Fachbeiträge & Kommentare zu Bilanz

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 18: Haftung für feh... / 4.1 Aktienrecht

4.1.1 Der Grundfall – § 62 AktG und § 134 InsO Rz. 52 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Ist der JA nichtig, hat der Gewinnverwendungsbeschluss keine Grundlage (§ 253 Abs. 1 Satz 1 AktG). Der ausgeschüttete Gewinn kann gem. § 62 Abs. 1 Satz 1 AktG zurückgefordert werden. Weil es sich in diesem Fall um Gewinnanteile handelt, ist dieser Anspruch ausgeschlossen, wenn der Aktionär redlich...mehr

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Kapitel 18: Haftung für feh... / 5 Haftung für Publizitätsfehler im weiteren Sinne

5.1 Prospekte Rz. 61 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Ein Wirtschaftsprüfer kann als Prospektprüfer haften oder der Prospekthaftung im weiteren Sinne, wenn ihm fehlerhafte Prospektangaben zugerechnet werden können. Hingegen scheidet eine Haftung des Abschluss­prüfers für den geprüften JA aus. Er ist kein Prospektverantwortlicher i. S. v. §§ 21, 22 WpPG, §§ 20, 21 VermAnlG. Auch wenn...mehr

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Kapitel 17: Fehlerhafte Bil... / 1.2.2 Bilanzrechtlicher subjektiver Fehlerbegriff

Rz. 7 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Im Bilanzrecht wird der subjektive Fehlerbegriff vertreten. Danach ist ein Bilanzansatz oder seine Bewertung nur dann fehlerhaft, wenn er gegen eine Ansatz- oder Bewertungsvorschrift verstößt und dies für den Bilanzierenden auch erkennbar war. Zur Herleitung des subjektiven Fehlerbegriffs im Einzelnen näher unten vgl. Tz. 21.mehr

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Kapitel 17: Fehlerhafte Bil... / 3 Fehler nach IFRS (IAS 8)

3.1 Einleitung 3.1.1 Überblick Rz. 73 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die IFRS schreiben in den IAS 8.41 ff. die rückwirkende Korrektur wesentlicher Fehler früherer Perioden im Abschluss für das zuletzt abgeschlossene Geschäftsjahr vor. Berichtigt werden für das abgeschlossene Geschäftsjahr erfolgsneutral die Eröffnungsbilanzwerte für die Berichtsperiode und die Vergleichsinformatio...mehr

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Kapitel 17: Fehlerhafte Bil... / 3.1.3 Geltungsbereich

Rz. 75 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Sachlich gilt IAS 8 mit den Vorschriften über die Fehlerkorrektur in IAS 8.5 und IAS 8.41–.53 für alle Abschlüsse nach IFRS. Die zeitliche Geltung erstreckt sich auf alle Fehlerkorrekturen, die in den Abschlüssen der Geschäftsjahre darzustellen sind, die am oder nach dem 01.01.2005 beginnen.mehr

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Kapitel 17: Fehlerhafte Bil... / 1.4.2 Anwendbarkeit auch auf Rechtsfragen

1.4.2.1 Meinungsstand Rz. 24 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Lange war umstritten, ob der subjektive Fehlerbegriff auch für Rechtsfragen gilt. In den jeweiligen Konstellationen ging es darum, ob sich im Falle unklarer Rechtslage der Bilanzierende darauf berufen kann, für ihn sei die richtige – später vom Gericht erkannte – Rechtslage nicht erkennbar gewesen. In zahlreichen Judikate...mehr

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Kapitel 17: Fehlerhafte Bil... / 3.2 Erläuterung

3.2.1 Fehlerkorrektur 3.2.1.1 Fehlerbegriff 3.2.1.1.1 Subjektiver Fehlerbegriff im Binnensystem der IFRS Rz. 77 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Den IFRS liegt in ihrem Binnensystem nach überzeugender Auffassung ein subjektiver Fehlerbegriff zugrunde.[1] Für die Fehlerkorrektur ergibt sich dies aus der Definition in IAS 8.5. Ein früherer Abschluss ist nach IAS 8.5 fehlerhaft, wenn er ...mehr

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Kapitel 17: Fehlerhafte Bil... / 3.2.1.1 Fehlerbegriff

3.2.1.1.1 Subjektiver Fehlerbegriff im Binnensystem der IFRS Rz. 77 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Den IFRS liegt in ihrem Binnensystem nach überzeugender Auffassung ein subjektiver Fehlerbegriff zugrunde.[1] Für die Fehlerkorrektur ergibt sich dies aus der Definition in IAS 8.5. Ein früherer Abschluss ist nach IAS 8.5 fehlerhaft, wenn er im Widerspruch zu den IFRS einen im Geschä...mehr

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Kapitel 17: Fehlerhafte Bil... / 3.2.1.2 Fehlerarten

3.2.1.2.1 Potenzielle Fehler Rz. 85 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 IAS 8.41 Satz 3 stellt klar, dass potenzielle Fehler in der Berichtsperiode, die entdeckt werden, bevor der Abschluss zur Veröffentlichung genehmigt wird, auch in derselben Berichtsperiode zu korrigieren sind.[1] Der Begriff "Potenzielle Fehler in der Berichtsperiode" (potential current period errors) konkretisiert...mehr

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Kapitel 17: Fehlerhafte Bil... / 1.5.3 Kenntnis der für die Bilanzierung verantwortlichen Person

1.5.3.1 Eigene Kenntnis Rz. 31 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Kenntnis des Sachverhaltes, der zu einem Bilanzierungsfehler führt, muss grds. beim Kaufmann vorliegen. Handelt es sich dabei um eine juristische Person, kommt es auf die Kenntnis der für die Bilanzierung zuständigen Organe an, im Falle der Personenhandelsgesellschaften gilt dies entsprechend. Innerhalb der AG ist d...mehr

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Kapitel 17: Fehlerhafte Bil... / 1.5.3.2 Wissenszurechnung

1.5.3.2.1 Grundsätze Rz. 32 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Gesellschaft kann unabhängig von der gesetzlichen Verteilung der Leitungsaufgaben Wissen ihres Vorstands zugerechnet werden. Denn während die frühere Rechtsprechung auf die Kenntnis oder das Kennenmüssen der Gesellschaftsorgane abstellte, kommt es nach neuerer Rechtsprechung und Literatur darauf an, ob der Gesellschaft...mehr

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Kapitel 17: Fehlerhafte Bil... / 3.2.1.3.1 Fehler in den Vorperioden

3.2.1.3.1.1 Grundsatz der erfolgsneutralen rückwirkenden Korrektur Rz. 90 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 IAS 8.42 und .46 schreiben den Grundsatz der rückwirkenden Fehlerkorrektur vor. Sie handeln nicht von der Korrektur fehlerhafter bereits veröffentlichter Abschlüsse und schreiben diese, anders als die handelsrechtlichen Grundsätze ordnungsmäßiger Konzernrechnungslegung (vgl. DR...mehr

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Kapitel 18: Haftung für feh... / 4 Haftung der Gesellschafter bei Gewinnverteilung nach fehlerhafter Rechnungslegung

4.1 Aktienrecht 4.1.1 Der Grundfall – § 62 AktG und § 134 InsO Rz. 52 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Ist der JA nichtig, hat der Gewinnverwendungsbeschluss keine Grundlage (§ 253 Abs. 1 Satz 1 AktG). Der ausgeschüttete Gewinn kann gem. § 62 Abs. 1 Satz 1 AktG zurückgefordert werden. Weil es sich in diesem Fall um Gewinnanteile handelt, ist dieser Anspruch ausgeschlossen, wenn der A...mehr

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Kapitel 17: Fehlerhafte Bil... / 3.1 Einleitung

3.1.1 Überblick Rz. 73 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die IFRS schreiben in den IAS 8.41 ff. die rückwirkende Korrektur wesentlicher Fehler früherer Perioden im Abschluss für das zuletzt abgeschlossene Geschäftsjahr vor. Berichtigt werden für das abgeschlossene Geschäftsjahr erfolgsneutral die Eröffnungsbilanzwerte für die Berichtsperiode und die Vergleichsinformationen darzustell...mehr

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Kapitel 17: Fehlerhafte Bil... / 3.2.1 Fehlerkorrektur

3.2.1.1 Fehlerbegriff 3.2.1.1.1 Subjektiver Fehlerbegriff im Binnensystem der IFRS Rz. 77 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Den IFRS liegt in ihrem Binnensystem nach überzeugender Auffassung ein subjektiver Fehlerbegriff zugrunde.[1] Für die Fehlerkorrektur ergibt sich dies aus der Definition in IAS 8.5. Ein früherer Abschluss ist nach IAS 8.5 fehlerhaft, wenn er im Widerspruch zu den...mehr

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Kapitel 17: Fehlerhafte Bil... / 1.5 Erkennbarkeit

Rz. 27 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Klärungsbedürftig ist, wann Erkennbarkeit i. S. d. subjektiven Fehlerbegriffs vorliegt. Zentral dafür ist, in welchem Zeitpunkt die Erkennbarkeit vorliegen muss, was der Maßstab der Erkennbarkeit ist und auf wessen Kenntnis es ankommt. 1.5.1 Zeitpunkt Rz. 28 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Umstritten ist, ob es auf den Zeitpunkt der Aufstellung der B...mehr

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Kapitel 17: Fehlerhafte Bil... / 3.2.1.2.2 Wesentliche Fehler

Rz. 86 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die IFRS knüpfen die Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen die Darstellungsvorschriften in früheren Perioden an die Wesentlichkeit des Fehlers (vgl. IAS 8.42). Der Begriff der wesentlichen Information (material error) wird in IAS 1.7 definiert. Wesentlich ist danach ein Fehler, der, auch zusammen mit anderen Fehlern,[1] Einfluss auf die wirtscha...mehr

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Kapitel 18: Haftung für feh... / 1.2 Aufsichtsrat

Rz. 9 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Gem. § 111 Abs. 1 AktG hat der Aufsichtsrat den Vorstand zu überwachen. Diese Überwachungspflicht äußert sich konkret in präventiver und nachträglicher Kontrolle sowie der Beratung (insbesondere im Zusammenhang mit § 111 Abs. 4 Satz 2 AktG).[1] Gem. §§ 116, 93 AktG haftet der Aufsichtsrat bei fehlerhafter Ausübung seiner Pflichten wie ein Vors...mehr

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Kapitel 17: Fehlerhafte Bil... / 3.2.1.1.1 Subjektiver Fehlerbegriff im Binnensystem der IFRS

Rz. 77 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Den IFRS liegt in ihrem Binnensystem nach überzeugender Auffassung ein subjektiver Fehlerbegriff zugrunde.[1] Für die Fehlerkorrektur ergibt sich dies aus der Definition in IAS 8.5. Ein früherer Abschluss ist nach IAS 8.5 fehlerhaft, wenn er im Widerspruch zu den IFRS einen im Geschäftsjahr verwirklichten Sachverhalt nicht berücksichtigt oder...mehr

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Kapitel 3: Besondere Anford... / 8.2.2.2.2 (Vor-)Perioden und Vergleichszahlen

Rz. 285 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Umfang von darzustellenden Perioden sowie von Vergleichswerten für die einzelnen Abschlussbestandteile ist Gegenstand der Bestimmungen des IAS 34.20 ff . Für die Bilanz zum Ende der aktuellen Zwischenberichtsperiode muss eine vergleichende Bilanz zum Ende des unmittelbar vorangegangenen Geschäftsjahrs abgebildet werden (IAS 34.20(a)). BEIS...mehr

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Kapitel 8: Gewinn- und Verl... / 1.1.1.1 Überblick

Rz. 2 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 275 HGB regelt die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV). Die GuV bildet mit Bilanz und Anhang den Jahresabschluss (§ 242 Abs. 3 i. V. m. § 264 Abs. 1 Satz 1 HGB). Während Bilanz und Anhang die Vermögens- und Finanzlage zeigen, zeigt die GuV die Ertragslage.[1] Die Bilanz als Zeitpunktrechnung weist ein eher statisches Element auf...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.2.1 HGB

Rz. 122 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Gem. § 272 Abs. 1 Satz 1 ist das Eigenkapital mit dem Nennbetrag anzusetzen. Maßgeblich ist grds. der Nennbetrag am Abschlussstichtag.[1] Der Betrag ist statisch. Erreicht das tatsächlich vorhandene Vermögen den Betrag des Eigenkapitals nicht, ist die Differenz als "Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag" auf der Aktivseite auszuweise...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.3.1.1.2.7 Zusammengefasster Ausweis von Posten

Rz. 378 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 265 Abs. 7 HGB regelt die Möglichkeit des zusammengefassten Postenausweises. Das ist gem. Nr. 1 möglich, wenn die einzelnen Posten für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes nicht erheblich sind. Das ist gem. Nr. 2 (trotz Erheblichkeit) ebenso möglich, wenn die Klarheit der Darstellung vergrößert wird. ...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 3.3.2.2 IAS 40

Rz. 813 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die IFRS kennen keine spezifischen Ausweisvorschriften, die sich nur in einem Standard bündeln. Zu unterscheiden sind grundlegende Vorschriften z. B. zur Klassifizierung von kurz- und langfristigen Posten wie in IAS 1 sowie spezielle Vorschriften zum Ausweis spezifischer Posten nach IAS 38, IFRS 5 oder dem Finanzanlagevermögen. Rz. 814 Stand:...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 2.1 §§ 243–245, 264 Abs. 2 HGB

Rz. 98 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 243 Aufstellungsgrundsatz (1) Der Jahresabschluß ist nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung aufzustellen. (2) Er muß klar und übersichtlich sein. (3) Der Jahresabschluß ist innerhalb der einem ordnungsmäßigen Geschäftsgang entsprechenden Zeit aufzustellen. § 244 Sprache. Währungseinheit. Der Jahresabschluß ist in deutscher Sprache un...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 3.3.2 IFRS

Rz. 522 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Ausweis von Rückstellungen in Bilanz und GuV bzw. Gesamtergebnisrechnung ist in IAS 37 nicht geregelt. Nach IAS 1.54(l) sind Rückstellungen jedoch separat in der Bilanz darzustellen. Von den (sonstigen) Rückstellungen sind nach IAS 1.54(n) auch Steuerrückstellungen zu trennen und gesondert auszuweisen. Eine über diese Mindestunterglieder...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 3.3.2.4 IFRS 5: Ausweis zur Veräußerung gehaltener langfristiger Vermögenswerte und aufgegebener Geschäftsbereiche

Rz. 820 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Zentrales Ziel des IFRS 5 ist es dem Abschlussadressaten Informationen zur Verfügung zu stellen, die eine Beurteilung der finanziellen Auswirkungen der Pläne des Unternehmens zur Veräußerung langfristiger Vermögenswerte sowie zur Aufgabe von Geschäftsbereichen ermöglichen (IFRS 5.30). Um dies zu erreichen, sind nach IFRS 5.1(b) Vermögenswert...mehr

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 1.1.3.2 Zuordnung des Leasinggutes zum Leasingnehmer (Finanzierungsleasing)

Rz. 28 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Darstellung beim Leasingnehmer Ist der Leasinggegenstand dem Leasingnehmer zuzurechnen, sodass dieser ihn in seiner Bilanz ausweisen muss (vgl. Kapitel 5 Tz. 33 ff.), hat der Leasingnehmer als Anschaffungskosten den Barwert der Leasingraten, abgezinst auf den Bewertungstag, anzusetzen.[1] Dabei ist ein nach Laufzeit und Risikolage angemessener...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.1.1.1 § 246 HGB

Rz. 1 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 246 Vollständigkeit. Verrechnungsverbot (1) 1Der Jahresabschluss hat sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten sowie Aufwendungen und Erträge zu enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. 2Vermögensgegenstände sind in der Bilanz des Eigentümers aufzunehmen; ist ein Vermögensgegenstand nicht dem Eigen...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.1.1.1.1.1 Überblick

Rz. 2 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Das HGB differenziert im Rahmen der zentralen Ansatz- und Bewertungsvorschriften nicht strukturell zwischen Aktiva und Passiva. § 246 HGB konstituiert mit dem Vollständigkeitsgebot (Abs. 1) und dem Verrechnungsverbot (Abs. 2) zwei zentrale Vorgaben für den Jahresabschluss, die sowohl für die Aktivseite als auch für die Passivseite gelten. Der ...mehr

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Kapitel 1: Einführung in di... / 7.2.2 Handels- und gesellschaftsrechtliche Rechnungslegungspublizität

Rz. 269 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Offenlegung der unterschiedlichen handelsrechtlichen Rechnungslegungsinstrumente wird in den §§ 325ff. HGB geregelt. Die Offenlegung setzte sich für Einzelabschlüsse wie für Konzernabschlüsse bisher aus der Einreichung der vorgeschriebenen Unterlagen beim Betreiber des Bundesanzeigers und der Bekanntmachung im Bundesanzeiger zusammen. Im...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 1.1.1.2 Entstehungsgeschichte

Rz. 4 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Pflicht, eine Eröffnungsbilanz und jährliche Bilanzen über das Verhältnis des Vermögens und der Schulden aufzustellen, regelten unter dem Begriff des Abschlusses bereits § 39 HGB 1897 und Art. 29 ADHGB 1869 und, begrenzt auf die gesellschaftsrechtliche Gewinnverteilungsfunktion, das Preußische Allgemeine Landrecht 1794 in II 8 § 642.[1] Di...mehr

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Kapitel 2: Allgemeine Vorsc... / 6.2 IFRS

Rz. 110 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Nach den internationalen Standards hat ein Unternehmen mindestens jährlich einen vollständigen Abschluss (einschließlich Vergleichsinformationen, IAS 1.38–.44) aufzustellen (IAS 1.36). Nach IAS 1.10 besteht der Jahres- bzw. Konzernabschluss aus einer Bilanz (IAS 1.54–.80a), einer Gesamtergebnisrechnung (IAS 1.81–.105, einschließlich GuV, IAS 1...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 1.1.2.2.2.2 Verhältnis zu rechtsform- und branchenspezifischen Gliederungsvorschriften

Rz. 25 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Für Kapitalgesellschaften und haftungsbeschränkte Personengesellschaften i. S. d. § 264a HGB schreibt § 265 HGB vorgehende allgemeine Grundsätze für die Gliederung des Jahresabschlusses vor, die §§ 266–274a HGB Inhalt und Gliederung der Bilanz, die §§ 275–278 HGB Inhalt und Gliederung der Gewinn- und Verlust­rechnung, die §§ 284–288 HGB den I...mehr

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Kapitel 16: Rechnungslegung... / 3.1.2.1 Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften

Rz. 42 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Für kleine Kapitalgesellschaften i. S. d. § 267 Abs. 1 HGB gelten folgende Erleichterungen bei der Offenlegung gegenüber § 325 HGB. An die das Unternehmensregister führende Stelle ist nur die Bilanz und der Anhang, also der Lagebericht und der Bericht des Aufsichtsrats zu übermitteln. Der Bestätigungsvermerk entfällt mangels Prüfungspflichtig...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.2.2.2.3.3.5 Allokation des Wertminderungsaufwands und die Wertaufholung

Rz. 291 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Ein eventueller Wertminderungsaufwand ist wie folgt auf die Buchwerte der CGU zu verteilen (IAS 36.104): Primäre Reduktion des goodwill der CGU. Sekundäre Verteilung des verbleibenden Wertminderungsbetrags auf die restlichen Vermögenswerte. Die Zuteilung zu den restlichen Vermögenswerten wird zunächst durch den erzielbaren Betrag des Vermögensw...mehr

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Kapitel 1: Einführung in di... / 5.2.3 Organische Bilanztheorie

Rz. 228 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die organische Bilanztheorie wurde von Fritz Schmidt begründet.[1] Sie betrachtet den Jahresabschluss aus gesamtwirtschaftlicher Perspektive. Das Einzelunternehmen bildet danach eine Zelle im Organismus der Gesamtwirtschaft. Die Funktion der Bilanz besteht darin, zu ermitteln, ob das Unternehmen in der fraglichen Teilperiode seine relative S...mehr

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Kapitel 1: Einführung in di... / 1.5 Anhang

Rz. 7 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Nach § 264 Abs. 1 Satz 1 HGB ist der Jahresabschluss von Kapitalgesellschaften und nach § 264a HGB von haftungsbeschränkten Personengesellschaften um einen Anhang zu erweitern, der mit der Bilanz und der GuV eine Einheit bildet. Er ist in §§ 284ff. HGB kodifiziert. Der Anhang erhält seine Bedeutung, weil der Jahresabschluss klar und übersichtl...mehr

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Kapitel 10: Anhangangaben / 2.1.2.12 Erläuterung von sonstigen Rückstellungen (Nr. 12)

Rz. 67 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Rückstellungen, die in der Bilanz unter dem Posten "sonstige Rückstellungen" nicht gesondert ausgewiesen werden, sind gem. § 285 Nr. 12 HGB im Anhang zu erläutern, sofern diese einen nicht unerheblichen Umfang aufweisen. Erläutern wird so ausgelegt, dass die Art und der Zweck der Rückstellung nebst Gründen, die die Bildung der Rückstellung er...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.1.1.1.2.4.2 Auswirkung auf die GuV

Rz. 43 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Das Vollständigkeitsgebot besteht auch für die GuV. Die Art der Darstellung richtet sich nach den §§ 275, 277 HGB, die, obwohl sie grundsätzlich nur für Kapitalgesellschaften gelten, auch von Einzelkaufleuten gewählt werden darf. Buchungsvorgänge sind im Grundsatz stets in sowohl in der Bilanz als auch in der GuV vorzunehmen, wenn sie Aufwend...mehr

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Kapitel 10: Anhangangaben / 1.1.2.1 Generelle Anforderungen an die Berichterstattung

Rz. 7 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Anhang ist Bestandteil des Jahresabschlusses und muss somit gem. § 243 Abs. 2 HGB klar und übersichtlich sein. Die Angaben müssen der Wahrheit entsprechen und vollständig sein.[1] Nach § 244 HGB ist der Anhang auf Deutsch zu erstellen, die Zahlenbeträge sind in Euro anzugeben. Sollten Angaben in Fremdwährung erfolgen, muss zusätzlich der U...mehr

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Kapitel 3: Besondere Anford... / 8.2.2.2.1 Vollständige und verkürzte Zwischenabschlüsse

Rz. 282 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Ein Zwischenbericht kann entweder in der Form eines vollständigen oder eines verkürzten Abschlusses aufgestellt werden. IAS 34 gibt einen Mindestumfang vor und gestattet zugleich eine umfassendere Darstellung. Rz. 283 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Wird ein vollständiger Zwischenbericht aufgestellt, so hat dieser die durch IAS 1 für einen vollstän...mehr

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Kapitel 2: Allgemeine Vorsc... / 6.1 § 242 HGB

Rz. 92 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 242 Pflicht zur Aufstellung (1) 1Der Kaufmann hat zu Beginn seines Handelsgewerbes und für den Schluß eines jeden Geschäftsjahrs einen das Verhältnis seines Vermögens und seiner Schulden darstellenden Abschluß (Eröffnungsbilanz, Bilanz) aufzustellen. 2Auf die Eröffnungsbilanz sind die für den Jahresabschluß geltenden Vorschriften entspreche...mehr

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Kapitel 1: Einführung in di... / 6.5 Synopse

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Kapitel 10: Anhangangaben / 2.2.4 Erläuterung zu IFRS 7

Rz. 168 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Angabepflichten nach IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben erweitern die Angabepflichten zur Darstellung und Bewertung von Finanzinstrumenten nach IAS 32/IFRS 9. IFRS 7 soll den Adressaten Informationen über die Bedeutung der bilanziellen und der nicht in der Bilanz erfassten Finanzinstrumente, z. B. Kreditzusagen, für die Finanzlage des ber...mehr

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Kapitel 3: Besondere Anford... / 1.1 § 264 HGB

Rz. 1 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 264 Pflicht zur Aufstellung; Befreiung (1) 1Die gesetzlichen Vertreter einer Kapitalgesellschaft haben den Jahresabschluß (§ 242) um einen Anhang zu erweitern, der mit der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung eine Einheit bildet, sowie einen Lagebericht aufzustellen. 2Die gesetzlichen Vertreter einer kapitalmarktorientierten Kapitalges...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 1.1.1.2 Persönliche Zuordnung zwischen einzelnen Kaufleuten

Rz. 4 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die persönliche Zuordnung von Schulden richtet sich im Grundsatz nach der rechtlichen Stellung als Schuldner. Anders als beim Ansatz von Vermögensgegenständen, bei der die wirtschaftliche Zuordnung eine Rolle spielt, wenn sie wirtschaftlich einem anderen Kaufmann zuzuordnen sind, muss der Schuldner Passiva in seiner Bilanz ansetzen. Verbindlic...mehr

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 1.1.2.1 Vollamortisationsleasing über bewegliche Sachen

Rz. 16 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Ob ein Vollamortisationsleasing oder ein Teilamortisationsleasing vorliegt kann festgestellt werden, indem die vom Leasingnehmer zu zahlenden Raten mit den Herstellungs- und Finanzierungskosten des Leasinggebers verglichen werden. BEISPIEL Ausgangsfall: Die ABC-GmbH ist in der Druckbranche tätig und mietet mit Leasingvertrag eine Druckmaschine ...mehr

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Kapitel 3: Besondere Anford... / 4.1 § 264c HGB

Rz. 124 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 264c Besondere Bestimmungen für offene Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften im Sinne des § 264a (1) 1Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind in der Regel als solche jeweils gesondert auszuweisen oder im Anhang anzugeben. 2Werden sie unter anderen Posten ausgewiesen, so muss diese Eigensch...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 1.1.2.2.2.3 Jahresabschlussrichtlnie

Rz. 26 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Regelung des § 247 HGB ist durch das BiRiLiG ohne Vorgabe der Jahresabschlussrichtlinie in das HGB aufgenommen worden. Eine frühere Entsprechung findet sie nur in den ungeschriebenen GoB.[1] Die Jahresabschlussrichtlinie 2013 enthält wie die Jahresabschlussrichtlinie 1978 zwei alternative Gliederungsformen für die Bilanz, unter denen die M...mehr