Fachbeiträge & Kommentare zu Beschäftigung

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Illegale Ausländerbeschäftigung (§§ 10, 10a, 11 SchwarzArbG)

Rz. 1276 [Autor/Stand] Die Straftatbestände der illegalen Ausländerbeschäftigung (§§ 10, 10a, 11 SchwarzArbG) knüpfen an die Ordnungswidrigkeitentatbestände des § 404 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 3 und 4 SGB sowie der § 4 Abs. 3 Satz 2, § 98 Abs. 2a, Abs. 3 Nr. 1 AufenthG an. Die ausbeuterische illegale Ausländerbeschäftigung stellt § 10 SchwarzArbG unter Freiheitsstrafe bis zu drei Ja...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Erscheinungsformen und gesetzliche Maßnahmen

a) Erscheinungsformen Rz. 1261 [Autor/Stand] Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung in all ihren Erscheinungsformen vernichten Arbeitsplätze, verzerren den Wettbewerb und verursachen enorme Einnahmeausfälle bei den Sozialkassen und dem Fiskus. Sie umfassen vielfältige Verstöße gegen sozialversicherungsrechtliche und steuerliche Pflichten[2]. Zum einen betrifft das die Besch...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Finanzkontrolle Schwarzarbeit

a) Organisation Rz. 1285 [Autor/Stand] Zur Koordinierung der Ermittlungen der zuständigen Behörden von Zoll, Arbeitsverwaltung, Finanzbehörden und Polizei zur Bekämpfung illegaler Beschäftigung, Schwarzarbeit und Scheinselbständigkeit ist seit Beginn des Jahres 2004 der Arbeitsbereich "Finanzkontrolle Schwarzarbeit" (FKS) der Zollverwaltung eingerichtet worden[2]. Nach der Ums...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Erscheinungsformen; Lohnsteuerhinterziehung

Rz. 1265 [Autor/Stand] Als Erscheinungsformen der legal definierten illegalen Beschäftigung gelten insbesondere: die illegale Ausländerbeschäftigung (vgl. § 404 Abs. 1, 2 Nr. 3, 4, 20 und 26 SGB III, §§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1a, 1b, 2, 2a und 7b AÜG, § 23 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 AEntG, §§ 10, 10a und 11 SchwarzArbG; näheres dazu s. Rz. 1277 ff.). Verstöße gegen Mindestar...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Vergabe- und gewerberechtliche Maßnahmen, Haftungsregelungen

Rz. 1284 [Autor/Stand] Bewerber um einen Bauauftrag können bis zu einer Dauer von drei Jahren von der Teilnahme an Wettbewerben um öffentliche Aufträge ausgeschlossen werden, wenn sie wegen Schwarzarbeit oder illegaler Beschäftigung zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße von weni...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / d) Straf- und Bußgeldtatbestände nach dem SchwarzArbG

aa) Bußgeldtatbestände (§ 8 SchwarzArbG) Rz. 1273 [Autor/Stand] Eine Vielzahl von Verstößen ist nach § 8 SchwarzArbG als Ordnungswidrigkeit ausgestaltet, die mit Geldbuße geahndet werden können[2]. Inzwischen wurden die Bußgeldnormen in § 8 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a–c SchwarzArbG gestrichen, da sie in der Praxis nahezu bedeutungslos waren. Sie setzten eine vorsätzliche Begehung ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 9. Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen (§ 266a StGB)

Rz. 1340 [Autor/Stand] Bei Schwarzarbeit sind bei der Berechnung der Höhe der vorenthaltenen Sozialversicherungsbeiträge nach § 266a StGB die Vorgaben des § 14 Abs. 2 Satz 2 SGB IV zu beachten. Danach ist bei illegaler Beschäftigung stets von einer Nettolohnvereinbarung auszugehen, auch wenn dies zu einem Bruttoarbeitsentgelt führen kann, das den Wert der Arbeitsleistung übe...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Beitragsvorenthaltung (§ 266a StGB)

Rz. 1268 [Autor/Stand] Ein Verfahren wegen Lohnsteuerhinterziehung bei Schwarzarbeit zieht regelmäßig ein Ermittlungsverfahren wegen des Vorenthaltens von Arbeitsentgelt hinsichtlich der Sozialversicherungsbeiträge (§ 266a StGB) nach sich. Bei der Beitragsvorenthaltung gem. § 266a StGB handelt es sich um ein Sonderdelikt, denn für die Zahlung und ordnungsgemäße Anmeldung und...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Straf- und Bußgeldtatbestände nach dem AÜG

a) Straftatbestand (§ 15 AÜG) Rz. 1306 [Autor/Stand] Straf- und Bußgelddelikte im Zusammenhang mit der illegalen Arbeitnehmerüberlassung sieht auch das AÜG selbst vor[2]. Rz. 1306.1 [Autor/Stand] Der Verleih nichtdeutscher Arbeitnehmer ohne Genehmigung (§ 15 AÜG) wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft. Strafbar ist nur vorsätzliches Handeln, bei F...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 11. Schätzung der Höhe des Schwarzlohns

Rz. 1341 [Autor/Stand] Bei Schwarzlohnzahlungen unter Verwendung von Abdeckrechnungen darf der Tatrichter bei der Bestimmung des Beitragsschadens nach § 266a StGB bzw. der hinterzogenen Lohnsteuer die Höhe des an die Arbeitnehmer ausbezahlten Schwarzlohns schätzen, soweit zu einer konkreteren Bestimmung – etwa anhand erbrachter Arbeitszeiten und konkreter, branchenüblicher o...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Legaldefinition

Rz. 1264 [Autor/Stand] Zweck des Gesetzes ist die Bekämpfung der Schwarzarbeit und – so nunmehr ausdrücklich – der illegalen Beschäftigung (§ 1 Abs. 1–3 SchwarzArbG). Durch die Neuregelung wurden die Erscheinungsformen um neue aktuelle Phänomene erweitert, wie z.B. die Arbeitsausbeutung und der damit verbunden Menschenhandel (§ 1 Abs. 3 Nr. 5, § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 SchwarzA...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / g) Verstöße gegen Rechnungslegungspflichten

Rz. 1283 [Autor/Stand] Gemäß § 14b Abs. 1 Satz 5 UStG haben auch Privatpersonen eine Rechnungsaufbewahrungspflicht von zwei Jahren[2]. Verstöße im Rahmen der Vorlegungspflicht durch private Leistungsempfänger können gem. § 26a Abs. 1 Nr. 3 UStG mit Geldbußen bis zu 500 EUR geahndet werden. Verstöße gegen die Rechnungsausstellungs- und -aufbewahrungspflichten für Unternehmer ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / f) Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit Prüfungen

Rz. 1282 [Autor/Stand] Insoweit können die Nichtvorlage von Ausweispapieren oder des sog. schriftlichen Hinweises (vgl. § 2a Abs. 2 SchwarzArbG) bei Prüfungen der Zollverwaltung oder die Verletzung der Mitwirkungs- und Duldungspflichten anlässlich einer solchen Prüfung (s. dazu §§ 3, 4, 5 Abs. 3 SchwarzArbG sowie § 17 Satz 1 AEntG in Rz. 1288 ff.) als Ordnungswidrigkeiten ge...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / VI. Illegale Arbeitnehmerüberlassung

Schrifttum: Ankersen, Neues Arbeitnehmerüberlassungsgesetz seit 1.3.2003 bundesweit in Kraft, NZA 2003, 421; Bauer/Heimann, Leiharbeit und Werkvertrag – Achse des Bösen?, NJW 2013, 3287; Benkert, Änderungen im AÜG durch Hartz III, BB 2004, 998; Boemke/Lembke, Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, 2013; Brand, Novellierung des AÜG, ZTR 2013, 59; Feldkamp, Die Arbeitnehmer-Überlassun...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Bußgeldtatbestände (§ 8 SchwarzArbG)

Rz. 1273 [Autor/Stand] Eine Vielzahl von Verstößen ist nach § 8 SchwarzArbG als Ordnungswidrigkeit ausgestaltet, die mit Geldbuße geahndet werden können[2]. Inzwischen wurden die Bußgeldnormen in § 8 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a–c SchwarzArbG gestrichen, da sie in der Praxis nahezu bedeutungslos waren. Sie setzten eine vorsätzliche Begehung voraus. Damit lag regelmäßig eine Strafb...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 5. Darlegungs- und Beweislast

Rz. 1259 Der Berechtigte trägt die volle Darlegungs- und Beweislast dafür, dass er zum entsprechenden Einsatzzeitpunkt trotz seiner notwendigen Bemühungenkeine angemessene Erwerbstätigkeit erlangen konnte und weiterhin nicht erlangen kann. Er muss im Einzelnen darlegen, welche Schritte er unternommen hat, um einen Arbeitsplatz zu finden und sich bietende Erwerbsmöglichkeiten ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Schätzung im Strafverfahren

Rz. 486 [Autor/Stand] Auch im Steuerstrafverfahren können für die Ermittlung der verkürzten Beträge die Besteuerungsgrundlagen geschätzt werden, wenn feststeht, dass der Stpfl. einen Besteuerungstatbestand erfüllt hat, das Ausmaß der tatsächlichen Besteuerungsgrundlagen aber ungewiss ist[2]. Es darf aber nicht vorschnell auf eine Schätzung ausgewichen werden, etwa dann nicht...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 3. Der Einsatzzeitpunkt

Rz. 1175 Weitere Voraussetzung zur Erlangung von Altersunterhalt nach § 1571 BGB ist das Vorliegen einer Einsatzzeit nach § 1571 Nr. 1–3 BGB, also Scheidung, Beendigung der Kindesbetreuung oder Wegfall des Unterhaltsanspruchs nach §§ 1572, 1573 BGB . Es muss eine geschlossene "Anspruchskette" im Sinne des durchgehenden Fehlens einer Erwerbsobliegenheit vorliegen. Entweder muss...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / VII. Lohnsteuer

Schrifttum: Beyer, Die Neuregelungen der Anweisungen für das Straf- und Bußgeldverfahren (Steuer) – AStBV (St) 2017, AO-StB 2017, 43; Brand, Geschäftsführerhaftung und die Beweislast des Sozialversicherungsträgers bei Beitragsvorenthaltung, ZHW 2013, 146; Büttner, Abdeckrechnungen: Tat, Schadensermittlung und Haftungsinanspruchnahme "nach Schema F", PStR 2013, 115; Burhoff, H...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 23. Permanenter Lohnsteuerjahresausgleich

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§ 2 Kindesunterhalt / 1. Die Erwerbsobliegenheit minderjähriger Kinder

Rz. 194 Allerdings sind auch minderjährige Kinder grundsätzlich verpflichtet zur Deckung des eigenen Lebensbedarfs einer Erwerbstätigkeit nachzugehen,[250] wenn nicht wichtige Gesichtspunkte dem entgegenstehen.[251] Kommt der Minderjährige dieser Verpflichtung nicht nach, indem er die Schule nicht mehr besucht und keine Ausbildung beginnt, verstößt er mit diesem Verhalten ge...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / dd) Kinderbetreuungskosten als Werbungskosten

Rz. 644 Für erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten nach § 4f EStG gilt: Als außergewöhnliche Belastungen konnten Kinderbetreuungskosten bis 2005 nach § 33c EStG abgezogen werden. Ab dem Kalenderjahr 2006 sind die Kinderbetreuungskosten entweder als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben oder als Sonderausgaben i.S.v. § 10 S. 1 Nr. 5 und 8 EStG neben dem Pauschbetrag abziehbar. ...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / d) Kinderbetreuungskosten i.S.v. § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG

Rz. 845 Ab 2012 [639] werden Kinderbetreuungskosten ausschließlich als Sonderausgaben i.S.d. § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG steuerlich berücksichtigt. Erwerbsbedingte und nicht erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten werden nicht mehr differenziert. Auf die persönlichen Anspruchsvoraussetzungen, wie z.B. Erwerbstätigkeit oder Ausbildung der Kindeseltern, kommt es nicht mehr an. Unter d...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Verfahren und Rechtsschutz

Rz. 1295 [Autor/Stand] Im Verwaltungsverfahren herangezogene Zeugen und Sachverständige werden gem. § 20 SchwarzArbG in entsprechender Anwendung des JVEG entschädigt. Auf die Erl. zu § 405 wird verwiesen. Rz. 1296 [Autor/Stand] Gemäß § 22 SchwarzArbG ist auf das Verwaltungshandeln der Zollbehörden die AO sinngemäß anwendbar. Gegen Prüfungsanordnungen gem. § 2 Abs. 1 SchwarzAr...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / II. Einzelne Anknüpfungspunkte

Rz. 804 [Autor/Stand] AO 1931, StAnpG 1934 und AO 1977. Das StAnpG v. 16.10.1934[2] änderte mit seinen §§ 13, 14 die Begriffe Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt in einigen Punkten gegenüber den §§ 80, 81 AO 1931.[3] Soweit keine Änderungen erfolgten, behielt die frühere Rspr. zum Wohnsitzbegriff Bedeutung.[4] Im Grundsatz ist dem auch heute zuzustimmen, es sei denn, Entsch...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Die die Steuer verwaltende FinB

Rz. 7 [Autor/Stand] 1. Unter Verwaltung der Steuer ist jede Tätigkeit zu verstehen, die der Durchsetzung des Steueranspruchs oder der steuerlichen Pflichten dient (vgl. § 347 AO)[2]. Gemeint ist damit ausschließlich die normative Verwaltungskompetenz, nicht die tatsächliche[3]. Nicht dazu zählen bloße Mitwirkungshandlungen der FinB etwa im Rahmen der Amtshilfe oder im Rahmen...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Bemessung der Steuerverkürzung

a) Einseitige Verkürzung durch den Arbeitgeber Rz. 1323 [Autor/Stand] Eher selten kommt es vor, dass der Arbeitgeber die Lohnsteuer zwar einbehält, sie aber ohne Wissen des Arbeitnehmers nicht anmeldet und damit nicht abführt. Dann bleibt der vertraglich vereinbarte Bruttolohn die Bemessungsgrundlage für die hinterzogene Lohnsteuer, weil in diesem Fall dem Arbeitnehmer die Lo...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (3) Berufsverbot (§ 70 StGB)

Schrifttum: Gehm, Strafrechtliche Fallstricke für den steuerlichen Berater bei Wahrnehmung seines Mandats, Stbg 2010, 165; Höpfner/Schwartz, Strafbarkeitsrisiken für Steuerberater – Fallstricke in der Beratungspraxis, PStR 2014, 61; Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 5. Aufl. 2012, Rz. 521 ff.; Sieja, Strafrechtliche Beteiligung des steuerlichen Beraters ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Zusammentreffen mit anderen Delikten

Rz. 61 [Autor/Stand] Hat der Täter neben der (angemeldeten) Lohnsteuer auch keine Sozialversicherungsbeiträge abgeführt, besteht zwischen § 380 AO und § 266a StGB i.d.R. Tatmehrheit[2]. Tatmehrheit ist auch möglich mit den Bußgeldtatbeständen der Steuergefährdung nach § 379 AO (s. § 379 Rz. 711 f.) und der Verletzung der Aufsichtspflicht nach § 130 OWiG (s. Rz. 19) sowie § 1...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / e) Ausbildung

Rz. 451 Befindet sich ein Ehegatte zum Zeitpunkt der Trennung in einer Berufsausbildung oder in einem Studium, so kann er dies fortsetzen, wenn die Ausbildung oder das Studium bisher im Einvernehmen mit dem anderen Ehegatten betrieben worden ist. Das Studium/die Berufsausbildung muss jedoch zielstrebig betrieben werden. Der Abschluss muss zu erwarten sein. Rz. 452 Es ist uner...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / aa) Der Schulabschluss

Rz. 113 Selbst wenn das Kind sich um einen Ausbildungsplatz rechtzeitig[150] bemüht hat, entsteht für das Kind ein Zeitraum Schulabschluss und Ausbildungsbeginn als Freizeit. Diesen muss das Kind mit einer Beschäftigung überbrücken.[151] Rz. 114 Nach Abschluss der Schulausbildung muss das Kind eine Berufsausbildung aufnehmen. Unterlässt es das und kann keine weitreichenden Be...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Verwaltungsrechtliche Folgen

a) Untersagung der Gewerbeausübung Schrifttum: App, Auskünfte der Finanzämter an die Gewerbebehörden mit dem Ziel einer Gewerbeuntersagung, LKV 1993, 192; Arndt, Steuergeheimnis, steuerliche Unzuverlässigkeit und gewerberechtliches Untersagungsverfahren, GewArch 1998, 281; Bellinghausen, Nebenfolgen eines Strafverfahrens, ZWH 2013, 395; Carlé, Verwaltungs- und berufsrechtliche...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / b) Der Umfang der gesteigerten Erwerbsobliegenheit des Unterhaltsschuldners in den Fällen des § 1603 Abs. 1 und 2

Rz. 364 Die Unterhaltsschuldner müssen grundsätzlich alle verfügbaren Mittel für den eigenen und den Unterhalt der minderjährigen unverheirateten Kinder sowie privilegiert Volljährigen gleichmäßig verwenden. Aus der verschärften Haftung ergeben sich für die Unterhaltsschuldner über § 1603 Abs. 1 hinausgehende Verpflichtungen. Unter Umständen wird die Leistungsfähigkeit eines ...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 1. Sozialrechtliche Aspekte

Rz. 1673 Während des Getrenntlebens ändert sich an der Krankenversicherung grundsätzlich nichts, die Familienversicherung des § 10 SGB V besteht weiter. Voraussetzung hierfür ist u.a., dass die Merkmale des § 10 Abs. 1 Nr. 2–5 SGB V nicht erfüllt sind. Hier können beim sog. begrenzten Realsplitting Probleme auftreten. Beim begrenzten Realsplitting können gemäß § 10 Abs. 1 Ziff...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 29. Jahressteuergesetz 2020

Rz. 97 Flexibilisierung des Investitionsabzugsbetrags (IAB) § 7g Abs. 1 EStG wird wie folgt gefasst: Zitat Steuerpflichtige kann für die künftige bewegliche Anschaffung oder Herstellung von abnutzbaren Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die mindestens bis zum Ende des Wirtschaftsjahres der Anschaffung oder Herstellung folgenden Wirtschaftsjahres vermietet oder in einer inlä...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / j) Ausbildungsbedarf/Ausbildungsunterhalt

Rz. 736 Der Unterhaltsanspruch eines Kindes umfasst auch die Kosten einer angemessenen Vorbildung zu einem Beruf (§ 1610 Abs. 2). Rz. 737 Der Anspruch auf Ausbildungsunterhalt besteht bereits seiner Natur nach nur im Verhältnis der Kinder zu ihren Eltern, nicht dagegen umgekehrt. Es kommt entscheidend auf die Anlagen und Fähigkeiten des Kindes und auf die wirtschaftliche Leis...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. "Nichteinbehalten" der Steuerabzugsbeträge

Rz. 32 [Autor/Stand] Unter "Einbehalten" kann nur die Nichtauszahlung der rechnerisch dem Steuerabzug entsprechenden Beträge an den Steuerschuldner verstanden werden. Es kommt nicht darauf an, ob der zum Abzug Verpflichtete die Beträge tatsächlich aus seinem sonstigen Vermögen ausgesondert hat, also entweder bar beiseitelegt oder auf einem gesonderten Konto bereithält oder n...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Steuerliche Grundlagen

Rz. 1348 [Autor/Stand] Die Bauabzugsteuer wurde mit dem Gesetz zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe (EIBE) vom 30.8.2001[2] mit Wirkung zum 1.1.2002 eingeführt und ist in den §§ 48–48d EStG geregelt. Siehe näher dazu § 380 Rz. 29.1 ff. Rz. 1348.1 [Autor/Stand] Ziel des Gesetzes war es, die Schwarzarbeit zu bekämpfen und Steueransprüche des deutschen Fiskus bei Ba...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 5. Steuerermäßigungen im Rahmen des Haushalts

Rz. 970 ▪ Haushaltsnahes Beschäftigungsverhältnis, § 35a EStG [796] Auf Antrag ermäßigt sich auch für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, die in einem inländischen Haushalt des Steuerpflichtigen ausgeübt werden, die tarifliche Einkommensteuer, vermindert jedoch um die sonstigen Steuerermäßigungen. Rz. 971 ▪ Definition haushaltsnahes Beschäftigungsverhältnis Ein haushaltsna...mehr

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FoVo 10/2023, Der Pfändungsschutz für das Weihnachtsgeld?

Im Oktober ist Weihnachten – vermeintlich – natürlich noch weit entfernt. Vollstreckungsrechtlich ist Weihnachten schon sehr nahe. Unpfändbare Weihnachtsvergütungen Nach § 850a Nr. 4 ZPO sind Weihnachtsvergütungen bis zur Hälfte des Betrags, dessen Höhe sich nach Aufrundung des monatlichen Freibetrags nach § 850c Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 4 auf den nächsten vollen 10-Euro-...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Abgabenrechtliche Zuständigkeit (§ 388 Abs. 1 Nr. 2 AO)

Schrifttum: Buse, Zuständigkeit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit zur Verfolgung von Steuerstraftaten, AO-StB 2007, 80; Köhler/Brockmann, Überblick über das JStG 2007 – Umfangreiche Änderungen quer durch das Steuerrecht, NWB 2006, 4273; Olgemöller, Zuständigkeitsfolgen bei (Wohn-)Sitzverlegung, Stbg 2008, 68; Tormöhlen/Klepsch, Besteuerungsdefizite durch Zuständigkeitskonflik...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 4. Jahressteuergesetz 2010, insb. Auswirkung für Kinder, Familie, Unterhalt und Krankenversicherung gemäß Wachstumsbeschleunigungs- und Bürgerentlastungsgesetz

Rz. 15 Der Grundfreibetrag wird auf 8.004 EUR für Alleinstehende und für Ehepaare auf 16.009 EUR angehoben. Rz. 16 Faktorverfahren: Ehepaare haben zusätzlich zu den Steuerklassenkombinationen III/V bzw. IV/IV die Möglichkeit, auf der Lohnsteuerkarte jeweils die Steuerklasse IV in Verbindung mit einem Faktor eintragen zu lassen. Ab 2010 gibt es also eine dritte mögliche Kombin...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 3. Fortsetzung einer ausgeübten Erwerbstätigkeit

Rz. 473 Der Schutz des § 1361 Abs. 2 BGB für das erste Trennungsjahr gilt nicht für den bei Trennung erwerbstätigen Ehegatten einer Doppelverdienerehe. Da die ehelichen Lebensverhältnisse "fortzuschreiben" sind, hat grundsätzlich jeder Ehegatte nach der Trennung seine bisherige Erwerbstätigkeit fortzusetzen.[498] Rz. 474 Aufgeben kann ein Ehepartner diese Tätigkeit nur in bes...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Zivilrechtliche Folgen

Rz. 1181 [Autor/Stand] Verträge, die mit einer Steuerhinterziehung verbunden sind, sind nicht ohne weiteres gem. §§ 134, 138 BGB nichtig [2], sondern nur dann, wenn die Steuerhinterziehung der Hauptzweck des Vertrages ist[3]. Nichtig ist z.B. die Gewährung eines Darlehens zum Ankauf unverzollter Zigaretten[4], nicht aber ein Kaufvertrag über unversteuerte Zigarren, wenn der V...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 4. Begrenzung und Herabsetzung des Anspruchs

Rz. 1216 Hat der Unterhaltsberechtigte bereits vor Eingehung der Ehe über gesicherte Erkenntnisse hinsichtlich seiner Erkrankung verfügt und diese Umstände verschwiegen, kann eine Unterhaltsbegrenzung nach § 1579 Nr. 8 BGB wegen grober Unbilligkeit in Frage kommen.[1273] Wie jeder andere nacheheliche Unterhaltsanspruch kann auch der Unterhalt wegen Krankheit nach § 1572 BGB z...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / 3. Verhinderter beruflicher Aufstieg/Verlust von Karrierechancen

Rz. 40 Die Unterhaltsberechtigte beruft sich darauf, durch die Ehe sei ihr ein beruflicher Aufstieg verwehrt worden. Zu differenzieren ist zwischen Rz. 41 Geht es um die übliche En...mehr

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ZErb 10/2023, Wegzug aus steuerlichen Gründen

Deininger (Hrsg.) 3. Auflage 2023 290 Seiten, 49 EUR zerb verlag, ISBN 978-3-95661-140-7 Die Bereitschaft, aus steuerlichen Gründen Deutschland den Rücken zu kehren und in das benachbarte Ausland, insbesondere in die Schweiz, nach Österreich oder nach Italien wegzuziehen, hat in den letzten Jahren nicht nur stetig, sondern sogar ganz dramatisch zugenommen. Zogen in den Anfangsja...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 4. Umfang und Dauer des Anspruches

Rz. 1250 Geschuldet wird der volle eheangemessene Unterhalt (§ 1578 Abs. 1 S. 1 BGB). Wird eine zumutbare Vollzeittätigkeit aus Gründen der Arbeitsmarktsituation nicht ausgeübt, geht der Berechtigte aber einer angemessenen Teilzeitbeschäftigung nach, beschränkt sich der Anspruch auf den durch die Teilzeittätigkeit noch nicht gedeckten vollen Unterhaltsbedarf.[1312] Rz. 1251 I...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / b) Bemühen um angemessene Erwerbstätigkeit gem. § 1574 Abs. 2 BGB

Rz. 1239 Der Anspruch auf Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit setzt voraus, dass objektiv keine reale Beschäftigungschance für den Berechtigten existiert.[1297] Bei der zu suchenden Erwerbstätigkeit muss es sich um eine angemessene Erwerbstätigkeit im Sinne der Definition des § 1574 Abs. 2 BGB handeln. Sie muss daher der Ausbildung, den Fähigkeiten, einer ggf. früheren Erwerbstä...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Steuerhinterziehung

a) Abdeckrechnungen Rz. 1301 [Autor/Stand] Bei unerlaubter Arbeitnehmerüberlassung werden regelmäßig Steuerstraftaten begangen. Durch falsche Lohn- und Umsatzsteuervoranmeldungen versuchen die illegalen Verleiher, den Differenzbetrag zwischen den erzielten Erlösen und den tatsächlich an die Arbeitnehmer ausgezahlten Löhnen für sich zu erhalten[2]. Zur Verschleierung der Steue...mehr