Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsvermögen

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Kapitalvermögen: Werbungsko... / 2 Typische Aufwendungen im Zusammenhang mit Kapitaleinkünften­

Im Folgenden findet sich eine Zusammenstellung von Aufwendungen, die typischerweise im Zusammenhang mit der Erzielung von Einkünften aus Kapitalvermögen anfallen, und bei denen sich die Frage nach der Abziehbarkeit als Werbungskosten stellt. Zu beachten ist, dass es auf die Frage des Werbungskostenabzugs nur in den Ausnahmefällen des § 32d Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 3 EStG ankommt...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 7.7.2.5 Übertragung in ein Betriebsvermögen des jeweiligen Mitunternehmers

Rz. 177m Nach § 16 Abs. 3 S. 2 EStG setzt eine Realteilung – bzw. deren Rechtsfolge – voraus, dass ein Betriebsvermögensteil der real zu teilenden Mitunternehmerschaft in ein Betriebsvermögen eines der Mitunternehmer gelangt. Ein Wirtschaftsgut eines Sonderbetriebsvermögens genügt nicht[1], weil das Gesetz eine Übertragung eines Wirtschaftsguts in ein Betriebsvermögen eines ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 7.7.2.9 Übertragung in ein Betriebsvermögen eines Mitunternehmers

Rz. 177aa § 16 Abs. 3 S. 2-4 EStG beinhaltet lediglich Rechtsfolge-Regelungen für Übertragungen von Teilen des Betriebsvermögens der Mitunternehmerschaft in Betriebsvermögen von Mitunternehmern. Die Art des Betriebsvermögens ist unerheblich, es kann sich um betriebliches, landwirtschaftliches Betriebsvermögen oder solches handeln, das einer selbstständigen Tätigkeit dient. Ü...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 8.2.3 Wert des Betriebsvermögens (§ 16 Abs. 2 S. 2 EStG)

Rz. 220 Weitere Komponente für die Ermittlung des Veräußerungs- und Aufgabegewinns ist der Wert des veräußerten oder aufgegebenen Betriebsvermögens, Teilbetriebsvermögens oder bei der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils des dem veräußerten Anteil entsprechenden Teils des Werts des Betriebsvermögens (Wert des Anteils am Betriebsvermögen). Der Teil des Werts des Betriebsve...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 7.6.2 Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft über einen betrieblichen Nachlass

Rz. 164 Die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft ist zivilrechtlich wie steuerrechtlich ein gegenüber dem Erbanfall selbstständiger Vorgang, der als solcher steuerrechtlich zu würdigen ist. Die Auseinandersetzung ist nicht etwa Bestandteil oder Fortsetzung des Erbfalls in der Hinsicht, dass die steuerrechtlichen Folgen der Auseinandersetzung auf den Zeitpunkt des Erbfall...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 6.4 Die 100 %ige betriebliche Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft (§ 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 2 EStG)

Rz. 118 Als Teilbetrieb gilt auch die in einem Betriebsvermögen befindliche Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft, wenn sie das gesamte Nenn-(Grund-, Stamm-)Kapital der Gesellschaft umfasst (§ 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 2 EStG). Durch die Einbeziehung werden die Gewinne aus der Veräußerung oder Aufgabe einer 100 %igen Beteiligung nach § 16 Abs. 4 EStG und § 34 EStG begünstig...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 8.2.2 Veräußerungspreis

Rz. 216 Veräußerungspreis ist der tatsächlich erzielte Erlös[1]. Der Begriff ist weit zu fassen. Einzubeziehen ist die Gesamtheit der für die Betriebsübertragung erlangten Gegenleistungen. All das, was vom Erwerber im Rahmen des Leistungsaustauschs erbracht wird, ist für den Veräußerer Teil der Gegenleistung (Rz. 55). Werden Beträge neben dem Betriebsveräußerungsvorgang geso...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 7.7.2.10 Sicherstellung der Besteuerung der stillen Reserven

Rz. 177ab Steuerneutralität einer Realteilung setzt weiter voraus, dass die spätere steuerliche Erfassung der stillen Reserven in den zum Buchwert übergehenden Wirtschaftsgütern gesichert ist. Eine Gefährdung der steuerlichen Erfassung sieht der Gesetzgeber insbesondere dann, wenn die Wirtschaftsgüter in ein ausl. Betriebsvermögen des Realteilers gelangen. Deshalb ist in § 16...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 7.7.2.13 Buchwert-Fortführungszwang

Rz. 177ah Sind die Voraussetzungen einer Realteilung erfüllt, sind zwingend die Buchwerte fortzuführen. Mit der Buchwertfortführung wird bei der Realteilung – obwohl sie als Betriebsaufgabe der Mitunternehmerschaft angesehen wird – grundsätzlich systemwidrig, jedoch durch Wertung der Realteilung als Umstrukturierungsmaßnahme (Fortsetzung des unternehmerischen Engagements in ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 7.7.2.7 Objekt der Realteilung

Rz. 177s Gegenstand einer Realteilung kann jeder Zusammenschluss mehrerer Stpfl. sein, sofern es sich im steuerrechtlichen Sinn um eine Mitunternehmerschaft mit Betriebsvermögen handelt. Auf Betriebsvermögen anderer Gewinnermittlungs-Einkunftsarten ist die Vorschrift nach §§ 14 S. 2, 18 Abs. 3 S. 2 EStG entsprechend anwendbar. Rz. 177t Die Realteilung erfasst das gesamte akti...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 7.7.2.12 Rechtsfolgen der Realteilung

Rz. 177af § 16 Abs. 3 S. 2 EStG beschränkt sich darauf, die Rechtsfolge zu bestimmen, die bei der Übertragung von Teilbetrieben, Mitunternehmeranteilen oder einzelner Wirtschaftsgüter in ein jeweiliges Betriebsvermögen der einzelnen Mitunternehmer eintritt, sofern die Besteuerung der stillen Reserven sichergestellt ist. Soweit die Betriebsvermögensteile der Mitunternehmersch...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 7.7.2.14 Ausnahmen von der Buchwertfortführung, § 16 Abs. 3 S. 2 und S. 4 EStG

Rz. 177al Bei Vorgängen der Realteilung ist eine Buchwertfortführung von vornherein ausgeschlossen, sofern die Besteuerung der stillen Reserven nicht sichergestellt ist (§ 16 Abs. 3 S. 2, Teils. 1 EStG) bzw. soweit einzelne Wirtschaftsgüter unmittelbar oder mittelbar auf KSt-pflichtige Empfänger übertragen werden (§ 16 Abs. 3 S. 4 EStG). Im ersteren Fall entspricht die Regelung...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 8.2.6 Abgrenzung zum laufenden Gewinn

Rz. 224 Werden bei einer Betriebsveräußerung unwesentliche Wirtschaftsgüter zurückbehalten und gesondert verwertet oder ins Privatvermögen überführt, so gehören auch die hierbei erzielten Gewinne oder Verluste zum Veräußerungsgewinn. Dies ergibt sich aus dem hier vertretenen umfassenden Begriff der Betriebsaufgabe, wonach die Betriebsveräußerung nur ein Sonderfall der Betrie...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 7.7.2.8 Durchführung der Realteilung

Rz. 177w Der Vorgang einer Realteilung besteht in der Übertragung von Betriebsvermögen der Mitunternehmerschaft auf die Mitunternehmer zum Zweck der Abgeltung ihres Auseinandersetzungsanspruchs. Gegenstand der Realteilung ist das gesamte aktive und passive Betriebsvermögen[1] der Mitunternehmerschaft. Übertragungsobjekte können Teilbetriebe, Mitunternehmeranteile oder einzel...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 7.4.1 Wahlrecht

Rz. 145 Die Betriebsunterbrechung oder Verpachtung eines Gewerbebetriebs (§ 15 EStG Rz. 128, 132) führt nach ständiger Rspr. nicht zwangsläufig zu einer Betriebsaufgabe und damit zur Aufdeckung der stillen Reserven. Die im Betriebsvermögen enthaltenen stillen Reserven sind dann nicht aufzudecken, wenn der Stpfl. zwar selbst seine werbende Tätigkeit einstellt, aber entweder d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 5.2 Einheitlicher Vorgang der Betriebsaufgabe, zeitliche Begrenzung

Rz. 67 Die Betriebsaufgabe muss in einem einheitlichen Vorgang erfolgen. Nur dann wird sie von § 16 Abs. 3 EStG erfasst. Das bedeutet nicht, dass die Verwertung des wesentlichen Betriebsvermögens wie bei der Betriebsveräußerung "in einem Akt" erfolgen muss. Denn das ist bei der Betriebsaufgabe gerade nicht vorausgesetzt und im Regelfall auch nicht möglich, weil die Aufgabeha...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 5.3 Aufgabehandlung, Beginn und Beendigung des Aufgabevorgangs

Rz. 71 Die Aufgabehandlung besteht in der Liquidierung des Betriebs durch Verkauf der Wirtschaftsgüter des wesentlichen Betriebsvermögens an Dritte, Verschrottung, anderweitige Verwendung zu betriebsfremden Zwecken oder Übernahme ins Privatvermögen. Werden einzelne Wirtschaftsgüter unentgeltlich weggegeben, so ist dies i. d. R. wie eine Entnahme zu behandeln, weil die Schenk...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 6.2.2 Insbesondere: wesentliche Betriebsgrundlagen

Rz. 103 Der Gewerbebetrieb wird als wirtschaftliche und organisatorische Einheit veräußert, wenn sämtliche wesentlichen Betriebsgrundlagen in einem einheitlichen Vorgang auf den Erwerber übertragen werden[1]. Entsprechend müssen bei der Aufgabe des ganzen Gewerbebetriebs die wesentlichen Betriebsgrundlagen in einem Zug veräußert, entnommen oder anderweitig verwendet werden (...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 7.7.2.11 Spitzenausgleich

Rz. 177ac Werden bei einer Realteilung einem Mitunternehmer ausschließlich Wirtschaftsgüter zugeteilt, kommt es meist zu Über- oder Unterdotierungen gegenüber dem rechnerischen Auseinandersetzungsanspruch. Die Wertabweichungen werden durch Zahlung eines Spitzenausgleichs zwischen den betroffenen Realteilern ausgeglichen. Der Spitzenausgleich kann entweder aus dem Gesellschaf...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 6.5 Anteil an einer Mitunternehmerschaft (§ 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG)

Rz. 124 Zu den Veräußerungs- oder Aufgabegewinnen i. S. v. § 16 EStG gehören auch Gewinne aus der Veräußerung oder Aufgabe des gesamten Anteils eines Gesellschafters, der als Unternehmer (Mitunternehmer) des Betriebs anzusehen ist (Mitunternehmeranteil , § 16 Abs. 1 Nr. 2 EStG). Der Gesetzeswortlaut beruht auf der Änderung durch das Gesetz v. 20.12.2001[1]. Damit wurde mit Wi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 3.2.1 Zu § 6 Abs. 3 und 5 EStG

Rz. 50 § 6 Abs. 3 EStG enthält eine Sonderregelung für die unentgeltliche Übertragung eines Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils. Diese erfolgt steuerneutral zu Buchwerten. Da nach der h. L. § 16 EStG nur entgeltliche Übertragungen erfasst, besteht keine Gesetzeskonkurrenz (§ 6 EStG Rz. 466). Ausgehend von der hier vertretenen Ansicht, dass § 16 EStG nach seiner...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 1.1 Vollständigkeitsprinzip

Rz. 1 § 16 EStG dient der vollständigen ertragsteuerlichen Erfassung der während des Bestehens eines Gewerbebetriebs eingetretenen Wertsteigerungen. § 16 EStG gilt über die Verweise in den §§ 14 und 18 Abs. 3 EStG auch für die Veräußerung/Aufgabe eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs bzw. einer selbstständigen Tätigkeit (§ 14 EStG Rz. 2; § 18 EStG Rz. 114). Bei der ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 7.7.2.2 Begriff der Realteilung

Rz. 177e Der Begriff der Realteilung ist weder zivilrechtlich noch steuerrechtlich gesetzlich definiert. Er bezeichnet die – vollumfängliche oder teilweise – Verteilung der realen Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens "in natura", also ohne vorhergehende Veräußerung (Rz. 200). Dabei können die Wirtschaftsgüter sowohl als funktionsfähige Einheit des Betriebsvermögens in der ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 8.2.8 Veräußerung gegen Rentenzahlung

Rz. 230 Bei einer Betriebsübertragung gegen eine Rentenzahlung muss zwischen der Veräußerungsrente und der privaten Versorgungsrente unterschieden werden. Eine Betriebsübertragung gegen eine private Versorgungsrente ist kein Veräußerungsvorgang, sondern ein unentgeltliches Rechtsgeschäft.[1] Wird ein Betrieb unter Vereinbarung einer Veräußerungsrente gegen eine Zeitrente, Lei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 7.7.2.1 Überblick

Rz. 177a Realteilung ist eine besondere Form der Auseinandersetzung über das Gesamthandvermögen einer Personengesellschaft. Entgegen der für Personengesellschaften (§§ 730ff. BGB) bzw. für Personenhandelsgesellschaften (§§ 145, 161 HGB) vorgesehenen Auseinandersetzung, Veräußerung des aktiven Vermögens, Tilgung der Gesellschaftsschulden, Rückzahlung der Einlagen sowie schließlic...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 5.4 Aufgabeerklärung, Wahlrecht

Rz. 89 Die Betriebsaufgabe ist eine zielgerichtete (finale) und damit bewusste und gewollte Handlung des Unternehmers. Eine ungewollte, "versehentliche" Betriebsaufgabe ist grundsätzlich nicht denkbar (zu Ausnahmefällen Rz. 71a), wohl aber eine zwangsweise. Die Rspr. fordert deshalb in solchen Fällen, bei denen aus den objektiven Umständen nicht mit Sicherheit auf den Aufgab...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 4.1 Entgeltliche Übertragung

Rz. 54 Veräußerung i. S. d. § 16 EStG ist jede entgeltliche Übertragung des privatrechtlichen oder wirtschaftlichen Eigentums an Wirtschaftsgütern auf eine andere natürliche oder juristische Person. Die Veräußerung umfasst nicht nur das schuldrechtliche – ggf. auch gesellschaftsrechtliche – Verpflichtungsgeschäft, sondern auch den dinglichen Übereignungsvorgang. Die Veräußer...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 7.7.3 Fingierte Betriebsaufgabe bei Betriebs- und Teilbetriebsverlagerung ins Ausland § 16 Abs. 3a EStG

Rz. 207e § 16 Abs. 3a EStG wurde – ebenso wie die Ergänzung des § 16 Abs. 3 S. 2 EStG durch den im 3. Teils. enthaltenen Verweis auf § 4 Abs. 1 S. 4 EStG (Rz. 177ab) – durch das JStG 2010[1] mit Rückwirkung auf alle offenen Fälle (§ 52 Abs. 34 S. 5 EStG) und aus denselben Gründen – Beseitigung der steuerrechtlichen Folgen der Aufgabe der Theorie der Finalität des Entnahmebeg...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 7.4.2.4 Eintritt der Rechtsfolgen

Rz. 148 Die Aufgabeerklärung des Stpfl. ist konstitutiv für den Eintritt der Rechtsfolge und somit maßgebend für die steuerliche Behandlung[1]. Sobald er bei Beginn oder im späteren Verlauf der Verpachtung erklärt, den Betrieb aufgeben zu wollen, wird der Tatbestand der Betriebsaufgabe erfüllt. Gibt er eine solche Erklärung nicht ab, so wird er weiterhin als Gewerbetreibende...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 7.7.1.2 Ausscheiden

Rz. 170 Scheidet ein Mitunternehmer aus der Mitunternehmerschaft gegen eine Abfindung aus, so veräußert er damit seinen Mitunternehmeranteil entgeltlich an die verbleibenden Mitunternehmer. Der Vorgang ist rechtssystematisch als Veräußerung, nicht als Aufgabe des Mitunternehmeranteils anzusehen. Zwar führt das Ausscheiden aus einer Personengesellschaft zivilrechtlich zu eine...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 8.3.1 Ermittlung des Aufgabegewinns (§ 16 Abs. 3 S. 6, 7 EStG)

Rz. 233 Aufgabegewinn ist in entsprechender Anwendung von § 16 Abs. 2 i. V. m. Abs. 3 S. 6, 7 EStG der Betrag, um den die Summe aus den Veräußerungspreisen der veräußerten Wirtschaftsgüter und der gemeinen Werte der nicht veräußerten Wirtschaftsgüter nach Abzug der Aufgabekosten den (Buch-)Wert des Betriebsvermögens übersteigt. Hinsichtlich der Gewinnermittlungsart und des W...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 3.1.2 Abgrenzung zu Strukturwandel, Betriebsunterbrechung, -verpachtung und -verlegung

Rz. 39 Eine Beendigung des unternehmerischen Engagements des Stpfl. kann sich auf verschiedene Art und Weise und zu unterschiedlichen Zwecken vollziehen. Zur Bestimmung des Anwendungsbereichs des § 16 EStG ist deshalb eine Abgrenzung zum (identitätswahrenden) Strukturwandel, zur Betriebsunterbrechung und zur Betriebsverlegung unter Berücksichtigung des Gesetzeszwecks erforde...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 8.1 Grundsätzliches, Gewinnermittlungsart

Rz. 208 Nach § 16 Abs. 2 EStG ist Veräußerungsgewinn der Betrag, um den der Veräußerungspreis nach Abzug der Veräußerungskosten den Wert des hingegebenen Betriebsvermögens übersteigt. Veräußerungspreis ist der tatsächlich erzielte Erlös[1]. Bei seiner Ermittlung sind grundsätzlich alle Vorteile zu berücksichtigen, die dem Veräußerer aus Anlass der Veräußerung zufließen[2]. En...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 7.7.2.16 Bilanzierung der Buchwertfortführung nach Realteilung

Rz. 207c Liegen die Voraussetzungen einer steuerneutralen Realteilung nach § 16 Abs. 3 S. 2 EStG vor, so ist der übernehmende Mitunternehmer an die in der Realteilungsbilanz der Mitunternehmerschaft ausgewiesenen (Buch-)Werte gebunden (§ 16 Abs. 3 S. 2, 2.Teils. EStG). Diese Buchwerte muss er in seine (Fortführungs-) Eröffnungsbilanz aufnehmen[1]. Die Übernahme der anteilige...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 2.4 Kritik

Rz. 24 Die Begriffe "Betriebsaufgabe" und "Betriebsveräußerung" sind unter Berücksichtigung des Gesetzeszwecks zu verstehen, d. h. im letztmöglichen Zeitpunkt die bisher nicht erfassten Wertsteigerungen im Betriebsvermögen zu besteuern (Vollständigkeitsprinzip, Rz. 1f., 13). Letztmöglicher Zeitpunkt ist der Augenblick, in dem der Unternehmer seine unternehmerische Tätigkeit ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 8.2.1 Begriff

Rz. 215 Der Veräußerungsgewinn bzw. -verlust ist der Betrag, um den der Veräußerungspreis abzüglich der Veräußerungskosten den Buchwert des veräußerten Betriebsvermögens bzw. bei einer Anteilsveräußerung den Buchwert des entsprechenden Anteils am Betriebsvermögen übersteigt bzw. unterschreitet (§ 16 Abs. 2 S. 1 EStG).mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 6.1 Allgemeines

Rz. 98 Gegenstand einer Betriebsveräußerung können nach § 16 Abs. 1 EStG sein: der ganze Gewerbebetrieb, der Teilbetrieb, eine im Betriebsvermögen gehaltene 100 %ige Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft, der Anteil an einer Mitunternehmerschaft und der Anteil eines persönlich haftenden Gesellschafters einer KGaA. Dies gilt in gleicher Weise für die Betriebsaufgabe, denn § 16 A...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 7.5 Unentgeltliche Betriebsübertragungen

Rz. 155 Die unentgeltliche Übertragung von Betrieben, Teilbetrieben und Mitunternehmeranteilen war bis 1998 in § 7 EStDV geregelt. Durch Gesetz v. 24.3.1999[1] wurde die Regelung in § 6 Abs. 3 EStG übernommen. Die bisher für § 7 EStDV geltenden Grundsätze und die hierzu ergangene Rspr. gelten unverändert weiter (§ 6 EStG Rz. 175f.). § 6 Abs. 3 S. 1 EStG regelt die unentgeltli...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 1.5 Gewerbesteuerrecht

Rz. 16 Nach allgemeiner Ansicht werden Betriebsveräußerungs- und -aufgabegewinne bei natürlichen Personen und Personenvereinigungen grundsätzlich gewerbesteuerlich nicht erfasst[1]. Dies geht im Wesentlichen auf die Rspr. des Preußischen Oberverwaltungsgerichts zurück, wonach aus dem Objektsteuercharakter der GewSt folge, dass Gewerbeertrag nur sei, was der bestehende Gewerb...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 7.7.1.1 Eintritt

Rz. 168 Der Eintritt von Gesellschaftern in eine bereits bestehende oder neu zu gründende Mitunternehmerschaft ist grundsätzlich als Tauschvorgang zu werten (Rz. 58)[1]. Der eintretende Gesellschafter erbringt seine Gesellschaftereinlage gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten. Steuerlich ist der Tausch als doppeltes Anschaffungsgeschäft zu behandeln und deshalb kein Vorgan...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 7.7.2.15 Fälle der rückwirkenden Beseitigung der Buchwertfortführung, § 16 Abs. 3 S. 3 EStG und § 16 Abs. 5 EStG

Rz. 177ap Zu einer rückwirkenden Beseitigung der Buchwertfortführung kommt es, sofern bei der Übertragung von wesentlichen Betriebsgrundlagen als Einzel-Wirtschaftsgüter gegen die in § 16 Abs. 3 S. 3 EStG angeordnete Sperrfrist für eine Veräußerung oder Entnahme verstoßen wird (§ 16 Abs. 3 S. 3 EStG) oder beim Übergang von Anteilen an KSt-pflichtigen Gebilden im Rahmen einer T...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 7.1 Verlust der Gewerblichkeit, Übergang zur Liebhaberei, Strukturwandel

Rz. 135 Mit Wegfall der Gewinnerzielungsabsicht wird ein Gewerbebetrieb zur steuerlich unerheblichen Liebhaberei (§ 2 EStG Rz. 75ff.; § 15 EStG Rz. 61ff.). Der Unternehmer beendet in diesem Zeitpunkt zwar nicht seine Tätigkeit als solche, er setzt sie vielmehr fort, aber die Tätigkeit erfüllt mangels Gewinnerzielungsabsicht nicht mehr die Voraussetzungen, um sie als gewerbli...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 7.7.2.6 Abgrenzung zum Ausscheiden eines Mitunternehmers gegen Sachwertabfindung

Rz. 177o Als Unterart der Betriebsaufgabe ist die echte Realteilung i. S. des Realteilungserlasses[1] auf die Aufgabe des mitunternehmerischen Betriebs gerichtet, erfolgt also zum Zweck der Auflösung der Mitunternehmerschaft. Die "echte" Realteilung ist deshalb begrifflich vom Ausscheiden eines einzelnen Mitunternehmers abzugrenzen, auch wenn der Ausscheidende nicht mit Geld...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 7.4.2 Ausübung des Wahlrechts nach § 16 Abs. 3b EStG

Rz. 147a § 16 Abs. 3b EStG wurde mit dem Steuervereinfachungsgesetz 2011[1] eingefügt. Damit wird das von der Rspr.[2] entwickelte Wahlrecht bei Betriebsverpachtung (R 16 Abs. 2 EStR 2012) und Betriebsunterbrechung (H 16 Abs. 2 "Betriebsunterbrechung" EStH 2019) erstmals gesetzlich geregelt. Die Regelung ist anwendbar auf Betriebsaufgaben i. S. d. § 16 Abs. 3 EStG, die nach ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 4.2 Unentgeltliche Übertragungen

Rz. 59 Unentgeltliche Übertragungen sind keine Veräußerungen. Dies entspricht dem gebräuchlichen Wortsinn (veräußern = verkaufen). Zwar ließe sich der Begriff "Veräußerung" auch als Gegensatz zu dem Begriff der "Entäußerung" als – entgeltliche und unentgeltliche – Rechtsübertragung im Gegensatz zur Aufgabe eines Rechts verstehen[1]. § 16 EStG geht jedoch erkennbar von der En...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 9.1.2 Freibetragsregelung

Rz. 253 Mit Wirkung für Veräußerungen nach dem 31.12.1995 (§ 52 Abs. 19a S. 2 EStG a. F., jetzt: § 52 Abs. 34 S. 5 EStG) ist die Freibetragsregelung neu geregelt worden.[1] Seither bezweckt die Vorschrift ausschließlich eine steuerliche Begünstigung wegen Alters und Berufsunfähigkeit. Der Freibetrag wegen Alters oder Berufsunfähigkeit kann für jeden Fall einer Betriebsveräuß...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 7.2 Entstrickung

Rz. 143 Handlungen, die nicht mit Aufgabeabsicht vorgenommen werden, behandelt die Rspr. gleichwohl in Sonderfällen wie Aufgabehandlungen, wenn durch sie eine spätere Erfassung der stillen Reserven unmöglich wird[1]. Dies ist bei der sog. Entstrickung der Fall, wenn ein inländischer Unternehmer seinen Betrieb ins Ausland verlegt und ein mit dem ausl. Staat bestehendes DBA da...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 6.3 Der Teilbetrieb (§ 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG)

Rz. 113 Der Veräußerung des ganzen Gewerbebetriebs ist die eines Teilbetriebs gleichgestellt. Die Einbeziehung der Teilbetriebsveräußerung war bereits in § 30 EStG 1925 enthalten. Die Teilbetriebsaufgabe ist der Veräußerung gleichgestellt (Rz. 99). Die Teilbetriebsveräußerung vollzieht sich im Rahmen eines fortbestehenden Gewerbebetriebs, denn es wird nur ein Teil des Gesamtb...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 8.3.2 Abgrenzung zum laufenden Gewinn

Rz. 235 Gewinnverwirklichungsvorgänge gehören zum Aufgabevorgang, soweit sie nicht dem laufenden Geschäftsverkehr zuzurechnen sind (Rz. 71ff.). Dem laufenden Geschäftsverkehr zuzurechnen sind die Veräußerungshandlungen, auf die der ursprüngliche Geschäftszweck gerichtet war, auch soweit sie durch die bevorstehende Geschäftsaufgabe motiviert sind. Deshalb gehört die Veräußeru...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 2.2 Das Verhältnis der Begriffe zueinander

Rz. 20 Bei dieser Definition der Begriffe schließen sich Veräußerung und Aufgabe gegenseitig aus: Veräußerung des (ganzen) Gewerbebetriebs bedeutet entgeltliche Übertragung in einem Vorgang auf einen Dritten, der dadurch notwendigerweise in die Lage versetzt wird, den Betrieb als solchen weiterzuführen; Aufgabe des Gewerbebetriebs bedeutet Beendigung des unternehmerischen Enga...mehr