Bil... / 3.2.2.2 Abgrenzung der Schätzungsrevision von der Fehlerkorrektur

Rz. 97 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 IAS 8.34 grenzt die Korrektur von Schätzungen (changes in accounting estimates) von der Fehlerkorrektur ab. Eine ursprünglich regelgerecht und sorgfältig vorgenommene Schätzung muss korrigiert werden, wenn sich neue Erkenntnisse über die Schätzungsgrundlagen ergeben oder verbesserte Schätzungsmethoden zur Verfügung stehen.[1] Das unterscheidet...mehr

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Kapitel 18: Haftung für feh... / 4.1.1 Der Grundfall – § 62 AktG und § 134 InsO

Rz. 52 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Ist der JA nichtig, hat der Gewinnverwendungsbeschluss keine Grundlage (§ 253 Abs. 1 Satz 1 AktG). Der ausgeschüttete Gewinn kann gem. § 62 Abs. 1 Satz 1 AktG zurückgefordert werden. Weil es sich in diesem Fall um Gewinnanteile handelt, ist dieser Anspruch ausgeschlossen, wenn der Aktionär redlich war. Leicht fahrlässige Kenntnis von der fehl...mehr

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Kapitel 18: Haftung für feh... / 5.3 Fehler im Lagebericht

Rz. 64 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Weil der Lagebericht nicht zum JA gehört, kann dessen Fehlen oder können Fehler in ihm nicht zur Nichtigkeit des JA führen.[1] In Betracht kommt jedoch bei vorsätzlichem Handeln eine Strafbarkeit gem. § 331 Nr. 1, Nr. 2 HGB des Vorstandes oder Geschäftsführers[2] bzw. gem. § 332 Abs. 1 HGB des Abschlussprüfers bei unzutreffendem Prüfbericht. ...mehr

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Kapitel 17: Fehlerhafte Bil... / 1.2.1 Unrichtiger Ansatz, unrichtige Bewertung und unrichtiger Ausweis

Rz. 6 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Ansatz-, Bewertungs- und Ausweisvorschriften des HGB sind zwingendes Recht.[1] Es handelt sich um Rechtsnormen i. S. d. § 2 EGHGB. Das bedeutet, dass sie einzuhalten sind. Diese Rechtsnormen sind kein dispositives Recht. Unter dispositivem Recht, werden solche Rechtsnormen verstanden, die nur dann gelten sollen, wenn die beteiligten Rechts...mehr

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Kapitel 17: Fehlerhafte Bil... / 1.2.5 Fehlerhafter Anhang

Rz. 11 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Auch der Anhang kann fehlerhaft sein. Der Anhang ist gem. § 264 Abs. 1 Satz 1 HGB Teil des Jahresabschlusses und als solcher gem. §§ 316 Abs. 1 Satz 1, 317 Abs. 1 Satz 1 HGB auch prüfungspflichtig, sofern eine Abschlussprüfung erforderlich ist.[1] Aufgabe des Anhangs ist die Vermittlung von Informationen über die Vermögens-, Finanz- und Ertra...mehr

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Kapitel 17: Fehlerhafte Bil... / 3.1.2 Entstehungsgeschichte

Rz. 74 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der geltende IAS 8 beruht auf seiner Neubekanntmachung im Dezember 2003 unter dem jetzigen Titel "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Änderungen von Schätzungen und Fehler" (Accounting Policies, Changes in Accounting Estimates and Errors). Mit der Revision anderer Standards ist IAS 8 nur geringfügig, durch Neubekanntmachung und (Teil-)Ände...mehr

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Kapitel 17: Fehlerhafte Bil... / 1.2.7 Nichtigkeit des fehlerhaften Jahresabschlusses/Heilung

Rz. 14 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Das Gesetz bestimmt in § 256 Abs. 1 AktG ausdrücklich, unter welchen Voraussetzungen ein Jahresabschluss nichtig ist. Auf die einzelnen Nichtigkeitsgründe wird unten einzugehen sein, vgl. Tz. 53. In allen anderen Fällen ist der Jahresabschluss auch dann nicht nichtig, wenn er fehlerhaft ist. Zugleich besteht gem. § 256 Abs. 6 AktG eine Heilun...mehr

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Kapitel 17: Fehlerhafte Bil... / 3.1.4 Rechtspolitische Diskussion und Entwicklungsperspektiven

Rz. 76 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Im Rahmen der Disclosure Initiative ist im Mai 2015 durch das IASB eine Anpassung des IAS 8 bezogen auf die Abgrenzung von Methodenänderungen und Schätzungsänderungen diskutiert worden.[1] Der italienische Standardsetzer hatte entsprechende Änderungsvorschläge eingebracht.[2] Ein im März 2018 veröffentlichter Entwurf über "Änderungen von Rech...mehr

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Kapitel 17: Fehlerhafte Bil... / 3.2.1.2.1 Potenzielle Fehler

Rz. 85 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 IAS 8.41 Satz 3 stellt klar, dass potenzielle Fehler in der Berichtsperiode, die entdeckt werden, bevor der Abschluss zur Veröffentlichung genehmigt wird, auch in derselben Berichtsperiode zu korrigieren sind.[1] Der Begriff "Potenzielle Fehler in der Berichtsperiode" (potential current period errors) konkretisiert die Sorgfaltspflichten bei ...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.1.1.1.1.4 Rechtspolitische Diskussion und Entwicklungsperspektiven

Rz. 7 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Ausgehend davon, dass der Begriff des Vermögensgegenstandes nicht näher gesetzlich konkretisiert ist, kreist die Diskussion seit Jahren um seine Definition. Zugleich verwendet das Steuerrecht statt Vermögensgegenstand den Begriff Wirtschaftsgut. Die Rechtsprechung des BFH versteht beide ausdrücklich synonym.[1] Tatsächlich sind die Perspektive...mehr

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Kapitel 10: Anhangangaben / 5.1.1.1 Überblick

Rz. 197 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 251 HGB verlangt, dass bestimmte Verbindlichkeiten, die den Ansatz einer Schuld noch nicht rechtfertigen, unter der Bilanz zu Informationszwecken auszuweisen sind. Die Norm verpflichtet damit nicht zwingend zu einer Angabe im Anhang, sondern zu einer Angabe unter der Bilanz. Gesellschaften, die einen Anhang erstellen, machen die entspreche...mehr

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Kapitel 10: Anhangangaben / 1.1.1.2 Geltungsbereich

Rz. 3 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Von der Pflicht, den Jahresabschluss um einen Anhang zu erweitern, sind gem. § 264 Abs. 1 Satz 1 HGB sowohl alle KapGes als auch über § 264a Abs. 1 HGB alle KapCo-Gesellschaften betroffen (im Folgenden wird regelmäßig darauf verzichtet, diese Gesellschaften separat zu nennen). Befreit sind bestimmte Kapitalgesellschaften, die die in § 264 Abs....mehr

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Kapitel 10: Anhangangaben / 1.1.2.4 Bilanzierungs- und Bewertungsmethode (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB)

Rz. 15 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Gem. § 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB müssen im Anhang die auf die Posten der Bilanz und der GuV angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angegeben werden. Mit dem Begriff der Bilanzierungsmethode sind Ansatzmethoden gemeint. Nach IDW RS HFA 38 Rn. 7 umfassen diese das planvolle Vorgehen bei der Ausübung von expliziten Ansatzwahlrechten einers...mehr