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Kapitel 17: Fehlerhafte Bilanzen / 3.2.1.2 Fehlerarten

Prof. Dr. Thilo Schülke, Dr. Falk Mylich
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3.2.1.2.1 Potenzielle Fehler

 

Rz. 85

Stand: 2. A. – ET: 07/2024

IAS 8.41 Satz 3 stellt klar, dass potenzielle Fehler in der Berichtsperiode, die entdeckt werden, bevor der Abschluss zur Veröffentlichung genehmigt wird, auch in derselben Berichtsperiode zu korrigieren sind.[1] Der Begriff "Potenzielle Fehler in der Berichtsperiode" (potential current period errors) konkretisiert die Sorgfaltspflichten bei der Veröffentlichung eines (fehlerfreien) Abschlusses nach den IFRS. IAS 8.41 Satz 3 liefert dabei einen Anhaltspunkt für den Berichtigungs- und Wertaufhellungszeitraum (vgl. Kapitel 4 Tz. 189). Auch ein bereits geprüfter Abschluss muss noch berichtigt werden, wenn vor der Genehmigung der Veröffentlichung (i. d. R. ist das der Feststellungszeitpunkt, vgl. Kapitel 4 Tz. 189) entdeckt wird, dass er einen, bezogen auf den Zeitpunkt der Veröffentlichung "potenziell" zukünftigen, Fehler enthalten könnte.

[1] Zur Unterscheidung der Fehlerarten: Zülch/Willms, in: MüKo-BilR, IAS 8 Rn. 49.

3.2.1.2.2 Wesentliche Fehler

 

Rz. 86

Stand: 2. A. – ET: 07/2024

Die IFRS knüpfen die Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen die Darstellungsvorschriften in früheren Perioden an die Wesentlichkeit des Fehlers (vgl. IAS 8.42). Der Begriff der wesentlichen Information (material error) wird in IAS 1.7 definiert. Wesentlich ist danach ein Fehler, der, auch zusammen mit anderen Fehlern,[1] Einfluss auf die wirtschaftlichen Entscheidungen des Abschlussadressaten haben kann. Das beurteilt sich nicht nach der absoluten und nicht allein nach der relativen Quantität eines Fehlers, sondern auch nach dessen Qualität.[2] Wesentlich können Fehler gleichermaßen beim Ansatz, der Bewertung und dem Ausweis sein. Bei der Bewertung des Gewichts eines Fehlers ist auf den gedachten Blickwinkel des unternehmensbezogen zu bestimmenden typischen Abschlussadressaten abzustellen (vgl. IAS ...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?

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