Fachbeiträge & Kommentare zu Bemessungsgrundlage

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.6.3 Abtretung der Rechte aus einem Kaufangebot (Abs. 1 Nr. 6, 7)

Rz. 56 Während § 1 Abs. 1 Nr. 5 GrEStG Rechtsgeschäfte erfasst, die den (schuldrechtlichen) Anspruch auf die (dingliche) Abtretung eines Übereignungsanspruchs nach § 398 BGB betreffen, werden nach § 1 Abs. 1 Nr. 6 GrEStG solche Rechtsgeschäfte besteuert, die den Anspruch auf Abtretung der Rechte aus einem Kaufangebot oder – dem Grundtatbestand des § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG fol...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.9.10 Anwendung personenbezogener Befreiungsvorschriften (§ 3 Nr. 2 bis 7 GrEStG)

Rz. 93c Nach früherer Rechtsauffassung der Finanzverwaltung konnten die personenbezogenen Befreiungsvorschriften des § 3 Nr. 2 bis 7 GrEStG in den Fällen der Anteilsvereinigung[1] von Kapitalgesellschaften nicht angewendet werden, weil beim Anteilserwerb derjenige, in dessen Hand sich die Anteile vereinigen, grunderwerbsteuerrechtlich so behandelt wird, als habe er ein Grund...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.4.7 Erwerbsvorgänge nach dem Flurbereinigungsgesetz(Abs. 1 Nr. 3 S. 2 Buchst. a)

Rz. 44 Soweit sie nicht nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a oder § 3 Nr. 1 GrEStG von der Besteuerung ausgenommen sind, unterliegen alle Erwerbsvorgänge nach dem FlurbG (Flurbereinigungsverfahren, beschleunigte Zusammenlegungsverfahren und freiwillige Landtauschverfahren) der Grunderwerbsteuer. Die grunderwerbsteuerrechtliche Behandlung von Erwerbsvorgängen in Verfahren nach dem ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.2 Kaufvertrag oder anderes Rechtsgeschäft, das Übereignungsanspruch begründet (Abs. 1 Nr. 1 GrEStG)

Rz. 19 Die zivilrechtlichen Grundlagen des Kaufvertragsrechts ergeben sich aus § 433 BGB, in dieser Vorschrift geregelt werden die (Haupt-)Pflichten von Käufer und Verkäufer. Die Formvorschrift in § 311 b Abs. 1 S. 1 BGB macht die notarielle Beurkundung des Kaufvertrags notwendig. Wesentlich ist die Vereinbarung eines Kaufpreises, auch wenn dieser nur vorläufiger Natur sein ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.10.5.8 Verwaltungsanweisungen

Rz. 93r Die Finanzverwaltung hat mit gleich lautenden Ländererlassen zur Anwendung des § 1 Abs. 3a GrEStG v. 9.10.2013, BStBl I 2013, 1364, ausführlich zu diesem neuen Ergänzungstatbestand Stellung genommen. Die Ländererlasse gehen insbesondere auf den Anwendungsbereich der Vorschrift (Tz. 2), deren Nachrangigkeit gegenüber den Ergänzungstatbeständen des § 1 Abs. 2a GrEStG u...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Wandergesellen / 2.1 Beitragspflichtige Einnahme

Für diesen Personenkreis gilt einheitlich als beitragspflichtige Einnahmen für den Kalendertag 1/30 des monatlichen BAföG-Bedarfssatzes.[1] Der Bedarfssatz wurde zum 1.8.2024 auf 855 EUR (bis 31.7.2024: 812 EUR) angehoben. Erhöhungen der Bedarfssätze wirken sich bei der Beitragsbemessung in der GKV ab dem folgenden Semester aus. Seit dem Wintersemester 2024/2025 gilt somit e...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.9.11 Europarechtskonformität des § 1 Abs. 3 GrEStG

Rz. 93d In jüngster Zeit ist die europarechtliche Vereinbarkeit des § 1 Abs. 3 GrEStG in Einbringungsfällen angezweifelt worden. Es wird insoweit die Auffassung vertreten, diese Regelung stehe im Gegensatz zu der EG-Richtlinie 69/335/EWG des Rates v. 17.7.1969 betreffend die indirekten Steuern auf die Ansammlung von Kapital (ABl. L 249 v. 3.10.1969, 25). Denn diese Richtlini...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.8.10 Die gleichlautenden Ländererlasse zur Anwendung des § 1 Abs. 2a GrEStG vom 18.2.2014 (BStBl I 2014, 561) und vom 12.11.2018 (BStBl I 2018, 1314)

Rz. 86a Die Finanzverwaltung hat unter dem Datum vom 18.2.2014 neue gleich lautende Ländererlasse zur Anwendung des § 1 Abs. 2a. GrEStG herausgegeben. Diese Erlasse sind an die Stelle der gleich lautenden Ländererlasse vom 25.2.2010 (BStBl I 2010, 245) getreten und nach ihrer Tz. 13 in allen offenen Fällen anzuwenden. Die Erlasse vom 18.2.2014 enthalten gegenüber den Vorgäng...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.10.5.7 Weitere Folgeänderungen

Rz. 93q Im Zusammenhang mit der Einführung des neuen Ergänzungstatbestands des § 1 Abs. 3a GrEStG hat der Gesetzgeber mit Art. 26 AmtshilfeRLUmsG außer den Anpassungen des § 1 Abs. 6 GrEStG und des § 6 a GrEStG noch weitere aus § 1 Abs. 3a GrEStG resultierende Folgeänderungen vorgenommen. Hier sind insbesondere die Modifizierung des § 8 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 GrEStG zur Ermittlun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 3 Tauschvertrag (Abs. 5)

Rz. 94 Ein Grundstückstausch liegt vor, wenn sich in einem gegenseitigen Vertrag beide Vertragsparteien verpflichten, jeweils ein Grundstück auf den anderen Vertragspartner zu übereignen. Zivilrechtlich ist der Tausch in § 480 BGB geregelt. Danach finden auf den Tausch die Vorschriften über den Kauf[1] entsprechende Anwendung. Die Tauschpartner sind damit jeweils bezüglich d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.5 Meistgebot im Zwangsversteigerungsverfahren (Abs. 1 Nr. 4)

Rz. 51 Nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 GrEStG unterliegt das Meistgebot im Zwangsversteigerungsverfahren der GrESt. Es wird also nicht der Übergang des Eigentums aufgrund des Zuschlags,[1] sondern das Meistgebot zur Steuer herangezogen. Dieses Gebot entspricht hinsichtlich seiner Wirkungen dem Abschluss eines schuldrechtlichen Verpflichtungsgeschäfts.[2] Mit dem Meistgebot erlangt der...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.8.3 Die Reichweite der gesetzlichen Regelung

Rz. 80 Auf Initiative der Finanzverwaltung, die jahrelang versucht hatte, dieses Problem in den Griff zu bekommen, ist § 1 Abs. 2a GrEStG 1997 Gesetz geworden. Die Regelung wurde am 1.7.2021 verschärft, nachdem seit 2019 Einigkeit darin bestanden hatte, sog. Share Deals wirksamer zu begegnen. Die Vorschrift gilt für alle Personengesellschaften, nicht für Kapitalgesellschaften...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.4.4 Übernahme des Sondervermögens einer Personengesellschaft zu Alleineigentum

Rz. 42a Ein Wechsel im Personenstand der Gesamthand (Eintritt in eine bestehende Gesamthand, Ausscheiden aus einer fortbestehenden Gesamthand) löst grundsätzlich keine Grunderwerbsteuer aus. Demgegenüber wird der Tatbestand des § 1 Abs. 1 Nr. 3 GrEStG erfüllt, wenn aus einer Personengesellschaft mit Grundbesitz die Gesellschafter bis auf einen (verbleibenden) – das Vermögen ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.10.5.5 Aufeinanderfolge von Tatbeständen (§ 1 Abs. 6 GrEStG)

Rz. 93o Nach Rechtsauffassung der Finanzverwaltung ist eine Verwirklichung des Ergänzungstatbestandes des § 1 Abs. 3a GrEStG nicht ausgeschlossen, wenn zuvor bereits der Ergänzungstatbestand des § 1 Abs. 3 GrEStG verwirklicht worden war. Diese Rechtsauffassung wird in der Literatur teilweise heftig kritisiert (vgl. z. B. Liekenbrock/Joisten, in Ubg 2013, 743ff.). In derartig...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.9.6 Aufeinanderfolge und Verstärkung von Anteilsvereinigungen

Rz. 92 Eine bestehende mittelbare oder teilweise unmittelbare und teilweise mittelbare Anteilsvereinigung kann durch die Übertragung von Anteilen zu einer ausschließlich unmittelbaren Beteiligung verstärkt werden. Eine solche Verstärkung einer bereits bestehenden Anteilsvereinigung hat schon den Besteuerungstatbestand des § 1 Abs. 3 GrEStG a. F. nicht ausgelöst.[1] An dieser...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 6 a Steu... / 1.1.2 Umstrukturierungen zwischen 1983 und 2009

Rz. 2 Die Umstrukturierung von Unternehmen begleitet typischerweise die Übertragung von Grundstücken und Anteilen an Grundbesitzgesellschaften und kann sich im Wege einer Einzelrechts- oder einer Gesamtrechtsnachfolge vollziehen. Eine Vermögensübertragung im Wege der Einzelrechtsnachfolge liegt vor, wenn Grundstücke oder Anteile an einer Grundbesitzgesellschaft z. B. infolge ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.9.1 Bedeutung der Vorschrift

Rz. 87 Die Vorschrift des § 1 Abs. 3 GrEStG fingiert unter den dort genannten Voraussetzungen den Erwerb eines oder mehrerer Grundstücke von einer Gesellschaft.[1] Mit diesem neben § 1 Abs. 2 GrEStG und § 1 Abs. 2a GrEStG weiteren Ergänzungstatbestand zum Haupttatbestand des § 1 Abs. 1 GrEStG soll der Erwerber oder der Inhaber von mindestens 90 % der Anteile an einer Gesells...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.8.4 Änderungen durch die erste Änderung

Rz. 81 Mit der Erweiterung auf mittelbare Beteiligungen sollte ein Gleichklang mit § 1 Abs. 3 GrEStG hergestellt werden. Zwei Fragen stellen sich beim mittelbaren Gesellschafterwechsel:mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Schenkung unter Auflage – B... / 3. Zusammenfassung

Schenkungen von Immobilien unter Lebenden sind grundsätzlich grunderwerbsteuerfrei, da sie mit dem Wert der Schenkung der Erbschaft- und Schenkungsteuer unterliegen. Dies gilt jedoch nicht hinsichtlich des Wertes von Auflagen, die bei der Schenkungsteuer abzugsfähig sind. Der Wert der Auflagen ist nach §§ 11 bis 15 BewG zu ermitteln, wobei bei der Einräumung von Wohn- und Nie...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Werkvertrag / 4 Steuerabzug bei Bauleistungen

Ein weiterer einkommensteuerrechtlicher Sonderaspekt des Werkvertrags ist der Steuerabzug bei Bauleistungen gemäß §§ 48 bis 48d EStG .[1] Bauabzugsteuer i. S. d. § 48 Abs. 1 Satz 1 EStG kann auch für die Errichtung von Freiland-Photovoltaikanlagen anfallen, da die Begriffe Bauwerk und Bauleistung normspezifisch auszulegen sind. Die der Bauabzugsteuer unterliegenden Bauwerke si...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Schell, SGB IX § 66 Höhe un... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Kommentierung berücksichtigt die bis zum 31.12.2025 erfolgten gesetzlichen Änderungen, zuletzt durch das zum 1.1.2025 in Kraft getretene Gesetz über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des Soldatenversorgungsrechts (SEG) v. 20.8.2021 (BGBl. I S. 3932). Rz. 2 Gemäß § 65 haben die Träger der Rentenversicherung, der Arbeitslosenversicherung,...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Schell, SGB IX § 66 Höhe un... / 2.3.3 Zeitpunkt, bis zu dem ein Kind berücksichtigt wird

Rz. 23 Nach § 66 Abs. 1 Satz 3 SGB IX i. V. m. § 32 Abs. 3 EStG und R 32.3 EStR endet die Berücksichtigung als leibliches Kind, Adoptivkind und Pflegekind mit Ablauf des Monats, in dem die Anspruchsvoraussetzungen wegfallen (Monatsprinzip). Vollendet ein Kind das 18. Lebensjahr und liegen die Voraussetzungen für eine weitere Berücksichtigung als Kind nicht mehr vor, wird das...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Schell, SGB IX § 66 Höhe un... / 2.6 Berechnung des Nettoarbeitsentgelts unter Berücksichtigung von einmalig gezahltem Arbeitsentgelt (Abs. 2 Satz 1)

Rz. 41 Nach § 67 Abs. 1 Satz 6 ist das Regelentgelt aus dem laufenden Arbeitsentgelt um den 360. Teil des einmalig gezahlten Arbeitsentgelts zu erhöhen, das in den letzten 12 Kalendermonaten vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit gemäß § 23a SGB IV der Beitragsberechnung zugrunde gelegen hat (Hinzurechnungsbetrag). Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt sind Zuwendungen, die dem Arbei...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Schell, SGB IX § 66 Höhe un... / 2.3 Familienkomponente (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 16 Nach Abs. 1 Satz 3 beträgt das während einer Teilhabe-Maßnahme zustehende Übergangsgeld 75 % der nach Rz. 7 ff. ermittelten Bemessungsgrundlage, wenn der Übergangsgeldempfänger mindestens ein Kind i. S. d. § 32 Abs. 1, 3, 4 oder 5 EStG hat (vgl. Rz. 17 ff.) oder mit einem Ehegatten/Lebenspartner in häuslicher Gemeinschaft lebt, der deshalb keine Erwerbstätigkeit ausübt,...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Jahresabschluss, Umsatzsteuer / 3 Berechnung der Jahresumsatzsteuer

Grundsätzlich ist die Umsatzsteuer eine Anmeldesteuer, d. h., der Unternehmer hat die Umsatzsteuer selbst zu berechnen und anzumelden. Unterjährig erfolgt die Berechnung der Umsatzsteuer und deren Meldung an das Finanzamt über die monatlichen oder quartalsweisen Umsatzsteuervoranmeldungen. Der Saldo aus allen steuerpflichtigen Umsätzen und Erlösen sowie den abzugsfähigen Vor...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Schell, SGB IX § 66 Höhe un... / 2.1 Überblick

Rz. 7 § 66 Abs. 1 bestimmt einen einheitlichen Weg zur Ermittlung der Berechnungsgrundlage für das Übergangsgeld und die weitere Berechnung des Übergangsgeldes, - und zwar ausschließlich für die Personen, bei denen für die Berechnung des Übergangsgeldes ein Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen zugrunde gelegt wird. Auf rehabilitationsträgerspezifische Besonderheiten (vgl. Rz. 5...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Schell, SGB IX § 66 Höhe un... / 2.5 Übergangsgeld nach dem Soldatenentschädigungsgesetz (Abs. 1 Satz 5)

Rz. 40a Zur Sicherstellung des Lebensunterhalts erhält die nach dem Soldatenentschädigungsgesetz geschädigte Person, die sich nicht in einem Wehrdienstverhältnis befindet, für die Zeit der Teilnahme an Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben Übergangsgeld nach § 30 SEG. Voraussetzung ist, dass die geschädigte Person wegen der Teilnahme an einer Maßnahme kein oder nur ein ger...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Schell, SGB IX § 66 Höhe un... / 2.3.5.3 Auswirkungen bei Änderung der Verhältnisse

Rz. 39 Werden im Laufe eines Kalendermonats die Voraussetzungen zur Zahlung des erhöhten Übergangsgelds erstmals erfüllt oder fallen die Voraussetzungen im Laufe eines Kalendermonats weg, ist das Übergangsgeld taggenau umzustellen. Die Regelung für Kinder, die eine Änderung der Höhe des Übergangsgelds bereits zu Beginn des Kalendermonats bzw. beim Ausscheiden aus dem zu berü...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer, Wechsel der S... / 8 Abrechnung und Berechnung der Umsatzsteuer

Bemessungsgrundlage ist der in der Rechnung oder Gutschrift ausgewiesene Betrag ohne Umsatzsteuer. Bei Entgeltvereinbarungen zwischen Unternehmern sollte die Umsatzsteuer bei der Preisvereinbarung nicht einbezogen sein. Bei einem Angebot kann die Preiswiedergabe z. B. wie folgt lauten: "5.000 EUR zuzüglich Umsatzsteuer, falls der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nicht sel...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Schell, SGB IX § 66 Höhe un... / 2.3.5 Eigene Pflegebedürftigkeit oder die des Ehegatten

Rz. 33 Nach § 66 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 Buchst. c kann der Rehabilitationsträger Übergangsgeld anstatt i. H. v. 68 % i. H. v. 75 % der Bemessungsgrundlage zahlen, wenn der Rehabilitand selbst oder der Ehegatte bzw. der gleichgeschlechtliche Lebenspartner i. S. d. LPartG pflegebedürftig ist. Die für die Erhöhung des Zahlbetrages geforderten einzelnen (weiteren) Voraussetzungen werd...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Schell, SGB IX § 66 Höhe un... / 2.3.5.2 Pflegebedürftigkeit des Ehegatten/gleichgeschlechtlichen Lebenspartner

Rz. 38 Die Zahlung eines erhöhten Übergangsgeldes (75 % statt 68 % der Bemessungsgrundlage) kommt auch in Betracht, wenn der Ehegatte/Lebenspartner des Rehabilitanden pflegebedürftig ist und keinen Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung hat (§ 66 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 Buchst. c). Diese Voraussetzung wird nur selten vorliegen, da in der Bevölkerung nur wenige Pflege...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Schell, SGB IX § 66 Höhe un... / 2.3.2 Zeitpunkt, von dem an ein Kind berücksichtigt wird

Rz. 21 Wegen des Verweises auf § 32 EStG gilt für die Beurteilung, für welchen Zeitraum ein Kind als Kind i. S. d. § 66 Abs. 1 Satz 3 berücksichtigt werden kann, bei leiblichen Kindern, Adoptivkindern und Pflegekindern das Steuerrecht. Nach R 32.3 EStR wird ein Kind vom Beginn des Monats an, in dem die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind, berücksichtigt. Entsprechend endet ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
bAV: Beendigung und Arbeitg... / 4 Wahrung unverfallbarer Anwartschaften ausgeschiedener Arbeitnehmer

Grundsätzlich bleiben Veränderungen der Versorgungsregelung und der Bemessungsgrundlagen außer Betracht, die nach dem Ausscheiden des Arbeitnehmers vorgenommen werden. Die Anwartschaft wird also quasi festgeschrieben. Ab dem 1.1.2018 wird dieser Grundsatz kombiniert mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz der EU-Mobilitäts-Richtlinie. Veränderungen müssen dann berücksichtigt werde...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Die AfA-Bemessungsgrundlage nach einer AfaA (§ 11c Abs 2 S 1, 2 EStDV)

Rn. 414 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Nach einer AfaA (ebenso: Teilwertabschreibung) ergibt sich eine neue AfA-Bemessungsgrundlage (§ 11c Abs 2 S 1, 2 EStDV): Dh: Die um die AfaA verkürzten ursprünglichen AK/HK sind die neue AfA-Bemessungsgrundlage, und zwar für das Wj/Kj nach dem Jahr der AfaA/Teilwertabschreibung.mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Die Anschafftungskosten/Herstellungskosten als AfA-Bemessungsgrundlage (§ 7 Abs 1 S 1 EStG) – der "Normalfall"

ba) Allgemeines Rn. 160 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 § 7 Abs 1 S 1 EStG spricht von den AK/HK als AfA-Bemessungsgrundlage und bezieht sich damit auf § 6 Abs 1 Nr 1 S 1 EStG, der allerdings nur Gewinnermittler betrifft, die den BV-Vergleich durchführen (= "Bilanzierer"). Dennoch bestimmen "als Normalfall" auch für Überschussrechner die AK/HK die AfA-Bemessungsgrundlage. Eigenlei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Die modifizierten Anschaffungskosten/Herstellungskosten als AfA-Bemessungsgrundlage

ca) Übersicht Rn. 133 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 In folgenden Fällen stellt sich die Frage, inwieweit die AK/HK zu modifizieren sind und damit die AfA-Bemessungsgrundlage bilden: Zuschüsse (s Rn 135 ff) Rücklagen (s Rn 141 ff) Schrottwertfälle/Schlachtwertfälle (s Rn 144 f). Rn. 134 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Des Weiteren stellt sich die Frage, ob die AK/HK um einen evtl Veräußer...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Die Anschaffungskosten/Herstellungskosten als AfA-Bemessungsgrundlage (§ 6 Abs 1 S 1 Nr 1 S 1 EStG) – der "Normalfall"

ba) Allgemeines Rn. 113 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Sofern keiner der in den nachfolgenden Rn beschriebenen Ausnahmefällen greift, bilden die AK/HK die AfA-Bemessungsgrundlage. Zu den Begriffen gilt "vor die Klammer gezogen" Folgendes:mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Die AfA-Bemessungsgrundlage bei einer Reduktion ex tunc

Rn. 173 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Im Fall der Kaufpreisminderung ex tunc ist die ursprüngliche Bemessungsgrundlage und der AfA-Betrag zu korrigieren (Fall des rückwirkenden Ereignisses iSd § 175 Abs 1 S 1 Nr 2 AO, BFH BStBl II 1989, 41).mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Die AfA-Bemessungsgrundlage nach einer Zuschreibung oder Wertaufholung (§ 11c Abs 2 S 3 EStDV)

Rn. 415 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Nach einer Zuschreibung (§ 7 Abs 1 S 7 Hs 2 EStG; ebenso: Wertaufholung, § 6 Abs 1 Nr 1 S 4 EStG) ergibt sich ebenfalls eine neue AfA-Bemessungsgrundlage (§ 11c Abs 2 S 3 EStDV): Dh: Die AfA-Bemessungsgrundlage nach erfolgter AfaA zzgl der Zuschreib...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Die fortgeführten Anschaffungskosten/Herstellungskosten als AfA-Bemessungsgrundlage beim PV (§ 11d Abs 1 EStDV)

Rn. 167 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Hat der StPfl WG des PV voll unentgeltlich erworben, führt er die AfA-Bemessungsgrundlage des Rechtsvorgängers (= AK/HK oder an deren Stelle tretender Wert) fort (§ 11d Abs 1 S 1 EStDV- "Fußstapfen-Theorie"). AfA durch den StPfl (= Rechtsnachfolger) sind nur zulässig, soweit die von ihm und dem Rechtsvorgänger zusammen vorgenommene AfA noch...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bc) Die AfA-Bemessungsgrundlage bei einer Reduktion ex nunc

Rn. 174 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Bei einer Reduktion der Bemessungsgrundlage ex nunc (s dazu § 7a Abs 1 S 3 EStG, s § 7a Rn 30 ff (Handzik)) errechnet sich die AfA nach hier vertretener Ansicht wie folgt: Fall 1: Bisherige Abschreibung des WG nach § 7 Abs 1 EStG (= lineare AfA) Bewegliches WG, AK EUR 12 000, betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer 12 Jahre, Anschaffung im Januar ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Die AfA-Bemessungsgrundlage bei der Überschussrechnung (§ 2 Abs 2 S 1 Nr 4–7 EStG)

a) Allgemeines Rn. 159 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Beim Überschussrechner (§ 2 Abs 2 S 1 Nr 4–7 EStG) kann nicht der Bilanzansatz nach § 6 EStG entscheiden, da es diesen nicht gibt. § 7 EStG regelt – wie für den Gewinnermittler (§ 2 Abs 2 S 1 Nr 1–3 EStG) auch für den Überschussrechner nicht die Bewertung der abzuschreibenden WG, sondern setzt sie voraus. AfA-Bemessungsgrundla...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Die AfA-Bemessungsgrundlage beim Bilanzierer (§ 4 Abs 1, § 5 EStG)

a) Allgemeines Rn. 112 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Beim BV-Vergleich legt der Bilanzansatz des WG die AfA-Bemessungsgrundlage fest. Dieser Bilanzansatz (das "Ob" und das "Wie") bestimmt sich nach §§ 4–6 EStG. Hierzu s Erläut zu §§ 4, 5 und s Erläut zu § 6. Die AfA-Bemessungsgrundlage können daher sein:mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Der Entnahmewert/Aufgabewert als AfA-Bemessungsgrundlage (§ 6 Abs 1 Nr 4, § 16 Abs 3 S 7 EStG)

Rn. 165 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Wird ein WG dem BV entnommen und im PV für die Einkünfteerzielung verwendet (zB Gebäude des BV wird ins PV überführt oder (BFH BFH/NV 2021, 1169) die gewerbliche Prägung einer PersGes entfällt), stellt sich die Frage, wie diese Entnahme anzusetzen ist:mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Die AfA-Bemessungsgrundlage bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 EStG

Rn. 158 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Für die Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 EStG sind die für den Umfang der AfA maßgeblichen AK/HK in derselben Weise wie beim BV-Vergleich (s Rn 112 ff) zu bestimmen (GrS BFH BStBl II 1990, 830).mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) AfA-Bemessungsgrundlage nach Methodenwechsel (§ 7 Abs 5a S 8 EStG)

ba) Allgemeines Rn. 466z Stand: EL 185 – ET: 12/2025 § 7 Abs 5a S 8 EStG regelt, wie sich nach dem Wechsel der AfA-Methode von (geometrisch-)degressiv zu linear die neue AfA-Bemessungsgrundlage ergibt. Diese Regelung ist verbindlich und entspricht der in § 7 Abs 3 S 2 EStG. Dazu sind 2 Faktoren nötig: Kenntnis des Restbuchwerts (s Rn 467) und der Restnutzungsdauer (s Rn 467a). R...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Der gemeine Wert als AfA-Bemessungsgrundlage (§ 6 Abs 4 EStG)

Rn. 150 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Nicht die AK/HK bilden die AfA-Bemessungsgrundlage, sondern der gemeine Wert (§ 9 BewG), wenn ein einzelnes WG außer iF der Einlage unentgeltlich vom BV des StPfl 1 in das BV des StPfl 2 übertragen wird (§ 6 Abs 4 EStG). Zu beachten ist, dass § 6 Abs 4 EStG nicht greift, wenn die Übertragung aus privaten Gründen stattfand. Der praktische An...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Die modifizierten AK/HK als AfA-Bemessungsgrundlage

Rn. 164 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Ein Vergleich zeigt, in welchen Fällen beim Gewinnermittler (§ 2 Abs 2 S 1 Nr 1–3 EStG) und beim Überschussrechner (§ 2 Abs 2 S 1 Nr 4–7 EStG) von modifizierten AK/HK als AfA-Bemessungsgrundlage auszugehen ist:mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Der Teilwert als AfA-Bemessungsgrundlage (§ 6 Abs 1 S 1 Nr 1 S 2, Nr 2 S 2, Nr 5 S 1 Hs 1, Nr 6, 7 EStG)

Rn. 148 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Statt der Bewertung zu AK/HK sieht § 6 EStG in folgenden Fällen den Teilwert vor:mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Der fortgeführte Buchwert als AfA-Bemessungsgrundlage (§ 6 Abs 3, 5 EStG, § 11d EStDV)

Rn. 151 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 § 6 EStG, § 11d EStDV sehen folgende Fälle vor, in denen weder die AK/HK noch der (niedrigere) Teilwert die AfA-Bemessungsgrundlage bilden, sondern vielmehr (zwingend) der fortgeführte Buchwert des Rechtsvorgängers:mehr