Prof. Dr. Thilo Schülke
, Prof. Dr. Nadine Antonakopoulos
Rz. 60
Stand: 2. A. – ET: 07/2024
Anders als im HGB enthalten die jeweiligen Standards der IFRS die einzelnen Regelungen zu Ansatz, Bewertung und Ausweis sowie zur Erläuterung der Posten der Rechnungslegung. Eine hierfür standardübergreifend geltende Konzeption gibt es nicht. Daher wird in den nachfolgenden Kapiteln eine standardspezifische Darstellung vorgenommen, die sich mit dem Ansatz von Vermögenswerten auf der Aktivseite der Bilanz befasst.
Rz. 61
Stand: 2. A. – ET: 07/2024
Das Conceptual Framework gibt in CF 4.3 eine Definition eines Vermögenswerts als gegenwärtige wirtschaftliche Ressource, die als Ergebnis vergangener Ereignisse vom Unternehmen kontrolliert wird. Nach CF 4.4 ist eine wirtschaftliche Ressource ein Recht, das das Potenzial hat, künftig wirtschaftlichen Nutzen zu stiften. Eine genauere Definition und Abgrenzung für den Begriff "Recht" enthalten CF 4.6 bis 4.13. Zum Potenzial, künftig wirtschaftlichen Nutzen zu stiften, enthalten CF 4.14 bis 4.18 nähere Ausführungen. Der Begriff "Kontrolle" im Zusammenhang mit einem Vermögenswert ist in CF 4.19 bis 4.25 näher ausgeführt. Die Auslegung der Begriffe "Recht" und "Kontrolle" hat nicht eng zu erfolgen.
Rz. 62
Stand: 2. A. – ET: 07/2024
Der Ansatz von identifizierten Vermögenswerten richtet sich in der Folge nach den einzelnen Standards. Das Conceptual Framework sieht dazu in CF 5.7 ff. insbesondere vor, dass ein Vermögenswert nur dann angesetzt wird, wenn durch seinen Ansatz entscheidungsnützliche Informationen an die Abschlussadressaten geliefert werden und der Ansatz den Vermögenswert der Wirklichkeit entsprechend darstellt.
Rz. 63
Stand: 2. A. – ET: 07/2024
Kein Ansatz nach IFRS erfolgt bei
- Bestimmten Konstellationen bei aktiven latenten Steuern (IAS 12.24),
- im Regelfall bei Eventualforderungen, die nicht so ...