Fachbeiträge & Kommentare zu Bemessungsgrundlage

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Kapitalertragsteuer / 3.2.1 Berechnungsschema

Bei Einkünften i. S. d. § 20 Abs. 2 EStG bildet der Veräußerungsgewinn nach § 20 Abs. 4 EStG die Bemessungsgrundlage für die Kapitalertragsteuer. Dies gilt grundsätzlich immer dann, wenn der Erwerb, die Veräußerung und die Verwahrung durch die auszahlende Stelle erfolgen.[1] Beim Verkauf/der Einlösung von Wertpapieren und Kapitalforderungen gilt folgendes Berechnungsschema: Ve... mehr

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Kapitalertragsteuer / 3.2 Veräußerungsgewinne

3.2.1 Berechnungsschema Bei Einkünften i. S. d. § 20 Abs. 2 EStG bildet der Veräußerungsgewinn nach § 20 Abs. 4 EStG die Bemessungsgrundlage für die Kapitalertragsteuer. Dies gilt grundsätzlich immer dann, wenn der Erwerb, die Veräußerung und die Verwahrung durch die auszahlende Stelle erfolgen.[1] Beim Verkauf/der Einlösung von Wertpapieren und Kapitalforderungen gilt folgend... mehr

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Kapitalertragsteuer / 3.4 Verlustverrechnung

3.4.1 Laufendes Kalenderjahr Die auszahlende Stelle hat unter Berücksichtigung des § 20 Abs. 6 Satz 4 EStG (= Verluste aus Aktienveräußerungen) im Kalenderjahr negative Kapitalerträge einschließlich gezahlter Stückzinsen bis zur Höhe der positiven Kapitalerträge auszugleichen.[1] Negative Erträge werden bei der Bank in einen Verlustverrechnungstopf eingestellt und mit positiv... mehr

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Kapitalertragsteuer / 10.1 Vermeidung der Doppelbesteuerung

Ausländische Einkünfte aus Kapitalvermögen liegen vor, wenn der Schuldner Wohnsitz, Geschäftsleitung oder Sitz in einem ausländischen Staat hat oder das Kapitalvermögen durch ausländischen Grundbesitz gesichert ist.[1] Bezieht der Anleger ausländische Kapitalerträge, sind diese häufig mit ausländischer Steuer belastet (Quellenbesteuerungsprinzip). Das Besteuerungsrecht steht... mehr

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Kapitalertragsteuer / 6.5 Ausnahmen vom Korrekturverfahren

Folgende Fehler werden nicht nach § 43a Abs. 3 Satz 7 EStG korrigiert: Die Kapitalerträge stellen Betriebseinnahmen dar. Die Kapitalerträge sind Steuerausländern zuzurechnen und es wurde keine Steuerbescheinigung ausgestellt. Der Steuerabzug wurde aufgrund einer fehlerhaften Ersatzbemessungsgrundlage berechnet. Die Bemessungsgrundlage für akkumulierte ausschüttungsgleiche Erträg... mehr

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Kapitalertragsteuer / 3.2.2 Veräußerungs-/Anschaffungsnebenkosten

Veräußerungskosten sind alle Kosten, die mit dem Veräußerungsgeschäft im unmittelbaren sachlichen Zusammenhang stehen.[1] Auch bei einem Termingeschäft sind die Aufwendungen, die im unmittelbaren sachlichen Zusammenhang mit dem Termingeschäft stehen, abzugsfähig.[2] Ist in einem Vermögensverwaltungsentgelt ein Transaktionskostenanteil (= Anschaffungsnebenkosten/Veräußerungsko... mehr

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Kapitalertragsteuer / 3.2.4 Investmentanteile

Für die Veräußerung/Rückgabe von Investmentanteilen galt für die Jahre 2009 bis 2017 die besondere Gewinn­ermittlungsvorschrift des § 8 Abs. 5 InvStG a. F. Für die Berechnung der Veräußerungsgewinne durch die Kreditinstitute wurde das vom BMF[1] veröffentlichte Berechnungsschema zugrunde gelegt.[2] Ab 2018 ist der Veräußerungsgewinn nach § 19 InvStG zu berechnen. Hierbei gelt... mehr

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Kapitalertragsteuer / 3.1 Grundsätzliches

Dem Steuerabzug unterliegen grundsätzlich die vollen Kapitalerträge ohne jeden Abzug.[1] Lebensversicherungserträge unterliegen auch dann in voller Höhe der Steuerpflicht, wenn nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 2 EStG die Erträge nur hälftig als Kapitaleinnahmen anzusetzen sind.[2] Soweit allerdings Erträge aus Investmentfonds der Teilfreistellung nach § 20 InvStG unterliegen, wird... mehr

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Kapitalertragsteuer / 3.2.3 Fremdwährungsgeschäfte

Bei Fremdwährungsgeschäften sind die Anschaffungs- und Veräußerungspreise in EUR umzurechnen. Damit werden alle Währungsgewinne steuerlich erfasst. Die Anschaffungsdaten bei sog. Finanzinnovationen[1] wurden von den Kreditinstituten entsprechend der bis 2008 geltenden Regelungen bei einer Anschaffung vor dem 1.1.2009 i. d. R. nur in EUR und auch ohne Anschaffungsnebenkosten ... mehr

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Kapitalertragsteuer / 3.2.5 Depotwechsel

Regelmäßig kann das Kreditinstitut auf Grundlage der vorhandenen Daten den zutreffenden Veräußerungsgewinn ermitteln und besteuern, wenn die Kapitalanlage von ihm erworben, verwahrt und wieder veräußert wurde. Bei einem Depotwechsel muss die übertragende inländische Bank alle Anschaffungsdaten der übernehmenden inländischen Bank mitteilen. Dies gilt auch für bis 2009 erworben... mehr

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Kapitalertragsteuer / 3.2.6 Ersatzbemessungsgrundlage

Sind der Bank die Anschaffungswerte nicht bekannt oder darf sie die übermittelten Anschaffungsdaten aufgrund der in § 43a Abs. 2 Satz 3 ff. EStG aufgeführten Einschränkungen nicht zugrunde legen, wird die Kapitalertragsteuer auf Grundlage der Ersatzbemessungsgrundlage berechnet, also 30 % der Einnahmen aus der Veräußerung/Einlösung.[1] Übersteigt die Ersatzbemessungsgrundlag... mehr

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Kapitalertragsteuer / 3.4.2 Verlustvortrag oder Verlustbescheinigung

Der im Jahr nicht ausgeglichene Verlust wird durch das Kreditinstitut auf das nächste Kalenderjahr übertragen.[1] Im Ergebnis wird damit der Verlustvortrag auf Ebene der Bank vorgenommen. Ein Verlustfeststellungsbescheid ist nicht erforderlich. Praxis-Beispiel Verlustvortrag auf Bankebene An dieser Stelle ist vorab auf den BFH-Beschluss zur Verfassungsmäßigkeit der Verlustverr... mehr

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Kapitalertragsteuer / 10.2 Anrechnungsmethode für Kapitaleinkünfte

Bei der Anrechnungsmethode werden die ausländischen Einkünfte in die Bemessungsgrundlage für die deutsche Einkommensteuer einbezogen. Die im ausländischen Staat erhobene Steuer kann auf die deutsche Einkommensteuer angerechnet werden. Rechtsgrundlage ist § 32d Abs. 5 EStG. Die ausländische Steuer darf hierbei jedoch höchstens 25 % auf den einzelnen Kapitalertrag ausmachen, d... mehr

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Kapitalertragsteuer / 3.3 Übertragung von Kapitalanlagen mit Gläubigerwechsel

Werden einzelne Kapitalanlagen oder das gesamte Depot auf einen anderen Gläubiger übertragen, unterstellt das Gesetz (lediglich) für Zwecke der Kapitalertragsteuer eine entgeltliche Übertragung.[1] Der Börsenpreis zum Zeitpunkt der Übertragung gilt als Einnahme aus der Veräußerung; ggf. bemisst sich die Steuer nach der sog. Ersatzbemessungsgrundlage, die 30 % der Anschaffung... mehr

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Kapitalertragsteuer / 3.4.1 Laufendes Kalenderjahr

Die auszahlende Stelle hat unter Berücksichtigung des § 20 Abs. 6 Satz 4 EStG (= Verluste aus Aktienveräußerungen) im Kalenderjahr negative Kapitalerträge einschließlich gezahlter Stückzinsen bis zur Höhe der positiven Kapitalerträge auszugleichen.[1] Negative Erträge werden bei der Bank in einen Verlustverrechnungstopf eingestellt und mit positiven Erträgen verrechnet. Eine... mehr

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Perspektiven einer Internat... / 4.2 Von der HGB-basierten deutschen zur IFRS-basierten europäischen Steuerbilanz

Die steuerliche Argumentation vernachlässigt die schleichend schon lange, seit BilMoG auch offiziell gegebene Entkopplung von Handelsbilanz und Steuerbilanz. Beim Ansatz und bei der Bewertung von Rückstellungen, bei der außerplanmäßigen Abschreibung, beim Umfang des Betriebsvermögens etc. hat sich das Steuerrecht bereits in hohem Maße vom Handelsbilanzrecht gelöst. In einige... mehr

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Perspektiven einer Internat... / 7 Fragen und Antworten

Fragen A.1 Überall in der EU gelten seit den 1980er Jahren die durch nationale Transformationsgesetze umgesetzten EU-Richtlinien für den Jahres- und Konzernabschluss. Warum hat dieses System nicht die Vereinheitlichung gebracht (die nun von den IFRS erwartet wird)? A.2 Welche beiden wesentlichen Vorteile kann die (freiwillige) Anwendung der IFRS einem Konzern bringen? A.3 Was s... mehr

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Sauer, SGB III § 118 Leistu... / 2.1 Übergangsgeld

Rz. 3 Das Übergangsgeld als besondere Leistung kann nicht für sich allein an den Menschen mit Behinderungen erbracht werden. Es bedarf der Teilnahme an einer Maßnahme nach § 117 oder den in § 119 Nr. 2 aufgezählten weiteren Maßnahmen, sodass eine gegenseitige Abhängigkeit besteht. Das Übergangsgeld dient als Ersatz und Ausgleich für das bisherige Arbeitsentgelt (§ 3 Abs. 4 Nr... mehr

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§ 8 Vermögenserhalt durch F... / cc) Führt die Einbringung von Immobilien zu neuem AfA-Potential?

Rz. 87 Im Wege einer verdeckten Einlage (d.h. unentgeltlich) auf die Gesellschaft übertragene Immobilien sind in der Bilanz der Gesellschaft im Grundsatz mit dem Teilwert anzusetzen, im Fall einer Anschaffung oder Herstellung innerhalb der letzten drei Jahre hingegen mit den fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten (§ 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG). Der maßgebliche Einlagew... mehr

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§ 8 Vermögenserhalt durch F... / c) Ertragsteuerliche Aspekte

Rz. 172 Die vermögensverwaltende Personengesellschaft ist ertragsteuerlich transparent, die von der Gesellschaft gehaltenen Wirtschaftsgüter werden den Gesellschaftern anteilig nach Bruchteilen zugerechnet (§ 39 Abs. 2 Nr. 2 AO). Für Zwecke der Einkommensteuer wird die Anteilsschenkung also so behandelt, als würden anteilig die von der Gesellschaft gehaltenen Vermögensgegens... mehr

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§ 8 Vermögenserhalt durch F... / b) Schenkungsteuerliche Aspekte

Rz. 169 Werden Anteile eines Familienpools durch Schenkung übertragen, so unterliegt der Erwerb im Grundsatz der deutschen Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer, wenn der Schenker und/oder der Erwerber in Deutschland ansässig ist (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG). Ist kein Beteiligter in Deutschland ansässig, kann sich eine beschränkte Erbschaft- oder Schenkungsteuerpflicht ergeben, sowei... mehr

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§ 7 Testamentsvollstreckung / II. Bestimmung der angemessenen Vergütung anhand der Neuen Rheinischen Tabelle

Rz. 97 In der Praxis wurden Richtlinien für die Ermittlung der angemessenen Vergütung in Tabellenform schematisiert. Zu nennen sind hier zunächst die Zahlentabelle des Vereins für das Notariat in Rheinpreußen aus dem Jahr 1925 (die sogenannte Rheinische Tabelle),[94] die von der Rechtsprechung als geeignete Berechnungsgrundlage anerkannt wurde,[95] sowie die Möhring’sche Tab... mehr

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§ 8 Vermögenserhalt durch F... / bb) Führt die Einbringung von Immobilien zu neuem AfA-Potential?

Rz. 63 Da im Umfang der eigenen Beteiligungsquote an der Gesellschaft keine entgeltliche Übertragung auf eine vermögensverwaltende Personengesellschaft denkbar ist, scheidet eine solche im Umfang der Beteiligungsquote des Einbringenden zugleich als Gestaltungsmittel aus, wenn zur Schaffung eines erhöhten AfA-Potenzials gezielt eine Wertaufstockung bei einzubringenden Immobil... mehr

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§ 8 Vermögenserhalt durch F... / 4. Gründung des Familienpools in der Rechtsform der GmbH

Rz. 92 Rz. 93 Bei der Gründung des Familienpools in der Rechtsform der GmbH gibt es verschiedene Möglichkeiten. Ein Weg ist die Gründung einer GmbH im Wege der Bargründung und der anschließende Verkauf der Immobilien an die Gesellschaft gegen Übernahme der noch valutierenden Verbindlichkeiten und darlehensweisen Zurverfügungstellung des verbleibenden Restkaufpreises an die G... mehr

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§ 8 Vermögenserhalt durch F... / b) Schenkungsteuerliche Aspekte

Rz. 178 Bei einer gewerblichen Personengesellschaft (z.B. einer gewerblich geprägten GmbH & Co. KG) ist Erwerbs- und Bewertungsgegenstand aus Sicht des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts im Grundsatz der Gesellschaftsanteil selbst. Hier ist der Gesamtwert des Betriebsvermögens grundsätzlich nach den Regeln des Bewertungsgesetzes zu ermitteln (unter Berücksichtigung der Ert... mehr

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§ 7 Testamentsvollstreckung / I. Angemessenheit der Vergütung

Rz. 87 Die Vergütung des Testamentsvollstreckers ist im Gesetz nur unvollständig geregelt. Nach § 2221 BGB kann er für seine Tätigkeit eine angemessene Vergütung verlangen, sofern der Erblasser nicht ein anderes bestimmt hat. Eine klare Regelung der Vergütungsfrage empfiehlt sich, da ansonsten oft Streit über den unbestimmten Rechtsbegriff der "Angemessenheit" entsteht. Trif... mehr

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§ 8 Vermögenserhalt durch F... / aa) Entgeltliche oder unentgeltliche Übertragung

Rz. 75 Die grundsätzliche steuerliche Anerkennung von Veräußerungsvorgängen zwischen Gesellschafter und Gesellschaft, selbst bei 100 % Beteiligung des Gesellschafters am Gesellschaftsvermögen, erlaubt insbesondere einen Verkauf von Immobilien an die Gesellschaft auf der Basis des aktuellen Verkehrswertes zur Schaffung einer neuen AfA-Bemessungsgrundlage.[75] Vor diesem Hinte... mehr

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Abschreibung nach Wegfall d... / Zusammenfassung

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, wie die Abschreibung (AfA) für Immobilien zu berechnen ist, wenn eine Personengesellschaft ihre gewerbliche Prägung verliert und die Immobilien ins Privatvermögen überführt werden. Maßgeblich ist, welcher Wert bei der Betriebsaufgabe steuerlich angesetzt wurde. Die Entscheidung klärt, wie die AfA-Bemessungsgrundlage in solchen Fälle... mehr

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Abschreibung nach Wegfall d... / Hintergrund

Eine Personengesellschaft vermietete Immobilien und erzielte damit zunächst gewerbliche Einkünfte. Zu Beginn des Streitjahres entfiel die gewerbliche Prägung, sodass die Gesellschaft nun als vermögensverwaltend galt. Die Immobilien wurden dadurch ins Privatvermögen überführt. Bei der Betriebsaufgabe wurde zunächst angenommen, dass die Immobilien weniger wert sind als in den B... mehr

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Grunderwerbsteuer: Rechtstr... / 1.1 Rechtsträgerwechsel

Rechtsträgerwechsel erforderlich Besteuert wird der Grundstückswechsel zwischen verschiedenen Rechtsträgern. Veräußerer und Erwerber müssen stets verschiedene Rechtspersonen sein. Deshalb entsteht mangels Rechtsträgerwechsels keine Grunderwerbsteuer, wenn z. B. der Grundstückseigentümer an seinem Grundstück Wohnungs- oder Teileigentum begründet oder wenn ein Gewerbetreibender ... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Sonderabschreibungen / 2.2 Bemessungsgrundlage

Bemessungsgrundlage für die Sonderabschreibungen sind grundsätzlich die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Wirtschaftsguts. Dies gilt auch, wenn die Sonderabschreibungen nicht bereits ab dem Jahr der Anschaffung oder Herstellung in Anspruch genommen werden. mehr

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Sonderabschreibungen / 4.4.4 Bemessungsgrundlage

Die Bemessungsgrundlage für die Sonderabschreibungen wird auf maximal 2.000 EUR je qm Wohnfläche für Wohnungen, die auf Grund eines nach dem 31.12.2018 und vor dem 1.1.2022 bzw. maximal 4.000 EUR je qm Wohnfläche für Wohnungen, die auf Grund eines nach dem 31.12.2022 und vor dem 1.10.2029 gestellten Bauantrags oder einer in diesem Zeitraum getätigten Bauanzeige hergestellt werd... mehr

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Sonderabschreibungen / 2.6 Sonderabschreibung neben der normalen AfA

Da die Sonderabschreibungen neben die normalen AfA nach § 7 EStG treten, hat die Inanspruchnahme der Sonderabschreibungen während des Begünstigungszeitraums keine Auswirkung auf die daneben vorzunehmenden linearen AfA. Diese berechnen sich unverändert von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Wirtschaftsguts. Die Vorschrift des § 7a Abs. 4 EStG schreibt grundsätzlich ... mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
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§ 6 ESRS E1 – Klimawandel / 2.2 Governance: Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 GOV-3

Rz. 9 Die Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 GOV-3 spezifiziert die allgemeinen Anforderungen über die Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistungen in Anreizsysteme hinsichtlich klimabezogener Aspekte. Ein berichterstattendes Unternehmen soll angeben, ob und in welcher Weise klimabezogene Informationen zur Bemessungsgrundlage für die Vergütung in den Verwaltung... mehr

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Sonderabschreibungen / 3.4 Verfahren und Höhe

Die Sonderabschreibungen können im Jahr der Anschaffung oder Herstellung der begünstigten Wirtschaftsgüter und in den folgenden 4 Wirtschaftsjahren bis zur Höhe von insgesamt 20 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten in Anspruch genommen werden. Wichtig Erhöhung der Sonderabschreibung ab 2024 Aufgrund der Neuregelungen durch das Wachstumschancengesetz können die Sonderabs... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Unionsrecht

Rz. 4 § 4 Nr. 8 Buchst. a UStG in der seit 1.1.1996 geltenden Fassung beruht im Wesentlichen auf Art. 135 Abs. 1 Buchst. b MwStSystRL. Danach befreien die Mitgliedstaaten die Gewährung und Vermittlung von Krediten und die Verwaltung von Krediten durch die Kreditgeber. Auch Art. 135 Abs. 1 Buchst. c MwStSystRL ist als unionsrechtliche Basis zu nennen. Danach befreien die Mitg... mehr

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Grunderwerbsteuer: Anzeigep... / 1 Anzeigepflichten nach dem GrEStG (§§ 18–19 GrEStG)

Gerichte, Behörden und Notare müssen dem zuständigen Finanzamt alle von ihnen beurkundeten Rechtsvorgänge, die ein Grundstück betreffen, mitteilen (§ 18 GrEStG). Der Anzeige ist eine Abschrift der Urkunde über den Rechtsvorgang, den Antrag, den Beschluss oder die Entscheidung beizufügen. Daneben müssen die an einem grunderwerbsteuerlichen Vorgang Beteiligten nach § 19 GrEStG,... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3 Ausweis von Privatvermögen und Steueraufwand (Abs. 3)

Rz. 35 Über § 264c Abs. 3 HGB wird konkretisiert, dass nur die VG bei der Personenhandelsgesellschaft erfasst und bewertet werden dürfen, die sich in ihrem wirtschaftlichen Eigentum befinden. Privatvermögen der Gesellschafter spielt insoweit für die Bilanz der KapCoGes keine Rolle.[1] Auch die i. R. d. einkommensteuerrechtlichen Gewinnermittlung erforderliche Definition ein... mehr

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Steuerliche Verwicklungen b... / i) Gewerbesteuer bei Einkünften aus der Veräußerung von Anteilen

Die Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften i.S.d. § 17 EStG führt zu Einkünften aus Gewerbebetrieb. Die Bemessungsgrundlage für die Gewerbesteuer ist der Gewerbeertrag (§ 6 GewStG); dies ist der nach den Vorschriften des EStG zu ermittelnde Gewinn aus dem Gewerbebetrieb (§ 7 S. 1 GewStG). Bei der Ermittlung des Gewinns für Zwecke der Gewerbesteuer sind Einkünfte i... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.3 Zwischenergebniseliminierung

Rz. 12 I. R. d. Zwischenergebniseliminierung gem. § 304 HGB werden die aus Lieferungen und Leistungen innerhalb des Konzerns entstehenden Gewinn- bzw. Verlustbeiträge eliminiert. Die dem Einheitsgedanken folgende Konsolidierungsmaßnahme verhindert, dass es bei konzerninternen Geschäftsvorfällen zu einem Gewinn- oder Verlustausweis kommt, der aus Konzernsicht nur bei Transak... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 7 Die Vorschriften des § 252 HGB gelten für alle Kfl. und sind sowohl im Einzel- als auch im Konzernabschluss zu beachten. Die Pflicht zur Beachtung der GoB auch im Konzernabschluss ergibt sich dabei bereits aus § 297 Abs. 2 Satz 1 und 2 HGB, der vorschreibt, dass der Konzernabschluss klar und übersichtlich aufzustellen ist und unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßi... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.6.1 Löhne und Gehälter (Abs. 2 Nr. 6a)

Rz. 103 Als Löhne und Gehälter sind sämtliche im abzuschließenden Gj i. R. v. Dienstverhältnissen angefallenen Löhne und Gehälter für Arbeiter, Angestellte, Auszubildende und Mitglieder des Vorstands bzw. der Geschäftsführung des Unt auszuweisen. Die Ausweispflicht erstreckt sich auf die Bruttobeträge der Löhne und Gehälter (d. h. auf die Beträge vor Abzug der vom Arbeitnehm... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.2 Antizipative Posten (Abs. 4 Satz 2)

Rz. 25 Gem. Abs. 4 Satz 2 besteht für die unter den sonstigen VG ausgewiesenen Vermögensgegenstände eine Erläuterungspflicht im Anhang, sofern diese rechtlich erst nach dem Abschlussstichtag entstehen (antizipative Posten) und einen größeren Umfang haben. Antizipative Posten sind Ausdruck der periodengerechten Erfolgsermittlung. Es handelt sich hierbei um künftige Einzahlunge... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.4.3 Prospektive Effektivität

Rz. 37 Die Wirksamkeit einer Sicherungsbeziehung ist im Zeitpunkt ihrer Begründung und fortan zu jedem Abschlussstichtag prospektiv zu beurteilen.[1] Zu diesem Zweck hat der Bilanzierende abzuschätzen, ob und in welchem Umfang sich die gegenläufigen Wert- oder Zahlungsstromänderungen einer Bewertungseinheit am Bilanzstichtag und voraussichtlich in der Zukunft ausgleichen wer... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.2 Ausweis

Rz. 75 Mit § 272 Abs. 1a HGB wird für alle eigenen Anteile – unabhängig davon, ob sie dauernd dem Geschäftsbetrieb dienen sollen oder nicht – vorgeschrieben, dass diese auf der Passivseite der Bilanz in der Vorspalte offen von dem Posten "Gezeichnetes Kapital" abzusetzen sind. Diese Bilanzierung knüpft an den Befund an, dass der Erwerb eigener Anteile zwar nicht rechtlich, a... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.3.2 Gesetzliche Rücklage

Rz. 150 Der gesetzliche Reservefonds der AG setzt sich aus der gesetzlichen Rücklage (§ 150 Abs. 1 und 2 AktG) und aus der Kapitalrücklage nach § 272 Abs. 3 Nr. 1–3 HGB (§ 150 Abs. 3 und 4 AktG) zusammen.[1] Die Einbeziehung der Kapitalrücklage nach § 272 Abs. 2 Nr. 1–3 HGB in den gesetzlichen Reservefonds der AG ist Art. 9 Passiva A. II. der Bilanzrichtlinie geschuldet. Dan... mehr

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Grunderwerbsteuer: Besteuer... / 2.1 Kauf- und andere auf Übereignung gerichtete Schuldverträge (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG)

Willenserklärungen maßgebend Von der GrESt erfasst wird das schuldrechtliche Verpflichtungsgeschäft, das auf den Eigentumsverschaffungsanspruch an einem inländischen Grundstück gerichtet ist. Dazu zählt in erster Linie der Abschluss eines Grundstückskaufvertrags. Aber auch alle anderen auf Übertragung inländischen Grundstückseigentums gerichteten Verträge, z. B. Tausch-, Über... mehr

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Grunderwerbsteuer: Besteuer... / 2.7 Änderung im Gesellschafterbestand einer Personengesellschaft (§ 1 Abs. 2a GrEStG in der ab 1.7.2021 geltenden Fassung)

Den Übergang eines Grundstücks von einer "alten" auf eine "neue" Personengesellschaft fingiert § 1 Abs. 2a GrEStG, wenn sich innerhalb von 10 Jahren der Gesellschafterbestand der "alten" Personengesellschaft unmittelbar oder mittelbar dergestalt ändert, dass mindestens 90 % der Anteile auf neue Gesellschafter übergehen. Personengesellschaft Personengesellschaften i. S. d. § 1 ... mehr

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Grunderwerbsteuer: Besteuer... / 2.8 Anteilseignerwechsel im Gesellschafterbestand einer grundbesitzenden Kapitalgesellschaft (§ 1 Abs. 2b GrEStG)

Mit Wirkung ab 1.7.2021 wurde ein neuer Ergänzungstatbestand für grundbesitzende Kapitalgesellschaften eingeführt. Nach § 1 Abs. 2a GrEStG werden Gesellschafterwechsel an grundbesitzenden Personengesellschaften i. H. v. mindestens 90 % der Anteile am Gesellschaftsvermögen innerhalb eines Zeitraums von 10 Jahren erfasst. Dabei muss kein Gesellschafter eine bestimmte Beteiligun... mehr

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Grunderwerbsteuer: Besteuer... / 2.13 Besteuerung bei Aufeinanderfolge mehrerer Tatbestände (§ 1 Abs. 6 GrEStG)

Zweimaliger Erwerb Die strenge grundsätzliche Regelung, dass jeder Erwerbsvorgang ohne Rücksicht auf die wirtschaftliche Betrachtung für sich der Steuer unterliegt, wird dann durchbrochen, wenn ein und dieselbe Person zweimal hintereinander dasselbe Grundstück erwirbt. In diesem Fall wird die Steuer für den zweiten Vorgang nur noch insoweit erhoben, als die Bemessungsgrundlag... mehr