Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Kapitel 5: Ansatz, Bewertung und Ausweis der aktiven Bil ... / 2.3.2 IFRS

Prof. Dr. Thilo Schülke, Prof. Dr. Nadine Antonakopoulos
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Rz. 506

Stand: 2. A. – ET: 07/2024

Zum Ausweis von immateriellen Vermögenswerten enthält IAS 38 keine gesonderten Vorschriften. Die Anforderungen zur Darstellung des Abschlusses sind in IAS 1 geregelt. Demnach sind immaterielle Vermögenswerte separat von anderen Posten in der Bilanz (IAS 1.54) auszuweisen. Das Mindestgliederungsschema der Bilanz gemäß IAS 1 ist allerdings nicht abschließend. Zusätzliche Posten können nach IAS 1.55 aufgenommen werden, sofern diese für das Verständnis der Vermögens- und Finanzlage des Unternehmens relevant sind. IAS 38.119 führt nachfolgende Gruppen von Vermögenswerten gleicher Art und Verwendungszweck als Beispiele zur weiteren Untergliederung in der Bilanz oder im Anhang auf:

  • Markennamen
  • Drucktitel und Verlagsrechte
  • Computersoftware
  • Lizenzen und Franchiseverträge
  • Urheberrechte, Patente und sonstige gewerbliche Schutzrechte, Nutzungs- und Betriebskonzessionen
  • Rezepte, Geheimverfahren, Modelle, Entwürfe und Prototypen
  • Immaterielle Vermögenswerte in der Entwicklung.
 

Rz. 507

Stand: 2. A. – ET: 07/2024

IAS 38 bestimmt hingegen den Umfang an zusätzlichen Informationen, die im Anhang bereitzustellen sind, wobei für alle quantitativen Angaben gemäß IAS 1.38 auch Vergleichsinformationen der vorangegangenen Periode anzugeben sind. Konkret sind für jede Gruppe von immateriellen Vermögenswerten folgende Angaben zu machen (IAS 38.118):

  • ob die Nutzungsdauer begrenzt oder unbegrenzt ist und sofern begrenzt, die zugrunde liegende Nutzungsdauer, Abschreibungsätze und -methoden,
  • Bruttobuchwert und kumulierte Abschreibungen zu Beginn und am Ende der Periode,
  • Posten der Gesamtergebnisrechnung, in welcher die Abschreibungen enthalten sind,
  • Überleitung des Buchwerts zu Beginn und Ende der Periode unter Angabe der

    1. Zugänge, wobei danach zu separieren ist, ob der Zug...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Meistgelesene Beiträge
  • Einkommensteuer-Richtlinien, Amtliche Hinweise 2023 / Zu § 15a EStG
    1
  • Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG § 11 Bemessungsgrundlage ... / 5.1.7 Nicht in den Zollwert einbezogene Bestandteile (Art. 72 UZK)
    1
  • Anwendungserlass zur Abgabenordnung 2008 [bis 31.12.2013] / 2.
    0
  • Anwendungserlass zur Abgabenordnung 2014 / 5. Widerruf
    0
  • Arbeitslohn-ABC / Sammelbeförderung
    0
  • Außenstände: Wie man als Unternehmer an sein Geld kommt / 3.2.3 Auflistung der überfälligen Debitorenposten
    0
  • Begriff des verarbeitenden Gewerbes im Investitionszulagenrecht
    0
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop
Produktempfehlung


Zum Thema Finance
Vorschriften sicher umsetzen: Rechnungslegung nach HGB und IFRS
Rechnungslegung nach HGB und IFRS
Bild: Haufe Shop

Dieser Praxiskommentar bietet Ihnen einen unmittelbaren Detailvergleich beider Rechnungslegungssysteme. So werden Unterschiede und Gemeinsamkeiten transparent. Zahlreiche Beispiele, Hinweise und Checklisten erleichtern die korrekte Anwendung.


Newsletter Finance
Newsletter Steuern und Buchhaltung

Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Für Praktiker im Rechnungswesen
  • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
  • Alles rund um betriebliche Steuern
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Finance Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Rechnungswesen Shop
Rechnungswesen Produkte Buchführung Software und Bücher Bilanzierung & Jahresabschluss Lösungen Produkte zu Kostenrechnung Produkte zur IFRS-Rechnungslegung Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren