Fachbeiträge & Kommentare zu Bemessungsgrundlage

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 6 Bemessungsgrundlage

Rz. 21 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Grundsätzlich ist der vereinbarte Nettopreis (Entgelt) die steuerliche Bemessungsgrundlage (vgl. Art. 18 i. V. m. Schedule 7, Art. 1 und 2 Mehrwertsteuergesetz). Rz. 22 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Bei unentgeltlichen Vorgängen ist der Einkaufspreis bzw. die Selbstkosten im Umsatzzeitpunkt anzusetzen (vgl. Art. 18 i. V. m. Schedule 7, Art. 6 Mehr...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer – national und international, UStG § 17 Änderung der Bemessungsgrundlage

Literatur Adam, Die doppelte Berichtigung der Umsatzsteuer bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens, UR 2020, 492. Feil/Greisl/Kupke, Aktuelle Entwicklungen bei der umsatzsteuerlichen Behandlung von Gutscheinen, BB 2012, 3113. Ebbinghaus/Hinz, Unternehmenssanierung und Umsatzsteuer unter Erhalt des Rechtsträgers, UR 2014, 249. Englisch, Das neue MwSt-Sonderregime für Gutscheine, if...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 6 Bemessungsgrundlage

Rz. 20 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Grundsätzlich ist der vereinbarte Nettopreis (Entgelt) die steuerliche Bemessungsgrundlage (vgl. Art. 28 und 29 Mehrwertsteuergesetz). Rz. 21 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Bei unentgeltlichen Vorgängen ist der Einkaufspreis bzw. die Selbstkosten im Umsatzzeitpunkt anzusetzen (vgl. Art. 31 und 32 Mehrwertsteuergesetz). Rz. 22 Stand: 6. A. – ET: 06/2...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 6 Bemessungsgrundlage

Rz. 20 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Grundsätzlich ist der vereinbarte Nettopreis (Entgelt) die steuerliche Bemessungsgrundlage (vgl. Art. 4–1 Mehrwertsteuergesetz). Rz. 21 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Bei unentgeltlichen Vorgängen ist der Marktpreis im Umsatzzeitpunkt anzusetzen (vgl. Art. 4–9 Mehrwertsteuergesetz). Rz. 22 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Bei entgeltlichen Transaktionen zw...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 6 Bemessungsgrundlage

Rz. 20 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Grundsätzlich ist der vereinbarte Nettopreis (Entgelt) die steuerliche Bemessungsgrundlage (vgl. Art. 19 Mehrwertsteuergesetz). Rz. 21 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Bei unentgeltlichen Vorgängen ist der Einkaufspreis bzw. die Selbstkosten im Umsatzzeitpunkt anzusetzen (vgl. Art. 19 Mehrwertsteuergesetz). Rz. 22 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Bei entgelt...mehr

Lexikonbeitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 6 Bemessungsgrundlage

Rz. 21 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Grundsätzlich ist der vereinbarte Nettopreis (Entgelt) die steuerliche Bemessungsgrundlage (vgl. Art. 26 Mehrwertsteuergesetz). Rz. 22 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Bei unentgeltlichen Vorgängen ist der Einkaufspreis bzw. die Selbstkosten im Umsatzzeitpunkt anzusetzen (vgl. Art. 27 Mehrwertsteuergesetz). Rz. 23 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Bei entgelt...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 6 Bemessungsgrundlage

Rz. 21 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Grundsätzlich ist der vereinbarte Nettopreis (Entgelt) die steuerliche Bemessungsgrundlage (vgl. Art. 14 ff. Mehrwertsteuergesetz). Rz. 22 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Bei unentgeltlichen Vorgängen ist der Einkaufspreis bzw. die Selbstkosten im Umsatzzeitpunkt anzusetzen (vgl. Art. 14 ff. Mehrwertsteuergesetz). Rz. 23 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Bei...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 6 Bemessungsgrundlage

Rz. 21 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Grundsätzlich ist der vereinbarte Nettopreis (Entgelt) die steuerliche Bemessungsgrundlage (vgl. Art. 12 Mehrwertsteuergesetz). Rz. 22 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Bei unentgeltlichen Vorgängen ist der Einkaufspreis bzw. die Selbstkosten im Umsatzzeitpunkt anzusetzen (vgl. Art. 12 Mehrwertsteuergesetz). Rz. 23 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Bei entgelt...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer – national und international, UStG § 13d Haftung bei Änderung der Bemessungsgrundlage

Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Aufgehoben mit Wirkung vom 01.01.2008 durch Gesetz vom 20.12.2007 (BGBl I 2007, 3150).mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3 Bemessungsgrundlage bei der Einfuhr

Rz. 101 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Für die Einfuhr gibt es eine besondere Bemessungsgrundlage aus dem Zollrecht – den Zollwert. Die entsprechenden gesetzlichen Ausführungen finden sich in § 11 UStG (vgl. die Kommentierung zu § 11).mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 6 Bemessungsgrundlage

Rz. 20 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Grundsätzlich ist der vereinbarte Nettopreis (Entgelt) die steuerliche Bemessungsgrundlage (vgl. Art. 266 CGI). Rz. 21 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Bei Entnahmen und i. g. Verbringungen sind der Einkaufspreis bzw. die Herstellungskosten im Entstehungszeitpunkt der Steuer anzusetzen (vgl. Art. 266 Steuergesetz). Rz. 22 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Es ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer – national und international, UStG § 10 Bemessungsgrundlage für Lieferungen, sonstige Leistungen und innergemeinschaftliche Erwerbe

Literatur Ammann, Pfandgeld bleibt Entgelt, aber wofür?, UR 2014, 681. Avella/Gühring, Überlassung von Arbeitskleidung an Arbeitnehmer und ihre umsatzsteuerliche Behandlung – Beratungshinweise und Handlungsempfehlungen für die Praxis, Stbg 2008, 59. Beiser, Aufteilung von Pauschalpreisen, UR 2010, 167. Bodefeld, Keine Entgeltsminderung durch Zwangsrabatte pharmazeutischer Untern...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 6 Bemessungsgrundlage

Rz. 20 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Grundsätzlich ist der vereinbarte Nettopreis (Entgelt) die steuerliche Bemessungsgrundlage (vgl. Art. 15 Mehrwertsteuergesetz). Rz. 21 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Bei unentgeltlichen Vorgängen ist der Einkaufspreis bzw. die Selbstkosten im Umsatzzeitpunkt anzusetzen (vgl. Art. 15 Mehrwertsteuergesetz). Rz. 22 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Bei entgelt...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer – national und international, UStG § 11 Bemessungsgrundlage für die Einfuhr

Literatur Müller-Eiselt, EG-Zollrecht, Zollkodex/Zollwert (Kommentar, Loseblatt). Thoma/Böhm/Kirchhainer, Zoll und Umsatzsteuer, Die rechtliche Beurteilung und praktische Abwicklung von Warenlieferungen mit Drittlandsbezug, 3. Aufl., Wiesbaden 2015. Witte, Zollkodex der Union (UZK), Kommentar, 7. Aufl. 2018. Verwaltungsanweisungen VSF Z 81 01 – Dienstvorschrift Einfuhrumsatzsteue...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 6 Bemessungsgrundlage

Rz. 21 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Grundsätzlich ist der vereinbarte Nettopreis (Entgelt) die steuerliche Bemessungsgrundlage (vgl. Art. 37 Mehrwertsteuergesetz). Rz. 22 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Bei unentgeltlichen Vorgängen ist der Einkaufspreis bzw. die Selbstkosten im Umsatzzeitpunkt anzusetzen (vgl. Art. 42 Mehrwertsteuergesetz). Rz. 23 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Bei entgelt...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.4 Bemessungsgrundlage bei Mehrzweck-Gutscheinen

Rz. 92 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Zum 01.01.2019 wurden die unionsrechtlichen Regelungen für Gutscheine durch das Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel von Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 11.12.2018, BGBl I 2018, 2338 in nationales Recht umgesetzt. Definition und Abgrenzung von Einzweck- und Mehrzweck-Gutscheinen...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.10.2 Bemessungsgrundlage bei gemischten Leistungen

Rz. 180 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Treffen bei einer Reise Leistungen des Unternehmers mit eigenen Mitteln (Eigenleistungen, vgl. Rz. 114 ff.) und Leistungen Dritter (Reisevorleistungen, vgl. Rz. 120 ff.) zusammen, sind für die Berechnung der Marge die eigenen Leistungen grundsätzlich im prozentualen Verhältnis zu den Fremdleistungen auszuscheiden (Abschn. 25.3. Abs. 2 Satz 1...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 6 Bemessungsgrundlage

Rz. 21 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Grundsätzlich ist der vereinbarte Nettopreis (Entgelt) die steuerliche Bemessungsgrundlage (vgl. Art. 26 Mehrwertsteuergesetz). Rz. 22 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Bei unentgeltlichen Vorgängen sind der Einkaufspreis bzw. die Selbstkosten im Umsatzzeitpunkt anzusetzen (vgl. Art. 33 Mehrwertsteuergesetz). Rz. 23 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Bei entgel...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 6 Bemessungsgrundlage

Rz. 21 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Die Bemessungsgrundlage der zu entrichtenden Umsatzsteuer ergibt sich auf der Basis der Gegenleistung. Dabei gilt als Gegenleistung der Gesamtbetrag, der für die gelieferten Waren oder erbrachten Dienstleistungen in Rechnung gestellt wird, oder, in dem Umfang, in dem die Gegenleistung nicht in Form von Geld erbracht wird, der Nettogesamtwert ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3 Minderung der Bemessungsgrundlage (§ 11 Abs. 4 UStG)

Rz. 25 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 § 11 Abs. 4 UStG sieht ausdrücklich vor, dass bereits im Entstehungszeitpunkt der EUSt feststehende Rabatte, Skonti und Boni nicht zur Bemessungsgrundlage gehören. Dies würde sich ohne die entsprechende Regelung allerdings auch schon durch die Anwendung der Transaktionswertmethode ergeben (vgl. Rz. 12 ff.).mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 6 Bemessungsgrundlage

Rz. 21 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Grundsätzlich bestimmt sich die Bemessungsgrundlage nach dem Nettoentgelt, das der Empfänger oder Dritte für die Lieferung oder Leistung zu zahlen hat (vgl. Art. 78 Mehrwertsteuergesetz). Rz. 22 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Bei unentgeltlichen Vorgängen ist der Nettoeinkaufspreis bzw. sind die Selbstkosten im Umsatzzeitpunkt anzusetzen (vgl. Art....mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 6 Bemessungsgrundlage

Rz. 20 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Grundsätzlich ist der vereinbarte Nettopreis (Entgelt) die steuerliche Bemessungsgrundlage (vgl. Art. 286 Steuergesetz). Rz. 21 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Bei unentgeltlichen Vorgängen ist der Einkaufspreis bzw. die Selbstkosten im Umsatzzeitpunkt anzusetzen (vgl. Art. 286 Steuergesetz). Rz. 22 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Bei entgeltlichen Transak...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 6 Bemessungsgrundlage

Rz. 21 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Grundsätzlich ist der vereinbarte Nettopreis (Entgelt) die steuerliche Bemessungsgrundlage (vgl. Kapitel 7 Mehrwertsteuergesetz). Rz. 22 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Bei unentgeltlichen Vorgängen ist der Einkaufspreis bzw. die Selbstkosten im Umsatzzeitpunkt anzusetzen (vgl. Kapitel 7 Mehrwertsteuergesetz). Rz. 23 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Bei ent...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.3 Bemessungsgrundlage

Rz. 44 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 § 1a Abs. 2 S. 1 UStG fingiert in Fällen des i. g. Verbringens einen i. g. Erwerb gegen Entgelt. Da es in diesen Fällen an einem tatsächlichen Entgelt mangelt, regelt § 10 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 UStG die Bemessungsgrundlage. Der Umsatz bemisst sich demnach nach dem Einkaufspreis zuzüglich der Nebenkosten für den Gegenstand oder für einen gleichart...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 6 Bemessungsgrundlage

Rz. 22 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Grundsätzlich ist der vereinbarte Nettopreis (Entgelt) die steuerliche Bemessungsgrundlage (vgl. Art. 73 Mehrwertsteuergesetz). Rz. 23 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Bei unentgeltlichen Vorgängen ist der Einkaufspreis bzw. die Selbstkosten im Umsatzzeitpunkt anzusetzen, alternativ ein niedrigerer Marktpreis (vgl. Art. 74 ff. Mehrwertsteuergesetz). ...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 6 Bemessungsgrundlage

Rz. 21 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Grundsätzlich ist der vereinbarte Nettopreis (Entgelt) die steuerliche Bemessungsgrundlage (vgl. Art. 27 Mehrwertsteuergesetz). Rz. 22 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Bei unentgeltlichen Vorgängen ist der Einkaufspreis bzw. die Selbstkosten im Umsatzzeitpunkt anzusetzen (vgl. Art. 28 Mehrwertsteuergesetz). Bei abschreibungsfähigen Gegenständen ist d...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 6 Bemessungsgrundlage

Rz. 21 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Grundsätzlich ist der vereinbarte Nettopreis (Entgelt) die steuerliche Bemessungsgrundlage (vgl. Art. 34 Mehrwertsteuergesetz). Rz. 22 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Bei unentgeltlichen Vorgängen ist der Einkaufspreis bzw. die Selbstkosten im Umsatzzeitpunkt anzusetzen (vgl. Art. 34 Mehrwertsteuergesetz). Rz. 23 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Bei entgelt...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 6 Bemessungsgrundlage

Rz. 20 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Grundsätzlich ist der vereinbarte Nettopreis (Entgelt) die steuerliche Bemessungsgrundlage (vgl. Art. 29a Mehrwertsteuergesetz). Rz. 21 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Bei unentgeltlichen Vorgängen ist der Einkaufspreis bzw. die Selbstkosten im Umsatzzeitpunkt anzusetzen (vgl. Art. 29a Mehrwertsteuergesetz). Rz. 22 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Bei entge...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 6 Bemessungsgrundlage

Rz. 22 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Grundsätzlich ist der vereinbarte Nettopreis (Entgelt) die steuerliche Bemessungsgrundlage (vgl. Art. 13 ff. Erlass 633/1972). Rz. 23 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Bei unentgeltlichen Vorgängen ist der Marktpreis anzusetzen (vgl. Art. 13 ff. Erlass 633/1972). Rz. 24 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Bei entgeltlichen Transaktionen zwischen verbundenen Pers...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3.3.3 Bemessungsgrundlage und Steuersatz

Rz. 45 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Bemessungsgrundlage für die USt ist der Teil des vereinbarten Fahrpreises abzüglich der USt (Entgelt), der auf die im Inland zurückgelegte Strecke entfällt. Der auf den Streckenanteil im Inland entfallende Teil des Fahrpreises ist an Hand des Gesamtpreises zu ermitteln. Der Fahrpreis ist hiernach im Verhältnis der Längen der inländischen und ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4 Sonderfall Bemessungsgrundlage bei der Einfuhr nach passiver Veredelung und nach Ausbesserung (§ 11 Abs. 2 UStG)

Rz. 26 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Gelangt ein Wirtschaftsgut nach seiner Ausfuhr in ein Drittland zur Lohnveredelung wieder veredelt zurück in das Zollgebiet der Union, muss der so veredelte Gegenstand auch der EUSt unterworfen werden. Bemessungsgrundlage für die EUSt ist das für die Veredelung zu zahlende Entgelt. Wird für die Veredlung kein Entgelt bezahlt, bemisst sich die...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 8.1 Änderung der Bemessungsgrundlage

Rz. 61 Stand: 06/03 – 07/2025 § 17 Abs. 1 UStG hebt auf die Änderung der Bemessungsgrundlage ab, ohne den Begriff der Bemessungsgrundlage inhaltlich zu definieren. Ob eine Änderung der Bemessungsgrundlage vorliegt, ergibt sich aus den Regelungen des § 10 UStG (vgl. Abschn. 17.1. Abs. 1 S. 2 UStAE unter Verweisung auf Abschn. 10.1.–10.7. UStAE). Wegen weiterer Einzelheiten vgl...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 8.2.3.2 Allgemeine Voraussetzungen zur Änderung der Bemessungsgrundlage bei der Ausgabe von Gutscheinen und Verkaufsförderungsmaßnahmen

Rz. 87 Stand: 06/03 – 07/2025 Voraussetzungen für die Minderung der Bemessungsgrundlage bei dem Unternehmer (z. B. Hersteller), der den Gutschein ausgegeben und vergütet hat, sind nach Abschn. 17.2. Abs. 1 S. 5 UStAE, dass der den Preisnachlass gewährende Unternehmer eine im Inland steuerpflichtige Leistung erbracht hat (vgl. auch Rn. 86), die Leistung an den begünstigten Abneh...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 5 Bemessungsgrundlage (§§ 10–11 ff. dUStG)

Rz. 44 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Bei Lieferungen von Waren und sonstigen Leistungen gilt als Bemessungsgrundlage das Entgelt, also die Gegenleistung des Abnehmers, wobei neben der vereinbarten Gegenleistung auch freiwillige Leistungen zu berücksichtigen sind. In die Bemessungsgrundlage sind auch andere Steuern, Zölle und Gebühren, die sich auf die Ware oder Dienstleistung be...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 5 Bemessungsgrundlage (§ 4 öUStG; § 10 dUStG)

Rz. 41 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Bei Lieferungen und sonstigen Leistungen ist die Bemessungsgrundlage das Entgelt, also die Gegenleistung des Abnehmers, wobei neben der vereinbarten Gegenleistung auch freiwillige Leistungen zu berücksichtigen sind. Besteht das Entgelt nicht in Geld, dann ist der (gemeine) Wert der erhaltenen Leistung maßgebend. Nicht zum Entgelt gehören Zuwe...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.1.5 Einfluss preisbeeinflussender Bestandteile auf die Bemessungsgrundlage

Rz. 34 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Preiserhöhende Bestandteile (Zahlungszuschläge) erhöhen grundsätzlich als zusätzliches Entgelt die Bemessungsgrundlage (z. B. Zielzinsen beim Ratenkauf). Abzugrenzen sind entgeltliche Zahlungszuschläge von Zahlungen des Leistungsempfängers, die zum echten Schadenersatz zählen (z. B. Verzugszinsen). So können z. B. Stornokosten echter Schadene...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.10 Bemessungsgrundlage bei Reiseleistungen

2.10.1 Grundsatz der Einzel-Margen-Besteuerung Rz. 170 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Abweichend von § 10 UStG ist die Bemessungsgrundlage die Differenz (Marge) zwischen dem Betrag, den der Leistungsempfänger entrichtet, und den Aufwendungen für die Reisevorleistungen, jedoch abzüglich der Umsatzsteuer. Dabei ist grundsätzlich auf die einzelne Reise abzustellen (vgl. Rz. 40 ff.). ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2 Bemessungsgrundlage beim innergemeinschaftlichen Erwerb

2.2.1 Allgemeines Rz. 97 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Nach § 10 Abs. 1 S. 1 UStG wird auch für den i. g. Erwerb der Umsatz nach dem Entgelt bemessen. Vorstehende Ausführungen gelten vorbehaltlich sinngemäß auch für den i. g. Erwerb. Rz. 98 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Gemeinhin ist die Bemessungsgrundlage einfach zu ermitteln, da ihr i. d. R. der in der Rechnung über die steuerfreie...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.10 Bemessungsgrundlage (§ 25a Abs. 3 UStG)

2.10.1 Allgemeines Rz. 99 Stand: 06/03 – 07/2025 Abweichend von § 10 UStG wird die Bemessungsgrundlage bei der Differenzbesteuerung wie folgt ermittelt. Bemessungsgrundlage ist bei Lieferungen: der Betrag, um den der Verkaufspreis den Einkaufspreis für den Gegenstand übersteigt (§ 25a Abs. 3 Nr. 1 UStG), in Fällen der Anwendung der Mindestbemessungsgrundlage (§ 10 Abs. 5 Nr. 1 U...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 8.2.3.3 Änderung der Bemessungsgrundlage

Rz. 88 Stand: 06/03 – 07/2025 Der Nennwert des ausgegebenen und vergüteten Gutscheins entspricht einem Bruttobetrag (vgl. Abschn. 17.2. Abs. 4 S. 3 i. V. m. Abschn. 10.3. Abs. 1 UStAE). Die Minderung der Bemessungsgrundlage ergibt sich daher durch Herausrechnen der Umsatzsteuer, die sich nach dem Umsatzsteuersatz berechnet, der auf den Umsatz Anwendung findet, für den der Gut...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 7 Bemessungsgrundlage

Rz. 78 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Die Bemessungsgrundlage von steuerbaren Umsätzen berechnet sich grundsätzlich anhand der Gegenleistung, wenn diese ein Geldbetrag ist oder, wenn die Gegenleistung kein Geldbetrag ist, anhand des Geldwertes dieser Gegenleistung, vgl. VATA 1994, Section 19(2), (3). Sie wird im Rahmen von besonderen Verfahren anders berechnet, vgl. Rz. 102. Werd...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.17 Bemessungsgrundlage, Steuerberechnung, Steuersatz

Rz. 125 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 § 13b Abs. 8 UStG stellt klar, dass der Leistungsempfänger die geschuldete Steuer nach den allgemeinen umsatzsteuerlichen Vorschriften zu berechnen hat. Die Kleinunternehmerregelung des § 19 UStG, bei der bis zu einem Umsatz von 17.500 EUR auf eine Steuererhebung verzichtet wird, ist bei ausländischen Unternehmern nicht anwendbar. Auch die S...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.4 Verzicht auf die Steuerbefreiung und Bemessungsgrundlage

Rz. 67 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Grundsätzlich sind die Umsätze, die unter das GrEStG fallen, nach § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG von der Umsatzsteuer befreit. Gemäß § 9 UStG kann aber unter bestimmten Vorrausetzungen eine steuerfreie Grundstückslieferung steuerpflichtig werden. Wird der Umsatz an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen ausgeführt, kann der leistende Unte...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.10.3 Bemessungsgrundlage bei teils steuerfreier Leistung

Rz. 183 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Ist die einheitliche sonstige Leistung teils steuerfrei und teils steuerpflichtig (vgl. Rz. 152 f.), ist die Bemessungsgrundlage für die unter § 25 UStG fallenden Umsätze im Verhältnis der Reisevorleistungen i. S. d. § 25 Abs. 2 UStG zu den übrigen Reisevorleistungen aufzuteilen. Beispiel 1: Nach Abschn. 25.3. Abs. 3 Beispiel 1 UStAE. Ein Rei...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3.4.2.2 Bemessungsgrundlage und Steuersatz

Rz. 51 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Aus Vereinfachungsgründen wird die USt im Verfahren der Beförderungseinzelbesteuerung auf der Grundlage eines Durchschnittsbeförderungsentgelts berechnet. Das Durchschnittsbeförderungsentgelt beträgt 4,43 Cent (vgl. § 25 UStDV). Die zu entrichtende USt beträgt bei einem Steuersatz von 19 % daher 0,84 Cent für jeden in der Bundesrepublik Deuts...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1 Umsatz oder Bemessungsgrundlage bei Lieferungen und sonstigen Leistungen

2.1.1 Aufwendung des Leistungsempfängers oder eines Dritten für Lieferungen oder sonstige Leistungen Rz. 25 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Nach § 10 Abs. 1 S. 2 und 3 UStG ist Entgelt alles, was den Wert der Gegenleistung bildet, die der leistende Unternehmer vom Leistungsempfänger oder von einem anderen als dem Leistungsempfänger für die Leistung erhält oder erhalten soll, einsch...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1 Zollwert als Bemessungsgrundlage für die EUSt (§ 11 Abs. 1 UStG)

2.1.1 Überblick Rz. 10 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Die Bemessungsgrundlage orientiert sich am Wert des eingeführten Gegenstandes zum Zeitpunkt der Einfuhr. Zum Begriff der Einfuhr sowie zum maßgeblichen Entstehungszeitpunkt (§ 13 Abs. 2 UStG) vgl. die Kommentierung zu § 21. Der Wert des eingeführten Gegenstandes wiederum wird aufgrund einer dynamischen Verweisung nach den jewe...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2 Die Bemessungsgrundlage der Tantieme

3.3.2.1 Klarheit der Vereinbarung Tz. 447 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Bei der Vereinbarung von Tantiemen ist darauf zu achten, dass – zumindest bei beherrschenden Ges-GF – die BMG klar und eindeutig festgelegt ist. Aus Nachw-Gründen sollte die Festlegung schriftlich erfolgen, auch wenn für Tantiemevereinbarungen kein zwingendes Schriftformerfordernis besteht. Ein Nachw einer V...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 5 Bemessungsgrundlage (§ 33 kroUStG)

Rz. 38 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Als Steuerbemessungsgrundlage wird bei Lieferungen und sonstigen Leistungen das Entgelt angesehen, das sich aus all dem zusammensetzt, was der Lieferant von dem Käufer oder einer anderen Person für die erbrachte Lieferung und Leistung erhalten hat oder erhalten wird. In die Steuerbemessungsgrundlage werden die Beträge der Steuern, Zölle, Gebü...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 4 Nachträgliche Änderung der Bemessungsgrundlage

Rz. 33 Stand: 06/03 – 07/2025 § 17 UStG erfordert eine nachträgliche Änderung der Bemessungsgrundlage. Ergibt sich die Änderung der Bemessungsgrundlage bereits in dem Besteuerungszeitraum, in dem auch die USt für die Leistung entsteht, muss der Unternehmer in seiner Voranmeldung bzw. Jahreserklärung von vornherein die geänderte Bemessungsgrundlage angeben (vgl. BFH vom 29.01....mehr