Fachbeiträge & Kommentare zu Befangenheit

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / VI. § 334 Abs. 2

Rn. 18 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 § 334 Abs. 2 adressiert in Satz 1 den Tatbestand, dass ein BV nach § 322 Abs. 1 durch einen AP erteilt wurde, obwohl nach § 319 Abs. 2 oder 3, jeweils i. V. m. Abs. 5, oder nach § 319b Abs. 1 Satz 1 oder 2, jeweils auch i. V. m. Abs. 2, er oder nach § 319 Abs. 4 Satz 1 oder 2, jeweils i. V. m. Abs. 5, oder nach § 319b Abs. 1 Satz 1 oder 2, je...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 2.2 Verwaltung durch Landesfinanzbehörden (Abs. 3)

Rz. 4 Abs. 3 befasst sich mit den Auskunfts- und Teilnahmerechten der Gemeinden hinsichtlich ihrer Steuern, die von Landesfinanzverwaltungsbehörden verwaltet werden, also der Gewerbesteuer und der Grundsteuer. Die Kirchen sind in das Informationsverfahren nicht eingeschlossen. Die Gemeinden sind grundsätzlich so gestellt wie die Länder bei den Steuern, die der Bund für die L...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 133 Schieds... / 2.5 Verfahren und Abstimmung

Rz. 16 In der Rechtsverordnung nach Abs. 5 bestimmt die Landesregierung Näheres über die Geschäftsführung (zur Funktion der Geschäftsstelle einer Schiedsstelle vgl. Becker, SGb 2013 S. 664, 670 f.) das Verfahren, die Erhebung und die Höhe der Gebühren und die Verteilung der Kosten einer Schiedsstelle (Abs. 5 Nr. 5 bis 8). Die Vorschriften des SGB I und SGB X gelten grundsätz...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 133 Schieds... / 2.7.2 Verlauf der Sitzung der Schiedsstelle

Rz. 17c Zu den Grundsätzen des Verfahrens (mündliche Verhandlung, Verhandlung nicht öffentlich, nur parteiöffentlich, eingeschränkter Untersuchungsgrundsatz) vgl. Komm. in § 126 Rz. 12 ff. Die Schiedsstelle kann ohne mündliche Verhandlung entscheiden, wenn die Vertragsparteien auf eine mündliche Verhandlung verzichtet haben oder wenn sie in der Ladung darauf hingewiesen word...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 5 Wichtige Rechtsprechung

OLG Braunschweig, Beschluss v. 11.2.2025, 10 W 2/25 : Geschäftswert für das Verfahren über die Ernennung oder Entlassung eines Testamentsvollstreckers beträgt jeweils 10 % des Werts des Nachlasses im Zeitpunkt des Erbfalls, wobei Nachlassverbindlichkeiten nicht abgezogen werden. BGH, Beschluss v. 15.1.2025, IV ZR 166/24 : Die Auskunftspflicht gegenüber dem Pflichtteilsberechtig...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 3... / 2 Sachliche und funktionelle Zuständigkeit der FG

Rz. 3 Nach dem Wortlaut der Vorschrift wird eine umfassende (erstinstanzliche) sachliche Zuständigkeit der FG für alle Rechtsstreitigkeiten des Finanzrechtswegs nach § 33 FGO begründet, unabhängig vom Streitwert, vom Streitgegenstand und davon, ob auf Seiten der Finanzverwaltung eine Landesfinanzbehörde oder eine Bundesfinanzbehörde beteiligt ist. Die Zuständigkeit des FG be...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 109 Anhörung ... / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anhang nach HGB / 3.2.2.4 Angaben zum Honoraraufwand für den Abschlussprüfer für im Geschäftsjahr erbrachte Leistungen

Rz. 203 Große Kapitalgesellschaften (einschließlich große Kapitalgesellschaften & Co.) sind nach § 285 Nr. 17 HGB verpflichtet, das von dem Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar anzugeben. Darüber hinaus müssen diese Unternehmen das Honorar, welches im Regelfall unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen wird, aufteilen in Honorare fü...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Einigungsstellenverfahren / 3 Verfahrensgrundsätze

Das Betriebsverfassungsgesetz enthält nur wenige Regelungen zum Verfahren der Einigungsstelle in § 76 Abs. 3 BetrVG. Diese Regelungen sind zwingend und stehen nicht zur Disposition der Parteien.[1] Hiernach hat die Einigungsstelle unverzüglich tätig zu werden, § 76 Abs. 3 Satz 1 BetrVG. Die Beschlüsse müssen nach mündlicher Beratung mit Stimmenmehrheit gefasst werden.[2] Bei...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 35a Eingli... / 2.4.5 Inkompatibilitätsgebot nach Satz 5

Rz. 38 § 35a Abs. 1a Satz 5 stellt ein Inkompatibilitätsgebot auf. Die ursprünglich in Satz 4 enthaltene Regelung ist durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) mit Wirkung zum 10.6.2021 in einen neuen Satz 5 verschoben worden (vgl. auch BR-Drs. 5/21 S. 79, 80 = BT-Drs. 19/26107 S. 83 f.). Die Hilfe soll nicht von der Person, dem Dienst ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 197 Be... / 2.1.1.3 Namen der Prüfer

Rz. 11 Neben der Prüfungsanordnung und dem voraussichtlichen Prüfungsbeginn sind dem Stpfl. auch die Namen der Prüfer bekannt zu geben. Hierdurch soll es dem Stpfl. zum einen ermöglicht werden, die Personen zu identifizieren, denen gegenüber er zur Duldung und Mitwirkung verpflichtet ist.[1] Zum anderen soll ihm dadurch Gelegenheit gegeben werden, Gründe geltend zu machen, d...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Gewerkschaften / 15 Richterliche Befangenheit

Die Mitgliedschaft eines Richters in einer Gewerkschaft, die in einem arbeitsrechtlichen Prozess beteiligt ist, kann für sich allein keine Befangenheit des Richters begründen. Eine Besorgnis der Befangenheit liegt erst vor, wenn weitere konkrete Anhaltspunkte hinzutreten, aus denen erkennbar ist, dass der Richter vom Ausgang des Verfahrens konkret betroffen ist oder er einse...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Begriffsabgrenzung: Besorgnis der Befangenheit

1. Allgemeines Rn. 25 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Um ein vertrauenswürdiges Urteil abgeben zu können, muss der AP in der Lage sein, sein Urteil allein aufgrund sachlicher Aspekte abzugeben, ohne dabei ggf. entgegenstehende eigene oder fremde Interessen zu berücksichtigen. Diese persönliche Eigenschaft umfasst folglich insbesondere die Entscheidungs- und Handlungsfreiheit des AP...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / C. Ausschluss von der Tätigkeit als Abschlussprüfer aufgrund der Besorgnis der Befangenheit (Abs. 2)

I. Begriffsabgrenzung: Besorgnis der Befangenheit 1. Allgemeines Rn. 25 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Um ein vertrauenswürdiges Urteil abgeben zu können, muss der AP in der Lage sein, sein Urteil allein aufgrund sachlicher Aspekte abzugeben, ohne dabei ggf. entgegenstehende eigene oder fremde Interessen zu berücksichtigen. Diese persönliche Eigenschaft umfasst folglich insbesonder...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Allgemeines

Rn. 25 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Um ein vertrauenswürdiges Urteil abgeben zu können, muss der AP in der Lage sein, sein Urteil allein aufgrund sachlicher Aspekte abzugeben, ohne dabei ggf. entgegenstehende eigene oder fremde Interessen zu berücksichtigen. Diese persönliche Eigenschaft umfasst folglich insbesondere die Entscheidungs- und Handlungsfreiheit des AP; ihre Beurtei...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Allgemein

Rn. 26 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 § 319 Abs. 2 regelt den allg. Grundsatz, wonach ein WP/vBP als AP ausgeschlossen ist, wenn Gründe, insbesondere Beziehungen geschäftlicher, finanzieller oder persönlicher Art, vorliegen, nach denen eine Besorgnis der Befangenheit besteht. Das Vorliegen einer Besorgnis der Befangenheit ist dabei immer aus der Sicht eines (sach-)verständigen Dr...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Überblick

Rn. 39 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 In § 319 Abs. 3 hat der Gesetzgeber konkrete Tatbestände kodifiziert, bei denen ein WP oder vBP von der gesetzlichen Prüfung eines JA (bzw. nach § 319 Abs. 5 entsprechend für die Prüfung eines KA) ausgeschlossen ist. Da ein WP "insbesondere" beim Vorliegen der in Abs. 3 genannten Tatbestände ausgeschlossen ist, sind diese Tatbestände solche, ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Gemeinsame Berufsausübung

Rn. 43 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Die absoluten Ausschlussgründe führen gleichermaßen zum Ausschluss eines WP, wenn sie durch ihn oder eine "Person, mit der er seinen Beruf gemeinsam ausübt" erfüllt werden (Abs. 3 Satz 1). Da diese Erweiterung der Ausschlussgründe auf die bei WP häufig vorkommende gemeinsame Berufsausübung in Form von Sozietäten anzuwenden ist, wird diese Vor...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Verhältnis zu § 319 Abs. 3 sowie zur AP-VO (EU) Nr. 537/2014

Rn. 36 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Die Regelung in § 319 Abs. 2 determiniert als Generalklausel die allg. Grundsätze, nach denen WP/vBP und WPG/BPG als AP eines UN ausgeschlossen sind. Im Schrifttum werden diese auch als relative Ausschlussgründe bezeichnet (vgl. etwa MünchKomm. HGB (2024), § 319, Rn. 3, wonach diese Terminologie zwar überkommen ist, in der Literatur aber noch...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / d) Interessenvertretung

Rn. 31 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 War der WP oder vBP in anderer Angelegenheit dazu beauftragt, für oder gegen betreffendes UN Interessen zu vertreten, zu werben, dessen Produkte zu vertreiben oder Treuhandfunktionen für einzelne Gesellschafter zu übernehmen, kann seine Unbefangenheit beeinträchtigt sein.mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Zeitlicher Anwendungsbereich

Rn. 34 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Mit dem AReG wurde Art. 22 Abs. 1 Satz 2 der sog. Abänderungs-R 2014/56/EU (ABl. EU, L 158/196ff. vom 27.05.2014) umgesetzt und führte damit erstmals in die Generalklausel einen zeitlichen Aspekt ein. Ein WP ist nach § 319 Abs. 2 als AP ausgeschlossen, wenn er "während des Geschäftsjahres, für dessen Schluss der zu prüfende Jahresabschluss au...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Ehegatten und Lebenspartner

Rn. 54 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Neben einer befangenen Person, mit dem der WP (oder die WPG) seinen Beruf gemeinsam ausübt, kann ein WP auch als AP ausgeschlossen sein, weil sein Ehegatte oder Lebenspartner die absoluten Ausschlusstatbestände des Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 erfüllt (vgl. § 319 Abs. 3 Satz 2). Als Lebenspartner sind nur nach § 1 LPartG eingetragene Lebenspartn...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Sachlicher Anwendungsbereich

a) Allgemein Rn. 26 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 § 319 Abs. 2 regelt den allg. Grundsatz, wonach ein WP/vBP als AP ausgeschlossen ist, wenn Gründe, insbesondere Beziehungen geschäftlicher, finanzieller oder persönlicher Art, vorliegen, nach denen eine Besorgnis der Befangenheit besteht. Das Vorliegen einer Besorgnis der Befangenheit ist dabei immer aus der Sicht eines (sach-)ver...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / f) Einschüchterung

Rn. 33 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Wird auf den WP oder vBP vermeintlich oder tatsächlich Druck ausgeübt, oder wird er unangemessen beeinflusst, so dass er aus Sicht eines objektiven Dritten nicht mehr zu einer sachgerechten Urteilsbildung in der Lage ist, kann er nicht mehr unbefangen prüfen (vgl. i. d. S. auch IESBA (2023), Rn. 200.6 A1 (e)). Das HGB enthält folglich bereits...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Verhältnis zu weiteren berufsrechtlichen Vorschriften sowie zu § 318 Abs. 3

Rn. 37 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Während das HGB den Begriff der Unabhängigkeit nicht explizit definiert, findet sich sowohl in der WPO als auch der BS WP/vBP jeweils eine Kodifizierung der Gebote der Unabhängigkeit und Unbefangenheit. Gemäß § 43 Abs. 1 WPO hat der WP seinen Beruf unabhängig auszuüben und nach § 49 WPO seine Tätigkeit zu versagen, wenn eine Besorgnis der Bef...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Allgemeiner Ausschlusstatbestand

Rn. 68 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Nach Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 ist ein WP oder vBP von der AP einer KapG ausgeschlossen, wenn er an der zu prüfenden KapG hält. Weiterhin führt eine indirekte Beteiligung an der zu prüfenden KapG über ein verbundenes UN sowie eine Beteiligung des WP an einer Gesellschaft, die an ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Inhalt von § 319

Rn. 1 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 § 319 bestimmt den Personenkreis, der befähigt ist, gesetzliche JA-Prüfungen gemäß § 316 Abs. 1 sowie gesetzliche KA-Prüfungen gemäß § 316 Abs. 2 durchzuführen. Diese Vorschrift ist nicht neu, sondern fand sich bereits in früheren Fassungen des HGB und AktG (vgl. bspw. § 262c HGB 1931, § 137 AktG 1937 und § 164 AktG 1965). Erheblich umgestalte...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Selbstprüfung

Rn. 30 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Das Risiko einer Selbstprüfung liegt vor, wenn ein WP an der Entstehung eines Sachverhalts maßgeblich beteiligt war, und er diesen Sachverhalt schließlich i. R.d. AP selbst zu beurteilen hat (vgl. § 33 Abs. 1 BS WP/vBP). War ein WP in seiner Funktion als AP bereits mit einem Sachverhalt befasst, ohne an dessen Entstehung mitgewirkt zu haben, ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / e) Persönliche Vertrautheit

Rn. 32 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Hat der WP oder vBP eine enge persönliche Beziehung entweder zu dem zu prüfenden UN, zu Mitgliedern der UN-Leitung oder zu Personen, die den Prüfungsgegenstand beeinflussen können, so kann seine Unbefangenheit gefährdet sein. Kriterien zur Beurteilung sind mitunter die Art der Beziehung (Verwandtschaft, Freundschaft), ihre Dauer und Intensitä...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Allgemeiner Ausschlusstatbestand

Rn. 92 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 § 319 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 konkretisiert das sog. Selbstprüfungsverbot, wonach ein AP einen Sachverhalt nicht beurteilen darf, an dessen "Entstehung er selbst unmittelbar beteiligt und diese Beteiligung nicht von untergeordneter Bedeutung war" (§ 33 Abs. 1 BS WP/vBP) und enthält folglich eine kasuistisch-enumerative Aufzählung solcher Tätigkei...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Eigeninteresse

Rn. 29 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Eigeninteressen können sowohl finanzieller Art – bspw. aufgrund von kap.-mäßigen Bindungen, übermäßiger Umsatzabhängigkeit, Leistungsbeziehungen, die (wie Sonderkonditionen beim Einkauf) über den üblichen Geschäfts- und Lieferverkehr hinausgehen, Forderungen gegenüber dem zu prüfenden UN sowie offenstehenden Honorarforderungen von nicht unerh...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Verhältnis von § 319 Abs. 2 zu anderen Rechtsvorschriften

1. Verhältnis zu § 319 Abs. 3 sowie zur AP-VO (EU) Nr. 537/2014 Rn. 36 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Die Regelung in § 319 Abs. 2 determiniert als Generalklausel die allg. Grundsätze, nach denen WP/vBP und WPG/BPG als AP eines UN ausgeschlossen sind. Im Schrifttum werden diese auch als relative Ausschlussgründe bezeichnet (vgl. etwa MünchKomm. HGB (2024), § 319, Rn. 3, wonach die...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Wirtschaftsprüfungsgesellschaften

Rn. 58 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 In § 319 Abs. 4 werden die Ausschlussgründe für WPG geregelt. Aus den Vorschriften ergibt sich, dass eine WPG durch drei Konstellationen als AP ausgeschlossen sein kann:mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Zweck von § 319

Rn. 6 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Neben der RL sowie der Verpflichtung zur Offenlegung gilt die AP als "tragende[r] Pfeiler für das Funktionieren der Kapitelmärkte" (Ebke, WPK-Mitteilungen 1998, S. 76 (77)). Das Ziel einer jeden AP ist, die vom UN offengelegten Informationen vertrauenswürdig und damit entscheidungsdienlich zu machen. Voraussetzung für die vertrauensbildende Wi...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 6. Erbringung von Unternehmensleitungs- und Finanzdienstleistungen

Rn. 103 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Nach § 319 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 lit. c) ist ein WP/vBP nicht unabhängig, wenn er selbst, ein Ehegatte oder Lebenspartner oder eine Person, mit der er seinen Beruf gemeinsam ausübt, UN-Leitungs- oder Finanzdienstleistungen von nicht untergeordneter Bedeutung für das zu prüfende UN erbracht hat. Es ist nicht relevant, ob sich diese Tätigkeiten ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Mitwirkung an der Buchführung und Erstellung des Jahresabschlusses

Rn. 97 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Hat der AP über die Prüfungstätigkeit hinaus an der Führung der Bücher oder Aufstellung des zu prüfenden JA bzw. KA unmittelbar mitgewirkt (vgl. § 319 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 lit. a)) und war seine Mitwirkung nicht von untergeordneter Bedeutung, ist unwiderlegbar eine Besorgnis der Befangenheit begründet, da ein informierter Dritter nicht davon a...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Allgemeiner Ausschlusstatbestand

Rn. 110 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Nach Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 ist ein WP oder vBP von der AP ausgeschlossen, sofern er bei der Prüfung eine Person beschäftigt, die ihrerseits einen der nachstehenden Ausschlusstatbestände erfüllt:mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Allgemeiner Ausschlusstatbestand

Rn. 83 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Nach Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 ist ein WP oder vBP von der AP einer KapG ausgeschlossen, wenn er bei der zu prüfenden KapG ist. Diese Doppelfunktion des WP als AP und Funktionsträger in der zu prüfenden KapG wird auch als personelle Verflechtung bezeichnet. Aufgrund der jeweiligen Verweise sind ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 5. Mitwirkung bei Durchführung der internen Revision in verantwortlicher Position

Rn. 100 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Die interne Revision ist als prozessunabhängige Überwachungsmaßnahme Teil des internen Überwachungssystems und damit Teil des IKS eines UN. Ihre Aufgabe ist die Überprüfung und Beurteilung von Strukturen und Aktivitäten innerhalb des betreffenden UN (vgl. IDW PS 261 (2017), Rn. 19f.). Der AP hat sich im Rahmen seiner Prüfung auf Feststellung...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zum... / 1. Besorgnis der Befangenheit (§ 24 StPO)

Misstrauen in die Unparteilichkeit eines Richters gem. § 24 Abs. 2 StPO ist gerechtfertigt, wenn der Ablehnende bei verständiger Würdigung des ihm bekannten Sachverhalts Grund zu der Annahme hat, dass der oder die abgelehnten Richter ihm gegenüber eine innere Haltung einnehmen, die ihre Unparteilichkeit oder Unvoreingenommenheit störend beeinflussen kann. Maßgebend sind dabe...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Beschlussfassungen in den V... / 1.9 Befangenheit von Vorstandsmitgliedern

Vorstandsmitglieder, die bei einem Beratungsgegenstand persönlich oder wirtschaftlich beteiligt sind, dürfen bei der Beratung und Beschlussfassung über diesen Gegenstand nicht mitwirken (§ 7 Abs. 6 der Geschäftsordnung für den Vorstand). Praxis-Beispiel Beispiel Die Vorstandsmitglieder wollen im Rahmen eines Bauvorhabens einen Auftrag an eine GmbH vergeben. Die Ehefrau eines V...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Pfändung und Verwertung... / XXXIII. Muster: Stellungnahme zum Ablehnungsgesuch des Gerichtsvollziehers wegen der Besorgnis der Befangenheit

Rz. 594 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 6.34: Stellungnahme zum Ablehnungsgesuch des Gerichtsvollziehers wegen der Besorgnis der Befangenheit An den Gerichtsvollzieher _________________________ in _________________________ In der Zwangsvollstreckungssache des _________________________ – Gläubiger – Verfahrensbevollmächtigte: RAe _________________________ ge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
B / 1 Befangenheit, Ablehnung [Rdn 877]

Rdn 878 Besteht die Besorgnis, dass der Richter "befangen" ist, kommt seine Ablehnung nach § 24 in Betracht. Die damit zusammenhängenden Fragen sind dargestellt beim Ablehnungsrecht. Siehe auch: → Ablehnung eines Richters, Allgemeines, Teil A Rdn 1; → Ablehnung eines Sachverständigen, Teil A Rdn 7; → Ablehnungsgründe, Befangenheit, Allgemeines, Teil A Rdn 16; → Ablehnungsgrün...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
A / 3 Ablehnungsgründe, Befangenheit, Allgemeines [Rdn 16]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Pfändung und Verwertung... / 12. Ablehnung des Gerichtsvollziehers wegen der Besorgnis der Befangenheit

Rz. 348 Lange Zeit war umstritten, ob der Gerichtsvollzieher wegen der Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden kann und ob es eines solchen Instrumentes angesichts des über §§ 766, 765a ZPO vermittelten Rechtsschutzes überhaupt bedarf. Der BGH[272] hat diese Streitfrage inzwischen entschieden. Rz. 349 Ein Gerichtsvollzieher kann danach nicht wegen der Besorgnis der Befang...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
A / 7 Ablehnungsgründe, Befangenheit, Vorbefassung [Rdn 48]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
A / 5 Ablehnungsgründe, Befangenheit, Verhalten des Ablehnenden [Rdn 30]

Rdn 31 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei → Ablehnung eines Richters, Allgemeines, Teil A Rdn 2, und bei → Ablehnungsgründe, Befangenheit, Allgemeines, Teil A Rdn 17. Rdn 32 1. Aus seinem eigenen Verhalten kann der Ablehnende nach h.M. grds. keinen Ablehnungsgrund herleiten. Das wird damit begründet, dass er es sonst nämlich in der Hand hätte, sich nach Belieben dem/seinem (...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
A / 6 Ablehnungsgründe, Befangenheit, Verhalten/Äußerungen des Richters [Rdn 34]

Rdn 35 Literaturhinweise: S.a. die Hinw. bei → Ablehnung eines Richters, Allgemeines, Teil A Rdn 2, und bei → Ablehnungsgründe, Befangenheit, Allgemeines, Teil A Rdn 17. Rdn 36 1. Das (bisherige) Verhalten des Richters oder (früher gemachte) Äußerungen können die Ablehnung begründen, wenn deshalb die Besorgnis begründet ist, dass er nicht unvoreingenommen an die Sache herange...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
A / 4 Ablehnungsgründe, Befangenheit, persönliche Verhältnisse [Rdn 23]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
A / 1 Ablehnung eines Richters, Allgemeines [Rdn 1]

Rdn 2 Literaturhinweise: Ambos/Rackow, Europäische Rechtsprechung zu (Beschuldigte-)Rechten im Strafverfahren, insbesondere im Ermittlungsverfahren (Zeitraum 4/2020 – 12/2022, StV 2023, 701 Arzt, Der befangene Strafrichter, 1969 Bock, Besorgnis der Befangenheit des Richters (§ 24 Abs. 1 StPO) nach gegen diesen gerichteter Straftat des Angeklagten, StraFo 2017, 141 Boe, Befangen...mehr