Fachbeiträge & Kommentare zu Bemessungsgrundlage

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Verzicht auf gesonderte Wertfeststellungen

Rz. 28 [Autor/Stand] Die Finanzverwaltung erlaubt es sich, auf ein Bewertungsverfahren nach § 151 Abs. 1 Satz 1 BewG in Fällen geringer Bedeutung, einvernehmlich mit den Verfahrensbeteiligten, zu verzichten. Solche Fälle sollen insbesondere dann vorliegen, wenn der Verwaltungsaufwand der Beteiligten außer Verhältnis zur steuerlichen Auswirkung stehe und der festzustellende W...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Gewinnkorrekturen beim Übergang zur Einnahme-Überschussrechnung

Rn. 335 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Geht der LuF von der Durchschnittssatzbesteuerung zur EÜR über, hat er keine Anfangsbilanz zu erstellen, sondern lediglich für Zwecke einer zutreffenden Übergangsgewinnermittlung eine sog Überleitungsrechnung aufzustellen (BFH v 12.12.2013, BFH/NV 2014, 514); in dieser können keine Bilanzierungswahlrechte ausgeübt werden (s Rn 319). Rn. 336...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 76. Gesetz zum Abbau von Hemmnissen bei Investitionen in der Deutschen Demokratischen Republik einschl Berlin (Ost) (DDR-Investitionsgesetz – DDR-IG) vom 26.06.1990 BGBl I 90, 1143

Rn. 90 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Nachrichtlich vorab: Das DDR-IG hat in den §§ 1 u 2 folgende Bestimmungen außerhalb des EStG eingeführt:mehr

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Praxis-Beispiele: Direktver... / 2.3 Gehaltsumwandlung aus laufendem Arbeitslohn, pauschal besteuert

Sachverhalt Eine Arbeitnehmerin hat ein Gehalt von 3.500 EUR, Steuerklasse IV, kinderlos, keine Kirchensteuer, 0,9 % KV-Zusatzbeitrag. Die vor dem 1.1.2005 abgeschlossene Direktversicherung wird durch Umwandlung von laufendem Arbeitslohn mit 146 EUR monatlich finanziert. Die pauschale Lohnsteuer wird auf die Arbeitnehmerin abgewälzt. Wie ist die Direktversicherung lohnsteuer-...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 114. Gesetz zur Senkung der Steuersätze und zur Reform der Unternehmensbesteuerung (StSenkG) v 23.10.2000, BGBl I 2000, 1433

Rn. 134 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Nach der Verabschiedung des StEntlG 1999/2000/2002 im April 1999 und dem Reparaturgesetz, dem StBereinG 1999 im Dezember 1999, ist es der Bundesregierung gelungen, das StSenkG rechtzeitig vor Inkrafttreten im Jahr 2001 zu verabschieden. Nachdem bereits im Frühjahr 1999 mit den Brühler Empfehlungen das Konzept der geplanten Unternehmenssteuer...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Verfassungsmäßigkeit

Rn. 9 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Die Ausgestaltung des SolZ als Ergänzungsabgabe zur ESt und zur KSt ist verfassungsrechtlich unbedenklich (BFH BStBl II 2012, 43; BFH/NV 2011, 1685). Die Abgabe stellt eine Ergänzung der ESt und KSt dar, die mit dem GG vereinbar ist, da es im Verhältnis zum StPfl ohne weiteres zulässig gewesen wäre, die ESt bzw die KSt zu erhöhen (vgl BVerfG ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Grundbesitzwerte (Nr. 1)

Rz. 17 [Autor/Stand] Grundbesitzwerte werden nur dann gesondert festgestellt, wenn sie für die Festsetzung der Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer, für Feststellung im Rahmen der Erbschafts- bzw. Schenkungsbesteuerung oder für die Festsetzung der Grunderwerbsteuer von Bedeutung sind. Die Entscheidung darüber, ob eine Feststellung von Bedeutung ist, trifft bei Grundstücken des Gr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Rn. 21 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Soweit das SolZG keine eigenständigen Verfahrensregelungen enthält, gelten die Regelungen der AO . Rn. 22 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Für den SolZ sind allerdings weder nach § 149 AO noch nach dem SolZG Steuererklärungen abzugeben. Lediglich für die Maßstabsteuern ESt und die KSt müssen Steuererklärungen abgegeben werden, die vom FA dann auch b...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 232. Gesetz zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie (ATAD-Umsetzungsgesetz – ATADUmsG) v 25.06.2021, BGBl I 2021, 2035

Rn. 252 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Die Umsetzung der ATAD in das EStG betrifft folgende Bereiche: Art 5 ATAD: Die Richtlinie zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken mit unmittelbaren Auswirkungen auf das Funktionieren des Binnenmarktes (Anti-Steuervermeidungs-Richtlinie/ATAD) verpflichtet die EU-Mitgliedstaaten in Art 5 ATAD zur Anpassung ihrer steuerlichen Regelungen zu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / db) Persönlich haftende Gesellschafter

Rn. 174a Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Der Begriff "persönlich haftende Gesellschafter" knüpft typisierend an die §§ 128, 161 Abs 1 HGB an und bedeutet idS unmittelbare Haftung für gesetzliche und rechtsgeschäftliche Verbindlichkeiten (s Rn 175) gegenüber den Gesellschaftsgläubigern mit dem gesamten Vermögen. Für die Frage, ob ein Gesellschafter iSd § 15 Abs 3 Nr 2 EStG unbesch...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 159. Jahressteuergesetz 2008 v 20.12.2007, BGBl I 2007, 3150

Rn. 179 Stand: EL 79 – ET: 05/2008 Historie: Die Bundesregierung hat am 08.08.2007 den Entwurf des Jahressteuergesetzes 2008 (JStG 2008) beschlossen mit zahlreichen Einzelmaßnahmen, die – so war in der Gesetzesbegründung zu lesen – dem Bürokratieabbau, der Steuervereinfachung (stereotype Behauptung ohne Substanz) und der Rechtsbereinigung dienen sollen. Zum Bürokratieabbau sol...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. ABC der gewerblichen Tätigkeit, Abgrenzung insb zu den Katalog- u diesen ähnlichen Berufen des § 18 EStG

Rn. 127a Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Bei den nachfolgend alphabetisch geordneten Einzelfällen aus der Rspr geht es bei der Prüfung der Frage, ob ein Gewerbebetrieb mit GewStPfl (bei Gewerbeertrag über EUR 24 500) und Kammerzugehörigkeit in einer IHK vorliegt, insbesondere um die Abgrenzung gegenübermehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Aus Sicht der Betriebs-KapGes

Rn. 390 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Das Stichwort führt aus der Sicht der Betriebs-KapGes, die den Pachtzins als BA absetzen will, zur Frage des fremdüblich angemessenen Pachtzinses (s nachfolgend) und den Folgen unangemessen niedrigen bzw unangemessen hohen Pachtzinses, nämlich unter ertragsteuerlichen Aspekten zur Frage des Vorliegens einer verdeckten Einlage bei zu fehlende...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 153. Jahressteuergesetz 2007 v 13.12.2006, BStBl I 2007, 28

Rn. 173 Stand: EL 74 – ET: 05/2007 Mit dem JStG 2007 hatte die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorgelegt, der vor allem redaktionelle Änderungen und Reaktionen des Gesetzgebers auf unliebsame Rspr des BFH enthalten sollte (BT-Drucks 16/2712 v 26.09.2006). Durch die Beratungen im Finanzausschuss sind vor allem aufgrund von Vorschlägen des Bundesrates noch Veränderungen erf...mehr

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Lohnsteuer-Jahresausgleich ... / 7 Jahresausgleich Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag

Wird für den Arbeitnehmer ein Lohnsteuer-Jahresausgleich durchgeführt, ist gleichzeitig auch der Solidaritätszuschlag und bei kirchensteuerpflichtigen Arbeitnehmern die Kirchensteuer einzubeziehen. Hinweis Freigrenze für den Solidaritätszuschlag seit 2021 Seit dem Jahr 2021 ist beim Lohnsteuer-Jahresausgleich der Solidaritätszuschlag nur zu ermitteln, wenn für das betreffende ...mehr

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Lohnkonto / 4.8 Versorgungsbezüge

Versorgungsbezüge (z. B. Werksrente, Beamtenpension) sind als solche zu bezeichnen. Ihr Zahlbetrag ist aufzuzeichnen (getrennt nach laufender Zahlung und Einmalzahlung), ebenso die zur zutreffenden Berechnung des Versorgungsfreibetrags und des Zuschlags zum Versorgungsfreibetrag erforderlichen Angaben; dies sind regelmäßig die Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetra...mehr

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Lohnsteuer-Jahresausgleich / 5 Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer

Neben dem Lohnsteuer-Jahresausgleich hat der Arbeitgeber auch für den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer einen Jahresausgleich vorzunehmen. Maßgebend sind auch insoweit die Steuerklasse und die Zahl der Kinderfreibeträge, die für den letzten Lohnzahlungszeitraum im Kalenderjahr als Lohnsteuerabzugsmerkmale abgerufen wurden. Hinweis Freigrenze für den Solidaritätszusch...mehr

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Sonstige Bezüge im Lohnsteu... / 3.1 Anwendung der Jahreslohnsteuertabelle

Die Lohnsteuer von sonstigen Bezügen wird mit dem Teilbetrag erhoben, der zusammen mit der Lohnsteuer für den laufenden Arbeitslohn der voraussichtlichen Jahreslohnsteuer für den Arbeitslohn des gesamten Kalenderjahres entspricht. Der Steuerabzug von sonstigen Bezügen muss jahresbezogen vorgenommen werden, weil die Besteuerung nach den für laufenden Arbeitslohn geltenden Gru...mehr

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Erstellen der Lohnsteuerbes... / 6.16.1 Angabe der Berechnungsgrundlagen

Damit das Finanzamt bei der Einkommensteuerveranlagung den Versorgungsfreibetrag und den Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag zutreffend ermitteln kann, sind die erforderlichen Angaben – ggf. für jeden Versorgungsbezug einzeln – im Lohnkonto aufzuzeichnen und in die elektronische Lohnsteuerbescheinigung aufzunehmen: Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag, Jahr des Ver...mehr

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Erstellen der Lohnsteuerbes... / 6.16.2 Versorgungsbezüge als laufender Arbeitslohn

In Nummer 29 der Lohnsteuerbescheinigung ist die Bemessungsgrundlage bei laufenden Versorgungsbezügen zu erfassen.[1] Einzubeziehen sind auch – zusätzlich zu den laufenden Versorgungsbezügen – gewährte weitere Zuwendungen und geldwerte Vorteile mit Versorgungscharakter, z. B. steuerpflichtige Fahrtkostenzuschüsse, Freifahrtberechtigungen, Kontoführungsgebühren. Hinweis Brutto...mehr

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Erstellen der Lohnsteuerbes... / 6.16.4 Mehrere Versorgungsbezüge

Fällt der maßgebende Beginn mehrerer laufender Versorgungsbezüge in dasselbe Kalenderjahr (Nummer 30), kann der Arbeitgeber in Nummer 29 der Lohnsteuerbescheinigung die zusammengerechneten Bemessungsgrundlagen dieser Versorgungsbezüge in einem Betrag bescheinigen. In diesem Fall sind auch in Nummer 8 die Versorgungsbezüge zusammenzufassen. Bei mehreren als sonstige Bezüge geza...mehr

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Außergewöhnliche Abnutzung / 5 Weitere Abschreibungen

Wurde für ein Wirtschaftsgut eine AfaA in Anspruch genommen, sind für die folgenden Jahre nur entsprechend niedrigere laufende Abschreibungen anzusetzen. Das Gesetz regelt diese Frage zwar nur für Gebäude.[1] Das Gleiche gilt jedoch auch für andere Wirtschaftsgüter. Die Bemessungsgrundlage für die laufenden Abschreibungen ist um den Betrag der AfaA zu mindern, und zwar ab de...mehr

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Investitionsabzugsbetrag / 4.1.2 Minderung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten

Zum Ausgleich der Gewinnerhöhung nach § 7g Abs. 2 Satz 1 durch die Hinzurechnung von Investitionsabzugsbeträgen aufgrund begünstigter Investitionen können die jeweiligen Anschaffungs- oder Herstellungskosten im Wirtschaftsjahr der Anschaffung oder Herstellung um bis zu 50 % (bzw. 40 % ab 2019)[1] gewinnmindernd herabgesetzt werden. Die Minderung ist beschränkt auf die wirtsc...mehr

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Investitionsabzugsbetrag / 6.1 Zins- und Liquiditätsvorteile

Sowohl der Investitionsabzug als auch die Sonderabschreibungen vermitteln dem Betrieb dem Grundsatz nach keine bleibende Steuerersparnis, sondern lediglich eine Steuerstundung und die damit verbundenen Zins- und Liquiditätsvorteile. Praxis-Beispiel Gewinnverlagerung Der Betrieb, der Ende 2017 die Größenmerkmale des Gesetzes nicht überschreitet, plant für 2020 die Anschaffung b...mehr

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Vergütungsoptimierung durch... / 3.4 Gestellung von Dienstwagen

Eine Entgeltvereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer kann vor Fälligkeit dahingehend geändert werden, dass anstelle von Barlohn ein Dienstwagen oder ein (Elektro-)Dienstrad an den Arbeitnehmer überlassen wird. Die Entgeltumwandlung wird insoweit von der Finanzverwaltung anerkannt, soweit es sich um ein Fahrzeug handelt, das dem Arbeitgeber gehört und dem Arbeitnehm...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.12 Bemessungsgrundlage bei Mehrzweck-Gutscheinen (§ 10 Abs. 1 S. 6 UStG)

Rz. 388a Zum 1.1.2019 mussten in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union die schon 2016 unionsrechtlich beschlossenen[1] Vorschriften für Gutscheine in nationale Regelungen aufgenommen werden. In Deutschland wurden die Regelungen Ende 2018 in das UStG aufgenommen.[2] Die Hauptvorschriften zur Definition der Gutscheine sowie der Abgrenzung von Einzweck-Gutschein und Mehr...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3.1 Anwendungsbereich zur Ermittlung einer Bemessungsgrundlage

Rz. 7a Die Ermittlung einer Bemessungsgrundlage nach § 10 UStG setzt dem Gesetz folgend einen steuerbaren Umsatz voraus. Dazu ist erforderlich, dass ein Unternehmer im Inland eine Leistung im Rahmen eines Leistungsaustauschs ausführt. Allerdings wird die Rechtsgrundlage der Bemessungsgrundlage auch analog für im Inland nicht steuerbare Umsätze herangezogen, die aber dennoch ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.3 Bemessungsgrundlage

Rz. 550 Bemessungsgrundlage für die in § 10 Abs. 6 UStG beschriebenen Personenbeförderungen ist der Betrag, der sich durch ein Multiplizieren des Durchschnittsbeförderungsentgelts nach § 25 UStDV mit der Zahl der Personenkilometer ergibt. Auf diesen Betrag ist der Regelsteuersatz nach § 12 Abs. 1 UStG anzuwenden. 7.3.1 Personenkilometer Rz. 551 Personenkilometer ist nach § 10 ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3.2.2 Bemessungsgrundlage beim Fehlen eines Leistungsaustauschs (§ 10 Abs. 4 UStG)

Rz. 14 Die wichtigsten steuerbaren Umsätze des Umsatzsteuerrechts erfordern einen Leistungsaustausch, also ein Gegenüberstehen von Leistung und Gegenleistung. Ein solcher ist z. B. dann nicht gegeben, wenn ein Unternehmer einen Gutschein in Umlauf gibt, der seinen Besitzer berechtigt, eine Leistung des Unternehmers kostenlos in Anspruch zu nehmen.[1] Für die besonders gerege...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.2.2 Bemessungsgrundlage

Rz. 417 Nach § 10 Abs. 2 S. 2 UStG ist als Bemessungsgrundlage der Wert des anderen Umsatzes, also derjenige der Gegenleistung, anzusetzen. Dabei ist dieser Wert wie beim Tausch nicht mehr nach § 9 Abs. 1 BewG bzw. nach den Sonderregelungen § 12 ff. BewG [1] zu ermitteln, sondern durch den subjektiven Wert für die tatsächlich erhaltene und in Geld ausdrückbare Gegenleistung z...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.1.2 Gegenlieferung als Bemessungsgrundlage

Rz. 404 Als Entgelt und damit Bemessungsgrundlage eines Umsatzes im Rahmen eines Tauschs ist der Wert des anderen Umsatzes, also der anderen Lieferung, anzusetzen. Der Wert ist nicht identisch mit den Aufwendungen des Leistungsempfängers für die Erbringung der Gegenleistung.[1] Er wurde früher nach objektiven Gesichtspunkten bestimmt, und zwar unabhängig von der Vereinbarung...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Bemessungsgrundlage unentgeltlicher Umsätze (§ 10 Abs. 4 UStG)

5.1 Allgemeines 5.1.1 Sinn und Zweck der Vorschrift Rz. 453 Außer der Einfuhr aus Drittländern (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG) unterwirft das UStG noch eine Reihe weiterer Umsätze, die ohne Gegenleistung erbracht werden, der USt. Die Behandlung dieser Vorgänge als steuerbare Umsätze verfolgt das Ziel, den Endverbrauch im Inland möglichst in allen Fällen mit USt zu belasten. Das gilt a...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Bemessungsgrundlage bei Tausch und Pfandscheinumsätzen (§ 10 Abs. 2 UStG)

3.1 Allgemeines Rz. 389 § 10 Abs. 2 UStG behandelt vier besondere Fallgruppen des Leistungsaustauschs, in denen die Gegenleistung nicht in einer (ausschließlichen) Geldzahlung besteht, die Bemessungsgrundlage für die Umsätze also nicht dem erhaltenen Geldbetrag abzüglich USt entsprechen kann. Da auch für diese Fälle die Bemessungsgrundlage sich nach der Gegenleistung richten ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG § 10 Bemessungsgrundlage für Lieferungen, sonstige Leistungen und innergemeinschaftliche Erwerbe

1 Allgemeines 1.1 Zweck und Bedeutung der Vorschrift Rz. 1 Die Vorschrift regelt entsprechend ihrer Überschrift die Bemessungsgrundlage für Lieferungen, sonstige Leistungen und innergemeinschaftliche Erwerbe. Zusammen mit § 11 UStG, der die Bemessungsgrundlage für die EUSt regelt, bildet sie den Dritten Abschnitt des UStG. Die Bemessungsgrundlage des § 10 UStG ist für die Umsa...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.3.2.2 Ansatz der Bemessungsgrundlage nach § 10 Abs. 4 UStG und Begrenzung auf marktübliches Entgelt

Rz. 539d Entgegen der früheren Annahme des Gesetzgebers sind die Ausgaben oder Kosten nicht immer die Untergrenze dessen, was ein Unternehmer für seine sonstige Leistung verlangt. Manchmal und in manchen Bereichen erbringen Unternehmer sonstige Leistungen ohne kostendeckendes Entgelt an jeden Leistungsempfänger. Dafür können unterschiedliche Gründe ausschlaggebend sein. In s...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3.2 Grundzüge der Bemessungsgrundlagen nach § 10 UStG

1.3.2.1 Prinzip der Ermittlung nach der Gegenleistung Rz. 9 Umsätze werden, sofern eine Gegenleistung überhaupt vorhanden ist, nach dieser besteuert. Diese Regelung war von der EG entsprechend dem deutschen Recht auch in Art. 11 der 6. EG-Richtlinie niedergelegt worden.[1] Entsprechend Art. 73 MwStSystRL [2] ist Steuerbemessungsgrundlage bei der Lieferung von Gegenständen und ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.3.1 Vergleich der Bemessungsgrundlagen nach Abs. 4 und Abs. 1

Rz. 539 In den Fällen des § 10 Abs. 5 UStG ist die entsprechende Bemessungsgrundlage des § 10 Abs. 4 UStG anzuwenden, wenn diese das Entgelt nach § 10 Abs. 1 UStG übersteigt und auch das marktübliche Entgelt nicht erreicht wird.[1] Ein höheres Entgelt wird dagegen ohne Korrektur zugrunde gelegt. Rz. 539a Eine Anwendung der Mindestbemessungsgrundlage auf die Fälle des Tauschs ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.3.2 Anwendung der Bemessungsgrundlagen (§ 10 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 bis 3 UStG)

6.3.2.1 Grundsatz Rz. 539c Da § 10 Abs. 5 UStG für den Vergleich mit dem Entgelt und – für den Fall des Übersteigens – als anzuwendende Bemessungsgrundlage diejenige nach § 10 Abs. 4 UStG nennt, gelten alle für diese Vorschrift anwendbaren Regeln. In den Fällen der Lieferungen sind danach der fiktive aktuelle Einkaufspreis bzw. die Selbstkosten anzusetzen (Rz. 468 ff.), in de...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Bemessungsgrundlagen des Umsatzsteuergesetzes

1.3.1 Anwendungsbereich zur Ermittlung einer Bemessungsgrundlage Rz. 7a Die Ermittlung einer Bemessungsgrundlage nach § 10 UStG setzt dem Gesetz folgend einen steuerbaren Umsatz voraus. Dazu ist erforderlich, dass ein Unternehmer im Inland eine Leistung im Rahmen eines Leistungsaustauschs ausführt. Allerdings wird die Rechtsgrundlage der Bemessungsgrundlage auch analog für im...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Allgemeines

Rz. 389 § 10 Abs. 2 UStG behandelt vier besondere Fallgruppen des Leistungsaustauschs, in denen die Gegenleistung nicht in einer (ausschließlichen) Geldzahlung besteht, die Bemessungsgrundlage für die Umsätze also nicht dem erhaltenen Geldbetrag abzüglich USt entsprechen kann. Da auch für diese Fälle die Bemessungsgrundlage sich nach der Gegenleistung richten soll (Rz. 9), w...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.2.2.3 Leistung neben Barzahlung als Gegenleistung

Rz. 426 Besteht die Gegenleistung bei einem tauschähnlichen Umsatz neben der Lieferung oder sonstigen Leistung auch noch in einer Barzahlung ("Tausch mit Baraufgabe"; "tauschähnlicher Umsatz mit Baraufgabe"), muss neben der Barzahlung auf der Wert der erhaltenen Lieferung bzw. sonstigen Leistung ermittelt werden. Ob die Baraufgabe hinzuzurechnen oder abzuziehen ist, bestimmt...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Zweck und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 Die Vorschrift regelt entsprechend ihrer Überschrift die Bemessungsgrundlage für Lieferungen, sonstige Leistungen und innergemeinschaftliche Erwerbe. Zusammen mit § 11 UStG, der die Bemessungsgrundlage für die EUSt regelt, bildet sie den Dritten Abschnitt des UStG. Die Bemessungsgrundlage des § 10 UStG ist für die Umsatzbesteuerung erforderlich, da es für die Ermittlun...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.2.2 Regelung vor dem 1.4.1999

Rz. 455a § 10 Abs. 4 UStG a. F. regelte unter Verwendung einer Reihe von nicht leicht erfassbarer Verweisungen die Bemessungsgrundlage für folgende Fallgruppen: Eigenverbrauch, Verbringen ins Inland, Arbeitnehmer-Sachzuwendungen, Leistungen von Gesellschaften an Gesellschafter. Aufgeschlüsselt bedeutet dieses: drei verschiedene Bemessungsgrundlagen für die drei Fallgruppen des Eig...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.10.2 Auslagerung aus USt-Lager (§ 10 Abs. 1 S. 4 UStG)

Rz. 336a Durch das StÄndG 2003[1] ist das sog. Umsatzsteuerlager eingeführt worden. Als Folgeregelung zu § 4 Nr. 4a UStG ist in § 10 Abs. 1 UStG ein neuer S. 4[2] eingefügt worden. Dieser stellt klar, dass bei einer Auslagerung aus dem USt-Lager nach § 4 Nr. 4a S. 1 Buchst. a S. 2 UStG und dem damit verbundenen Entfallen der Steuerfreiheit die Bemessungsgrundlage sowohl die ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 4 Die Bestimmung der Bemessungsgrundlage musste schon immer Kernregelung einer Umsatzsteuergesetzgebung sein, um eine gleichmäßige Erhebung der USt sicherzustellen. So war schon im § 5 UStG 1951 die Bestimmung der Bemessungsgrundlage enthalten. Mit dem UStG 1967 [1] erfolgte dann die Übernahme in die Regelung des § 10 UStG 1967, verbunden mit der Umstellung auf die Besteu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1 Allgemeines

5.1.1 Sinn und Zweck der Vorschrift Rz. 453 Außer der Einfuhr aus Drittländern (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG) unterwirft das UStG noch eine Reihe weiterer Umsätze, die ohne Gegenleistung erbracht werden, der USt. Die Behandlung dieser Vorgänge als steuerbare Umsätze verfolgt das Ziel, den Endverbrauch im Inland möglichst in allen Fällen mit USt zu belasten. Das gilt auch für die Reg...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.2 Anwendungsfälle

5.1.2.1 Regelung ab dem 1.4.1999 bzw. 1.7.2004 Rz. 455 § 10 Abs. 4 UStG regelt die Bemessungsgrundlage für Handlungen des Unternehmers in folgenden Fallgruppen: Entnahme eines Gegenstands für Zwecke, die außerhalb des Unternehmens liegen, die unentgeltliche Zuwendung an das Personal für dessen privaten Bedarf, andere unentgeltliche Zuwendungen von Gegenständen, die Verwendung ein...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2.1 Regelungen ab dem 1.4.1999 bzw. 1.7.2004

5.2.1.1 Als entgeltlich geltende Lieferungen und Verbringen (§ 10 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 UStG) Rz. 468 Nach § 10 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 UStG in der seit dem 1.4.1999 geltenden Fassung wird der Umsatz bei den (fiktiven) als entgeltlich geltenden Lieferungen i. S. d. § 3 Abs. 1b S. 1 Nr. 1 – Nr. 3 UStG, also der Entnahme eines Gegenstands, der unentgeltlichen Zuwendungen an das Personal ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2.2 Besondere Fallgruppen

5.2.2.1 Fotovoltaik und Kraft-Wärme-Kopplung Rz. 490 Die umsatzsteuerrechtliche Erfassung der regenerativen Energien unterlag in den vergangenen Jahren diversen Veränderungen, die im Wesentlichen auf externe Faktoren, im Besonderen die unterschiedlichen Förderungsmaßnahmen, zurückzuführen waren. (Privat-)Personen, die regenerativ erzeugte Energie in ein Netz einspeisen, führe...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.2 Tauschähnlicher Umsatz

3.3.2.1 Begriff Rz. 414 Nach § 3 Abs. 12 S. 2 UStG liegt ein tauschähnlicher Umsatz vor, "wenn das Entgelt für eine sonstige Leistung in einer Lieferung oder sonstigen Leistung besteht". Entweder sind also beide Leistungen im Leistungsaustausch sonstige Leistungen oder aber die Gegenleistung einer sonstigen Leistung ist eine Lieferung. In dem Fall, in dem die Gegenleistung ei...mehr