Fachbeiträge & Kommentare zu Bilanz

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.1.1.1.1.2 Entstehungsgeschichte

Rz. 4 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Das Vollständigkeitsgebot ist Ausfluss des Grundsatzes der Bilanzwahrheit und -richtigkeit und damit schon lange zentrales Element jeder Bilanz.[1] Vorläufer der heutigen Regelung finden sich in Art. 28 ADHGB 1861, § 40 HGB 1897. Die Normierung in § 246 Abs. 1 HGB erfolgte durch das BiRiLiG 1985. Die EU-Bilanzrichtlinie setzt das Vollständigke...mehr

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Kapitel 10: Anhangangaben / 5.1.2.3 Ausweis der Haftungsverhältnisse

Rz. 214 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 251 HGB erlaubt den Ausweis in einem Betrag. Eine aufgeschlüsselte Darstellung der Haftungsverhältnisse ist daher nicht erforderlich. Eine Saldierung mit Rückgriffsansprüchen scheidet gem. § 251 Abs. Satz 2 HGB allerdings aus. Etwas anderes gilt gem. § 268 Abs. 7 HGB jedoch für Kapitalgesellschaften und ihnen gleichgestellte Gesellschaften...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 3.2.1.3.1.5 Abschreibungsmethode

Rz. 677 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Handelsrechtlich ist grds. jede nicht willkürliche Abschreibungsmethode zulässig, die Entscheidung über die richtige Methode steht wiederum im normativ an die Bewertungsgrundsätze gebundenen Ermessen des Kaufmanns. Sie muss deshalb auch sinnvoll sein, nämlich dem betrieblichen Nutzungsverlauf im Wesentlichen entsprechen.[1] Die gewählte Meth...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 8.1.2.1.7 Rechtsformspezifische Vorschriften

Rz. 290 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die außerhalb des HGB geregelten rechtsformspezifischen Jahresabschlussvorschriften (vgl. Kapitel 1 Tz. 78 ff.) sind auch auf den Konzernabschluss anzuwenden. Ggf. sind sie aus Sicht des Konzernrechts zu interpretieren.[1] Für AG, SE, und KGaA sind dies insbesondere: § 150 AktG (gesetzliche Rücklage; Kapitalrücklage) § 152 AktG (Vorschriften z...mehr

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Kapitel 14: Konzernabschlüs... / 2.1.2.7 Keine weiteren Konsolidierungsmaßnahmen

Rz. 93 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Für die Durchführung einer Schuldenkonsolidierung oder Aufwands- und Ertragskonsolidierung besteht mit Blick darauf, dass die Bilanz- und GuV-Positionen des assoziierten Unternehmens bei der Equity-Bewertung nicht in den Konzernabschluss eingehen, keine gesetzliche Verpflichtung. Eine freiwillige Anwendung gilt zwar als zulässig, besitzt in d...mehr

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Kapitel 16: Rechnungslegung... / 6.1.1.1 Überblick

Rz. 68 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 328 HGB regelt die Anforderungen an Form und Inhalt der Unterlagen bei der Offenlegung, Veröffentlichung und Vervielfältigung. Abs. 1 regelt die allgemeinen Anforderungen an die offenzulegenden Unterlagen, während Abs. 1a die mit der Feststellung und Billigung der Unterlagen verbundenen speziellen Fragen zum Gegenstand hat. Ergänzt werden b...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.2.2.1.2.3.1.2 Transaktionen mit Barausgleich

Rz. 155 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Für anteilsbasierte Vergütungstransaktionen mit Barausgleich verzichtet das IASB darauf, eine direkte Bewertung der erhaltenen Güter oder Dienstleistungen zu fordern. In IFRS 2.30 wird festgelegt, dass bereits zu Beginn die gleichzeitig mit dem Erhalt der Güter oder Dienstleistungen eingegangene unsichere Verbindlichkeit zu bewerten ist. Im ...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.3.1.1.1.1 Überblick

Rz. 353 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 265 HGB regelt die Gliederungsgrundsätze bei Anwendung der §§ 264ff. HGB. Im Ergebnis konkretisiert die Vorschrift § 243 Abs. 1 HGB (Stetigkeit), § 243 Abs. 2 HGB (Klarheit) und § 264 Abs. 2 Satz 1 HGB (Einblick in die tatsächliche Lage).[1] Soweit das rechnungslegungspflichtige Unternehmen nicht von §§ 264, 264a HGB erfasst ist, muss es §...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.3.1.2.2.3.15 Umbuchung innerhalb der Rücklagen

Rz. 261 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Fraglich ist die Umbuchung von Gewinn- in Kapitalrücklagen. Durch das Schütt-aus-hol-zurück-Verfahren kann von der Gewinn- in die Kapitalrücklage umgebucht werden.[1] Gegen die Umbuchung aus der Gewinn- in die Kapitalrücklage gem. § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB bestehen aus der Perspektive der Minderheitsgesellschafter, aber auch der Gläubiger keine...mehr

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Kapitel 14: Konzernabschlüs... / 1.2.2.2.1 Periodische vs. nicht periodische Fortschreibungen

Rz. 41 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der erstmaligen Erfassung des Beteiligungsbuchwerts schließt sich in den Folgeperioden eine Weiterführung dieses Werts durch periodische und nicht periodische Fortschreibungen an. Der Ansatz des assoziierten Unternehmens in der Bilanz des Anteilseigners erhöht oder verringert sich entsprechend seines Anteils am positiven oder negativen Period...mehr

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Kapitel 10: Anhangangaben / 5.3 Synopse

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 2.2.2.4.2 Verlässlichkeit (reliability) und Nachprüfbarkeit

Rz. 177 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Verlässlichkeit (reliability) ist im inneren System der IFRS ein Prinzip und damit ein Optimierungsgebot für den IFRS-Abschluss. IASC F.31 Satz 2 (1989) beschreibt das Verlässlichkeitsprinzip verkürzt inhaltlich dem handelsrechtlichen Grundsatz der Bilanzwahrheit entsprechend: "Informationen sind dann verlässlich, wenn sie keine wesentli...mehr

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Kapitel 13: Konzernabschlus... / 1.2.2.4 Ausweis

Rz. 52 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Ausweis einer gemeinschaftlichen Vereinbarung richtet sich nach der Klassifizierung als gemeinschaftliche Tätigkeit oder Gemeinschaftsunternehmen:[1] Bei gemeinschaftlichen Tätigkeiten sind das Vermögen und die Schulden sowie die Aufwendungen und Erträge jeweils anteilig unter den üblichen Posten auszuweisen. Bei Gemeinschaftsunternehmen is...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 10.2 IFRS

Rz. 333 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Aufstellung eines IFRS-Konzernabschlusses vollzieht sich generell durch nachfolgende sechs bzw. sieben Schritte:[1] Vereinheitlichung von Ansatz und Bewertung. Nach IFRS 10.B87 sind für ähnliche Geschäftsvorfälle einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden anzuwenden. Eine vollständige Vereinheitlichung ist nicht gefordert, sondern...mehr

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Kapitel 16: Rechnungslegung... / 4.1.1.1 Überblick

Rz. 48 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Vergleichbar den Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften nach § 326 HGB gewährt § 327 HGB mittelgroßen Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 Abs. 2 HGB sowie den ihnen gleichgestellten mittelgroßen Personenhandelsgesellschaften nach § 264a Abs. 1 HGB (Kapitalgesellschaft & Co.) Erleichterungen bei der Offenlegung des Jahresabschlu...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 1.1.1.6 Verrechnungsverbote

Rz. 11 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 246 Abs. 2 enthält das Verrechnungsverbot. Gem. § 246 Abs. 2 Satz 1 dürfen Aktiva und Passiva nicht miteinander verrechnet werden. Das Verrechnungs- und Saldierungsverbot ist eine Ausprägung des Vollständigkeitsgebots [1] und dient der Klarheit und Übersichtlichkeit des Jahresabschlusses,[2] insbes. In Zusammenschau mit den Gliederungsvorsch...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 1.2.1.1 Gegenstand der Bewertung, Erfüllungsbetrag

Rz. 17 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Passiva sind in der Bilanz das Eigenkapital, Verbindlichkeiten und Rückstellungen, passive Rechnungsabgrenzungsposten sowie passive latente Steuern (vgl. § 266 Abs. 3). Das in § 246 Abs. 1 HGB geregelte Vollständigkeitsgebot verwendet den Begriff der Schulden. Schulden ist der bilanzrechtliche Oberbegriff für Verbindlichkeiten und Rückstellun...mehr

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Kapitel 9: Kapitalflussrech... / 2.1.1.1 Überblick

Rz. 80 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der erste Absatz von § 297 HGB bezieht sich wörtlich auf die Konzernbilanzbestandteile nach HGB. Zu den Pflichtbestandteilen gehören beim Konzernabschluss neben der Bilanz, der GuV und dem Anhang (Einzelabschlussbestandteile) insbesondere auch die Kapitalflussrechnung und der Eigenkapitalspiegel. Des Weiteren kann auf freiwilliger Basis eine ...mehr

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Kapitel 11: Lage- und Manag... / 1.3.1.2 Entstehungsgeschichte

Rz. 232 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der heutige § 289f HGB wurde in seiner Grundform als damaliger § 289a HGB im Jahr 2009 mit dem BilMoG in das deutsche Handelsrecht aufgenommen. Damit wurde Art. 46a Abs. 1 der EU-Bilanz-RL 78/660/EWG i. d. F. der EU-Abänderungs-RL 2006/46/EG umgesetzt. Jedoch wurden bereits mit dem KonTraG im Jahre 1998 sowie in den darauffolgenden Jahren mi...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.3.2.2.4 Gliederungsformate

Rz. 412 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die IFRS geben kein Gliederungsformat und auch keine Gliederungsreihenfolge vor. Die Bilanz kann damit sowohl in der Kontoform (horizontal/account format) als auch in der Staffelform (vertical/report format) oder in einer anderen Form aufgestellt werden.[1] Die Gliederung nach Fristigkeit kann mit den kurzfristigen oder den langfristen Vermö...mehr

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Kapitel 1: Einführung in di... / 5.2.4.2 Zukunftsorientierte bzw. kapitaltheoretische Bilanztheorien

Rz. 232 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die zukunftsorientierten bzw. kapitaltheoretischen Bilanztheorien unterstellen, dass es Aufgabe der Bilanz ist, das zukunftsorientierte Erfolgskapital (Zukunftserfolgswert) auszuweisen, das als Summe der abgezinsten zukünftigen Einzahlungsüberschüsse der Unternehmung bis zum Planungshorizont definiert wird.[1] Die zukünftigen Zahlungsströme ...mehr

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Kapitel 3: Besondere Anford... / 7.1.1.2 Entstehungsgeschichte

Rz. 227 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Vorschrift setzt die Mittelstandsrichtlinie 90/604/EWG um, die Art. 44 der 4. EG-Richtlinie erweitert hatte. Durch das BilMoG ist § 274a Nr. 5 HGB a. F. = Nr. 4 n. F. eingeführt worden. Durch das BilRUG wurde § 274a Nr. 1 HGB a. F. gestrichen, weil das Anlagengitter nicht mehr in der Bilanz ausgewiesen werden darf (§ 284 Abs. 3 HGB n. F.).mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.1.1.1.2.3 Ansatzverbote

Rz. 28 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Ein Vermögensgegenstand ist dann aktivierbar, wenn kein Aktivierungsverbot entgegensteht. Aktivierungsverbote ergeben sich aus § 248 Abs. 1 Nr. 1–3, Abs. 2 Satz 2 HGB (vgl. Tz. 415 ff. ). Zudem ist als GoB das Verbot der Aktivierbarkeit schwebender Geschäfte anerkannt (vgl. Tz. 46). Rz. 29 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Vermögensgegenstände mit ein...mehr

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 5.1.1.1 Überblick

Rz. 461 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Vorschrift normiert die Bilanzierung von Bewertungseinheiten (auch als kompensatorische Bewertung bezeichnet). Die Abbildung von Bewertungseinheiten in der Bilanz dient der besseren Darstellung von Geschäften, deren Chancen und Risiken sich ausgleichen. Unternehmen sichern insbesondere Währungs-, Zins- und Preisrisiken häufig bewusst ab,...mehr

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Kapitel 1: Einführung in di... / 3.4.2.4.1 Grundsatz

Rz. 176 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die teleologische Auslegung, also die Auslegung nach dem vom Gesetz verfolgten Ziel, stellt die wohl wichtigste Auslegungsmethode dar. Der EuGH greift im Handels- und Gesellschaftsrecht regelmäßig auf diese Methode zurück. Bei ihr orientiert sich die Auslegung an den objektiv von der auszulegenden Regelung verfolgten Zielen sowie daran, ob u...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 18.1 § 308a HGB

Rz. 589 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 308a Umrechnung von auf fremde Währung lautenden Abschlüssen 1Die Aktiv- und Passivposten einer auf fremde Währung lautenden Bilanz sind, mit Ausnahme des Eigenkapitals, das zum historischen Kurs in Euro umzurechnen ist, zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag in Euro umzurechnen. 2Die Posten der Gewinn- und Verlustrechnung sind zu...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 12.1.1.1 Überblick

Rz. 460 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Nach den Bestimmungen des § 303 HGB besteht für den Konzernabschluss die Pflicht zur Eliminierung aller zwischen dem Mutterunternehmen und den voll konsolidierten Tochterunternehmen vorliegenden Schuldverhältnissen. Der Ausweis in der Konzernbilanz beschränkt sich somit auf Ansprüche und Verpflichtungen gegen fremde Dritte und gegen die nach...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 2.1.1.2 Entstehungsgeschichte

Rz. 77 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Norm wurde durch das BiRiLiG 1985 mit Wirkung vom 01.01.1990 in das HGB eingefügt und diente der Umsetzung der 7. EG-RL vom 13.06.1984 (Konzern-Bilanz-RL).[1] Zuvor folgte das deutsche Bilanzrecht dem System der Gesamtkonzernrechnungslegung, das einen Teilkonzernabschluss nur in Ausnahmefällen vorsah. Das BiRiLiG führte einerseits die gen...mehr

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Kapitel 19: Straf-, Buß- un... / 1.1 Überblick

Rz. 1 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Bilanz- oder Rechnungslegungsdelikte finden sich in verschiedenen Gesetzen. Die hier kommentierten Straftatbestände des § 331 HGB (Unrichtige Darstellung), § 331a (Unrichtige Versicherung), des § 332 HGB (Verletzung der Berichtspflicht) und des § 333a HGB (Verletzung der Pflichten bei Abschlussprüfungen), die Bußgeldtatbestände in § 334 HGB un...mehr

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Kapitel 3: Besondere Anford... / 8.2.1.2 Abbildung des Übergangsprozesses

Rz. 261 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der formale Übergangsprozess, d. h. der Übergang von den bisher angewandten Rechnungslegungsvorschriften (previous GAAP) zum ersten IFRS-Abschluss wird durch IFRS 1.6 i. V. m. 1.21 geregelt. Grundsätzlich ist eine Differenzierung zwischen drei Bilanzen erforderlich:[1] Rz. 262 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der IFRS-Eröffnungsbilanz kommt eine Sch...mehr

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Kapitel 3: Besondere Anford... / 1.1.2.3.2.2 Die Wirkung von Verstößen gegen § 264 Abs. 2 HGB

Rz. 48 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Weil § 264 Abs. 2 HGB ein zutreffendes Bild des Jahresabschlusses erreichen will, wird zum Teil vertreten, dass ein Verstoß zur Nichtigkeit gem. § 256 Abs. 1 Nr. 1 AktG führen kann. Begründet wird dies mit der Gläubigerschutzfunktion von § 264 Abs. 2 Satz 1 HGB.[1] Die Gegenauffassung verweist auf die fehlende eigenständige Bedeutung der Vors...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 6.2.1.1 Zugangsbewertung

Rz. 1055 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Derivativ erworbene Forderungen, also bereits bestehende Forderungen, die der Bilanzierende gekauft hat und die ihm abgetreten wurden, sind mit den Anschaffungskosten zu bewerten. Sie sind also im Rahmen der Zugangsbewertung nicht mit dem Nennbetrag, sondern mit dem Betrag anzusetzen, den der Zessionar – der Erwerber – für sie bezahlt hat. ...mehr

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Kapitel 2: Allgemeine Vorsc... / 3.1.2.3 Festbewertung (Abs. 3)

Rz. 63 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Vermögensgegenstände sind nach § 240 Abs. 1 HGB einzeln zu bewerten (Grundsatz der Einzelbewertung). Davon lässt der Gesetzgeber in Abs. 3 und in Abs. 4 zwei wichtige Ausnahmen zu. Dem liegt der Gedanke der Vereinfachung und der Reduzierung des mit Buchführung und Inventarisierung verbundenen Aufwands zugrunde, der auch an anderer Stelle, etw...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 2.1.1.1 Überblick

Rz. 100 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Vorschrift des § 243 HGB bildet seit dem Bilanzrichtliniengesetz v. 19.12.1985[1] für alle Kaufleute das Fundament der handelsrechtlichen Rechnungslegungsgrundsätze für den Jahresabschluss. Die Regelung verweist in Abs. 1 durch eine Generalnorm des Handelsbilanzrechts auf die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB). Sie steckt in Ab...mehr

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Kapitel 10: Anhangangaben / 2.1.2.23 Forschungs- und Entwicklungstätigkeit (Nr. 22)

Rz. 86 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Nimmt eine KapGes das Aktivierungswahlrecht des § 248 Abs. 2 Satz 1 HGB in Anspruch, ist sie gem. § 285 Nr. 22 HGB verpflichtet, im Anhang den Gesamtbetrag der Forschungs- und Entwicklungskosten des Geschäftsjahrs sowie den davon auf die selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens entfallenden Betrag anzugeben. ...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 1.1.2.5 Kapitalflussrechnung, Eigenkapitalspiegel und Segmentberichterstattung

Rz. 56 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Kapitalgesellschaften, haftungsbeschränkte Personengesellschaften i. S. d. § 264a HGB sowie nach § 1 PublG offenlegungspflichtige Unternehmen, die kapitalmarktorientiert i. S. d. § 264d HGB und nicht selbst verpflichtet sind einen Konzernabschluss aufzustellen, müssen den Jahresabschluss gem. § 264 Abs. 1 Satz 2 HGB, § 5 Abs. 2a Satz 2 PublG ...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 6.2.1.2.1 Konzernsachverhalte

Rz. 1061 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Insbesondere die Frage der Verzinslichkeit und der Zinshöhe ist in Konzernsachverhalten von Relevanz. Ist die Forderung nicht oder wertrelevant unterverzinst, kann der dadurch eintretende Zinsverlust eine Abwertung der Forderung erforderlich machen. Die Forderung kann daher auf den Barwert abzuzinsen sein.[1] Allerdings besteht insoweit für...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 11.1.2.3.1 Konsolidierungspflichtige Anteile (Satz 1)

Rz. 356 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Nach dem Gesetzeswortlaut des § 301 Abs. 1 Satz 1 HGB ist der Wertansatz der dem Mutterunternehmen gehörenden Anteile an einem in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen mit dem auf diese Anteile entfallenden Betrag des EK des Tochterunternehmens zu verrechnen. Rz. 357 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Unter die in die Verrechnung einzub...mehr

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Kapitel 10: Anhangangaben / 2.2.3 Erläuterung zu IFRS 2

Rz. 165 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Zur Erläuterung und Ergänzung der Darstellung von anteilsbasierten Vergütungen in Bilanz und Gesamtergebnisrechnung sind nach IFRS 2.44–.52 umfangreiche Anhangangaben vorgesehen.[1] Diese decken sich nur teilweise mit den nach § 285 Nr. 9 bzw. § 314 Abs. 1 Nr. 6 HGB geforderten Angaben und zeichnen sich insgesamt durch einen hohen Detaillier...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 2.1.1.2.5 BilRUG

Rz. 115 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Mit der Jahresabschlussrichtlinie 2013/34/EU v. 26.06.2013 ist die Richtlinie 78/660/EWG v. 25.07.1978 aufgehoben worden (Art. 52). Sie war bis zum 20.07.2015 in nationales Recht, spätestens mit Wirkung für alle Wj. die nach dem 31.12.2015 beginnen, umzusetzen (Art. 53). Die Allgemeinen Rechnungslegungsgrundsätze der Richtlinie für den Einzel...mehr

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Kapitel 13: Konzernabschlus... / 1.1.2.2.3.4 Zwischenergebniseliminierung

Rz. 20 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Zwischenergebniseliminierung ist bei Gemeinschaftsunternehmen entsprechend dem vom Mutter- bzw. Tochterunternehmen gehaltenen Kapitalanteil am Gemeinschaftsunternehmen durchzuführen. Bei der im Rahmen der Quotenkonsolidierung durchzuführenden Zwischenergebniseliminierung ist zwischen folgenden Lieferungs- und Leistungsbeziehungen zu differ...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.3.1.2.2.3.9.4 Gesellschafterdarlehen

Rz. 248 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Bei Gesellschafterdarlehen handelt es sich immer um Fremdkapital.[1] Die durch Rechtsprechung geschaffene Differenzierung zwischen "gewöhnlichen" Gesellschafterdarlehen und Krisendarlehen hat sich durch das MoMiG mit dem 01.11.2008 erledigt.[2] Nunmehr werden alle Gesellschafterdarlehen gleichbehandelt. Ihre Rückzahlung ist in keinem Fall an...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 16.1.2.1.2.5 Sonstige Fortschreibungen

Rz. 553 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Gewinn- oder Verlustanteil Der Anteil am Ergebnis der Tochterunternehmen, der den anderen Gesellschaftern zuzurechnen ist, ist auch bilanziell dem Anteil der anderen Gesellschafter gutzuschreiben bzw. zu belasten.[1] Rz. 554 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Zwischenergebniseliminierung Bei der Zwischenergebniseliminierung wird nach § 304 Abs. 1 HGB ni...mehr

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Kapitel 10: Anhangangaben / 2.1.2.29 Angaben zur Ausschüttungssperre nach § 268 Abs. 8 HGB (Nr. 28)

Rz. 100 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Gem. § 285 Nr. 28 HGB ist im Anhang die Angabe des Gesamtbetrags der Beträge i. S. d. § 268 Abs. 8 HGB geboten, aufgegliedert in Beträge aus der Aktivierung selbst geschaffener Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, latenter Steuern und von Vermögensgegenständen des Deckungsvermögens zum beizulegenden Zeitwert. Dies bezweckt, aufzuzeigen, inw...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 3.1.1.1.3 Geltungsbereich

Rz. 338 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Ansatzgebot greift: Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten (§ 249 Abs. 1 Satz 1 Alternative 1 HGB) Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften (§ 249 Abs. 1 Satz 1 Alternative 2 HGB) Rückstellungen für unterlassene Instandhaltungen sowie Rückstellungen für Abraumbeseitigung (§ 249 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 HGB) Rückstellung...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.3.1.2.2.2.1 Die gesellschaftsrechtlichen Erwerbsvorgaben

Rz. 203 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 §§ 71ff. AktG und § 33 GmbHG geben restriktiv vor, unter welchen Voraussetzungen eigene Anteile erworben werden dürfen. Für das Bilanzrecht sind § 71 Abs. 2 Satz 2 AktG und § 33 Abs. 2 Satz 1 GmbHG relevant, wonach der Erwerb aus freien, d. h. zur Ausschüttung an den Gesellschafter bestimmten Rücklagen geschehen darf. Nicht verfügbar sind Gr...mehr

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Kapitel 9: Kapitalflussrech... / 1.2.2.6 Angaben

Rz. 74 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Nach IAS 7 ist die Zusammensetzung des Finanzmittelfonds, wie nach DRS 21, ebenfalls anzugeben, eine Überleitungsrechnung zu den entsprechenden Bilanzposten ist immer erforderlich (IAS 7.45 ff., .IEAC.). Eine Angabepflicht besteht auch für Verfügungsbeschränkungen unterliegende Finanzmittelfondsbestände. Dieser Angabe ist eine Stellungnahme d...mehr

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Kapitel 1: Einführung in di... / 2.4.2 Reform der Abschlussprüfung

Rz. 38 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Nicht zuletzt in Reaktion auf die Finanzkrise und den dadurch zutage getretenen Handlungsbedarf wurde seitens der EU auch die Harmonisierung der Abschlussprüfung weiter vorangetrieben.[1] Dazu legte die Kommission im Oktober 2010 das Grünbuch "Weiteres Vorgehen im Bereich der Abschlussprüfung: Lehren aus der Krise" vor, mit dem im allgemeinen...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.2.2.2.4.1 Allgemeine Bewertungsgrundsätze

Rz. 350 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Bei den Synopsen kann es zu Doppelungen mit Inhalten des Kapitels 4 kommen, um aber einen vollständigen Überblick an dieser Stelle zu bieten, erfolgt die Darstellung dennoch insoweit vollständig.mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 2.1.1.4 Rechtspolitische Diskussion und Entwicklungsperspektiven

Rz. 117 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die rechtspolitische Diskussion und die Entwicklung des Handelsbilanzrechts wird von den unionsrechtlichen Bezügen, von den Einflüssen der internationalen Rechnungslegungsstandards, des Steuerbilanzrechts, des Gesellschaftsrechts, von der Ausbildung der Rechtsanwender und von wirtschaftlichen Interessen getrieben. Neue Erkenntnisse der betri...mehr