Fachbeiträge & Kommentare zu Bemessungsgrundlage

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Sportwetten

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen 2025 ff.

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen, JStG 2020

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Kfz-Steuer

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Corona

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Klimaschutzpaket

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen, JStG 2019

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Elternunterhalt / 8.2.3 Steuererstattungen

Steuererstattungen stellen aus unterhaltsrechtlicher Sicht Einkommen dar. Sie sind in der Regel in dem Jahr, in dem sie anfallen, als Einkommen zu berücksichtigen (sog. In-Prinzip). Bei Selbstständigen kann hingegen auf den Zeitraum der Veranlagung abgestellt werden (Für-Prinzip). Ist innerhalb der letzten 12 Monate eine Steuererstattung geflossen, erhöht diese grds. das unt...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.2.4.3 Rückwirkung aus steuerlichen Gründen

Rz. 101 Weitere Fälle, in denen der Eintritt eines Tatbestandsmerkmals Rückwirkung entfaltet, ergeben sich aus steuerrechtlichen Vorschriften (steuerliche Rückwirkung). Diese Rückwirkung tritt ein, wenn ein späteres Ereignis nach dem jeweiligen steuerlichen Tatbestand materielle Wirkung auf den Zeitpunkt der steuerlichen Tatbestandverwirklichung entfaltet. Bei diesen Fällen ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.4.22 Änderung von Kraftfahrzeugsteuerbescheiden

Rz. 90 Die KfzSt ist eine Verkehrsteuer, keine Verbrauchsteuer.[1] Die Aufhebung oder Änderung von KfzSt-Bescheiden richtet sich daher nach § 172 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AO, nicht nach der für Verbrauchsteuern geltenden Vorschrift des § 172 Abs. 1 Nr. 1 AO. Daher ist auch § 173 AO anwendbar, soweit § 12 Abs. 2 KfzStG keine Sonderregelung enthält.[2] Der Tatbestand der KfzSt wird du...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.2.2 Begriff des Ereignisses

Rz. 59 § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AO ermöglicht die Anpassung der Steuerfestsetzung, wenn ein Ereignis mit steuerlicher Wirkung für die Vergangenheit eintritt (steuerliche Rückwirkung).Der Begriff des Ereignisses ist nicht ganz eindeutig; an sich ist dieser Begriff denkbar weit und würde jedes Vorkommnis erfassen, d. h. auch eine rückwirkende Gesetzesänderung. Es wird jedoch an...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.8 Höhere Steuer aufgrund der Änderung

Rz. 165 Abs. 1 Nr. 1 ist nur anwendbar, wenn die Änderung zu einer höheren Steuer führt, also zu Ungunsten des Stpfl. erfolgt. Führt die Änderung dagegen zu einer niedrigeren Steuerfestsetzung, ist Nr. 2 (Änderung zugunsten des Stpfl.) anwendbar. Ob die Änderung zu einer höheren oder niedrigeren Steuer führt, ist dabei nach dem Tenor der geänderten Steuerfestsetzung zu beurt...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 8.2.1 Spanien

Entgegen der bisherigen Verwaltungsauffassung haben sowohl das FG Münster[1] als auch der BFH[2] zum DBA-Spanien a. F. entschieden, dass die Doppelbesteuerung nicht durch Anrechnung der in Spanien gezahlten Steuer vermieden werden kann, da Art. 23 Abs. 1 Buchst, b Doppelbuchst, ee DBA-Spanien a. F. keinen Bezug auf Art. 13 Abs. 1 DBA-Spanien a. F. nimmt. Die Finanzverwaltung ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.1.4 Kollision im Regelungsbereich der Steuerfestsetzungen

Rz. 46 § 174 Abs. 1 AO ist nur anwendbar, wenn eine Kollision in den Regelungsbereichen der Steuerbescheide vorliegt, wenn also ein Steuerbescheid einen Sachverhalt in seinen Regelungsbereich unrechtmäßig einbezogen hat (unvereinbare doppelte Berücksichtigung). Die Frage, wie oft und in welchem Steuerbescheid ein Sachverhalt zu berücksichtigen ist, beantwortet die sich aus d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 4.1 Anwendungsbereich

Rz. 92 Abs. 3 erfasst im Gegensatz zu Abs. 1 und 2 die Fälle, in denen ein bestimmter Sachverhalt bei einer Steuerfestsetzung nicht berücksichtigt worden ist, weil die Finanzbehörde erkennbar von der Ansicht ausgegangen ist, dieser Sachverhalt müsse bei einer anderen Steuerfestsetzung (über eine andere Steuerart, für einen anderen Besteuerungszeitraum oder gegenüber einem an...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5 Ausnahmefall bei Auslandsimmobilien – Besteuerung sowohl im Belegenheitsstaat als auch im Wohnsitzstaat unter Anrechnung der im Belegenheitsstaat gezahlten Steuern

Nur wenige, allerdings für Auslandsimmobilieninvestitionen bedeutende Staaten, wie die Schweiz und Spanien (aber nur bis 2012), sehen die Besteuerung in beiden Staaten unter Anrechnung der Steuern des Belegenheitsstaats auf die deutsche Steuer vor. Dies soll anhand des DBA Schweiz erläutert werden. Vom "Regelfall"[1] unterscheidet sich die Formulierung des DBA nur durch den U...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6.3 Finale Verluste auch bei Grundbesitzeinkünften?

Bei laufenden Verlusten besteht regelmäßig, da häufig nur geringe andere Einkünfte im ausländischen Staat vorliegen, keine Möglichkeit des Verlustausgleichs. Eine inländische Verlustberücksichtigung lehnt die Finanzverwaltung unter Hinweis auf die sog. Symmetriethese (der Belegenheitsstaat darf nur die Einkünfte, d. h. die positiven und negativen Einkünfte besteuern) ab. Hil...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.3 Umfang der Folgeänderung

Rz. 32 Der Umfang der Folgeänderung bestimmt sich nach dem bindenden Inhalt Grundlagenbescheid; es erfolgt keine Gesamtaufrollung (vgl. den Ausdruck "soweit" in Nr. 1).[1] Die Finanzbehörde ist zur Änderung des Folgebescheids nur insoweit berechtigt und verpflichtet, als die Bindungswirkung des Folgebescheids reicht. Daher wird die Bestandskraft des Folgebescheids nur insowe...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.3 Steuererheblichkeit der Tatsachen

Rz. 74 Die Tatsache muss steuererheblich (rechtserheblich) sein. Der Begriff der Rechtserheblichkeit hat eine doppelte Bedeutung. In der ersten Bedeutung sind Tatsachen rechtserheblich, wenn sie zu einer Änderung der Besteuerungsgrundlagen und damit der Steuer führen. Die Steuererheblichkeit muss gegenüber dem Stpfl., nicht gegenüber einem Dritten bestehen.[1] Maßgeblich sin...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.6.1 Verletzung der Ermittlungspflicht durch die Finanzbehörde

Rz. 137 Als bekannt haben auch solche Tatsachen und Beweismittel zu gelten, die der Finanzbehörde hätten bekannt sein müssen und deren Unkenntnis auf einer Verletzung der Ermittlungspflicht beruht.[1] Voraussetzung dafür, dass Tatsachen wegen einer Pflichtverletzung der Finanzbehörde als bekannt gelten, ist, dass der Tatbestand des § 173 Abs. 1 AO vorliegt, d. h. dass die Tat...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Erweiterung der Forschungsz... / Zusammenfassung

Mit dem steuerlichen Investitionssofortprogramm werden die Forschungszulage ausgeweitet und die Bemessungsgrundlage erhöht. Unternehmen profitieren künftig von einer verbesserten Förderung für Forschung und Entwicklung.mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Erweiterung der Forschungsz... / Das ändert sich

Die Forschungszulage wird ab 2026 auf zusätzliche Gemein- und sonstige Betriebskosten ausgeweitet, sofern diese im Rahmen eines förderfähigen Forschungs- und Entwicklungsvorhabens entstehen, das nach dem 31.12.2025 begonnen wurde. Förderfähig sind damit künftig nicht nur die bisherigen Personal- und Auftragskosten, sondern auch weitere betriebliche Aufwendungen, die dem begün...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Erhaltungsrücklage / 11 Steuerliche Bedeutung

Da die Erhaltungsrücklage Bestandteil des Vermögens der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ist, steht den Wohnungseigentümern kein Anteil an ihr zu. Insoweit stellt die Erhaltungsrücklage keinen Vermögensbestandteil des jeweiligen Wohnungseigentümers dar. Für den Fall des Erwerbs durch Zuschlag in der Zwangsversteigerung hatte der BFH[1] zunächst klargestellt, dass das Meis...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Forderungen: Sonderfälle un... / 2.3.2 Zweifelhafte Forderungen

Zweifelhafte Forderungen sind solche, bei denen der Eingang gefährdet erscheint. Ein solches Ausfallrisiko ist z. B. anzunehmen, wenn mehrfache Mahnungen unbeachtet blieben oder Mahnbescheide erlassen wurden, ohne dass bereits von der Zahlungsunfähigkeit ausgegangen werden muss. Es handelt sich um Forderungen, bei denen ein Verlust droht, dieser aber noch nicht realisiert is...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Erhaltungsrücklage / 13 Rechtsprechungsübersicht

ALG II Ist der Arbeitsuchende als Eigentümer einer Eigentumswohnung Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft, sind auf ihn umgelegte und nicht abwendbare Kosten einer Erhaltungsrücklage und eines Kabelanschlusses als Kosten der Unterkunft nach § 22 SGB II zu übernehmen.[1] Anfechtungsklage Die Ablehnung der Bildung einer angemessenen Erhaltungsrücklage entspricht nicht ord...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Forderungen: Sonderfälle un... / 2.4 Pauschalwertberichtigung

Die Pauschalwertberichtigung berücksichtigt das allgemeine Kreditrisiko von Forderungen. Nach dem Vorsichtsprinzip sind alle vorhersehbaren Risiken in die Bewertung einzubeziehen. Die Pauschalwertberichtigung bemisst sich nach dem Gesamtbestand der Forderungen ohne einzelwertberichtigte Forderungen und ohne Umsatzsteuer, bei denen Ausfallrisiken zwar nicht detailliert bekann...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuer Check-up 2026 / 5.2 Fortführung AfA-Bemessungsgrundlage

Bei der Überführung eines im Betriebsvermögen gehaltenen Gebäudes in das Privatvermögen, sei es durch Entnahme oder Betriebsaufgabe, und dessen anschließender Nutzung zur Erzielung von Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, sind nach ständiger Rechtsprechung der Teilwert (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 1 EStG) oder der gemeine Wert (§ 16 Abs. 3 Satz 8 EStG) den Anschaffungskosten ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuer Check-up 2026 / 2.2.1 Erhöhte Bemessungsgrundlage

Die Forschungszulage kann nur für einen bestimmten Höchstbetrag an förderfähigen Aufwendungen gewährt werden. Nachdem zuletzt durch das Wachstumschancengesetz die Höchstgrenze für nach dem 27.3.2024 entstandene förderfähige Aufwendungen auf 10 Mio. EUR ausgeweitet wurde, erfolgte durch das steuerliche Investitionssofortprogramm v. 14.7.2025 (BGBl. 2025 I Nr. 161) eine weiter...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuer Check-up 2026 / 2.3.1 Dienstwagenbesteuerung für E-Fahrzeuge

Bei der privaten Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs, welches keine CO2-Emissionen ausstößt (reine Elektrofahrzeuge, inkl. Brennstoffzellenfahrzeuge), ist für die Berechnung des geldwerten Vorteils bei der Anwendung der 1 %-Regelung (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 Nr. 3 EStG) nur ein Viertel der Bemessungsgrundlage (Bruttolistenpreis) und bei Anwendung der Fahrtenbuchregelun...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuer Check-up 2026 / 2.9.13 Direktverbrauch von erzeugter Energie

Der BFH hat sich in verschiedenen Urteilen hinsichtlich des eigens verbrauchten Stroms (Direktverbrauch) von erzeugter Energie geäußert. Er urteilte u. a., dass der Direktverbrauch nicht zu einer Lieferung an den Betreiber des Stromnetzes führt. Weitere Entscheidungen betreffen unentgeltliche Wertabgaben, wie es bei beispielsweise der Wärmeabgabe aus einer Biogas-Anlage der ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuer Check-up 2026 / 2.10 Forschungszulage

Durch das Wachstumschancengesetz v. 27.3.2024 (BGBl. 2024 I Nr. 108) können Unternehmen für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2023 beginnen, Abschreibungen von Anschaffungs- und Herstellungskosten für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens als förderfähige Aufwendungen geltend machen. Diese Erweiterung stellt eine relevante Ausweitung der Bemessungsgru...mehr

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Steuer Check-up 2026 / 2.2.2 Neuer pauschaler Aufschlag auf Gemeinkosten

Ebenfalls durch das steuerliche Investitionssofortprogramm v. 14.7.2025 (BGBl. 2025 I Nr. 161) wurde für nach dem 31.12.2025 beginnende Forschungs- und Entwicklungsvorhaben die Möglichkeit eingeführt, auf den förderfähigen Aufwand einen pauschalen Aufschlag für Gemeinkosten und sonstige Betriebskosten von 20 % anzuwenden (§ 3 Abs. 3b FZulG). Dies gilt für alle förderfähigen ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuer Check-up 2026 / 3.1 Stufenweise Senkung des Körperschaftsteuersatzes ab 2028

Mit dem Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland (Investitionssofortprogramm) v. 14.7.2025 (BGBl. I 2025 Nr. 161) wurde eine zeitlich gestreckte Senkung des Körperschaftsteuersatzes von derzeit 15 % umgesetzt. Danach verringert sich der Körperschaftsteuersatz ab dem VZ 2028 im Verlauf von fünf Jahre um je einen ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuer Check-up 2026 / 2.6.7 Ausländische Dividenden und Mutter-Tochter-Richtlinie

Ähnlich wie die deutsche Körperschaftsteuer sieht die italienische Körperschaftsteuer (IRES) eine grundsätzliche Freistellung von Dividenden vor. Der EuGH sieht die in Italien für Banken geltende besondere Steuer (IRAP), die die grundsätzlich freizustellenden Dividenden in ihre Bemessungsgrundlage einbezieht, für nicht mit der Mutter-Tochter-Richtlinie vereinbar an (EuGH, Ur...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.16 Elterngeld

Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) gilt für Kinder, die ab dem 1.1.2007 geboren werden. Die Ausgestaltung des Elterngelds als Einkommensersatzleistung ist verfassungsgemäß.[1] Für betroffene Elternteile stellt sich die Frage nach der Ausgestaltung der Bemessungsgrundlage für das Elterngeld. Bei Arbeitnehmerehegatten ist die Wahl der Steuerklassen ausschlaggeben...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuer Check-up 2026 / 5.3 Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau: Neues Anwendungsschreiben

Die Norm des § 7b EStG, die unter bestimmten Voraussetzungen eine Sonder-AfA für die Anschaffung oder Herstellung neuer Mietwohnungen ermöglicht, wurde durch das Jahressteuergesetz 2022 v. 16.12.2022 (BGBl. 2022 I 2294) und durch das Wachstumschancengesetz v. 27.3.2024 (BGBl. 2024 I Nr. 108) angepasst (u. a. verlängerter Anwendungszeitraum, erhöhte Baukostenobergrenze und ma...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuer Check-up 2026 / 5.5 Instandsetzung und Modernisierung von Gebäuden

Erhaltungsaufwendungen sind sofort in voller Höhe abzugsfähig, Anschaffungs- und Herstellungskosten erhöhen dagegen die Bemessungsgrundlage für die AfA und sind daher über die Nutzungsdauer verteilt abzuschreiben. Die von der Finanzverwaltung genutzten Grundsätze zur Abgrenzung regelt insbesondere das BMF-Schreiben v. 18.7.2003 (BStBl 2003 I S. 386) sowie ergänzend das Schre...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuer Check-up 2026 / 2.2.1 Anwendungsschreiben zur Zinsschranke

Mit dem Kreditzweitmarktförderungsgesetz v. 22.12.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 411) wurde die Zinsschranke des § 4h EStG bzw. § 8a KStG an die Vorgaben der Anti-Tax-Avoidance-Directive (ATAD) angepasst, u. a. wurde die Definition der Zinsaufwendungen und korrespondierend auch der Zinserträge erweitert. Damit erlangt die Abgrenzung der Zinsschrankenzinsen zu den gewerbesteuerlich h...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Thesaurierungsbegünstigung / 4.3 Durchführung der Nachversteuerung

Die Nachversteuerung erfolgt in allen genannten Fällen[1] nach § 34a Abs. 4 Satz 2 EStG mit dem Steuersatz von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag. Denn die Nachsteuer erhöht die festzusetzende Einkommensteuer und damit die Bemessungsgrundlage für den Solidaritätszuschlag.[2] Ausweislich des aktualisierten BMF-Schreibens ermittelt sich der nachversteuerungspflichtige Betrag[3...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Thesaurierungsbegünstigung / 1 Funktionsweise der Regelung

Nicht entnommene Gewinne von Einzelunternehmern, Gesellschaftern von Personengesellschaften und persönlich haftenden Gesellschaftern von KGaA können unter bestimmten Voraussetzungen mit 28,25 % Einkommensteuer zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag besteuert werden. Werden diese Gewinne später entnommen, erfolgt eine Nachversteuerung mit 25 %, wiederum zuzüglich Solidaritätszu...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Reverse-Charge-Verfahren / 3 Berechnung der Reverse-Charge-Umsatzsteuer

Die Reverse-Charge-Umsatzsteuer des Leistungsempfängers berechnet sich von dem in der Rechnung (Gutschrift) ausgewiesenen (Netto)Betrag ohne Umsatzsteuer (= keine Herausrechnung). Maßgeblich ist der Steuersatz, der sich für den vom Leistenden erbrachten Umsatz nach § 12 UStG ergibt. Für die Ermittlung der Bemessungsgrundlage gelten folgende Sonderregelungen [1]: Bei tauschähnli...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Handelsvertreter / 3 Entgelt

Bemessungsgrundlage bei steuerpflichtigen entgeltlichen Umsätzen ist das Entgelt. Dazu gehört neben den vereinbarten Provisionen auch der Ersatz von Auslagen, die der Unternehmer für Rechnung des Auftraggebers im eigenen Namen ausgegeben hat. Das gilt auch für pauschalen Auslagenersatz. Auch die Provisionen, die an Untervertreter weitergeleitet werden, sind Entgelt des Hande...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Reverse-Charge-Verfahren (S... / 2 Lieferung sicherungsübereigneter Gegenstände außerhalb des Insolvenzverfahrens

Umsatzsteuerlich erfolgt die Lieferung des sicherungsübereigneten Gegenstands noch nicht bei der Sicherungsübereignung, sondern erst bei seiner Verwertung. Für Lieferungen von sicherungsübereigneten Gegenständen durch den Sicherungsgeber (Besitzer des Sicherungsguts) an den Sicherungsnehmer (z. B. die Bank) außerhalb des Insolvenzverfahrens schuldet der Sicherungsnehmer als ...mehr

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Reverse-Charge-Verfahren (S... / 3 Umsätze, die unter das GrEStG fallen (Grundstücks­lieferungen)

Bei allen steuerpflichtigen Lieferungen von Grundstücken – d. h. Umsätzen, die unter das Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) fallen – geht die Umsatzsteuerschuld nach § 13b Abs. 2 Nr. 3 UStG auf den unternehmerischen Leistungsempfänger (bzw. die juristische Person) über. Hierzu gehören auch die Bestellung von Erbbaurechten und die Übertragung von Erbbaurechten, die Übertragung vo...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Reverse-Charge-Verfahren (S... / 9 Lieferung von Mobilfunkgeräten, Tablet-PC, Spielekonsolen und integrierten Schaltkreisen

Das Reverse-Charge-Verfahren gilt auch für steuerpflichtige Lieferungen von Mobilfunkgeräten [1] Tablet-PC und Spielekonsolen [2] integrierten Schaltkreisen vor Einbau in einen zur Lieferung auf der Einzelhandelsstufe geeigneten Gegenstand, wenn die Summe der für die betroffenen Gegenstände in Rechnung zu stellenden Entgelte im Rahmen eines wirtschaftlichen Vorgangs mindestens 5.0...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.8.6 Die Bedeutung des § 5 Abs. 3 GrEStG

Rz. 83 Der Erlass v. 26.3.2003 (BStBl I 2003, 271) befasst sich auch unter Tz. 7 ausführlich mit dem Grundstückserwerb von einem Gesellschafter. Dies rührt daher, dass zeitgleich mit der Novellierung des § 1 Abs. 2a GrEStG § 5 Abs. 3 GrEStG in das Grunderwerbsteuergesetz eingefügt wurde, der nunmehr die bisherige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes zur planmäßigen Grundstüc...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 6 a Steu... / 2.7 Verhältnis von § 1 Abs. 6 GrEStG zu § 6 a GrEStG

Rz. 40 Die Frage nach der Anwendung des § 1 Abs. 6 GrEStG stellt sich nur im Festsetzungsverfahren, unabhängig davon, ob der Festsetzung eine Feststellung gem. § 17 GrEStG (Grundlagenbescheid) zugrunde liegt. Praxis-Beispiel Die T-GmbH erwarb im Jahr 2002 95 % der Anteile an der E-GmbH. Die E-GmbH war zu diesem Zeitpunkt Eigentümerin des Grundstücks A. Der Wert nach § 138 Abs...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.7 Ersatztatbestände nach § 1 Abs. 2 GrEStG

Rz. 61 Gem. § 1 Abs. 2 GrEStG unterliegen der Grunderwerbsteuer Erwerbsvorgänge, die es ohne Begründung eines Anspruchs auf Übereignung einem anderen rechtlich oder wirtschaftlich ermöglichen, ein inländisches Grundstück auf eigene Rechnung zu verwerten. Dieser selbstständige und – gegenüber den Tatbeständen in § 1 Abs. 1 GrEStG – subsidiäre (Ersatz-)Tatbestand kann ohne Rüc...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.4.2 Umwandlungen

Rz. 41a Für Umwandlungen gilt das mit Art. 1 des Gesetzes zur Bereinigung des Umwandlungsrechts (UmwBerG) v. 28.10.1994 (BGBl I 1994, 3120, ber. BGBl I 1995, 428) grundlegend neu gefasste und zum 1.1.1995 in Kraft getretene Umwandlungsgesetz.[1] Mit dem Umwandlungsgesetz, das sicherlich zu den bedeutendsten deutschen Gesetzen gerechnet werden kann, wurde nicht nur – rechtsbe...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 4 Aufeinanderfolge von Tatbeständen (Abs. 6)

Rz. 97 Durch die Existenz der Ersatz- und Ergänzungstatbestände von § 1 Abs. 2 und 3 GrEStG entsteht bei Hinzutreten des Grundtatbestandes von § 1 Abs. 1 GrEStG ein Konkurrenzverhältnis, das § 1 Abs. 6 S. 1 GrEStG dahingehend entscheidet, dass jeder der Rechtsvorgänge der Steuer unterliegt. Zur Vermeidung einer doppelten steuerlichen Erfassung ein und desselben Vorgangs grei...mehr