Fachbeiträge & Kommentare zu Bilanz

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 3: Besondere Anford... / 1.1.2.3.1.7 Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bildes

Rz. 43 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Jahresabschluss von Kapitalgesellschaften muss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermitteln. Wegen der Vielzahl der mit einer Bewertung verbundenen Prognosen und dem Realisationsprinzip, das insbesondere den Ausweis erhöhter Grundstückswerte oder selbst geschaffener Immaterialgüter untersagt, wird nie ein der wirtsch...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 16.1.2.1.2 Ermittlung

16.1.2.1.2.1 Abgrenzung der Anteile "anderer Gesellschafter" Rz. 547 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Nach § 307 Abs. 1 HGB ist ein Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter an einbezogenen Tochterunternehmen zu bilden. Dies umfasst ausschließlich die gesellschaftsrechtliche Beteiligung durch Dritte am Eigenkapital, während bspw. aus der 100 %igen Finanzierung eines Tochte...mehr

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Kapitel 14: Konzernabschlüs... / 2.1.2.1.3 Stille Reserven, Geschäfts- oder Firmenwert und negativer Unterschiedsbetrag

Rz. 67 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Als Verfahren zur Berücksichtigung der stillen Reserven sowie des Geschäfts- oder Firmenwerts schreibt § 312 Abs. 1 und 2 HGB die Buchwertmethode vor. Dabei ist die Erstbilanzierung GuV-neutral vorzunehmen, während die Folgebilanzierung GuV-wirksam verläuft. Nach der Buchwertmethode ist ein Ansatz der Beteiligung am assoziierten Unternehmen b...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.3.1.2.2.3.9.2 Atypisch stille Gesellschaft

Rz. 246 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Ein stiller Gesellschafter beteiligt sich am Handelsgewerbe eines anderen durch eine Vermögenseinlage in dessen Kapital.[1] Anders als bei partiarischen Darlehen gibt es einen gemeinsamen Zweck.[2] Gehen die Befugnisse des stillen Gesellschafters über die in §§ 230ff. HGB normierten Befugnisse hinaus, d. h. hat er über § 233 HGB hinausgehend...mehr

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 5.1.2.2 Pflicht oder Wahlrecht zur Bildung von Bewertungseinheiten?

Rz. 466 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Umstritten ist, ob die Vorschrift ein Wahlrecht normiert. Man wird dabei drei Fragen – oft ist nur von zwei Fragen die Rede – auseinanderhalten müssen, ob eine Pflicht zur Absicherung besteht, ob die Sicherungsgüter und die Sicherungsinstrumente in der Bilanz zusammengefasst werden müssen, ob im Falle der Zusammenfassung eine Pflicht besteht, d...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 5.2.1.3.2.7 Fest- und Gruppenbewertung

Rz. 944 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Satz 2 erlaubt die Fest- und Gruppenbewertung auch in der Bilanz, nicht nur im Inventar.mehr

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Kapitel 1: Einführung in di... / 6.4 Bewertung

Rz. 257 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Ebenfalls markante Unterschiede trotz zahlreicher und durch das BilMoG 2009 noch vermehrter Übereinstimmungen gibt es schließlich bei den Bewertungsvorschriften. Für Aktiva bilden nach beiden Systemen die Anschaffungs- oder Herstellungskosten die Bewertungsobergrenze. Nach dem HGB gibt es davon keine, nach den IFRS hingegen zahlreiche Ausnah...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 5.1.2 IFRS

Rz. 906 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Da der IAS 2 keine expliziten Regelungen hinsichtlich des Bilanzansatzes von Vorräten enthält, sind hier die allgemeinen Ansatzkriterien für Vermögenswerte des Rahmenkonzepts 2010 heranzuziehen. Die Vorräte müssen daher zunächst die Definitionskriterien eines Vermögenswertes erfüllen. Nach RK 4.3 (2010) ist ein Vermögenswert eine gegenwärtig...mehr

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Kapitel 16: Rechnungslegung... / 1.1.1.2 Entstehungsgeschichte

Rz. 3 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Offenlegung von Jahresabschlüssen war vor der Bilanzrechtsreform von 1985 in den Vorschriften der §§ 309, 310 HGB a. F. sowie in gesellschaftsformbezogenen Vorschriften geregelt. Seither hat das System der handelsrechtlichen Publizität eine grundlegende Wandlung erfahren. Die Bestimmungen der §§ 325–329 HGB wurden in Umsetzung der Vierten ...mehr

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 1.2.3.6 Ausweis

Rz. 142 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Nettoinvestition in die Leasingvereinbarung weist der Leasinggeber bei einem Finanzierungsleasingverhältnis als Forderung in der Bilanz aus (IFRS 16.67). Ein gesonderter Ausweis unter den Forderungen ist für Leasinggeber geboten, die als Leasinggesellschaft agieren oder wesentliche Leasinggeberaktivitäten aufweisen (IAS 1.55). Eine getre...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.3.2.1.4 Rechtspolitische Diskussion und Entwicklungsperspektiven

Rz. 403 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der im März 2014 veröffentlichte Entwurf für die Überarbeitung des IAS 1 (ED/2014/1)[1] beruhte zum Teil auf Erkenntnissen der Disclosure Intiative die auf einer Konferenz des IASB im Januar 2013 ihren Ausgangspunkt nahm und zum Teil auf einem Diskussionspapier, "Preliminary Views on Financial Statements Presentation" vom Oktober 2008.[2] Di...mehr

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Kapitel 10: Anhangangaben / 2.1.2.3 Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen (Nr. 3a)

Rz. 37 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Sofern diese für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind, ist gem. § 285 Nr. 3a HGB der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz enthalten und nicht nach § 268 Abs. 7 HGB oder Nr. 3 berichtspflichtig sind, im Anhang anzugeben. Indem Auskunft über die für die Beurteilung der Finanzlage erheblic...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 1.2.2.2 Bezeichnung, Form und Querverweise des Abschlusses und seiner Bestandteile

Rz. 70 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Abschluss und seine selbständigen Bestandteile (Bilanz, GuV/Gesamtergebnisrechnung, Eigenkapitalveränderungsrechnung, Kapitalflussrechnung, Anhang und Vergleichsberichte, vgl. IAS 1.10) müssen als IFRS-Abschluss erkennbar und abgrenzbar sein. Er muss nach IAS 1.49 eindeutig als Abschluss nach IFRS bezeichnet und nach IAS 1.50 für die Adre...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.3.2.2.2.1 Darstellungsentscheidung

Rz. 405 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 IAS 1.60 gewährt kein Darstellungswahlrecht,[1] sondern schreibt für die erste Gliederungsebene den Grundsatz der Gliederung nach Fristigkeit vor. Für kurz- und langfristig gebundene Vermögenswerte sowie kurz und langfristig fällig werdende Schulden sind grundsätzlich getrennte Gliederungsgruppen zu bilden. Davon regelt IAS 1.60 Satz 1, 1. H...mehr

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Kapitel 15: Prüfung / 3.1.2.1.1 Gegenstand der Prüfung

Rz. 42 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Prüfungsgegenstand sind die Pflichtbestandteile des Jahresabschlusses (§ 264 Abs. 1 Satz 1 HGB). Neben Bilanz, GuV und Anhang umfasst dies bei nicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichteten kapitalmarktorientierten Kapitalgesellschaften auch die Kapitalflussrechnung und den Eigenkapitalspiegel (§ 264 Abs. 1 Satz 2 HGB). Darüber ...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.3.1.2 § 272 HGB

Rz. 175 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 272 Eigenkapital (1) 1Gezeichnetes Kapital ist mit dem Nennbetrag anzusetzen. 2Die nicht eingeforderten ausstehenden Einlagen auf das gezeichnete Kapital sind von dem Posten "Gezeichnetes Kapital" offen abzusetzen; der verbleibende Betrag ist als Posten "Eingefordertes Kapital" in der Hauptspalte der Passivseite auszuweisen; der eingeforde...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 3.2.2.2.2 Folgebewertung

Rz. 757 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 IAS 40.30 gewährt ein Methodenwahlrecht, wonach zur Folgebewertung von Anlageimmobilien das Modell des beizulegenden Zeitwerts (fair value model) oder das Anschaffungskostenmodell (cost model) verwendet werden kann. IAS 40 spricht in diesem Zusammenhang von einer Rechnungslegungsmethode (accounting policy).[1] Die gewählte Methode ist grunds...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 1.2.1.2 Bewertungsgrundsätze

Rz. 18 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Für die Bewertung von Schulden gelten die allgemeinen Bewertungsvorschriften des § 252 HGB, soweit sie anwendbar bzw. auf die Bewertung von Schulden passen: Der Grundsatz der Bilanzidentität (§ 252 Abs. 1 Nr. 1 HGB) bezieht sich auf beide Seiten der Bilanz und gilt mithin auch für Schulden. Das Fortführungsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) wirkt...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 19.1.2.2.2 Außerplanmäßige Abschreibung

Rz. 624 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Neben der planmäßigen Abschreibung gilt weiter auch die Pflicht zur außerplanmäßigen Abschreibung am Abschlussstichtag, wenn der beizulegende Zeitwert des goodwill dessen Buchwert unterschreitet (dauerhafte Wertminderung gem. § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB). Eine außerplanmäßige Abschreibung kann aus verschiedenen Gründen geboten sein. Sowohl überm...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 7.1.2.3.1 Klarheit und Übersichtlichkeit

Rz. 238 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Nach Abs. 2 Satz 1 ist der Konzernabschluss klar und übersichtlich aufzustellen. Der so normierte Grundsatz der Bilanzklarheit und Übersichtlichkeit gilt auch im Einzelabschluss (§ 243 Abs. 2 HGB)[1], sodass grundsätzlich die gleichen Prinzipien wie dort (Kapitel 4 Tz. 139) gelten, allerdings ergänzt um konzernrechtliche Besonderheiten. Rz. ...mehr

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Kapitel 3: Besondere Anford... / 6.1.2.2.2 Besonderheiten für kleine Kapitalgesellschaften

Rz. 185 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Das Bilanzrecht ist auf große Kapitalgesellschaften ausgerichtet. Für kleine Kapitalgesellschaften sind Befreiungen und Erleichterungen vorgesehen. Da sind: § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB: Der Lagebericht muss nicht aufgestellt werden; Verlängerung der Aufstellungsfrist auf 6 Monate, soweit dies ordnungsgemäßem Geschäftsgang entspricht. § 266 Abs. 1 ...mehr

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Kapitel 19: Straf-, Buß- un... / 3.2.2.1.2 § 335 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 HGB

Rz. 221 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Ordnungsbewehrt sind demnach die Offenlegungspflichten gem. § 325 HGB: Bei KapGes davon erfasst sind der Jahresabschluss, der Lagebericht und andere Unterlagen der Rechnungslegung, namentlich der Bestätigungsvermerk, der Bericht des Aufsichtsrats, der Vorschlag und der Beschluss über die Verwendung des Ergebnisses sowie Änderungen des Jahres...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 3.2.1.1.5.2 Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften

Rz. 485 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Grundsätze Verpflichtungen, denen im Rahmen eines schwebenden Austauschverhältnisses eine Gegenleistung gegenüber steht, sind nicht in der Bilanz anzusetzen (vgl. Kapitel 5 Tz. 44 f., schwebende Geschäfte). Denn insofern besteht eine Ausgeglichenheitsvermutung für Leistung und Gegenleistung (Äquivalenzprinzip, vgl. Kapitel 5 Tz. 153 ff.). Jed...mehr

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Kapitel 3: Besondere Anford... / 1.1.2.3.1.2 Der Bezugspunkt des true and fair view

Rz. 30 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Es ist umstritten, ob die Vorschrift lediglich eine Generalklausel für den Anhang darstellt (Abkoppelungsthese)[1] oder ob es sich bei § 264 Abs. 2 Satz 1 HGB um eine Generalklausel für den gesamten Jahresabschluss handelt.[2] Die erste Auffassung verweist auf die Gesetzessystematik, wonach § 264 Abs. 1 HGB besagt, dass der Jahresabschluss be...mehr

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Kapitel 3: Besondere Anford... / 4.1.2.1 § 264c Abs. 1 HGB

Rz. 129 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Wie § 42 Abs. 3 GmbHG verlangt § 264c Abs. 1 HGB, dass Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern gesondert auszuweisen.[1] Die Verhältnisse zwischen Gesellschaft und Gesellschaftern sollen transparenter gemacht werden.[2] Insbesondere für Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (Gesellschafterdarlehen) kom...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.2.1.1.2.2.6.1 Grundlagen

Rz. 98 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Das Realisationsprinzip ist eine Ausprägung des Vorsichtsprinzips (vgl. Kapitel 4 Tz. 148). Es gebietet, nur bereits sichere Positionen in die Bilanz aufzunehmen. Gewinne dürfen danach erst in der Bilanz verbucht werden (als Forderung oder Kassenbestand), wenn sie realisiert sind. Das ist im Grundsatz dann der Fall, wenn der Gewinn durch eine...mehr

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Kapitel 3: Besondere Anford... / 1.1.2.3.1.4 Beispiele und Einzelfälle zur Anwendung von § 264 Abs. 2 Satz 1 HGB

Rz. 35 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Das Prinzip des true and fair view findet über § 252 Abs. 2 HGB bzw. § 246 Abs. 3 Satz 2 HGB bzw. § 265 Abs. 1 Satz 1 2. Halbsatz HGB Eingang in die Rechnungslegung. Die begründeten Ausnahmen von den Ansatz-, Bewertungs- und Gliederungsvorschriften können am Maßstab der Bilanzwahrheit gemessen werden. So kann im Lichte von § 264 Abs. 2 Satz 1...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 1.2.2.3.3 Abgrenzung Anlagevermögen

1.2.2.3.3.1 Kriterien der Abgrenzung Rz. 83 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 IAS 1.66 Satz 1 definiert kurzfristige Vermögenswerte durch vier Regelbeispiele. Kurzfristig sind danach Vermögenswerte, deren Umwandlung in Zahlungsmittel oder Zahlungsmitteläquivalente (Realisierung) innerhalb des normalen Geschäftszyklus oder innerhalb von zwölf Monaten nach dem Abschlussstichtag erwartet...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.2.1.1.2.2.5 Vorsichtsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB)

Rz. 95 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Das Vorsichtsprinzip ist sowohl für den Ansatz als auch für die Bewertung entscheidend und prägt das HGB-Bilanzrecht maßgeblich.[1] Es kommt in zahlreichen anderen Bewertungsvorschriften zum Ausdruck, namentlich im Anschaffungs- und Herstellungskostenprinzip sowie im Niederstwertprinzip (vgl. Tz. 141 und Tz. 686) und entspricht der Kapitalerh...mehr

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Kapitel 1: Einführung in di... / 5.3.4.1 Ausschüttungsbemessung

Rz. 241 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Eine zentrale Funktion des Jahresabschlusses besteht darin, die Grundlage für die Bemessung des ausschüttbaren Jahresgewinns zu liefern (Ausschüttungsbemessungs- bzw. -begrenzungsfunktion). Das gilt besonders für jene Gesellschaftsformen, bei denen die Gewinnausschüttung auf der Grundlage des ermittelten Jahresergebnisses vorgenommen wird. D...mehr

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Kapitel 3: Besondere Anford... / 1.1.2.3.1.6 Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zur Verbesserung der Information

Rz. 40 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Jahresabschluss einer Kapitalgesellschaft soll einen Einblick in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermitteln. Der Adressatenkreis ist unbegrenzt – Gesellschafter und Gläubiger, aber auch Arbeitnehmer, Konkurrenten und die Öffentlichkeit.[1] Alle drei Lagen stehen gleichrangig nebeneinander.[2] Für die Darstellung der Vermögenslage o...mehr

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Kapitel 8: Gewinn- und Verl... / 5.2.1 Allgemeine Vorgaben für die Abschlusserstellung

Rz. 238 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 IFRS 18 enthält erstmals eine Definition der Aufgabe der primären Abschlussbestandteile – Gesamtergebnisrechnung (oder alternativ separate GuV und Gesamtergebnisrechnung), Bilanz, Eigenkapitalveränderungs- und Kapitalflussrechnung (IFRS 18.10 ff.) – sowie des Anhangs. Demnach besteht die Aufgabe der primären Abschlussbestandteile in der...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.4.2.2.3.4 Eigene Anteile

Rz. 325 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Eigene Anteile sind nach IAS 1.76 in der Bilanz oder im Anhang darzustellen.[1]mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.2.1.3.2.1.1 Höhe der Anschaffungskosten, Äquivalenzprinzip

Rz. 153 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Ob die Höhe des gezahlten Entgelts für den Erwerb angemessen ist, spielt für die Zugangsbewertung grds. keine Rolle. Vielmehr geht das Gesetz vom Äquivalenzprinzip aus.[1] Maßgeblich für den Ansatz in der Bilanz ist danach die Gegenleistung.[2] Sie definiert die Höhe der Anschaffungskosten und die Wertobergrenze für die Bewertung des anzuset...mehr

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Kapitel 1: Einführung in di... / 2.3 Das BilMoG 2009 und die weitere Entwicklung bis 2013

Rz. 23 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Mit dem "Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts – BilMoG" von 2009[1] wurde das deutsche Bilanzrecht einer weiteren grundlegenden Modernisierung unterzogen. Bei dieser Reform ging es vor allem darum, den Unternehmen eine gleichwertige, aber einfachere und kostengünstigere Alternative zur Rechnungslegung nach IFRS zu eröffnen (HGB-Bilanz a...mehr

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 3.2.1.1.1.4 Wertpapiergebundene Altersversorgungsverpflichtungen

Rz. 359 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 253 Abs. 1 Satz 3 HGB enthält eine Sonderregelung zur Ermittlung des Erfüllungsbetrages von wertpapiergebundenen Altersversorgungsverpflichtungen. Diese dient der Vereinfachung der Bewertung und soll eine zutreffende Dotierung der Rückstellung bewirken, da bei Anwendung der Abzinsungsmethode nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 HGB regelmäßig eine unzu...mehr

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Kapitel 8: Gewinn- und Verl... / 2.2.2.4.1 Umsatzrealisierung bei Fertigungsaufträgen

Rz. 177 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 IFRS 15 beinhaltet keine eigenständigen Vorschriften für Fertigungsaufträge, vielmehr ist für jeden Vertrag zu beurteilen, ob die Leistungsverpflichtung über einen Zeitraum oder zu einem Zeitpunkt erfüllt wird. Für eine zeitraumbezogene Umsatzerfassung von Fertigungsaufträgen ist nach IFRS 15 entweder die Kontrolle über den Vertragsgegenstan...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 5.1.1.2 Wirtschaftliche Zurechnung

Rz. 903 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Vorräte sind auch dann in der Bilanz des Kaufmanns anzusetzen, wenn ihm das Eigentum daran nur wirtschaftlich, nicht aber rechtlich zusteht. Das ist regelmäßig der Fall, weil Vorräte häufig mit Eigentumsvorbehalten des Verkäufers belastet sind. Oftmals werden überdies ganze Warenlagen im Wege einer sog. Raumsicherungsübereignung Kreditinstit...mehr

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 1.2.3.9 Angaben im Anhang

Rz. 157 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die bereitzustellenden Angaben im Anhang ergeben sich aus der jeweiligen Klassifizierung des Leasingverhältnisses. Diese sollen, analog der Leasingnehmerbilanzierung, die in der Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Kapitalflussrechnung enthaltenen Angaben ergänzen, um eine adressatengerechte Beurteilung der Leasingaktivitäten und folgli...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 1.1.1.3 Geltungsbereich

Rz. 5 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die allgemeinen Vorschriften der § 242 Abs. 1–3 HGB schreiben die Aufstellung eines mindestens aus Bilanz und GuV bestehenden Jahresabschlusses mit dem nach den §§ 246, 247 HGB vorgeschriebenen Inhalten für alle Kaufleute einschließlich der Personenhandelsgesellschaften, Kapitalgesellschaften und für andere juristische Personen vor, die ein ka...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 1.1.2.2.4 Abgrenzung Anlagevermögen

1.1.2.2.4.1 Grundsätzliches zur Abgrenzung Rz. 39 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Vorschrift des § 247 Abs. 2 HGB definiert das Anlagevermögen, ohne eine Beschreibung des Umlaufvermögens zu enthalten. Jeder Vermögensgegenstand, der nicht Anlagevermögen ist, ist dem Umlaufvermögen zuzuordnen. Das Umlaufvermögen wird durch § 247 Abs. 2 HGB damit negativ definiert. Die Vorschrift ...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 2.1.2.2.4.2 Grundsatz der Bilanzwahrheit und Vollständigkeit

Rz. 140 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Grundsatz der Bilanzwahrheit und Vollständigkeit besagt, dass der Jahresabschluss nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Bilanzierung und den vorrangigen gesetzlichen Bilanzierungsvorschriften nichts Falsches enthalten darf und vollständig sein muss. Nicht gemeint ist eine an überpositiv-naturrechtlichen, ausländischen oder internationalen...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 1.1.2.1.2 Eröffnungsbilanz (Beginn der Aufstellungspflicht)

Rz. 10 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Kaufmann hat zu Beginn seines Handelsgewerbes eine Eröffnungsbilanz aufzustellen. Das ist der Zeitpunkt, ab dem der Kaufmann ein selbständiges Handelsgewerbe erstmals als sein eigenes betreibt. Daraus folgt, dass eine Eröffnungsbilanz auch bei einem Inhaberwechsel vom Erwerber aufzustellen ist und zwar unabhängig vom Erwerbsgrund. Deshalb...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.3.2.2.2.2 Gliederung nach Fristigkeit

Rz. 406 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Gliederung nach Fristigkeit orientiert sich am Geschäftsmodell von Handel, Produktion und Dienstleistung (vgl. IAS 1.62). Die Unterscheidung zwischen kurzfristigen und langfristigen Vermögenswerten folgt vor diesem Hintergrund dem Geschäftszyklus (operation cycle) des Unternehmens. Der Geschäftszyklus ist individuell zu bestimmen und wir...mehr

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Kapitel 8: Gewinn- und Verl... / 1.1.2.3 Das Umsatzkostenverfahren

Rz. 29 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Im Umsatzkostenverfahren werden die Aufwendungen nach Funktionen (Herstellungskosten, Vertriebskosten) aufgegliedert, während im Gesamtkostenverfahren nach Arten (Personal, Material etc.) aufgegliedert wird.[1] Der Posten Umsatzerlöse (§ 275 Abs. 3 Nr. 1 HGB) ist in beiden Verfahren identisch, wird in § 277 Abs. 1 HGB definiert und daher dort...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 3.2.1.2.1 Beginn und Ende des Herstellungsvorgangs

Rz. 653 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Eine Aktivierung kommt nur für solche Aufwendungen in Betracht, die während des Zeitraums der Herstellung anfallen. Der Herstellungszeitraum beginnt, wenn Aufwendungen getätigt werden, die in einem engen sachlichen und zeitlichen Zusammenhang mit dem herzustellenden Vermögensgegenstand stehen.[1] Dabei spielt die subjektive Zwecksetzung des ...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 6.1.1.1 Forderungen

Rz. 1010 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Forderungen sowie andere Finanzwerte (§ 266 Abs. 2 A.III. HGB) zählen bilanzrechtlich zu den materiellen Vermögensgegenständen. Problematisch ist bei Forderungen aber regelmäßig der Zeitpunkt, ab dem sie angesetzt werden dürfen. Die Forderung muss rechtlich entstanden sein und noch bestehen, aber nicht fällig sein.[1] Rz. 1011 Stand: 2. A. –...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.3.1.1.2.2 Vergleichbarkeit der Jahresabschlüsse

Rz. 364 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Zur besseren Vergleichbarkeit im Zeitablauf sind die Vorjahresbeträge anzugeben. Auch wenn der Wortlaut von "Posten" spricht, nimmt die ganz h. M. auch eine Pflicht zur Angabe bei "Davon"-Vermerken an.[1] Auch freiwillige Untergliederungen sind von § 265 Abs. 2 HGB erfasst.[2] Ebenso ist es unbeachtlich, ob der entsprechende Posten in der Vo...mehr

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Kapitel 3: Besondere Anford... / 6.1.2.4.1 Unterjährige Entnahmen/Vorabausschüttungen

Rz. 190 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Im Aktienrecht sind gem. § 59 AktG Vorabausschüttungen dergestalt möglich, dass sofort nach Geschäftsjahresende mit Blick auf einen voraussichtlichen Bilanzgewinn eine Dividende ausgeschüttet werden darf, sofern ein Jahresüberschuss nach vorläufiger Rechnung zu erwarten ist. Im GmbH-Recht sind neben einer Vorabausschüttung auch unterjährige ...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.3.2.2.5.1 Beispielsgliederung nach IAS 1.IG6

Rz. 413 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 In den Anwendungsleitlinien zu IAS 1 hat das IASB in IAS 1.IG6 eine Beispielsgliederung für eine nach Fristigkeit gegliederte Bilanz in der Staffelform veröffentlicht. In IAS 1.IG3 wird vorausschickend hervorgehoben, dass die dargestellte Beispielsbilanz nur eine Möglichkeit zeigt, wie eine nach Fristigkeit gegliederte Bilanz dargestellt wer...mehr